Abbau von Stellen bei der Gewerbeaufsicht – Auswirkungen auf den Arbeitsschutz?

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Landtag von Baden-Württemberg                                                      Drucksache 16 / 5226 16. Wahlperiode                                                                    22. 11. 2018 Kleine Anfrage der Abg. Carola Wolle AfD und Antwort des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Abbau von Stellen bei der Gewerbeaufsicht – Auswirkungen auf den Arbeitsschutz? Kleine Anfrage Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Stellen wurden seit 1996 bis heute im Bereich der Gewerbeaufsicht und des Arbeitsschutzes durch das Land abgebaut? 2. Wie hat sich die Anzahl an tödlichen Arbeitsunfällen in Baden-Württemberg seit 1996 entwickelt? 3. Wie beurteilt die Landesregierung den Umstand, dass seit 1996 die Betriebs- kontrollen um 80 Prozent zurückgegangen sind? 4. Wie hat sich die Zahl der Arbeitsschutz-Kontrollen in den vergangenen Jahren nach ihrer Kenntnis im Vergleich zu anderen Bundesländern entwickelt? 5. Wie beurteilt sie selbst die Arbeit der Gewerbeaufsichten und Berufsgenossen- schaften? 6. Sieht die Landesregierung einen Zusammenhang zwischen Kontrollhäufigkeit, dem Verhindern von Mängeln und der Zahl von Arbeitsunfällen? 7. Was gedenkt die Landesregierung zu tun, damit die Anzahl von Arbeitsunfäl- len abnimmt? 8. In welchen Branchen kam es in den letzten Jahren in Baden-Württemberg zu tödlichen Arbeitsunfällen (bitte auflisten)? 20. 11. 2018 Wolle AfD Eingegangen: 22. 11. 2018 / Ausgegeben: 09. 01. 2019                                                        1 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet       Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich- abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente             net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“.
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Landtag von Baden-Württemberg                                                           Drucksache 16 / 5226 Begründung Seit dem Jahr 1996 wurden in ganz Deutschland massiv Stellen im Bereich Ge- werbeaufsicht/Arbeitsschutz abgebaut. Laut Pressebereichten wurden in manchen Bundesländern über 90 Prozent der Stellen bei Arbeitsschutzbehörden abgebaut. Deutschlandweit kommen aktuell an jedem Werktag jedoch durchschnittlich zwei Menschen bei Arbeitsunfällen ums Leben. Im Interesse der Sicherheit und Ge- sundheit der arbeitenden Bevölkerung muss hier aus Sicht der Fragestellerin nun dringend entgegen gesteuert werden, um diese negative Entwicklung so schnell wie möglich zu stoppen. Antwort Mit Schreiben vom 18. Dezember 2018 Nr. 27-5500.9 beantwortet das Ministe- rium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau im Einvernehmen mit dem Minis- terium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt. 1. Wie viele Stellen wurden seit 1996 bis heute im Bereich der Gewerbeaufsicht und des Arbeitsschutzes durch das Land abgebaut? Zu 1.: Das Personal der Gewerbeaufsicht nimmt die Überwachungsaufgaben im Um- weltschutz und Arbeitsschutz integrativ wahr. Eine gesonderte Erhebung der Per- sonalkapazitäten, die ausschließlich für den Bereich Arbeitsschutz zuständig sind, liegt daher nicht vor. Das in der vergangenen Legislaturperiode für den Arbeits- schutz zuständige Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg hat im Jahr 2015 gemeinsam mit dem Landkreistag Baden-Württemberg und in Abstimmung dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg eine Abfrage bei den Gewerbeauf- sichtsbehörden durchgeführt, um den Anteil von Arbeitsschutzaufgaben an den Aufgaben der Gewerbeaufsicht insgesamt darzustellen. Diese Anfrage kam zum Ergebnis, dass innerhalb der Gewerbeaufsicht die Bereiche Arbeitsschutz und Umweltschutz nicht mehr im gleichen Umfang wahrgenommen werden. Insgesamt steht für die Aufgaben der Gewerbeaufsicht gemäß den jährlich ver- öffentlichten Jahresberichten der Gewerbeaufsicht (http://gaa.baden-wuerttem- berg.de/servlet/is/17475/) der in der nachfolgenden Tabelle ausgewiesene Perso- nalbestand (ausgebildete Aufsichtskräfte für die Überwachung) zur Verfügung. Auf die Erläuterungen wird verwiesen. 2
