Nachhaltiger Tourismus in Baden-Württemberg
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 4581 III. Förderung nachhaltiger Tourismusangebote 1. Wie viel Prozent der Mittel aus dem Tourismusinfrastrukturprogramm werden bereits heute für nachhaltige Projekte verausgabt bzw. sollen künftig explizit dafür vorgehalten werden, unter Nennung der zugrunde gelegten Nachhaltig- keitskriterien? 3. Welche Schlussfolgerungen hat die Landesregierung aus den Sonderprogram- men „Sanfter Tourismus“ und „Nachhaltige Tourismusinfrastruktur“ aus den Jahren 2008 bis 2010 gezogen, auch im Hinblick auf mögliche vergleichbare Programme in den kommenden Jahren? Hinweis: Die Fragen 1. und 3. zu Ziffer III. werden aufgrund des engen inhalt- lichen Zusammenhangs zusammen beantwortet. Zu III. 1. und III. 3.: Mit dem Tourismusinfrastrukturprogramm fördert die Landesregierung investive Vorhaben der baden-württembergischen Tourismuskommunen, um den Ausbau einer modernen und zukunftsorientierten Tourismusinfrastruktur voran zu brin- gen. Zu den zentralen Zuwendungszwecken des jährlich neu ausgeschriebenen Förderprogramms zählen die Stärkung der wirtschaftlichen und ökologischen Nachhaltigkeit von Tourismusinfrastruktureinrichtungen sowie die Verbesserung der sozialen Nachhaltigkeit, insbesondere durch den Ausbau der Barrierefreiheit. Ein weiteres Kernelement des Tourismusinfrastrukturprogramms ist die Unter- stützung der touristischen Entwicklung in den strukturschwachen Gebieten. Im Rahmen des Tourismusinfrastrukturprogramms wurden in den vergangenen zehn Jahren (2004 bis 2013) im ländlichen Raum (ländlicher Raum im engeren Sinne und Verdichtungsbereiche im ländlichen Raum) 139 Vorhaben mit insgesamt rund 26,3 Mio. Euro gefördert. Im Rahmen der letzten Richtlinienänderung im Jahr 2011 wurden die Erkenntnis- se aus den befristeten Sonderprogrammen „Sanfter Tourismus“ und „Nachhal- tiger Tourismus“ berücksichtigt. Die Zuwendungszwecke wurden dement- sprechend erweitert bzw. präzisiert. Ausdrückliches Ziel des Tourismusinfrastruk- turprogramms (TIP) ist es, Tourismusinfrastruktureinrichtungen wirtschaftlich und ökologisch zu stärken sowie den sanften Tourismus zu unterstützen. Im Be- reich der sozialen Nachhaltigkeit steht die Förderung eines „Tourismus für Alle“ im Fokus. Ein Vorhalten eines festen Anteils für nachhaltige Projekte wird für entbehrlich gehalten, da das Programm bereits jetzt die Unterstützung von Vorha- ben auf allen drei Ebenen der Nachhaltigkeit als Zuwendungsvoraussetzung hat. 2. Hält die Landesregierung die „Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt 2007“ der Bundesregierung, wonach bis 2020 „mindestens zehn Prozent“ der Tourismusanbieter ökologische Kriterien erfüllen sollen, auch für Baden-Würt- temberg für wegweisend? Zu III. 2.: Als Reiseland wird Deutschland auch bei internationalen Touristen immer belieb- ter. Viele Sportarten und Tourismusformen können jedoch die Natur belasten. Das sollte vermieden oder minimiert werden. Daher hält die Landesregierung die Forderung des Bundes aus ökologischer Sicht grundsätzlich für zielführend. Gleichwohl darf nicht verkannt werden, dass ein Monitoring dahingehend in der Praxis aufgrund fehlender Datenbasis sowie der schieren Anzahl und Vielfalt tou- ristischer sowie Freizeitangebote und deren Überschneidung mit weiteren The- menfeldern kaum umsetzbar sein wird. Die Vielzahl vorhandener Zertifizierungs- möglichkeiten erschwert eine dahingehende Erfassung zusätzlich (siehe hierzu auch die Antwort zu Ziffer IV., Frage 2.). Beispielsweise stellt das Federseemoor in der Urlaubsregion Oberschwaben-All- gäu als ausgewiesenes Natura-2000- und FFH-Gebiet aus ökologischer Sicht ein nachhaltiges Schutzgebietssystem dar. Mit seinen seltenen Tier- und Pflanzenar- ten sowie den UNESCO-Fundstellen der Prähistorischen Pfahlbauten ist das Ge- 11
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 4581 biet auch aus touristischer Sicht eine Attraktion. Dennoch ist dem Moor kein Nachhaltigkeitssiegel aus dem touristischen Bereich zugeordnet, sodass es aus jeglicher Erfassung nachhaltig zertifizierter Tourismusangebote entfallen würde. Reisende sorgen sich zunehmend nicht nur um das eigene Wohlbefinden, sondern achten auch auf das der Umwelt. In den Großschutzgebieten Baden-Württem- bergs (Nationalpark, Biosphärengebiete, Naturparke) steht die nachhaltige Regio- nalentwicklung bei gleichzeitiger Erhaltung und Förderung der Artenvielfalt und des Landschaftsbildes im Fokus. Die Großschutzgebiete decken über ein Drittel der Landesfläche ab und bilden damit eine gute Grundlage für die ökologische Ausrichtung des Tourismus im Land. Die Landesregierung geht davon aus, dass Touristen künftig in Form von gesteigerter Nachfrage ein eigenes Interesse an nachhaltigen Themen des Tourismus zum Ausdruck bringen. 