Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden in den Kreisen Schwäbisch Hall, Hohenlohe, Main-Tauber und Ostalb
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 7825 16. Wahlperiode 03. 03. 2020 Kleine Anfrage des Abg. Stephen Brauer FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden in den Kreisen Schwäbisch Hall, Hohenlohe, Main-Tauber und Ostalb Kleine Anfrage Ich frage die Landesregierung: 1. Welcher Behörde obliegt die Aufsicht über die Umsetzung von § 39 der Lan- desbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in den Kreisen Schwäbisch Hall, Hohenlohe, Main-Tauber und Ostalb? 2. Inwiefern beinhaltet die konkrete Umsetzung von § 39 Absatz 1 LBO die Berücksichtigung der Normen des Deutschen Instituts für Normung (DIN) DIN 18040-1, DIN 18040-2 und DIN 18040-3? 3. Welche Sanktionen stehen rechtlich und tatsächlich zur Verfügung, insofern die zuständigen Bauherren § 39 LBO nicht oder unzureichend umsetzen? 4. Welche öffentlichen Gebäude im Sinne von § 39 Absatz 1 und 2 LBO sind in den vergangenen zehn Jahren in den Städten oder Gemeinden der vier unter Frage 1 genannten Landkreise neu gebaut oder grundlegend saniert worden (ta- bellarische Auflistung nach Landkreisen sowie den jeweiligen Städten und Ge- meinden)? 5. Inwiefern wurde bei den einzelnen unter Frage 4 aufgeführten Projekten je- weils die Barrierefreiheit im Sinne des § 39 LBO umgesetzt oder entsprechend einer Ausnahmegenehmigung nach § 39 Absatz 3 LBO nicht umgesetzt? 6. Welche Vorhaben zur Umsetzung der Barrierefreiheit stehen im Sinne des § 39 LBO ihrer Kenntnis nach bis Ende des Jahres 2020 noch in den Städten und Gemeinden der unter Frage 1 genannten vier Kreise an (tabellarische Auflis- tung nach Landkreisen sowie den jeweiligen Städten und Gemeinden)? Eingegangen: 03. 03. 2020 / Ausgegeben: 28. 05. 2020 1 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich- abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“.
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 7825 7. Wie bewertet sie die Barrierefreiheit in den unter Frage 1 genannten Landkrei- sen insgesamt und unter besonderer Berücksichtigung der Verpflichtung zur Herstellung eines barrierefreien öffentlichen Personennahverkehrs nach § 8 Absatz 3 Satz 3 des Personenbeförderungsgesetzes sowie der Barrierefreiheit an örtlichen Bahnhöfen und Bahnhaltestellen? 8. Was tut sie, um die genannten vier Landkreise sowie die entsprechenden Städ- te und Gemeinden auch für die Barrierefreiheit bei der Gestaltung öffentlicher Wege zu sensibilisieren (z. B. Vermeidung reiner Kopfsteinpflaster- und Schotterwege sowie regelmäßige Absenkungen von Bordsteinkanten in den Ortsdurchfahrten)? 9. Welche Fördermöglichkeiten für barrierefreies Bauen stehen privaten und kommunalen Bauherren in Baden-Württemberg zur Verfügung? 10. Was tut sie für die regelmäßige Fortbildung kommunaler Bau- und Stadtent- wicklungsbehörden zur Unterstützung und Standardisierung der planerischen und baulichen Umsetzung der Barrierefreiheit? 03. 03. 2020 Brauer FDP/DVP Antwort*) Mit Schreiben vom 18. Mai 2020 Nr. 5W-0141.5/355 beantwortet das Ministeri- um für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau im Einvernehmen mit dem Ministe- rium für Finanzen, dem Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration, dem Ministerium für Soziales und Integration und dem Ministerium für Verkehr die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welcher Behörde obliegt die Aufsicht über die Umsetzung von § 39 der Lan- desbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in den Kreisen Schwäbisch Hall, Hohenlohe, Main-Tauber und