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Landtag von Baden-Württemberg                                                           Drucksache 16 / 5226  -DKU 3HUVRQDO                                   %HPHUNXQJHQ *HZHUEH DXIVLFKW 3HUVRQDOELVXPIDVVWDXVJHELOGHWH$XIVLFKWVEHDPWHLQQHQVRZLH               $XIVLFKWVEHDPWHLQQHQGHU*HZHUEHDXIVLFKWHLQVFKOLH‰OLFKGHVVRQVWL JHQ)DFKSHUVRQDOV RKQHREHUVWH/DQGHVEHK|UGH  3HUVRQDO]XZDFKVDXIJUXQGGHU(LQJOLHGHUXQJYRQ7HLOHQGHU:DVVHU                ZLUWVFKDIWGKGHVÄ$QODJHQEH]RJHQHQ*HZlVVHUVFKXW]HV³ 6RQGHU EHK|UGHQHLQJOLHGHUXQJVJHVHW]6R%(*                                                                                                                                  9HUZDOWXQJVVWUXNWXU5HIRUPJHVHW] GXUFK(LQVSDUXQJYRQ3HUVR              QDOVROOWHLQQHUKDOEYRQVLHEHQ-DKUHQHLQH(IIL]LHQ]UHQGLWHYRQ HUUHLFKWZHUGHQ $EZHUGHQLQGHU6WDWLVWLNIUGLH*HZHUEHDXIVLFKWLQGHQ5HJLH UXQJVSUlVLGLHQXQGGHQXQWHUHQ9HUZDOWXQJVEHK|UGHQQXUQRFKGLH          DXVJHELOGHWHQ$XIVLFKWVEHDPWHQLQQHQXQGGLH$XIVLFKWVEHDPWHQ LQQHQLQ$XVELOGXQJRKQHVRQVWLJHV)DFKSHUVRQDODXIJHIKUW                                        1HXVWHOOHQIUGLH3URGXNWVLFKHUKHLWXQG9ROO]XJYRQ5($&+                                         ,QGHQ-DKUHQELVNRQQWHQLQVJHVDPWJHEKUHQILQDQ]LHUWH             6WHOOHQ]XUhEHUZDFKXQJGHUQHXHQ$XIJDEHQQDFKGHU,(5LFKWOLQLH JHVFKDIIHQZHUGHQ 'LH$XVJOLHGHUXQJGHU0DUNWEHUZDFKXQJ]XP537ELQJHQLP-DKU HUIROJWHQDFKGHP*UXQGVDW]Ä3HUVRQDOIROJWGHU$XIJDEH³PLW              6WHOOHQ9RQGHQXPJHVHW]WHQ0LWDUEHLWHUQLQQHQELVODQJZDKUJH QRPPHQH0DUNWEHUZDFKXQJVDXIJDEHQPLW$UEHLWVVFKXW]EH]XJZHU GHQDXFKZHLWHUYRQLKQHQHUOHGLJW                                        2. Wie hat sich die Anzahl an tödlichen Arbeitsunfällen in Baden-Württemberg seit 1996 entwickelt? Zu 2.: Als tödliche Arbeitsunfälle werden bei den gewerblichen Berufsgenossenschaften und den Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand diejenigen Unfälle er- fasst, bei denen der Tod innerhalb von 30 Tagen nach dem Unfall eingetreten ist. Die Zuordnung eines Unfalls zum Bundesland erfolgt über die Zuständigkeit der Gewerbeaufsichtsbehörde. Auf die beigefügte Tabelle wird verwiesen. 3
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Landtag von Baden-Württemberg                                                               Drucksache 16 / 5226 Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Berichtsjahre 1996 bis 2017 und Bericht Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahre 2001 bis 2016 Tödliche Arbeitsunfälle (ohne Wegeunfälle) in Baden-Württemberg  *HVDPW]DKOGHU %HULFKWV            7|GOLFKH8QIlOOHLP W|GOLFKHQ8QIlOOH MDKU            %HUHLFKGHU'*89 OW68*$%HULFKW                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               Die Gesamt-Unfallzahlen zu allen arbeitsbedingten tödlichen Unfällen (ohne Wegeunfälle) werden im Bericht „Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit“ der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin veröffentlicht. Die Differenz steht für die Zahl der tödlichen Unfälle außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der DGUV im Bereich der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gar- tenbau (SVLFG). Aufgrund der Aufbewahrungspflicht stehen nur Daten ab dem Jahr 2001 zur Verfügung. Der Bericht für das Jahr 2017 ist aktuell noch nicht ver- öffentlicht. 