Geplanter Windpark „Greut“
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 857 16. Wahlperiode 23. 10. 2016 Kleine Anfrage des Abg. Dr. Heiner Merz AfD und Antwort des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Geplanter Windpark „Greut“ Kleine Anfrage Ich frage die Landesregierung: 1. Wird sie für die geplanten Windkraftanlagen auf der im Regionalplan als WN- 01 ausgewiesenen Vorrangfläche „Greut“ Staatswald zur Verfügung stellen, obwohl zwei der Anlagen weniger als 1.000 Meter Abstand zur Wohnbebauung haben sollen? 2. Welche Ansicht vertritt der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucher- schutz in dieser Frage? 3. Inwiefern sollen die Gemeinderäte der Gemeinden Spiegelberg, Großerlach, Wüstenrot, Mainhardt und Sulzbach (Murr) bei der Verwirklichung des Pro- jekts verbindlich eingebunden werden? 4. Wer ist oder wird Planungsträger des vorgesehenen Windparks? 5. Inwiefern sieht sie die Möglichkeit, die Bürger der betroffenen Gemeinden bei der Entscheidung der Errichtung des Windparks verbindlich zu beteiligen? 6. Wird es bei den derzeitig erwogenen Möglichkeiten der Zufahrt notwendig sein, Gemeindegrundstücke zu nutzen oder zu erwerben? 7. Sind geplante Pfahlgründungen im vorgesehenen Baugebiet mit dem Schutz des Grund- oder Trinkwassers vereinbar? 8. Welche Arten von Tieren im Umfeld der geplanten Windkraftanlagen würden in welcher Weise der Genehmigung des Projekts entgegenstehen? Eingegangen: 23. 10. 2016 / Ausgegeben: 30. 11. 2016 1 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich- abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“.
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 857 9. Welche Erkenntnisse liegen ihr über den Wertverlust von Immobilien im Zu- sammenhang mit Windkraftanlagen vor? 10. Welche sonstigen Windkraftanlagen im Naturpark Schwäbisch-Fränkischer Wald sind derzeit geplant? 21. 10. 2016 Dr. Merz AfD Begründung Derzeit laufen Planungen zur Errichtung von vier Windkraftanlagen im Naturpark Schwäbisch-Fränkischer Wald auf der im Regionalplan als WN-01 ausgewiese- nen Vorrangfläche „Greut“ auf Spiegelberger Gemarkung zwischen Vorder- büchelberg und Neufürstenhütte (Großerlach). Die beiden äußeren Anlagen sollen hierbei jeweils im Staatswald und weniger als 1.000 Meter von der nächsten Wohnbebauung errichtet werden. Vor dem Hintergrund der jüngsten Äußerungen des Ministers für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz soll geklärt werden, ob die weiteren Planungen in der bisherigen Form eingestellt werden können. Ob- wohl die Bürger der betroffenen Gemeinden bereits über das Vorhaben informiert wurden, stellt sich die Frage, in welchem Umfang die Bürger auch über die reine Information hinaus an der Entstehung der Anlagen verbindlich beteiligt werden. Weiter soll die Kleine Anfrage der Beantwortung verschiedener Fragen der Be- völkerung dienen. Antwort Mit Schreiben vom 15. November 2016 Nr. 4-4516 beantwortet das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft im Einvernehmen mit dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wird sie für die geplanten Windkraftanlagen auf der im Regionalplan als WN- 01 ausgewiesenen Vorrangfläche „Greut“ Staatswald zur Verfügung stellen, obwohl zwei der Anlagen weniger als 1.000 Meter Abstand zur Wohnbebauung haben sollen? 2. Welche Ansicht vertritt der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucher- schutz in dieser Frage? Die aktuell getroffene Regelung, nach der bei Standorten im Staatswald, die näher als 1.000 Meter zur nächsten Wohnbebauung liegen, vor einer möglichen Ver- marktung eine Einzelfallprüfung vorgenommen wird, gilt nur für zukünftige Ver- pachtungen. Den Standort RMK-23 Spiegelberg Greut hat ForstBW seit April 2014 unter Vertrag. 