Ostalb? Zu 1.: Die Aufsicht über die Umsetzung von § 39 LBO obliegt den unteren Baurechts- behörden. Dies sind in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen die Baurechts- behörden bei den Landratsämtern Schwäbisch Hall, Hohenlohe, Main-Tauber und Ostalb, den Städten Aalen, Bad Mergentheim, Crailsheim, Ellwangen, Künzelsau, Öhringen, Schwäbisch Gmünd, Schwäbisch Hall, Tauberbischofsheim und Wert- heim und der Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein. Die Fachaufsicht über die unteren Baurechtsbehörden bezüglich der Umsetzung von § 39 LBO obliegt als hier zuständiger höherer Baurechtsbehörde dem Regie- rungspräsidium Stuttgart (Referat 21) und als oberster Baurechtsbehörde dem Mi- nisterium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau (Referat 51). _____________________________________ *) Der Überschreitung der Drei-Wochen-Frist wurde zugestimmt. 2
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 7825 2. Inwiefern beinhaltet die konkrete Umsetzung von § 39 Absatz 1 LBO die Berücksichtigung der Normen des Deutschen Instituts für Normung (DIN) DIN 18040-1, DIN 18040-2 und DIN 18040-3? Zu 2.: Die obersten Baurechtsbehörden haben von der Ermächtigung nach § 73 a LBO Gebrauch gemacht und DIN 18040 Teil 1 und DIN 18040 Teil 2 als Technische Baubestimmungen bekanntgemacht und so die Anforderungen an die Barriere- freiheit – auch gemäß § 39 LBO – konkretisiert. Die Bekanntmachung der aktuell geltenden Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen erfolgte am 17. Dezember 2017. Die Verwaltungsvorschrift steht auf der Webseite des Minis- teriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft zur Einsichtnahme und zum Download zur Verfügung: https://um.baden-wuerttemberg.de/de/umwelt-na- tur/berg-und-baurechtsbehoerde/bautechnik-und-bauoekologie/technische-bau- bestimmungen/. DIN 18040 Teil 3 ist nicht als Technische Baubestimmung be- kanntgemacht und somit baurechtlich nicht verbindlich. Da sich DIN 18040 Teil 3 auf öffentlichen Verkehrs- und Freiraum bezieht, liegt der Anwendungsbereich die- ser technischen Regel außerhalb des Geltungsbereichs des Bauordnungsrechts, das lediglich auf Baugrundstücken und bei öffentlichen Verkehrsanlagen nur für Ge- bäude anzuwenden ist. Bei Technischen Baubestimmungen ist systematisch zu berücksichtigen, dass sie in der Form bekanntgemacht werden, die sie durch die Anlagen zur Verwaltungs- vorschrift Technische Baubestimmungen erhalten; für DIN 18040 Teil 1 ist dies Anlage A 4.2/2 und für DIN 18040 Teil 2 ist dies Anlage A 4.2/3. Ferner sieht § 73 a Absatz 1 Satz 3 LBO vor, dass von den in den Technischen Baubestim- mungen enthaltenen Planungs-, Bemessungs- und Ausführungsregelungen abge- wichen werden kann, wenn mit einer anderen Lösung in gleichem Maße die An- forderungen erfüllt werden. Diese Herangehensweise ist im Übrigen bereits den technischen Regeln DIN 18040 Teile 1 und 2 immanent, die in den jeweiligen Ziffern 1 („Anwendungsbe- reich“) folgende Passagen enthalten: „… Die Norm gilt für Neubauten. Sie sollte (Teil 1)/kann (Teil 2) sinngemäß für die Planung von Umbauten oder Modernisierungen angewendet werden. Die mit den Anforderungen nach dieser Norm verfolgten Schutzziele können auch auf an- dere Weise als in der Norm festgelegt erfüllt werden. ANMERKUNG In der Re- gel nennen die einzelnen Abschnitte zunächst jeweils zu erreichende Schutzziele als Voraussetzung für die Barrierefreiheit. Danach wird aufgezeigt, wie das Schutzziel erreicht werden kann, gegebenenfalls differenziert nach den unter- schiedlichen Bedürfnissen verschiedener Personengruppen. Alle Maße sind Fer- tigmaße. Abweichungen in der Ausführung können nur toleriert werden, soweit die in der Norm bezweckte Funktion erreicht wird. ...