Entwicklung der ökologischen Landwirtschaft im Landkreis Esslingen
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 8554 8. Wie viele Anträge auf Corona-Hilfen sind von landwirtschaftlichen Betrieben im Landkreis Esslingen gestellt worden unter Angabe, wie viele Mittel bewilligt wurden (getrennt nach konventioneller und ökologischer Landwirtschaft sowie anteilig an der Gesamtbetriebszahl)? Zu 8.: Mit der Soforthilfe konnten bislang rund 242.000 Unternehmen und Soloselbst- ständige in Baden-Württemberg mit einem Gesamtvolumen von gut 2,2 Milliar- den Euro bei der Sicherung ihrer Existenz und der Überbrückung Corona-bedingter akuter Liquiditätsengpässe unterstützt werden. Anträge konnten vom 25. März 2020 bis zum 31. Mai 2020 gestellt werden. Die Branchenzugehörigkeit der Unternehmen wurde auf Basis der Klassifikation der Wirtschaftszweige im Antragsformular abgefragt. Eine Zuordnung der Unter- nehmen auf anderer Ebene – beispielsweise nach konventioneller und ökologi- scher Landwirtschaft – kann daher nicht vorgenommen werden. Im Bereich „Landwirtschaft“ wurde zum Stand 6. August 2020 von rund 30 der insgesamt ca. 610 landwirtschaftlichen Unternehmen aus dem Landkreis Esslin- gen eine Soforthilfe beantragt und ein Volumen von rund 370.000 Euro bewilligt. 9. Welche Bedeutung hat der Öko-Landbau für die Artenvielfalt unter Darlegung, was er dabei konkret leistet? Zu 9.: Die Art und Weise der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung nimmt einen we- sentlichen Einfluss auf die biologische Vielfalt der Agrarlandschaften. Die Erhal- tung und Förderung der biologischen Vielfalt sind wichtige Ziele ökologischer Produktion (vgl. Art. 3 a] ii] EU‐Öko‐Verordnung [Verordnung [EG] Nr. 834/ 2007 des Rates vom 28. Juni 2007]). Der ökologische Landbau als nachhaltiger Systemansatz trägt somit durch seine Produktionsvorschriften zum Erhalt der bio- logischen Vielfalt bei. In der Umsetzung leistet die ökologische Wirtschaftsweise durch verschiedene Maßnahmen in der landwirtschaftlichen Produktion, wie z. B. den Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel, den Verzicht auf mineralische Stick- stoffdünger und die Gestaltung vielfältiger Fruchtfolgen mit hohem Legumino- senanteil, positive Beiträge zur Erhaltung der Biodiversität in Agrarlandschaften. Durch diese Produktionsmaßnahmen bieten biologisch bewirtschaftete Flächen Lebensräume auch für gefährdete Arten. Zudem gehören im Öko-Landbau Struk- turelemente, wie Hecken, Wegraine und Biodiversitätsflächen zum Bewirtschaf- tungskonzept, weswegen diese häufiger integriert werden. Bioland hat beispiels- weise den Erhalt von Strukturelementen, die wichtig für viele Arten in der Feld- flur sind, explizit in seine Richtlinien aufgenommen. Verschiedene Studien belegen einen höheren Anteil an naturnahen Flächen auf Biobetrieben (Forschungsinstitut für biologischen Landbau [FiBL], 2009; Thünen Report Nr. 65, 2019). Im Thünen Report Nr. 65 „Leistungen des ökologischen Landbaus für Umwelt und Gesellschaft“ (https://www.thuenen.de/media/publika- tionen/thuenen-report/Thuenen_Report_65.pdf) vom Januar 2019 sind zahlreiche Studien der letzten 30 Jahre, die einen Vergleich von Leistungen des ökologi- schen und des konventionellen Landbaus ermöglichen, eingeflossen. Die positive Wirkung des ökologischen Landbaus auf die Biodiversität belegen danach eine Vielzahl wissenschaftlicher Studien. Ackerwildkräuter sind bedeutende Glieder zwischen Lebensgemeinschaften von Flora und Fauna, deren Bestände durch den ökologischen Landbau erhalten wer- den. Von den in Deutschland vorkommenden Arten gilt ein Drittel als gefährdet. Der Rückgang der Ackerwildkräuter hat erhebliche Auswirkungen auf die Bio- diversität der Agrarlandschaft, da diese die Nahrungsgrundlage für Feldvögel und Insekten, wie beispielsweise die 560 Wildbienenarten in Deutschland, von denen 41 Prozent als bestandsgefährdet eingestuft werden, darstellt. Auch die Auswer- tung der weiteren untersuchten Artengruppen verdeutlicht die positiven Effekte 11