3. Wie beurteilt die Landesregierung den Umstand, dass seit 1996 die Betriebs- kontrollen um 80 Prozent zurückgegangen sind? Zu 3.: Die Zahlen der jährlichen Betriebskontrollen sind nicht direkt vergleichbar, da die Datengrundlagen nicht identisch sind. Durch den Wandel der Aufgabenbereiche der Gewerbeaufsicht über die Jahre hat sich auch die Erfassung der Daten in den Jahresberichten geändert. So werden inzwischen nicht mehr Einzeltätigkeiten ver- bucht, sondern die Tätigkeiten werden produktorientiert erfasst. Zudem werden durch die integrative Aufgabenwahrnehmung in der Regel im Rahmen einer Be- triebskontrolle sowohl Arbeitsschutz- als auch Umweltschutzbereiche überwacht. _____________________________________ 1 Angaben der Sozialversicherung Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) 4
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Landtag von Baden-Württemberg                                                           Drucksache 16 / 5226 Ferner ist darauf hinzuweisen, dass die bei einer Überwachung zu berücksichti- genden Aspekte vielfältiger und komplexer geworden sind. Dies liegt einerseits an neu hinzugekommenen rechtlichen Regelungen (Gesetz zum Schutz vor nicht- ionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen [NiSG], Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen künstlicher ultravioletter Strahlung [UV- Schutz-Verordnung – UVSV], Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Ge- fährdungen durch elektromagnetische Felder [EMFV]) aber auch an der Berück- sichtigung neuer Bereiche, wie z. B. der Gefährdungsbeurteilung der psychischen Belastungen. Damit ist der Zeitaufwand für eine Überwachung deutlich gestiegen. 4. Wie hat sich die Zahl der Arbeitsschutz-Kontrollen in den vergangenen Jahren nach ihrer Kenntnis im Vergleich zu anderen Bundesländern entwickelt? Zu 4.: Die Organisation der Gewerbeaufsicht in den einzelnen Bundesländern ist sehr unterschiedlich und umfasst auch jeweils unterschiedliche Rechtsbereiche. Ein Vergleich der Arbeitsschutzkontrollen verschiedener Bundesländer wäre nur dann aussagekräftig, wenn Daten verglichen werden, die auf vergleichbarer Grundlage erhoben wurden. Solchermaßen aufbereitete Daten liegen der Landesregierung nicht vor. 5. Wie beurteilt sie selbst die Arbeit der Gewerbeaufsichten und Berufsgenossen- schaften? Zu 5.: Das Zusammenwirken der Gewerbeaufsicht mit den Trägern der gesetzlichen Un- fallversicherungen ist in § 21 Arbeitsschutzgesetz geregelt und umfasst eine ge- meinsame Beratungs- und Überwachungsstrategie sowie Daten- und Informations- austausch. Im Übrigen wird die Zusammenarbeit zwischen der Gewerbeaufsicht und den Unfallversicherungsträgern in Baden-Württemberg durch gemeinsame Fortbildungsveranstaltungen und Erfahrungsaustausche unterstützt. Gewerbeauf- sicht und Berufsgenossenschaften arbeiten daher im Rahmen der GDA (Gemein- same Deutsche Arbeitsschutzstrategie) eng zusammen. Diese Zusammenarbeit hat sich aus Sicht der Landesregierung bewährt. Zur darüber hinaus notwendigen Stärkung des Arbeitsschutzes haben die Regie- rungsparteien daher im Koalitionsvertrag folgendes vereinbart: „Eine nachhaltige Stärkung des Arbeitsschutzes als integraler Bestandteil eines Musterlandes für sichere und gute Arbeit kann in den bestehenden Strukturen nicht dauerhaft erreicht werden. Es wird daher ein Vorschlag zur Neuorganisation vorgelegt. Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin sollen effektiver gebündelt werden. Die Dienst- und Fachaufsicht für den Arbeitsschutz soll richtigerweise in dem für Arbeit zuständigen Ressort angesiedelt werden.“ 6. Sieht die Landesregierung einen Zusammenhang zwischen Kontrollhäufigkeit, dem Verhindern von Mängeln und der Zahl von Arbeitsunfällen? Zu 6.: Die Kontrolle von Betrieben im Sinne einer Überwachung stellt lediglich eines von einer Vielzahl geeigneter Mittel zur Verhütung von Arbeitsunfällen dar. In erster Linie lassen sich Arbeitsunfälle durch die konsequente Beachtung der Ar- beitsschutzvorschriften verhindern. Hierzu hat der Gesetzgeber Regelungen ge- schaffen, durch die Betriebe verpflichtet sind, Gefährdungsbeurteilungen für die auszuführenden Tätigkeiten zu erstellen, Risiken zu erkennen und Unfallvermei- dungs- und Unfallverhütungsstrategien zu entwickeln und umzusetzen. 5
