Aus den Entwicklungen, Abläufen und dem Krisenmanagement des Ministeriums für Soziales und Integration in der Corona-Krise in Baden-Württemberg für die Zukunft lernen
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 8175 III. Personelle Situation während der Krise 1. Welche Maßnahmen (z. B. Einsatzkonzepte für Medizinstudierende, Rückholung aus der Rente u. ä.) wurden ergriffen, um personelle Engpässe in den Kranken- häusern zur Versorgung an Covid-19 erkrankten Patientinnen und Patienten zu beheben? In dieser besonderen Situation war und ist es geboten, alle verfügbaren und quali- fizierten Kräfte einzusetzen, um die dringend notwendige medizinische Versor- gung in den Intensivabteilungen zu gewährleisten. Um Anästhesiekräfte im Kran- kenhaus durch den Einsatz von Auszubildenden der Fachrichtung Anästhesietech- nische Assistenz zu unterstützen, die sich derzeit in der Theoriephase befinden, hat sich das Ministerium für Soziales und Integration über die Baden-Württem- bergische Krankenhausgesellschaft bei der insofern zuständigen Deutschen Kran- kenhausgesellschaft dafür eingesetzt, dass ein entsprechender Einsatz der Auszu- bildenden gegebenenfalls möglich ist, ohne den Abschluss der Ausbildung zu ge- fährden. Nach Angaben der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft haben die Krankenhäuser zusätzliches Personal mobilisiert und eingestellt, um sich auf die große Anzahl an schwer erkrankten Covid-19-Patienten vorzubereiten, Es wurden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Elternzeit gebeten, vorzeitig an ihren Arbeits- platz zurückzukehren. Diejenigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in Teil- zeit arbeiten, wurden gebeten, vorübergehend ihre Arbeitszeit zu erhöhen. Außer- dem wurden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter reaktiviert, die in Ruhestand ge- gangen sind. Zusätzlich wurde auch Leasingpersonal verpflichtet und Medizinstu- dentinnen und -studenten eingesetzt. Viele Krankenhäuser haben auch per Zei- tung oder Internet nach zusätzlichem Personal mit einer medizinischen Ausbil- dung gesucht. Nach den Rückmeldungen der Krankenhäuser haben sich zahlreiche qualifizierte Personen gemeldet, von denen auch sehr viele eingestellt wurden. Zusätzlich wurde zusätzliches Sicherheitspersonal eingesetzt. Das gesamte Perso- nal musste für den Einsatz in der Corona-Krise speziell geschult werden. Da der befürchtete Anstieg an schwer kranken Covid-19-Patienten bislang ausge- blieben ist, gab es bis zum jetzigen Zeitpunkt insgesamt keine personellen Eng- pässe bei der Versorgung der Covid-19-Patienten. Zur Unterstützung von Krankenhäusern und sonstigen Einrichtungen des Gesund- heitswesens haben sich etwa 5.600 Studierende bereitgefunden. Von diesen stu- dieren etwa 4.000 im Studiengang Humanmedizin, die Übrigen in anderen medi- zinischen oder medizinnahen Studiengängen. Wie viele Studierende davon tat- sächlich in Krankenhäusern oder sonstigen Einrichtungen des Gesundheitswesens eingesetzt wurden, ist der Landesregierung nicht bekannt. Mittlerweile konnten durch die günstige Entwicklung der Pandemie die meisten Studierenden ihren Hilfseinsatz beenden. Zu Maßnahmen bezüglich der Anerkennung von Ärztinnen und Ärzten, die ihre Berufsqualifikation in Drittstaaten erworben haben, wird auf die Antwort zu Fra- ge III. 2. hingewiesen. Für den ärztlichen Bereich und die Medizinischen Fachangestellten hat die Lan- desärztekammer (LÄK) u. a. in Abstimmung mit dem Sozialministerium zwei Aufrufe an derzeit nicht berufstätige Ärztinnen und Ärzte sowie Medizinische Fachangestellte gestartet. Der Einsatz von Medizinstudentinnen und -studenten wurde über das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst angestoßen. Eine zentrale Meldeplattform #pflegereserve in Kooperation mit der Bertelsmann- Stiftung zur Vermittlung von freiwilligen Pflegekräften ist am 1. April 2020 in Betrieb gegangen. Vermittelt werden examinierte Alten-, Gesundheits- und Kran- kenpflegerinnen und -pfleger sowie Pflegehelferinnen und -helfer und Angehöri- ge weiterer pflegenaher Gesundheitsberufe. 11
