Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden in den Kreisen Schwäbisch Hall, Hohenlohe, Main-Tauber und Ostalb
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 7825 Im Rahmen der Fußverkehrsförderung des Landes spielte das Thema Barrierefrei- heit von Beginn an eine große Rolle. Schon in der landesweiten Auftaktkonferenz zur Fußverkehrsförderung 2015 war das Thema ein wichtiger Programmbaustein. Auch in der Folgekonferenz 2017 wurde es in mehreren Programmpunkten erör- tert. Gleiches gilt für die jährlich stattfindende ganztägige Fachveranstaltung zur Fußverkehrsförderung, in der die Barrierefreiheit stets zur Sprache kommt (Sicherstellung der Barrierefreiheit in Straßenräumen nach dem Shared-Space- Prinzip, Gestaltung barrierefreier Querungsanlagen für Fußgängerinnen und Fußgänger etc.). Aufgrund der großen und weiterwachsenden Bedeutung des The- mas wird sich die Fachveranstaltung zur Fußverkehrsförderung im Sommer 2020 speziell der Barrierefreiheit widmen. Im Rahmen der Fußverkehrs-Checks, die das Land seit 2015 jährlich anbietet, ist die Notwendigkeit der barrierefreien Gestaltung des öffentlichen Raumes stets ein Kernthema. Insbesondere im Rahmen der Begehungen, bei denen Vertreterinnen und Vertreter aus Verwaltung und Politik gemeinsam mit Bürgerinnen und Bür- gern (u. a. Sehbehinderte, Blinde, Rollstuhl- und Rollatornutzerinnen und -nutzer, Eltern mit Kinderwagen) unterwegs sind, findet dahingehend eine wichtige und nachhaltige Sensibilisierung der kommunalen Entscheidungsträgerinnen und Ent- scheidungsträger statt. Im Grundlagendokument des Landes zur Fußverkehrsför- derung „Fußverkehr – sozial und sicher. Ein Gewinn für alle“ (2017) wird die Barrierefreiheit in einem eigenen Wissensbaustein aufgegriffen (Bezug über: https://vm.baden-wuerttemberg.de/de/service/publikation/did/grundlagendoku- ment-zur-fussverkehrsfoerderung/). Für eine vollständige Barrierefreiheit ist eine zuverlässige Auskunft darüber, wel- che Routen Reisende mit spezifischen Mobilitätsanforderungen nutzen können er- forderlich. Daher hat der für die Fahrplaninformationssysteme in Deutschland zu- ständige DELFI-Verein 2018 die Roadmap zur Beauskunftung barrierefreier Rei- seketten vorgestellt (https://www.delfi.de/de/leistungen-produkte/handbuch-bar- rierefreiheit/). Diese Roadmap wurde durch die Verkehrsministerkonferenz und damit auch durch das Land am 18. Oktober 2018 zustimmend zur Kenntnis ge- nommen. Mit der KV Digitalisierung und nachhaltige Mobilität vom November 2019 hat der Ministerrat beschlossen, die Roadmap zu unterstützen und Mittel für ihre Umsetzung bereit zu stellen. Das Ziel der Roadmap ist es, bis zum Ende des Jahres 2021, in den Fahrgastinformationssystemen Informationen zu barrierefrei- en Wegen, im Optimalfall inklusive Umleitungen im Störungsfall, bereitzustellen. Hierzu ist eine vollständige Erfassung aller ÖPNV-Haltestellen im Land hinsicht- lich ihrer baulichen Situation erforderlich. Das Verkehrsministerium plant noch im ersten Halbjahr 2020 die Veröffentlichung eines Förderprogramms für die Er- fassung der Barrierefreiheit von Haltestellen für die Fahrplaninformationssyste- me. Für SPNV-Haltestellen wird das Land die Erfassung über die Nahverkehrsge- sellschaft Baden-Württemberg (NVBW) sicherstellen. Für die Haltestellen von Bussen und Bahnen stellt die NVBW ein Erfassungstool zur digitalen Erfassung der Haltestellen für die Fahrplaninformation kostenfrei zur Verfügung. Erste Pi- lotprojekte zum Test dieses Erfassungs-Tools starten im Juni 2020. Interessierten Aufgabenträgern wird die NVBW darüber hinaus anbieten, die Erfassung der Haltestellen im Zuge eines Rahmenvertrages zu beauftragen. Ziel ist, dass Ende 2021 Informationen zur Barrierefreiheit aller Haltestellen in Baden-Württemberg über die elektronischen Fahrplanauskunftssysteme verfügbar sind. Ferner bieten die Broschüren „Barrierefreies Bauen“ des Ministeriums für Wirt- schaft, Arbeit und Wohnungsbau und „Barrierearmes Kulturdenkmal“ der Lan- desdenkmalpflege Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Stuttgart wei- terführende Informationen. 