Aktuelle Situation im Bereich der Schulsozialarbeit und Schulpsychologie im Landkreis Karlsruhe
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1176 16. Wahlperiode 20. 12. 2016 Kleine Anfrage der Abg. Christine Neumann CDU und Antwort des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Aktuelle Situation im Bereich der Schulsozialarbeit und Schulpsychologie im Landkreis Karlsruhe Kleine Anfrage Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Stellen gibt es im Bereich der Schulsozialarbeit und Schulpsycholo- gie im Landkreis Karlsruhe aktuell und wo sind die Stellen angesiedelt? 2. Wie haben sich die Stellen der Schulsozialarbeiter und der Schulpsychologen sowie die Relation Schulsozialarbeiterstellen und Schulpsychologenstellen zu Schülerzahl in den vergangenen zehn Jahren im Landkreis Karlsruhe ent- wickelt? 3. Ob und wenn ja, in welchem Umfang werden die Stellen der Schulsozialar- beiter und der Schulpsychologen im Landkreis Karlsruhe voraussichtlich durch die Stelleneinsparungsauflagen der Kultusverwaltung betroffen sein? 4. Wie viele Stellen sind derzeit von Schulsozialarbeitern und Schulpsychologen im Landkreis Karlsruhe besetzt (in der Antwort ist anzugeben, wo sich diese Stellen befinden und wie viele Stellen davon nicht besetzt sind)? 5. Ob sie aufgrund der Flüchtlingssituation einen zusätzlichen Bedarf an Schul- sozialarbeitern und Schulpsychologen im Landkreis Karlsruhe sieht? 6. Wie sich die Ausstattung mit Schulsozialarbeitern und Schulpsychologen im Landkreis Karlsruhe nach ihrer Kenntnis zu anderen Landkreisen in Baden- Württemberg darstellt? 7. In welchem Umfang werden die Schulsozialarbeiter und Schulpsychologen im Landkreis Karlsruhe in ihrer Arbeit durch Verwaltungskräfte unterstützt? Eingegangen: 20. 12. 2016 / Ausgegeben: 20. 02. 2017 1 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich- abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“.
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1176 8. Inwieweit ist geplant, die Zahl der Schulsozialarbeiter und Schulpsychologen bzw. der sie unterstützenden Verwaltungskräfte im Landkreis Karlsruhe auszu- bauen? 07. 12. 2016 Neumann CDU Antwort*) Mit Schreiben vom 31. Januar 2017 Nr. 14-6662.40/268 beantwortet das Ministe- rium für Kultus, Jugend und Sport im Einvernehmen mit dem Ministerium für Soziales und Integration die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Stellen gibt es im Bereich der Schulsozialarbeit und Schulpsycholo- gie im Landkreis Karlsruhe aktuell und wo sind die Stellen angesiedelt? Für den Bereich Schulpsychologie: Im Staatshaushaltsplan für 2015/2016 – Stellenplan des Einzelplans 04 Ministe- rium für Kultus, Jugend und Sport – sind im Kapitel 0404 Staatliche Schulämter 194,0 Schulpsychologenstellen (Besoldungsgruppe A 13 – A 15) an schulpsycho- logischen Beratungsstellen ausgewiesen. Dem Regierungspräsidium Karlsruhe sind durch Kassenanschlag 47,0 der 194,0 Schulpsychologenstellen zugewiesen. Die Verteilung der Planstellen erfolgt durch das Regierungspräsidium an die jeweiligen Staatlichen Schulämter und wird nach dem Bedarf ausgerichtet. Der Bedarf wird vornehmlich auf der Basis der Relation von Schulpsychologe/-in zu Schülerinnen und Schülern berechnet. Für den Landkreis Karlsruhe ergibt dies 12,0 Planstellen für Schulpsychologinnen und Schulpsychologen, welche an der Schulpsychologischen Beratungsstelle am Staatlichen Schulamt Karlsruhe angesiedelt sind. Für den Bereich Schulsozialarbeit: Die Landesregierung