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 8175 2. Welche Best Practice-Beispiele liegen ihr hinsichtlich der Aktivierung von Ärz- tinnen und Ärzten mit im Ausland erworbenen Abschlüssen ohne Fachsprach- test, der Einsatzmöglichkeiten von Ärzten ohne Kenntnisprüfung und ähnlichen Maßnahmen vor? Für die Deckung des Bedarfs an Ärztinnen und Ärzten im Land spielt die Aner- kennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen eine elementare Rolle. Die medizinischen Fakultäten im Land haben Ende Mai wieder mit der Durch- führung von Kenntnisprüfungen für Ärztinnen und Ärzte aus Drittstaaten begon- nen. Die auf Grund der Corona-Pandemie ausgefallenen Prüfungstermine konnten mittlerweile vollständig ersetzt und an die betroffenen Antragstellenden vergeben werden. Mittlerweile nehmen alle Fakultäten wieder Kenntnisprüfungen ab; bis zum Jahresende werden zu den ohnehin bereits geplanten Prüfungsterminen vor- aussichtlich noch weitere hinzukommen. Ärztinnen und Ärzte mit ausländischen Berufsqualifikationen können ohne Fach- sprachenprüfung und ggf. Kenntnisprüfung mit einer Berufserlaubnis nach § 10 der Bundesärzteordnung unter Aufsicht eines approbierten Arztes oder einer ap- probierten Ärztin tätig werden. Das Regierungspräsidium Stuttgart erteilt die Be- rufserlaubnis, wenn allgemeine Deutschsprachkenntnisse auf dem Niveau B2 nachgewiesen werden. Fachsprachkenntnisse auf dem Niveau C1 sind dann inner- halb von sechs Monaten nachzuweisen. Die Berufserlaubnis kann höchstens für eine Dauer von zwei Jahren ausgestellt werden. Um Härten aufgrund der Corona-Pandemie abzuwenden, hat das Regierungsprä- sidium Stuttgart in Einzelfällen bestehende Berufserlaubnisse zeitnah auf der Ba- sis von Zusagen der Weiterbeschäftigung um drei bis sechs Monate über den re- gulären Zeitraum von zwei Jahren hinaus verlängert. Da auch die Abnahme von Fachsprachenprüfungen aufgrund der Corona-Pandemie teilweise ausgesetzt war, hat das Regierungspräsidium Stuttgart auf den Nachweis der bestandenen Fach- sprachenprüfung vorerst verzichtet, wenn der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin dem ausländischen Arzt bzw. der ausländischen Ärztin ausreichende Sprach- kenntnisse für die aktuelle Tätigkeit bescheinigten. 3. Wie beurteilt sie im Hinblick auf die personelle Situation während der Corona- Krise den bürokratischen Aufwand zur Einstellung neuen Personals, beispiels- weise ausländischer Pflegekräfte? Die Pandemiesituation hat nicht zuletzt die Personalverantwortlichen in den Krankenhäusern, stationären Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten vor eine große Herausforderung gestellt. Hierzu hat neben der Bindung von Per- sonalkapazitäten zur Versorgung der Covid-19-Erkrankten und der Schaffung der hierfür erforderlichen Voraussetzungen auch erschwerend beigetragen, dass inter- nationale Pflegekräfte, die mittlerweile ein unverzichtbarer Baustein unseres Ge- sundheitswesens sind, in den vergangen Monaten in geringerer Zahl aus dem Ausland eingereist sind. Zwar war ausländisches Gesundheitspersonal von den pandemiebedingten Einreisebeschränkungen nicht betroffen. Es liegt indes nahe, dass die weltweite Ungewissheit hinsichtlich des weiteren Verlaufs der Krise für viele ausländische Pflegekräfte ein Grund war, ihr Heimatland zunächst nicht zu verlassen. Dies spiegelt sich auch an der Zahl der Anträge auf Anerkennung einer im Ausland erworbenen Pflegequalifikation wieder. Stieg die Zahl der gestellten Anträge in den vergangenen Jahren stets stark an, so stagnierte sie im Zeitraum von März 2020 bis Juni 2020 im Vergleich zum entsprechenden Zeitraum des Vorjahres. Zwar kann das Anerkennungsverfahren zumindest in Teilen auch aus dem Ausland betrieben werden, allerdings ist dies in der Mehrzahl der Fälle nicht vorteilhaft, sodass der Antrag in der Regel erst nach der Einreise gestellt wird. Neben Pflegekräften mit einer bereits abgeschlossenen Berufsausbildung reisen auch Personen aus dem Ausland ein, welche die Pflegeausbildung erst in Deutsch- land absolvieren möchten. Da es sich bei diesem Personenkreis noch nicht um qualifiziertes Gesundheitspersonal handelt, war die Einreise bzw. die Erteilung der Visa durch die Auslandsvertretungen der Bundesrepublik in den vergangenen Monaten nicht immer problemlos möglich. Die Auszubildenden sind jedoch be- reits früh in der Lage, die examinierten Gesundheits- und Pflegefachkräfte im be- 12
