Wie weit ist die Landesregierung bei der Umsetzung der Empfehlungen der Pflegeenquete aus den Abschnitten 3.1 und 3.2?
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 4525 16. Wahlperiode 23. 07. 2018 Große Anfrage der Fraktion der SPD und Antwort der Landesregierung Wie weit ist die Landesregierung bei der Umsetzung der Empfehlungen der Pflegeenquete aus den Abschnitten 3.1 und 3.2? Große Anfrage Wir fragen die Landesregierung: 1. Welche neuen Formen im Leistungserbringungsrecht außerhalb des Wohnens, die in den letzten Jahren mit Mitteln des Innovationsprogramms Pflege geför- dert wurden, haben sich als besonders wirksam herausgestellt und welche da- von haben sich inzwischen in der Pflege etabliert? 2. Wie viele AAL-Lotsinnen und -Lotsen (AAL = Ambient Assisted Living oder auch altersgerechte Assistenzsysteme für ein gesundes und unabhängiges Le- ben) bzw. Senioren-Technik-Botschafterinnen und -Botschafter sind in Baden- Württemberg im Einsatz? 3. Wann und mit welchem Ergebnis wurde die Empfehlung der Pflegeenquete, eine öffentlichkeitswirksame Kampagne durchzuführen, deren Ziel es ist, in der Bevölkerung das Bewusstsein zur Vorsorge und Prävention zu stärken, im Landesausschuss für Gesundheitsförderung und Prävention beraten? 4. Mit welchem Ergebnis haben die Rahmenvertragspartner inzwischen über eine bessere Refinanzierung der Fahrzeiten ambulanter Dienste verhandelt? 5. Zu welchen Erkenntnissen hat der Runde Tisch Häusliche Krankenpflege in- zwischen geführt und welche Veränderungen, vor allem in der Finanzierung dieser Leistung, wurden inzwischen erreicht? 6. Mit welchen weiteren Mitteln und an welchen Stellen setzt sie sich insgesamt entsprechend der Festlegung im grün-schwarzen Koalitionsvertrag für eine kostendeckende Finanzierung der häuslichen Krankenpflege ein? Eingegangen: 23. 07. 2018 / Ausgegeben: 02. 11. 2018 1 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich- abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“.
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 4525 7. Hat sie inzwischen Forschungsprojekte über den Zusammenhang der Aussicht auf die Bewilligung von Pflegeleistungen und der Herkunft der Menschen mit Pflegebedarf oder zum Gesundheitsstatus von pflegenden Angehörigen initi- iert bzw. gefördert? 8. Wie konnten durch die Arbeit im Landesausschuss für Gesundheitsförderung und Prävention inzwischen die Prüfung und Etablierung präventiver Prozesse zur Vermeidung von Pflegebedürftigkeit vorangetrieben werden? 9. Welche Fortschritte gibt es inzwischen bei der ärztlichen Versorgung in Pfle- geheimen? 10. Wie können als Umsetzung der jüngst vorgestellten Ergebnisse des Modell- projekts Prävention für Senioren Zuhause (PräSenZ) präventive Hausbesuche regelhaft in den Kommunen Baden-Württembergs zum Einsatz kommen und wie können diese finanziert werden? 11. Welche Fortschritte konnte sie inzwischen hinsichtlich der Verbesserung und Vereinheitlichung der statistischen Erfassung von Einrichtungen der Rehabili- tation und der Inanspruchnahme von Rehabilitationsangeboten erreichen und erfolgt dazu eine Bundesratsinitiative? 12. Wie weit ist inzwischen der Ausbau von Angeboten der ambulanten und mo- bilen Rehabilitation in Baden-Württemberg? 13. Wie viele geriatrische Rehabilitationsmaßnahmen wurden in den vergangenen Jahren in Baden-Württemberg bewilligt, entspricht die Bewilligungspraxis aus ihrer Sicht dem Bedarf und wird sie zur Verbesserung der Bewilligungs- praxis eine Bundesratsinitiative einbringen? 14. Wann wird das Sozialministerium die angekündigte Verbraucherbroschüre zum Geriatriekonzept herausgeben? 15. Welche Fortschritte sind aus ihrer Sicht insbesondere mit dem Inkrafttreten des Rahmenvertrags zum 1. Oktober 2017 beim Entlassmanagement hinsicht- lich der Beratung und Beantragung von Rehabilitationsmaßnahmen zu ver- zeichnen und welche Herausforderungen bestehen dazu noch? 16. Wie viele hausärztlich-geriatrische Basisassessments wurden in den letzten Jahren in Baden-Württemberg von Vertragsärztinnen und -ärzten abgerechnet und hält sie diese Zahl für angemessen? 17. Wann erfolgt die im grün-schwarzen Koalitionsvertrag angekündigte Bundes- ratsinitiative mit dem Ziel der Verankerung eines Rechtsanspruchs der Reha- Einrichtungen auf eine leistungsorientierte Vergütung im Sozialgesetzbuch (SGB) V und SGB IX, die die Investitionskosten zeitgemäßer Rehabilitations- medizin (technische und räumliche Ausstattung) sowie die Qualitätsvorgaben und Personal- und Sachkostensteigerungen abdeckt? 