Straßen und Brückenbauwerke im Landkreis Freudenstadt – Zustand und geplante Maßnahmen
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 7278 16. Wahlperiode 14. 11. 2019 Kleine Anfrage des Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Verkehr Straßen und Brückenbauwerke im Landkreis Freudenstadt – Zustand und geplante Maßnahmen Kleine Anfrage Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viel Prozent der Landesstraßen im Landkreis Freudenstadt befinden sich laut Zustandserfassung und -bewertung 2016 bis 2019 in einem sehr schlech- ten, schlechten, guten und sehr guten Zustand (mit Angabe der Streckenab- schnitte, die in sehr schlechtem oder schlechtem Zustand sind)? 2. Wie viel Prozent der Bundesstraßen im Landkreis Freudenstadt befinden sich in einem sehr schlechten, schlechten, guten und sehr guten Zustand (mit Angabe der Streckenabschnitte, die in sehr schlechtem oder schlechtem Zustand sind)? 3. Wie stellt sich der Zustand des Landesstraßennetzes im Landkreis Freudenstadt im Vergleich zum durchschnittlichen Zustand in Baden-Württemberg dar? 4. Wie bewertet sie den Zustand der Brückenbauwerke im Landkreis Freuden- stadt laut aktueller Zustandserfassung und -bewertung (mit Angabe der Brü- ckenbauwerke und jeweiliger Zustandsnoten)? 5. Welche Mittel hat sie für Brückenbauwerke im Landkreis Freudenstadt laut Er- haltungsmanagement für 2019 bis 2022 eingeplant (mit Angabe der geplanten Maßnahme und der jeweiligen Kosten)? 6. Welche Mittel hat sie für Landesstraßenabschnitte im Landkreis Freudenstadt laut Erhaltungsmanagement für 2019 bis 2022 eingeplant (mit Angabe der ge- planten Maßnahme und der jeweiligen Kosten)? 7. Welche Entwicklung haben jene Projekte aus dem Landkreis Freudenstadt zwi- schen 2015 bis zum 13. November 2019 genommen, die im Vordringlichen Be- darf mit Planungsrecht des Bundesverkehrswegeplans 2030 eingestuft sind? Eingegangen: 14. 11. 2019 / Ausgegeben: 19. 12. 2019 1 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich- abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“.
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 7278 8. Für welche Straßenbau-, Ausbau- und Sanierungsmaßnahmen im Landkreis Freudenstadt liegen derzeit Anträge und Anfragen beim Regierungspräsidium auf Programmaufnahme und Förderung durch das Land vor? 9. Welche aktuelle Priorisierung hat sie für die einzelnen Planungs- und Bau- maßnahmen an Straßen im Landkreis Freudenstadt festgelegt? 10. Wie haben sich die Investitionsmittel aus dem originären Landeshaushalt für Straßen- und Brückenbaumaßnahmen im Landkreis Freudenstadt zwischen 2010 und 2019 entwickelt? 14. 11. 2019 Dr. Timm Kern FDP/DVP Antwort Mit Schreiben vom 10. Dezember 2019 Nr. 2-3945.40-10/57*6 beantwortet das Ministerium für Verkehr die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viel Prozent der Landesstraßen im Landkreis Freudenstadt befinden sich laut Zustandserfassung und -bewertung 2016 bis 2019 in einem sehr schlech- ten, schlechten, guten und sehr guten Zustand (mit Angabe der Streckenab- schnitte, die in sehr schlechtem oder schlechtem Zustand sind)? Alle vier Jahre wird an den Landesstraßen die Zustandserfassung und -bewertung (ZEB) durchgeführt. Die aktuellsten Daten für Landesstraßen sind in der ZEB 2016 erfasst. Hierbei wurde im Landkreis Freudenstadt eine Streckenlänge von 226 Kilometern hinsichtlich des Gesamtzustandes ausgewertet und mit Noten von 1,0 bis 5,0 bewertet. Die prozentuale Verteilung im Landkreis Freudenstadt stellt sich wie folgt dar: Verteilung im Zustandsnoten- ZEB 2016 Landkreis bereich Freudenstadt [%] sehr guter Zustand 1,0 bis 1,5 8,6 guter Zustand 1,5 bis 2,5 21,6 mittlerer Zustand 2,5 bis 3,5 12,6 schlechter Zustand 3,5 bis 4,5 18,0 sehr schlechter Zustand 4,5 bis 5,0 39,2 Bei der ZEB wird der Straßenzustand außerorts in 100-m-Abschnitten und inner- orts in 20-m-Abschnitten erfasst. Eine Angabe aller schlechten und sehr schlech- ten Strecken ist nicht zweckmäßig und mit vertretbarem Aufwand nicht möglich, da es sich hierbei um eine sehr große Anzahl teilweise sehr kleinteiliger Abschnitte handelt. Insgesamt wurden mehr als 4.000 Einzelabschnitte untersucht und be- wertet. 2
