Festspielförderung am Beispiel der Klosterfestspiele Weingarten

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Landtag von Baden-Württemberg                                                       Drucksache 16 / 1058 16. Wahlperiode                                                                     24. 11. 2016 Kleine Anfrage des Abg. Nico Weinmann FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Festspielförderung am Beispiel der Klosterfestspiele Weingarten Kleine Anfrage Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Voraussetzungen müssen Festspiele erfüllen, um in den Genuss einer dauerhaften Festspielförderung des Landes zu kommen? 2. Welche Festspiele erhielten in den vergangenen Jahren eine dauerhafte Fest- spielförderung des Landes (jeweils mit Begründung der Förderentscheidung)? 3. Welche Festspiele erhielten einmalige Zuwendungen des Landes (jeweils mit Begründung der Förderentscheidung)? 4. Wie bewertet sie die Klosterfestspiele Weingarten als kulturelle Institution? 5. Wie schätzt sie die Chancen für die Klosterfestspiele Weingarten ein, eine dau- erhafte Festspielförderung des Landes zu erhalten (mit Begründung)? 6. Welche Haushaltsmittel hat sie für die Festspielförderung im Zeitraum von 2010 bis 2018 jeweils veranschlagt? 7. Welche anderen dauerhaften Fördermöglichkeiten gibt es für Festspiele in Ba- den-Württemberg? 24. 11. 2016 Weinmann FDP/DVP Eingegangen: 24. 11. 2016 / Ausgegeben: 12. 01. 2017                                                         1 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet        Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich- abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente              net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“.
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Landtag von Baden-Württemberg                                                            Drucksache 16 / 1058 Antwort Mit Schreiben vom 20. Dezember 2016 Nr. 51-7915.1-0/136/1 beantwortet das Mi- nisterium für Wissenschaft, Forschung und Kunst die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Voraussetzungen müssen Festspiele erfüllen, um in den Genuss einer dauerhaften Festspielförderung des Landes zu kommen? In der Festspielförderung des Landes ist entsprechend der unterschiedlichen Ver- anschlagung im Staatshaushaltsplan zwischen Theater- und Musikfestspielen zu differenzieren. Für Theaterfestspiele – wie die Klosterfestspiele Weingarten – gel- ten bisher folgende Fördervoraussetzungen: • Landesinteresse (internationale Ausstrahlung, Bedeutung für unterversorgte Regionen oder inhaltlicher Schwerpunkt) • Förderungswürdiges inhaltliches Konzept, das bereits erprobt wurde • Erarbeitung von Eigenproduktionen durch professionelle Künstler • Mitfinanzierung durch die kommunale Ebene Die Kriterien gehen auf die Empfehlungen der Kulturstrukturkommission 1998 zurück und wurden in die Kunstkonzeption des Landes „Kultur 2020“ aufgenom- men. „Kultur 2020“ wurde in 2010 vom Landtag fraktionsübergreifend beschlossen. Die Erfüllung der maßgeblichen Kriterien begründet keinen Rechtsanspruch auf eine Landesförderung. Berücksichtigt werden müssen insbesondere auch die je- weiligen Haushaltsspielräume. Im Hinblick auf einen aktuellen Bericht der Landesregierung an den Landtag im Rahmen der Prüfung von Theaterfestspielen durch den Landesrechnungshof wer- den die Fördervorgaben derzeit weiterentwickelt. 