“ Diese Flexibilität bei der Umsetzung der Anforderungen zur Barrierefreiheit ist schon allein deshalb erforderlich, weil einzelne Anforderungen für unterschied- liche Arten von Beeinträchtigungen unterschiedliche – stellenweise sogar gegen- läufige – Maßnahmen zur Erreichung des jeweiligen Schutzziels erfordern. So benötigen Rollstuhl- oder Rollatornutzende nicht nur schwellenfreie, sondern so- gar möglichst erschütterungsfrei befahrbare Flächen, während schlecht sehende oder blinde Menschen taktil erfassbare Belagsänderungen und Leitstreifen benöti- gen. Die Greifhöhe von 85 cm – ein anderes sehr bekanntes Anforderungskriteri- um – ist zu fordern für Rollstuhlnutzende mit starken Einschränkungen in der Oberkörperbeweglichkeit. Das ist jedoch nur eine kleine Teilgruppe der Roll- stuhlnutzenden. Dies veranschaulicht, warum Ziffer 2 a in Anlage 4.2/2 und Zif- fer 5 a in Anlage 4.2/3 zur Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen, die abweichend von den 85 cm Greifhöhen bis zu 110 cm zulässt. Dennoch gelten in all diesen Fällen die Belange der Barrierefreiheit als berücksichtigt. 3
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 7825 3. Welche Sanktionen stehen rechtlich und tatsächlich zur Verfügung, insofern die zuständigen Bauherren § 39 LBO nicht oder unzureichend umsetzen? Zu 3.: Wenn – unter Berücksichtigung der Ausführungen zu Frage 2 – die bauordnungs- rechtlichen Anforderungen zur Barrierefreiheit nicht umgesetzt sind, trifft die ört- lich zuständige untere Baurechtsbehörde gemäß § 47 Absatz 1 Satz 2 LBO die Maßnahmen, die nach pflichtgemäßem Ermessen erforderlich sind. Dies reicht von nachträglichen Anforderungen, um erhebliche Nachteile oder Belästigungen von der Allgemeinheit oder den Benutzern der baulichen Anlagen abzuwenden (§ 58 Absatz 6 LBO), bis zur Nutzungsuntersagung bzw. Abbruchs- anordnung (§ 65 LBO). Das pflichtgemäße Ermessen, welches die Baurechts- behörde ausüben muss, hat dabei alle Belange des jeweiligen Einzelfalls zu berücksichtigen. Dies sind neben den Nachteilen und Belästigungen insbesondere der auf Barrierefreiheit angewiesenen Benutzerinnen und Benutzer auch die Qua- lität angebotener baulicher, technischer oder organisatorischer Alternativen, der finanzielle Aufwand für die Behebung der Verstöße und der anzusetzende Kennt- nishorizont der am Bau Beteiligten, der ggf. auf einen mehr oder weniger deutli- chen Vorsatz bei der Entstehung des Verstoßes schließen lässt. Grundsätzlich kann im Fall von Verstößen auch nachträglich eine Abweichung nach § 56 Absatz 1 LBO oder eine Befreiung nach § 56 Absatz 5 LBO beantragt werden. Diesen Anträgen ist zu entsprechen, wenn die entsprechenden Vorausset- zungen vorliegen. Bei öffentlich zugänglichen Anlagen nach § 39 Absatz 2 LBO ist zudem auch ei- ne Ausnahmemöglichkeit nach § 39 Absatz 3 LBO zu prüfen und bei Erfüllen der Kriterien ggf. auch nachträglich zu genehmigen. 4. Welche öffentlichen Gebäude im Sinne von § 39 Absatz 1 und 2 LBO sind in den vergangenen zehn Jahren in den Städten oder Gemeinden der vier unter Frage 1 genannten Landkreise neu gebaut oder grundlegend saniert worden (tabellarische Auflistung nach Landkreisen sowie den jeweiligen Städten und Gemeinden)? 