4. Welche Bedeutung misst die Landesregierung dem nachhaltigen Tourismus bei der Erarbeitung der neuen Tourismuskonzeption bei? Zu III. 4.: Im Rahmen der Weiterentwicklung der Tourismuskonzeption soll die Nachhaltig- keit als Querschnittsthema langfristig in alle definierten Handlungsfelder mitein- fließen bzw. dort berücksichtigt und mitgedacht werden. Hierbei finden sich An- sätze für einen nachhaltigen Tourismus u. a. bei der Digitalisierung, der Touris- musinfrastruktur und der Mobilität, der Zukunftsfähigkeit im Gastgewerbe oder im Tourismus-Marketing. Damit ist es ein Ziel der Konzeption zu vermitteln, dass es gilt, die Leistungsfähigkeit des Tourismus bei gleichzeitiger Schonung aller Ressourcen auf lange Sicht zu gewährleisten. IV. Zertifizierung nachhaltiger Tourismusangebote 1. Wie bewertet die Landesregierung die bestehenden Zertifizierungen für nach- haltige Tourismusangebote hinsichtlich ihrer Übersichtlichkeit, Vergleichbar- keit und Transparenz? Zu IV. 1.: Weltweit existieren derzeit über 180 verschiedene Nachhaltigkeitssiegel im Tou- rismus. Üblicherweise werden Nachhaltigkeitszertifikate für Unterkünfte, Reise- veranstalter oder ganze Destinationen vergeben. Der Global Sustainable Tourism Council (GSTC) ist eine virtuelle und weltweit agierende Organisation, welche qualitativ hochwertige Nachhaltigkeitslabel international anerkennt. Grundlage hierfür sind ein Zertifizierungsstandard, der neben der ökologischen und ökono- mischen auch die soziale Dimension der Nachhaltigkeit vollständig berücksich- tigt, sowie ein transparentes Prüfverfahren durch einen unabhängigen Gutachter bzw. eine unabhängige Gutachterin. Einige der gängigsten Nachhaltigkeits-Labels im Tourismus sind Earth Check, EMAS, Green Key, TourCert und Viabono (letz- teres ist nicht GSTC-anerkannt). Der Deutsche Tourismusverband (DTV) hat im Jahr 2016 einen durch das Bun- desamt für Naturschutz geförderten Praxisleitfaden „Nachhaltigkeit im Deutsch- landtourismus – Anforderungen, Empfehlungen, Umsetzungshilfen“ veröffent- licht. Dieser stellt in tabellarisch übersichtlicher Form einige bekannte Labels in Deutschland gegenüber und vergleicht die Dimensionen Management, Ökonomie, Ökologie und Soziales anhand mehrerer Kriterien und Indikatoren. Hier wird auch das von der Landesregierung initiierte Zertifikat „Nachhaltiges Reiseziel“ untersucht. Eine international verfasste Broschüre („Nachhaltigkeit im Tourismus – Wegweiser durch den Labeldschungel“, 2016), gefördert durch die Österreichi- sche Entwicklungszusammenarbeit, stellt insgesamt 50 Nachhaltigkeitszertifikate unter Berücksichtigung verschiedener Kriterien und des jeweiligen Geltungsbe- reichs der Siegel vor. Die Landesregierung begrüßt die vielfältigen Angebote im Segment nachhaltiger Tourismus insofern, als dass die steigende Anzahl unterschiedlicher Zertifikate 12
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 4581 auch ein Anzeichen einer gesteigerten touristischen Nachfrage in Folge eines wachsenden Bewusstseins widerspiegelt. Voraussetzung für deren Qualität bzw. Seriosität sind jedoch die Einhaltung entsprechend zugrunde gelegter Prüfstan- dards. Darüber hinaus ist die Bekanntheit der Labels nicht nur in Fachkreisen, sondern insbesondere bei interessierten Reisenden ein wichtiges Merkmal für langfristige Tragfähigkeit. Eine weitergehende inhaltliche Bewertung oder ver- gleichende Überprüfung der vielfältigen existierenden Nachhaltigkeitssiegel im Tourismus kann die Landesregierung nicht vornehmen. 2. Wie hoch ist der Anteil nachhaltig zertifizierter Tourismusangebote in Baden- Württemberg derzeit, unter Berücksichtigung ihrer Verteilung auf den Länd- lichen- und Verdichtungsraum, die Landkreise und die verschiedenen Touris- musdestinationen? Zu IV. 2.: Genaue Erhebungen zum Anteil nachhaltig zertifizierter Tourismusangebote exis- tieren für Baden-Württemberg nicht. Dies liegt zum einen in der Vielzahl mög- licher Zertifizierungen, verbunden mit nachhaltigen Angeboten auch ohne externe Zertifizierung, sowie zum anderen in der Breite des touristischen Angebotsspek- trums begründet. Tendenziell lässt sich jedoch festhalten, dass nachhaltig zertifi- zierte Tourismusangebote vor allem dort stark verbreitet sind, wo regionale Initia- tiven einen Impuls geben, z. B. Partnerinitiativen des Biosphärengebiets Schwäbi- sche Alb oder der Naturparke im Schwarzwald. Demnach sind die meisten nach- haltigen Angebote im ländlichen Raum zu finden. Doch auch in Städten nimmt die Zahl zertifizierter Unterkünfte zu, da Geschäftsreisende ihre Unterkunft teil- weise nach diesen Kriterien buchen. Einige Regionen haben Einblick in die lokale Struktur nachhaltig zertifizierter Tourismusangebote. Die Stuttgart Marketing GmbH beispielsweise führt in ihren Statistiken 266 vermittelte