Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden in den Kreisen Schwäbisch Hall, Hohenlohe, Main-Tauber und Ostalb

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Landtag von Baden-Württemberg                                                 Drucksache 16 / 7825 Sanierung Hochschule für Gestaltung     x (Altbau) Umbau Bibliothek Hochschule für Ge- staltung Bildungszentrum der Oberfinanzdirek-    x tion Karlsruhe Neubau Kinderkrippe Pädagogische Hochschule Sanierung Hörsaalgebäude Pädagogi- sche Hochschule Sanierung Polizeirevier                 x Sanierung Staatliche Seminare für Di-   x daktik und Lehrerbildung Neubau Werkhalle JVA Gotteszell         x Sanierung Kulturzentrum Prediger Sanierung Friedensschule Wetzgau/ Rehnenhof Sanierung Rathaus Sanierung Pestalozzischule Herlikofen Sanierung Theodor-Heuss-Schule Her- likofen Sanierung Kita Vogelnest Herlikofen Sanierung Römerschule Straßdorf Sanierung Schillerrealschule Sanierung Stauferschule Sanierung Bezirksamt Großdeinbach Sanierung Bezirksamt Lindach Spraitbach       An-/Umbau Kulturhalle Evangelisches Gemeindehaus Rathaus Anbau/Sanierung Grundschule             x Stödtlen         Sanierung Mehrzweckhalle                x Täferrot         Anbau Feuerwehr Schulbauernhof Kindergarten Unterschneidheim Sanierung Bürgerhaus Dorfzentrum Nordhausen 11
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Landtag von Baden-Württemberg                                            Drucksache 16 / 7825 Sanierung Grundschule Um-/Anbau UG Sporthalle Umbau Sechta-Ries-Schule Dorfgemeinschaftshaus Sanierung Mehrzweckhalle Anbau Kindergarten Umbau barrierefreie Toilette Waldstetten An-/Umbau Gemeinschaftsschule Sanierung Musikschule Umbau Kindertagesstätte Wört        Rathaus Sanierung Gemeindehalle Schwäbisch Hall Blaufelden  Kindergarten Wiesenbach Dorfzentrum Wiesenbach Nutzungsänderung Kindergarten Beherbergungsstätte Herrentierbach Jugendzentrum Umbau Bürgerhaus Herrentierbach Umbau Liederhalle Billingsbach Braunsbach  Nutzungsänderung Kinderbetreuung Nutzungsänderung Kinderkrippe Bühlertann  Anbau Kindergarten Kindergarten (katholisch) Bühlerzell  Nutzungsänderung Kindertagesstätte Kindertagesstätte Crailsheim  Umbau Amtsgericht Käthe-Kollwitz-Schule Konrad-Biesalski-Schule und -Kinder- garten Behindertenwohnheim Altenheim Wolfgangsstift Rathaus Crailsheim Verwaltungs- und Feuerwehrgebäude Triensbach Agentur für Arbeit Evangelische Freikirche Gemeindehaus 12
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Landtag von Baden-Württemberg                                           Drucksache 16 / 7825 Neuapostolische Kirche Gottesackerkirche Ehrenfriedhof Königsreichsaal Zeugen Jehovas         x Islamisches Gemeindehaus Sporthalle Hirtenwiesen Turn- und Festhalle Altenmünster Großsporthalle Crailsheim Mehrzweckhalle Jagstheim Mensa Lise-Meitner-Gymnasium Klinikum Crailsheim Albert-Schweitzer-Gymnasium Eichendorff-Schule Kindergarten Jagstheim Kindergarten Altenmünster Kinderkrippe Hirtenwiesen Kinderkrippe Lange Straße Evang. Christuskindergarten Waldorf-Kindergarten Waldorf-Krippe Toilette am Busbahnhof Fichtenau   Umbau Rathaus Wildenstein Frankenhard Anbau Kindergarten Gründelhardt Gaildorf    Nutzungsänderung Jugendzentrum Anbau Kindergarten Großaltdorf Nutzungsänderung Seminarzentrum Umbau Kindergarten Eutendorf Bildungszentrum Unterrot Umbau Sporthalle Übergangswohnheim Nutzungsänderung Notunterkunft         x Nutzungsänderung Krankenhaus Gerabronn   Anbau/Sanierung Kindergarten Um-/Anbau Rathaus Kindertagesstätte Dünsbach Ilshofen    Anbau Kindergarten Neubau Kindergarten Umbau Kindergarten Eckartshausen 13