5. Inwiefern wurde bei den einzelnen unter Frage 4 aufgeführten Projekten je- weils die Barrierefreiheit im Sinne des § 39 LBO umgesetzt oder entsprechend einer Ausnahmegenehmigung nach § 39 Absatz 3 LBO nicht umgesetzt? Zu 4. und 5.: Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 4 und 5 gemeinsam beant- wortet. Für die nachstehende tabellarische Auflistung wurde eine entsprechende Erhe- bung bei den betreffenden Behörden durchgeführt. Insbesondere auch wegen der in der Corona-Krise teilweise sehr angespannten Arbeitssituation in den Behörden wurde von einer Verpflichtung zur vollständigen Erhebung aller Vorhaben jedoch abgesehen. Die in der Tabelle zusammengetragenen Ergebnisse bieten dennoch einen sehr guten Überblick, erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Bei den Bauvorhaben sind im Wesentlichen Neubauten und Sanierungsvorhaben unterschiedlicher Intensität zu unterscheiden. In der Spalte 4 sind – soweit von den betreffenden Behörden ausdrücklich benannt – Ausnahmen, Abweichungen und Befreiungen (AAB) nach § 39 Absatz 3 LBO und nach § 56 LBO berücksich- tigt. Die Fragestellung unter Ziffer 5 geht jedoch fehl in der Annahme, dass eine Ausnahmeentscheidung nach § 39 Absatz 3 LBO einer geringer wertigen Lösung oder gar einem Verstoß gegen die bauordnungsrechtlichen Anforderungen zur Barrierefreiheit gleichkäme. Natürlich ist bei bauordnungsrechtlichen Entschei- dungen auch § 39 Absatz 3 LBO anzuwenden. Selbiges gilt im Übrigen auch für Entscheidungen zu Abweichungen und Befreiungen nach § 56 LBO. 4
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 7825 Landkreis Gemeinde Bauvorhaben AAB Hohenlohe Bretzfeld An-/Umbau Schule Dörzbach Neubau Schulmensa x Ingelfingen-Hermut- Neubau Dorfgemeinschaftshaus hausen Krautheim Neubau Bürgerhaus mit Mensa Künzelsau Umbau Amtsgericht Sanierung Georg-Wagner-Schule Neubau Mensa Georg-Wagner-Schule Sanierung Ganerbengymnasium Sanierung Brüder-Grimm-Schule Anbau Stadtbücherei „Altes Rathaus“ Neubau Kindergarten Kocherstetten Anbau Zentrale Atemschutzwerkstatt Kupferzell Neubau Schule Neubau Landratsamt Hohenlohe x Kupferzell-Rüblingen Neubau Dorfgemeinschaftshaus Öhringen Lebenswerkstatt Haus der Betreuung Pflegeheim Hoftheater Umbau ev. Pfarrgebäude Schüler- und Jugendbegegnungsstätte Kindertagesstätte Bürogebäude Neubau Büro- und Geschäftsgebäude Pfedelbach Nobelgusch Grund-/Hauptschule Kindergarten Schöntal-Bieringen Sanierung Schule Waldenburg Umbau Verwaltungsgebäude x Zweiflingen Gemeindehalle x 5
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 7825 Main-Tauber Bad Mergentheim Neubau Fachraumzentrum am berufli- chen Schulzentrum Sanierung Theoriegebäude am berufli- chen Schulzentrum Neubau Kindergarten Wachbach Neubau Turnhalle Deutschordensgym- nasium Neubau Kindertagesstätte Kernstadt Sanierung Musikschule x Sanierung Altes Rathaus/VHS x Umbau Amtsgericht (Schloss) Umbau Duale Hochschule BW (Schloss) Sanierung Café (Schloss) Gerlachsheim Umbau Kloster Tauberbischofsheim Sanierung Schulzentrum Neubau Fachräume Schulzentrum Neubau Kinderhaus Neubau Pavillon mit WC Impfingen Umbau Geschäfts- und Bürogebäude x Landratsamt Neubau WC-Anlage Umbau Amtsgericht Sanierung Klosterhof x Umbau Sparkasse Weikersheim Umbau Schloss (Marstall Nord) Wertheim Sanierung Sporthalle Bestenheid Umbau Amtsgericht Neubau Mehrzweckhalle Bettingen x Anbau Mehrzweckgebäude Dietenhan x Umbau Mehrzweckgebäude Waldhau- sen Neubau Feuerwehrgerätehaus Umbau Mehrzweckhalle Mondfeld Anbau Burggastronomie Umbau/Sanierung Rathaus Kembach x Neubau Mehrzweckhalle Nassig x 6
