Zukunft der Schweineerzeugung in Hohenlohe
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 8658 16. Wahlperiode 14. 08. 2020 Kleine Anfrage des Abg. Stephen Brauer FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Zukunft der Schweineerzeugung in Hohenlohe Kleine Anfrage Ich frage die Landesregierung: 1. Wie stellt sich der Strukturwandel der Schweineerzeugung in Hohenlohe, auf- geteilt in Ferkelerzeugung/Schweinemast (Entwicklung der Betriebszahlen und der Betriebsgröße, der Selbstversorgungsgrade, des Exports/Imports) seit 1990 bis heute dar? 2. Was sind die Gründe dieser Entwicklung und wie beurteilt sie diese? 3. Teilt sie die Meinung, dass die gesetzlichen Vorgaben in Deutschland (Schwei- nehaltungsverordnung, Auflagen der Tierhaltung, Umsetzung der Düngever- ordnung und schnelle Umsetzung der Kastenhaltungsverbote) ursächlich für diesen Strukturwandel sind? 4. Trifft es zu, dass auch große Ferkelerzeugungsbetriebe aufgrund der gesetzli- chen Vorgaben und mangelnder Bereitschaft der Junglandwirte solche Betriebe weiterzuführen, die Ferkelaufzucht aufgeben? 5. Aus welchen Ländern werden zunehmend für die Schweinemast in Hohenlohe und Baden-Württemberg Ferkel importiert? 6. Trifft es zu, dass vermehrt aus Erzeugergebieten wo die gesetzlichen Vorgaben z. B. bei der Tierhaltungsverordnung/Kastration in Gegensatz zu Baden-Würt- temberg nicht eingehalten werden, von den Schweinemastbetrieben bezogen werden müssen? 7. Befürchtet sie, wie Marktexperten und der Bauernverband, dass in Baden- Württemberg die Schweineerzeugung (Ferkel und Mast) zukünftig nur noch in Großbeständen stattfindet? Eingegangen: 14. 08. 2020 / Ausgegeben: 02. 10. 2020 1 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich- abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“.
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 8658 8. Wie beurteilt sie die obengenannte Entwicklung (Ferkel aus anderen Regionen mit niedrigeren Tierschutzstandards und lediglich Endmast in Baden-Württem- berg) aus Sicht des Zieles der regionalen Produktion? 9. Was beabsichtigt sie zu tun, um den oben genannten Tendenzen wirkungsvoll entgegenzutreten? 14. 08. 2020 Brauer FDP/DVP Begründung In den 90er-Jahren wurden von den Ferkelerzeugerhochburgen Hohenlohe und Oberschwaben jährlich Millionen Qualitätsferkel in die Schweinemastgebiete Norddeutschlands, Spaniens und Frankreichs exportiert. Zwischenzeitlich werden für die Mast in Baden-Württemberg, insbesondere in Hohenlohe, ein erheblicher Teil „billiger“ Ferkel aus Norddeutschland, Dänemark und Niederlande impor- tiert. Experten befürchten, dass die Ferkelproduktion in Baden-Württemberg, ins- besondere in Hohenlohe, dramatisch zurückgeht, zunehmend Ferkel aus weit ent- fernten Erzeugungsgebieten zur Ausmast importiert werden um einen gewissen Selbstversorgungsgrad in Baden-Württemberg erhalten zu können. Die Erzeu- gung regionalen Schweinefleisches wird entgegen der Zielsetzung zukünftig mit „billig produzierten Ferkeln“ aus weit entfernten Großbetrieben produziert wer- den. Diese Tendenz steht kontraproduktiv zu den Zielen einer bäuerlichen Land- wirtschaft sowie regional erzeugter Lebensmittel. Antwort*) Mit Schreiben vom 22. September 2020 Nr. Z(26)–0141.5/576F beantwortet das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie stellt sich der Strukturwandel der Schweineerzeugung in Hohenlohe, auf- geteilt in Ferkelerzeugung/Schweinemast (Entwicklung der Betriebszahlen und der Betriebsgröße, der Selbstversorgungsgrade, des Exports/Imports) seit 