18. Wann erfolgt die im grün-schwarzen Koalitionsvertrag angekündigte Bundes- ratsinitiative mit dem Ziel der Mitverantwortung der sozialen Pflegeversiche- rung für die geriatrische Rehabilitation und einem entsprechenden Aus- gleichsmechanismus zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung? 19. Welche Erkenntnisse ergeben sich aus der vom Sozialministerium in Auftrag gegebenen Analyse geriatrischer Versorgungsstrukturen? 20. Wie ist der aktuelle Stand zur Einführung von Pflegepersonaluntergrenzen gemäß § 137 i SGB V und welche Auswirkungen könnten diese auf die Perso- nalausstattung in den entsprechenden Abteilungen baden-württembergischer Krankenhäuser haben? 2
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 4525 21. Wie beurteilt sie die bisher beabsichtigten Inhalte des Pflegepersonal-Stärkungs- Gesetzes der Bundesregierung, mit welchem etliche Teile aus den Handlungs- empfehlungen der Pflegeenquete zur Personalsituation umgesetzt werden könnten und welche wichtigen Aspekte sind aus ihrer Sicht darin noch zu ver- bessern? 22. Wie weit ist der Stand des vom Sozialministerium angekündigten Modellvor- habens nach § 63 Absatz 3 c SGB V und was sind seine Inhalte? 23. 07. 2018 Stoch, Gall, Hinderer, Kenner, Wölfle und Fraktion Begründung Mit ihrem Abschlussbericht hat die Enquetekommission „Zukunft der Pflege in Baden-Württemberg zukunftsorientiert und generationengerecht gestalten“ über 600 Handlungsempfehlungen abgegeben. Diese wurden durch die Landesregie- rung in der Drucksache 16/881 inhaltlich bewertet. Mit den Drucksachen 16/2000 und der Tischvorlage in Drucksache 16/2065 hat die Landesregierung erste Be- richte zur geplanten Umsetzung abgegeben. Ziel dieser Großen Anfrage ist es, die Umsetzung der Empfehlungen der Enquetekommission aus den Abschnitten 3.1 und 3.2 in den Punkten zu klären, in denen noch offene Fragen vorhanden sind. Antwort*) Schreiben des Staatsministeriums vom 9. Oktober 2018 Nr. III: In der Anlage übersende ich unter Bezugnahme auf § 63 der Geschäftsordnung des Landtags von Baden-Württemberg die von der Landesregierung beschlossene Antwort auf die Große Anfrage. In Vertretung Schopper Staatssekretärin *) Der Überschreitung der Sechs-Wochen-Frist wurde zugestimmt. 3
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 4525 Anlage: Schreiben des Ministeriums für Soziales und Integration Mit Schreiben vom 27. September 2018 Nr. 33-0141.5-016/4525 beantwortet das Ministerium für Soziales und Integration im Namen der Landesregierung die Große Anfrage wie folgt: 1. Welche neuen Formen im Leistungserbringungsrecht außerhalb des Wohnens, die in den letzten Jahren mit Mitteln des Innovationsprogramms Pflege geför- dert wurden, haben sich als besonders wirksam herausgestellt und welche da- von haben sich inzwischen in der Pflege etabliert? Folgende zwei aus Mitteln des Innovationsprogramms Pflege geförderten Projekte haben wegweisende Ergebnisse für Weiterentwicklungen im Leistungserbringungs- recht aufgezeigt. Im Projekt „AmbuNet“ wurde durch die Delegation von medizinischen Tätigkei- ten an Pflegefachkräfte in der stationären Altenpflege ein Lösungsansatz gegen die prognostizierte medizinische Unterversorgung in ländlichen Regionen ent- wickelt. Qualifizierte Pflegefachkräfte absolvierten eine besondere Fortbildung zu einer sogenannten Medizinischen Fachpflegekraft (MFP). Diese mit der Kassen- ärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) abgestimmte Ausbildung vermittelt die spezifischen Inhalte der Zusatzqualifikation, die Medizinische Fachangestellte (MFA) in Arztpraxen zur Übernahme von Hausbesuchen im Rah- men einer Delegation, also Tätigkeiten einer Versorgungsassistentin in der Haus- arztpraxis (VERAH), befähigen. So konnten die Fachpflegekräfte die delegierten Leistungen übernehmen. Um die dabei entstehenden Prozesse zu unterstützen, entwickelte das FZI Forschungszentrum Informatik eine webbasierte IT-Infra- struktur sowie eine mobile Anwendung. Die Altenpflege hat in Folge ihrer erweiterten Verantwortung und eines Zusam- menarbeitens auf Augenhöhe mit den Ärzten einen Imagegewinn erfahren. Die medizinische Versorgung sowie die Lebensqualität der Heimbewohnerinnen und Heimbewohner wurden durch diese Kompetenzerweiterung und Übernahme der Tätigkeit sichergestellt und verbessert. Des Weiteren haben sich die Kommunika- tion und die kooperative und konstruktive Zusammenarbeit zwischen beiden Pro- fessionen, Medizin und Pflege, im Verlauf des