9. Welche Fördermöglichkeiten für barrierefreies Bauen stehen privaten und kommunalen Bauherren in Baden-Württemberg zur Verfügung? Zu 9.: Je nach Bauaufgabe und je nach Situation von Bauherrschaft bzw. Nutzerinnen und Nutzern ergeben sich viele unterschiedliche Ansätze zur finanziellen Förde- rung von Bauvorhaben, die – jedenfalls auch – der Herstellung von Barrierefrei- 21
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 7825 heit oder ggf. auch nur von Barrierearmut dienen. Als Quellen für diese Zusam- menstellung wurden die Netzauftritte der Bundearbeitsgemeinschaft Wohnungs- anpassung, Nullbarriere.de und des Kommunalverbandes Jugend und Soziales herangezogen. Fördermöglichkeiten für Maßnahmen zur Barrierefreiheit mit Bezug zu Einzel- personen: – Gesetzliche Krankenkassen und – in Abhängigkeit vom Versicherungsvertrag – auch private Krankenkassen fördern Maßnahmen für Einzelpersonen, wenn ei- ne ärztliche Verordnung vorliegt, – Pflegekassen fördern Maßnahmen für pflegebedürftige Menschen mit aner- kanntem Pflegegrad, – Unfallversicherungen fördern Maßnahmen, die aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufserkrankung erforderlich werden, – Sozialhilfe fördert Maßnahmen als Hilfe zur Pflege, Eingliederungshilfe, Al- tenhilfe unter Beachtung des Einkommens und Vermögens nachrangig im Ver- hältnis zu anderen Finanzierungsmöglichkeiten, – Rehabilitationsträger (gemäß § 6 Absatz 1 des Neunten Buches Sozialgesetz- buch) fördern Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben, zur Teilhabe am ge- sellschaftlichen Leben und zur Gleichstellung behinderter Menschen, – Träger der Kriegsopferfürsorge/Opferentschädigung fördern Maßnahmen, die wegen einer Behinderung erforderlich werden, welche auf ein Verbrechen oder eine Kriegsverletzung zurückzuführen ist, – die KfW fördert Maßnahmen nach dem Programm „Altersgerecht umbauen“ mit Krediten (Programm 159). Fördermöglichkeiten für gruppenbezogene oder generelle Maßnahmen zur Barrie- refreiheit: – Die Landeswohnraumförderung fördert den Neubau von altengerechten und behindertengerechten Wohnungen und auch umfangreiche Modernisierungen. – Das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz fördert den Umbau und die Nachrüstung bestehender verkehrswichtiger Anlagen und Einrichtungen des öffentlichen Personennahverkehrs zur Herstellung der vollständigen Barriere- freiheit mit bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Kosten; dabei sind auch Pla- nungskosten förderfähig (Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Landes- gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes); umfasst sind alle Formen des ÖPNV, also auch Schienenpersonennahverkehr. Bei Nachrüstungen haben bestehende verkehrswichtige Einrichtungen des ÖPNV Vorrang. Ein Umbau ist nur dann förderfähig, wenn das Ziel der Barrierefreiheit mit einer Nachrüstung noch nicht oder nur unzureichend erreicht werden kann und die Herstellung der Bar- rierefreiheit im Vordergrund steht. Verkehrswichtige und hochfrequentierte Anlagen und Einrichtungen des ÖPNV sind solche, bei denen die Zweck-Mittel-Relation