Hotellerie-Betriebe, von denen 9 Prozent als nach- haltig zertifiziert sind. Im Bereich Gastronomie sind etwa 10 bis 15 Betriebe Part- ner im Nachhaltigkeitscheck. Im Bereich der Tagungs- und Kongressstätten sind 19 Prozent der Tagungskapazitäten (dies entspricht nicht der „Anzahl der Häu- ser“) in der Region Stuttgart für „green meetings“ geeignet. Die Schwarzwald Tourismus GmbH gibt an, dass auf 652 der statistisch erfassten 2.987 Betriebe mit mind. 10 Betten in ihrem Zuständigkeitsbereich mindestens eine der verschie- denen möglichen nachhaltigen Auszeichnungen entfällt (= 21,83 Prozent). Dazu kommen Angebote von neun Bioenergiedörfern, welche die Energie für Einwoh- ner und Urlauber über Solar- und Biogasanlagen, Wind- und Wassermühlen und nachwachsende Rohstoffe erzeugen, sowie sieben von der Deutschen Umwelt- hilfe ausgezeichnete „Solarkommunen“ als weitere Bausteine eines nachhaltigen Tourismus. Die Naturparke und private Veranstalter halten daneben naturnahe, wenn auch nicht als nachhaltig zertifizierte, Angebote wie Trekking, Naturcamp oder Waldbaden vor. 3. Wie bewertet die Landesregierung das Projekt „Nachhaltigkeitscheck Baden- Württemberg“, insbesondere in Bezug auf seine Fortsetzung? Zu IV. 3.: Tourismusangebote, die sich an nachhaltigen Kriterien ausrichten sowie umwelt- und sozialbewusste Urlaubsreisen liegen weiterhin im Trend. Ein allgemein ge- steigertes Umweltbewusstsein lässt daher eine deutliche Nachfragesteigerung nach ressourcenschonenden Urlaubsangeboten und Produkten erwarten. Der durch die Landesregierung als Teil der Nachhaltigkeitsstrategie initiierte und im Jahre 2014 erstmals im Rahmen einer Pretest-Phase durchgeführte „Nachhal- tigkeitscheck Baden-Württemberg“ (heute „Nachhaltiges Reiseziel“) trägt diesen Entwicklungen Rechnung. Der Nachhaltigkeitscheck zielt auf eine verstärkte Wahrnehmung und Etablierung von Nachhaltigkeitsaspekten in der Tourismus- branche ab. Durch die Leitlinien und Handlungsempfehlungen des Nachhaltig- keitschecks werden Gestaltungmöglichkeiten für nachhaltige Strukturen und Pro- 13
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 4581 zesse entlang der touristischen Wertschöpfungskette aufgezeigt. Insbesondere die Auszeichnung ganzer Destinationen in einem gesamtgeographischen Wirkungs- gefüge und damit die Beziehung auf einen erweiterten Erlebnisraum stellt in die- sem Zusammenhang ein Alleinstellungsmerkmal dar. Die Landesregierung unterstützt dieses erfolgreiche Vorhaben, welches inzwi- schen Nachahmer in der gesamten Bundesrepublik findet, auch weiterhin. In Erfahrungsaustauschen zwischen den teilnehmenden Destinationen in Baden- Württemberg werden regelmäßig weitere Entwicklungspotenziale eruiert und pra- xisrelevante Anregungen für die gelungene Fortführung des Projekts aufgezeigt. Um der Bedeutung der Zertifizierung „Nachhaltiges Reiseziel“ für Baden-Würt- temberg vor dem Hintergrund einer Positionierung als Naturerlebnisziel gerecht zu werden, unterstützt die Landesregierung die Pretest- und Pilotdestinationen darüber hinaus auch finanziell, indem sie 50 Prozent der anfallenden Kosten für die erste Re-Zertifizierung trägt. V. Nachhaltige Mobilität bei der Anreise und vor Ort 1. Welche Rolle spielt nachhaltige Mobilität (ein flächendeckender, zuverlässiger und aufeinander abgestimmter öffentlicher Personennahverkehr [ÖPNV] so- wie Rad- und Pedelec-Infrastruktur) bei der Anreise und bei Vor-Ort-Aktivitä- ten für den Tourismusstandort Baden-Württemberg? Zu V. 1.: Ein zuverlässiges, flächendeckendes ÖPNV-Angebot spielt für die nachhaltige Mobilität in Baden-Württemberg eine große Rolle, da diese den Wirtschaftsstand- ort stärkt und somit für Touristen, Angestellte und die lokale Bevölkerung von Bedeutung ist. So strebt das Land Baden-Württemberg aktuell und in den kom- menden Jahren einen Ausbau des Bahn- und Busangebotes an mit dem Ziel, einen flächendeckenden Stundentakt von frühmorgens bis spätabends und an allen Wochentagen einzuführen. Einen zentralen Baustein hierfür bilden die vom Land geförderten Regiobuslinien. Ist bereits die Anreise mit Bus und Bahn durch zuverlässige und häufige Verbin- dungen sowie wenig Umsteigen und die ÖPNV-Situation vor Ort auch durch ein adäquates Netz und einen guten Takt geprägt, kann dies für Touristen auch Anreiz sein, ohne Auto anzureisen. So ist beispielsweise Werfenweng im Salzburger Land (Österreich) seit 1997 Vorreiter und Modellort für sanfte Mobilität (samo). Hier wird das Konzept der entschleunigten, umweltfreundlichen Mobilität zum Alleinstellungsmerkmal einer Tourismusdestination im Wettbewerb mit anderen Orten. Fahrgästen wird die Anreise mit dem Öffentlichen Verkehr (ÖV) erleich- tert, indem sie vor Ort Fahrräder und Elektroautos mit der samo-card kostenlos nutzen können. Ähnliche Konzepte können auch für Baden-Württemberg