Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 8267 Antwort Mit Schreiben vom 9. Juli 2020 Nr. 5-321/43 beantwortet das Ministerium für Finanzen die Kleine Anfrage wie folgt: 1. In welchem betragsmäßigen Umfang und mit welchem Satz hat die LBBW im Jahr 2019 Negativzinsen gezahlt? Zu 1.: Die LBBW hat in 2019 Negativzinsen in Höhe von 242 Mio. EUR gezahlt. Der Zinssatz lag zwischen 0 % bis –0,5 %. 2. In welchem betragsmäßigen Umfang und mit welchem Satz haben die LBBW und die L-Bank im Jahr 2020 die Zahlung von Negativzinsen eingeplant? Zu 2.: Die LBBW und die L-Bank erwarten sowohl eine Zahlung von Negativzinsen als auch Zinssätze auf dem Niveau des Vorjahres (LBBW Vorjahr: 242 Mio. EUR, L-Bank Vorjahr: 36 Mio. EUR). Dies setzt insbesondere voraus, dass sich die von der EZB gesetzten Rahmenbedingungen nicht verändern. 3. In welchem betragsmäßigen Umfang hat die LBBW im Jahr 2019 Negativzinsen auf Guthaben der Kunden erhoben? Zu 3.: Die LBBW hat in 2019 Negativzinsen auf Kundenguthaben in Höhe von 226 Mio. EUR erhoben. 4. In welchem betragsmäßigen Umfang haben weitere Landesbeteiligungen im Jahr 2019 Negativzinsen gezahlt? Zu 4.: Hierzu wird auf Ziffer 7 der Drucksache 16/7643 verwiesen. Dr. Splett Staatssekretärin 2