Nachhaltiger Tourismus in Baden-Württemberg

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Landtag von Baden-Württemberg                                                             Drucksache 16 / 4581 werden. Die eigentliche Prüfung, ob diese Voraussetzungen vorliegen, übernimmt dann die vor Ort zuständige Straßenverkehrsbehörde. Der Lärm durch Motorräder wird aus unterschiedlichen Gründen als stark störend wahrgenommen. Dies liegt zum einen an dem sich aus anderen Umge- bungsgeräuschen stark hervorhebenden bauartbedingten Klangcharakter, zum anderen treten Motorräder typischerweise gehäuft auf, z. B. bei schönem Wetter und am Wochenende. Da der Motorradlärm maßgeblich vom Fahrverhalten ab- hängt, wurden im Auftrag des Landes in den Jahren 2015 und 2016 Modellver- suche mit sog. Motorradlärm-Displayanzeigen durchgeführt. Eine Motorradlärm- Displayanzeige besteht aus einem Dialog-Display für die Textanzeige und einem davor aufgestellten Leitpfostenzählgerät zur Lärmmessung. Bei einer Überschrei- tung des Tempolimits erfolgt die Rückmeldung „Langsam!“ und bei Einhaltung des Tempolimits die Rückmeldung „Danke“. Wird jedoch vom Leitpfostenzähl- gerät ein Motorrad erkannt, das mit überhöhter Lautstärke auf das Dialog-Display zufährt, erscheint die Aufforderung „Leiser!“. Die Ergebnisse der Modellver- suche wurden im April 2017 veröffentlicht und zeigen, dass eine von der Bevöl- kerung deutlich wahrnehmbare Minderung der Lärmbelastung vor allem bei den besonders lauten Motorrädern erreicht werden kann. Ziel des Landes war die Ent- wicklung und Etablierung der Technik als Ansatz zur Lärmprävention an stark von Motorrädern frequentierten Strecken. Für interessierte Kommunen und Ver- kehrsbehörden besteht die Möglichkeit, in eigener Zuständigkeit die zur Serien- reife entwickelten Geräte zu erwerben und zu betreiben. Weitere Informationen zu den Motorradlärm-Displayanzeigen sind eingestellt unter: https://vm.baden- wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-mvi/intern/Dateien/PDF/170424_Be- richt_Motorradlaermdisplays_final.pdf. Im Nationalpark Schwarzwald wird derzeit im Auftrag des Ministeriums für Ver- kehr und in enger Zusammenarbeit mit der Nationalparkverwaltung, dem Ministe- rium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft, den politischen und fachlichen Vertretungen der Nationalparkregion (Landkreise, Gemeinden, Tourismus, Ver- kehr) ein Verkehrskonzept entwickelt. Wesentliches Ziel des Verkehrskonzepts ist die Verbesserung des ÖPNV-Angebots zur Reduzierung des motorisierten In- dividualverkehrs. Das Verkehrskonzept beinhaltet darüber hinaus aber auch Maßnahmen zum The- ma „Leise ist besser“. Damit wird das Ziel verfolgt, die Belange des Straßenver- kehrs mit den Zielen des Nationalparks in Einklang zu bringen. Dies soll durch regulierende Maßnahmen wie beispielsweise die Durchführung von Aktionsta- gen, den Bau von Querungshilfen und Kreisverkehren an zentralen Standorten oder die Entwicklung eines Kommunikationskonzeptes zur Bewusstseinsbildung der Verkehrsteilnehmer erreicht werden. VII. Sozialer Tourismus 1. Wie viel Prozent der baden-württembergischen Tourismusangebote sind inzwi- schen barrierefrei, unter Darlegung der in den letzten zehn Jahren geschaffe- nen und für die kommenden Jahre geplanten Fördermöglichkeiten? Zu VII. 1.: Hierzu liegen der Landesregierung keine genauen Daten vor. Ähnlich dem Fall nachhaltig zertifizierter Tourismusangebote (siehe oben Antwort zu Ziffer IV., Frage 2.) werden auch für barrierefreie Angebote keine trennscharfen Erhebungen vorgenommen. Es ist jedoch ein kontinuierlicher zahlenmäßiger Anstieg barriere- freier Angebote in den letzten Jahren festzustellen. Beispiele sind etwa der Baum- wipfelpfad in Bad Wildbad, die barrierefreien Angebote der Naturparke oder das Mercedes-Benz-Museum. 21