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 8175 ruflichen Alltag zu unterstützen und können auf diese Weise einen Beitrag zur Bewältigung der aktuellen Situation leisten. Auch die Ausbildungsträger und Pflegeschulen sind finanziell darauf angewiesen, dass die eingeplanten Auszubil- denden bzw. Pflegeschülerinnen und Pflegeschüler die Ausbildung tatsächlich absolvieren. Gemeinsam mit dem Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg hat sich das Ministerium für Soziales und Integra- tion Baden-Württemberg erfolgreich für die Einreise Pflegeauszubildender aus Südostasien eingesetzt und weiteren Ausbildungsträgern Unterstützung angebo- ten, um eine problemlose Einreise zu ermöglichen. Klärungsbedarf hat auch die Einreise von Betreuungskräften in der häuslichen 24-Stunden-Pflege aufgeworfen. Diese Kräfte haben meist keine formale Pflege- ausbildung absolviert und werden oft von ausländischen Arbeitgebern in Privat- haushalte in Deutschland entsendet. Sie sind aufgrund ihres in der Regel geringe- ren Qualifikationsniveaus vor allem für Einsätze bei unterstützungsbedürftigen Personen mit Bedarf an hauswirtschaftlicher Unterstützung und/oder allgemeiner Betreuung und eher geringem somatischen Pflegebedarf geeignet. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass eine Einreise, ggf. mit dem erforderlichen Visum, im Falle einer angemeldeten Beschäftigung in diesem Einsatzbereich durch Vorlage von Vertragsunterlagen und anderen Nachweisen möglich ist. 4. Wie viele Arztpraxen in Baden-Württemberg waren während der Zeit vom 13. März 2020 bis zum 31. Mai 2020 aus welchen Gründen unbesetzt? Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) führt hierzu Fol- gendes aus: Aus den im Bereich der Vertretermeldungen bei der KVBW eingegangenen Mel- dungen ist zu entnehmen, dass sich in dem zu betrachtenden Zeitraum ca. 190 Pra- xen meldeten und Limitierungen ihrer Praxistätigkeit bzw. Schließungen für ein- zelne oder mehrere Tage angegeben haben. Die betroffenen Praxen seien teilweise einige Tage unbesetzt gewesen, hatten ihre Sprechzeiten reduziert und/oder waren lediglich telefonisch erreichbar. Als Gründe für die Einschränkungen der Praxistätigkeit wurden der KVBW u. a gemeldet: • Anordnung durch das Gesundheitsamt (Mehrheit). • Keine Operationen in der Zweigpraxis, da die Räume nicht zugänglich waren. • Keine Schutzausrüstung vorhanden. • Aufenthalt im Ausland und keine Rückkehr möglich. • Zugehörigkeit zu Risikogruppen (über 60 Jahre) oder Zugehörigkeit eines na- hen Angehörigen zu Risikogruppen oder mit Vorerkrankungen. • Teilweise wurde in den Meldungen auch Urlaub als Grund hinterlegt. • Manche Praxen haben Sprechzeiten auch deswegen reduziert, da keine Patien- tinnen und Patienten (nach Aufruf) kamen oder sie Probleme mit der Kinderbe- treuung, sowohl ärztlicherseits als auch beim übrigen Praxispersonal hatten. Der Regelbetrieb ärztlicher und psychotherapeutischer Praxen, d. h. auch die Ver- sorgung mit elektiven Leistungen, wie Vorsorgeuntersuchungen und ambulante Operationen, wurde ab dem 27. April 2020 unter der Voraussetzung, dass die er- forderlichen Hygienestandards eingehalten werden können, wiederaufgenommen. Folgende Maßnahmen haben dazu beigetragen, die ambulante medizinische Ver- sorgung während des o. g. Zeitraums sicherzustellen: • Für Haus- und Fachärztinnen bzw. Haus- und Fachärzte, die Covid-Patienten nicht versorgen können (z. B. weil sie selbst oder ihre Angehörigen einer Ri- sikogruppe angehören), wurden von der KVBW rund 200 zentrale Corona- Schwerpunktpraxen eingerichtet. 13
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 8175 • Hinzu kamen die von Vertragsärzteschaft meist in Kooperation mit Landrats- ämtern und Städten betriebenen zentralen Corona-Fieberambulanzen („Infekt- sprechstunden“ in größerem Umfang außerhalb der Praxisräume). Angesichts der stark rückläufigen Fallzahlen wurden die Fieberambulanzen ab Juni 2020 sukzessive stillgelegt oder verkürzt geöffnet und durch weitere Corona- Schwerpunktpraxen kompensiert. • Patientinnen und Patienten mit leichten Erkrankungen der Atemwege konnten sich von ihrer Hausarztpraxis telefonisch krankschreiben lassen. Schwerpunktpraxen, Fieberambulanzen und telefonische Krankschreibungen ha- ben dafür gesorgt, dass im Praxisbetrieb Patientinnen und Patienten mit und ohne Corona-Ansteckungsrisiko triagiert werden konnten. Ferner hat die KVBW zur Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in Pfle- geheimen eine Erweiterung des werktäglichen Fahrdienstes auf das Wochenende und eine Verlängerung der täglichen Dienstzeiten von 8.00 h bis 19 h vorgenommen. Hinzu kommt, dass die telemedizinische Behandlung (z. B. Videosprechstunden) erleichtert und von Patientinnen und Patienten während der Pandemie verstärkt nachgefragt wurde (siehe auch Antwort zu Frage VI.5.). 