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Landtag von Baden-Württemberg                                              Drucksache 16 / 7825 Kirchberg       An-/Umbau Kinderkrippe Schule Ganztagesbetreuung Umbau „Württemberger Hof“ Nutzungsänderung Wohnheim Kreßberg        Geschäftshaus Waldtann Umbau Rathaus Waldtann Anbau Kindergarten Haselhof Bieneninfozentrum Leukershausen Kindertagesstätte Haselhof Langenburg      Umbau Gastraum Anbau Schule Anbau Kindergarten Stadthalle Mainhardt       Sanierung Freibad Dorfgemeinschaftshaus Hütten Michelbach/Bilz Nutzungsänderung Versammlungs- stätte Umbau Kindergarten Michelfeld      Nutzungsänderung Kindertagesstätte    x Anbau Kindergarten Anbau Kindergarten Anbau Kindertagesstätte Gnadental Oberrot         Umbau Freizeitheim Neubau Kinderkrippe Obersontheim    Nutzungsänderung Kinderkrippe Umbau Kindertagesstätte               x Nutzungsänderung Kleinkindbetreu-     x ung Umbau Turnhalle Rosengarten     Anbau Kindergarten Rot am See      Verwaltungsgebäude Hausen am Bach Neubau Polizeiposten Anbau Gemeinschaftsschule Anbau Kindergarten Satteldorf      Kindergarten (Übergang) Anbau Kinderhaus Anbau Mensa 14
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Landtag von Baden-Württemberg                                                 Drucksache 16 / 7825 Dienstleistungsgebäude Kindergarten                             x Schrozberg      Umbau Rathaus Neubau Bibliothek An-/Umbau Schule Nutzungsänderung Krankenhaus Schwäbisch Hall Umbau Bundesnetzagentur Sanierung Gebsattelbau Großcomburg Neubau Polizeirevier Umbau Notariat Neubau Globe-Theater Umbau Gefängnis zu Bildungshaus Neubau Kinderhospiz Neubau Schülerhaus im Schulzentrum Ost Kinderhaus Comberger Weg Umbau Laden zu Touristik-Info An-/Umbau Grundschule und Kinder- garten Breiteich Umbau Schenkenseebad Neubau zentraler Busbahnhof Neubau Verwaltung Stadtbetriebe Umbau Fassfabrik zu Tagungszentrum Umbau Fabrik zu Verwaltung Land- ratsamt Tiefgarage Weilerwiese Neubau Verwaltung Sparkasse Neubau Polizeirevier Öffentlicher Aufzug Froschgraben Umbau Bushaltestellen Stimpfach       Kindergarten mit Kinderkrippe Sulzbach-Laufen Anbau Kindergruppe Umbau Ortszentrum Laufen Untermünkheim   Nutzungsänderung Kinderkrippe Anbau Kindergarten Nutzungsänderung Kindergarten            x Anbau Kindergarten An-/Umbau Weinbrennerhalle 15
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Landtag von Baden-Württemberg                                                           Drucksache 16 / 7825 Vellberg                Anbau Kindergarten Kindertagesstätte Talheim               x Umkleide Freibad                        x Wallhausen              Kinderkrippe                            x Wolpertshausen          Umbau Rathaus Anbau Kindergarten 6. Welche Vorhaben zur Umsetzung der Barrierefreiheit stehen im Sinne des § 39 LBO ihrer Kenntnis nach bis Ende des Jahres 2020 noch in den Städten und Gemeinden der unter Frage 1 genannten vier Kreise an (tabellarische Auflis- tung nach Landkreisen sowie den jeweiligen Städten und Gemeinden)? Zu 6.: In der folgenden Tabelle sind die derzeit noch nicht fertiggestellten und von den zuständigen Baurechts- und Hochbaubehörden benannten Bauvorhaben für öf- fentliche Gebäude in den Landkreisen Schwäbisch Hall, Hohenlohe, Main-Tauber und Ostalb aufgeführt, für die absehbar noch bis Ende 2020 ein Bauantrag einge- reicht werden soll. Landkreis          Gemeinde                Bauvorhaben                           AAB Hohenlohe          Künzelsau               Anbau VHS-Gebäude Sanierung Sporthalle Georg-Wagner- Schule Öhringen                Kindergarten Limespark Umbau Finanzamt Umbau Amtsgericht Main-Tauber        Bad Mergentheim         Neubau Kindergarten Anbau Kindergarten Creglingen              Neubau Pflegeheim Königshofen             Seniorenheim Tauberbischofsheim      Um-/Anbau Kindertagesstätte Werbach                 Anbau Kindergarten Ostalb             Aalen                   Neubau Führungs- und Lagezentrum        x Polizeipräsidium Aalen Sanierung Polizeipräsidium Aalen        x Neubau Forschungsgebäude ZiMATE und ZTN Hochschule für Technik und Wirtschaft Ellwangen               EATA-Akademie Amtsgericht, Schwurgerichtssaal Heubach                 Kindertagesstätte Adlerstraße 16