hat den Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden- Württemberg (KVJS) mit der Abwicklung des Landesförderprogramms Jugend- sozialarbeit an öffentlichen Schulen (Schulsozialarbeit) beauftragt. Nach Mittei- lung des KVJS ist die Bearbeitung der Anträge für den aktuellen Förderzeitraum 1. August 2016 bis 31. Juli 2017 noch nicht abgeschlossen. Daher liegen dort zur derzeitigen Stellenbesetzung keine belastbaren Zahlen vor. Zudem sind eine Er- mittlung der Vollkraftstellen und die Angabe von unbesetzten Stellen in den ein- zelnen Kommunen im Landkreis Karlsruhe technisch nicht möglich und manuell zu aufwändig. Nach Abschluss der Prüfung der Verwendungsnachweise im Förderzeitraum 1. August 2014 bis 31. Juli 2015 gab es im Landkreis Karlsruhe 41,17 Vollkraft- stellen. Die Prüfung der Verwendungsnachweise für den Zeitraum 1. August 2015 bis 31. Juli 2016 ist noch nicht abgeschlossen. In diesem Förderzeitraum waren nach letztem Stand vom 9. Januar 2017 insgesamt 41,92 Vollkraftstellen vorhan- den. Diese Zahl kann sich nach Abschluss der Prüfung aller Verwendungsnach- weise allerdings noch ändern. *) Der Überschreitung der Drei-Wochen-Frist wurde zugestimmt. 2
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1176 Die Verteilung der Förderbeträge im Landkreis Karlsruhe kann einen Anhalts- punkt liefern, in welchem Umfang die Schulsozialarbeiterstellen in der jeweiligen Kommune besetzt sind (das Land fördert eine Vollzeitstelle mit 16.700 Euro/ Jahr). Kommune Förderbetrag im Förder- Förderbetrag im Förder- zeitraum zeitraum 01.08.2014 – 31.07.2015 01.08.2015 – 31.07.2016 (Stand: 27.04.2016) Bad Schönborn 29.503,33 € 33.400,00 € Bretten 89.066,67 € 82.108,33 € Bruchsal 129.772,92 € 133.600,00 € Eggenstein-Leopoldshafen 11.690,00 € 11.690,00 € Ettlingen 70.835,83 € 78.629,17 € Forst 8.350,00 € 8.350,00 € Gondelsheim 8.350,00 € 11.690,00 € Graben-Neudorf 12.525,00 € 12.525,00 € Karlsbad 12.525,00 € 22.266,67 € Karlsdorf-Neuthard 8.350,00 € 8.350,00 € Kraichtal 16.700,00 € 23.380,00 € Kronau 12.525,00 € 12.525,00 € Linkenheim-Hochstetten 16.700,00 € 16.700,00 € Malsch 4.281,88 € 4.281,88 € Oberderdingen 10.437,50 € 8.350,00 € Oberhausen-Rheinhausen 11.690,00 € 11.690,00 € Östringen 41.750,00 € 41.750,00 € Philippsburg 37.435,83 € 35.070,00 € Rheinstetten 33.052,08 € 33.400,00 € Stutensee 32.565,00 € 32.912,92 € Sulzfeld 8.350,00 € 8.350,00 € Ubstadt-Weiher 16.700,00 € 16.143,33 € Waghäusel 30.060,00 € 40.080,00 € Walzbachtal 7.473,25 € 6.847,00 € Weingarten (Baden) 10.020,00 € 10.020,00 € Summe 670.709,30 € 704.109,30 € 2. Wie haben sich die Stellen der Schulsozialarbeiter und der Schulpsychologen sowie die Relation Schulsozialarbeiterstellen und Schulpsychologenstellen zu Schülerzahl in den vergangenen zehn Jahren im Landkreis Karlsruhe ent- wickelt? Für den Bereich Schulpsychologie: Im Staatshaushaltsplan 2005/2006 standen 51,5 Planstellen für Schulpsychologin- nen und Schulpsychologen im Landesdienst an 24 schulpsychologischen Bera- tungsstellen zur Verfügung. Die Relation Schulpsychologe/-in zu Schüler/-in lag 2006 landesweit bei durchschnittlich 1 : 30.000. Für den Stadt- und Landkreis Karlsruhe waren 3,5 Personalstellen in diesem Bereich ausgewiesen. 3
