Abbrecherquote bei Integrationskursen
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 8499 16. Wahlperiode 16. 07. 2020 Kleine Anfrage der Abg. Gabi Rolland SPD und Antwort des Ministeriums für Soziales und Integration Abbrecherquote bei Integrationskursen Kleine Anfrage Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele und welche Anbieter von Integrationskursen gibt es in Baden-Würt- temberg (aufgeschlüsselt nach Integrationskursart)? 2. Wie viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer gab es in Baden-Württemberg in den Jahren 2017, 2018 und 2019 an den Integrationskursen (aufgeschlüsselt nach den Anbietern)? 3. Wie viele Prüfungen wurden in welchem Rhythmus abgenommen? 4. Wie viele Abschlüsse wurden auf welchem (Sprach-)Niveau erzielt? 5. Welche Kenntnis hat die Landesregierung über die Zahl der Abbrecherinnen und Abbrecher dieser Kurse (aufgeschlüsselt nach Jahren und Integrationskurs- art)? 6. Wie bewertet die Landesregierung die Erkenntnisse des Leibniz-Instituts für Deutsche Sprache hinsichtlich der hohen Abbrecherquote bei den Integrations- kursen von über 50 Prozent aus ihrer Sicht? 7. Welche Kenntnis hat die Landesregierung über die Qualität der in Baden-Würt- temberg angebotenen Sprachkurse als Teil der Integrationskurse für Migrantin- nen und Migranten sowie Asylbewerberinnen und Asylbewerber im Hinblick auf die Anpassung an die sprachlichen Vorkenntnisse der Teilnehmerinnen und Teilnehmer? 8. Welche Möglichkeiten sieht sie, auf eine Anpassung der Kursangebote an die sprachlichen Voraussetzungen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Kurse hinzuwirken? Eingegangen: 16. 07. 2020 / Ausgegeben: 25. 08. 2020 1 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich- abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“.
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 8499 9. Welche den Spracherwerb unterstützenden Angebote für Migrantinnen und Migranten sowie Asylbewerberinnen und Asylbewerber, welche den Integrati- onskurs nicht bestanden oder abgebrochen haben, gibt es auf kommunaler so- wie Landesebene und insbesondere an den Hochschulen des Landes? 15. 07. 2020 Rolland SPD Begründung Nach Berichterstattung des SWR hat das Leibniz-Institut für Deutsche Sprache in Mannheim bei seiner Jahrestagung Anfang März 2020 darauf hingewiesen, dass nur ein Bruchteil der Teilnehmerinnen und Teilnehmer, darunter sehr viele Ge- flüchtete, nach den 600 Unterrichtsstunden Integrationskurs das darin geforderte Sprachniveau erreiche. Zudem breche mehr als die Hälfte die Sprachkurse ab. Das Institut schlussfolgert, dass die Kurse zu schwer seien und besser auf die sprach- lichen Voraussetzungen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer abgestimmt werden müssten. Dies nimmt diese Kleine Anfrage zum Anlass, um nach Stand und Qua- lität der Integrationskurse in Baden-Württemberg zu fragen sowie die Aufmerk- samkeit auf die Bedeutung der Sprache für eine gelingende Integration in unsere Gesellschaft und Wirtschaft zu lenken. Antwort Mit Schreiben vom 7. August 2020 Nr. 42-0141.5-016/8499 beantwortet das Mi- nisterium für Soziales und Integration im Einvernehmen mit dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst und dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Für Integrationskurse ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zuständig. Es wurde daher vom Ministerium für Soziales und Integration um eine Stellungnahme gebeten und hat daraufhin mitgeteilt, das BAMF als Bundesbehör- de unterliege nicht der parlamentarischen Kontrolle durch den Landtag von Ba- den-Württemberg. Eine mögliche freiwillige Beantwortung sei in der Kürze der Zeit und aufgrund der derzeit hohen Arbeitsbelastung im Bundesamt leider nicht möglich. Die Beantwortung der Kleinen Anfrage war daher nur aufgrund der Lan- desregierung zugänglicher Quellen, insbesondere der im Internetauftritt des BAMF veröffentlichten Integrationskursgeschäftsstatistik, möglich. 