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Landtag von Baden-Württemberg                                                              Drucksache 16 / 7825 Schwäbisch Hall    Blaufelden                Sanierung Schule/Kindergarten Gam- mesfeld Braunsbach                Sanierung Gemeindehalle Fichtenberg               Nutzungsänderung Betreuung Nutzungsänderung Kindergarten Gaildorf                  Neubau Kindergarten Ottendorf           x (Container) Anbau Kindergarten Ottendorf Kreßberg                  Nutzungsänderung Kinderkrippe Anbau/Sanierung Turnhalle Mainhardt                 Neubau Dorfplatz, Backhaus, WC Neubau Kindertagesstätte Rosengarten               Neubau Ballsporthalle Schwäbisch Hall           Umbau Staatliches Hochbauamt Neubau Kindergarten Geschwister- Scholl-Straße Barrierearmer Belag Obere Herren- gasse Sanierung öffentlicher Aufzug am Ar- beitsamt Wolpertshausen            An-/Umbau Herolthalle 7. Wie bewertet sie die Barrierefreiheit in den unter Frage 1 genannten Landkrei- sen insgesamt und unter besonderer Berücksichtigung der Verpflichtung zur Herstellung eines barrierefreien öffentlichen Personennahverkehrs nach § 8 Absatz 3 Satz 3 des Personenbeförderungsgesetzes sowie der Barrierefreiheit an örtlichen Bahnhöfen und Bahnhaltestellen? Zu 7.: Die Barrierefreiheit kann kaum abstrakt und generell bewertet werden. Statisti- sche Werte dazu sind ebenfalls nicht verfügbar. Eine Erhebung würde zudem auch vor Wertungsfragen bezüglich unterschiedlicher Dimensionen und Themen- bereiche von Barrierefreiheit stehen, die nicht sinnvoll lösbar erscheinen. Die große Vielfalt der öffentlichen Bauvorhaben zeigt, dass trotz eines Kanons sich grundsätzlich gleichender Bauaufgaben jeweils Lösungen im Einzelfall ge- funden werden müssen. Sicher kann das Ziel der Barrierefreiheit im Neubau oft einfacher und auch vollständiger erreicht werden. Bei Um- und Anbauten oder Sanierungen stellt die Barrierefreiheit oft eine größere Herausforderung dar, diese Vorhaben bieten dafür aber auch bessere Chancen für Nachhaltigkeit, Identitäts- stiftung, Denkmalschutz und andere Schutzziele. Die Zusammenstellung legt nahe, dass beide Ansätze ihre Berechtigung haben und von den Verantwortlichen auch einzelfallbezogen gleichberechtigt in Betracht gezogen werden. Aus der Zu- sammenstellung kann jedenfalls abgeleitet werden, dass das Thema Barrierefrei- heit bei den Baurechtsbehörden schon wegen der Vielzahl der Fälle eine wichtige Rolle spielt. Der barrierefreie Ausbau an örtlichen Bahnhöfen und Bahnhaltestellen der Eisen- bahnen ist sowohl in den genannten Landkreisen als auch im gesamten Land un- terschiedlich fortgeschritten, nimmt aber stetig zu. In erster Linie sind die Betrei- ber der Bahnhöfe und Bahnsteige für den Erhalt der Anlagen und die Verbesse- rung deren Barrierefreiheit zuständig. Nach § 2 Absatz 3 der Eisenbahn-Betriebs- ordnung (EBO) sind die Vorschriften der EBO so anzuwenden, dass die Benut- zung der Bahnanlagen und Fahrzeuge durch mobilitätseingeschränkte Personen, ältere Menschen sowie Kinder und sonstige Personen mit Nutzungsschwierigkei- 17