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1176 Nach Beschluss des Ministerrats vom 18. Dezember 2006 konnten für 2007 ins- gesamt weitere 50 Stellen für Schulpsychologinnen und Schulpsychologen bereit- gestellt und besetzt werden. Für den Stadtkreis Karlsruhe wurde eine eigene schulpsychologische Beratungsstelle etabliert mit 2,5 Planstellen (Relation für den Stadtkreis: 1 : 19.235). Für den Landkreis Karlsruhe ergab sich bei 3,5 Personalstellen eine Relation von 1 : 17.712. In den Jahren 2010 bis 2015 wurden landesweit 94 zusätzliche Planstellen für die schulpsychologischen Beratungsstellen geschaffen. Die schulpsychologischen Be- ratungsstellen für Stadt- und Landkreis waren nach der Weiterentwicklung der Verwaltungsstrukturreform zu einer schulpsychologischen Beratungsstelle mit sechs Personalstellen im Staatlichen Schulamt Karlsruhe zusammengeführt wor- den. Durch den Stellenausbau konnte der Standort Karlsruhe mit zusätzlich sechs Planstellen auf inzwischen 12 Planstellen ausgebaut werden. Die Relation beträgt derzeit 1 : 8.190. Für den Bereich Schulsozialarbeit: Die Anzahl der Vollkraftstellen hat sich im Landkreis Karlsruhe wie folgt ent- wickelt: Jahr Vollkraftstellen Schülerzahl* (Stand: 31.07. des Jahres) 2006 15,75 61.992 2015 41,17 52.474 * Stichtag jeweils im Oktober 2005 bzw. 2014 (Datenquelle: Statistisches Landesamt Baden- Württemberg) Die Anzahl der Vollkraftstellen ist in diesem Zeitraum von 15,75 auf 41,17 Voll- kraftstellen angestiegen. Dies bedeutet eine Zunahme um 25,42 Vollkraftstellen oder eine Steigerung um rund 161 Prozent. Die Relation von Schulsozialarbeiter/-in zu Schüler/-in hat sich damit von 1 : 3.936 verbessert auf 1 : 1.275. 3. Ob und wenn ja, in welchem Umfang werden die Stellen der Schulsozialarbei- ter und der Schulpsychologen im Landkreis Karlsruhe voraussichtlich durch die Stelleneinsparungsauflagen der Kultusverwaltung betroffen sein? Für den Bereich Schulpsychologie: Die Stelleneinsparauflagen für das Kultusressort aus der 14. Legislaturperiode werden die Staatlichen Schulämter und damit den Bereich Schulpsychologie nicht betreffen. Folglich ist auch die schulpsychologische Beratungsstelle am Staatli- chen Schulamt Karlsruhe nicht von diesen Stelleneinsparungen betroffen. Für den Bereich Schulsozialarbeit: Die Haushaltsmittel des Landes zur Förderung der Schulsozialarbeit in Baden- Württemberg sind im Etat des Ministeriums für Soziales und Integration einge- stellt. Einsparauflagen des Kultusministeriums haben daher auf die Förderung von Schulsozialarbeiterstellen keine Auswirkung. Die Landesförderung erfolgt nach Maßgabe der Grundsätze zur Förderung der Jugendsozialarbeit an öffentlichen Schulen vom 27. April 2012, die zuletzt am 28. November 2016 fortgeschrieben wurden. Bei Vorliegen der Fördervorausset- zungen erhalten die Träger öffentlicher Schulen und sonstige Anstellungsträger eine Zuwendung zu den Personalkosten im Wege der Festbetragsfinanzierung. Auch in diesem Schuljahr reichen die Haushaltsmittel aus, um alle förderfähigen Anträge bei der Förderung berücksichtigen zu können. 4
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1176 4. Wie viele Stellen sind derzeit von Schulsozialarbeitern und Schulpsychologen im Landkreis Karlsruhe besetzt (in der Antwort ist anzugeben, wo sich diese Stellen befinden und wie viele Stellen davon nicht besetzt sind)? Für den Bereich Schulpsychologie: An der Schulpsychologischen Beratungsstelle des Staatlichen Schulamtes Karls- ruhe sind derzeit 12 Personen mit Anspruch auf Vollbeschäftigung beschäftigt. Mit Stand vom 1. Januar 2017 sind vorübergehend verschiedene Stellenbruchteile von insgesamt 1,95 Stellen nicht besetzt. Diese Zahl unterliegt einer ständigen Veränderung. Hintergrund sind Elternzeit/Mutterschutz bzw. Teilzeitbeschäfti- gung der Beschäftigten. Soweit dies rechtlich möglich und fachlich sinnvoll ist, werden die Stellenbruchteile mit Vertretungskräften zeitnah befristet besetzt. Für den Bereich Schulsozialarbeit: Siehe Ziffer 1. 