Tourismus im Wahlkreis Konstanz-Radolfzell

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Landtag von Baden-Württemberg                                                       Drucksache 16 / 4661 16. Wahlperiode                                                                     29. 08. 2018 Kleine Anfrage der Abg. Nese Erikli GRÜNE und Antwort des Ministeriums der Justiz und für Europa Tourismus im Wahlkreis Konstanz-Radolfzell Kleine Anfrage Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hat sich die Anzahl der Übernachtungsmöglichkeiten/Betten in Hotels und Ferienwohnungen in den Gemeinden Konstanz, Radolfzell, Allensbach, Rei- chenau, Moos, Gaienhofen und Öhningen in den vergangenen zehn Jahren ent- wickelt (bitte Zahlen gemeindescharf auflisten)? 2. Wie hat sich die Anzahl der Übernachtungsgäste und die Auslastung der Hotel- betten und Ferienwohnungen in den in Frage 1 genannten Gemeinden inner- halb der letzten zehn Jahre entwickelt (bitte Zahlen gemeindescharf auflisten)? 3. Wie hoch waren die Umsätze der Hotels und Ferienwohnungen in den in Frage 1 genannten Gemeinden innerhalb der letzten zehn Jahre (bitte Zahlen gemeinde- scharf auflisten)? 4. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie viele Unterkünfte in den in Frage 1 genannten Gemeinden über das Online-Portal „Airbnb“ vermie- tet werden (bitte Zahlen gemeindescharf auflisten)? 5. Wie hat sich die Anzahl der Vollzeitstellen im Wirtschaftszweig „Beherber- gung“, in den in Frage 1 genannten Gemeinden innerhalb der letzten zehn Jahre entwickelt (bitte Zahlen gemeindescharf auflisten)? 6. Wie und in welchem Umfang hat die Landesregierung den Tourismus in den in Frage 1 genannten Gemeinden innerhalb der letzten zehn Jahre finanziell ge- fördert (bitte Zahlen gemeindescharf auflisten)? 7. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um einen sozial und ökolo- gisch nachhaltigen Tourismus in Baden-Württemberg zu fördern? Eingegangen: 29. 08. 2018 / Ausgegeben: 22. 10. 2018                                                         1 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet        Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich- abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente              net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“.
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Landtag von Baden-Württemberg                                                           Drucksache 16 / 4661 8. Wie werden diese Maßnahmen vor Ort in den in Frage 1 genannten Gemeinden umgesetzt? 29. 08. 2018 Erikli GRÜNE Begründung Der Tourismus ist weltweit im Wachstum begriffen. Dies betrifft auch Baden- Württemberg und insbesondere den touristisch sehr attraktiven Wahlkreis Kon- stanz-Radolfzell. Neben den ökonomischen Vorteilen gilt es, in diesem Zusam- menhang auch die ökologischen und sozialen Folgen des Tourismus genauer zu analysieren. Die Kleine Anfrage soll dazu dienen, die aktuelle Situation im Wahl- kreis Konstanz-Radolfzell im Bereich des Tourismus zu erfassen, um Konflikten frühzeitig vorbeugen zu können. Antwort Mit Schreiben vom 20. September 2018 beantwortet das Ministerium der Justiz und für Europa die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie hat sich die Anzahl der Übernachtungsmöglichkeiten/Betten in Hotels und Ferienwohnungen in den Gemeinden Konstanz, Radolfzell, Allensbach, Rei- chenau, Moos, Gaienhofen und Öhningen in den vergangenen zehn Jahren ent- wickelt (bitte Zahlen gemeindescharf auflisten)? 2. Wie hat sich die Anzahl der Übernachtungsgäste und die Auslastung der Hotel- betten und Ferienwohnungen in den in Frage 1 genannten Gemeinden inner- halb der letzten zehn Jahre entwickelt (bitte Zahlen gemeindescharf auflisten)? Zu 1. und 2.: Aufgrund des Sachzusammenhangs wurden die Fragen zu Ziffern 1. und 2. vom Statistischen Landesamt Baden-Württemberg in einer Tabelle „Entwicklung der Hotellerie und Ferienhäuser, -wohnungen, Ferienzentren 2017 zu 2008 in ausge- wählten Gemeinden des Landkreises Konstanz“ zusammengefasst (Anlage 1). Im Sinn einer vollständigeren Abbildung der Realität und um allzu umfangreiche Genauigkeitsverlusten aufgrund von Geheimhaltungsfällen zu vermeiden, wurden die angefragten Kategorien „Hotels“ und „Ferienwohnungen“ breiter gefasst und die gesamte Hotellerie sowie die gesamte Kategorie „Ferienhäuser, -wohnungen, Ferienzentren“ dargestellt. Seit 2004 werden in der Tourismusstatistik keine „Hotelbetten“ mehr nachge- wiesen, sondern die Schlafgelegenheiten, da die Campingplätze mitberücksichtigt werden. 2