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Landtag von Baden-Württemberg                                                           Drucksache 16 / 7825 ten ohne besondere Erschwernis ermöglicht wird. Die Eisenbahnen sind ver- pflichtet, zu diesem Zweck Programme zur Gestaltung von Bahnanlagen und Fahrzeugen zu erstellen, mit dem Ziel, eine möglichst weitreichende Barrierefrei- heit für deren Nutzung zu erreichen. Die Landesregierung unterstützt die Betrei- ber durch geeignete Förderprogramme bei dieser Aufgabe. So wurde beispiels- weise erst im Dezember 2019 die Neuauflage des Bahnhofsmodernisierungspro- gramms bekannt gegeben, in Folge dessen das Land in den nächsten 10 Jahren 150 Mio. Euro in den barrierefreien Ausbau, den Umbau des Bahnhofsumfelds zu Mobilitätsdrehscheiben und die Verbesserung der Aufenthaltsqualität in Bahnhö- fen investiert. Die Gewährleistung und Durchführung des öffentlichen Personennahverkehrs im Straßenbahn-, O-Bus- und Omnibusverkehr ist Aufgabe der öffentlichen Daseins- vorsorge der Kommunen im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung (Arti- kel 28 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes); beim Schienenpersonennahverkehr liegt die Aufgabenträgerschaft beim Land Baden-Württemberg. Die befugten Kommunen (Land-, Stadtkreise und Gemeinden nach § 6 des Gesetzes über die Planung, Organisation und Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs [ÖPNVG]) sind die eigentlichen Träger der Lenkung des ÖPNV durch Bestim- mung der örtlichen und zeitlichen Quantität und Qualität, der Preise der Nahver- kehrsleistungen und der Auswahl der Verkehrsleistungsträger im Einzelfall. Kon- kretisiert werden die Anforderungen an Verkehrsleistungen in den sogenannten Nahverkehrsplänen. Diese Nahverkehrspläne sind allerdings nicht als Rechtsnor- men oder rechtlich verbindliche Einzelakte zu werten, da ihnen die hierfür uner- lässliche Außenwirkung fehlt. Sie begründen damit keine rechtlich verbindlichen Ansprüche. § 8 Absatz 3 Satz 3 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) for- muliert, dass der „Nahverkehrsplan die Belange der in ihrer Mobilität oder senso- risch eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen hat, für die Nut- zung des ÖPNV bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu er- reichen.“ § 11 Absatz 2 Nummer 5 ÖPNVG BW formuliert in Ergänzung zu § 8 Absatz 3 Satz 3 PBefG, dass „Aussagen über zeitliche Vorgaben und erforder- liche Maßnahmen zur Verwirklichung einer möglichst weitreichenden Barriere- freiheit“ im Nahverkehrsplan enthalten sein sollen. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass auch Zielvorgaben wie „Barrierefreiheit im ÖP- NV“ gemäß § 8 Absatz 3 Satz 3 PBefG, § 11 Absatz 2 Nummer 5 ÖPNVG BW außer einer programmatischen Ausgestaltungsvorgabe dahingehender Pläne keine subjektiven und einklagbaren Ansprüche Dritter auf Realisierung beinhalten. Was die konkrete Situation in den angefragten Landkreisen anbelangt, sei auf folgende Ausführungen verwiesen. Ergänzend seien die Nahverkehrspläne dieser Land- kreise herangezogen. a) Main-Tauber-Kreis Im Main-Tauber-Kreis sind – teilweise unter Mitfinanzierung der Belegenheitsge- meinden und des Main-Tauber-Kreises – bisher folgende Bahnstationen an der Tauberbahn barrierefrei ausgebaut: – Wertheim-Bestenheid – Wertheim-Bahnhof – Wertheim-Reicholzheim – Werbach- Bronnbach – Werbach- Niklashausen – Werbach- Gamburg – Tauberbischofsheim-Distelhausen – Igersheim- Bahnhof – Weikersheim-Laudenbach Zudem wurde nach Kenntnis der Landesregierung überwiegend aus Eigenmitteln der Deutschen Bahn der Knotenbahnhof Lauda barrierefrei ausgebaut. Der Main- Tauber-Kreis, die Belegenheitsgemeinden sowie die DB Regio Westfrankenbahn 18