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 8554 der ökologischen Bewirtschaftung auf die Artenvielfalt. So lagen auch die Arten- zahlen der vorkommenden Feldvögel (35 Prozent) und der blütenbesuchenden In- sekten (23 Prozent) höher. Zudem wurde bei der ökologischen Bewirtschaftung eine höhere Abundanz innerhalb der untersuchten Arten festgestellt, bei den Feld- vögeln lagen die Werte um 24 Prozent und bei den blütensuchenden Insekten um 26 Prozent höher (Thünen Report Nr. 65, 2019). Dabei muss allerdings beachtet werden, dass diese Aussage für die Grundtendenz der ökologisch wirtschaftenden Betriebe insgesamt gilt, aber nicht für jeden Ein- zelbetrieb oder jeden Betriebszweig. So ist zum Beispiel im Gemüseanbau oder bei intensiver Schnittnutzung im Grünland von vier bis fünf Schnitten kein bzw. kaum ein Unterschied in der Bestandszusammensetzung zwischen öko und kon- ventionell zu erwarten. Der ökologische Landbau ist damit als ein Baustein zum Erhalt der biologischen Vielfalt zu werten, um den Trend der abnehmenden Biodiversität in der Agrar- landschaft zu stoppen. Die Europäische Union hat den Ausbau des ökologischen Landbaus in ihrer Biodiversitätsstrategie 2030 daher ausdrücklich als Ziel zur Er- haltung der biologischen Vielfalt formuliert. 10. Welche zusätzlichen Maßnahmen sollen insbesondere im Kreis Esslingen er- griffen werden, um das Biodiversitätsstärkungsgesetz umzusetzen? Zu 10.: Ein Baustein zur Umsetzung des Gesetzes zur Änderung des Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes vom 23. Juli 2020 ist das be- reits 2017 initiierte „Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt“. Nach einer ersten Zwischenbilanz der Jahre 2018/2019 wurden die Handlungs- schwerpunkte für die Fortführung des Sonderprogramms in den Jahren 2020/2021 weiterentwickelt und geschärft. Von zentraler Bedeutung in den sieben Hand- lungsschwerpunkten ist danach der landesweite Biotopverbund. Möglichst alle Maßnahmen und Projekte des Sonderprogramms sollen den Biotopverbund stär- ken und auf der Fläche unterstützen. Dies entspricht auch dem Ziel des Biodiver- sitätsstärkungsgesetzes, den Biotopverbund auf 15 Prozent Offenland der Landes- fläche bis 2030 auszubauen. Darüber hinaus wurden folgende konkrete Handlungsschwerpunkte festgelegt, die ebenfalls einen wesentlichen Beitrag zu den Zielen des Biodiversitätsstärkungs- gesetzes leisten: • Biodiversität durch Biotopverbund • Biodiversität für gebietsheimische Arten • Biodiversität in Agrarlandschaften • Biodiversität in Schutzgebieten • Biodiversität durch Reduktion von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmit- teln Neben der Durchführung konkreter (Modell-)Vorhaben in diesen Handlungsfel- dern erhalten die Regierungspräsidien Baden-Württembergs Finanzmittel aus dem Haushalt des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft, um gezielt biodiversitätsfördernde Maßnahmen in den Gemeinden und Landkreisen voranzu- bringen. Im Regierungsbezirk Stuttgart ist daher auch der Kreis Esslingen Teil der Umsetzungskulisse. Maßnahmen sind unter anderen: • Ausweitung und Modifizierung der Förderung von Altgrasstreifen und -inseln: Durch die gezielte Bereitstellung von Finanzmitteln aus der Landschaftspflege soll das Stehenlassen von Altgrasstreifen und Altgrasinseln auf Mahdflächen forciert und den Landwirtschaftsbetrieben vergütet werden. Damit sollen die Struktur- und die Artenvielfalt in der Kulturlandschaft gefördert und Rück- zugs-, Fortpflanzungs-, Nahrungs- und Überwinterungsmöglichkeiten für viele Tierarten geschaffen werden. 12