Projektes zum Positiven ent- wickelt. Die teilnehmenden Hausärzte haben durch die Entlastung zusätzliche Zeitressourcen gewonnen, um so die Versorgung einer größeren Anzahl an Pa- tienten und Patientinnen möglich zu machen. Für spätere Projekte kann dies als Vorbild fungieren. Bei der abschließenden Betrachtung stellte sich durch die Prozess- und Qualitäts- verbesserungen ein Potenzial für sehr hohen gesundheitsökonomischen Nutzen heraus, welcher jedoch in einer weiterführenden und größeren Evaluation erst noch seine Bestätigung finden muss. Die in diesem Projekt gewonnenen Ergeb- nisse und Erfahrungen fließen nun in das unter der Leitung der KVBW gemein- sam mit den Krankenkassen durchgeführte Projekt „coordinated medical care“ (CoCare) ein. Das Projekt erstreckt sich über einen Zeitraum von drei Jahren, vom 1. April 2017 bis zum 31. März 2020 und wird aus dem Innovationsfonds des Gemeinsamen Bundesausschusses gefördert. Ein weiteres im Rahmen des Innovationsprogramms Pflege gefördertes Vorhaben mit wichtigen Ergebnisse für Weiterentwicklungen im Leistungserbringungsrecht ist das Projekt „Ambulante rund um die Uhr Betreuung Walzbachtal“. Darin wur- de eine kostenneutrale professionelle Alternative für den Einsatz ausländischer 24h-Kräfte erprobt, die Menschen mit umfassendem Unterstützungsbedarf einen Verbleib in der eigenen Häuslichkeit zu vergleichbaren Kosten einer stationären Unterbringung ermöglicht. Umgesetzt wurde es in einem Zusammenschluss aus lokalen Akteuren bestehend aus den Sozialstationen Stutensee, Walzbachtal und Weingarten, dem Sozialdezernenten des Landkreises, der AOK Mittlerer Ober- rhein und wissenschaftlichen Partnern der Evangelischen Hochschule Freiburg und des FZI Forschungszentrums Informatik sowie den Technikpartnern des Zen- trums für Telemedizin Bad Kissingen und der escos automation GmbH. Das Pro- jekt wurde als eine zweijährige Pilotierung ab April 2014 durchgeführt. 4
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 4525 Herzstück des zu erprobenden Alternativangebots zur „Rund um die Uhr Betreu- ung“ ist ein durch die Sozialstation verantwortetes Case Management, das Ange- bote lokaler Gruppen (z. B. Nachbarschaftshilfe, Vereine) mit den Ressourcen von Angehörigen, Nachbarn und professionellen Dienstleistungen (z. B. Tagespflege, hauswirtschaftliche Hilfen, Pflege- und Betreuungsleistungen) zusammenbringt. Auf Wunsch des Betroffenen werden diese Prozesse durch den Einsatz innovati- ver Technologien (z. B. Sensor-Monitoring-Systeme zur Sturzerkennung/-präven- tion) unterstützt, die kritische Situationen in der Häuslichkeit erkennen und rund um die Uhr passgenaue Hilfe über eine Smartphone-App organisieren. Damit wurde das Ziel verfolgt, ein Modell zur „Rund-um-die-Uhr-Betreuung“ zu reali- sieren, das vorhandene Strukturen im Wohnumfeld stärkt, Technik in der Woh- nung sinnvoll einbindet und anhand eines persönlichen Budgets die Tages- und Nachtpflege bedarfsorientiert abbildet. Das Pilotprojekt startete an der Diakonie- Sozialstation Walzbachtal und wurde im zweijährigen Projektverlauf auf die Dia- konie-Sozialstationen Stutensee und Weingarten ausgeweitet. Das Projekt zeigt, dass durch einen individuellen Bürger-Profi-Technik-Mix eine Rund-um-die-Uhr-Versorgung auch im ländlichen Raum sichergestellt werden kann. Hierzu wurden auf Einzelfallebene Leistungen der Sozialstation (Pflege, Hauswirtschaft und Betreuung) und Angehörigenpflege mit nachbarschaftlichen Unterstützungsangeboten, Ausstattung des Wohnumfeldes und „intelligenten“ tech- nischen Hilfsmitteln kombiniert. Damit konnten folgende Ziele erreicht werden: • Schaffung eines ambulanten Angebots, das Menschen mit Unterstützungsbe- darf eine bedarfsgerechte Rund-um-die-Uhr-Betreuung zur Verfügung stellt und • Alternativen zum Einsatz prekär beschäftigter ausländischer Pflegekräfte in der eigenen Häuslichkeit ermöglicht sowie • Übergänge (bzw. Umzüge) in ein stationäres Pflegeangebot verzögert oder ver- hindert. • Der über die Sozialstation arrangierte Bürger-Profi-Technik-Mix (Case Mana- gement) soll für Betroffene bezahlbar, kostenneutral oder günstiger als die Un- terbringung in einem Pflegeheim oder die Versorgung durch eine 24h-Kraft sein. Von besonderer Bedeutung ist darüber hinaus das Finanzierungsmodell, das neben dem klassischen Zugang zu ambulanten Leistungen des Sozialgesetzbuches (SGB) XI und SGB V als Gutschein im Sinne des Persönlichen Budgets gem. § 35 a SGB XI eine Flexibilisierung der Tagespflegeleistung ermöglicht