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Landtag von Baden-Württemberg                                                            Drucksache 16 / 4581 2. In welchen Tourismussegmenten sind barrierefreie Angebote in den letzten fünf Jahren verstärkt angenommen bzw. angefragt worden? Zu VII. 2.: Hierzu gibt es keine näheren Informationen. Es ist aber naheliegend, dass Men- schen mit Handicap die gleichen Erlebnisse und Angebote suchen wie Menschen ohne Behinderung, insbesondere solche für Familien mit Kleinkindern oder Seni- oren. Unter Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Fa- milie, Frauen und Senioren hat die Landesregierung bereits im Juni 2015 einen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Baden-Württemberg beschlossen, der auch die Sicherstellung von Barrierefreiheit im Tourismus zum Inhalt hat. In den vergangenen Jahren sind durch Initiativen auf verschiedenen Ebenen Erfol- ge und Fortschritte hin zu einem barrierefreien Tourismus erzielt worden. In Ba- den-Württemberg ist bereits seit über zehn Jahres ein eigenes, landesspezifisches Kennzeichnungssystem für barrierefreie Angebote in Betrieb. Die Grundlagen dieses Systems basieren auf den Mindestanforderungen für Hotellerie und Gastro- nomie des DEHOGA sowie den gängigen DIN-Normen. Ziel ist es, das bestehen- de landesspezifische, auf mobilitätseinschränkende Behinderungen ausgerichtete System und die bei der TMBW bestehende Datenbank in das neue bundeseinheit- liche Zertifizierungssystem, das alle Arten von Behinderungen abdecken soll, zu überführen. 3. Welche touristischen Angebote und Vergünstigungen gibt es für Jugendliche, Seniorinnen und Senioren, bedürftige Personen und Familien mit geringem Einkommen? Zu VII. 3.: Die Staatlichen Schlösser und Gärten sowie viele der Museen, aber auch nicht- staatliche Angebote in Baden-Württemberg gewähren Inhabern des einkommens- unabhängigen Landesfamilienpasses einen kostenfreien bzw. ermäßigten Eintritt. Aktuelle Listen der teilnehmenden Einrichtungen sind auf der Internetseite des Ministeriums für Soziales und Integration einzusehen (https://sozialministeri- um.baden-wuerttemberg.de/index.php?id=8340). Für Leistungsempfänger nach dem Sozialgesetzbuch, Zwölftes Buch (SGB XII) sind nach diesem Buch keine speziellen Regelungen zu touristischen Angeboten und Vergünstigungen enthalten. Allerdings bestimmt § 34 SGB XII (Bedarfe für Bildung und Teilhabe) in Absatz 7, dass für Leistungsberechtigte bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ein Bedarf zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft in Höhe von insgesamt Euro monatlich berücksichtigt wird, u. a. für die Teilnahme an Freizei- ten (Nr. 3). Daneben können auch weitere tatsächliche Aufwendungen berück- sichtigt werden, wenn sie im Zusammenhang mit der Teilnahme an solchen Ak- tivtäten entstehen und es den Leistungsberechtigten im begründeten Ausnahme- fall nicht zugemutet werden kann, diese aus dem Regelbedarf zu bestreiten. Hier- bei handelt es sich in der Regel um mehrtätige oder mehrwöchige Ferien- bzw. Wochenendfahrten z. B. von Vereinen, Trägern der Jugendhilfe, Kirchen oder Wohlfahrtverbänden. Voraussetzung ist, dass diese Maßnahmen nicht von den Leis- tungsberechtigten selbst, sondern in anderer Weise organisiert werden. Eine paralle- le Regelung für Leistungsberechtigte nach dem SGB II enthält § 28 Abs. 7 SGB II. Einige Kommunen in Baden-Württemberg bieten in kommunaler Selbstverwal- tung und auf freiwilliger Basis und in der Regel unter bestimmten Voraussetzun- gen spezielle Berechtigungskarten an, mit denen die Berechtigten bei Koopera- tionspartnern Angebote und Vergünstigungen in Anspruch nehmen können. So gewährt beispielsweise die Stadt Stuttgart mit der „Bonuscard + Kultur“ Ermäßi- gungen und Zuschüsse für vielfältige Angebote. Dem Berechtigtenkreis soll er- möglicht werden, trotz finanzieller Einschränkungen am kulturellen, sportlichen 22