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 7278 2. Wie viel Prozent der Bundesstraßen im Landkreis Freudenstadt befinden sich in einem sehr schlechten, schlechten, guten und sehr guten Zustand (mit Angabe der Streckenabschnitte, die in sehr schlechtem oder schlechtem Zustand sind)? Alle vier Jahre wird an den Bundesstraßen die Zustandserfassung und -bewertung (ZEB) durchgeführt. Die aktuellsten Daten für Bundesstraßen sind in der ZEB 2015 erfasst. Hierbei wurde im Landkreis Freudenstadt eine Streckenlänge von 129 Kilometern hinsichtlich des Gesamtzustandes ausgewertet und mit Noten von 1,0 bis 5,0 bewertet. Die prozentuale Verteilung im Landkreis Freudenstadt stellt sich wie folgt dar: Verteilung im Zustandsnoten- ZEB 2015 Landkreis bereich Freudenstadt [%] sehr guter Zustand 1,0 bis 1,5 4,5 guter Zustand 1,5 bis 2,5 37,4 mittlerer Zustand 2,5 bis 3,5 25,1 schlechter Zustand 3,5 bis 4,5 16,1 sehr schlechter Zustand 4,5 bis 5,0 16,8 Bei der ZEB wird der Straßenzustand außerorts in 100-m-Abschnitten und inner- orts in 20-m-Abschnitten erfasst. Eine Angabe aller schlechten und sehr schlech- ten Strecken ist nicht zweckmäßig und mit vertretbarem Aufwand nicht möglich, da es sich hierbei um eine sehr große Anzahl teilweise sehr kleinteiliger Abschnitte handelt. Insgesamt wurden rund 2.000 Einzelabschnitte untersucht und bewertet. 3. Wie stellt sich der Zustand des Landesstraßennetzes im Landkreis Freudenstadt im Vergleich zum durchschnittlichen Zustand in Baden-Württemberg dar? Bei der ZEB 2016 wurde der durchschnittliche Gesamtzustand der Landesstraßen in Baden-Württemberg mit 3,4 und der durchschnittliche Gesamtzustand der Lan- desstraßen im Landkreis Freudenstadt mit 3,6 bewertet. 4. Wie bewertet sie den Zustand der Brückenbauwerke im Landkreis Freuden- stadt laut aktueller Zustandserfassung und -bewertung (mit Angabe der Brü- ckenbauwerke und jeweiliger Zustandsnoten)? Im Landkreis Freudenstadt befinden sich 60 Brücken im Zuge von Bundesstraßen sowie 66 Brücken im Zuge von Landesstraßen. Die Zustandsnotenverteilung stellt sich wie folgt dar: 3
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 7278 Bundesstraßen: Zustandsnoten- Anzahl der bereich Brücken sehr guter Zustand 1,0 bis 1,4 5 guter Zustand 1,5 bis 1,9 16 befriedigender Zustand 2,0 bis 2,4 29 ausreichender Zustand 2,5 bis 2,9 10 Nicht ausreichender Zustand 3,0 bis 3,4 0 ungenügender Zustand 3,5 bis 4,0 0 Landesstraßen: Zustandsnoten- Anzahl der bereich Brücken sehr guter Zustand 1,0 bis 1,4 8 guter Zustand 1,5 bis 1,9 12 befriedigender Zustand 2,0 bis 2,4 32 ausreichender Zustand 2,5 bis 2,9 11 Nicht ausreichender Zustand 3,0 bis 3,4 3 ungenügender Zustand 3,5 bis 4,0 0 Die Auflistung zeigt, dass lediglich drei Brücken an Landesstraßen im Bereich der sanierungsbedürftigen Brücken (Zustandsnote 3,0 bis 3,4) liegen. Dringend sanierungsbedürftige Brücken (Zustandsnote > 3,4) kommen nicht vor. Ebenso ist der Anteil an sehr guten und guten Brücken (Zustandsnote 1,0 bis 1,9) mit rund 30 % bei den Bundes- und Landesstraßen erfreulich hoch. 5. Welche Mittel hat sie für Brückenbauwerke im Landkreis Freudenstadt laut Er- haltungsmanagement für 2019 bis 2022 eingeplant (mit Angabe der geplanten Maßnahme und der jeweiligen Kosten)? Die Erhaltungsprogramme für die Brückenbauwerke werden jährlich aufgestellt. Die Maßnahmen für das Jahr 2020 befinden sich derzeit in der Abstimmung mit den Verkehrsbehörden, der Polizei und weiteren Projektbeteiligten. Eine abschlie- ßende Erhaltungsliste für das Jahr 2020 kann erst nach Abschluss der Abstim- mungsgespräche erstellt werden. Für die Jahre 2021 und 2022 liegen noch keine konkreten Programme vor. 4