1990 bis heute dar? Zu 1.: Die Entwicklung der Schweineerzeugung in Hohenlohe (Hohenlohekreis und Landkreis Schwäbisch Hall) von 1991 bis 2016 lässt sich Tabelle 1 entnehmen. Die aktuellsten regionalen Angaben liegen für das Jahr 2016 vor. Die nächste all- gemeine Erhebung ist die Landwirtschaftszählung 2020, deren Daten im Jahr 2021 veröffentlicht werden. Die halbjährlich durchgeführten Schweinebestands- erhebungen können regional nicht aufbereitet werden. Im angefragten Zeitraum gab es mehrfach Änderungen bei den Erfassungsgren- zen, sodass die Zahlen nicht uneingeschränkt miteinander vergleichbar sind. Die Jahre 1991 und 1999 (A) sind in den Erfassungsgrenzen dargestellt, die im Jahr 1999 galten. Unter „B“ ist das Jahr 1999 ein zweites Mal dargestellt, und zwar in den Erfassungsgrenzen, die seit 2010 gültig sind. Somit können diese Werte mit *) Der Überschreitung der Drei-Wochen-Frist wurde zugestimmt. 2
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 8658 den Jahren 2010 und 2016 verglichen werden. Auch können für das Jahr 1999 die Veränderungen aufgezeigt werden, die sich durch die Anhebung der Erfassungs- grenze ergeben. Tab. 1: Schweinehaltung in Baden-Württemberg und ausgewählten Landkreisen 1991 bis 2016 Schweine insgesamt andere Schweine1) Zuchtsauen gesamt Regionale Einheit Nachweis Jahr Betriebe Tiere Betriebe Tiere Betriebe Tiere Baden-Württemberg A 1991 46 231 2 197 231 36 782 618 916 13 535 307 546 Baden-Württemberg A 1999 23 049 2 320 044 15 998 614 005 7 451 324 615 Baden-Württemberg B 1999 20 567 2 305 692 19 547 1 103 395 7 207 323 849 Baden-Württemberg B 2010 8 694 2 132 799 8 009 1 085 335 2 865 231 894 Baden-Württemberg B 2016 5 250 1 875 626 4 871 951 774 1 552 172 248 Hohenlohekreis A 1991 1 586 191 495 1 165 39 223 858 31 827 Hohenlohekreis A 1999 891 205 090 543 40 930 540 34 070 Hohenlohekreis B 1999 835 204 645 776 77 892 534 34 042 Hohenlohekreis B 2010 378 180 470 359 77 858 211 24 236 Hohenlohekreis B 2016 256 158 050 228 70 737 115 15 131 Schwäbisch Hall A 1991 3 355 402 022 2 433 55 405 2 215 76 177 Schwäbisch Hall A 1999 2 000 469 102 1 212 79 018 1 332 78 450 Schwäbisch Hall B 1999 1 849 467 816 1 711 159 649 1 289 78 288 Schwäbisch Hall B 2010 968 475 187 917 208 234 560 58 271 Schwäbisch Hall B 2016 656 424 418 612 207 846 285 39 834 A = Landwirtschaftliche Betriebe mit 2 ha und mehrlandwirtschaftlich genutzter Fläche (LF) oder Mindesterzeugungseinheiten. B = Landwirtschaftliche Betriebe mit 5 ha und mehrlandwirtschaftlich genutzer Fläche (LF) oder Erzeugungseinheiten. 1) 1991 und 1999 (A): Mastschweine ab 50kg Lebendgewicht, 1999-2016 (B): Jungschweine, Mastschweine und Eber Quelle: Landwirtschaftszählung/Agrarstrukturerhebung Statistisches Landesamt Baden-Württem- berg Gemäß der Schweinebestandserhebung kann die strukturelle Entwicklung in der Region Hohenlohe wie folgt beschrieben werden: Anhaltender Rückgang der Be- triebe mit Schweinehaltung sowie der Zuchtsauenbestände, eine Stabilisierung der Mastschweinebestände sowie weiter anwachsende Bestände im Einzelbetrieb. Die Versorgung mit Ferkeln (Ferkelbilanz) lässt sich durch die Gegenüberstellung von erzeugten Ferkeln und dem Bedarf an Ferkeln für die Mast darstellen. Für die Region Hohenlohe liegen für den Zeitraum von 1990 bis heute keine Zahlen zur Ferkelbilanz oder dem Außenhandel mit Ferkeln vor. Nach Bestandserhebungen durch DESTATIS und Berechnungen der Landesan- stalt für Landwirtschaft, Ernährung und Ländlichen Raum (LEL) gab es in Baden- Württemberg im Jahr 2000 noch einen Überschuss von rund 1,64 Mio. Ferkeln. Bis zum Jahr 2018 sank dieser Überschuss auf 230.000 Tiere ab. Baden-Württemberg war über Jahrzehnte ein wichtiges Ferkelexportland in Deutschland. Einhergehend mit der Reduzierung der Zuchtsauenbestände und den Bestandsausweitungen in der Mast nimmt der Überschuss von Jahr zu Jahr ab. 2. Was sind die Gründe dieser Entwicklung und wie beurteilt sie diese? 