5. Wie beurteilt sie die durch zahlreiche Vakanzen geprägte Personalsituation so- wie den personellen Mehrbedarf an kommunalen Gesundheitsämtern während der Zeit vom Auftakt Krisenmodus am 13. März 2020 bis zum Stichtag 31. Mai 2020 unter Angabe, in welchem Umfang Personal in den öffentlichen Gesund- heitsämtern seit Auftakt des Krisenmodus bereits aufgestockt wurde? Durch eine Reihe von unterschiedlichen Maßnahmen zur befristeten personellen Unterstützung ist es gemeinsam gelungen, die Gesundheitsämter so weit zu stär- ken, dass sie die Herausforderungen der Corona-Pandemie bewältigen konnten. Diese waren im Einzelnen: Aufstockungen von Teilzeittätigkeiten, Rekrutierung von pensionierten früheren Beschäftigten der Gesundheitsämter, befristete Aushilfen durch Medizinerinnen und Medizinern, die sich auf einen Aufruf der Landesärztekammer hin gemeldet hatten, Anwerbung von Medizinstudierenden und Biologinnen und Biologen für die Corona-Hotline. Des Weiteren haben die Kreise aus anderen Verwaltungsbe- reichen Personal in die Gesundheitsämter umgesetzt. Erreicht werden konnte die Stabilisierung der Gesundheitsämter allerdings nur unter Zurückstellung anderer Pflichtaufgaben und mit erheblicher Mehrarbeit na- hezu aller Mitarbeitenden. Die personelle Situation der Gesundheitsämter vor Be- ginn der Corona-Pandemie war unterschiedlich. Bei einigen gab es ein oder meh- rere vakante Stellen (diese betrafen überwiegend den ärztlichen Bereich), bei an- deren nicht. Der folgenden Tabelle kann entnommen werden, um wie viele Vollzeitäquivalente das Personal der Gesundheitsämter von Beginn der Pandemie bis zum Stichtag 31. Mai 2020 in den einzelnen Landkreisen aufgestockt wurde. Die Tabelle ent- hält eine Gesamtbetrachtung (höherer Dienst, gehobener Dienst und mittlerer Dienst sowohl Verstärkung durch externes wie durch internes Personal). 14
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 8175 Zahlen der Landratsämter zum Stichtag 31. Mai 2020: • Regierungsbezirk Stuttgart Böblingen 55,0 Esslingen 150,0 Göppingen 83,0 Heidenheim 60,9 Heilbronn 95,0 Hohenlohekreis 122,5 Ludwigsburg 120,0 Main-Tauber-Kreis 50,0 Ostalbkreis 95,0 Rems-Murr-Kreis 79,0 Schwäbisch Hall 101,63 • Regierungsbezirk Tübingen Alb-Donau-Kreis 72,2 Biberach 52,0 Bodenseekreis 55,0 Ravensburg 73,45 Reutlingen 113,6 Sigmaringen 68 Personen Tübingen 81,5 Zollernalbkreis 55,0 • Regierungsbezirk Karlsruhe Calw 60,0 Enzkreis 40,0 Freudenstadt 24,0 Karlsruhe 126,55 Neckar-Odenwald-Kreis 43,0 Rastatt 58,55 Rhein-Neckar-Kreis 130,4 15
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 8175 • Regierungsbezirk Freiburg Breisgau-Hochschwarzwald 111,25 Emmendingen 53,2 Konstanz 42,85 Lörrach 64,07 Ortenaukreis 86,26 Rottweil 23,0 Schwarzwald-Baar-Kreis 41,0 Tuttlingen 35,0 Waldshut 63,6 Quelle: Landkreistag Baden-Württemberg In diesen Zahlen sind auch die Unterstützungsangebote für das vorhandene ärztli- che Personal des höheren Dienstes bei den Gesundheitsämtern der Landkreise mit 92,26 Vollzeitäquivalenten enthalten, die sich wie folgt zusammensetzen: • Aufstockung der Teilzeitkräfte des Stammpersonals mit 19,6 Vollzeitäquiva- lenten, • Einstellung von Pensionären mit 11,70 Vollzeitäquivalenten, • Einstellung von Ärztinnen und Ärzten zur Aushilfe mit 18,08 Vollzeitäquiva- lenten, • Einstellung von Biologen zur Aushilfe mit 11,70 Vollzeitäquivalenten, • Einstellung von Aushilfen seitens der Landratsämter mit 31,18 Vollzeitäquiva- lenten. Für das kommunale Gesundheitsamt der Landeshauptstadt Stuttgart wurden am 28. Mai 2020 in einem Sofortprojekt 20,5 Stellen dauerhaft neu geschaffen. In der Zeit vom 1. April bis 31. Juli haben die Teilzeitkräfte im Gesundheitsamt um 782,5 Prozent aufgestockt. An der Corona-Hotline (Studierende, Biologen) waren