hat. Auf diese Weise entsteht quasi eine „virtuelle Tages- bzw. Nachtpflegeeinrichtung“, die – anders als ihr Sachleistungspendant – nicht zentral als Gruppenangebot zu fixen Termi- nen, sondern bei Bedarf dezentral als Individualangebot in der Häuslichkeit des Anspruchsberechtigten stattfindet. Das Walzbachtaler Modell zeigt sich damit als wegweisend für die Unterstützung alter und pflegebedürftiger Menschen, weil • ein an der individuellen Situation ausgerichteter Bürger-Profi-Technik-Mix einen Verbleib in der eigenen Häuslichkeit ermöglicht und • belastbare und kostenneutrale Alternativen zum Einsatz von 24h-Kräften ge- schaffen werden, die häufig unter prekären Bedingungen in rechtlichen Grau- zonen in Deutschland arbeiten und gleichzeitig in ihrem Heimatland zugunsten der Deutschen Versorgungsstruktur eine Lücke an Pflegepotential hinterlassen. Das Angebot hat sich als kostenneutral oder günstiger als die 24h-Kräfte erwiesen. Diese Pilotierung neuer Formen im Leistungserbringungsrecht wird nun zunächst unter den mittlerweile geänderten und weiterentwickelten Rahmenbedingungen des SGB XI in einem größeren Rahmen und mit allen Kassenarten zu erproben sein. Die Pilotierung hat aber die in diesem Ansatz liegenden Chancen deutlich gemacht. 5
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 4525 2. Wie viele AAL-Lotsinnen und -Lotsen (AAL = Ambient Assisted Living oder auch altersgerechte Assistenzsysteme für ein gesundes und unabhängiges Le- ben) bzw. Senioren-Technik-Botschafterinnen und -Botschafter sind in Baden- Württemberg im Einsatz? „Ambient Assisted Living“ (AAL) bzw. „Assistive Technologien“ tragen dem steigenden Bedarf an Orientierungs-, Unterstützungs- und Hilfsangeboten für äl- tere Menschen Rechnung, die auch bei Pflege- und Unterstützungsbedarf so lange wie möglich in der gewohnten Umgebung verbleiben wollen. „Ambient Assisted Living“ steht für Konzepte, Produkte und Dienstleistungen, die neue Technolo- gien in den Alltag einführen, um die Lebensqualität für Menschen in allen Le- bensphasen, vor allem im Alter, zu erhöhen. Denn Technik- und Medienkompe- tenzen sowie der Einsatz neuer Technologien helfen dabei, Teilhabe und Selbst- bestimmung auch im Alter aufrechtzuerhalten und bieten damit eine Antwort auf die demografischen und sozialen Herausforderungen. Der Zugang zur digitalen Welt stellt ältere Menschen ohne entsprechende Technikerfahrung allerdings nicht selten vor große Herausforderungen, für die sie Unterstützung benötigen. Eine Möglichkeit, Vorbehalte und Berührungsängste abzubauen und technische Assis- tenzsysteme im Lebensalltag zu verankern, ist der Einsatz von AAL-Lotsinnen und -Lotsen bzw. Senioren-Technik-Botschafterinnen und -Botschaftern. Unter ihrer Anleitung können potenzielle Nutzerinnen und Nutzer frühzeitig – idealer- weise vor Eintritt eines Unterstützungsbedarfs – den Umgang mit diesen Techno- logien erlernen und im Alltag erproben. Die Landesregierung begrüßt, dass in Baden-Württemberg mittlerweile vielerorts haupt- und ehrenamtliche AAL-Lotsinnen und -Lotsen im Einsatz sind. Es wäre wünschenswert, wenn sich diese Entwicklung im Umfeld der Kranken- oder Pfle- gekassen, der Seniorenräte, Verbände, Volkshochschulen oder in Selbsthilfegrup- pen weiter fortsetzt. Angesichts der Breite möglicher Einsatzgebiete liegen dem Land jedoch keine gesicherten Daten über die Anzahl der in Baden-Württemberg aktiven Lotsinnen und Lotsen vor. Es zeigt sich aber, dass viele AAL-Lotsinnen und -Lotsen im Umfeld der beste- henden technikunterstützten Musterwohnungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter tätig sind. So hat sich beispielsweise in dem vom Land geförderten Le- bensPhasenHaus in Tübingen die Idee der Techniklotsinnen und -lotsen beson- ders stark manifestiert. Derzeit sind dort 12 Personen vom Kreisseniorenrat Tü- bingen als Senioren-Technik-Botschafter und -Botschafterinnen tätig. Auch in an- deren Teilen Baden-Württembergs zeigt sich eine ähnliche Entwicklung: In der Musterwohnung der GSW Sigmaringen/Sozialverband VdK in Waiblingen sind aktuell drei geschulte ehrenamtliche AAL-Botschafter und -Botschafterinnen tätig. In der Musterwohnung der Beratungsstelle Alter und Technik in Villingen- Schwenningen gibt es zwei ehrenamtliche AAL-Lotsen. Zudem bietet auch die Werkstatt Wohnen des Kommunalverbands für Jugend und Soziales Baden-Würt- temberg (KVJS) in Stuttgart eine Musterwohnung mit Informationen zum be- darfsgerechten, barrierefreien Wohnen und Bauen sowie