3. Teilt sie die Meinung, dass die gesetzlichen Vorgaben in Deutschland (Schwei- nehaltungsverordnung, Auflagen der Tierhaltung, Umsetzung der Düngever- ordnung und schnelle Umsetzung der Kastenhaltungsverbote) ursächlich für diesen Strukturwandel sind? Zu 2. und 3.: Die Gründe für diese strukturelle Entwicklung sind vielfältig. Die Weiterentwick- lung von Betrieben basiert immer auf einer einzelbetrieblichen Entscheidung in Abhängigkeit von der betrieblichen Situation mit Betriebsstandort, Ausstattung 3
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 8658 mit Flächen und Arbeitskräften, Möglichkeiten zur Weiterentwicklung der Tier- haltung hinsichtlich Bestandsgröße und/oder Haltungsverfahren, Absatzmöglich- keiten u. a. sowie unter Berücksichtigung der aktuellen und zu erwartenden künf- tigen rechtlichen und agrarpolitischen Rahmenbedingungen und von Herausforde- rungen wie volatile Märkte mit erheblichen Preisschwankungen, strukturbedingte Wettbewerbsnachteile und zunehmende Nachfrage nach großen und einheitlichen Ferkelpartien. Auch außerlandwirtschaftliche Erwerbsmöglichkeiten sind von teils erheblicher Bedeutung. Nachdem die Aufgabe der Schweinehaltung zunächst oft in einer weiteren Spe- zialisierung der Betriebe begründet war, tragen in den letzten Jahren zunehmend weitergehende rechtliche Vorgaben einschließlich unsicherer gesetzlicher Rahmen- bedingungen zu dieser Entscheidung bei. Die aktuell beschlossenen Änderungen der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) insbesondere zur Sau- enhaltung erfordern bei fast allen Sauenhaltern bauliche Anpassungen und ent- sprechende, z. T. umfassende Investitionen. Neben wirtschaftlichen Aspekten wird die Investitionsbereitschaft der Schweinehalter des Weiteren durch bürokra- tische Hürden insbesondere bei der Baugenehmigung sowie auch die zunehmend kontroverse Diskussion der Tierhaltung in der Öffentlichkeit und mangelnde ge- sellschaftliche Anerkennung der Landwirte und Schweinehalter beeinflusst. Hinzu kommen Herausforderungen in Verbindung mit dem Kupierverzicht bei Ferkeln sowie dem Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration. Auch die Ein- schleppung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) nach Deutschland und die da- mit verbundenen Restriktionen und finanziellen Folgen für die Schweinehaltung sind hier aufgrund der aktuellen Ereignisse zu nennen. 4. Trifft es zu, dass auch große Ferkelerzeugungsbetriebe aufgrund der gesetzli- chen Vorgaben und mangelnder Bereitschaft der Junglandwirte, solche Betrie- be weiterzuführen, die Ferkelaufzucht aufgeben? Zu 4.: Nachfolgende Tabelle 2 gibt einen Überblick über die Entwicklung der zuchtsauen- haltenden Betriebe nach Bestandsgrößen in Hohenlohe, Schwäbisch Hall und Baden-Württemberg von 1991 bis 2016. Tab. 2: Zuchtsauenhalter in Baden-Württemberg sowie ausgewählten Landkreisen nach Bestandsgrößen 1991 bis 2016 Halter mit … bis … Zuchtsauen Regionale Einheit Nachweis Jahr 1-9 10-49 50-99 100 und mehr Betriebe Tiere Betriebe Tiere Betriebe Tiere Betriebe Tiere Baden-Württemberg A 1991 6 827 24 186 4 