1. Wie viele und welche Anbieter von Integrationskursen gibt es in Baden-Würt- temberg (aufgeschlüsselt nach Integrationskursart)? Nach der Integrationskursgeschäftsstatistik für 2019 gab es zum Stichtag 31. De- zember 2019 in Baden-Württemberg 203 zugelassene Integrationskursträger. Die Statistik differenziert nicht nach Arten von Integrationskursen. Bundesweit han- delt es sich dabei vor allem um Volkshochschulen, Sprach- und Fachschulen, Bil- dungswerke, freie Träger sowie betriebliche und überbetriebliche Aus- und Fort- bildungsstätten. 2
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 8499 2. Wie viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer gab es in Baden-Württemberg in den Jahren 2017, 2018 und 2019 an den Integrationskursen (aufgeschlüsselt nach den Anbietern)? Nach der jeweiligen Integrationskursgeschäftsstatistik gab es in Baden-Württem- berg in den genannten Jahren folgende neue Integrationskursteilnehmerinnen und -teilnehmer: 2017: 38.133 2018: 29.005 2019: 26.667 Die Statistik differenziert nicht nach Kursanbietern. 3. Wie viele Prüfungen wurden in welchem Rhythmus abgenommen? Die Integrationskursstatistik weist für die Jahre 2017 bis 2019 bundesweit folgen- de Zahlen von Teilnehmenden am Deutschtest für Zuwanderer (DTZ) aus: 2017: 289.751 2018: 304.927 2019: 195.326 Die Statistik differenziert nicht nach Ländern. 4. Wie viele Abschlüsse wurden auf welchem (Sprach-)Niveau erzielt? Die Integrationskursstatistik weist für die Jahre 2017 bis 2019 differenziert nach dem Prüfungsergebnis bundesweit folgende Teilnehmendenzahlen am DTZ aus: Sprachniveau B1 A2 Unter A2 Insgesamt 2017 141.200 118.107 30.444 289.751 2018 139.669 109.697 55.570 304.927 2019 98.907 61.545 34.847 195.326 Die Statistik differenziert nicht nach Ländern. 5. Welche Kenntnis hat die Landesregierung über die Zahl der Abbrecherinnen und Abbrecher dieser Kurse (aufgeschlüsselt nach Jahren und Integrations- kursart)? Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Die Integrationskurs- geschäftsstatistik enthält keine Angaben zu Abbrecherinnen und Abbrechern, son- dern nur sogenannte Kursaustritte, unabhängig vom Zeitpunkt des Austritts oder dem Erfolg einer Prüfung. Auch der bisher vorliegende Zwischenbericht I zum Forschungsprojekt des BAMF „Evaluation der Integrationskurse“ enthält hierzu noch keine Angaben. 6. Wie bewertet die Landesregierung die Erkenntnisse des Leibniz-Instituts für Deutsche Sprache hinsichtlich der hohen Abbrecherquote bei den Integrations- kursen von über 50 Prozent aus ihrer Sicht? Die Gründe für den Abbruch eines Integrationskurses können sehr vielfältig sein. Denkbar ist, dass der bzw. die Teilnehmende wegen Erkrankung, Schwanger- schaft, Wegzug oder Ausreise nicht mehr am Kurs teilnehmen kann. Möglich ist aber auch, dass der oder die Teilnehmende wegen Überforderung oder abnehmen- dem Interesse die Teilnahme beendet. 3
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 8499 Der Landesregierung sind die bei der Jahrestagung Anfang März 2020 geäußerten Erkenntnisse des Leibnitz-Instituts für Deutsche Sprache oder die Berichterstat- tung des SWR darüber nicht bekannt. Obwohl ihr zur Abbrecherquote bei Integra- tionskursen keine genauen Erkenntnisse vorliegen (vgl. Antwort zu Frage 5), geht sie davon aus, dass eine Quote von über 50 % deutlich zu hoch ist, zumal zahlrei- che Ausländerinnen und Ausländer gem. § 44 a Aufenthaltsgesetz zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet sind, was auch mittels Sanktionen durch- gesetzt wird. Möglicherweise werden hier Zahlen über Abbrüche vermischt mit den Zahlen der Teilnehmenden an Integrationskursen, die nicht mindestens das Sprachniveau A2 erreichen, d. h. einen Integrationskurs nicht erfolgreich ab- schließen. 