Aktivitäten der Skinheadkameradschaft „Voice of Anger“
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 4607 16. Wahlperiode 09. 08. 2018 Kleine Anfrage der Abg. Petra Krebs, Jürgen Filius, Andrea Bogner-Unden, Martin Hahn und Alexander Maier GRÜNE und Antwort des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Aktivitäten der Skinheadkameradschaft „Voice of Anger“ Kleine Anfrage Wir fragen die Landesregierung: 1. Welche Kenntnisse hat sie über die Aktivitäten der Kameradschaft „Voice of Anger“, insbesondere über die Rekrutierung von Nachwuchs im Wahlkreis Wangen, im württembergischen Allgäu und Oberschwaben? 2. Welche Maßnahmen ergreift sie, um die Ausbreitung der Skinheadkamerad- schaft „Voice of Anger“ und insbesondere die Rekrutierung von Nachwuchs zu verhindern? 3. Welche Kenntnisse hat sie über andere rechtsextremistische Organisationen und Strukturen in der oben genannten Region, insbesondere über „Blood & Honour“, „Combat 18“ und „Hammerskins“ sowie über deren möglichen Kon- takte zur Kameradschaft „Voice of Anger“? 4. Welche Kenntnisse hat sie über Anmietungen aller Art (Pacht, Miete, Überlas- sung), ob dauerhaft oder punktuell für Konzerte und Veranstaltungen oder er- worbene und vererbte Räumlichkeiten und Immobilien der Kameradschaft „Voice of Anger“ in Baden-Württemberg, speziell im Wahlkreis Wangen, im württembergischen Allgäu und Oberschwaben (bitte aufgeschlüsselt nach Ver- waltungsgliederung und Gemeinden des Landes)? 5. Welche Maßnahmen strebt sie an, um länderübergreifende polizeiliche Zusam- menarbeit zwischen Bayern und Baden-Württemberg zu stärken, um somit weitere Konzerte von rechtsextremen Bands und Musikern oder anderen Ver- anstaltungen ggf. verhindern zu können? 6. Wie wurde sichergestellt, ob − und wenn ja welche − Straftaten auf der mehr- stündigen Konzertveranstaltung in Stockbauren begangen wurden? Eingegangen: 09. 08. 2018 / Ausgegeben: 28. 09. 2018 1 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich- abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“.
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 4607 7. Welche schnelle Unterstützung kann sie der Polizei vor Ort im Falle von Übergriffen und Ausschreitungen zusagen? 8. Welche Kenntnis hat sie über Musikveranstaltungen, die im württembergi- schen Allgäu und Oberschwaben seit 2010 unter Beteiligung von Bands bzw. Musikern (beispielsweise Liedermacher, Balladensänger usw.), die der rechts- extremen Szene zugeordnet werden und über Festivals, die unter Beteiligung von Personen, die der rechtsextremen Szene zugeordnet werden, stattfanden (bitte aufschlüsseln nach Ort, Datum, Anzahl der Teilnehmenden und sonsti- gen bei der Veranstaltung aufgetretenen Bands bzw. Musikern und deren Her- kunft)? 9. Welche Kenntnisse liegen ihr über sonstige rechtsextremistische Veranstal- tungen im Wahlkreis Wangen, im württembergischen Allgäu und Oberschwa- ben seit 2016 vor (bitte aufschlüsseln nach Namen der veranstaltenden Perso- nen oder Organisationen, Art der Veranstaltung, Ort, Datum und Zahl der Teilnehmenden)? 