insgesamt 124 Personen in Schichten von jeweils vier Stunden im Einsatz. Zur Kontaktpersonennachverfolgung wurden weitere Personen im Umfang von 4,4 Voll- zeitäquivalenten befristet eingestellt. Zur Unterstützung des kommunalen Gesundheitsamtes der Stadt Mannheim wur- den im genannten Zeitraum 100 Mitarbeitende neu eingestellt bzw. zusätzlich ein- gesetzt. Diese Zahl setzt sich wie folgt zusammen: • 41 Kräfte wurden zusätzlich rekrutiert (Berufsgruppe Ärzte [incl. zwei Pensio- näre] und Studierende), • 25 Mitarbeitende aus anderen Aufgabenbereichen, die nach dem Ausbruch der Corona-Pandemie nicht mehr vollumfänglich bearbeitet werden konnten, sowie • 14 Ärztinnen und Ärzte und 20 Mitarbeitende nichtärztliches Personal, die im Bereich des Gesundheitsamtes eingestellt sind, aber nicht dem Infektionsschutz zugeordnet waren. • Darüber hinaus erfolgten Aufstockungen von Teilzeitstellen. Zur Stärkung des ÖGD hat das Land am 21. Juli 2020 die stufenweise Schaffung von 227,5 Stellen beschlossen, wovon die meisten den örtlichen Gesundheits- ämtern zugutekommen werden. Es werden aber auch die mittleren Gesundheits- behörden, das Landesgesundheitsamt als Fachstelle sowie das Ministerium für Soziales und Integration als oberste Landesgesundheitsbehörde bedacht, um den gestiegenen Anforderungen an das Öffentliche Gesundheitswesen auf allen Ebe- nen voll umfänglich gerecht zu werden. 16
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 8175 6. Wie wurde die vom Minister bestätigte Vorgabe der Erstellung eines Teams aus fünf Personen pro 20.000 Einwohner zur Nachverfolgung bis zum 31. Mai 2020 umgesetzt? Zur Sicherstellung der Kontaktpersonennachverfolgung wird entsprechend eines Beschlusses der Telefonkonferenz der Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien mit dem Chef des Bundeskanzleramtes vom 25. März 2020 an- gestrebt, schrittweise ein Kontaktnachverfolgungsteam aus 5 Personen pro 20.000 Einwohnern in Einsatz bringen zu können. Bezogen auf die Bevölkerung Baden-Württembergs errechnet sich danach ein Bedarf von 555 Teams (insge- samt 2.775 Personen). Mit Stand 1. März 2020 war bei den 38 Gesundheitsämtern der Stadt- und Land- kreise in Baden-Württemberg Personal im Umfang von 461 Vollzeitäqivalenten (VZÄ) in der Kontaktpersonennachverfolgung im Einsatz. Zur Verstärkung der Personalressourcen wurden sowohl seitens der Landratsämter (z. B. Umschichtung von Personal aus anderen Verwaltungsbereichen) als auch des Landes (vgl. Frage V.5.) und des Bundes (Programme „Containment Scouts“ und „Freiwilligenbörse MEDIS4ÖGD“ über die Unterstützungskräfte für jeweils 6 Monate finanziert werden), verschiedene Maßnahmen ergriffen, durch die es gelungen ist, das für die Kontaktpersonennachverfolgung einsetzbare Personal bis zum 27. April 2020 auf 2.375 VZÄ aufzustocken. Von der Lenkungsgruppe Coronavirus SARS-CoV-2 wurde am 5. Mai 2020 ein Konzept zur Kontaktpersonennachverfolgung verabschiedet, wonach die Gesund- heitsämter aufgefordert sind, eine Personalplanung vorzunehmen, die sicherstellt, dass die Kontaktpersonennachverfolgung auch bei einer möglichen Zunahme der Fälle gewährleistet ist. Die Personalplanung soll flexibel auf den jeweils aktuellen Bedarf für die Kontaktpersonennachverfolgung ausgerichtet sein und in der End- stufe Personal im Umfang von 5 VZÄ pro 20.000 Einwohnern vorsehen. Zur Umsetzung der Personalplanung sind im Bedarfsfall zusätzliche Finanzmittel für Aushilfskräfte bis EG 9 (TVL) erforderlich. Hierfür sind Finanzmittel von bis zu 210.300 Euro pro Gesundheitsamt vorzusehen. IV. Baden-Württembergischer Pandemieplan 1. Inwieweit ist eine Überarbeitung des Pandemieplans in Baden-Württemberg bzw. die Anpassung des Influenzapandemieplans geplant unter Darlegung, bis zu welchem Zeitpunkt diese Überarbeitung ggf. durchgeführt werden soll? Eine Aktualisierung des Pandemieplans Baden-Württemberg erfolgte im Frühjahr 2020 in der Anfangsphase der Epidemie. In der laufenden Pandemie ist eine An- passung der planerischen Voraussetzungen lediglich in Bereichen zweckmäßig, in denen grundsätzlich neue Aspekte zu berücksichtigen sind. Ein entsprechender Bedarf wird sich möglicherweise in Bezug auf die Impfung ergeben, da voraus- sichtlich verschiedene Impfstoffe mit unterschiedlichen Eigenschaften zur Verfü- gung stehen werden. Sobald sich hier Ansatzpunkte für konkrete Planungen erge- ben, wird in enger Abstimmung zwischen Ministerium für Soziales und Integra- tion und Landesgesundheitsamt eine Aktualisierung des Pandemieplans erfolgen. 