5. Ob sie aufgrund der Flüchtlingssituation einen zusätzlichen Bedarf an Schul- sozialarbeitern und Schulpsychologen im Landkreis Karlsruhe sieht? Für den Bereich Schulpsychologie: Seit dem Schuljahr 2014/2015 wird landesweit einheitlich die Fortbildung „Flücht- linge in der Schule – Umgang mit belasteten Kindern und Jugendlichen“ von den schulpsychologischen Beratungsstellen angeboten. Inhalte der Fortbildung sind Hintergrundinformationen zu möglichen Belastungen und zu Trauma, Vorstellung und Einübung von traumapädagogischen Maßnahmen und Selbstfürsorge der Lehr- kräfte im Schulalltag. Das Fortbildungsangebot richtet sich vor allem an Lehr- kräfte aus Vorbereitungsklassen und VABO-Klassen. Die Landesregierung hat umfassende Ressourcen bereitgestellt, um einen bedarfs- gerechten Ausbau von Fortbildungen zu sichern. So wurde die Zahl der Fortbil- dungsplätze bereits von 1.200 im Schuljahr 2014/2015 auf über 2.000 Plätze im Schuljahr 2015/2016 erhöht und wird auch weiterhin bedarfsgerecht ausgebaut. Zudem ist vorgesehen, dass die schulpsychologischen Beratungsstellen die ca. 2.000 Beratungslehrkräfte sukzessive zum gleichen Thema fortbilden. Darüber hinaus wurden von den schulpsychologischen Beratungsstellen themati- sche Supervisionsgruppen für Lehrkräfte, insbesondere aus Vorbereitungsklassen und VABO-Klassen angeboten. Durch die bereitgestellten Ressourcen konnten bislang alle Bedarfe nach der genannten Fortbildung und dem Supervisionsange- bot gedeckt werden. Einzelfallberatungen bei Kindern und Jugendlichen mit Flücht- lingshintergrund haben vor allem bei den Beratungslehrkräften zugenommen. Dieses niedrigschwellige Beratungsangebot direkt an den Schulen wird stärker wahrgenommen als das der schulpsychologischen Beratungsstellen in den Staatli- chen Schulämtern. Die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen unterstützen die Beratungslehrkräfte in dieser Aufgabe durch Fortbildung und Supervision. Für den Bereich Schulsozialarbeit: Gemäß § 13 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) i. V. mit § 15 Kinder- und Jugendhilfegesetz für Baden-Württemberg (LKJHG) ist die Jugendsozialarbeit eine Maßnahme der Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Die grundsätzliche Ver- antwortung für die Planung, Bereitstellung und Förderung der Jugendsozialarbeit liegt bei den Jugendämtern und kommunalen Gremien. Inwieweit ein zusätzlicher Bedarf von Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeitern aufgrund von zuge- wanderten jungen Flüchtlingen besteht, haben die Träger der öffentlichen Jugend- hilfe im Rahmen der Jugendhilfeplanung (§ 79 SGB VIII) zu entscheiden. 5
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1176 6. Wie sich die Ausstattung mit Schulsozialarbeitern und Schulpsychologen im Landkreis Karlsruhe nach ihrer Kenntnis zu anderen Landkreisen in Baden- Württemberg darstellt? Für den Bereich Schulpsychologie: Bei einer personellen Vollbesetzung der schulpsychologischen Beratungsstellen ergeben sich die in der Tabelle dargestellten Relationen, die sich auf die Schüler- zahlen des Schuljahres 2015/2016 aller allgemein bildenden und beruflichen Schulen beziehen (Quelle: Statistisches Landesamt). Die Relation für die schul- psychologische Beratungsstelle im