Lösungen für ein tech- nikunterstütztes Wohnen zu Hause. Die Beratungen und Führungen werden durch geschultes Personal der DRK Wohnberatungsstelle Stuttgart durchgeführt. Derar- tige Musterwohnungen sollen jedoch nicht nur potenzielle Nutzerinnen und Nut- zer mit den neuen Technologien vertraut machen, sondern dienen auch der an- wendungsfreundlichen Fortentwicklung der technischen Assistenzsysteme. So zeigt das FZI Forschungszentrum Informatik Living Lab smartHome/AAL in Karlsruhe in mehreren Räumen die Entwicklung von Innovationen und deren Ein- satz im Alltag auf. In diesem Umfeld werden unter Anleitung von wissenschaft- lichen Mitarbeitenden neue Dienste für das SmartHome und für AAL unter rea- listischen Bedingungen mit Anwendern und Anwenderinnen diskutiert, ent- wickelt und getestet. Die Verbreitung von ehren- und hauptamtlichen AAL-Lotsen und -Lotsinnen in ganz Baden-Württemberg ist aus Sicht der Landesregierung wichtig und wün- schenswert. Veranstaltungen, eine gute Beratungsstruktur für das Wohnen im Alter und die Vernetzung der Akteure untereinander können hierfür wertvolle Türöffner sein. So verzeichnet beispielsweise die Fachstelle für Pflege und Senio- ren im Pflegestützpunkt Tuttlingen eine große Nachfrage nach alltagsunterstüt- zender Technik und plant deshalb die Ausweitung ihrer hauptamtlichen AAL- 6
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 4525 Fachberatung sowie die Einrichtung eines Anschauungsraums für Geräte der all- tagsunterstützenden Technik. Der Sozialverband VdK plant für 2019 die Einrich- tung einer AAL-Musterwohnung für Ältere auf der Bundesgartenschau in Heil- bronn. Im Rahmen der Bundesgartenschau findet am 5. Juni 2019 zudem der Lan- desseniorentag Baden-Württemberg statt. Dabei wird sich ein Workshop am Bei- spiel dieser Musterwohnung mit dem Thema AAL beschäftigen und die techni- schen Möglichkeiten für das Wohnen im Alter vorstellen. Ein gutes Beispiel für eine gelingende Vernetzung ist der Dachverband „Netzwerk für Senior-Internet- Initiativen (sii) Baden-Württemberg“, der landesweit die Senior-Internet-Initiati- ven vernetzt und bei der Aus- und Weiterbildung der Mentoren und Mentorinnen unterstützend tätig ist. Im „Netzwerk für Senior-Internet-Initiativen“ gibt es der- zeit fünf ehrenamtliche AAL-Lotsinnen und -Lotsen. Bei einer Fachtagung des Netzwerks am 4. Oktober 2018 in Bad Urach ist das Thema AAL ebenfalls Teil des Programms. Aus Sicht der Landesregierung ist es wünschenswert, dass auch andere Akteure und Regionen von den Erfahrungen dieser erfolgreichen Praxisbeispiele profieren können, und die Idee der AAL-Lotsen und -Lotsinnen so noch stärker in die Fläche getragen wird. 3. Wann und mit welchem Ergebnis wurde die Empfehlung der Pflegeenquete, eine öffentlichkeitswirksame Kampagne durchzuführen, deren Ziel es ist, in der Bevölkerung das Bewusstsein zur Vorsorge und Prävention zu stärken, im Lan- desausschuss für Gesundheitsförderung und Prävention beraten? Diese Empfehlung wurde bisher noch nicht im Landesausschuss für Gesundheits- förderung und Prävention beraten. Aufklärungskampagnen zu Prävention sind als alleinige Maßnahme nicht zielführend. Vielmehr ist es notwendig, in den Lebens- welten nachhaltige gesundheitsfördernde Strukturen zu schaffen. Mit der Fokus- sierung auf die Quartiersentwicklung entsprechend dem kommunalen Bedarf wer- den insbesondere auch vulnerable Zielgruppen, d. h. Menschen mit einem beson- deren Bedarf, erreicht. Das Thema „Gesund im Alter“ wird selbstverständlich im Landesausschuss beraten, zuletzt stand bei der 5. Sitzung am 25. Juli 2018 ein Beitrag des Landesseniorenrats zur Gesundheitsförderung und Prävention im Alter auf der Tagesordnung. 4. Mit welchem Ergebnis haben die Rahmenvertragspartner inzwischen über eine bessere Refinanzierung der Fahrzeiten ambulanter Dienste verhandelt? Die Refinanzierung der mit der An-/Abfahrt des Pflegedienstes in die Häuslich- keit der zu versorgenden Menschen verbundenen Kosten wird im Rahmen der Vergütungsverhandlungen zwischen den Partnern der Selbstverwaltung geregelt. Im Bereich SGB XI haben die Rahmenvertragspartner im Kontext der Pflegsatz- kommission SGB XI ambulant nicht über die Refinanzierung der Fahrzeiten ver- handelt. Derzeit wird als Anhaltspunkt im Rahmen von Einzelverhandlungen die Regelung der Abrechnung über Wegepauschalen pro Hausbesuch in Höhe von 4,03 Euro angesetzt. Diese Pauschale kann unabhängig vom tatsächlichen Zeit- bzw. km-Aufwand im Einzelfall und von der eingesetzten Qualifikation der Ein- satzkraft abgerechnet werden. Im Bereich der außerklinischen Intensivpflege obliegt die Klärung und Aushand- lung konkreter Finanzierungsfragen, insbesondere zur Refinanzierung von Fahr- zeiten im Rahmen der häuslichen Intensivkrankenpflege nach SGB V ebenfalls den Selbstverwaltungspartnern. Zudem wird die Thematik allgemein im Hinblick auf die Frage einer auskömmlichen Finanzierung sowie der anzuwendenden Transparenzkriterien im Rahmen des Runden Tisches Häusliche Krankenpflege diskutiert. Hierzu wird auf die Ausführungen unter Ziffer 5 verwiesen. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass der Gesetzentwurf der Bundesregierung eines Gesetzes zur Stärkung des Pflegepersonals (Pflegepersonal-Stärkungs-Ge- setz – PpSG) Verbesserungen bei der Vergütung der Wegezeiten in unterversorg- ten ländlichen Räumen vorsieht, wenn die Versorgung nur mit längeren Anfahrts- wegen sichergestellt werden kann. Deshalb sind Grundsätze für einen unbürokra- 7
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 4525 tisch zu gewährenden zusätzlichen Wegekostenzuschlag, der den entsprechenden Aufwand angemessen abbildet, von den Rahmenvereinbarungspartnern nach § 132 a Absatz 1 SGB V festzulegen. Die Regelung ist bis zum 30. Juni 2019 zu treffen. Die Grundsätze sind auch von den Vereinbarungspartnern in den Vergü- tungsvereinbarungen im Bereich der Pflegeversicherung zu berücksichtigen. Die Landesregierung beabsichtigt, sich im Gesetzgebungsverfahren im Wege eines Änderungsantrages im Bundesrat für die Aufhebung der Beschränkung der Wege- kostenzuschläge auf unterversorgte ländliche Räume einzusetzen. 5. Zu welchen Erkenntnissen hat der Runde Tisch Häusliche Krankenpflege in- zwischen geführt und welche Veränderungen, vor allem in der Finanzierung dieser Leistung, wurden inzwischen erreicht? Vor dem Hintergrund der bundesgesetzlichen Rahmenbedingungen sind die Mög- lichkeiten für das Land, gestaltend auf die (finanziellen) Bedingungen der Versor- gung mit Häuslicher Krankenpflege einzuwirken, sehr gering. Gemäß § 132 a Abs. 4 SGB V schließen die Kostenträger mit den Leistungserbringern Verträge bezüglich der Einzelheiten der Versorgung mit Häuslicher Krankenpflege, der Preise und deren Abrechnung. Die inhaltliche Ausgestaltung dieser Versorgungs- verträge obliegt allein den Krankenkassen und den Leistungserbringern als Ver- tragspartnern. Es gilt das Selbstverwaltungsprinzip, sodass die Landesregierung keinen direkten Einfluss auf die finanziellen Vertragsvereinbarungen ausüben kann. Die Handlungsempfehlung der Enquetekommission Pflege, einen Runden Tisch mit den Akteuren des ambulanten Pflegesettings einzuberufen, wurde zwischen- zeitlich umgesetzt. Im Rahmen dieses „Runden Tisches Häusliche Krankenpflege“ werden mit allen beteiligten Akteuren in der Häuslichen Krankenpflege unter der Moderation des Ministeriums für Soziales und Integration grundlegende Themen erörtert und Lö- sungsansätze diskutiert. Ziel der Sitzungen ist es, auf einer gemeinsamen Basis ein Verfahren zu entwickeln, damit für die kommenden Jahre die Häusliche Kran- kenpflege als zentraler Bestandteil der pflegerischen Versorgung in Baden-Würt- temberg gesichert und zukunftsfähig gestaltet werden kann. Zur weiteren Vertiefung wurden im Rahmen der zweiten Sitzung des Runden Tisches folgende zwei Arbeitsgruppen eingerichtet: • Entbürokratisierung in der Häuslichen Krankenpflege • Umsetzung Modellprojekte Bis zur nächsten Sitzung des Runden Tisches Häusliche Krankenpflege am 26. No- vember 2018 sollen die beiden Arbeitsgruppen Ausarbeitungen für eine flächen- deckende Versorgung erstellen, die sich auch mit Fragen der Finanzierung be- schäftigen wird. 6. Mit welchen weiteren Mitteln und an welchen Stellen setzt sie sich insgesamt entsprechend der Festlegung im grün-schwarzen Koalitionsvertrag für eine kostendeckende Finanzierung der häuslichen Krankenpflege ein? Mit Hilfe der unter Ziffer 5 genannten Gremien versucht die Landesregierung, mit den Vertragspartnern neue Wege zu erarbeiten und diese zukünftig in der Praxis flächendeckend umzusetzen, denn die Schaffung einer größtmöglichen Transpa- renz hinsichtlich der Kostenentwicklung und der Qualitätskriterien ist für eine leistungsgerechte Vergütung zum Wohle der Patientinnen und Patienten unerläss- lich. 8