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 7825 Umbau Existenzgründer-/Dienstleis- x tungszentrum Reinhardshof Anbau Mehrzweckhalle Dörlesberg Umbau Mehrzweckhalle Sonderriet Umbau Sporthalle bei der Hochschule für Polizei Umbau Verwaltungsgebäude der Hochschule für Polizei Ostalb Aalen Sanierung Limesmuseum Neubau Innovationszentrum EULE Schubart-Gymnasium: Neubau Fach- klassentrakt und Sanierung Sanierung Kocherburgschule x An-/Umbau Kopernikus-Gymnasium x Sanierung THG-Turnhalle Anbau und Sanierung Karl-Kessler- Realschule Sanierung Realschule Galgenberg mit Neubau Cafeteria Anbau Parkhaus EULE x Sanierung WC-Anlage GMS Welland Sanierung Rathaus Wasseralfingen Sanierung Besucherbergwerk Sanierung Hermann-Hesse-Schule Sanierung Theodor-Heuss-Gymna- x sium Sanierung Uhland-Realschule x Umbau Finanzamt Umbau Amtsgericht Umbau Nachlass- und Betreuungsge- richt Neubau Augenoptik Hochschule für Technik und Wirtschaft Neubau Hörsaalgebäude Hochschule für Technik und Wirtschaft Umbau Mensa Hochschule für Tech- nik und Wirtschaft 7
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 7825 Sanierung Beethovenstr. 1 Hochschule für Technik und Wirtschaft Abstgmünd An-/Umbau Friedrich-von-Keller- Schule Gymnasium Adelmannsfelden An-/Umbau Otto-Ulmer-Halle Bartholomä Sanierung Dorfhaus/Rathaus x Sanierung Grundschule x Anbau Museum (Toiletten) x Böbingen Sanierung Römerhalle Neubau Kindergarten/Grundschule Öffentliche Toilettenanlage Bopfingen Kinderhaus Umbau Ganztagesbereich Anbau Polizeiposten Durlangen Umbau Kindergarten Kleinkindbetreuung Ellwangen Rathaus Ellwangen Buchenbergschule Peutinger Gymnasium Anbau Mittelhofschule Schule Pfahlheim mit Vereinsräumen Dorfhaus Eggenrot Alamannenmuseum Landeserstaufnahmeeinrichtung für x Flüchtlinge Umbau/Sanierung Schloss x Umbau Landgericht x (Innen-)Sanierung Landratsamt x Sanierung Flurbereinigungsamt x Eschach Feuerwehrgerätehaus Anbau Bauhof mit Tankstelle Göggingen An-/Umbau Kindergarten Erweiterung Feuerwehrgerätehaus Kindergarten Gschwend Wohncontainer Kindergarten 8
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 7825 Zirkuszelt Umbau/Sanierung Gemeindehalle Sanitätshaus Trainingshalle Neubau Ausbildungsgebäude Forstli- ches Bildungszentrum Heubach Sanierung Stadthalle/Hallenbad Anbau/Sanierung Mehrzweckhalle x (Lautern) Sanierung Silberwarenfabrik, Musik- x schule, Veranstaltungssaal Umbau Kinderkrippe Triumph x Anbau/Sanierung Rosenstein-Gymna- x sium Sanierung Turnhalle Schillerschule x Umbau Verwaltungsgebäude VG Ro- x senstein Umbau Rathaus x Heuchlingen Neubau Kindergarten Iggingen Zuschauerüberdachung An-/Umbau Kindergarten Jagstzell Sanierung Schule Lauchheim Anbau Museum „Oberes Tor“ Anbau Kindergarten Kolibri Leinzell Umbau Verbundschule x Umbau Friedhofsgebäude Lorch Feuerwehrgerätehaus Sporthalle Ganztagesbetreuung Sanierung Harmonie Umbau Dorfgemeinschaftshaus Anbau Kindergarten St. Konrad Kindergarten Mögglingen Neubau Kinderkrippe Sanierung Limesschule x Sanierung Mackilohalle 9
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 7825 Mutlangen Franziskusgymnasium Kleinkinderbetreuung x An-/Umbau Dialysestation Umbau Notfallambulanz Umbau Kindergarten Don Bosco Umbau Angiographie Anbau Stauferklinikum Zentrale Notfallambulanz Neresheim Sanierung Härtsfeldhalle mit Ganzta- gesbetreuung und Mensa Gemeinbedarfsgebäude mit Verwal- tung, Grundschule, Kindergarten und Vereinsräumen Umbau Amtsgericht Neuler Begegnungsstätte Anbau/Sanierung Kindergarten Sanierung Brühlschule Zweifach-Sporthalle Anbau/Sanierung Dorfgemeinschafts- haus Oberkochen Zusammenlegung Dreißental- und Tiersteinschule Rainau Anbau Rathaus Dorfhaus Riesburg Gemeindezentrum Goldburghausen Rosenberg Anbau/Sanierung Karl-Stirner-Ge- x samtschule Ruppertshofen An-/Umbau Rathaus Jurten Waldorfkindergarten Kindergarten mit Mensa Schechingen An-/Umbau Pfarrhaus Kulturforum Schwäbisch Gmünd Anbau Kreisberufsschulzentrum Mensa An-/Umbau Klosterbergschule Sanierung Dienststelle 10