im Sin- ne der nachhaltigen Mobilität für Touristen interessant sein. Die KONUS-Karte beispielsweise bildet einen bereits erfolgreich umgesetzten Baustein (siehe unten Antwort zu Frage 4.). Der Radtourismus zählt zu den wichtigsten touristischen Wachstumsmärkten in Deutschland. Der Fahrradbestand ist in den Jahren 2005 bis 2017 stetig von 67 auf 73,5 Millionen gestiegen (Statista 2017). Bereits heute besitzt der Radtou- rismus in Baden-Württemberg eine große wirtschaftliche Bedeutung. Im Jahr 2008 wurden im Rahmen einer bundesweiten „Grundlagenuntersuchung Fahrrad- tourismus in Deutschland“ im Auftrag des BMWi 14 Mio. Tagesausflügler auf dem Rad und 3,2 Mio. Übernachtungen durch Radreisende in Baden-Württem- berg gezählt. Gemessen an der Gesamtzahl aller Tagesreisen im Land entspricht dies 3,2 Prozent (Bundesdurchschnitt: 4,5 Prozent). Zwar liegen der Landesregie- rung keine neueren Zahlen vor, dennoch attestiert dieselbe Studie dem Land Ba- den-Württemberg weiteres Potenzial unter anderem aufgrund detaillierter Erfas- sung von Radwegen und –routen. Hinzu kommt, dass sich das Land seit Erschei- nen der Studie durch die „Radstrategie Baden-Württemberg“ und die in diesem Rahmen umgesetzten Maßnahmen deutlich positioniert hat. Durch Elektromobi- lität werden außerdem neue Zielgruppen erschlossen und auch topographisch he- 14
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 4581 rausfordernde Regionen können künftig stärker von der Entwicklung im Radtou- rismus profitieren. Um Destinationen mit dem Rad erlebbar zu machen und die Chance eines posi- tiven Rückkopplungseffekts von der Freizeit- auf die Alltagsmobilität zu realisie- ren, sind neben gut ausgebauter Radverkehrsinfrastruktur und einer Radwegwei- sung nach dem aktuellen Stand der Technik weitere ergänzende Infrastrukturan- gebote notwendig. Dazu zählen sichere Abstellmöglichkeiten für Räder und Gepäck, Rastplätze, Leihradangebote, Informationstafeln sowie Ladeinfrastruktur für Pedelecs. Fahrradmitnahmemöglichkeiten in öffentlichen Verkehrsmitteln bil- den zudem eine wichtige Grundlage für den nachhaltigen Tourismus und sind für das Urlaubsland Baden-Württemberg von großer Bedeutung, insbesondere bei Routen, die – wie beispielsweise Flussradwege – nicht als Rundtour befahrbar sind. Pedelec-Verleihsysteme in ländlichen Räumen können für Radtourismus und Alltag eine wichtige Schnittstellenfunktion übernehmen, insbesondere in Kombination mit dem ÖV. Fahrradfreundliche Gastbetriebe (bspw. mit „Bett+Bi- ke“-Zertifikat des ADFC) vervollständigen das Angebot für radaffine Touristen. Somit ist es das Zusammenspiel des ÖPNV-Angebotes, der Radinfrastruktur und der Gastbetriebe, welches die Rolle der nachhaltigen Mobilität gegenseitig begün- stigt und verstärkt. In den Jahren 2013 bis 2015 förderte das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz 20 aus einem landesweiten Ideenwettbewerb hervorgegangene e-mobile Modellprojekte, um die Umsetzung und Wirksamkeit nachhaltiger Mo- bilitätskonzepte auf Basis der Elektromobilität, wie beispielsweise E-Car-Sharing, in ländlich geprägten Städten und Gemeinden zu erproben. Im Rahmen des Mo- dellprojektes „Elektroauto trifft Hochschwarzwald Card“ hat die Hochschwarz- wald Tourismus GmbH das erste auf den Tourismus ausgerichtete E-Car-Sharing Deutschlands entwickelt und betreibt dieses für Gäste und Bürger des Hoch- schwarzwaldes. Die Nutzer der Hochschwarzwald Card können die voll elektrisch betriebenen Pkw BMW i3 drei Stunden täglich kostenlos fahren und somit um- weltfreundlich und flexibel im Hochschwarzwald unterwegs sein. Aber auch alle anderen Gäste sowie die Bürger beteiligter Gemeinden können vom E-Car-Sha- ring gegen einen Aufpreis Gebrauch machen. 2. Wie bewertet die Landesregierung die Angebote des ÖPNV und des Radver- kehrs in Baden-Württemberg in Bezug auf die Erreichbarkeit der Tourismus- destinationen und touristischer Angebote (sowohl im Tages- als auch im Über- nachtungstourismus) sowie die Mobilität vor Ort? Zu V. 2.: In Baden-Württemberg profitieren Touristen, Pendler und Gelegenheitsfahrer gleichermaßen von einem vergleichsweise dichten ÖV-Netz. Vor allem die städti- schen Tourismusziele sind sehr gut und in hoher Frequenz per ÖV zu erreichen. In den ländlichen Zielregionen, wie etwa dem Schwarzwald, ist aufgrund der teils schwierigen Topographie und der dünneren Siedlungsstruktur das Netz weniger eng und die Taktzahlen sind niedriger. Zugleich kann festgestellt werden, dass – verglichen mit Mittelgebirgen außerhalb Baden-Württembergs wie dem Huns- rück oder dem Spessart – der Schwarzwald dank der Nagoldtalbahn, der Gäubahn und dem Ringzug ein verlässliches Rückgrat im Schienenpersonenverkehr (SPNV) aufweist und damit sehr gut erschlossen ist. Viele Verkehrsverbünde bie- ten darüber hinaus in den