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 4525 7. Hat sie inzwischen Forschungsprojekte über den Zusammenhang der Aussicht auf die Bewilligung von Pflegeleistungen und der Herkunft der Menschen mit Pflegebedarf oder zum Gesundheitsstatus von pflegenden Angehörigen initiiert bzw. gefördert? In dieser Fragestellung sind zwei sehr unterschiedliche Thematiken zusammenge- fasst. Im Hinblick auf den Zusammenhang der Aussicht auf die Bewilligung von Pflegeleistungen und der Herkunft der Menschen mit Pflegebedarf gilt, dass die Herkunft der Menschen für die Leistungsgewährung grundsätzlich keine Rolle spielt und die Herkunft demnach auch nicht systematisch dokumentiert wird. Ausschlaggebend für den Leistungsanspruch ist es, pflegeversichert zu sein und innerhalb dieses Status für die Anerkennung eines Pflegegrades die Feststellung des Grades der Selbständigkeit bzw. Unselbständigkeit. Mit Blick auf den Ge- sundheitsstatus pflegender Angehöriger zeigen die Rückmeldungen der Pflege- kassen, dass die Förderung von Angeboten zur Unterstützung dieser bedeutsamen Gruppe deutlich in den Fokus aller Akteure gerückt ist, die die Strukturen mitver- antworten. Generell haben Forschungsvorhaben und wissenschaftliche Begleitungen zur kon- zeptionellen Weiterentwicklung der Pflegepraxis zugenommen. Das Bestreben, systematisch Erkenntnisse gewinnen zu wollen, die zugleich dem Postulat der Individualität und Regionalität folgen, ist nötiger denn je. Generelle Pauschal- lösungen sind in diesem Kontext nicht angemessen. Im Hinblick auf die Frage der Bewilligung von Pflegeleistungen und der Herkunft der Menschen mit Pflegebedarf gibt es seitens der Pflegekassen erste Überlegun- gen, die Möglichkeiten der künstlichen Intelligenz zu nutzen, um bei Pflegegrad- einstufungen den Zugang zu Pflegleistungen zu erleichtern. Diesbezügliche Über- legungen befinden sich bei der AOK Baden-Württemberg aktuell im Konzep- tionsstadium. Darüber hinaus hat das Land im Rahmen des Innovationspro- gramms Pflege Projekte gefördert, die Situationen sozialer Ungleichheit unter- schiedlichen Hintergrunds in der Versorgung von Menschen mit Pflegebedarf ins Auge fassen. Als Beispiele sollen hier drei Projekte angeführt werden. Im Modellprojekt „Interkulturell geöffneter Pflegedienst“ der AWO Ulm wurde das Ziel verfolgt, einen bestehenden ambulanten Pflegedienst interkulturell zu öffnen. Die im Stadtteil lebenden Migranten und Migrantinnen sollten mit diesem auf zwei Jahre angelegten Projekt erreicht werden. Ziel war die Schaffung von Voraussetzungen zur Integration von Migrantinnen und Migranten auch im hohen Lebensalter, indem ein „barrierefreier Zugang“ zu den entsprechenden Hilfsange- boten im Pflegefall ermöglicht wird. Das Projekt hat gezeigt, dass es einen stei- genden Hilfebedarf bei Migrantinnen und Migranten im Seniorenalter gibt, dass es aber der aufsuchenden Hilfe bedarf, um dieses Angebot für diese Bevölke- rungsgruppe nutzbar zu machen. Aus diesem Grund ist der Aufbau eines Netz- werkes hinein in die Migranten-Communities von elementarer Bedeutung und muss weiter geknüpft werden. Die Ergebnisse geben Hinweise auf die Notwen- digkeit des Aufbaus eines allgemeinen kultursensitiven Wissens und interkultu- reller Kompetenz bei den Diensten und Einrichtungen, des Vorhandenseins von (auch ehrenamtlichen) Dolmetschern, von teilsegregativen Gruppen, bspw. für türkischsprachige und muslimische Besucher und Besucherinnen in der Tages- pflege wie auch einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft für Klientinnen und Klienten mit Migrationshintergrund als Alternative zum klassischen Pflegeheim. Im Projekt „Pflegebegleitung im interkulturellen Kontext“ der Caritas Freiburg- Hochschwarzwald wurden über zwei Jahre hinweg russischsprachige Interessen- ten in einem zweisprachigen Pflegebegleitungskurs fortgebildet und das Netz- werk Pflegebegleitung Markgräflerland um diesen Kulturkreis erweitert. Die große Bereitschaft in diesem Kulturkreis, pflegebedürftige Angehörige im gesam- ten Familiensystem zu pflegen, konnte durch die Pflegebegleitung als Angebot nach § 45 c SGB XI gestärkt werden. Eine Pluralisierung und interkulturelle Öff- nung im Bereich der ehrenamtlichen Arbeit wurden erreicht. Das Projekt „Gesund und Bunt – Kultursensible Pflegeüberleitung vom Kranken- haus in die häusliche Umgebung von älteren türkeistämmigen Menschen in Stutt- gart“ richtete sich an ältere türkischstämmige Patientinnen und Patienten, die nach der Entlassung aus dem Krankenhaus auf sich allein gestellt und auf Hilfe 9
