Brückenschlag über die Wutachschlucht bei Bonndorf im Schwarzwald

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Landtag von Baden-Württemberg                                                        Drucksache 16 / 7479 16. Wahlperiode                                                                      18. 12. 2019 Kleine Anfrage der Abg. Sabine Hartmann-Müller CDU und Antwort des Ministeriums für Verkehr Brückenschlag über die Wutachschlucht bei Bonndorf im Schwarzwald Kleine Anfrage Ich frage die Landesregierung: 1. An wie vielen Tagen in den letzten drei Jahren waren die Landesstraßen L 170 und L 171 nicht, nur einspurig oder eingeschränkt nutzbar? 2. An wie vielen Tagen waren die L 170 und L 171 wegen Menschengefährdung wie beispielsweise Steinschlag in den vergangenen zehn Jahren gesperrt (aufge- schlüsselt nach Jahren)? 3. Wie hoch waren die finanziellen Mittel, die das Land Baden-Württemberg in den vergangenen zehn Jahren in die L 170 und L 171 investiert hat (aufgeschlüsselt in die Bereiche Straßenbau, Naturschutz, Geologie und Sicherheit) und welche Maßnahmen wurden durchgeführt? 4. Wurden bei sämtlichen Bauarbeiten das Bundesnaturschutzgesetz, das Natur- schutzgesetz Baden-Württemberg und die Naturschutzverordnung Wutach- schlucht eingehalten bzw. wurden Ausnahmegenehmigungen eingeholt? 17. 12. 2019 Hartmann-Müller CDU Eingegangen: 18. 12. 2019 / Ausgegeben: 14. 02. 2020                                                          1 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet         Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich- abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente               net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“.
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Landtag von Baden-Württemberg                                                               Drucksache 16 / 7479 Begründung Der Vorschlag einer Brücke über die Wutach bei der Stadt Bonndorf im Schwarz- wald ist schon älter. Das Projekt ist nun wieder in der öffentlichen Diskussion. Durch einen Brückenschlag über die Wutach würde es gelingen, die südlich der Wutachschlucht verlaufende Bundesstraße B 315 mit der nördlich verlaufenden B 31 zu verbinden. Die Folge wäre eine spürbare Entlastung der Landesstraßen L 170 und L 171, die nordwestlich beziehungsweise nordöstlich der Stadt Bonndorf verlaufen und die Verbindung zwischen den beiden erwähnten Bundesstraßen sicher- stellen. Ein weiterer Aspekt betrifft die starke Frequentierung beider Landesstraßen und den daraus resultierenden hohen Sanierungsaufwand. A n t w o r t *) Mit Schreiben vom 7. Februar 2020 Nr. 2-39.-B315LENZ-STÜ/10 beantwortet das Ministerium für Verkehr die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Aufgrund der besonderen geologischen Randbedingungen sind an der L 170 und L 171 häufig umfangreiche und aufwändige Sicherungsmaßnahmen erforderlich. Ursache hierfür sind unter anderem bei Regenereignissen immer wieder auftretende Hangrutschungen. Die Vollsperrungen der L 171 in den Jahren 2018 und 2019 gehen jedoch haupt- sächlich auf Tiefbauarbeiten der Gemeinde Wutach in Teilbereichen der Orts- durchfahrt Wutach (Ortsteil Ewattingen) zurück. Infolge dieser war die L 171 im Jahr 2018 an 117 und 2019 an 28 Tagen voll gesperrt. 1. An wie vielen Tagen in den letzten drei Jahren waren die Landesstraßen L 170 und L 171 nicht, nur einspurig oder eingeschränkt nutzbar? Die L 170 und L 171 waren in den Jahren 2017 bis 2019 wie folgt verkehrsrechtlich beschränkt: L 170 Jahr          Vollsperrung      halbseitig mit       halbseitig ohne Tonnage- [Tage]            Lichtsignalan-       Lichtsignalan- beschränkt* lage [Tage]          lage [Tage]     [Tage] 2017          82                220                  0               0 2018          166               105                  28              0 2019          12                215                  61              20 Summe         260               540                  89              20 * Tonnagebeschränkungen erfolgten nur mit halbseitigen Sperrungen *) Der Überschreitung der Drei-Wochen-Frist wurde zugestimmt. 2