Sommermonaten besondere Angebote an. Dazu gehört der temporäre Betrieb von ansonsten stillgelegten Bahnstrecken oder besondere Konditionen zur Fahrradmitnahme in Bussen. In Bezug auf den Radverkehr stellt das RadNETZ Baden-Württemberg eines der Schlüsselprojekte der Radverkehrsförderung in Baden-Württemberg dar. Ziel ist ein flächendeckendes, durchgängiges Radverkehrsnetz, das landesweit über 700 Städte und Gemeinden mit alltagstauglichen Routen anbindet und einheitlich beschildert ist. Es enthält ferner die 19 offiziellen Landesradfernwege. Ergänzt und verdichtet wird das RadNETZ durch die Radverkehrsnetze der Landkreise so- wie der Städte und Gemeinden. Letztere stellen eine wichtige Ergänzung der Lan- desradfernwege dar und dienen in besonderem Maße dem Freizeit- und Ausflugs- 15
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 4581 verkehr. Fast alle der 44 Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg verfügen über ein Radverkehrskonzept oder erstellen gerade eine neue Konzeption. Alltagsradverkehrsnetze dienen Anwohnern sowie Touristen in gleichem Maß auch als Freizeitradinfrastruktur. Deren Qualität hinsichtlich Ausbau, Wegwei- sung und Wegeführung beeinflusst demnach wesentlich das Erleben nachhaltiger Mobilität vor Ort. Mit den verbindlich eingeführten Musterlösungen und Qua- litätsstandards zum RadNETZ Baden-Württemberg und der Einführung der Emp- fehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) der Forschungsgesellschaft für das Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) hat das Land Baden-Württemberg den bun- desweiten Stand der Technik im Land verankert. Im Radtourismus ist eine durchgängige und gute Radverkehrswegweisung ein wesentliches Element der Vermarktung und Voraussetzung für Wahrnehmung und Kommunikation eines radtouristischen Produkts. Derzeit wird die wegwei- sende Beschilderung für den Radverkehr im gesamten RadNETZ Baden-Würt- temberg und damit auch auf den 19 Landesradfernwegen nach dem aktuellen Stand der Technik geplant und umgesetzt. Um vorhandene Potenziale im Radtou- rismus besser zu nutzen, benennt die RadSTRATEGIE Baden-Württemberg als Maßnahme die Entwicklung vermarktungsfähiger, touristischer Routennetze als Ergänzung zu bisher linienhaften, touristischen Routenverläufen. Um das touristi- sche Wegenetz in ländlichen Räumen weiter zu verdichten, solle das bereits be- stehende landwirtschaftliche Wegenetz verstärkt einbezogen werden. Die Erreichbarkeit der touristischen Startpunkte mit dem öffentlichen Verkehr ist vielfach nicht optimal. In einigen Regionen bestehen Angebote zur Fahrradmit- nahme im Bus. Einfach zu nutzende, attraktive Angebote sind allerdings nicht systematisch und flächendeckend verfügbar. 3. Ist der Landesregierung bekannt, wie viele Gäste in den vergangenen zehn Jahren mit den Verkehrsmitteln des Umweltverbunds (ÖPNV, Fahrrad) in die Tourismusdestinationen des Landes angereist sind? Zu V. 3.: Der Landesregierung liegen dazu keine verkehrsträger-spezifischen, jahresschar- fen Zahlen vor. Jedoch führt die Tourismus Marketing GmbH Baden-Württem- berg jährlich die Online-Gästebefragung durch, in der auch die Anreise abgefragt wird. Zusammengefasste Ergebnisse über die Jahre 2010 bis 2016 zeigen bei- spielhaft für die Schwarzwaldregion, dass der Pkw das mit Abstand meist benutz- te Verkehrsmittel zur Anreise wie auch für die Mobilität vor Ort ist. Abbildung 1: Auswertung der Verkehrsmittelwahl 2010 bis 2016 (Schwarzwald Tourismus GmbH 2017; Mehrfachnennungen möglich) 16
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 4581 Zugleich ist zu erkennen, dass der Pkw-Anteil in der Vor-Ort-Mobilität jedoch dann geringer ausfällt als bei den Anreisen. Dies deutet darauf hin, dass Touristen in Baden-Württemberg während ihres Aufenthaltes ihr Auto zugunsten des ÖPNV und Fahrrades öfter auch einmal stehen lassen. Die hier beispielhaft angeführten Zahlen decken sich mit einer bundesweiten Er- hebung zu Anreisemodalitäten. Der aktuelle Naturerlebnis-Monitor Deutschland 2016, durchgeführt von der BTE Tourismus- und Regionalberatung in Zusam- menarbeit mit dem Verband Deutscher Naturparke und EUROPARK Deutsch- land, zeigt auf, dass auch bei der Anreise zu Nationalen Naturlandschaften der so- genannte Modal Split deutlich zugunsten des motorisierten Individualverkehrs ausfällt. So gaben 85 Prozent der über 3.000 Befragten an, mit dem PKW oder Wohnmobil angereist zu sein. Damit liegt die Zahl derer, die mit dem Auto zu Naturzielen anreisen, sogar noch über dem allgemeinen Vergleichswert, der durch die Forschungsgemeinschaft Urlaub und Reisen e. V. im Jahr 2016 für Inlandsrei- sen mit 76 Prozent ermittelt wurde. Deutlich dahinter, jedoch auf Platz 2 der ge- wählten Anreisemöglichkeiten in Nationalen Naturlandschaften liegt mit 15 Pro- zent Nutzung die Bahn. Darauf folgen Fahrrad (13 Prozent), Bus (7 Prozent) und Flugzeug (1 Prozent). Insgesamt 17 Prozent gaben bei der Befragung zum Natur- erlebnis-Monitor an, zur Anreise mehrere Verkehrsmittel zu kombinieren. 