Vollsperrung der Bundesstraße (B) 10 von Wilferdingen in Richtung Pforzheim
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 788 16. Wahlperiode 14. 10. 2016 Kleine Anfrage des Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Verkehr Vollsperrung der Bundesstraße (B) 10 von Wilferdingen in Richtung Pforzheim Kleine Anfrage Ich frage die Landesregierung: 1. Trifft es zu, dass die B 10 von Mai bis Oktober 2017 im Rahmen des dreispuri- gen Ausbaus von der Ortsausfahrt Wilferdingen bis zur Kreuzung B 10/K 4538 voll gesperrt werden soll? 2. Wenn nicht, in welchem Zeitraum soll die Straßenbaumaßnahme stattfinden? 3. Hat sie Kenntnis davon, dass entlang der Umleitungsstrecken über Königs- bach-Stein und Eisingen, sowie über Bilfingen, Ersingen und Ispringen oder über Nöttingen, Dietenhausen, Ellmendingen und Dietlingen aufgrund der engen Kurvenradien ein Lkw-Begegnungsverkehr teilweise nur schwer oder gar nicht möglich ist? 4. Wurde statt einer Vollsperrung eine halbseitige Sperrung, z. B. mit einer Am- pelschaltung, Behelfsspur oder teilweiser Einbeziehung des parallel verlaufen- den Radwegs geprüft, um die Durchfahrt zumindest in eine Richtung zu er- möglichen? 5. Inwieweit wurde bei der Planung berücksichtigt und einberechnet, dass die B 10 Umleitungsstrecke für die A 8 ist? 6. Wurde geprüft, ob die in Frage 3 genannten Umleitungsstrecken bei hohem Verkehrsaufkommen, Unfall oder Stau auf der A 8 der dann zusätzlichen Ver- kehrsbelastung standhalten? 7. Wurde die Möglichkeit geprüft, die Sanierung im Drei-Schicht-Betrieb durch- zuführen, um die Gesamtdauer der Maßnahme zu verringern? Eingegangen: 14. 10. 2016 / Ausgegeben: 18. 11. 2016 1 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich- abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“.
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 788 8. Mit welchen weiteren Baumaßnahmen, wie z. B. Straßensanierung oder Bau von Kreisverkehren, ist auf den Umleitungsstrecken sowie der B 10 während des geplanten Bauzeitraums noch zu rechnen? 9. Von welchen volkswirtschaftlichen Kosten geht sie aus, die im Rahmen des Staus aufgrund der Vollsperrung auf den Umleitungsstrecken anfallen werden? 14. 10. 2016 Dr. Schweickert FDP/DVP Antwort Mit Schreiben vom 7. November 2016 Nr. 2-39.-B10KA-VAIENZ/115 beantwor- tet das Ministerium für Verkehr die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Trifft es zu, dass die B 10 von Mai bis Oktober 2017 im Rahmen des dreispuri- gen Ausbaus von der Ortsausfahrt Wilferdingen bis zur Kreuzung B 10/K 4538 voll gesperrt werden soll? 2. Wenn nicht, in welchem Zeitraum soll die Straßenbaumaßnahme stattfinden? Zu 1. und 2.: Ein dreistreifiger Ausbau der B 10 zwischen dem Ortsende Wilferdingen und dem Sperlingshof ist nicht vorgesehen. In diesem zweistreifigen Streckenabschnitt ist eine Sanierung geplant. Eine Erweiterung dieser Sanierung auf den dreistreifigen Bereich bis zur Kreuzung B 10/K 4538 (Ersinger Kreuz) wird noch geprüft. Die Durchführung der Arbeiten ist voraussichtlich nur unter Vollsperrung der Bun- desstraße möglich, entsprechende Prüfungen laufen noch. 3. Hat sie Kenntnis davon, dass entlang der Umleitungsstrecken über Königs- bach-Stein und Eisingen, sowie über Bilfingen, Ersingen und Ispringen oder über Nöttingen, Dietenhausen, Ellmendingen und Dietlingen aufgrund der engen Kurvenradien ein Lkw-Begegnungsverkehr teilweise nur schwer oder gar nicht möglich ist? Es ist bekannt, dass die derzeit untersuchten Umleitungsstrecken nicht den Aus- baustandard sowie die Leistungsfähigkeit einer Bundesstraße haben und teilweise Engstellen oder enge Kurvenradien aufweisen. Kritische Bereiche insbesondere für den Schwerverkehr sollen daher durch verkehrsrechtliche Maßnahmen wie Halteverbote oder Lichtsignalanlagen entschärft werden. Lkw-Begegnungsver- kehr soll durch Einrichtung von Richtungsverkehren auf den Umleitungsstrecken vermieden werden. Eine Entscheidung über die Umleitungsstrecken ist aber noch nicht getroffen worden. 4. Wurde statt einer Vollsperrung eine halbseitige Sperrung, z. B. mit einer Am- pelschaltung, Behelfsspur oder teilweiser Einbeziehung des parallel verlaufen- den Radwegs geprüft, um die Durchfahrt zumindest in eine Richtung zu ermög- lichen? Alle Möglichkeiten der Baudurchführung und Abwicklung des Verkehrs werden untersucht. Im Bereich der minderbreiten Fahrbahn der B 10 ist eine halbseitige Ausführung insbesondere aus Gründen des Arbeitsschutzes nicht möglich. Die Anlage einer temporären Fahrspur neben der Bundesstraße scheint aus rechtlichen Gründen sowie der schwierigen Grundstücks- und Platzverhältnisse nicht reali- sierbar, bei den vorhandenen Umfahrungsmöglichkeiten ist auch die Frage der 2