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Landtag von Baden-Württemberg                                                          Drucksache 16 / 4581 und sozialen Leben in der Stadt teilzunehmen. Auch der Landkreis Tübingen bie- tet den im Landkreis wohnenden Menschen mit geringem Einkommen die Mög- lichkeit, eine KreisBonusCard zu beantragen, mit der bei vielen Einrichtungen, Vereinen und Organisationen Vergünstigungen in Anspruch genommen werden können. Ein ähnliches Angebot stellt der Karlsruher Pass für die Region Karls- ruhe dar. In der Regel geben die Kommunen bei Nachfrage oder auf Ihrer Inter- netseite bekannt, ob und in welcher Form Angebote und Vergünstigungen bereit- gehalten werden und unter welchen Voraussetzungen dies erfolgt. Darüber hinaus ist es kommunalen und privaten Freizeiteinrichtungen sowie pri- vatwirtschaftlich betriebenen touristischen Angeboten selbstverständlich freige- stellt, Vergünstigungen für verschiedene Zielgruppen wie beispielsweise Jugend- liche, Senioren, bedürftige Personen und Familien mit geringem Einkommen zu gewähren. Bei der Preisgestaltung handelt es sich um seitens der Landesregierung nicht beeinflussbare, den Leistungserbringern ureigene unternehmerische Ent- scheidungen. Eine detaillierte Erfassung aller Einrichtungen in Baden-Württem- berg und deren Preisstrukturen besteht nicht. 4. Wie hat sich die Zahl der in Voll- und Teilzeit im Bereich Tourismus Beschäf- tigten in den letzten zehn Jahren landesweit entwickelt, unter besonderer Berücksichtigung des nachhaltigen Tourismus? Zu VII. 4.: Beschäftigtenzahlen werden im Rahmen der Tourismusstatistik seitens des statis- tischen Landesamtes nicht erhoben. Als alternative Datenquelle bietet sich das statistische Unternehmensregister (URS) an. Das URS liefert allerdings lediglich Daten zur Anzahl sozialversicherungspflichtig (SV-)Beschäftigter insgesamt. Ei- ne Unterscheidung nach Stellenumfang in Voll- und Teilzeitbeschäftigte ist auf Grundlage des URS nicht möglich. Basis für die Abgrenzung des Bereichs Tou- rismus im Rahmen des URS ist die ihm zugrunde liegende Klassifikation der Wirtschaftszweige WZ 2008 (siehe https://www.klassifikationsserver.de). Die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in den Betrieben des Be- herbergungsgewerbes stieg von 38.666 im Jahr 2006 auf 45.340 im Jahr 2016 (+17,3 Prozent). Was den Aspekt des Nachhaltigen Tourismus betrifft, gibt es keine Differenzierung. Allerdings ist zu bedenken, dass sich statistisch nicht trennscharf darstellen lässt, inwiefern es sich bei den Unternehmen und Betrieben um touristische handelt. Vermutlich dürften Mischformen dominieren. Das Ministerium der Justiz und für Europa hat zur genaueren Beurteilung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Tourismusbranche im Land die Studie „Wirtschaftsfaktor Tourismus für das Bundesland Baden-Württemberg 2017“ (dwif) beauftragt. Unter Berücksichtigung des Tagestourismus ergeben sich hier rechnerisch Einkommensäquivalente von 390.000 Personen. Die gleiche Berech- nung wurde auch für die Jahre 2015 und 2007 durchgeführt. Dabei ergaben sich entsprechende Äquivalente von 324.000 bzw. 280.000 Personen. VIII. Digitalisierung im Tourismus 1. Welche Potenziale ergeben sich durch die voranschreitende Digitalisierung für den Tourismus in Baden-Württemberg? Zu VIII. 1.: Die Digitalisierung durchzieht heute alle Lebensbereiche und bietet damit auch für den Tourismus in Baden-Württemberg großes Potenzial. So müssen sich bei- spielsweise alle Akteure auf neue Kommunikationswege und ein geändertes In- formationsverhalten sowie eine Verschiebung der Aufgabenfelder im Tourismus- marketing einstellen. Das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung ZEW hat in dem Monitoring- Report Wirtschaft DIGITAL 2017 im Auftrag des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau auch ein Digitalisierungsprofil für das Gastgewerbe in 23