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 7278 Brückenbauwerke Land 2019: Straße Bezeichnung Kosten in T€ L 398 Sanierung der Unterführung des Neckars 450 (Anteil 2019) (Dammstraße) in Horb a. N. Brückenbauwerke Bund 2019: Straße Bezeichnung Kosten in T€ B 462 Sanierung der Unterführung der Murg in 1.200 Baiersbronn Brückenbauwerke Land 2020: Straße Bezeichnung Kosten in T€ L 93 Ersatzneubau der Unterführung des oberen 700 Wildschapbachs bei Wildschapbach L 398 Sanierung der Unterführung des Neckars 1.200 (Anteil 2020) (Dammstraße) in Horb a. N. L 460 Sanierung der Unterführung der DB bei 500 Freudenstadt Brückenbauwerke Bund 2020: Straße Bezeichnung Kosten in T€ B 28 Sanierung der Überführung des Fußweges 200 „Abendwiese“ bei Kniebis B 294 Unterführung des Lautertals bei Freudenstadt 500 (Austausch Übergangskonstruktion) B 294 Verstärkung der Manbachbrücke bei 700 Freudenstadt Die Umsetzung der Maßnahmen in den Jahren 2020 bis 2022 hängt zudem von der Verabschiedung der entsprechenden Haushalte ab. 6. Welche Mittel hat sie für Landesstraßenabschnitte im Landkreis Freudenstadt laut Erhaltungsmanagement für 2019 bis 2022 eingeplant (mit Angabe der ge- planten Maßnahme und der jeweiligen Kosten)? Die Erhaltungsprogramme für die Landesstraßen werden jährlich aufgestellt. Die Maßnahmen für 2020 befinden sich derzeit in der Abstimmung mit den Verkehrs- behörden, der Polizei und weiteren Projektbeteiligten. Eine abschließende Erhal- tungsliste für das Jahr 2020 kann erst nach Abschluss der Abstimmungsgespräche erstellt werden. Für die Jahre 2021 und 2022 liegen noch keine konkreten Pro- gramme vor. 5
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 7278 Landesstraßenabschnitte 2019: Straße Bezeichnung Kosten in T€ L 93 VKP L 93/L 96–RP-Grenze 2.000 (Anteil 2019) (1. Bauabschnitt) L 362 Pfaffenstube (L 362/K 4732)–Altensteig 3.200 L 401 Punktuelle Verbesserung der Entwässerung 31 zwischen Baiersbronn-Mitteltal und Obertal L 405 OD Freudenstadt zwischen Stadtbahnhof und 515 Marktplatz L 406 VKP B 294/L 406–Lombach-Glatten 1.400 (VKP L 406/L 409/K 4745) L 409 Glatten–RP-Grenze 480 L 410 Empfingen–AS Empfingen (A 81) 531 L 410 KVP L 410/L 415/L 408–RP-Grenze 190 L 415 KVP L 415/L 408/L 410–Peterzell 500 Landesstraßenabschnitte 2020: Straße Bezeichnung Kosten in T€ L 93 VKP L 93/L 96–RP-Grenze (1. Bauabschnitt) 700 (Anteil 2020) L 93 VKP L 93/L 96–RP-Grenze (2. Bauabschnitt) 1.500 L 354 VKP L 354/K 4779 bis Kreisgrenze 1.000 L 401 Baiersbronn–Mitteltal 1.000 L 401 Bereich Ruhestein 400 L 404 VKP L 404/L 405 bis Bad Rippoldsau- 2.500 Schapbach L 409 Felssicherungsmaßnahme bei Neuneck 300 L 412 OD Betzweiler-Wälde 900 L 415 Peterzell–Fluorn 100 Die Umsetzung der Maßnahmen in den Jahren 2020 bis 2022 hängt zudem von der Verabschiedung der entsprechenden Haushalte ab. 7. Welche Entwicklung haben jene Projekte aus dem Landkreis Freudenstadt zwi- schen 2015 bis zum 13. November 2019 genommen, die im Vordringlichen Be- darf mit Planungsrecht des Bundesverkehrswegeplans 2030 eingestuft sind? Im Landkreis Freudenstadt sind derzeit zwei Projekte im Vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans 2030 enthalten. B 32, OU Horb (Neckartalquerung) Die Maßnahme B 32 Ortsumfahrung Horb, Neckartalquerung befand sich im Jahr 2015 im Planfeststellungsverfahren. Dieses wurde am 30. April 2015 eingeleitet. Nach zweimaliger Offenlage im Mai/Juni sowie August/September 2015 fand am 25. Juli 2016 der Erörterungstermin statt. Aufgrund der eingegangenen Einwen- dungen wurden Änderungen und Ergänzungen der Planung erforderlich und ein- gearbeitet. Der Planfeststellungsbeschluss erging am 27. Juni 2017 und erlangte am 1. November 2017 Bestandskraft. Im Zuge der weiteren Planung wurde die Maßnahme in vier Bauabschnitte unter- teilt: – Bauabschnitt 1 umfasst die Herstellung des ersten Überführungsbauwerks am Knoten L 396/B 32, das am 15. Oktober 2018 begonnen wurde. Zum 13. No- vember 2019 steht Bauabschnitt 1 kurz vor Fertigstellung. 6
