Reaktion auf die Häufung von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr – Willkommene Einnahmen oder abzustellendes Zeichen einer mangelhaften Straßenbeschilderung

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Landtag von Baden-Württemberg                                                     Drucksache 16 / 4947 16. Wahlperiode                                                                   05. 10. 2018 Kleine Anfrage des Abg. Jochen Haußmann FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Verkehr Reaktion auf die Häufung von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr – Willkommene Einnahmen oder abzu- stellendes Zeichen einer mangelhaften Straßenbeschilderung Kleine Anfrage Ich frage die Landesregierung: 1. Nach welchen rechtserheblichen Kriterien wurde die sogenannte Radarfalle auf der B 27 bei Walddorfhäslach aufgestellt? 2. Wie erklärt sie und das Reutlinger Landratsamt die auffällige Häufung der mit der Radarfalle festgestellten Geschwindigkeitsüberschreitungen von über 1.400 Fällen pro Tag? 3. Wie hoch ist die Summe der Geldbußen, die mit Hilfe dieser sogenannten Ra- darfalle verhängt wurden? 4. In welchem Ausmaß stieg durch die Häufung festgestellter Geschwindigkeits- überschreitungen die Arbeitsbelastung der Behörden inklusive der durch eine Vergabe an einen privaten Dienstleister angefallenen und von diesem geleiste- ten Arbeitseinsatz? 5. Kann die Häufigkeit an dem Umstand liegen, dass die an dieser Stelle wegen einer Baustelle vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h in der Annahme vieler Autofahrer nicht mehr galt, weil nach dem äußeren Erschei- nungsbild des Straßenabschnitts irrtümlich ein Ende der Baustelle angenom- men wurde? 6. Mit welchen Maßnahmen wurde auf die auffällige Häufung reagiert? 7. Inwieweit wurde dabei erwogen, mittels eines zusätzlichen Verkehrsschildes klarzustellen, dass weiterhin die Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h gilt? 8. Warum wurde dies gegebenenfalls nicht erwogen? Eingegangen: 05. 10. 2018 / Ausgegeben: 21. 11. 2018                                                       1 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet      Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich- abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente            net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“.
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Landtag von Baden-Württemberg                                                            Drucksache 16 / 4947 9. Ist es ihr lieber, dass die Höchstgeschwindigkeit in einer solchen Situation eingehalten wird oder dass ein besonders hohes Aufkommen von Ordnungs- widrigkeiten mit entsprechenden Einnahmen zu verzeichnen ist? 10. Mit welchen Mitteln wird sie darauf drängen, dass die Verkehrssicherheit in solchen Situationen Vorrang vor der Einnahme von Bußgeldern erhält? 05. 10. 2018 Haußmann FDP/DVP Begründung Die sogenannte Radarfalle auf der B 27 bei Walddorfhäslach hat zeitweise über 1.400 Autofahrer pro Tag wegen überhöhter Geschwindigkeit aufgenommen. In- wieweit in einer solchen Situation die Umstände vor Ort Berücksichtigung finden und zur Verbesserung der Verkehrssicherheit reagiert wird, wird gefragt. Antwort Mit Schreiben vom 31. Oktober 2018 Nr. 4-3859.1-0/943 beantwortet das Minis- terium für Verkehr im Einvernehmen mit dem Ministerium für Inneres, Digitali- sierung und Migration die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Nach welchen rechtserheblichen Kriterien wurde die sogenannte Radarfalle auf der B 27 bei Walddorfhäslach aufgestellt? 2. Wie erklärt sie und das Reutlinger Landratsamt die auffällige Häufung der mit der Radarfalle festgestellten Geschwindigkeitsüberschreitungen von über 1.400 Fällen pro Tag? 5. Kann die Häufigkeit an dem Umstand liegen, dass die an dieser Stelle wegen einer Baustelle vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h in der Annahme vieler Autofahrer nicht mehr galt, weil nach dem äußeren Erschei- nungsbild des Straßenabschnitts irrtümlich ein Ende der Baustelle angenom- men wurde? Die Fragen 1, 2 und 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam be- antwortet. Aufgrund einer Häufung von Unfällen beschränkte das Landratsamt Reutlingen als zuständige Straßenverkehrsbehörde mit verkehrsrechtlicher Anordnung vom 14. Juni 1993 die zulässige Höchstgeschwindigkeit im Bereich der Anschlussstel- le Walddorfhäslach auf 120 km/h. Nachdem sich weitere Unfälle ereigneten, ent- schied sich das Landratsamt Reutlingen im Jahr 2014 aus Verkehrssicherheitsgrün- den eine stationäre Messanlage einzurichten, was wegen anstehender Straßenbau- maßnahmen zunächst zurückgestellt wurde. Im Zuge der umfangreichen Erhal- tungsmaßnahme erfolgten von August 2017 bis Mitte September 2018 auf der B 27 parallel Fahrbahn- und Brückenbauarbeiten. In der ersten Bauphase von Au- gust bis November 2017 kam es zu einer Vielzahl von Unfällen im Baustellenbe- reich. An der Auffahrt an der Anschlussstelle (AS) Walddorfhäslach auf die B 27 in Fahrtrichtung Stuttgart war baustellenbedingt eine Stoppstelle eingerichtet. Ins- besondere diese Auffahrt entwickelte sich zu einem Unfallschwerpunkt. Darüber hinaus ereigneten sich mehrere Unfälle im Bereich der Mittelstreifenüberfahrten 2