im Hinblick auf ver- kehrliche Aspekte besonders hoch ist, also möglichst viele Nutzerinnen und Nutzer von einer Barrierefreiheit profitieren (mehr als 1.000 Fahrgäste/pro Tag) oder die der Erschließung von wichtigen öffentlichen Einrichtungen die- nen. Bei der Beurteilung sind insbesondere die Zahl der Fahrgäste und der fi- nanzielle Aufwand zur Herstellung der Barrierefreiheit zu berücksichtigen. – Die Städtebauförderung fördert im Rahmen von Erneuerungs- und Entwick- lungsmaßnahmen Maßnahmen zur Barrierereduzierung und Barrierefreiheit. Im aktuellen Städtebauförderungsprogramm nimmt die Schaffung der Barrie- refreiheit bzw. -armut im öffentlichen Raum und in öffentlichen Gebäuden, insbesondere in Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen einen besonderen Förderschwerpunkt ein. Darüber hinaus werden nach den aktuellen Städte- bauförderungsrichtlinien Belange schwerbehinderter Menschen bei der Schaf- fung und baulichen Gestaltung von Einzelmaßnahmen angemessen berück- sichtigt. 22
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 7825 – Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum fördert integrierte Maßnahmen, die auch die Themen Barrierefreiheit im öffentlichen Raum und für zeitgemäße Wohnangebote enthalten können. – Öffentliche Tourismusinfrastruktureinrichtungen, welche auch mit dem Thema Barrierefreiheit umzugehen haben, fördert ein Programm des Ministeriums für Justiz und für Europa. – Die KfW fördert barrierereduzierende Maßnahmen von Kommunen (Pro- gramm 233), kommunalen Unternehmungen, sozialen Organisationen und Pri- vatunternehmen einer Öffentlich-Privaten Partnerschaft (Programm 234) nach dem Programm „Barrierearme Stadt“ mit Krediten. – Investitionen finanzschwacher Kommunen konnten nach dem Kommunalin- vestitionsförderungsgesetz gefördert werden; darunter waren auch Maßnahmen zur Anpassung vorhandener Strukturen an den demografischen Wandel, insbe- sondere Maßnahmen zur Erreichung von Barrierefreiheit bzw. -armut im öf- fentlichen Raum und im Personennahverkehr und zum altersgerechten Umbau von Wohnungen (siehe Nummer 2.1 der Verwaltungsvorschrift des Finanz- und Wirtschaftsministeriums und des Innenministeriums zum Gesetz zur För- derung von Investitionen finanzschwacher Kommunen über pauschale Zuwen- dungen und Zuwendungen aus dem Ausgleichstock) möglich. Die Fördermittel sind weitestgehend ausgeschöpft. In manchen Fällen kann die Herstellung von Barrierefreiheit mit anderen Förder- tatbeständen einhergehen, sodass sich die Nachfrage bei lokalen Beratungsstellen für Barrierefreiheit meist lohnt, da diese solche Themen besser zuordnen können. 10. Was tut sie für die regelmäßige Fortbildung kommunaler Bau- und Stadtent- wicklungsbehörden zur Unterstützung und Standardisierung der planerischen und baulichen Umsetzung der Barrierefreiheit? Zu 10.: Die meisten der angefragten Behörden geben an, Fortbildungsangebote zum Bar- rierefreien Bauen und zur Umsetzung der Barrierefreiheit von verschiedenen Fortbildungsträgern zu nutzen. Einzelne Beschäftigte der höheren und der obersten Baurechtsbehörden bieten – wie auch Fachleute aus anderen Bereichen – Fortbildungen bei verschiedenen Fortbildungsträgern an. Dies sind vor allem die Verwaltungs- und Wirtschafts- akademie, der vhw – Verband für Wohnen und Stadtentwicklung, das Institut Fortbildung Bau bei der Architektenkammer, die Ingenieur-Akademie für die In- genieurkammer und andere Fortbildungsträger, die landesweit oder wenigstens in einem ganzen Regierungsbezirk tätig sind. Dr. Hoffmeister-Kraut Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau 23