635 106 672 1 598 113 201 475 63 487 Baden-Württemberg A 1999 2 429 9 328 2 736 66 084 1 326 90 043 960 153 160 Baden-Württemberg B 1999 2 185 8 562 2 736 66 084 1 326 96 043 960 153 160 Baden-Württemberg B 2010 780 2 872 703 16 844 490 35 648 892 176 530 Baden-Württemberg B 2016 448 1 629 287 7 148 197 14 493 620 148 978 Hohenlohekreis A 1991 247 950 364 8 909 172 12 263 75 9 705 Hohenlohekreis A 1999 76 322 201 5 415 149 10 910 114 17 423 Hohenlohekreis B 1999 70 294 201 5 415 149 10 910 114 17 423 Hohenlohekreis B 2010 16 51 47 1 313 48 3 337 100 19 535 Hohenlohekreis B 2016 16 80 20 620 24 1 742 55 12 689 Schwäbisch Hall A 1991 657 2 898 995 24 409 416 30 143 147 18 727 Schwäbisch Hall A 1999 215 933 516 13 628 329 24 263 272 39 626 Schwäbisch Hall B 1999 172 771 516 13 628 329 24 263 272 39 626 Schwäbisch Hall B 2010 55 243 145 3 556 111 8 151 249 46 321 Schwäbisch Hall B 2016 33 185 48 1 209 34 2 608 170 35 832 A = Landwirtschaftliche Betriebe mit 2 ha und mehrlandwirtschaftlich genutzter Fläche (LF) oder Mindesterzeugungseinheiten. B = Landwirtschaftliche Betriebe mit 5 ha und mehrlandwirtschaftlich genutzer Fläche (LF) oder Erzeugungseinheiten. 1) 1991 und 1999 (A): Mastschweine ab 50kg Lebendgewicht, 1999-2016 (B): Jungschweine, Mastschweine und Eber Quelle: Landwirtschaftszählung/Agrarstrukturerhebung Statistisches Landesamt Baden-Württem- berg 4
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 8658 Vergleicht man die jeweiligen Bestandserhebungen wird deutlich, dass Betriebs- aufgaben v. a. bei den Betrieben mit bis zu 100 Zuchtsauen zu verzeichnen sind, was letztlich auch in der absolut höheren Anzahl dieser Betriebsgrößen begründet ist. In den 90er-Jahren erfuhr die Schweinehaltung in Hohenlohe und in Baden- Württemberg insgesamt einen Aufschwung mit steigenden Bestandszahlen. Gleich- zeitig nahm von 1991 bis 1999 die Zahl der Betriebe mit mehr als 100 Zuchtsauen sowohl in Baden-Württemberg als auch im Hohenlohekreis und Schwäbisch Hall zu. Von 1999 bis 2016 war jedoch die Anzahl auch bei größeren Ferkelerzeugungs- betrieben wieder rückläufig. Wie bei Frage 2 und 3 dargelegt, ist die Aufgabe eines Betriebes bzw. Betriebs- zweigs immer eine einzelbetriebliche Entscheidung, die von verschiedenen Fakto- ren beeinflusst wird. Insbesondere bei größeren Beständen stellt – neben wirt- schaftlichen Aspekten – die Entwicklungsfähigkeit des Standorts und die damit verbundene Genehmigungsfähigkeit eines Bauvorhabens in Richtung mehr Tier- wohl, ggf. in Verbindung mit einer gewissen Bestandsaufstockung, ein zuneh- mendes Problem dar. Ist eine Entwicklung des Betriebs nur mit einer Aussiedlung und kompletten Standortverlagerung möglich, steigen die Investitionskosten und das damit verbundene unternehmerische Risiko deutlich an. 5. Aus welchen Ländern werden zunehmend für die Schweinemast in Hohenlohe und Baden-Württemberg Ferkel importiert? Zu 5.: Dem Ministerium liegen keine konkreten Daten zu Ferkelimporten nach Hohen- lohe vor. Ferkelimporte nach Baden-Württemberg kommen vor allem aus Däne- mark und zunehmend auch aus Ostdeutschland, wo einheitliche und große Ferkel- partien aus einer Herkunft erzeugt und von Mästern aus Süddeutschland nachge- fragt werden. 