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Landtag von Baden-Württemberg                                                                          Drucksache 16 / 5226 7. Was gedenkt die Landesregierung zu tun, damit die Anzahl von Arbeitsunfällen abnimmt? Zu 7.: Die Zahl der Arbeitsunfälle hat zwischen 2001 und 2016 um rund 23 % abgenom- men. Arbeitsunfälle können viele unterschiedliche Ursachen, wie Unachtsamkeit, Übermüdung etc. aber auch Außerachtlassen von Schutzvorschriften oder Umge- hung von Schutzeinrichtungen haben. Die geplante Stärkung der Arbeitsschutz- verwaltung soll unter anderem auch der Vorbeugung von Arbeitsunfällen dienen. 8. In welchen Branchen kam es in den letzten Jahren in Baden-Württemberg zu tödlichen Arbeitsunfällen (bitte auflisten)? Zu 8.: Die tödlichen Arbeitsunfälle der letzten fünf vorliegenden Berichtsjahre sind in der folgenden Tabelle für die gewerblichen Berufsgenossenschaften und Unfall- versicherungsträger der öffentlichen Hand nach dem Wirtschaftszweig (Statisti- sche Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft – NACE Rev. 2, Abschnitte) dargestellt. Die tödlichen Arbeitsunfälle von Nicht- Erwerbstätigen Unfallversicherten sind gesondert ausgewiesen. Sie lassen sich keinem Wirtschaftszweig zuordnen. Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Berichtsjahre 2013 bis 2017 Tödliche Arbeitsunfälle (ohne Wegeunfälle) in Baden-Württemberg nach Wirtschaftszweig (NACE Rev. 2)  :LUWVFKDIWV]ZHLJ                                                               7|GOLFKH8QIlOOH                  &9HUDUEHLWHQGHV*HZHUEH+HUVWHOOXQJYRQ:DUHQ                                                   (:DVVHUYHUVRUJXQJ $EZDVVHU $EIDOOHQWVRUJXQJ %HVHLWLJXQJ                                       YRQ8PZHOWYHUVFKPXW]XQJHQ )%DXJHZHUEH%DX                                                                                *+DQGHO ,QVWDQGKDOWXQJX5HSDUDWXUY.)=                                                         +9HUNHKU /DJHUHL                                                                       ,*DVWJHZHUEH%HKHUEHUJXQJ *DVWURQRPLH                                                             -,QIRUPDWLRQ .RPPXQLNDWLRQ                                                                        0(UEULQJXQJYRQIUHLEHUXIOZLVVHQVFKDIWO WHFKQLVFKHQ'LHQVW                                   OHLVWXQJHQ 1(UEULQJXQJYRQVRQVWLJHQZLUWVFKDIWOLFKHQ'LHQVWOHLVWXQJHQ                                         2gIIHQWOLFKH9HUZDOWXQJ9HUWHLGLJXQJ 6R]LDOYHUVLFKHUXQJ                                           3(U]LHKXQJ 8QWHUULFKW                                                                             4*HVXQGKHLWV 6R]LDOZHVHQ                                                                         5.XQVW8QWHUKDOWXQJ (UKROXQJ                                                                     6(UEULQJXQJYRQVRQVWLJHQ'LHQVWOHLVWXQJHQ                                                          8QEHNDQQWHU:LUWVFKDIWV]ZHLJ                                                                         $UEHLWVXQIlOOH1LFKW(UZHUEVWlWLJHU8QIDOOYHUVLFKHUWHU                                     /DQGZLUWVFKDIW)RUVWHQXQG*DUWHQEDX                                                          *HVDPW                                                                                     Dr. Hoffmeister-Kraut Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau 6
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