Staatlichen Schulamt Karlsruhe liegt vergli- chen mit der landesweiten Relation im unteren Durchschnittsbereich. Staatliches Schulamt Relation Schulpsycho- (Land- und Stadtkreise) login/Schulpsychologe : Schülerinnen/Schüler Böblingen (LK Böblingen) 1 : 7.861 Nürtingen (LK Esslingen) 1 : 7.878 Göppingen (LK Göppingen, Heidenheim und Ostalbkreis) 1 : 7.473 Heilbronn (Stadtkreis und LK Heilbronn) 1 : 8.169 Künzelsau (LK Hohenlohe, Schwäbisch-Hall und Main-Tauber) 1 : 7.446 Ludwigsburg (LK Ludwigsburg) 1 : 7.921 Stuttgart (Stadtkreis Stuttgart) 1 : 8.142 Backnang (Rems-Murr-Kreis) 1 : 7.986 Karlsruhe (Stadt- und Landkreis) 1 : 8.190 Mannheim (Stadtkreise Mannheim und Heidelberg, LK Rhein-Neckar-Kreis und Neckar-Odenwald-Kreis) 1 : 7.687 Pforzheim (Stadtkreis Pforzheim, LK Calw und Enzkreis) 1 : 7.631 Rastatt (LK Freudenstadt und Rastatt, Stadtkreis Baden-Baden) 1 : 7.679 Freiburg (Stadtkreis Freiburg, LK Emmendingen und Breisgau- Hochschwarzwald) 1 : 8.489 Konstanz (LK Konstanz und Tuttlingen) 1 : 7.977 Lörrach (LK Lörrach und Waldshut) 1 : 7.405 Offenburg (LK Ortenaukreis) 1 : 7.564 Donaueschingen (LK Rottweil und Schwarzwald-Baar) 1 : 7.358 Biberach (LK Biberach und Alb-Donau- Kreis, Stadtkreis Ulm) 1 : 8.222 6
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1176 Staatliches Schulamt Relation Schulpsycho- (Land- und Stadtkreise) login/Schulpsychologe : Schülerinnen/Schüler Albstadt (LK Sigmaringen und Zollernalbkreis) 1 : 7.161 Markdorf (LK Bodensee und Ravensburg) 1 : 7.592 Tübingen (LK Tübingen und Reutlingen) 1 : 7.373 LAND BW 1 : 7.789 Für den Bereich Schulsozialarbeit: Der KVJS hat im November 2016 der Landesregierung die Berichterstattung „För- derung der Jugendsozialarbeit an öffentlichen Schulen – Kennzahlen und Aus- bauzustand der Schulsozialarbeit in Baden-Württemberg 2014/2015“ vorgelegt. Die Auswertungen des Landesjugendamtes zu den personellen Ressourcen der öf- fentlichen und freien Träger basieren dabei auf der Erhebung bei den jeweiligen Zuwendungsempfängern. Nach der Berichterstattung des KVJS (abzurufen unter http://www.kvjs.de/jugend/ jugendarbeit-jugendsozialarbeit/schulsozialarbeit.html) stellt sich die Ausstat- tung mit Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeitern im Landkreis Karlsruhe wie folgt dar: • Bei den Vollkraftstellen für Schulsozialarbeit an öffentlichen allgemein bilden- den und beruflichen Schulen schneidet der Landkreis Karlsruhe mit 0,82 Stel- len je 1.000 der 6- bis unter 18-jährigen Bevölkerung am 31. Juli 2015 im Lan- desvergleich unterdurchschnittlich ab (siehe Grafik als Anlage 1). • Gleiches gilt für die durchschnittliche Anzahl an Schülerinnen und Schülern pro Vollkraftstelle. Hier kommen im Landkreis Karlsruhe 919 Schüler auf eine Vollkraftstelle (siehe Grafik als Anlage 2) Diese und weitere Statistiken können der oben aufgeführten Broschüre entnom- men werden. 7. In welchem Umfang werden die Schulsozialarbeiter und Schulpsychologen im Landkreis Karlsruhe in ihrer Arbeit durch Verwaltungskräfte unterstützt? Für den Bereich Schulpsychologie: Die Verwaltungskräfte der Staatlichen Schulämter unterstützen die Arbeit des ge- samten Fachpersonals der Staatlichen Schulämter und damit auch die schulpsy- chologischen Beratungsstellen. In welchem Umfang die Verteilung der verschie- denen Aufgaben stattfindet, obliegt der organisatorischen Entscheidung des jewei- ligen Schulamtes. Am Staatlichen Schulamt Karlsruhe ist eine Verwaltungskraft in Vollzeit für die Arbeit der schulpsychologischen Beratungsstelle zugeteilt. Für den Bereich Schulsozialarbeit: Ob und in welchem Umfang Verwaltungskräfte die Schulsozialarbeit unterstüt- zen, ist eine Entscheidung des Schulträgers bzw. des Anstellungsträgers der Schul- sozialarbeit. Da sich das Förderprogramm des Landes auf die Stellen der Schul- sozialarbeit bezieht, wird die personelle Ausstattung durch Verwaltungskräfte nicht abgefragt. 7