2. Werden bzw. wurden im Zuge der Überarbeitung des Pandemieplans in Baden- Württemberg auch sämtliche Pandemie- und Alarmpläne in den kommunalen Gesundheitsämtern und in den Krankenhäusern aktualisiert bzw. bezüglich der Kompatibilität mit dem Pandemieplan für Baden-Württemberg überprüft? Es besteht gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 2 des Gesetzes über den Katastrophenschutz (Landeskatastrophenschutzgesetz-LKatSG) i. V. m. § 28 Abs. 2 Landeskranken- hausgesetz (LKHG) eine Verpflichtung für Krankenhäuser, Alarm- und Einsatz- pläne auszuarbeiten und auch bei einem Massenanfall von Verletzten oder Erkrank- ten die Versorgung der Patienten sicher zu stellen. Gemäß § 5 Abs. 3 LKatSG sind in den Alarm- und Einsatzplänen der Krankenhäuser u. a. auch Maßnahmen zur Ausweitung der Bettenkapazität zu berücksichtigen. Dies bedeutet beispielsweise, durch vorzeitige Entlassungen, Verschiebungen von Behandlungen und Verle- 17
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 8175 gung von Patienten in Nachbarkrankenhäuser örtlich freie Kapazitäten zu schaf- fen. Während der ersten Phase der Pandemie wurden in den Krankenhäusern die- se Maßnahmen getroffen (insbesondere Verschiebung von elektiven Eingriffen und Behandlungen). 3. An welcher Stelle wurde das koordinierte Vorgehen während der Corona-Krise in Baden-Württemberg bisher wie dokumentiert? Die beim Staatsministerium angesiedelte Lenkungsgruppe SARS-CoV-2 koordi- niert alle Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Sie ist die Schnitt- stelle zwischen Bund, Ländern und Kommunen in Baden-Württemberg und kann schnell auf eine sich ändernde Lage reagieren. Bei der Lenkungsgruppe laufen alle Fäden der Landesverwaltung zusammen. Ihre Geschäftsstelle dokumentiert alle Beschlüsse. Der Interministerielle Verwaltungsstab koordiniert die ressort- übergreifenden Maßnahmen mit Ausnahme der gesundheitlichen Fragestellungen, die dem Ministerium für Soziales und Integration obliegen. Die Geschäftsstelle des Interministeriellen Verwaltungsstabes im Ministerium für Inneres, Digitalisie- rung und Migration dokumentiert alle Beschlüsse des Interministeriellen Verwal- tungsstabes und stellt diese den Mitgliedern des Interministeriellen Verwaltungs- stabes in einer Dokumentenablage in der BITBW-Cloud zur Verfügung. Darin sind auch die von den einzelnen Ressorts veranlassten Maßnahmen zusammenge- fasst. In der Stabsdienstordnung des Ministeriums für Soziales und Integration zur Bil- dung eines Verwaltungsstabes bei außergewöhnlichen Ereignissen und Katastro- phen, die eine gesundheitliche Gefährdung für die Bevölkerung darstellen, ist die Dokumentation getroffener Entscheidungen und veranlasster Maßnahmen sowie ihre Auswirkung auf die Schadenslage festgelegt. Danach besteht u. a. ein Ver- waltungsstabsbereich „Lage und Dokumentation“, der mit der Aufnahme der Stabsarbeit die Dokumentation sicherstellt. 4. Welche Hinweise, z. B. im Hinblick auf die Festlegung und Kommunikation der Containment- und Protection-Phase, können aus der in der vorherigen Frage genannten Dokumentation des koordinierten Vorgehens (Stand 31. Mai 2020) ggf. für die Zukunft gezogen werden und sollten daher im überarbeiteten Pan- demieplan berücksichtigt werden? Die Maßnahmen zur Eindämmung von Infektionsgeschehen – Isolierung von Fäl- len, Ermittlung von Kontaktpersonen und Anordnung von deren Quarantäne – zählt zu den Routineaufgaben der Gesundheitsämter. Im Zusammenhang mit ei- nem neuen Erreger wie SARS-CoV-2 werden entsprechende fachliche Empfeh- lungen zum bundesweit einheitlichen Vorgehen vom Robert Koch-Institut erar- beitet und in der AG Infektionsschutz der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Lan- desgesundheitsbehörden erörtert. Zur Gewährleistung einer möglichst einheitli- chen Umsetzung im Land erfolgte ein regelmäßiger Austausch mit den Gesund- heitsämtern im Rahmen von Telefonkonferenzen. Da das pandemische Geschehen noch nicht abgeschlossen ist, ist eine abschlie- ßende Bewertung der bisherigen