Breitbanderschließung im Stadtkreis Ulm

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Landtag von Baden-Württemberg                                                    Drucksache 16 / 3887 16. Wahlperiode                                                                  13. 04. 2018 Kleine Anfrage des Abg. Martin Rivoir SPD und Antwort des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Breitbanderschließung im Stadtkreis Ulm Kleine Anfrage Ich frage die Landesregierung: 1. Wo gibt es derzeit im Stadtkreis Ulm noch Gebiete ohne Breitbandversorgung bzw. mit Versorgungslücken? 2. Welche Anstrengungen unternimmt sie, um die flächendeckende Versorgung mit einer höheren Übertragungsrate – insbesondere in den Gewerbegebieten – im Stadtkreis Ulm zu erreichen? 3. Welche Ortsteile sind im Stadtkreis Ulm direkt oder indirekt bereits über das Basisnetz (Backbone) angeschlossen? 4. Wie wurde die Breitbandförderung im Rahmen der Breitbandinitiative Baden- Württemberg II im Stadtkreis Ulm bislang genutzt (mit Angabe, welche För- dersummen für welche Projekte abgerufen wurden)? 5. Bis wann ist im Stadtkreis Ulm mit einer flächendeckenden Breitbandversor- gung zu rechnen? 13. 04. 2018 Rivoir SPD Eingegangen: 13. 04. 2018 / Ausgegeben: 29. 05. 2018                                                      1 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet     Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich- abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente           net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“.
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Landtag von Baden-Württemberg                                                          Drucksache 16 / 3887 Begründung Eine gute flächendeckende Versorgung mit schnellem Internet über eine moderne Breitbandinfrastruktur gehört zu den vordringlichen Aufgaben in den Städten und Gemeinden im Land. Denn schnelles Internet ist inzwischen einer der wichtigsten Standortfaktoren von Unternehmen, darüber hinaus aber auch von großer Bedeu- tung für die private Internetnutzung. Die Kleine Anfrage verfolgt das Ziel zu klären, welche Anstrengungen die Lan- desregierung unternimmt, um in der Stadt Ulm eine flächendeckende Breitband- versorgung zur Verfügung zu stellen. Antwort Mit Schreiben vom 9. Mai 2018 Nr. 5-0141.5/2 beantwortet das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wo gibt es derzeit im Stadtkreis Ulm noch Gebiete ohne Breitbandversorgung bzw. mit Versorgungslücken? Zu 1.: Die Anlage ist ein Kartenauszug aus dem Breitbandatlas, der die derzeitige Breit- bandversorgung der privaten Haushalte im Stadtkreis Ulm ausweist. Die blauen und grünen Quadrate in der Anlage markieren die Flächen mit Versorgungslücken (weiße Flecken, d. h. die Versorgung mit einer Datenrate von mindestens 30 Mbit/s liegt unter 95 Prozent). Im Stadtkreis Ulm verfügen insgesamt 95,4 Prozent der Haushalte über eine Datenrate von mindestens 30 Mbit/s, somit sind noch 4,6 Pro- zent der Haushalte unterversorgt. 2. Welche Anstrengungen unternimmt sie, um die flächendeckende Versorgung mit einer höheren Übertragungsrate – insbesondere in den Gewerbegebieten – im Stadtkreis Ulm zu erreichen? Zu 2.: Entsprechend dem europäischen Rechtsrahmen für Telekommunikation und dem deutschen Grundgesetz (Art. 87 f GG) obliegt es grundsätzlich dem freien Markt und somit den privaten Telekommunikationsunternehmen, die Breitbandinfra- struktur auszubauen. Sofern kein marktgetriebener Ausbau der Breitbandinfrastruktur erfolgt (sog. Marktversagen), können Kommunen im Rahmen der kommunalen Selbstverwal- tung und unter Beachtung der geltenden rechtlichen Regelungen der EU, des Bun- des und des Landes die Breitbandunterversorgung mit Mitteln der öffentlichen Hand beheben. Die Landesregierung unterstützt die Kommunen