Landeseigene Grundstücke und Gebäude mit Potenzial für die Schaffung von Wohnraum im Landkreis Lörrach
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 5003 16. Wahlperiode 15. 10. 2018 Kleine Anfrage des Abg. Rainer Stickelberger SPD und Antwort des Ministeriums für Finanzen Landeseigene Grundstücke und Gebäude mit Potenzial für die Schaffung von Wohnraum im Landkreis Lörrach Kleine Anfrage Ich frage die Landesregierung: 1. Welche bebaubaren Grundstücke im Landkreis Lörrach stehen im Eigentum des Landes (unter Angabe ihrer Fläche, Darstellung nach Gemeinde, Straße, Haus-/Flurstücknummer)? 2. In welchem Umfang verfügt das Land (in dem unter Frage 1 genannten Land- kreis) über Gebäude, in denen durch bauliche Maßnahmen (Neubau, Sanie- rung, Erweiterung durch Anbau oder Aufsetzen weiterer Stockwerke) Wohn- raum geschaffen werden könnte? 3. Welche dem Land gehörenden Grundstücke oder Immobilien, für die keine fort- dauernde Nutzung vorgesehen ist, eignen sich zur Schaffung von Wohnraum? 4. Welche der unter Frage 3 genannten Immobilien oder Grundstücke eignen sich unmittelbar für die Nutzung als Wohnraum? 5. Welche der unter Frage 3 genannten Immobilien oder Grundstücke eignen sich mittelbar zur Schaffung neuen Wohnraums (Sanierung, Erweiterung oder Neu- bau)? 6. Hat die Landesregierung bereits Maßnahmen ergriffen, um dem knappen Wohn- raum in dem unter Frage 1 genannten Landkreis entgegenzuwirken? 15. 10. 2018 Stickelberger SPD Eingegangen: 15. 10. 2018 / Ausgegeben: 19. 12. 2018 1 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich- abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“.
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 5003 Begründung Der Wohnraum in Baden-Württemberg wird selbst in den ländlichen Regionen immer knapper und lässt die Preise für Mietwohnungen steigen. Dabei rücken in den Kommunen im Landkreis Lörrach, welche aufgrund ihrer Nähe zur angren- zenden Schweiz ohnehin als attraktiv gelten, in den Fokus. Dabei könnte durch die Nutzung von landeseigenen Grundstücken und Immobilien die Innenentwick- lung vorangetrieben werden. Antwort*) Mit Schreiben vom 30. November 2018 Nr. 4-3322.14/28 beantwortet das Minis- terium für Finanzen im Einvernehmen mit dem Ministerium für Wirtschaft, Ar- beit und Wohnungsbau die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche bebaubaren Grundstücke im Landkreis Lörrach stehen im Eigentum des Landes (unter Angabe ihrer Fläche; Darstellung nach Ortschaft, Straße, Haus-/Flurstücknummer)? 2. In welchem Umfang verfügt das Land (in dem unter Frage 1 genannten Land- kreis) über Gebäude, in denen durch bauliche Maßnahmen (Neubau, Sanie- rung, Erweiterung durch Anbau oder Aufsetzen weiterer Stockwerke) Wohn- raum geschaffen werden könnte? Zu 1. und 2.: Im Landkreis Lörrach stehen jeweils ein Grundstück und ein Gebäude im Eigen- tum des Landes, die grundsätzlich für den Wohnungsbau geeignet sind. Es wurde bei den Erhebungen vor Ort der gleiche Maßstab für die Klassifizierung als bebaubar zugrunde gelegt wie bei Beantwortung der Landtagsanfrage Drs. 16/4061. Einzelheiten zu den Grundstücken und Gebäuden sind der beigefügten Tabelle (Anlage 1) zu entnehmen. 3. Welche dem Land gehörenden Grundstücke oder Immobilien, für die keine fort- dauernde Nutzung vorgesehen ist, eignen sich zur Schaffung von Wohnraum? 