6. Trifft es zu, dass vermehrt aus Erzeugergebieten, wo die gesetzlichen Vorgaben z. B. bei der Tierhaltungsverordnung/Kastration im Gegensatz zu Baden-Würt- temberg nicht eingehalten werden, von den Schweinemastbetrieben bezogen werden müssen? Zu 6.: Neben Ferkeln aus Ostdeutschland mit denselben Tierschutzstandards wie in Ba- den-Württemberg werden insbesondere Ferkel aus Dänemark nach Baden-Würt- temberg importiert. Dänemark hat einen vergleichbaren Tierschutzstandard wie Deutschland, wenngleich dieser in einzelnen Regelungen nicht derselbe ist, son- dern über oder unter den Vorgaben in Deutschland liegt. Gemäß der Ausarbeitung „Fragenkatalog zu Nutztieren in ausgewählten EU-Staa- ten“ der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestags vom 19. Dezem- ber 2019 – WD 5 – 3000 – 078/19 – gehen nach Angaben aus Dänemark u. a. be- stimmte dänische Tierschutzregelungen für Schweine über die Bestimmungen der EU hinaus. Die darin zum Beispiel aufgeführten Vorgaben Dänemarks, dass in Ställen mit Absatzferkeln, Mastschweinen oder Zuchtläufern ein Drittel des Bodens immer fest oder mit Drainage sein oder aus einer Kombination aus beidem bestehen muss und für Schweine mit einem Gewicht von mehr als 20 kg ein Sprinkler- bzw. Sprühsystem installiert sein muss, um die Körpertemperatur der Tiere zu re- gulieren, gehen über die Regelungen der TierSchNutztV hinaus. Für die Sauenhaltung gilt in Dänemark ab 1. Januar 2015 für Neubauten und ab 1. Januar 2035 für Altbauten die Gruppenhaltung von Sauen vom Zeitpunkt des Absetzens der Ferkel bis eine Woche vor dem Abferkeln. Die maximale Fixa- tionszeit im Kastenstand zum Zeitpunkt der Rausche ist drei Tage. In der Über- gangszeit dürfen Sauen im Deckzentrum bis zu vier Wochen nach dem Decken in Kastenständen gehalten werden. 5
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 8658 Eine Anwendung der Lokalanästhesie bei der Ferkelkastration ist in Deutschland derzeit nicht möglich, da hier bislang kein für die Indikation „Ferkelkastration“ zugelassenes Lokalanästhetikum zur Verfügung steht. 7. Befürchtet sie, wie Marktexperten und der Bauernverband, dass in Baden- Württemberg die Schweineerzeugung (Ferkel und Mast) zukünftig nur noch in Großbeständen stattfindet? Zu 7.: Die in nachfolgender Grafik 1 für die Jahre 2010 bis 2019 dargestellte strukturelle Entwicklung der Schweinehaltung in Baden-Württemberg mit einer Abnahme der Anzahl der Betriebe und des Schweinebestands bei gleichzeitigem Wachstum der Bestände je Betrieb wird sich tendenziell fortsetzen. Grafik 1: Entwicklung der Schweinehaltung in Baden-Württemberg 2010 bis 2019*) Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg Die Betriebe werden sich auch in Zukunft den sich verändernden Rahmenbe- dingungen und Herausforderungen anpassen und entsprechend weiterentwickeln, seien es neue rechtliche Vorgaben, Erwartungen der Gesellschaft an die Land- wirtschaft, Anforderungen an die Art der Erzeugung und die Produktqualität, Ver- änderungen des Marktes, der Marktstrukturen und Vorgaben der Abnehmerseite, neue Produktionstechniken und Haltungsverfahren oder der Einzug der Digitali- sierung in die Landwirtschaft. Auch die aus arbeitswirtschaftlichen und sozialen Gründen zunehmend verbreitete Beschäftigung von Mitarbeiterinnen und Mitar- beitern erfordert betriebliche Anpassungen. Damit verbundene Kostensteigerun- gen werden oftmals über eine Ausdehnung der Produktion erwirtschaftet. Betrie- be, die sich einer Weiterentwicklung verschließen oder diese nicht mehr umsetzen wollen, steigen meist mittel- bis langfristig aus dem betroffenen Betriebszweig oder auch der Landwirtschaft insgesamt aus. Alternativ bzw. ergänzend entscheiden sich Betriebe im Zuge der Weiterentwick- lung für eine neue betriebliche Ausrichtung, sei es durch Um- bzw. Einstieg in einen neuen Betriebszweig oder auch eine andere Art der Erzeugung wie die Um- stellung auf Öko-Erzeugung oder die Teilnahme an einem Markenfleischpro- gramm, um die erhöhten Stückkosten über höhere Stückerlöse ausgleichen zu können. Die Entscheidung über die betriebliche Weiterentwicklung ist von vielen 6
