Vermeidung von Fahrverboten in der Landeshauptstadt Stuttgart

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Landtag von Baden-Württemberg                                                      Drucksache 16 / 3636 16. Wahlperiode                                                                    01. 03. 2018 Kleine Anfrage des Abg. Fabian Gramling CDU und Antwort des Ministeriums für Verkehr Vermeidung von Fahrverboten in der Landeshauptstadt Stuttgart Kleine Anfrage Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Schlussfolgerungen zieht sie aus den Testergebnissen des ADAC zur Wirkung der SCR-Nachrüstung (Selective Catalytic Reduction) bei Dieselfahr- zeugen? 2. Welche rechtlichen und technischen Probleme entstehen durch die Verände- rung an Motor und Abgassystem durch die SCR-Nachrüstung? 3. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Marktreife der SCR-Katalysato- ren herzustellen? 4. Wie viele Dieselfahrzeuge in der Region Stuttgart wären von Fahrverboten in Stuttgart betroffen (aufgeschlüsselt nach Landkreisen und Euro-Norm) ? 5. Wie hoch schätzt sie die Kosten der SCR-Nachrüstung pro Fahrzeug? 6. Führt sie Gespräche mit der Automobilindustrie über die Durchführung der SCR-Nachrüstung und die Übernahme der entstehenden Kosten? 7. Welche Auswirkungen hätten Fahrverbote für Dieselfahrzeuge auf bestimmten Streckenabschnitten in Stuttgart auf den Verkehr im gesamten Stadtgebiet? 8. Welche weiteren kurzfristigen Maßnahmen werden verfolgt, um Fahrverbote für Dieselfahrzeuge in Stuttgart zu vermeiden? 9. In welcher Höhe beteiligt sich das Land Baden-Württemberg an den Gesamt- kosten für den öffentlichen Personennahverkehr in der Region Stuttgart (aufge- schlüsselt nach Regionalverkehr, S-Bahn und kommunalen Stadtbahnen bzw. Busverkehren)? Eingegangen: 01. 03. 2018 / Ausgegeben: 17. 04. 2018                                                        1 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet       Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich- abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente             net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“.
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Landtag von Baden-Württemberg                                                          Drucksache 16 / 3636 10. Wie beurteilt sie die Ticketpreise im Gebiet des Verkehrs- und Tarifverbunds Stuttgart (VVS)? 28. 02. 2018 Gramling CDU Begründung Der ADAC Württemberg e. V. hat die grundsätzliche Wirksamkeit der Hardware- Umrüstung von Dieselfahrzeugen durch SCR-Katalysatoren nachgewiesen. Aller- dings wurden vom ADAC ausschließlich Prototypen getestet. Bis zur Marktreife der SCR-Systeme scheint noch einige Zeit zu vergehen. Die Kleine Anfrage soll klären, ob die Landesregierung an weiteren schnellen und intelligenten Alterna- tivlösungen arbeitet. Antwort*) Mit Schreiben vom 29. März 2018 Nr. 4-0141.5/330 beantwortet das Ministerium für Verkehr im Einvernehmen mit dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Schlussfolgerungen zieht sie aus den Testergebnissen des ADAC zur Wirkung der SCR-Nachrüstung (Selective Catalytic Reduction) bei Dieselfahr- zeugen? Im Bereich der Pkw-Untersuchung konnte die Machbarkeit der Hardwarenach- rüstung beispiel- und prototyphaft an vier Fahrzeugmodellen mit jeweils einer Motorspezifikation belegt werden und eine Reduktion der NOX-Emissionen um mindestens 50 Prozent bei einem Vergleich vor und nach der Umrüstung nachge- wiesen werden. Diese Minderung bezieht sich auf den Innerortsteil des Zyklusses nach WLTC. Je nach Betriebszustand und Fahrzeug können noch höhere Emis- sionsminderungen erzielt werden (Größenordnung bis zu ca. 80 Prozent). Im Er- gebnis hat die Hardwarenachrüstung damit mindestens den doppelten Effekt einer Softwarenachrüstung, welche mit ca. 20 bis 30 Prozent Emissionsminderungs- potenzial angegeben wird. Beide Nachrüstungsarten können sich ergänzen und bedingt kumuliert zu noch höheren Emissionsminderungen führen. Die Testergebnisse im Bereich der „Bus-Untersuchung“ zeigen, dass ältere Stadt- busse durch Hardwarenachrüstung in Bezug auf Stickoxide fast vollständig sau- ber fahren können (NOX-Reduktion von über 90 Prozent). Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg sieht in den Ergebnissen des För- derprojektes sehr wirksame technische Lösungsansätze, um die NO2-Grenzwert- überschreitungen in Deutschland durch Hardwarenachrüstung erheblich zu redu- zieren. *) Nach Ablauf der Drei-Wochen-Frist eingegangen. 2