Bewältigungsstrategien nicht möglich. Wie nach der H1N1-Pandemie von 2009/2010, wird zu gegebener Zeit eine Evaluation der getroffenen Maßnahmen gemeinsam von Bund und Ländern erfolgen, die in eine entsprechende Anpassung des nationalen Pandemieplans sowie das Landespande- mieplans münden wird. 5. Wie beurteilt sie Stand 31. Mai 2020 das uneinheitliche Vorgehen der Kommu- nen im Hinblick auf die Kontaktaufnahme, Nachverfolgung und Kontrolle von mit SARS-CoV-2 infizierten Personen und Kontaktpersonen unter Darlegung, welche Konsequenzen daraus für die Neufassung bzw. Überarbeitung des Pan- demieplans zu ziehen sind? Wie unter Frage IV. 4. ausgeführt, ist eine möglichst einheitliche Umsetzung der Maßnahmen das Ziel der Landesregierung. Allerdings ist beispielsweise bezüg- lich der Kontaktpersonennachverfolgung beim Gipfel der ersten Welle der SARS- 18
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 8175 CoV-2-Pandemie zu berücksichtigen, dass die Inzidenzen in den einzelnen Stadt- und Landkreisen über einen weiten Bereich streuten. Hierdurch kam es teilweise zu einer unterschiedlichen Intensität der Kontaktpersonennachverfolgung. Durch die bei Frage V. 6. dargestellte Konzeption zur Kontaktpersonennachverfolgung und die Maßnahmen zur Stärkung der personellen Ressourcen soll in Zukunft die einheitliche Umsetzung der Kontaktpersonennachverfolgung sichergestellt werden. V. Koordination durch das Ministerium für Soziales und Integration sowie Arbeit von Gremien während der Krise 1. Welche Best Practices, besonders effektiven Maßnahmen und Handlungsemp- fehlungen welcher Gremien sind für die Zukunft festzuhalten, z. B. hinsichtlich der Zusammensetzung und des Zeitpunkts der Bildung einer Lenkungsgruppe, deren Vorgehen und Arbeitsweise? Die Bewältigung der nunmehr seit annährend sechs Monaten andauernden Coro- na-Pandemie hat aus Sicht der Landesregierung gezeigt, dass die getroffenen Maßnahmen wirken, die Handlungsempfehlungen Orientierung geben und die eingesetzten Gremien in der Lage sind, angemessene Entscheidungen zu treffen. Es ist von Bedeutung für zukünftige Krisenlagen, aus dem Pandemiegeschehen Lehren zu ziehen. Die Landesregierung wertet die Erfahrungen deshalb derzeit aus und wird zu gegebener Zeit darüber berichten. 2. Wer gehört zum Krisenstab des Ministeriums für Soziales und Integration unter Darlegung, welche Best Practices aus dessen Arbeit festgehalten werden kön- nen und ob auch die Fachlichkeit externer Partner, die Ärzteschaft, systemrele- vante Einrichtungen der Wohlfahrtspflege und andere Einrichtungen bzw. Ak- teure der Gesundheitsversorgung einbezogen werden? Der Verwaltungsstab des Ministeriums für Soziales und Integration setzt sich aus mehreren Verwaltungsstabsbereichen zusammen: Vb1 Innerer Dienst, Vb2 Lage und Dokumentation, Vb3 Bevölkerungsinformation und Medienarbeit sowie Vb6 Gesundheit. Die Verwaltungsstabsbereiche unterliegen allesamt der Leitung des Verwaltungsstabs. Diese hatte Herr Ministerialdirektor Prof. Hammann inne. Die Verwaltungsstabsbereiche waren während der Zeit ihres Einsatzes im Drei- Schicht-Betrieb besetzt. Nachdem die Stabsstruktur im Ministerium für Soziales und Integration im Mai 2020 wieder aufgelöst wurde, wird derzeit eine interne Aufarbeitung der Erfahrungen, auch mit Blick auf einen möglichen erneuten star- ken Anstieg des Pandemiegeschehens, vorgenommen. Wie bereits unter I. 2. ausgeführt, hat das Ministerium für Soziales und Integra- tion die sog. AG Corona gegründet, deren Kreis nach und nach erweitert wurde und der nunmehr die folgenden Akteure angehören: – Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg – Regierungspräsidien Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart und Tübingen – Kommunale Landesverbände – Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft – Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg – Landesärztekammer Baden-Württemberg – Kassenzahnärztliche Vereinigung Baden-Württemberg – Zahnärztekammer Baden-Württemberg – Landesapothekerkammer – Vertretungen der Krankenkassen in Baden-Württemberg – Liga der freien Wohlfahrtspflege – Deutsches Rote Kreuz Landesverband Baden-Württemberg – Ärztliche Leitung des Universitätsklinikums Freiburg 19