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Landtag von Baden-Württemberg                                                           Drucksache 16 / 4581 Baden-Württemberg erstellt. Danach weist das baden-württembergische Gastge- werbe im Vergleich zu anderen Dienstleistungsbranchen nach Selbstauskunft der befragten Unternehmen ein deutliches Digitalisierungspotenzial auf. Dies gilt zum Beispiel für die Digitalisierung der internen Prozesse oder für die Nutzungs- intensität von digitalen Geräten und Services. Insbesondere vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und einer jungen Generation, welche als sogenannte „Digital Natives“ mit digitalen Endgeräten aufwachsen, hat sich das Datennutzungs- und Informationsverhalten grundlegend verändert. Die TMBW hat im Rahmen der Digitalisierungsstrategie im Projekt „Marketing 4.0: Neuausrichtung der Marketing- und Kommunikationsstrategie des Urlaubslandes Baden-Württemberg“ ihre bisherige Marketingstrategie den aktuellen Entwicklungen angepasst. So können über digitale Kanäle bestimmte Zielgruppen mit personalisierten Angeboten angesprochen werden. Mithilfe von Filmen oder 360 Grad-Bildern werden nun authentische Geschichten über das Ur- laubsland Baden-Württemberg erzählt und Reiseanlässe für das Urlaubsland Ba- den-Württemberg geschaffen. Eine zunehmende Vernetzung touristischen Wissens und der dazugehörigen Da- ten bringt eine Qualitätssteigerung in den Urlaubsregionen mit sich. Darum wurde das Tourismusnetzwerk Baden-Württemberg ins Leben gerufen. Auf der Onli- neplattform tauschen sich regelmäßig die Tourismusakteure im Land zu aktuellen Themen aus und es wird darüber hinaus auf Branchentermine sowie Weiterbil- dungsangebote hingewiesen. Hierdurch lassen sich zusätzlich Synergieeffekte zwischen den einzelnen Tourismusorganisationen erwarten. Die weitergehende Vernetzung der vorhandenen Daten in Form von Open Data Strukturen, die für jedermann frei nutzbar sind, können zu einer merklichen Pro- duktivitäts- und Qualitätssteigerung in der Tourismusbranche beitragen. So wird der volkswirtschaftliche Wert offener Daten aus der öffentlichen Verwaltung auf jährlich 43,1 Milliarden Euro geschätzt (Konrad-Adenauer-Stiftung, 2016). Vor- aussetzung hierfür ist die Durchsetzung einer „Open by default“-Regelung, wie sie auf Bundesebene im Koalitionsvertrag zur 19. Legislaturperiode angestrebt wird und bei der die Veröffentlichung von Daten als Standard gilt, sofern diese nicht durch Persönlichkeitsrechte oder anderweitige vertrauliche Merkmale ge- kennzeichnet sind. Verschiedene touristische Betriebe verfügen über eine Viel- zahl an IT-Systemen, welche beispielsweise Gästedaten enthalten (E-Mail-Sys- tem, Gästedatenbank, Gutscheinsystem, etc.), die derzeit nicht zusammengeführt werden. Eine Zusammenführung der Gästedaten birgt Potenzial für die direkte Kommunikation mit dem Kunden sowie besser auf Gästebedürfnisse abgestimmte Prozesse. So könnte beispielhalber eine anonymisierte Erfassung der Bewegungs- muster zu einer gezielten Besucherlenkung mit weniger Wartezeiten und einem geringeren gefühlten Personenaufkommen an touristischen Attraktionen oder Ein- richtungen beitragen. Technologien wie unter anderem neue mobile Endgeräte, künstliche Intelligenz und Blockchain ermöglichen auch die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle und unterstützen eine stärkere Personalisierung. Die Entwicklung neuer Produkte und Angebote im Zuge der Digitalisierung beeinflussen jedoch nicht nur in Zukunft das Reiseverhalten, sondern finden bereits heute Anwendung in vielen Bereichen der Freizeit- und Tourismusbranche. So setzt beispielsweise der Europa-Park in Rust bereits seit 2015 auf einer seiner kleineren Achterbahnen Virtual-Reality- Brillen ein, bei denen dem Gast durch einen animierten Film eine völlig andere Umgebung suggeriert wird. Die Digitalisierung stellt für die Tourismusbranche in Baden-Württemberg gleichermaßen eine Herausforderung und Chance dar. Insbesondere müssen sich die Akteure auf die veränderten Anforderungen einstellen und entsprechende Maßnahmen ergreifen. Die Durchführung des Ideenwettbewerbs „Tourismus digital“ sowie die individuelle Beratung einzelner Betriebe durch die Digitallot- sen und die finanzielle Unterstützung bei der Umsetzung von Digitalisierungsvor- haben im Rahmen der Digitalisierungsprämie – zwei Projekte des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau – stellen gelungene Beispiele zur Vor- bereitung auf die zunehmende Digitalisierung der Tourismusbranche in Baden- Württemberg dar (siehe auch die Antwort zu Ziffer VIII., Frage 2.). 24
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Landtag von Baden-Württemberg                                                           Drucksache 16 / 4581 2. Wie können die von der Landesregierung geplanten Vorhaben der Digitalisie- rungsstrategie im Bereich Tourismus zu mehr Nachhaltigkeit beitragen? Zu VIII. 2.: Die Landesregierung formuliert in der Digitalisierungsstrategie digital@bw die nachhaltige Gestaltung des Digitalen Wandels als eine Leitidee für alle Quer- schnitts und Schwerpunktbereiche. Somit soll sich die Digitalisierung letztlich zu einem „Innovations- und Nachhaltigkeitsmotor“ entwickeln. Das Thema Nach- haltigkeit ist deshalb von grundlegender Bedeutung, weil Ressourcen endlich sind, was danach verlangt, unter ökonomischen, ökologischen und sozialen Aspekten die Potenziale der Digitalisierung zu nutzen, damit eine Entkoppelung von Wachstum und Ressourcenverbrauch gelingt. Der Nutzen für den Menschen steht hierbei im Fokus einer „Nachhaltigen Digitalisierung“. Im ersten Halbjahr 2018 hat die Landesregierung den Ideenwettbewerb „Touris- mus digital“ durchgeführt. Damit wird die gesamte Tourismusbranche im Land unterstützt und Baden-Württemberg in der Spitzengruppe des Bereichs Smarter Tourismus positioniert. Die im Rahmen des Wettbewerbs eingereichten Projekte tragen vielmals zu einer Steigerung der Nachhaltigkeit bei. So setzt beispiels- weise das prämierte Projekt „#Makemake – Die Zukunfts-App“ des Kulturamts Stuttgart durch gezielte Beteiligungsformate auf die Einbeziehung von Gästen und Einheimischen in den Stadtplanungsprozess. Dadurch kann der soziale Aspekt der Stadtplanung durch Berücksichtigung der öffentlichen Wünsche bes- ser verfolgt werden. Beispielhaft kann hier auch das Maßnahmenpaket „Kulturliegenschaften 4.0“ im Rahmen der Digitalisierungsstrategie herangezogen werden. Damit werden in den Staatlichen Schlössern und Gärten Baden-Württemberg (SSG), im Blühenden Ba- rock Ludwigsburg und in der Wilhelma mit Digitalisierungsmaßnahmen die At- traktivität, die Wissensvermittlung und die Möglichkeiten der Teilhabe an den Kulturliegenschaften intensiviert. So werden durch die virtuelle Konstruktion ein- zelner historischer Umgebungen nicht nur neue, medienaffine Altersgruppen (zwischen 15 und 30 Jahren) verstärkt angesprochen, sondern zugleich auch neue Teilhabemöglichkeiten für Menschen mit besonderem Betreuungsaufwand ge- schaffen. Mit jährlich 3,85 Millionen Besuchern (2017) sind die SSG die mit Ab- stand größten kulturtouristischen