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Landtag von Baden-Württemberg                                                          Drucksache 16 / 3636 2. Welche rechtlichen und technischen Probleme entstehen durch die Verände- rung an Motor und Abgassystem durch die SCR-Nachrüstung? 3. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Marktreife der SCR-Katalysato- ren herzustellen? Die Fragen 2 und 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beant- wortet. Beim ADAC-Förderprojekt handelte es sich um ein Modellprojekt zur Hard- warenachrüstung. Die Umbauten an den Fahrzeugen sind exemplarisch zu verste- hen und bilden noch keine serientaugliche Lösung ab. Für eine rechtlich und tech- nisch abgesicherte Lösung für die Endkund/-innen wäre es von entscheidender Bedeutung, dass sich die Automobilindustrie und von Zulassungsseite das Kraft- fahrtbundesamt (KBA) an möglichen Hardwarenachrüstungen beteiligt. Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg engagiert sich innerhalb des Die- selforums in einer Arbeitsgruppe, die sich auch mit der technischen Machbarkeit einer Hardwarenachrüstung von älteren Dieselfahrzeugen beschäftigt. In diesem Rahmen setzt es sich dafür ein, Hardwarenachrüstungen zu forcieren und mög- lichst schnell die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Zertifizierung von SCR-Nachrüstlösungen festzulegen (Typgenehmigung). Für die Schaffung dieser gesetzlichen Regelung ist das Bundesverkehrsministerium bzw. das Kraftfahrt- bundesamt (KBA) zuständig. Das Verkehrsministerium wird sich auf Bundesebene weiterhin dafür einsetzen, die rechtlichen Voraussetzungen für eine Hard- warenachrüstung zu schaffen. 4. Wie viele Dieselfahrzeuge in der Region Stuttgart wären von Fahrverboten in Stuttgart betroffen (aufgeschlüsselt nach Landkreisen und Euro-Norm)? Konkrete Aussagen zur Betroffenheit von Fahrzeugen aufgrund von Verkehrsbe- schränkungen können derzeit nicht getroffen werden. Diese hängen von der kon- kreten Ausgestaltung der Verkehrsbeschränkungen sowie den Ausnahmen ab. Die Entscheidung hierzu wird vom Landeskabinett getroffen werden. 5. Wie hoch schätzt sie die Kosten der SCR-Nachrüstung pro Fahrzeug? Die vier Nachrüstunternehmen, die die Fahrzeuge im Rahmen des ADAC-Förder- projektes beispielhaft hardwareseitig nachgerüstet haben, taxieren die Nachrüs- tung der Diesel-Pkw auf 1.400 Euro bis 3.300 Euro (inkl. Einbau und MwSt). Nach ADAC-Expertenmeinung wird sich der Endkundenpreis wohl aber im obe- ren Drittel dieser Preisspanne bewegen. Die Kosten für eine Busumrüstung bewe- gen sich in einer Spanne von 10.000 bis 20.000 Euro. 6. Führt sie Gespräche mit der Automobilindustrie über die Durchführung der SCR-Nachrüstung und die Übernahme der entstehenden Kosten? Gespräche werden auf Ebene der Hausleitungen geführt. Gespräche mit Vertre- terinnen und Vertretern aus der Automobilindustrie erfolgen zudem über die ein- gerichteten Arbeitsgruppen des Diesel-Forums der Bundesregierung in Berlin. Der VDA ist in den Arbeitsgruppen vertreten. 7. Welche Auswirkungen hätten Fahrverbote für Dieselfahrzeuge auf bestimmten Streckenabschnitten in Stuttgart auf den Verkehr im gesamten Stadtgebiet? Bei zonalen Verkehrsbeschränkungen innerhalb des Stadtgebietes Stuttgarts (Tal- kessel, Feuerbach und Teile Zuffenhausens), so wie sie im Entwurf der 3. Fort- schreibung des Luftreinhalteplanes Stuttgarts von Mai 2017 unter Maßnahme M2b vorgesehen sind, kommt es innerhalb der Zone mit Verkehrsbeschränkungen zu einer flächendeckenden Abnahme des Verkehrsaufkommens von bis zu 8.000 Fahrzeugen auf einzelnen Streckenabschnitten. Außerhalb des Talkessels kommt es ebenfalls zu einer Verkehrsabnahme auf fast allen Streckenzügen. Für die Be- 3