4. Wie bewertet die Landesregierung die KONUS-Gästekarte im Schwarzwald, unter anderem auch im Hinblick auf ihre Übertragbarkeit auf weitere Destinationen? Zu V. 4.: Die KONUS-Gästekarte ist in ganz Deutschland ein Aushängeschild für nachhal- tige Mobilität im Urlaub. Sie stellt ein touristisches Tarifprodukt dar, welches für Urlauber im Schwarzwald die kostenlose Nutzung des ÖPNV in über 146 Ferien- orten und über neun Verkehrsverbünde hinweg ermöglicht. Als Freifahrschein für die gesamte Aufenthaltsdauer baut die KONUS-Karte somit eine wichtige Hürde zur ÖPNV-Nutzung bei Ortsunkundigen ab, da sie keine Kenntnisse der teils komplexen Tarifstrukturen über mehrere Verbünde voraussetzt. Die Landesregierung bewertet die KONUS-Karte positiv. Mit ihr wurde eine Marke und ein Erfolgsmodell geschaffen, welches über die Region hinaus Be- kanntheit erlangt hat. Eine Weiterentwicklung des Modells wäre begrüßenswert. Technisch und konzeptionell erscheint die KONUS-Karte von ihrem Prinzip her von einer hohen Übertragbarkeit gekennzeichnet. Entscheidend für die Skalier- barkeit ist in erster Linie der Wille der Gemeinden/Übernachtungsbetriebe, den KONUS-Vertrieb zu übernehmen (Kartenausgabe, Abgabe von 47 Cent je Über- nachtung von der Kurtaxe). Die Stadt Freiburg beispielsweise hat sich entschie- den, sich nicht an KONUS zu beteiligen, die Nutzung ihres Nahverkehrs durch KONUS-Karteninhaber jedoch zuzulassen (Badische Zeitung vom 6. April 2017). Diese Situation zeigt, dass nicht primär die Übertragbarkeit der Idee und deren technische Machbarkeit, sondern die dahinterliegenden Entscheidungen maßgeb- lich relevant sind. Ursprünglich von der Schwarzwald Tourismus GmbH 2006 entwickelt, sollten auch für zukünftige Ausweitungen auf weitere Gemeinden, Gastgewerbe und/ oder die Konzipierung von ähnlichen Tarifprodukten in anderen Regionen touris- tische Organisationen die Triebfeder sein. 5. Wie bewertet die Landesregierung die Fahrradmitnahmemöglichkeiten in Bus- sen und Bahnen im Land in Bezug auf touristische Erfordernisse? Zu V. 5.: Für die Fahrradmitnahme für touristische Zwecke ist bereits ein breites Angebot vorhanden. Hierbei muss unterschieden werden zwischen der Mitnahme von Fahrrädern in regulären Linienbetrieben des SPNV bzw. der Busse und der Mit- nahme von Fahrrädern auf ausschließlich saisonalen Verkehren zu touristischen Destinationen, vornehmlich Bussen mit angebrachten Fahrradträgern am Heck. Daher sind auch unterschiedliche Beförderungsbedingungen existent, zu denen 17
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 4581 sich die Fahrgäste im Vorfeld informieren sollten (z. B. zu Gebühren- und Anmel- depflichten, zugelassene Mitnahmezeiten etc.). Solche besonders zugeschnittenen Angebote gibt es inzwischen im ganzen Land. Radfahrer, welche den ÖPNV mit ihren Fahrrädern zu Freizeitzwecken nutzen (möchten), haben andere Anforderungen als Gelegenheits- oder Vielfahrer, die mit ihren Rädern im ÖPNV multimodal unterwegs sind. So kommt beispielsweise die Frage nach der Mitnahmemöglichkeit von Tandems, Lastenrädern oder Fahr- radanhängern im Zusammenhang mit touristischen Anforderungen auf. Deren Mitnahme gestaltet sich mitunter aufgrund der Dimensionierungen schwierig. Im SPNV hat das Land mit den neuen Verkehrsverträgen eine fast landesweit ein- heitliche kostenlose Mitnahmeregelung für Fahrräder erreicht. VI. Großschutzgebiete 1. Wie sind bestehende Programme und Strategien zur touristischen Vermarktung baden-württembergischer Großschutzprojekte, z. B. des Nationalparks Schwarz- wald, der Biosphärengebiete Schwäbische Alb und Schwarzwald und der Natur- parke, in das regionale und lokale Tourismusmarketing eingebunden? Zu VI. 1.: Landesweit sind die Großschutzgebiete stark in die Aktivitäten der TMBW und auch der regionalen und lokalen Tourismusorganisationen mit eingebunden und erfahren hier große Unterstützung. Abstimmungen erfolgen in der von der TMBW organisierten AG Naturlandschaften. Gemeinsam wurde die Erlebnis- marke „Grüner Süden“ mit zahlreichen Marketingaktivitäten, einem gemein- samen Messeauftritt und Pressefahrten ins Leben gerufen. Die Naturparke Baden- Württemberg und die TMBW geben gemeinsam die Publikation „Echtzeit“ her- aus, an der auch der Nationalpark und die Biosphärengebiete beteiligt sind. Nach- folgend werden touristische Marketingaktivitäten in einigen der Großschutzgebie- te Baden-Württembergs exemplarisch aufgezeigt: Nationalpark Schwarzwald: Die Erarbeitung eines Tourismuskonzeptes ist ein Baustein des Nationalparkplans und im Nationalparkgesetz festgelegt. Hierbei sollen die