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 8554 • Verstärkte Umsetzung von Maßnahmen des Biotopverbunds auf der Fläche: Für die Durchführung konkreter Maßnahmen sollen auf Basis der vorliegenden Planunterlagen und mithilfe der Landschaftspflegerichtlinie vertragliche Ver- einbarungen zur Förderung des Biotopverbunds auf der Fläche getroffen werden. • Stärkung des Artenschutzprogramms: Durch intensive Betreuung, Absprache mit Grundstückseignern und -bewirtschaftern, Abschluss von Extensivierungs- und Pflegeverträgen, spezielle Pflege der Standorte, etc. soll das Überleben zahlreicher vom Aussterben bedrohter Populationen gewährleistet werden. • Verstärkte Umsetzung von Natura 2000-Entwicklungsmaßnahmen: Für die Umsetzung von Entwicklungsmaßnahmen werden jedem Landkreis jährlich gezielt Finanzmittel zugewiesen. Ziel ist es, auf Basis der vorliegenden Mana- gementpläne und mithilfe der Landschaftspflegerichtlinie mit den Landnutzen- den vertragliche Vereinbarungen zur Extensivierung der Landnutzung und zur Verbesserung der Lebensräume und Habitate in den Natura 2000-Gebieten zu treffen. • Reduktion von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln: Im Regierungs- bezirk Karlsruhe werden Vertragsentwürfe erarbeitet und getestet, um den Pes- tizideinsatz auch um Naturschutzgebiete deutlich zu reduzieren sowie eine biodiversitätsfördernde, extensivere Ackernutzung (z. B. Brache, Anbau in weiter Reihe, Untersaat) in den Naturschutzgebieten zu etablieren. Der Ansatz soll anschließend landesweit in und um die Naturschutzgebiete angeboten werden. Zentrale Maßnahmen des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucher- schutz im Rahmen der Umsetzung des Biodiversitätsstärkungsgesetzes sind, ne- ben dem Ausbau des ökologischen Landbaus, Maßnahmen zur Reduktion des Einsatzes chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel. Bereits im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens hat sich die Landesregierung u. a. darauf verständigt, zur Reduzierung des Einsatzes von chemisch-synthe- tischen Pflanzenschutzmitteln insbesondere die Agrarumweltförderung und den Vertragsnaturschutz weiterzuentwickeln, damit diese in deutlich größerem Um- fang als bisher genutzt werden und noch stärkere Wirkung entfalten. Dabei wer- den die Fördermaßnahmen zur Reduktion von bzw. des Verzichts auf chemisch- synthetische Pflanzenschutzmittel z. B. auch im Hinblick auf die neue Gemein- same Agrarpolitik (GAP) ausgebaut und attraktiver ausgestaltet. Die landwirt- schaftlichen Betriebe werden gezielt zu vorbeugenden, biologischen und mecha- nischen Pflanzenschutzmethoden beraten, um den Einsatz von Pflanzenschutzmit- teln zu minimieren und alternative Möglichkeiten aufzuzeigen. Eine Basis für die Etablierung neuer Verfahren im Pflanzenschutz werden soge- nannte Demonstrationsbetriebe sein, die von der Landwirtschaftsverwaltung in allen Landkreisen eingerichtet und betreut werden. Im Jahr 2020 wurden im FAKT die Möglichkeiten der Förderung von Blüh- flächen und Maßnahmen für Niederwild bereits ausgeweitet. Ab dem Jahr 2021 ist es vorgesehen, auch mehrjährige Blühflächen zu fördern. Neben den Aktivitäten in der Landwirtschaft wird das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz auch ein Förderprogramm für kommunale Blüh- flächen und Biodiversitätspfade auflegen, das in jedem Stadt- und Landkreis ge- nutzt werden kann. Bereits vor dem Volksbegehren und dem Gesetz zur Änderung des Naturschutz- gesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes vom 23. Juli 2020 wurde im Landkreis Esslingen in der Erwachsenenbildung über Maßnahmen zur Stärkung der Biodiversität informiert. Hauk Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz 13