Anbieter in Baden-Württemberg. Neue intelligente Mobilitätsformen, die im Rahmen der Digitalisierungsstrategie erarbeitet werden, fördern darüber hinaus die Nachhaltigkeit im Tourismus, in- dem die Anreise und Mobilität am Urlaubsort auch ohne privaten PKW verbessert wird (vgl. hierzu auch die Antworten zu den Fragen der Ziffer V). Dabei sollen et- wa durch Automatisierung die Verkehrssicherheit erhöht, aber auch Effizienzstei- gerung erreicht werden. Die digitale Plattform „move BW“ dient als Ausgangs- punkt für die Weiterentwicklung intelligenter Verkehrslenkung, die zur Vermei- dung von Staus und Reduzierung ihrer Umwelteffekte beitragen soll. Ein weiteres Beispiel aus dem Themenfeld Mobilität stellt das in Entwicklung befindliche lan- desweite E-Ticket-System dar. Die Preise und Tarife sollen dabei flexibel an un- terschiedliche Verkehrssituationen angepasst werden können, um einen Steue- rungseffekt zu erzielen. Das Thema Umweltbildung wird durch die Landesregierung in der Digitalisie- rungsstrategie mit dem Projekt „Natur und Umwelt erleben“ unterstützt. So sollen Akzeptanz und Teilhabe am Umwelt- und Naturschutz gefördert und Bewohner und Gäste für Umweltthemen sensibilisiert werden. Mithilfe einer App sollen im Projekt „Lebens- und Erlebnisraum Wald“ Beobachtungen im Wald mobil einge- bracht werden und Positionen markiert werden können. Über Open Data werden in verschiedenen, den Tourismus betreffenden Be- reichen, aktuelle Informationen zugänglich gemacht. Dazu wird beispielsweise mit „Open Services für Erlebnisraum Wald“ für die Partizipation von Privatperso- nen, Verbänden und öffentlichen Einrichtungen bei Ökologie, Waldwirtschaft, Freizeit und auch Tourismus gesorgt. Die Tourismusbranche, insbesondere das Hotel- und Gastgewerbe, wird im Rah- men der Digitalisierungsstrategie ganz gezielt im Rahmen der Maßnahme Digital- 25
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Landtag von Baden-Württemberg                                                              Drucksache 16 / 4581 lotsen unterstützt. Die landesweit tätigen Digitallotsen zielen darauf ab, insbeson- dere die „digitalen Neulinge“ unter den baden-württembergischen KMU im digita- len Wandel zu unterstützen. Ein Digitallotse wird dabei beim Hotel- und Gaststät- tenverband DEHOGA Baden-Württemberg gefördert. Bei Unternehmen besteht unverändert hoher Bedarf an Information, Sensibilisierung und Beratung im Be- reich Digitalisierung. Deshalb führen die Digitallotsen verschiedene Veranstaltun- gen durch, um den Unternehmen Anknüpfungspunkte und Impulse zur Digitalisie- rung ihres Betriebs anzubieten. Hierzu gehören u. a. Workshops, Online-Kurse, Se- minare und auch Präsentationen von Best-Practice Ansätzen. Im Rahmen von Vor- Ort-Terminen erhalten Unternehmen auch konkrete Beratungs- und Umsetzungsun- terstützung (z. B. Website- und SEO-Check). Darüber hinaus entwickeln und stellen die Digitallotsen auch Informationsmaterial zur Verfügung (z. B. Leitfäden). Zudem gibt es mit der Digitalisierungsprämie eine einzelbetriebliche Fördermaß- nahme, mit der Unternehmen der Tourismusbranchen mit bis zu 100 Mitarbeitern für die Umsetzung konkreter Digitalisierungsvorhaben finanzielle Unterstützung erhalten können. Die Digitalisierungsprämie wurde am 9. Juli 2018 als Förder- darlehen mit Tilgungszuschuss wiederaufgelegt. Zum aktuellen Umsetzungsstand der hier exemplarisch vorgestellten Projekte so- wie der weiteren Maßnahmen der Digitalisierungsstrategie hat die Landesregie- rung unter Federführung des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migra- tion im Mai 2018 den ersten Digitalisierungsbericht veröffentlicht. Wolf Minister der Justiz und für Europa 26
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