unterschiedlichen, touris- tischen Akteure zusammengebracht werden, um Synergien zu schaffen und Kräfte zu bündeln, aber auch um Impulse für eine nachhaltige, touristische Entwicklung in der Nationalparkregion zu geben. Daher ist die touristische Nationalparkregion ein besonders wichtiger Partner für den Nationalpark. Die Nationalparkregion e. V. hatte die Federführung bei der Entwicklung des Tourismuskonzeptes. Hierbei wurden alle touristischen Akteure auf lokaler, regionaler und Landesebene betei- ligt. Die Umsetzung erfolgt nun schrittweise, gemeinsam mit der Nationalparkre- gion e. V. Die Implementierung einer offiziellen Kerngruppe ist Ende Juli 2018 erfolgt; die Nationalparkverwaltung ist dort vertreten; es findet ein monatlicher Jour fixe statt. Seit Einführung der Partnerinitiative des Nationalparks im Jahr 2017 wird zudem ein enges Netzwerk mit den lokalen Beherbergungsbetrieben aufge- baut. Die Nationalparkverwaltung als Behörde betreibt kein touristisches Marke- ting, sondern bringt ihre Angebote und Infrastruktur ein, während die Aufgaben der Nationalparkregion e. V. Vermarktung und Vertrieb sind. Naturparke: Die Infrastrukturförderung in den Bereichen des nachhaltigen Natursports wird von den Naturparken aufgegriffen und vorangetrieben. Darunter fallen bspw. Fernradwege wie die Naturpark-Radwege, der Südschwarzwald-Radweg oder der 3-Pärke-Radweg. Ein aktuelles Beispiel ist das Projekt „Trekking Schwarzwald“, welches als nachhaltiges Übernachtungs- und Naturerlebnisangebot in das Touris- musmarketing eingebunden ist. 18
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 4581 Biosphärengebiet Schwäbische Alb: Im Bereich der Schwäbischen Alb ist das Land Baden-Württemberg, vertreten durch die Geschäftsstelle des Biosphärengebiets beim Regierungspräsidium Tü- bingen, Mitglied im Schwäbische Alb Tourismusverband (SAT) und so in den wesentlichen Gremien stimmberechtigt beteiligt. Als Markenpartner wird das Biosphärengebiet umfangreich in allen Medien des SAT beworben. Auf lokaler Ebene wird mit verschiedenen Gemeinden und kleineren Tourismusverbänden kooperiert. Alle sich im Biosphärengebiet beteiligten Tourismusverbände und Kommunen werden in die nachhaltige Entwicklung des Großschutzgebiets inte- griert. Vor Ort und im näheren Umfeld finden seitens des Biosphärengebiets ebenfalls zahlreiche Marketingmaßnahmen statt. Darüber hinaus setzte sich das Biosphärengebiet Schwäbische Alb beim „Bundeswettbewerb 2016/2017 – Nach- haltige Tourismusdestinationen in Deutschland“ gegen insgesamt 27 Bewerber als Sieger durch. Der Bundeswettbewerb wurde bereits zum zweiten Mal vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB), dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) und dem Deutschen Tourismusverband (DTV) durchgeführt. Er soll zur Verbreitung tragfähiger Nachhaltigkeitskonzepte in Destinationen beitragen und vorhandene Nachhaltigkeitsleistungen in deut- schen Tourismusdestinationen honorieren. 2. Wie bewertet die Landesregierung die Praxis und Erfahrungen – sofern be- kannt – anderer europäischer Länder (z. B. Schweiz, Österreich) bzw. anderer Bundesländer mit der Vermarktung von Großschutzgebieten im Hinblick auf mögliche Anregungen für Baden-Württemberg? Zu VI. 2.: Die Praxis in anderen europäischen Ländern ist der Landesregierung nicht be- kannt. Auf Bundesebene wird stark mit den Nationalen Naturlandschaften Deutschlands kooperiert. Hier besteht ein gemeinsames Corporate Design mit zahlreichen Nationalparken, Biosphärenreservaten und Naturparken (www.natio- nale-naturlandschaften.de). Diese Zusammenarbeit innerhalb der Familie der Großschutzgebiete spart finanzielle Mittel und erzielt bei den Gästen bundesweit einen positiven Wiedererkennungswert bei dem entsprechend der Eigenwahrneh- mung des Biosphärengebiets Schwäbische Alb der Bekanntheits- und Beliebt- heitsgrad des Biosphärengebiets stark verbessert wird. Auch der Nationalpark Schwarzwald und das Biosphärengebiet Schwarzwald haben dieses Corporate Design eingeführt, um von dem großen Wiedererkennungswert zu profitieren. In verschiedenen Arbeitskreisen treffen sich die Mitarbeiter der Großschutzgebiete zum Austausch und zur Entwicklung neuer gemeinsamer Projekte. Die Großschutzgebiete Baden-Württembergs stehen in fachlichem Austausch zu weiteren Großschutzgebieten in der Bundesrepublik und auch in den Nachbarlän- dern Schweiz und Österreich. So wurde beispielsweise im Jahr 2013 der grenz- überschreitende regionale Naturpark Schaffhausen unter Einbeziehung der beiden deutschen Gemeinden Jestetten und Lottstetten errichtet. Seitdem besteht eine Vereinbarung zwischen dem Land Baden-Württemberg (vertreten durch das Mi- nisterium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz), dem Kanton Schaffhau- sen, den Gemeinden Jestetten und Lottstetten sowie dem Regionalen Naturpark Schaffhausen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit. Auch im Landes- tourismusmarketing findet ein regelmäßiger Austausch mit Kollegen in den ge- nannten Nachbarländern statt. 3. Welche Kooperationen zwischen den baden-württembergischen Großschutzge- bieten in Sachen nachhaltiger Tourismus sind der Landesregierung bekannt? Zu VI. 3.: Allen Großschutzgebieten in Baden-Württemberg gemein ist die sogenannte Part- nerinitiative. Hohe Qualitätskriterien je nach Partnerkategorie wie z. B. ServiceQ Deutschland, Schmeck den Süden, Informationen zu nachhaltiger Mobilität, EMAS oder bestimmte Mindestöffnungszeiten sind vom zertifizierten Partner 19