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 8175 Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst sowie das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration sind ebenfalls beteiligt. Während der Hochphase der Pandemie lud Minister Lucha die Akteure in unter- schiedlichen Zusammensetzungen zu regelmäßigen Telefonschaltkonferenzen ein, teilweise fanden diese mehrfach in der Woche statt. Diese Vorgehensweise hat sich bewährt und soll bei Bedarf wiederaufgenommen werden. In Gänze kam die AG Corona zuletzt am 13. Juli 2020 zusammen. Schon zu Beginn der ersten Corona-Welle wurde durch das Ministerium für So- ziales und Integration eine „Unterarbeitsgruppe Notfall“ der sog. AG Corona ein- berufen, an der mit der Landesärztekammer, der Kassenärztlichen Vereinigung, der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft, den Kommunalen Lan- desverbänden, dem Innenministerium und dem Wissenschaftsministerium die wesentlichen für die gesundheitliche Versorgung relevanten Organisationen mit- wirkten. Damit war es möglich, relevante Maßnahmen wie z. B. ein abgestimmtes Verlegungskonzept schnell zu realisieren. 3. Wie oft, auf welchem Weg und mit wem verläuft der interministerielle Aus- tausch in Baden-Württemberg und welche Best Practices sind hierbei für die Zukunft festzuhalten? Am 26. Februar 2020 wurde zur Bewältigung der Corona-Krise der Interministe- rielle Verwaltungsstab aufgerufen. Dieser hat die Aufgabe, alle Maßnahmen zu koordinieren und abzustimmen, die einer ressortübergreifenden Regelung bedür- fen oder ressortübergreifende Zusammenarbeit erforderlich machen. Das Innen- ministerium leitet diesen Interministeriellen Verwaltungsstab und hat dazu eine Geschäftsstelle eingerichtet. Die gesundheitsbezogene Zuständigkeit liegt beim Ministerium für Soziales und Integration. Der Interministerielle Verwaltungsstab hat bis zum 9. März 2020 in einer wöchentlichen Präsenzsitzung getagt. Seit dem 11. März 2020 finden alle Sitzungen des Interministeriellen Verwaltungsstabes als regelmäßige Video-/Telefonschaltkonferenzen statt. Diese finden anlassbezo- gen täglich bis mehrmals im Monat statt. Der Austausch erfolgt dabei zwischen den Mitgliedern des Interministeriellen Verwaltungsstabs und der Geschäftsstelle und wird unterstützt durch die Verbindungspersonen der Ressorts und der kom- munalen Landesverbände. Diese sind der Geschäftsstelle des Interministeriellen Verwaltungsstabs zugeordnet und unterstützen die Geschäftsstelle bei der Ab- stimmung und Klärung von Fachfragen und Fragestellungen aus ihrem jeweiligen Bereich. Ein neues Element stellt die Nutzung digitaler Plattformen dar, beispiels- weise der BITBW-Cloud. Diese wird von der Geschäftsstelle des Interministeriel- len Verwaltungsstabes für den Austausch von Dokumenten für den Interministe- riellen Verwaltungsstabes genutzt und ermöglicht es den Mitgliedern, schnell auf ständig aktualisierte Daten und Dokumente zugreifen zu können. 4. An welchen Stellen sieht sie welches Verbesserungspotenzial (Stand 31. Mai 2020) für die Arbeit der „Task Force Beschaffung“ im Ministerium für Sozia- les und Integration (z. B. in Bezug auf Kommunikation mit Verbänden, die Ko- ordination sowie Verteilungsorganisation z. B. an Krankenhäuser, Pflegeein- richtungen, Arztpraxen, Zahnarztpraxen, ambulante Pflegedienste usw., das Vorgehen der rein schriftlichen Einholung von Angeboten)? In den Anfängen der Corona-Krise brachen die weltweiten, für die Bedarfsträger im Land vertrauten Lieferwege („Just-in-time“) nahezu zusammen, wodurch jene nicht mehr in der Lage waren, die erforderliche Menge an Persönlicher Schutz- ausrüstung (PSA) in der erforderlichen Qualität selbst und dezentral zu beschaf- fen. Dies betraf insbesondere die Atemschutzmasken, die außerhalb eines pande- mischen Geschehens deutlich weniger benötigt werden. Daraus resultierte eine dramatische Unterversorgung. Das Land hat daraufhin das für die Bedarfsträger notwendige Material zentral beschafft und den Bedarfsträgern im Gesundheits- wesen zur Verfügung gestellt. Dieser Prozess durch die „Task Force Beschaffung und Verteilung“ im Ministerium für Soziales und Integration war allein dieser Notlage geschuldet und ist mittlerweile abgeschlossen, die Versorgung der Be- schäftigten mit PSA ist grundsätzlich die Aufgabe der Anstellungsträger. 20