7. Welche Kenntnis hat die Landesregierung über die Qualität der in Baden- Württemberg angebotenen Sprachkurse als Teil der Integrationskurse für Mi- grantinnen und Migranten sowie Asylbewerberinnen und Asylbewerber im Hinblick auf die Anpassung an die sprachlichen Vorkenntnisse der Teilnehme- rinnen und Teilnehmer? Die Landesregierung hat keinen umfassenden Überblick über die Qualität der in Baden-Württemberg angebotenen Integrationskurse im Hinblick auf die Anpas- sung an die sprachlichen Vorkenntnisse der Teilnehmenden, sie geht aber nicht davon aus, dass es hier generelle Probleme gibt. Der Sprachkurs im Rahmen des Integrationskurses umfasst 600 Unterrichtseinheiten (UE), vgl. § 11 Integrations- kursverordnung (IntV). Daneben gibt es aber auch Integrationskurse für spezielle Zielgruppen mit einem Sprachkurs von 900 UE, nämlich Jugendintegrationskurse, Eltern- bzw. Frauenintegrationskurse, Alphabetisierungskurse und Förderkurse (vgl. § 13 IntV). Dadurch ist es möglich, in gewissem Umfang auf die sprachli- chen Vorkenntnisse der Teilnehmenden Rücksicht zu nehmen. 8. Welche Möglichkeiten sieht sie, auf eine Anpassung der Kursangebote an die sprachlichen Voraussetzungen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Kurse hinzuwirken? Neben den unter Frage 7 genannten speziellen Integrationskursen kann auch durch niedrigschwellige Sprachkursangebote stärker Rücksicht auf die sprachli- chen Kompetenzen der Teilnehmenden genommen werden. Diese Angebote kön- nen auf Integrationskurse vorbereiten und die Voraussetzungen für eine erfolgrei- che Teilnahme verbessern. Der Landesregierung ist bekannt, dass das BAMF be- reits seit einiger Zeit Überlegungen für niedrigschwellige Kursangebote anstellt. Modellhaft wurden unter der Bezeichnung „Migrantinnen einfach stark im All- tag“ (MIA-Kurse) spezielle Kurse für Frauen eingeführt. Diese dienen u. a. der Verbesserung der Sprachkompetenz, zielen aber nicht auf ein bestimmtes Sprach- niveau ab. Sie werden in Baden-Württemberg an 20 Standorten angeboten. Auch die Landesregierung bereitet zurzeit niedrigschwellige Kursangebote vor (vgl. Antwort zu Frage 9). 9. Welche den Spracherwerb unterstützenden Angebote für Migrantinnen und Mi- granten sowie Asylbewerberinnen und Asylbewerber, welche den Integrations- kurs nicht bestanden oder abgebrochen haben, gibt es auf kommunaler sowie Landesebene und insbesondere an den Hochschulen des Landes? Die Bandbreite der Gründe für Abbruch oder Nichtbestehen eines Integrations- kurses ist sehr vielfältig (vgl. Antwort zu Frage 6) und verlangt passgenaue Lö- sungen. Viele Kommunen haben daher eigene niedrigschwellige Förderprogram- me für Wiederholer von Integrationskursen, z. B. sogenannte Sprach- oder Lern- cafés, geschaffen, die zum Teil von ehrenamtlichen Helferkreisen betreut werden, und setzen hierfür eigene Mittel ein. Das Sprachförderprogramm des Landes nach der VwV Deutsch soll die Sprach- förderung des Bundes ergänzen und ist daher auf Migrantinnen und Migranten begrenzt, die keinen Zugang zu den Sprachkursen des BAMF haben. Das Minis- terium für Soziales und Integration wird im Rahmen eines Förderaufrufs Modell- projekte von Kommunen und freien Trägern zu innovativen oder alternativen 4