4. Welche der unter Frage 3 genannten Immobilien oder Grundstücke eignen sich unmittelbar für die Nutzung als Wohnraum? 5. Welche der unter Frage 3 genannten Immobilien oder Grundstücke eignen sich mittelbar zur Schaffung neuen Wohnraums (Sanierung, Erweiterung oder Neu- bau)? Zu 3., 4. und 5.: Im Landkreis Lörrach sind keine über die unter Ziff. 1 und 2 hinaus genannten, dem Land gehörenden Grundstücke oder Immobilien vorhanden, die sich den Fra- gestellungen der Ziff. 3 bis 5 zuordnen lassen. *) Der Überschreitung der Drei-Wochen-Frist wurde zugestimmt. 2
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 5003 6. Hat sie bereits Maßnahmen ergriffen, um dem knappen Wohnraum in dem unter Frage 1 genannten Landkreis entgegenzuwirken? Zu 6.: Die Landesregierung ist bestrebt, gerade zugunsten einkommensschwächerer Haus- halte die Schaffung sozial gebundenen Wohnraums zu unterstützen. Dabei stehen der Neubau von Sozialmietwohnraum und die Begründung von Wohneigentum auch für sog. Schwellenhaushalte im Vordergrund. Ab dem Förderprogramm Wohnungsbau BW 2017 wurden die Förderbemühungen nicht nur mit einem deutlich erhöhten Verfügungsrahmen (250 Mio. Euro) unterlegt, sondern unter Mitwirkung der Expertinnen und Experten der Wohnraum-Allianz auch program- matische Änderungen bei den Förderrichtlinien vorgenommen, die in der sozialen Mietwohnraumförderung neben einer Ausweitung der Gebietskulisse u. a. auch auf eine Verlängerung der Sozialbindungsdauer zielen. Mit der weiteren beigefügten Tabelle (Anlage 2), die durch die Bewilligungsstelle im Zuge einer Auswertung der Kalenderjahre 2014 bis einschließlich 2018 (Stand 30. September 2018) erzeugt wurde, werden die der L-Bank vorgelegten Förder- anträge den Förderbereichen unter Bezeichnung der Standortgemeinde im ge- nannten Landkreis zugewiesen. Aus der erstellten Bilanz wird ersichtlich, dass im Zeitraum ab dem Kalenderjahr 2016 die Eigentumsförderung im Landkreis Lörrach einen deutlichen Aufschwung genommen hat, obwohl diese auch zuvor bereits landesweit angeboten wurde. Die gesteigerte Nachfrage lässt sich an der Zahl der Wohneinheiten sowie dem Um- fang der Gesamtsubventionierung ablesen. Bei einer Verdopplung der zu fördern- den Wohneinheiten hat sich die beantragte Subventionierung verdreifacht. Die Zahl der Standorte konnte deutlich erhöht werden. Die sozial orientierte Mietwohnraumförderung hingegen hat sich in den Jahren 2016 bis 2018 verlagert auf Gemeinden, die zuvor nicht als Standorte in Erschei- nung traten. Das bestätigt, dass in kleineren Städten und Gemeinden nicht konti- nuierlich eine Mietwohnungsbautätigkeit erfolgen kann. Es gilt damit, durch die erfolgte Ausweitung der Förderkulisse zusätzliche Standorte für sozial gebunde- nen Mietwohnraum zu erschließen. Obwohl die Zahl der zur Neubauförderung beantragten Wohneinheiten im aktuel- len Zeitraum gegenüber dem vorherigen Zeitraum im Landkreis Lörrach noch zu- rückbleibt, so ist beachtlich, dass die seitens der Antragsteller/-innen gewünschte barwertige Subventionierung dennoch höher ist. Dies lässt im aktuellen Zeitraum auf die Bevorzugung längerer Bindungszeiträume schließen. Dr. Splett Staatssekretärin 3
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