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 8658 Faktoren abhängig. Aus Gründen der Planungssicherheit und zur Absicherung des unternehmerischen Risikos erfordert eine derartige Umstellung, insbesondere wenn sie mit größeren Investitionen verbunden ist, eine vertragliche Absicherung des Betriebs hinsichtlich der Abnahme bzw. der finanziellen Erlöse. Diesbezügliche Entwicklungschancen bieten sich im Bereich der Schweinehal- tung z. B. über die Brancheninitiative Tierwohl (ITW) oder die Teilnahme an den Qualitätsprogrammen des Landes Baden-Württemberg (Qualitätszeichen Baden- Württemberg [QZBW] und das Biozeichen Baden-Württemberg [BioZBW]) und anderen Markenfleischprogrammen. Auch über die im Förderprogramm Agrar- umwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT) angebotene Maßnahme „Tiergerech- te Mastschweinehaltung“ werden erhöhte Stückkosten bei der Umsetzung von mehr Tierwohl ausgeglichen. Das vonseiten des Bundesministeriums für Er- nährung und Landwirtschaft initiierte Staatliche Tierwohlkennzeichen, das nun in einem ersten Schritt für die Schweinehaltung eingeführt werden soll, verfolgt ei- nen vergleichbaren Ansatz, indem die mit einem Mehr an Tierwohl verbundenen höheren Kosten über eine Tierwohlprämie ausgeglichen werden sollen, da sie sich (zumindest aktuell) nicht ausreichend über den Markt mit entsprechend erhöhten Verbraucherpreisen realisieren lassen. 8. Wie beurteilt sie die obengenannte Entwicklung (Ferkel aus anderen Regionen mit niedrigeren Tierschutzstandards und lediglich Endmast in Baden-Württem- berg) aus Sicht des Zieles der regionalen Produktion? Zu 8.: Arbeitsteilung und Spezialisierung sind Grundpfeiler des wirtschaftlichen Han- delns in der globalisierten Welt. Eine rein regionale Produktion ist aus ökonomi- schen Gesichtspunkten in Verbindung mit der flächendeckenden inländischen Versorgung der Bevölkerung von Schweinefleisch zu angemessenen Preisen nicht immer umsetzbar. Der durch den Strukturwandel zu erwartende Ferkelmangel sollte daher auch künftig über entsprechende Ferkelimporte aus anderen EU-Län- dern (mit gleichwertigen Tierschutzstandards) ausgeglichen werden können. Wichtig ist in diesem Zusammenhang aus Gründen des Wettbewerbs als auch des Tierwohls, dass EU-Standards Hand in Hand mit nationalen Standards weiterent- wickelt werden. Unbeschadet davon können regionale Nischenmärkte, gerade auch von kleineren Schweineerzeugerbetrieben, mit entsprechend ausgestalteten Wertschöpfungsket- ten erfolgreich bedient werden. Die Produktion und anschließende Weiterverar- beitung in kleineren Betrieben ist unter den heutigen Bedingungen nur dann wirt- schaftlich darstellbar, wenn für das gewonnene Fleisch deutlich höhere Preise er- zielt werden können. Dies setzt wiederum voraus, dass dem Verbraucher transpa- rent und nachvollziehbar vermittelt wird, dass er für diese Ware auch einen ent- sprechenden Mehrwert (z. B. ein Mehr an Tierwohl oder Nachhaltigkeit etc.) er- hält. Seit 2017 werden mit der Regionalkampagne „Natürlich. VON DAHEIM“ und der im April diesen Jahres gestarteten Kampagne „Wir versorgen unser Land“ die Vorzüge der vielfältigen heimischen Produkte des Landes Baden-Württemberg noch stärker kommuniziert. Zentrale Elemente der Kampagnen sind das QZBW und das BioZBW. Im Mittelpunkt stehen die Leistungen der Menschen und Fami- lien, die hinter der regionalen Lebensmittelproduktion stehen. 