10. Welche Kenntnisse hat sie darüber, welche Veranstaltungen der rechtsextre- men Szene aufgrund von Verboten oder sonstigen Gründen im Wahlkreis Wangen, im württembergischen Allgäu und Oberschwaben seit 2016 nicht stattgefunden haben (bitte aufschlüsseln nach Namen der Veranstalter oder Organisationen, Art der Veranstaltung, Ort, Datum)? 09. 08. 2018 Krebs, Filius, Bogner-Unden, Hahn, Maier GRÜNE Begründung Die Schwäbische Zeitung berichtet am 27. Juli 2018, dass am Samstagabend, den 14. Juli 2018, ein „Neonazi-Konzert mit dem Motto ‚Angry, Live and Loud 2‘“ in Stockbauren bei Aichstetten stattfand. 170 Besucher und Besucherinnen waren angereist, um beispielsweise die finnische Band Mistreat zu hören. Im Artikel heißt es: „Veranstalter war die rechtsextreme Gruppierung Voice of Anger aus Bayern“. Das Konzert sollte in Bayern stattfinden, wurde dort verboten und anschließend nach Stockbauren verlegt. Diese Kleine Anfrage soll dazu dienen, mehr über die Szene und ihre Aktivitäten zu erfahren. Antwort Mit Schreiben vom 7. September 2018 Nr. 3-1228.2/603 beantwortet das Ministe- rium für Inneres, Digitalisierung und Migration die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Kenntnisse hat sie über die Aktivitäten der Kameradschaft „Voice of Anger“, insbesondere über die Rekrutierung von Nachwuchs im Wahlkreis Wangen, im württembergischen Allgäu und Oberschwaben? Zu 1.: Die Skinhead-Gruppierung „Voice of Anger“ wurde 2002 im Großraum Mem- mingen/Kempten gegründet und ist eine überregional aktive Gruppierung aus Bayern. Der Gruppierung stand zunächst eine ehemalige Gaststätte in Memmin- gen als Clubhaus zur Verfügung, bis dieses infolge eines Brands in der Nacht zum 2
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 4607 25. April 2017 unbenutzbar wurde. Die etwa 60 Mitglieder und Anhänger der Gruppierung gehören mehreren Sektionen an, die alle in Bayern verortet sind. Die Mehrzahl der Mitglieder und Anhänger wohnt in Bayern, wo auch der Schwer- punkt der Aktivitäten liegt. Im Mittelpunkt dieser Aktivitäten stehen die gemein- same Freizeitgestaltung, interne Veranstaltungen und Feiern sowie die Veranstal- tung bzw. der Besuch von Skinhead-Konzerten (vgl. hierzu auch Verfassungs- schutzbericht Bayern 2017, S. 165). Zur Rekrutierung neuer Mitglieder können die Polizei Baden-Württemberg und das Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg (LfV) keine Angaben machen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass bei der Mitgliederrekrutierung in erster Linie Kennverhältnisse eine entscheidende Rolle spielen, zumal es sich bei den bereits aktiven Mitgliedern zumeist um langjährige Szeneangehörige handelt. 2. Welche Maßnahmen ergreift sie, um die Ausbreitung der Skinheadkamerad- schaft „Voice of Anger“ und insbesondere die Rekrutierung von Nachwuchs zu verhindern? Zu 2.: Musikveranstaltungen sind seit jeher das wichtigste Propagandamedium und Re- krutierungsmittel der rechtsextremen Szene. Hier können insbesondere für jünge- re Menschen Anreize zum Einstieg in die Szene gesetzt sowie Radikalisierungs- prozesse gefördert werden. Über die Musik wird rechtsextremistisches Gedanken- gut verbreitet. Rechtsextremistische Konzerte können ein Forum zum Knüpfen von Kontakten und Austausch von Informationen bilden. Die Vernetzung der Szene wird hier vorangetrieben. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH BW) sind rechtsextremistische Skinheadkonzerte regelmäßig mit einer politischen Botschaft verbunden und daher als Versammlung im Sinne des Art. 8 des Grundgesetzes einzustufen (siehe VGH BW, Urteil vom 12. Juli 2010, Az.: 1 S 349/10). Daher ist ein entsprechendes Verbot an den Vorschriften des Ver- sammlungsgesetzes zu messen. Bei Bekanntwerden entsprechender Veranstaltun- gen prüfen die regionalen Polizeipräsidien in enger Abstimmung mit dem LfV, ob ein Versammlungsverbot in Betracht kommt. Im Übrigen wird auf die Antwort des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration zur Drucksache 16/1486 verwiesen. (Zum polizeilichen Umgang mit rechtsextremistischen Mu- sikveranstaltungen hat das Landeskriminalamt eine Handreichung erarbeitet und den Polizeidienststellen zur Verfügung gestellt). Bei Bekanntwerden von Sachverhalten in Bezug auf die in Bayern ansässige Gruppierung „Voice of Anger“ im Besonderen, die das Land Baden-Württemberg betreffen, werden Maßnahmen im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten zur Ab- wehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung sowie zur Auf- klärung von Straftaten durch das Landeskriminalamt gemeinsam mit dem jeweils betroffenen Polizeipräsidium getroffen. Der Verfassungsschutz fungiert als „Frühwarnsystem“ der freiheitlichen demo- kratischen Grundordnung. Seine Aufgabe ist es, verfassungsfeindliche und sicher- heitsgefährdende Bestrebungen zu beobachten und politisch Verantwortliche, die zuständigen Stellen sowie die Bürgerinnen und Bürger zu unterrichten. Über die regelmäßige Berichterstattung, etwa im Verfassungsschutzbericht, hinaus, leistet das LfV Präventionsarbeit. So werden zum Phänomenbereich Rechtsextremismus regelmäßig Informationsveranstaltungen (Vorträge, Fortbildungen) für unter- schiedliche Zielgruppen angeboten, auf Anfrage auch in Städten und Gemeinden bzw. deren Einrichtungen. 3
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 4607 3. Welche Kenntnisse hat sie über andere rechtsextremistische Organisationen und Strukturen in der oben genannten Region, insbesondere über „Blood & Honour“, „Combat 18“ und „Hammerskins“ sowie über deren möglichen Kontakte zur Kameradschaft „Voice of Anger“? Zu 3.: Strukturen von „Blood & Honour“, „Combat 18“ und den „Hammerskins“ sind in der gemäß Fragestellung in Rede stehenden Region (Landkreise Sigmaringen, Ravensburg, Bodenseekreis, Biberach, Alb-Donau-Kreis und Stadtkreis Ulm) nicht bekannt. Entsprechend liegen weder der Polizei Baden-Württemberg noch dem LfV Hinweise auf mögliche Kontakte entsprechender Gruppen zu „Voice of Anger“ vor. In der o. g. Region vertreten sind die „Identitäre Bewegung Deutschland“ (IBD) und die „Nationaldemokratische Partei Deutschlands“ (NPD). Die Regionalgruppe „Identitäre Bewegung Schwaben“ (IB Schwaben) der IBD ist mit den Ortsgruppen „Sigmaringen“, „Bodensee“, „Ulm“ und „Allgäu“ vor Ort angesiedelt. Aktivitäten der Ortsgruppe „Sigmaringen“ konnten bislang nicht fest- gestellt werden. Die