Gehörlosengeld in Baden-Württemberg
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 791 16. Wahlperiode 17. 10. 2016 Kleine Anfrage des Abg. Thomas Axel Palka AfD und Antwort des Ministeriums für Soziales und Integration Gehörlosengeld in Baden-Württemberg Kleine Anfrage Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Gehörlose gibt es nach ihrer Kenntnis in Baden-Württemberg? 2. Wie steht sie zum Gehörlosengeld? 3. Hält sie das Gehörlosengeld für vergleichbar mit dem Blindengeld? 4. Wieso gibt es in Baden-Württemberg kein Gehörlosengeld und plant sie in ab- sehbarer Zeit eine Unterstützung von Gehörlosen durch ein Gehörlosengeld? 5. Ist ihr bekannt, ob es aus anderen Bundesländern Statistiken gibt, wie viele Ge- hörlose das verfügbare Gehörlosengeld nutzen? 6. Mit welchen Kosten wäre bei einer Unterstützung vergleichbar der in Sachsen- Anhalt (41 Euro/Monat), mit welchen bei einer Unterstützung vergleichbar der in Sachsen (103 Euro/Monat) zu rechnen, unter Berücksichtigung, dass wahr- scheinlich nicht alle Gehörlosen das Geld abrufen, aber bei einem höheren Be- trag vermutlich mehr Personen auf das Angebot zurückgreifen? 7. Welche Bedingungen würde sie an ein Gehörlosengeld stellen, insbesondere da diese in anderen Bundesländern stark variieren (Alter, Aufenthalt, Grund der Gehörlosigkeit, …)? Eingegangen: 17. 10. 2016 / Ausgegeben: 23. 11. 2016 1 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich- abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“.
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 791 8. Was zählt aus ihrer Sicht zu einem wichtigen Anlass – das Land Brandenburg übernimmt auf Antrag Kosten für Dolmetschereinsätze bei wichtigen privaten Anlässen – und sind ihr Statistiken bekannt, wie viele der Anträge genehmigt werden? 04. 10. 2016 Palka AfD Begründung In Deutschland gibt es bundesweit Blindengeld. Das Gehörlosengeld für Men- schen, die von Geburt, aufgrund einer Krankheit oder durch einen Unfall gehörlos sind, gibt es hingegen nur in fünf Bundesländern und mit unterschiedlicher Unter- stützung und Bedingungen. Das Gehörlosengeld dient dazu, Mehrausgaben, die wegen der Behinderung notwendig sind zu begleichen, beispielsweise Hilfsmittel oder Gebärdensprachdolmetscher. Mit der Kleinen Anfrage möchte der Fragesteller den Standpunkt der Landes- regierung in Erfahrung bringen. Antwort Mit Schreiben vom 10. November 2016 Nr. 36-0141.5/16/791 beantwortet das Ministerium für Soziales und Integration die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Gehörlose gibt es nach ihrer Kenntnis in Baden-Württemberg? In Baden-Württemberg gab es am 31. Dezember 2015 4.502 gehörlose Menschen mit dem Merkzeichen „Gl“ (gehörlos) im Schwerbehindertenausweis. 2. Wie steht sie zum Gehörlosengeld? 3. Hält sie das Gehörlosengeld für vergleichbar mit dem Blindengeld? 4. Wieso gibt es in Baden-Württemberg kein Gehörlosengeld und plant sie in ab- sehbarer Zeit eine Unterstützung von Gehörlosen durch ein Gehörlosengeld? 7. Welche Bedingungen würde sie an ein Gehörlosengeld stellen, insbesondere da diese in anderen Bundesländern stark variieren (Alter, Aufenthalt, Grund der Gehörlosigkeit, …)? 8. Was zählt aus ihrer Sicht zu einem wichtigen Anlass – das Land Brandenburg übernimmt auf Antrag Kosten für Dolmetschereinsätze bei wichtigen privaten Anlässen – und sind ihr Statistiken bekannt, wie viele der Anträge genehmigt werden? Die Landesregierung spricht sich gegen die Gewährung eines Gehörlosengeldes aus. Dies u. a. auch deshalb, weil in den letzten beiden Jahrzehnten immer wieder das Landesblindengeld als eine nicht gerechtfertigte Bevorzugung einer Gruppe von Menschen mit Beeinträchtigung diskutiert worden ist. Im Rahmen der seit Jahren laufenden Diskussion um die Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung hat sich das Land nachdrücklich für ein Bundes- teilhabegeld ausgesprochen. Ein Bundesteilhabegeld hätte bei entsprechender 2
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 791 Ausgestaltung für alle Menschen mit einer Behinderung und so auch für die gehörlosen Menschen die Selbstbestimmung und damit die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft verbessern können. Die Bundesregierung hat sich jedoch gegen ein Bundesteilhabegeld ausgesprochen. Ungeachtet dessen können auch gehörlose Menschen bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen Leistungen der Einglie- derungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch erhalten. 5. Ist ihr bekannt, ob es aus anderen Bundesländern Statistiken gibt, wie viele Gehörlose das verfügbare Gehörlosengeld nutzen? Ein Gehörlosengeld gibt es in Berlin, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Sach- sen und Sachsen-Anhalt. Auf eine entsprechende Anfrage des Sozialministeriums hin haben die Länder Berlin, Brandenburg und Sachsen geantwortet: Im Jahr 2015 gab es in Berlin 2.355 und in Sachsen 2.708 Empfänger von Gehörlosen- geld. In Brandenburg existiert keine gesonderte Statistik darüber, wie viele der nach dem Landespflegegeldgesetz Brandenburg anspruchsberechtigten gehörlo- sen Menschen das Landespflegegeld (Gehörlosengeld) in Anspruch nehmen. 6. Mit welchen Kosten wäre bei einer Unterstützung vergleichbar der in Sachsen- Anhalt (41 Euro/Monat), mit welchen bei einer Unterstützung vergleichbar der in Sachsen (103 Euro/Monat) zu rechnen, unter Berücksichtigung, dass wahr- scheinlich nicht alle Gehörlosen das Geld abrufen, aber bei einem höheren Betrag vermutlich mehr Personen auf das Angebot zurückgreifen? Bei 4.502 gehörlosen Menschen mit Merkzeichen Gl im Schwerbehindertenaus- weis in Baden-Württemberg (Stand 31. Dezember 2015) wäre bei einer Unterstüt- zung vergleichbar der in Sachsen-Anhalt mit 2.214.984 Euro/Jahr, bei einer Un- terstützung vergleichbar der in Sachsen mit 5.564.472 Euro/Jahr zu rechnen. Lucha Minister für Soziales und Integration 3