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 788 Wirtschaftlichkeit zu prüfen. Die Nutzung des Radweges als Behelfsumfahrung ist aufgrund des für die Aufnahme des Bundesstraßenverkehrs unzureichenden Fahrbahnaufbaus nicht möglich. 5. Inwieweit wurde bei der Planung berücksichtigt und einberechnet, dass die B 10 Umleitungsstrecke für die A 8 ist? Bei Eingriffen in Straßen, die als Bedarfsumleitungsstrecken für Autobahnen aus- gewiesen sind, werden bei Baumaßnahmen von längerer Dauer in Abstimmung mit der höheren Verkehrsbehörde Ersatzstrecken ausgewiesen. Die auf der B 10 ausgewiesenen Bedarfsumleitungsstrecken U 5 und U 30 müssen daher während der Bauzeit auf die dann abgestimmten und festgelegten Umleitungsstrecken ver- legt werden. 6. Wurde geprüft, ob die in Frage 3 genannten Umleitungsstrecken bei hohem Verkehrsaufkommen, Unfall oder Stau auf der A 8 der dann zusätzlichen Ver- kehrsbelastung standhalten? Das nachgeordnete Straßennetz der Bundes- und Landesstraßen kann den zusätz- lichen Verkehr der Autobahn 8 bei den genannten Ereignissen ohne erhebliche verkehrliche Auswirkungen grundsätzlich nicht aufnehmen. Bei auftretenden Ver- kehrsstörungen, die auf Baumaßnahmen zurückzuführen sind, werden daher im Bedarfsfall nach Verkehrslage z. B. Ampelschaltungen geändert, um den Ver- kehrsfluss bestmöglich zu gewährleisten. 7. Wurde die Möglichkeit geprüft, die Sanierung im Drei-Schicht-Betrieb durch- zuführen, um die Gesamtdauer der Maßnahme zu verringern? In Anlehnung an den „Leitfaden zum Arbeitsstellenmanagement auf Bundesauto- bahnen“ sind Arbeitsstellen längerer Dauer grundsätzlich mindestens in der Be- triebsform 2 durchzuführen. Dies bedeutet, dass der Auftragnehmer verpflichtet wird, seine Arbeiten an allen Werktagen unter vollständiger Ausnutzung des Ta- geslichtes durchzuführen. Nur auf besonders stauanfälligen Strecken sind unter Umständen Nachtarbeit (Betriebsform 3) oder Arbeiten rund um die Uhr (Be- triebsform 4) vorgesehen, sofern dies aus bautechnologischer bzw. bauablauftech- nischer und arbeitsschutzrechtlicher Sicht möglich und wirtschaftlich vertretbar ist und keine einschränkenden Vorgaben zum Schutz der anliegenden Bevölke- rung bestehen. An der B 10 ist aufgrund der Größe der Maßnahme bei einer Verkehrsbelastung von 8.500 Kfz am Tag je Fahrtrichtung die Ausführung in Anlehnung an den ge- nannten Leitfaden in der Betriebsform 2 vorgesehen. 8. Mit welchen weiteren Baumaßnahmen, wie z. B. Straßensanierung oder Bau von Kreisverkehren, ist auf den Umleitungsstrecken sowie der B 10 während des geplanten Bauzeitraums noch zu rechnen? Während der Sanierung der B 10 sind keine weiteren Maßnahmen auf den Umlei- tungsstrecken des Landes vorgesehen. Geplante Maßnahmen Dritter müssen auf diesen Straßen im Zeitraum der Baudurchführung ebenfalls zurückgestellt werden. 9. Von welchen volkswirtschaftlichen Kosten geht sie aus, die im Rahmen des Staus aufgrund der Vollsperrung auf den Umleitungsstrecken anfallen werden? Erkenntnisse über volkswirtschaftliche Kosten durch Staus bei Durchführung von Baumaßnahmen liegen nicht vor. 3
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 788 Arbeitsstellen sind geplante Eingriffe in den Verkehrsraum, die zur Unterhaltung, Erhaltung und Erweiterung der Infrastruktur erforderlich sind. Dabei wird zur Minimierung der volkswirtschaftlichen Kosten durch Staus oder Beeinträchtigun- gen des Verkehrsablaufs das Ziel verfolgt, die Eingriffe und Belastungen für die Verkehrsteilnehmer/-innen und Anlieger/-innen auf das unvermeidbar notwen- dige Mindestmaß zu reduzieren. Hermann Minister für Verkehr 4