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Landtag von Baden-Württemberg                                                                Drucksache 16 / 7479 L 171 Jahr        Vollsperrung       halbseitig mit        halbseitig ohne Tonnage- [Tage]             Lichtsignalan-        Lichtsignalan- beschränkt* lage [Tage]           lage [Tage]     [Tage] 2017        0                  0                     0               0 2018        25                 0                     28              0 2019        0                  3                     0               0 Summe       25                 3                     28              0 * Tonnagebeschränkungen erfolgten nur mit halbseitigen Sperrungen Bei den Sperrungen auf der L 171 stand für den Verkehr bis 3,5 Tonnen jeweils ein Gemeindeweg als kurze Umleitungsstrecke zur Verfügung. Die L 170 und die L 171 waren in den angegebenen Zeiten nie gleichzeitig ge- sperrt. Somit stand dem Verkehr immer mindestens eine Straßenverbindung durch die Wutachschlucht zur Verfügung. 2. An wie vielen Tagen waren die L 170 und L 171 wegen Menschengefährdung wie beispielsweise Steinschlag in den vergangenen zehn Jahren gesperrt (auf- geschlüsselt nach Jahren)? Daten zu „Menschengefährdung“ liegen der Straßenbauverwaltung nicht vor. Für Unterhaltungs- und Erhaltungsmaßnahmen zur Gewährleistung und Wiederher- stellung der Verkehrssicherheit für die Verkehrsteilnehmer waren folgende Sper- rungen und Beschränkungen erforderlich. L 170 Jahr             Vollsperrung       halbseitig          halbseitig     Tonnage- [Tage]             mit Licht-          ohne Licht-    beschränkt* signalanlage        signalanlage   [Tage] [Tage]              [Tage] 2010             0                  0                   0              0 2011             3                  0                   0              0 2012             75                 0                   0              0 2013             0                  0                   0              0 2014             0                  0                   0              0 2015             0                  34                  0              0 2016             0                  28                  0              0 2017             82                 220                 0              0 2018             166                105                 28             0 2019             12                 215                 61             20 Summe            338                602                 89             20 * Tonnagebeschränkungen erfolgten nur mit halbseitigen Sperrungen 3
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Landtag von Baden-Württemberg                                                           Drucksache 16 / 7479 Unterhaltung und Erhaltung nehmen regelmäßig an der Privilegierung nach § 44 Abs. 5 BNatSchG teil, die durch die Zulassungsentscheidung bewirkt wird. Daraus ergibt sich, dass die Betroffenheit von in der Bundesartenschutzverordnung genannten Arten lediglich dann zu prüfen ist, wenn komplexe Erhaltungsmaßnah- men oder Erneuerung einen neuen Eingriff darstellen. Dies lag jeweils nicht vor. Für die größte der zwischen 2010 und 2019 ausgeführten Sanierungsmaßnahmen an der L 170, bei welcher Eingriffe über den eigentlichen Straßenkörper hinaus erforderlich waren, wurde die Maßnahme mit der oberen Naturschutzbehörde (Re- gierungspräsidium Freiburg) und der Unteren Naturschutzbehörde (Landratsamt Waldshut) abgestimmt und mit einem externen Umweltbaubegleiter abgewickelt Die temporären Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen stellten gemäß Feststel- lung der Unteren Naturschutzbehörde keine Unverträglichkeit des Projektes dar und die Obere Naturschutzbehörde stufte die Maßnahmen als zulässige Handlung ein, somit waren Ausgleichsmaßnahmen nicht notwendig. Hermann Minister für Verkehr 5
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