3. Inwiefern sollen die Gemeinderäte der Gemeinden Spiegelberg, Großerlach, Wüstenrot, Mainhardt und Sulzbach (Murr) bei der Verwirklichung des Pro- jekts verbindlich eingebunden werden? Beim zuständigen Landratsamt Rems-Murr-Kreis wurde für das Vorhaben noch kein immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsantrag gestellt. Ein solcher ist für Mitte bis Ende 2017 angekündigt. Zurzeit befindet sich das Projekt in der Pla- nungs- und Untersuchungsphase. 2
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 857 Nach derzeitigem Kenntnisstand beabsichtigt die Vorhabenträgerin, auf freiwilli- ger Basis ein förmliches Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. In dem Verfahren würden neben der Standortgemeinde auch die umliegenden Gemeinden über die Kreisgrenzen hinaus sowie die angrenzenden Kreise beteiligt werden. Sollte – wider Erwarten – kein Verfahren mit Öffentlich- keitsbeteiligung durchgeführt werden, wird die Standortgemeinde gleichwohl im Rahmen der Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens beteiligt. 4. Wer ist oder wird Planungsträger des vorgesehenen Windparks? Antragstellerin des Windparks wird die wpd onshore GmbH & Co. KG sein. 5. Inwiefern sieht sie die Möglichkeit, die Bürger der betroffenen Gemeinden bei der Entscheidung der Errichtung des Windparks verbindlich zu beteiligen? Im förmlichen Genehmigungsverfahren ist eine Öffentlichkeitsbeteiligung vorge- schrieben. Diese besteht in der Bekanntmachung des Vorhabens, der Auslegung der Antragsunterlagen, der Möglichkeit der Erhebung von Einwendungen und deren Erörterung mit der Zulassungsbehörde und ggf. mit den betroffenen Fach- behörden in einem eigens dafür vorgesehenen Termin. 6. Wird es bei den derzeitig erwogenen Möglichkeiten der Zufahrt notwendig sein, Gemeindegrundstücke zu nutzen oder zu erwerben? Die diesbezüglichen Planungen der Vorhabensträgerin sind noch nicht ausrei- chend weit vorangeschritten, um diese Frage beantworten zu können. 7. Sind geplante Pfahlgründungen im vorgesehenen Baugebiet mit dem Schutz des Grund- oder Trinkwassers vereinbar? Von geplanten Pfahlgründungen ist bisher nichts bekannt. 8. Welche Arten von Tieren im Umfeld der geplanten Windkraftanlagen würden in welcher Weise der Genehmigung des Projekts entgegenstehen? Welche geschützten Tierarten in welche Weise durch die geplanten Windenergie- anlagen betroffen sein werden und welche Konsequenzen sich daraus ergeben, wird u. a. Gegenstand der artenschutzrechtlichen Untersuchungen und Bewertun- gen im anstehenden Genehmigungsverfahren sein. 9. Welche Erkenntnisse liegen ihr über den Wertverlust von Immobilien im Zu- sammenhang mit Windkraftanlagen vor? Der Wert und die Preisentwicklung von Immobilien hängt mittel- und langfristig nicht von ihrer Lage in der Nähe von Windenergieanlagen ab. Es sind vielmehr die ökonomischen und demografischen Einflüsse, die eher Auswirkungen auf den Wert von Immobilien haben. 3
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 857 10. Welche sonstigen Windkraftanlagen im Naturpark Schwäbisch-Fränkischer Wald sind derzeit geplant? Unterteilt nach Landkreisen befinden sich folgende Windenergieanlagenstandorte im Naturpark Schwäbisch-Fränkischer Wald in der Planung bzw. in der Geneh- migungsphase: Rems-Murr-Kreis: Warthof-Mönchsgarten Zollstock-Springstein Urbach Hohenlohekreis: Waldenburg Bretzfeld Landkreis Heilbronn: Untergruppenbach Obersulm Landkreis Schwäbisch Hall: Mainhardt-Michelfeld In Vertretung Dr. Baumann Staatssekretär 4