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Landtag von Baden-Württemberg                                                           Drucksache 16 / 4947 und auch in den geraden Abschnitten parallel zur Baustelle. Die Verkehrspolizei erfasste mit 22 Unfällen mit drei Schwer- und zehn Leichtverletzten eine weit überdurchschnittliche Anzahl an Unfällen im Baustellenbereich. Das Regierungs- präsidium Tübingen hat daraufhin die zulässige Höchstgeschwindigkeit im Bau- stellenbereich von 80 km/h auf 60 km/h abgesenkt. Diese Maßnahmen zeigten Wirkung, die Unfallzahlen gingen deutlich zurück. Über den Winter 2017/2018 war die Baustelle abgebaut. Bei der erneuten Einrich- tung der Baustelle im Frühjahr 2018 wurde aufgrund der Erfahrungen von 2017 die zulässige Höchstgeschwindigkeit von vornherein auf 60 km/h festgelegt. Ein weiterer Grund zum Belassen der Geschwindigkeitsbeschränkung von 60 km/h in diesem Abschnitt waren die dort erfolgenden Spurwechsel durch Ausfädelungs- und Einfädelungsvorgänge im Bereich der Anschlussstelle. Außerdem entschied das Landratsamt Reutlingen, die stationäre Messanlage zu Beginn der zweiten Bauphase von April bis September 2018 einzurichten. Und schließlich wurde durch die Öffnung von zwei weiteren Mittelstreifenüberfahrten die Verkehrsfüh- rung so umgestellt, dass die Einrichtung einer verkürzten Auffahrt auf die B 27 ohne Stoppstelle an der AS Walddorfhäslach in Fahrtrichtung Stuttgart möglich wurde. Dazu musste dort die ansonsten in der Baustelle vorhandene, eingeengte Verkehrsführung aufgehoben werden und es standen zwei durchgehend befahr- bare Fahrstreifen pro Fahrtrichtung zur Verfügung. Ob Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer auf diesem Streckenab- schnitt von 500 Metern den Eindruck hatten, die Baustelle sei vorüber, entzieht sich der Kenntnis der Landesregierung. Maßgeblich aber ist, dass die Geschwin- digkeitsbeschränkung auf 60 km/h nicht aufgehoben war und das Verkehrsschild zum Tempolimit von 60 km/h in diesem Bereich sogar wiederholt wurde. Zudem waren die Ankündigungstafeln für die nächste Fahrbahneinengung in beiden Fahrtrichtungen bereits im Sichtfeld der vorhergehenden Mittelstreifenüberfahr- ten zu erkennen. Somit konnten die Verkehrsteilnehmer sehen, dass die Baustelle weitergeht. Die ergriffenen Maßnahmen bewirkten einen deutlichen Rückgang der Unfallzah- len in der zweiten Bauphase (acht Unfälle mit drei Leichtverletzten). Auch nach dem Abbau der Baustelle werden im Übrigen immer noch täglich mehr als 400 Geschwindigkeitsübertretungen (bei zulässiger Höchstgeschwindig- keit von 120 km/h) registriert. 3. Wie hoch ist die Summe der Geldbußen, die mit Hilfe dieser sogenannten Ra- darfalle verhängt wurden? Da nicht alle Fälle rechtskräftig abgeschlossen sind, kann nur die Höhe der bishe- rigen Einnahmen mitgeteilt werden. Die bisherigen Einnahmen belaufen sich auf etwa 2,2 Millionen Euro. 4. In welchem Ausmaß stieg durch die Häufung festgestellter Geschwindigkeits- überschreitungen die Arbeitsbelastung der Behörden inklusive der durch eine Vergabe an einen privaten Dienstleister angefallenen und von diesem geleiste- ten Arbeitseinsatz? 6. Mit welchen Maßnahmen wurde auf die auffällige Häufung reagiert? Die Fragen 4 und 6 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beant- wortet. Die während der zweiten Baustellenphase von Mai bis August 2018 erfasste An- zahl an Verstößen überschritt die Anzahl der normalerweise durch das Landrats- amt Reutlingen verfolgten Verstöße erheblich. Das Landratsamt Reutlingen setzte zur Bearbeitung weitere Beschäftigte ein und ergriff Maßnahmen zur Effizienz- steigerung (elektronische Akte, Online-Anhörung). Einzelne Schritte der Fallbe- arbeitung (Auslesen des Kennzeichens und Erfassen des Geschlechts des Fahrers anhand des aufgenommenen Fotos) wurden an drei private Dienstleister ausgela- gert. Zur gezielteren Ahndung von besonders hohen Geschwindigkeitsüberschrei- tungen wurde die Auslösegeschwindigkeit der Messanlage auf 74 km/h erhöht. 3
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Landtag von Baden-Württemberg                                                           Drucksache 16 / 4947 7. Inwieweit wurde dabei erwogen, mittels eines zusätzlichen Verkehrsschildes klarzustellen, dass weiterhin die Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h gilt? 8. Warum wurde dies gegebenenfalls nicht erwogen? Die Fragen 7 und 8 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beant- wortet. Ein solches zusätzliches Verkehrszeichen war vorhanden. 9. Ist es ihr lieber, dass die Höchstgeschwindigkeit in einer solchen Situation eingehalten wird oder dass ein besonders hohes Aufkommen von Ordnungs- widrigkeiten mit entsprechenden Einnahmen zu verzeichnen ist? 10. Mit welchen Mitteln wird sie darauf drängen, dass die Verkehrssicherheit in solchen Situationen Vorrang vor der Einnahme von Bußgeldern erhält? Die Fragen 9 und 10 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam be- antwortet. Die Einhaltung der baustellenbedingten Geschwindigkeitsbeschränkung von 60 km/h war – wie sich aus der Beantwortung der Fragen 1, 2 und 5 ergibt – aus Verkehrs- sicherheitsgründen erforderlich. Hermann Minister für Verkehr 4
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