Ortsgruppen „Bodensee“, „Ulm“ und „Allgäu“ traten hinge- gen mit verschiedenen Aktionsformen in Erscheinung. Hierzu zählen unter ande- rem Stammtischtreffen sowie Plakat- bzw. Banneraktionen und Flugblattaktionen (zu den einzelnen Aktionen wird auf die Auflistung in der Antwort zu Frage 9 verwiesen). Es liegen keine Hinweise auf mögliche Kontakte zu „Voice of An- ger“ vor. Internetveröffentlichungen der Partei zufolge ist die NPD über den Kreisverband Konstanz-Bodensee mit Postfachadresse in Singen bzw. Friedrichshafen in der Region präsent. Daneben existieren nach Angaben der Partei ein Kreisverband Biberach ohne weitere Angaben und ein Kreisverband Ulm mit Postfachadresse in Neu-Ulm. Zudem wurde im August 2016 in der Region Schwarzwald-Boden- see ein Stützpunkt der NPD-Jugendorganisation „Junge Nationalisten“ (JN) ge- gründet. Es liegen keine Hinweise auf mögliche Kontakte zu „Voice of Anger“ vor. 4. Welche Kenntnisse hat sie über Anmietungen aller Art (Pacht, Miete, Überlas- sung), ob dauerhaft oder punktuell für Konzerte und Veranstaltungen oder er- worbene und vererbte Räumlichkeiten und Immobilien der Kameradschaft „Voice of Anger“ in Baden-Württemberg, speziell im Wahlkreis Wangen, im württembergischen Allgäu und Oberschwaben (bitte aufgeschlüsselt nach Ver- waltungsgliederung und Gemeinden des Landes)? Zu 4.: Am 7. Oktober 2017 veranstaltete „Voice of Anger“ ein Konzert in Bad Wurzach im Landkreis Ravensburg und am 14. Juli 2018 in Stockbauren in der Gemeinde Aichstetten im Landkreis Ravensburg. Beide Veranstaltungsörtlichkeiten wurden durch den jeweiligen Eigentümer zur Verfügung gestellt. Ob die Räumlichkeiten vermietet/verpachtet oder anderweitig überlassen wurden, ist nicht bekannt. 5. Welche Maßnahmen strebt sie an, um länderübergreifende polizeiliche Zusam- menarbeit zwischen Bayern und Baden-Württemberg zu stärken, um somit wei- tere Konzerte von rechtsextremen Bands und Musikern oder anderen Veran- staltungen ggf. verhindern zu können? Zu 5.: Auf die Antwort zu Frage 2. wird verwiesen. Im Übrigen arbeitet die Polizei Baden-Württemberg im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages stets eng und vertrauensvoll mit anderen Behörden, Stellen und sonsti- gen Institutionen zusammen; insbesondere auch mit Dienststellen der bayerischen Landespolizei. Ein bilateraler Austausch findet insbesondere zwischen dem Poli- 4
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 4607 zeipräsidium Konstanz und dem Polizeipräsidium Schwaben-Südwest (Bayern) statt. Bei Bekanntwerden rechtsextremistischer Versammlungen stimmen die ört- lich betroffenen Polizeidienststellen die polizeilichen Maßnahmen ab. Die Zusammenarbeit der Landesämter für Verfassungsschutz Bayern und Baden- Württemberg läuft reibungslos. Bezüglich bevorstehender Veranstaltungen in dem die Landesgrenzen überschreitenden Bereich findet ein regelmäßiger Infor- mationsaustausch statt. 6. Wie wurde sichergestellt, ob − und wenn ja welche − Straftaten auf der mehr- stündigen Konzertveranstaltung in Stockbauren begangen wurden? 