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 7278 – Bauabschnitt 2 beinhaltet den Erd- und Straßenbau sowie die Herstellung der weiteren Bauwerke auf der Gemarkung Nordstetten. Zum 13. November 2019 läuft die Vorbereitung der europaweiten Ausschreibung der Arbeiten. – Bauabschnitt 3 besteht im Wesentlichen aus dem Bau der sogenannten Hoch- brücke. Die zugehörige Entwurfsplanung erhielt am 6. März 2019 den Gese- henvermerk des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur. – Bauabschnitt 4 enthält die Erd- und Straßenbauarbeiten sowie die Herstellung von Hangsicherungsmaßnahmen und Stützwänden auf der Seite Rauschbart. Zu den Bauabschnitten 3 und 4 läuft die Ausführungsplanung. B 462, Tunnel Freudenstadt Die Maßnahme B 462, Tunnel Freudenstadt befand sich im Jahr 2015 in der Vor- planung/Variantenuntersuchung. Im Jahr 2016 wurde die Entwurfsplanung aufge- stellt und Ende 2017 die Vorzugsvariante festgelegt. Darauf folgte die Abstim- mung des Vorentwurfs im Jahr 2018 mit Erteilung des Gesehenvermerks des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur am 17. Dezember 2018. Die zugehörige schalltechnische Untersuchung wurde zwischenzeitlich überarbei- tet und im November 2019 erneut dem Bund vorgelegt. Parallel hierzu laufen die Vorbereitungen zur Einleitung des Planfeststellungsverfahrens. 8. Für welche Straßenbau-, Ausbau- und Sanierungsmaßnahmen im Landkreis Freudenstadt liegen derzeit Anträge und Anfragen beim Regierungspräsidium auf Programmaufnahme und Förderung durch das Land vor? Für das kommende Förderprogramm 2020 bis 2024 für den Kommunalen Stra- ßenbau nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) wurden im Bereich des Landkreises Freudenstadt beim Regierungspräsidium Karlsruhe zwei Maßnahmen zur Programmaufnahme angemeldet: – K 4776, KVP Tübinger Straße/Sulzer Straße/Heselwiesenstraße (Gemeinschafts- maßnahme, Anteil Landkreis Freudenstadt) – K 4776, KVP Tübinger Straße/Sulzer Straße/Heselwiesenstraße (Gemeinschafts- maßnahme, Anteil Stadt Dornstetten). 9. Welche aktuelle Priorisierung hat sie für die einzelnen Planungs- und Baumaß- nahmen an Straßen im Landkreis Freudenstadt festgelegt? Im Landkreis Freudenstadt befinden sich Maßnahmen des Bundesverkehrswege- planes (BVWP 2030), des Generalverkehrsplanes des Landes Baden-Württem- berg (GVP) sowie aus dem Bereich des Um- und Ausbaus. Zusätzlich gibt das Er- haltungsmanagement für die Bundes- und Landesstraßen den Handlungsrahmen für die Sanierung von Straßen vor. Vor dem Hintergrund begrenzter Personal- und Finanzressourcen wird angestrebt, die dringlichsten Maßnahmen zuerst um- zusetzen. Hierfür wird beispielsweise die Umsetzungspriorisierung für die Maß- nahmen des BVWP 2030 herangezogen. 7
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 7278 10. Wie haben sich die Investitionsmittel aus dem originären Landeshaushalt für Straßen- und Brückenbaumaßnahmen im Landkreis Freudenstadt zwischen 2010 und 2019 entwickelt? Die Investitionsmittel umfassen Ausgaben für Erhaltung, Aus- und Neubau sowie Grunderwerb und stellen sich wie folgt dar: Haushalts- Investitionen jahr in Mio. € 2010 4,991 2011 4,168 2012 3,102 2013 3,668 2014 3,625 2015 2,945 2016 1,473 2017 6,282 2018 5,787 2019 ca. 8,0 Die genannte Zahl im Haushaltsjahr 2019 beinhaltet Ausgaben in Höhe von rund 2 Mio. Euro, die voraussichtlich noch in diesem Jahr verausgabt werden. In Vertretung Dr. Lahl Ministerialdirektor 8