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 8499 Methoden der Sprachförderung finanziell unterstützen. Ziel der Modellprojekte soll eine andere Art der Ansprache, Begleitung und Förderung der Sprachkompe- tenz von Menschen sein, die durch die klassischen Formen der Sprachkurse und Sprachfördermaßnahmen nicht erreicht werden bzw. auch nach Wiederholung keinen zertifizierten Abschluss erreichen. Auch dieses Angebot ist allerdings be- schränkt auf Migrantinnen und Migranten, die keinen Zugang zu entsprechenden Angeboten des BAMF haben. Darüber hinaus plant das Ministerium für Soziales und Integration durch eine Er- gänzung der VwV Deutsch künftig auch niedrigschwellige Sprachangebote, z. B. Sprachcafés, Frauensprachtreffs, zu fördern. Diese Angebote sollen das Ziel ha- ben, an zertifizierte Sprachkurse heranzuführen oder die bereits bestehende deut- sche Sprachkompetenz zu erhalten, zu verbessern und zu vertiefen. Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport setzt zudem das Projekt „Bildungs- jahr für erwachsene Flüchtlinge ohne oder mit geringen Sprach- und Schreib- kenntnissen“ (BEF Alpha) konzeptionell und organisatorisch um, das im Rahmen der Bildungsketten-Vereinbarung mit dem Bund vom Bundesministerium für Bil- dung und Forschung finanziert wird. Das Projekt startete 2016 mit zwölf Stand- orten im Land und umfasst derzeit rund 40 Kurse, die von Weiterbildungsträgern umgesetzt werden. Zielgruppe sind geflüchtete Erwachsene im Alter von in der Regel 25 bis 35 Jahren und in erster Linie Frauen mit Kinder bis vier Jahren. Durch das Angebot einer Kinderbetreuung ist es gelungen, den Anteil der Teil- nehmerinnen und Teilnehmer an den Kursen auf rund 70 Prozent zu steigern. BEF Alpha umfasst 35 Wochen plus fünf Wochen Praktikum in Unternehmen. Inhalt- lich werden die drei Bereiche Alphabetisierung/Sprachförderung, Berufsorientie- rung sowie Alltag/Demokratiebildung unterrichtet. Die positive Auswirkung von BEF Alpha etwa für die Berufsorientierung der Teilnehmenden wird durch Rück- meldungen aus den Unternehmen auf die Praktika sowie durch die Nachfrage von Arbeitsagenturen und Jobcentern nach Kursen bestätigt. Das Projekt ist 2020 von der UNESCO als positives Beispiel der Erwachsenenbildung bei Geflüchteten in- ternational publiziert worden. BEF Alpha-Kurse nehmen immer wieder Teilneh- merinnen und Teilnehmer auf, die Integrationskurse abgebrochen haben. Die Zielgruppen von Integrationskursen und Sprachkursen an Hochschulen unter- scheiden sich stark. Es handelt sich an Hochschulen primär um internationale Stu- dieninteressierte, die die sprachlichen Voraussetzungen für ein Studium an einer baden-württembergischen Hochschule erlangen, oder um Austauschstudierende, die im Rahmen ihres zeitlich begrenzten Studienaufenthaltes ihre Deutschkennt- nisse verbessern möchten. Die Kurse an den Hochschulen haben als Vorausset- zung u. a. die Hochschulzugangsberechtigung sowie eine dezidierte Studienab- sicht. Außerdem bieten die meisten Hochschulen die Kurse mittlerweile nur noch als B2- oder gar als C1-Kurse an (C1/DSH2 ist Voraussetzung für eine Einschrei- bung), Integrationskurse bereiten nur bis B1 vor. Zudem weisen die Hochschul- kurse und die Integrationskurse auch unterschiedliche Qualitätsniveaus auf. Ziel der Hochschulkurse ist vor allem die sprachliche Vorbereitung auf ein akademi- sches Studium und den sich anschließenden akademischen Arbeitsmarkt. Die In- tegrationskurse haben hingegen die Integration in die Gesellschaft und den Ar- beitsmarkt im Fokus. Ein Wechsel aus einem Integrationskurs in einen Hoch- schulsprachkurs ist deshalb nicht immer möglich oder sinnvoll. In den letzten Jahren wurden und werden verstärkt auch Sprachkurse für Studien- interessierte mit Fluchthintergrund an den Hochschulen angeboten (DAAD Inte- gra-Kurse). Primäres Ziel ist auch hier die sprachliche Vorbereitung auf ein aka- demisches Studium. Zusätzliche Herausforderungen für die Studieninteressierten waren vor allem die Lernvoraussetzungen, die sich von den klassischen interna- tionalen Studierenden unterscheiden: Sammelunterkünfte, Aufenthaltsunsicher- heiten, etwaige Traumatisierungen durch die Flucht und die Sorge um Angehöri- ge im Heimatland sowie eine vollständig andere Lernkultur erschwerten die Lern- situation und führten oftmals auch zu Fehlzeiten beim Kursbesuch. Lucha Minister für Soziales und Integration 5