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 4525 angewiesen sind. Mit der Gewinnung und Qualifizierung von muttersprachlichen Übergangslotsinnen und -lotsen wurde eine ehrenamtliche Struktur geschaffen, die eine reibungslose Pflegeüberleitung ermöglichte. Die Erfahrungen aus dem Projektverlauf machen einen hohen Bedarf der Unterstützung in der ersten Zeit nach der Krankenhausentlassung deutlich, da die Konfrontation mit der Pflege- situation in der häuslichen Versorgung erst dort umfassend zum Tragen kommt. Um diese zu gewährleisten sind unter anderem eine stetige Sensibilisierung und Weiterqualifizierung von Mitarbeitenden in der Pflege im Bereich transkultureller Kompetenz sinnvoll, andererseits ein regionaler Netzwerkausbau im Sinne von stabilen Unterstützungsstrukturen zwischen den bestehenden Institutionen für eine Pflegeüberleitung ohne Versorgungsbrüche. Die Verknüpfung von Ehrenamt mit den bestehenden Strukturen in der Gesundheitsversorgung kann dabei zu einer nachhaltigen Unterstützung von pflegebedürftigen Menschen mit Migra- tionshintergrund und ihrer Angehörigen beitragen und auch eine tiefgreifende Sensibilisierung im Hinblick auf die Konsequenzen häuslicher Pflege fördern. Die Abschlussberichte zu den drei genannten Projekten stehen auf der Homepage des Ministeriums für Soziales und Integration zum Download bereit (https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/pflege/ pflegeinfrastruktur/innovationsprogramm-pflege/). Darüber hinaus wird auf das noch laufende Projekt „Mannheim gegen Einsam- keit“ der Gesundheitsprojekt Mannheim e. G. verwiesen, das ebenso im Innova- tionsprogramm Pflege gefördert wird. Darin soll durch die Vermeidung von Isola- tion und Einsamkeit sowie die Ermöglichung von Teilhabe eine deutliche Verbes- serung der Lebensqualität und eine Reduktion der Pflegebedürftigkeit bei den be- troffenen Menschen erreicht werden. Für dieses Vorhaben hat sich eine Projekt- gruppe aus Vertretern des Arztnetzes, sozialer Einrichtungen der Stadt Mann- heim, der Pflegestützpunkte, mehrerer ambulanter Pflegeeinrichtungen sowie der ambulanten geriatrischen Rehabilitation Casana zusammengeschlossen. Geschul- te Patinnen und Paten, die aus allen Altersklassen kommen, sollen betroffene älte- re Menschen begleiten bis eine Stabilisierung erreicht wurde. Im Hinblick auf den zweiten Themenfokus der Frage – der Initiierung von For- schungsprojekten zum Gesundheitsstatus von pflegenden Angehörigen in Baden- Württemberg – werden derzeit die Ergebnisse laufender lokaler Projekte abge- wartet, die beispielsweise im Umfeld der Pflege- und Unfallkassen bereits durch- geführt werden. Hierzu zählt u. a. das von der Unfallkasse Baden-Württemberg initiierte Modellprojekt „Aufbau von Netzwerken zum Gesundheitsschutz von pflegenden Angehörigen durch quartiersnahe Unterstützung“ in Balingen (Lauf- zeit: Herbst 2016 bis Mai 2020). Die wissenschaftliche Begleitung des Projekts erfolgt durch das Fraunhofer-Institut für Arbeitswirtschaft und Organisation (IAO) in Stuttgart. Es wird umgesetzt in Kooperation mit der Stadt Balingen (Pflegestützpunkt), der DAK Gesundheit, der Deutschen Rentenversicherung (Ba- den-Württemberg und Bund) und der Volkshochschule Balingen e. V. Ziel dieses Projekts ist es, den Präventionsgedanken zu stärken, vorhandene Strukturen zur Unterstützung pflegender Angehöriger zu erweitern bzw. niederschwellig zu ge- stalten und die Akteure vor Ort besser miteinander zu vernetzen. Bestandteil der Studie ist auch eine Abfrage der Bedarfe pflegender Angehöriger in Balingen, um passgenaue und quartiersnahe Angebote zu entwickeln. 8. Wie konnten durch die Arbeit im Landesausschuss für Gesundheitsförderung und Prävention inzwischen die Prüfung und Etablierung präventiver Prozesse zur Vermeidung von Pflegebedürftigkeit vorangetrieben werden? Die Vermeidung von Pflegebedürftigkeit ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Dabei sind die kommunalen Akteure wichtige Ansprechpartner für Maßnahmen der Gesundheitsförderung und Prävention. In den Stadt- und Landkreisen können im Rahmen des gesetzlichen Auftrags die Kommunalen Gesundheitskonferenzen insbesondere auch Fragen der Gesundheitsförderung und Prävention in Verbin- dung mit der Pflege erörtern. Dort können auch Ziele entwickelt und Empfehlun- gen mit örtlichem Bezug erarbeitet werden. Der Landesausschuss hat sich bisher noch nicht mit der Prüfung und Etablierung präventiver Prozesse zur Vermeidung von Pflegebedürftigkeit befasst. Im Übrigen wird auf die Ausführungen zum Mo- dellprojekt „PräSenZ – Prävention für Senioren Zuhause“ unter Ziffer 10 verwiesen. 10