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Landtag von Baden-Württemberg                                                            Drucksache 16 / 3636 trachtung einzelner Strecken wird auf das Gesamtwirkungsgutachten zur immis- sionsseitigen Wirkungsermittlung der Maßnahmen der 3. Fortschreibung des Luft- reinhalteplans Stuttgart vom Februar 2017 hingewiesen. 8. Welche weiteren kurzfristigen Maßnahmen werden verfolgt, um Fahrverbote für Dieselfahrzeuge in Stuttgart zu vermeiden? Die meisten im Entwurf des Luftreinhalteplans enthaltenen Maßnahmen können auch ohne formalen Luftreinhalteplan umgesetzt werden. Dies geschieht zurzeit, etwa beim Ausbau des Bus-, Bahn, Rad- und Fußverkehrs. Maßnahmen, die in Stuttgart und auch anderen luftschadstoffbelasteten Städten bereits umgesetzt werden oder kurzfristig umgesetzt werden können, sind nachfolgend aufgeführt. Verkehrsverstetigung: Durch eine Verkehrsverstetigung mithilfe von intelligenter Verkehrssteuerung können Staus oder „Stop and Go“ Verkehr in luftschadstoffbelasteten Bereichen verhindert werden. Durch intelligente Verkehrssteuerungen können Verkehrs- staus und damit Emissionen vermieden oder in unkritische Bereiche verlagert werden. Ein Instrument, um dies zu erreichen, sind bedarfsabhängige Ampel- schaltungen oder Geschwindigkeitsreduzierungen. Solche intelligenten Verkehrs- steuerungen sind schon seit vielen Jahren in Stuttgart sowie in weiteren Städten in Baden-Württemberg im Einsatz. Im Bereich Neckartor auf der B 14 gibt es va- riable Tempoempfehlungen für eine grüne Welle. Emissionsarme Straßenräume: Die Schaffung von emissionsarmen Straßenräumen durch Umwandlung von Fahr- streifen für Kfz-Verkehr in eine Radspur, eine Busspur oder einen Grünstreifen vergrößert die räumlichen Entfernung des Emissionsortes von der Wohnbebau- ung. Durch die Vergrößerung des Abstandes können die Immissionsbelastungen für die schützenswerte Bevölkerung vermindert werden. Nachrüstung Busverkehr: Eine Nachrüstung der Busse auf die neuste Abgasnorm Euro VI zeigt in Abhän- gigkeit von den örtlichen Gegebenheiten große Wirkung. Die Nachrüstung bzw. Ersatzbeschaffung von Busse mit älteren Euro-Normen auf die neuste Euro-Norm VI kann den NOX- Ausstoß deutlich senken. E-Mobilität: Liefer- und Kurierdienste, Pflegedienste, Carsharing-Fahrzeuge sowie Taxis haben neben dem Busverkehr im ÖPNV eine hohe Fahrleistung und somit hohe Emis- sionsausstöße innerhalb des städtischen Bereiches. Eine Umstellung dieser vor- wiegend innerstädtisch fahrenden Fahrzeugflotten auf Elektrofahrzeuge leistet einen wichtigen Beitrag zur Senkung der Emissionsbelastungen. 9. In welcher Höhe beteiligt sich das Land Baden-Württemberg an den Gesamt- kosten für den öffentlichen Personennahverkehr in der Region Stuttgart (aufge- schlüsselt nach Regionalverkehr, S-Bahn und kommunalen Stadtbahnen bzw. Busverkehren)? Der Verband Region Stuttgart erhält als Aufgabenträger für die S-Bahn Stuttgart im Jahr 2018 rd. 88 Mio. vom Land. Für den Schienenpersonennahverkehr in der Metropolregion Stuttgart wird das Land dieses Jahr rd. 95 Mio. Euro aufbringen. Busverkehre werden vom Land nicht bestellt. 4
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Landtag von Baden-Württemberg                                                          Drucksache 16 / 3636 10. Wie beurteilt sie die Ticketpreise im Gebiet des Verkehrs- und Tarifverbunds Stuttgart (VVS)? Die Landesregierung bzw. das Verkehrsministerium ist im Rahmen der Maß- nahmen zur Luftreinhaltung in Gesprächen mit dem Verkehrsverbund Stuttgart (VVS) und den Aufgabenträgern mit dem Ziel, gemeinsam den VVS Tarif zu ver- einfachen und attraktiver zu machen. Hermann Minister für Verkehr 5
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