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 4581 einzuhalten. Dafür wird dieser von den Großschutzgebieten beworben. Organi- siert von der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) finden re- gelmäßige Vernetzungsworkshops für alle Großschutzgebiete Baden-Württem- bergs statt, in denen auch ein Austausch in Sachen nachhaltiger Tourismus statt- findet. Die sieben Naturparke im Land arbeiten u. a. zum Zweck der Erreichung gemein- samer Ziele in der „Arbeitsgemeinschaft baden-württembergischer Naturparke“ zusammen. Ganz aktuell wird naturparkübergreifend das Projekt „Blühende Na- turparke“ umgesetzt, welches mit dem Ziel des Erhalts der Biodiversität aus Mit- teln des Sonderprogramms des Landes zur Biologischen Vielfalt gefördert wird. Insbesondere dort, wo die räumliche Nähe zwischen einzelnen Großschutzgebie- ten besteht, finden – meist auf projektbezogener Ebene – auch Kooperationen zwischen den unterschiedlichen Großschutzgebietstypen statt. Der Nationalpark Schwarzwald ist Mitglied bei Fahrziel Natur (FZN). FZN ist ein Zusammenschluss von BUND, NABU, VCD und der Deutschen Bahn mit dem Ziel, einen nachhaltigen Tourismus durch eine umweltfreundliche Mobilität in den Großschutzgebieten Deutschlands zu fördern. Der Nationalpark ist Teil des FZN-Gebietes Schwarzwald in Zusammenarbeit mit dem Naturpark Südschwarz- wald und dem Naturpark Schwarzwald Mitte/ Nord. Die Nationalparkverwaltung arbeitet des Weiteren mit der Schwarzwald Tourismus GmbH (STG) zusammen. Gemeinsam mit der STG und den Großschutzgebieten im Schwarzwald wurde 2016 die Broschüre „Natur erleben“ in Deutsch, Französisch und Niederländisch aufgelegt. Als weitere Kooperation ist die Gemeinsame Planung und Umsetzung des Projektes Trekking im Naturpark Schwarzwald Mitte/ Nord und dem Natio- nalpark Schwarzwald zu nennen. Im Nationalpark Schwarzwald wurden zuletzt die Naturpark-Wirte als Grundlage zur Auszeichnung von Nationalpark-Partner- Betrieben verwendet. Der Naturpark Südschwarzwald und das Biosphärengebiet Schwarzwald veranstalteten dieses Jahr gemeinsam das bundesweite Juniorran- gercamp. 4. Welche Maßnahmen zum Schutz vor Verkehrslärm und anderen Lärmarten, insbesondere in Großschutzgebieten und ländlich geprägten Tourismusdestina- tionen, hat die Landesregierung bereits ergriffen bzw. sind geplant, um die At- traktivität von Urlaubsregionen zu steigern und entsprechend bewerben zu können? Zu VI. 4.: Nach derzeitiger bundesgesetzlicher Rechtslage sind Beschränkungen und Verbo- te des Verkehrs in Erholungsgebieten nur in engen Grenzen und unter bestimmten Rahmenbedingungen möglich. Für die Anordnung von großräumigen Geschwin- digkeitsbeschränkungen oder Fahrverboten für Kraftfahrzeuge oder einzelne Ver- kehrsteilnehmerarten (z. B. Motorräder) in Landschaftsgebieten, die überwiegend der Erholung dienen, gibt es nach der Klarstellung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur bei der Erörterung dieses Themas beim Bund- Länder-Fachausschuss Straßenverkehrs-Ordnung am 27./28. September 2017 kei- ne gesetzliche Ermächtigung. Für die Einführung einer Geschwindigkeitsbeschränkung oder eines zeitlich be- fristeten Verkehrsverbotes als begründete Einzelmaßnahme auf einer genau be- zeichneten Straßenstrecke sind die Tatbestandsvoraussetzungen des § 45 Abs. 9 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zu beachten. Dort heißt es, dass Beschrän- kungen und Verbote des fließenden Verkehrs durch Verkehrszeichen nur ange- ordnet werden dürfen, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in § 45 StVO genannten Rechtsgüter – insbesondere Sicherheit und Ordnung des Verkehrs, Schutz vor Lärm und Abgasen – erheblich übersteigt. Eine Orientie- rungshilfe zur Beurteilung der Lärmsituation stellen die Lärmschutz-Richtlinien- Straßenverkehr 2007 dar. Der Kooperationserlass-Lärmaktionsplanung des Minis- teriums für Verkehr Baden-Württemberg gibt weitere ermessenslenkende Hin- weise. So kommen straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen grundsätzlich in Be- tracht, wenn tags 70 dB(A) und/oder nachts 60 dB(A) am Immissionsort erreicht 20