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Landtag von Baden-Württemberg                                                           Drucksache 16 / 7825 GmbH arbeiten für die Stationen an der Tauberbahn weiterhin eng an dem Aus- bau der weiteren Stationen zusammen. Die Stationen an der Frankenbahn innerhalb des Main-Tauber-Kreises sind bisher noch nicht barrierefrei ausgebaut. Hier besteht dringender Nachholbedarf. Der Main-Tauber-Kreis sowie die Belegenheitsgemeinden Lauda-Königshofen, Grünsfeld und Wittighausen haben im Herbst 2019 zugesagt, sich an den Vorpla- nungen für die Bahnstationen Wittighausen, Grünsfeld-Bahnhof, Grünsfeld-Zim- mern und Lauda-Königshofen-Gerlachsheim finanziell zu beteiligen. Auch für die weiteren Stationen innerhalb des Main-Tauber-Kreises Lauda-Königshofen, Box- berg-Wölchingen und Ahorn-Eubigheim fordern der Landkreis und die Belegen- heitsgemeinden seit vielen Jahren die Modernisierung bzw. den barrierefreien Ausbau. In den vergangenen Jahren wurden im Main-Tauber-Kreis einige Bushaltestellen im Zuge von Straßenbaumaßnahmen barrierefrei ausgebaut. Der Kreistag des Main-Tauber-Kreises hat beschlossen, die Belegenheitsgemeinden beim barriere- freien Ausbau von Bushaltestellen an Kreisstraßen (innerorts) finanziell zu unter- stützen. Somit sollen in den nächsten Jahren rund 65 Bushaltestellen barrierefrei ausgebaut werden. Für eine erste Tranche von 13 Bushaltestellen wurden beim Regierungspräsidium Stuttgart Planunterlagen zur Förderung aus dem Landesge- meindeverkehrsfinanzierungsgesetz eingereicht. Der Ausbau dieser Haltestellen soll noch in diesem Jahr begonnen und weitgehend umgesetzt werden. Der Main- Tauber-Kreis hat im Zuge der Neuausschreibung der ÖPNV-Buslinien zum 1. Ja- nuar 2018 auf allen Hauptlinien des ÖPNV im Landkreis Linienbusse mit Nieder- flureinstieg eingeführt. b) Landkreis Ostalbkreis: Im Ostalbkreis ist die Barrierefreiheit in den Linienbussen umfänglich umgesetzt. Lediglich im reinen Schülerverkehr sind Ausnahmen möglich und ergeben sich aus den Festlegungen im Nahverkehrsplan. Die komplette Barrierefreiheit ist zum Beispiel am Bahnhof Schwäbisch Gmünd sowie dem Hauptbahnhof Aalen umge- setzt, jedoch nicht an allen übrigen der insgesamt 21 Bahnhöfe und Haltestellen im Ostalbkreis, wo sich die Barrierefreiheit in der Regel auf den Zugang be- schränkt. Diese Haltestellen sollen konzentriert – im Rahmen der Förderkulisse des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes – nach und nach mit Fokus auf die Barrierefreiheit überplant und ertüchtigt werden. Der Landesregierung sind baurechtlich in den letzten 10 Jahren keine Bauvorha- ben an oder in Bahnhofsgebäuden bekannt. Allgemein soll die Barrierefreiheit aber dort, wo sie noch nicht realisiert ist, nach und nach zum Standard werden (GVP 2010, S. 17). Der Ostalbkreis setzt sich dafür ein, dass sukzessive auch Bahnsteige und Fahrzeuge des Schienenverkehrs barrierefrei ausgebaut werden. c) Landkreis Hohenlohekreis: Im Nahverkehrsplan des Hohenlohekreises aus dem Jahr 2017 ist die Barrierefrei- heit des ÖPNV als wichtiges Ziel formuliert. In diesem sind die Belange der in ih- rer Mobilität eingeschränkten Menschen mit dem Ziel berücksichtigt, für die Nut- zer des ÖPNV bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erhal- ten. Die genauen Ausführungen finden sich unter 4.2.1 im Nahverkehrsplan. Im Hohenlohekreis gibt es nach Erfassung der Landesregierung 260 Bushaltestel- len an Straßen, davon sind 198 innerorts und 62 außerorts. Von den 62 außerörtli- chen Bushaltestellen wurden bisher 19 barrierefrei ausgebaut, 43 sind noch nicht ausgebaut. Der Hohenlohekreis ist gerade dabei, das Ziel der Barrierefreiheit an Kreis- und Landesstraßen sukzessive umzusetzen. Zuständig für die Ausgestal- tung der innerörtlichen Bushaltestellen sind die jeweiligen Straßenbaulastträger (Städte und Gemeinden). d) Landkreis Schwäbisch Hall: Der Nahverkehrsplan des Landkreises Schwäbisch Hall sieht entsprechend der gesetzlichen Regelung vor, dass Haltestellen bis 2022 barrierefrei zu gestalten sind. 19
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