9. Was beabsichtigt sie zu tun, um den oben genannten Tendenzen wirkungsvoll entgegenzutreten? Zu 9.: Die Landesregierung setzt sich auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene für die Wei- terentwicklung einer nachhaltigen, tier- und umweltgerechten Schweinehaltung mit dem Ziel sowohl der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit als auch einer Ver- besserung der gesellschaftlichen Akzeptanz ein. Die baden-württembergischen Schweinehalter werden insbesondere über nachfolgende Maßnahmen unterstützt: 7
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 8658 • Zur Umsetzung höherer Tierschutzstandards werden über das Förderprogramm Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT) besonders tiergerechte Hal- tungsverfahren in der Schweinemast gefördert. In Anlehnung an Kriterien des Tierschutzlabels des Deutschen Tierschutzbundes erfolgt eine zweistufige För- derung (Einstiegs- und Premiumstufe). • Über das Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) werden Schweinehalter bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen dabei unterstützt, im Rahmen ihrer Bauvorhaben höhere Tierwohlstandards umzusetzen. In der Basisförderung werden aktuell Bauvorhaben in allen Produktionsbereichen mit 20 %, in der Premiumförderung mit 40 % der förderfähigen Investitionssumme gefördert. Als Besonderheit kann bei AFP Fördervorhaben, die im Rahmen einer Opera- tionellen Gruppe der Europäischen Innovationspartnerschaft (EIP) erstellt wer- den, im AFP ein Zuschlag von 20 % auf die reguläre Förderung für Teile der Investitionssumme gewährt werden. Eine Anpassung der Anforderungen im AFP bei der Zuchtsauenhaltung an eine besonders tiergerechte Haltung auf den Ebenen der Basis- und Premiumförde- rung an die zukünftig geltenden Mindestanforderungen wird notwendig. • Die Bundesregierung hat im Rahmen des im Juni 2020 beschlossenen Kon- junkturpakets einen Finanzbetrag von 300 Mio. Euro vorgesehen, der ergän- zend zum AFP insbesondere für den notwendigen Umbau in der Zuchtsauen- haltung über ein Bundesprogramm in den Jahren 2020 und 2021 verausgabt werden soll. Das „Bundesprogramm zur Investitionsförderung für den Stallumbau zur Ge- währleistung des Tierwohls“ wurde aktuell auf der Homepage der Bundesan- stalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) veröffentlicht. Der Fördersatz beträgt 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Die Höchstgrenze für die För- derung beträgt 500.000 Euro pro landwirtschaftlichem Betrieb und Investi- tionsvorhaben. Das Vorhaben muss bis zum 15. März 2021 beantragt werden und dann bis Ende des Jahres 2021 abgeschlossen sein. Förderfähig sind Stall- umbauten und -ersatzbauten, jedoch nur, wenn keine Vergrößerung des Tierbe- stands damit verbunden ist. Gegebenenfalls notwendige Anpassungen der För- derpolitik des Landes im AFP sind noch zu prüfen. • Im Rahmen der einzelbetrieblichen Förderung können über den Programmteil Diversifizierung landwirtschaftliche Unternehmen beim Aufbau weiterer land- wirtschaftsnaher Betriebszweige unterstützt werden. Darunter fallen z. B. auch Investitionen im Betrieb in Schlachträume oder Räume und Einrichtungen zur Verarbeitung und Direktvermarktung. • Im Rahmen der Fördermaßnahme Europäische Innovationspartnerschaft „Land- wirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“ (EIP) werden eine Reihe von praxisorientierten, innovativen Projekten im Bereich der Schweinehaltung und Schweinezucht gefördert, die die schweinehaltenden Betriebe im Land unter- stützen. Insbesondere soll auch ein Brückenschlag zwischen Praxis und For- schung erreicht werden. So werden z. B. im EIP-Projekt „Verbesserung des Tier- und Umweltschutzes in der Schweinehaltung durch baulich innovative Lösungen mit dem Ziel der Praxisverbreitung“ konkrete Lösungen für die sich teils widersprechenden Zielsetzungen von einem Mehr an Tierwohl, das in der Regel mit erhöhtem Platzangebot einhergeht, und verbessertem Umweltschutz, insbesondere hinsichtlich der auftretenden Emissionen, gemeinsam von Praxis und Wissenschaft entwickelt. In dieser Operationellen Gruppe (OPG) wurden im Zeitraum 2017 bis 2020 32 Stallbauvorhaben der OPG-Mitglieder intensiv diskutiert, variiert und bewertet. Nach Umsetzung der Bauvorhaben und Bezug der Ställe erfolgt in diesem EIP-Projekt eine wissenschaftliche Untersuchung der Wirkungen. • Mit dem Programm Beratung.Zukunft.Land. hat das Land ein umfassendes Be- ratungsangebot geschaffen. Für den Bereich der Schweinehaltung gibt es ins- besondere die Module „Grundmodul Schweinehaltung“, „Einstiegsmodul Schweinehaltung“, Spezialmodul „Optimierung Tierwohl“, „Spezialmodul Umstellung auf höhere Tierschutzstandards“ oder das „Spezialmodul Stall- bau“. Das Angebot umfasst eine unabhängige und neutrale Beratung, die mit attraktiven Fördersätzen durch das Land unterstützt wird. 8
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 8658 • Aus-, Fort- und Weiterbildung sind Aufgaben der Landwirtschaftsverwaltung und wichtige Instrumente, um landwirtschaftliche Unternehmerinnen und Un- ternehmer mit aktuellen Informationen aus Wissenschaft und Praxis zu versor- gen, damit diese zukunftssichere Lösungen erarbeiten und fundierte Entschei- dungen treffen können. Mit dem Bildungs- und Wissenszentrum Boxberg (Landesanstalt für Schweine- zucht – LSZ) stellt das Land Baden-Württemberg den Schweinehaltern und der gesamten Wertschöpfungskette Schweinefleisch einen kompetenten Partner zur Seite. Die LSZ ist in ihrer Konzeption in Europa einzigartig und in ihrer Wir- kung vergleichbar mit anderen Technologiezentren. Sie ist Bindeglied zwi- schen Wissenschaft und Praxis. Im Rahmen praxisorientierter Projekte werden aktuelle Fragestellungen aufgegriffen und nach Lösungsansätzen gesucht. In mehreren Projektanstellungen und Verbundprojekten beschäftigt sich die LSZ derzeit mit dem Verbot der betäubungslosen Kastration, der freien Abferkelung und dem Verzicht auf das Schwanzkupieren. Die u. a. aus den Projektdurch- führungen gewonnen Erkenntnisse werden über zahlreich angebotene Fortbil- dungen, Workshops und Vortragsveranstaltungen in die Praxis vermittelt. • Mit dem Marketingprojekt des baden-württembergischen DEHOGA „Schmeck den Süden – Genuss außer Haus“ im Gemeinschaftsverpflegungssektor soll die Verwendung von Fleisch und somit auch Schweinefleisch, das nach den Be- stimmungen des QZBW oder BioZBW erzeugt wird, unterstützt werden. Das Projekt, an dem u. a. Firmen wie Bosch oder Kärcher mit bestimmten Produk- tionsstandorten teilnehmen, ist sehr erfolgreich gestartet und hat die Teilnahme baden-württembergischer Schweinmäster am QZBW sowie der entsprechenden Verarbeiter befördert. Aktuell haben die Auswirkungen der Coronapandemie, wie z. B. Homeoffice oder Kurzarbeit, die Weiterentwicklung gebremst. Hauk Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz 9