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1176 8. Inwieweit ist geplant, die Zahl der Schulsozialarbeiter und Schulpsychologen bzw. der sie unterstützenden Verwaltungskräfte im Landkreis Karlsruhe auszu- bauen? Für den Bereich Schulpsychologie: Ein Ausbau der Verwaltungsstellen konnte bislang aufgrund des Ziels einer Haus- haltskonsolidierung nicht verwirklicht werden. Hinsichtlich der Erhöhung der Stellenzahl der Schulpsychologinnen und Schul- psychologen gibt es derzeit keine Planungen. Für den Bereich Schulsozialarbeit: Für den Ausbau der Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter siehe Ziffer 5. Auch die Einstellung von Verwaltungskräften liegt in kommunaler Zuständigkeit. Im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung obliegt ihnen die Personal- und Organisationshoheit. Dr. Eisenmann Ministerin für Kultus, Jugend und Sport 8
Grafik 2: Vollkraftstellen für Schulsozialarbeit an öffentlichen allgemeinbildenden und beruflichen Schulen je 1.000 der 6- bis unter 18-jährigen Bevölkerung am 31.07.2015 Landtag von Baden-Württemberg 9 Anlage Drucksache 16 / 1176
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1176 Tabelle1 weist aus, in welcher Höhe Fördermittel des Landes von den einzelnen Stadt- und Landkreise in Anspruch genommen wurden sowie die Anzahl der Fachkräfte in Form von konkret tätigen Personen sowie bezogen auf jeweils 100% einer Vollkraftstelle. Diese Daten wurden durch die Daten der Jahre 2006 sowie 2014 ergänzt und geben damit einen Hinweis auf die Ausbaudynamik der Schulsozialarbeit in den jeweiligen Stadt- und Landkreisen. Tabelle 2 gibt Einblick in die Verteilung der beantragten Stellen der Schulsozialarbeit nach Schularten, in denen sie eingesetzt werden. Der Zuwachs an Fachkräften im Vergleich zum Schuljahr 2013/14 ist vor allem an den reinen Grundschulen, Gymnasien sowie an den Ge- meinschaftsschulen und in geringerem Umfang an den Bildungszenten sowie beruflichen- und Förderschulen festzustellen. In den Haupt- und Werkrealschulen, vormals die klassische Schulform, an denen Fachkräfte der Schulsozialarbeit eingesetzt wurden, ist die Zahl der Fachkräfte im Gegenzug rückläufig. Ebenfalls zugenommen hat der Anteil an Ganztages- schulen, an denen Fachkräfte der Schulsozialarbeit tätig sind. Dieser liegt mittlerweile bei 40% der beantragten Schulen und spiegelt die oben genannte Entwicklung an den Grund- schulen im Kontext des Ganztagsgrundschulgesetzes wieder. Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler an den gemeldeten Schulen in den Stadt- und Landkreisen im Schuljahr 2014/2015 wird dabei ins Verhältnis der Vollzeitkräfte in den jewei- ligen Stadt- und Landkreisen gesetzt und gibt somit einen Überblick über den Fachkräfte- schlüssel in den Stadt- und Landkreisen. Dieser bleibt zum letzten Schuljahr hin unverändert bei landesweit durchschnittlich 766 SchülerInnen pro Vollzeitkraft, allerdings ist vor allem innerhalb der Stadtkreise eine enorme Streubreite festzustellen. Grafik 6: Durchschnittliche Anzahl an SchülerInnen pro Vollkraftstelle in den Stadt- und Landkreisen 10