Fotodienst des Landesmedienzentrums Baden-Württemberg (LMZ)
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 6128 16. Wahlperiode 18. 04. 2019 Kleine Anfrage des Abg. Nico Weinmann FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Fotodienst des Landesmedienzentrums Baden-Württemberg (LMZ) Kleine Anfrage Ich frage die Landesregierung: 1. Welcher Aufgabenkanon obliegt dem LMZ? 2. Wie wird die Aufgabe der landeskundlichen und kulturhistorischen Bilddoku- mentation für das LMZ im Gesetz über die Medienzentren näher definiert? 3. Wie wurde diese Aufgabe praktisch ausgestaltet? 4. Inwieweit konnte mit dem Fotodienst des LMZ die Bilddokumentation einem breiten Nutzerkreis zugänglich gemacht werden, der neben Schulen und ande- ren öffentlichen Einrichtungen auch aus privaten und gewerblichen Nutzern be- stand? 5. Wie oft wurden die Angebote des Fotodienstes jährlich abrufen? 6. Aus welchen Erwägungen heraus wird der Fotodienst seit dem 1. Januar 2019 nicht mehr angeboten? 7. Sind an die Stelle des Fotodienstes neue, gegebenenfalls digitale Angebote ge- treten? 8. Welche Möglichkeiten bestehen heute für private und gewerbliche Nutzer, um auf die archivierten Bilddokumente des LMZ zuzugreifen? 18. 04. 2019 Weinmann FDP/DVP Eingegangen: 18. 04. 2019 / Ausgegeben: 21. 05. 2019 1 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich- abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“.
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 6128 Begründung Das Landesmedienzentrum wurde 2001 durch die Fusion der Landesbildstellen Baden und Württemberg zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit, Effizienz und zur Optimierung des Ressourceneinsatzes sowie zur Bewältigung zusätzlicher Aufgaben im Bereich der neuen Medien eingerichtet. Neben modernen medienpä- dagogischen und medientechnischen Dienstleistungen für Schulen gehört auch die landeskundliche und kulturhistorische Bilddokumentation zum Aufgabenkanon der Landeseinrichtung. Das Fotoarchiv diente der Distribution von Bilddokumen- ten zur Landesgeschichte und Landeskunde und wurde zum Jahresbeginn 2019 eingestellt. Die Gründe für diese Entwicklung soll diese Kleine Anfrage klären. Antwort Mit Schreiben vom 9. Mai 2019 Nr. 53-6403.20/229/1 beantwortet das Ministeri- um für Kultus, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Welcher Aufgabenkanon obliegt dem LMZ? Das Medienzentrengesetz, das der baden-württembergische Landtag am 1. Februar 2001 beschlossen hat, definiert in § 1 die Aufgaben. Dort heißt es: „Das Landesme- dienzentrum Baden-Württemberg sowie die Stadt- und Kreismedienzentren haben die Aufgaben zu erfüllen, die sich aus der Verwendung audiovisueller und digitaler Medien in der Erziehungs- und Bildungsarbeit der öffentlichen Schulen ergeben. Die gleichen Aufgaben hat das Landesmedienzentrum Baden-Württemberg bei der Jugendarbeit und der Erwachsenenbildung zu erfüllen.“ In § 3 findet sich folgende Konkretisierung: 1. Pädagogischer Dienst, insbesondere a) Fort- und Weiterbildung sowie Beratung und Schulung von Lehrkräften im Hinblick auf eine sachgerechte Verwendung von Medien, Beratung der Stadt- und Kreismedienzentren und der Schulträger bei der Medienbeschaffung, Mit- wirkung bei der Aus- und Fortbildung von Mitarbeitern der Medienzentren, b) Durchführung von medienpädagogischen Modellprojekten und Mitwirkung bei der Erprobung und Förderung neuer Medien und Kommunikationstech- niken sowie Beratung bei der Beurteilung, Erprobung und Nutzung neuer Medien, c) Förderung der Medienbildung, Medienkompetenz und Medienerziehung un- ter anderem durch Unterstützung des schulischen Medieneinsatzes und medi- enpädagogische Informationsangebote, 2. Technischer Dienst für Schulen, insbesondere a) die technische Beratung und Betreuung der Mitarbeiter der Stadt- und Kreis- medienzentren sowie der Schulträger im Zusammenhang mit der Beschaf- fung und dem Einsatz von Geräten für den Medieneinsatz, b) Mitwirkung bei der Beratung und Unterstützung im Bereich Multimediatech- nik für den Unterrichtseinsatz an Schulen einschließlich pädagogischer Netz- werke (Support), c) Versorgung der Schulen mit technisch hochwertigen Kopien von Funk- und Fernsehsendungen, 3. Mediendistribution und Medienerschließung, insbesondere a) die Erschließung und Erfassung von Bildungsmedien einschließlich eines Medieninformationssystems, b) Mediendistribution einschließlich Verleih, Zentralarchiv, Medienbeschaffung und Medienberatung, 4. landeskundliche und kulturhistorische Bilddokumentation. 2