7. Welche schnelle Unterstützung kann sie der Polizei vor Ort im Falle von Über- griffen und Ausschreitungen zusagen? Zu 6. und 7.: Im Rahmen der polizeilichen Maßnahmen durch das zuständige Polizeipräsidium Konstanz am 14. Juli 2018 wurden keine Straftaten festgestellt. Im Übrigen werden durch gezielte Aufklärungsmaßnahmen und einen engen In- formationsaustausch mit anderen Behörden und Stellen Absichten zur Durch- führung entsprechender Veranstaltungen regelmäßig schon im Vorfeld bekannt. Auch wenn die genaue Örtlichkeit eines Konzertes unter Umständen erst kurz- fristig festgelegt bzw. bekannt wird, lässt sich vorab meist ein regionaler Schwer- punkt erkennen. Im Zuge der Lagebeurteilung und Vorbereitung der Einsatzmaßnahmen wird hier- bei auch der mögliche Bedarf an polizeilichen Einsatzkräften bewertet und be- rücksichtigt. Soweit die Ressourcen der örtlichen Polizeidienststellen zur Bewälti- gung des Einsatzes nicht ausreichen, stellt das Polizeipräsidium Einsatz zusätzli- che Kräfte und besondere Einsatzmittel der Bereitschaftspolizei bereit. Bei unvor- hersehbaren Lageentwicklungen (ad-hoc-Lagen) können darüber hinaus kurz- fristig weitere im Dienst befindliche Kräfte der umliegenden Polizeidienststellen bzw. Alarmeinheiten der regionalen Polizeipräsidien aufgerufen und zur Bewälti- gung des Einsatzgeschehens hinzugezogen werden. Anlassbezogen werden in enger Abstimmung mit der Bayerischen Landespolizei auch länderübergreifend Kräfte zur gegenseitigen und schnellen Unterstützung eingesetzt. 8. Welche Kenntnis hat sie über Musikveranstaltungen, die im württembergischen Allgäu und Oberschwaben seit 2010 unter Beteiligung von Bands bzw. Musi- kern (beispielsweise Liedermacher, Balladensänger usw.), die der rechtsextre- men Szene zugeordnet werden und über Festivals, die unter Beteiligung von Personen, die der rechtsextremen Szene zugeordnet werden, stattfanden (bitte aufschlüsseln nach Ort, Datum, Anzahl der Teilnehmenden und sonstigen bei der Veranstaltung aufgetretenen Bands bzw. Musikern und deren Herkunft)? Zu 8.: Nachfolgende rechtsextremistische Musikveranstaltungen wurden seit dem Jahr 2010 bis heute in der gemäß Fragestellung in Rede stehenden Region (Landkreise Sigmaringen, Ravensburg, Bodenseekreis, Biberach, Alb-Donau-Kreis und Stadt- kreis Ulm) bekannt: 5
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 4607 $Q]DKOGHU $XIJHWUHWHQH%DQGV 2UW 'DWXP 7HLOQHKPHU /LHGHUPDFKHU %ODXEHXUHQ XQEHNDQQW *HEXUWVWDJVIHLHUPLW%DQG Ä.RGH[)UHL³ %< %ODXEHXUHQ XQEHNDQQW Ä%DUEDURVVD³ %: Ä.RGH[)UHL³ %< Ä.RPPDQGR6NLQ³ %: %ODXEHXUHQ Ä.RGH[)UHL³ %< 6HLHQ Ä1DNHGEXWDUPHG³ XQEHNDQQW Ä.RPPDQGR6NLQ³ %: %DG:XU]DFK Ä.RGH[)UHL³ %< 6HLEUDQ] Ä)DXVWUHFKW³ %< Ä.RPPDQGR6NLQ³ %: Ä6WRQHKDPPHU³ .DQDGD $LFKVWHWWHQ Ä.RWWHQ³ 15: Ä0LVWUHDW³ )LQQODQG Ä.RPPDQGR6NLQ³ %: Ä3URLVVLVFKH+HU]EXEHQ³ XQEHNDQQW 9. Welche Kenntnisse liegen ihr über sonstige rechtsextremistische Veranstaltun- gen im Wahlkreis Wangen, im württembergischen Allgäu und Oberschwaben seit 2016 vor (bitte aufschlüsseln nach Namen der veranstaltenden Personen oder Organisationen, Art der Veranstaltung, Ort, Datum und Zahl der Teilneh- menden)? Zu 9.: Dem LfV und der Polizei Baden-Württemberg liegen offen verwertbare Erkennt- nisse zu nachfolgenden