2. Welche Festspiele erhielten in den vergangenen Jahren eine dauerhafte Fest- spielförderung des Landes (jeweils mit Begründung der Förderentscheidung)? Die vom Land dauerhaft geförderten Theaterfestspiele sind im Staatshaushalts- plan in Kapitel 1481 „Aufwendungen für nichtstaatliche Bühnen, Festspiele und Orchester“ aufgeführt und jeweils mit Einzeltiteln veranschlagt: • Ludwigsburger Schlossfestspiele/Internationale Festspiele Baden-Württemberg • Schwetzinger Festspiele • Opernfestspiele Heidenheim • Rossini-Festspiele Wildbad • Volksschauspiele Ötigheim • Burgfestspiele Jagsthausen • Freilichtspiele Schwäbisch Hall • Ettlinger Schlossfestspiele • Internationales Bodensee-Festival Darüber hinaus werden kleinere Festivals aus der Titelgruppe 92 „Zuschüsse für verschiedene kleinere Festspiele“ gefördert: • Schlossfestspiele Zwingenberg • Kammeroper Konstanz • „Theater in der Orgelfabrik“ in Karlsruhe • „Tübinger Sommertheater“ • „Theatersommer im Cluss-Garten“ in Ludwigsburg 2
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Landtag von Baden-Württemberg                                                             Drucksache 16 / 1058 • „Isny-Oper“ • Festspiele Wangen Das Land fördert Theaterfestspiele als wichtige Ergänzung des ganzjährigen Kul- turangebots. Die saisonalen Ereignisse zählen zu den kulturellen Highlights in ihren Regionen. Die Förderstruktur ist heterogen, weil die Förderung einiger Theaterfestspiele bereits seit Jahrzehnten nach Bedarf und finanziellen Möglich- keiten festgelegt war, bevor das Land einheitliche Förderkriterien zugrunde legte. 3. Welche Festspiele erhielten einmalige Zuwendungen des Landes (jeweils mit Begründung der Förderentscheidung)? Die Klosterfestspiele Weingarten erhielten im Jahr 2015 aus Mitteln des Innova- tionsfonds einmalig 45.000 € für die Etablierung eines neuen Spielorts. Weitere einmalige Zuwendungen siehe Anlage. 4. Wie bewertet sie die Klosterfestspiele Weingarten als kulturelle Institution? Die Klosterfestspiele Weingarten leisten einen bedeutenden kulturellen Beitrag im Landkreis Ravensburg und zeichnen sich durch ein abwechslungsreiches Pro- gramm und eine gute Zuschauerresonanz aus. Der finanzielle Spielraum der Klos- terfestspiele ist aufgrund einer Kürzung des kommunalen Zuschusses um 90.000 € durch die Stadt Weingarten im Jahr 2012 begrenzt. 5. Wie schätzt sie die Chancen für die Klosterfestspiele Weingarten ein, eine dau- erhafte Festspielförderung des Landes zu erhalten (mit Begründung)? Mit einem Landeszuschuss für die Klosterfestspiele Weingarten würde letztlich eine kommunale Zuschusskürzung aus dem Jahr 2012 ausgeglichen. Abgesehen davon stehen im laufenden Etat keine Mittel für die Förderung weiterer Festspiele zur Verfügung. Aufgrund der schwierigen Haushaltslage sind auch im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2017 keine zusätzlichen Mittel zu erwarten. 6. Welche Haushaltsmittel hat sie für die Festspielförderung im Zeitraum von 2010 bis 2018 jeweils veranschlagt? Im Bereich der Theaterfestspielförderung des Landes wurden im Zeitraum von 2010 bis 2016 folgende Haushaltsmittel veranschlagt: 2010:     2.301.800 € 2011:     2.327.500 € 2012:     2.379.400 € 2013:     2.375.900 € 2014:     2.403.400 € 2015:     2.702.900 € 2016:     2.730.900 € 2017:     2.759.800 € (laut Entwurf des Staatshaushaltsplans) Die Aufstellung des Staatshaushaltsplans 2018 beginnt erst im Frühjahr 2017. Vorher ist keine Aussage zu den Haushaltszahlen möglich. 7. Welche anderen dauerhaften Fördermöglichkeiten gibt es für Festspiele in Ba- den-Württemberg? Keine. Bauer Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst 3
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Landtag von Baden-Württemberg   Drucksache 16 / 1058 Anlage zu Frage 3 4
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