im Land bei der Realisierung einer flächendeckenden und zukunftsorientierten Breitbandversorgung. Hierfür stellt sie im Rahmen der Breitbandförderprogramme Finanzmittel zur Verfügung und die Kommunen können die Beratung der Landesverwaltung in Anspruch neh- men. Die Anbindung des Gewerbes wird im Rahmen der Landesförderrichtlinie mit einem Zuschlag besonders gefördert. Die Fördermöglichkeiten nach der Landesförderrichtlinie sind in der Stadt Ulm allerdings eingeschränkt, da sie im Verdichtungsraum liegt. Da die im Breitband- ausbau tätigen privaten Telekommunikationsunternehmen nach marktwirtschaft- lichen Gesichtspunkten entscheiden und die Rentabilität des Breitbandausbaus grundsätzlich von der Einwohnerdichte und der Zentralität der Siedlungen abhän- gig ist, liegen im Verdichtungsraum meist günstigere Bedingungen für den Breit- 2
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Landtag von Baden-Württemberg                                                            Drucksache 16 / 3887 bandausbau vor. In der Regel findet hier ein gut funktionierender Wettbewerb statt, und Endkunden können zwischen mehreren Anbietern wählen. Deshalb wer- den im Rahmen des Landesförderprogramms Gebiete im Verdichtungsraum nur in Ausnahmefällen (Orte mit ländlicher Prägung) gefördert. Darüber hinaus besteht für Kommunen die Möglichkeit, eine Förderung nach dem Bundesförderprogramm zu beantragen, welches auf anderen Förderkriterien ba- siert und auch im Verdichtungsraum uneingeschränkt fördert. Hierbei kofinan- ziert das Land das Bundesförderprogramm mit einem Zuschuss von 20 Prozent zusätzlich zur Bundesförderung, bei Gewerbegebieten sogar mit einem Zuschuss von 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. 3. Welche Ortsteile sind im Stadtkreis Ulm direkt oder indirekt bereits über das Basisnetz (Backbone) angeschlossen? Zu 3.: Bereits heute sind alle Ortsteile im Stadtkreis Ulm direkt oder indirekt an ein übergeordnetes Netz angeschlossen. 95,4 Prozent aller Haushalte verfügen über eine Datenrate von mindestens 30 Mbit/s. 4. Wie wurde die Breitbandförderung im Rahmen der Breitbandinitiative Baden- Württemberg II im Stadtkreis Ulm bislang genutzt (mit Angabe, welche Förder- summen für welche Projekte abgerufen wurden)? Zu 4.: Die Stadt Ulm wurde bisher vom Land Baden-Württemberg nicht gefördert, was auf die gute Versorgungslage zurückzuführen sein dürfte. 5. Bis wann ist im Stadtkreis Ulm mit einer flächendeckenden Breitbandversor- gung zu rechnen? Zu 5.: Zu dieser Frage kann verbindlich keine Aussage getroffen werden. Die Ge- schwindigkeit, mit der der Breitbandausbau vorgenommen wird, hängt gerade im Verdichtungsraum in erster Linie von den privaten Telekommunikationsunterneh- men ab. Diese bauen ihre Netze unter Wettbewerbsbedingungen aus und orientie- ren sich darüber hinaus vor allem an der Nachfrage der Endkunden. In diesem Kontext spielt die öffentliche Hand, die im Rahmen der kommunalen Selbstver- waltung tätig wird, also eine nachgeordnete Rolle, da kein Marktversagen vorliegt und eine staatliche Förderung mithin regelmäßig ausgeschlossen ist. Außerdem weist der Telekommunikationsmarkt und damit der Ausbau der digita- len Infrastruktur eine sehr hohe Dynamik auf, was bereits mittelfristige Prognosen über Umfang und Geschwindigkeit des Ausbaus erschwert. Eine große Rolle spielt hierbei neben Nachfrage- und Wettbewerbsaspekten auch die gesamtwirt- schaftliche Entwicklung, die die Investitionsbereitschaft der Netzbetreiber beein- flusst. Schließlich führen die zunehmend in Erscheinung tretenden Kapazitäts- grenzen des deutschen und europäischen Tiefbaumarkts mitunter zu Verzögerun- gen bei der Umsetzung einzelner Ausbauvorhaben. Strobl Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration 3
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