sonstigen rechtsextremistischen Veranstaltungen seit dem Jahr 2016 bis heute in der gemäß Fragestellung in Rede stehenden Region (Land- kreise Sigmaringen, Ravensburg, Bodenseekreis, Biberach, Alb-Donau-Kreis und Stadtkreis Ulm) vor: $Q]DKOGHU 2UW 'DWXP 9HUDQVWDOWXQJVDUW 7HLOQHKPHU 3IXOOHQGRUI MHGHQ]ZHL XQEHNDQQW Ä%UJHUVWDPPWLVFKH³GHU13' WHQ6RQQWDJ LP0RQDW XQEHNDQQW XQEHNDQQW -DKUHVKDXSWYHUVDPPOXQJXQG6WDPP WLVFK13'.UHLVYHUEDQG.RQVWDQ] %RGHQVHH $LWUDFK 9HUVDPPOXQJ$//*,'$ Ä$OOJlXHUJH JHQGLHhEHUIUHPGXQJGHV$EHQGODQGV³ hEHUOLQJHQ XQEHNDQQW 7UHIIHQGHU,%2UWVJUXSSH%RGHQVHH /DQGNUHLVH6LJ XQEHNDQQW Ä+HOGHQJHGHQNHQ³GHU3DUWHL PDULQJHQX Ä'HU,,,:HJ³ %RGHQVHHNUHLV 6W*HRUJHQ XQEHNDQQW *UQGXQJVIHLHU-16WW]SXQNW 6FKZDU]ZDOG%RGHQVHH 6
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 4607 $Q]DKOGHU 2UW 'DWXP 9HUDQVWDOWXQJVDUW 7HLOQHKPHU 6LJPDULQJHQ .XQGJHEXQJGHU3DUWHLÄ'HU,,,:HJ³ (KLQJHQ ,QIRUPDWLRQVVWDQGGHU,%2UWVJUXSSH 8OP 8OP FD XQEHNDQQW %DQQHUDNWLRQGHU,%2UWVJUXSSH8OP 8OP XQEHNDQQW Ä)XQNHQIHXHU³±%UDXFKWXPVYHUDQVWDO WXQJGHU,%2UWVJUXSSH8OP 8OP YPWO XQEHNDQQW %DQQHUDNWLRQGHU,%2UWVJUXSSH8OP .: 5DXP8OP .: XQEHNDQQW %DQQHUDNWLRQGHU,%2UWVJUXSSH8OP 8OP YPWO XQEHNDQQW 6WDPPWLVFKGHU,%2UWVJUXSSH8OP %LEHUDFK 9HUVDPPOXQJ,% 8OP XQEHNDQQW %DQQHUDNWLRQGHU,%2UWVJUXSSH8OP EHLHLQHP9RUWUDJGHU,QLWLDWLYH Ä%UJHULPSXOVH³ 5DGROI]HOO ,QIRUPDWLRQVVWDQGGHU13' 6LQJHQ ,QIRUPDWLRQVVWDQGGHU13' 6LJPDULQJHQ ,QIRUPDWLRQVVWDQGGHU,%6FKZDEHQ 0HNLUFK FD %DQQHUDNWLRQGHU,%2UWVJUXSSH%RGHQ VHHEHLHLQHU9HUDQVWDOWXQJGHU1*2 Ä6HD(\H³ 8OP FD FD %DQQHUDNWLRQGHU,%2UWVJUXSSH8OP hEHUOLQJHQ ]ZLVFKHQ XQEHNDQQW )OXJEODWWYHUWHLOXQJGHU,%2UWVJUXSSH XQG %RGHQVHH 8OP XQEHNDQQW %DQQHUDNWLRQGHU,%2UWVJUXSSH8OP hEHUOLQJHQ *ULOOIHLHUYRQ5HFKWVH[WUHPLVWHQ 8OP FD 3ODNDWDNWLRQXQG*ULOOIHVWGHU,%2UWV JUXSSH8OP hEHUOLQJHQ FD XQEHNDQQW %DQQHUDNWLRQGHU,%2UWVJUXSSH %RGHQVHH 8OP VHLWFD XQEHNDQQW /HVHNUHLVGHU,%2UWVJUXSSH8OP 0LWWH$X JXVW 8OP 3URWHVWNXQGJHEXQJGHU,%2UWVJUXSSH 8OPDQOlVVOLFKGHV%HVXFKVGHU%XQGHV NDQ]OHULQ )ULHGULFKVKDIHQ FD FD %DQQHUDNWLRQGHU,%2UWVJUXSSH %RGHQVHH 8OP XQEHNDQQW $NWLRQ.XQGJHEXQJGHU,%2UWVJUXSSH 8OP 7
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 4607 $Q]DKOGHU 2UW 'DWXP 9HUDQVWDOWXQJVDUW 7HLOQHKPHU %RGHQVHHNUHLV .DPHUDGVFKDIWVWUHIIHQ 8OP 9HUVDPPOXQJ.XQGJHEXQJGHU,%2UWV JUXSSH8OP %ODXEHXUHQ6HL =HLW]HXJHQYRUWUDJGHU3DUWHL HQ Ä'HU,,,:HJ³ 8OP FD 9HUVDPPOXQJ,QIRUPDWLRQVVWDQGGHU ,%2UWVJUXSSH8OP 8OP FD± 6RJHQDQQWHÄ,%=RQH³ ,QIRUPDWLRQV VWDQG 8OP XQEHNDQQW %DQQHUDNWLRQGHU,%2UWVJUXSSH8OP Die Veranstaltungen der jeweiligen IB-Ortsgruppen sind vermutlich mit Unter- stützung anderer IB-Ortsgruppen bzw. der Regionalgruppe IB Schwaben durch- geführt worden. 10. Welche Kenntnisse hat sie darüber, welche Veranstaltungen der rechtsextre- men Szene aufgrund von Verboten oder sonstigen Gründen im Wahlkreis Wangen, im württembergischen Allgäu und Oberschwaben seit 2016 nicht stattgefunden haben (bitte aufschlüsseln nach Namen der Veranstalter oder Organisationen, Art der Veranstaltung, Ort, Datum)? Zu 10.: Dem LfV und der Polizei Baden-Württemberg liegen keine Informationen im Sin- ne der Fragestellung vor. Strobl Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration 8