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 6128 2. Wie wird die Aufgabe der landeskundlichen und kulturhistorischen Bilddoku- mentation für das LMZ im Gesetz über die Medienzentren näher definiert? Im Medienzentrengesetz wird in § 3 Abs. 1 Nummer 4 die „landeskundliche und kulturhistorische Bilddokumentation“ genannt. Eine weitere Definition dieser Auf- gabe erfolgt im Gesetz nicht. 3. Wie wurde diese Aufgabe praktisch ausgestaltet? In der Praxis hat die Bilddokumentation landeskundlich und kulturhistorisch bedeutsame Bilddokumente bewahrt, erschlossen und sie Schulen und anderen Einrichtungen zur Verfügung gestellt. Das LMZ verwaltet rund 1.500.000 Bilder landeskundlicher und kulturhistorischer Art, von denen rund 127.000 Bilder digi- talisiert wurden. Die überwiegende Mehrheit der Bilder ist aus lizenz- und urhe- berrechtlichen Gründen kostenfrei nur für den Bildungsbereich nutzbar. Bei der Digitalisierung wurden daher schulisch besonders relevante Dokumente bevorzugt berücksichtigt und kostenfrei online in der Landesmediathek SESAM für Lehr- kräfte zur Verfügung gestellt (77.000 Bilder). In einer Kooperation mit dem lan- deskundlichen Informationssystem (LEO-BW) werden viele Bilder aus dem LMZ- Archiv in geringer Auflösung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Zusätzlich wurden etwa 50.000 Bilder für die Bereitstellung in einem Webshop digitalisiert. Darüber hinaus hat das LMZ für die Beantwortung von Anfragen nach Bildern einen Fotoservice angeboten. 4. Inwieweit konnte mit dem Fotodienst des LMZ die Bilddokumentation einem breiten Nutzerkreis zugänglich gemacht werden, der neben Schulen und ande- ren öffentlichen Einrichtungen auch aus privaten und gewerblichen Nutzern bestand? Entgegen der Annahmen bei der Abfassung des Medienzentrengesetzes ging der Bedarf an Bildern aus der landeskundlichen und kulturhistorischen Bilddokumen- tation deutlich zurück, sodass schon seit langem nicht mehr von einem breiten Nutzerkreis gesprochen werden kann. Kostenpflichtige Dienstleistungen wurden nur noch sporadisch in Anspruch genommen. 5. Wie oft wurden die Angebote des Fotodienstes jährlich abrufen? Der Fotoservice hat bis Ende letzten Jahres monatlich rund 20 bis 30 Anfragen bearbeitet. Darunter waren jährlich weniger als 100 kostenpflichtige, also kommer- zielle Bestellungen, die über den Webshop bedient wurden. 6. Aus welchen Erwägungen heraus wird der Fotodienst seit dem 1. Januar 2019 nicht mehr angeboten? 7. Sind an die Stelle des Fotodienstes neue, gegebenenfalls digitale Angebote ge- treten? Hintergrund ist, dass die relativ geringe Nachfrage in einem Missverhältnis zu den hohen Personalkosten für Digitalisierung und Vertrieb einerseits und den erforder- lichen sächlichen Mitteln andererseits steht. Wie oben dargestellt, hat das LMZ die häufiger gewünschten und die von Schulen nachgefragten kostenfreien Bilder digitalisiert und stellt sie, soweit dies aufgrund der mit den Bildern verbundenen Nutzungsrechte möglich ist, über die Landes- mediathek SESAM zur Verfügung. Über SESAM haben alle baden-württember- gischen Lehrkräfte und freigeschaltete Bildungseinrichtungen Zugang zu diesen Bildern. Für öffentliche Einrichtungen und ggf. private Nutzer sucht das LMZ derzeit nach Möglichkeiten, im Rahmen der lizenzrechtlichen Begrenzungen Zugänge zu schaf- fen und Bilder unter Creative-Commons-Lizenzen anzubieten. 3
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 6128 8. Welche Möglichkeiten bestehen heute für private und gewerbliche Nutzer, um auf die archivierten Bilddokumente des LMZ zuzugreifen? Privaten Nutzern werden digitalisierte Bilder des landeskundlichen Bildarchivs im Rahmen der lizenzrechtlichen Limitationen über die Landesmediathek SESAM zur Verfügung gestellt. Für die wenigen gewerblichen Nutzer, die bisher Bilder ge- gen Nutzungshonorar beziehen konnten, sieht das LMZ angesichts der finanziellen Rahmenbedingungen derzeit keine Bereitstellungsmöglichkeit mehr vor. Der Verwaltungsrat des Landesmedienzentrums wird sich in einer der nächsten Sitzungen mit dieser Thematik befassen. Dr. Eisenmann Ministerin für Kultus, Jugend und Sport 4