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Landtag von Baden-Württemberg                                                          Drucksache 16 / 4661 3. Wie hoch waren die Umsätze der Hotels und Ferienwohnungen in den in Frage 1 genannten Gemeinden innerhalb der letzten zehn Jahre (bitte Zahlen gemein- descharf auflisten)? Zu 3.: Aufgrund des Sachzusammenhangs wurden die Fragen zu Ziffern 3. und 5. vom Statistischen Landesamt Baden-Württemberg in jahresweisen Tabellen über die „Unternehmen und Betriebe sowie deren Beschäftigte und Umsätze in der Wirt- schaftsabteilung „Beherbergung“ in den Gemeinden des Landkreises Konstanz“ für die Jahre 2008 bis 2016 zusammengefasst (Anlage 2). Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist eine weitere Differenzierung dieser Wirt- schaftsabteilung (nach „55.1 Hotels, Gasthöfe und Pensionen“ und „55.2 Ferien- unterkünfte und ähnliche Beherbergungsstätten“) auf Gemeindeebene nicht mög- lich. 4. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie viele Unterkünfte in den in Frage 1 genannten Gemeinden über das Online-Portal „Airbnb“ ver- mietet werden (bitte Zahlen gemeindescharf auflisten)? Zu 4.: Der Landesregierung liegen diesbezüglich keine Daten vor. Vermieter, die auch über Airbnb vermieten, unterliegen zwar ebenfalls der gesetzlichen Meldepflicht – d. h. die Gäste müssen entsprechende Meldescheine ausfüllen – jedoch ist es an- hand dieser Meldescheine nicht möglich, die Herkunft der Buchung nachzuvoll- ziehen bzw. zu erfassen. Daher liegen auch den Tourismusverantwortlichen in den genannten Gemeinden keine Angaben hierzu vor. Näherungsweise können hier Zahlen aus der Studie „Wirtschaftsfaktor Tourismus 2017“ (dwif) im Auftrag der Landesregierung herangezogen werden. Den Berech- nungen zur Bedeutung der touristischen Segmente zufolge machten Privatver- mieter unter zehn Betten (zu denen unter anderem auch Airbnb-Vermieter ge- hören) 1,5 % der Aufenthaltstage und 3,4 % der Umsätze von fast 25 Mrd. Euro im Jahr 2017 aus. Das prozentuale Ungleichgewicht erklärt sich durch die Be- rücksichtigung der Tagesreisen in den Berechnungen. 5. Wie hat sich die Anzahl der Vollzeitstellen im Wirtschaftszweig „Beherber- gung“, in den in Frage 1 genannten Gemeinden innerhalb der letzten zehn Jah- re entwickelt (bitte Zahlen gemeindescharf auflisten)? Zu 5.: Das Statistische Landesamt Baden-Württemberg teilt hierzu mit, dass im Rahmen des Statistischen Unternehmensregisters (URS), aus dem die o. g. Daten stammen, eine Differenzierung der Beschäftigten nach Voll- und Teilzeitbeschäftigten nicht möglich ist. Da methodisch vergleichbare Auswertungen aus dem URS erst seit dem Kalenderjahr 2008 möglich sind, wurden die Auswertungen der Tourismus- statistik diesem Zeitraum angepasst (Anlage 2). 6. Wie und in welchem Umfang hat die Landesregierung den Tourismus in den in Frage 1 genannten Gemeinden innerhalb der letzten zehn Jahre finanziell ge- fördert (bitte Zahlen gemeindescharf auflisten)? Zu 6.: Für eine erfolgreiche Tourismusentwicklung in Baden-Württemberg spielt eine zukunftsgerichtete Weiterentwicklung der kommunalen Tourismusinfrastruktur eine wichtige Rolle. Das Tourismusinfrastrukturprogramm (TIP) hat sich hierbei als wertvolles Förderinstrument der Landesregierung bewährt, mit dem die baden- württembergischen Kommunen bei der Sanierung, Modernisierung und Errich- tung ihre Tourismusinfrastruktur aus KIF-Mitteln unterstützt werden. 3
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Landtag von Baden-Württemberg                                                          Drucksache 16 / 4661 Die Gemeinden Konstanz, Radolfzell, Allensbach, Reichenau, Moos, Gaienhofen und Öhningen wurden in den letzten zehn Jahren aus dem TIP wie folgt gefördert: )|UGHUXQJHQGHV7RXULVPXVLQIUDVWUXNWXUSURJUDPPV  ELV *HPHLQGH                        ,QYHVWLWLRQVYROXPHQ         /DQGHV]XVFKXVV $OOHQVEDFK                                    ¼                ¼ .RQVWDQ]                                       ¼                  ¼ 0RRV                                            ¼                  ¼ gKQLQJHQ                                        ¼                   ¼ 5DGROI]HOO                                     ¼                   ¼ 5HLFKHQDX                                      ¼                ¼ 6XPPHQ                                       ¼            ¼ Darüber hinaus wurde die Gemeinde Reichenau aus dem einmaligen und befriste- ten Förderprogramm „Sanfter Tourismus“ gefördert: )|UGHUXQJHQDXV6RQGHUI|UGHUXQJ6DQIWHU7RXULVPXVELV  *HPHLQGH                        ,QYHVWLWLRQVYROXPHQ         /DQGHV]XVFKXVV 5HLFKHQDX                                       ¼                   ¼ 7. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um einen sozial und ökolo- gisch nachhaltigen Tourismus in Baden-Württemberg zu fördern? Zu 7.: Die abwechslungsreichen Landschaften Baden-Württembergs sind geradezu ge- schaffen für naturtouristische Angebote. Baden-Württemberg affine Gäste (Inlän- der) sind überdurchschnittlich an ökologisch nachhaltigen Angeboten interessiert (57 Prozent). Der Vergleichswert der deutschen Gesamtbevölkerung liegt hier bei 53 Prozent (FUR Reiseanalyse 2018). Um dieses Potenzial auch langfristig zu si- chern und den hohen Stellenwert des Naturtourismus in Baden-Württemberg her- vorzuheben, hat die Landesregierung gemeinsam mit der gemeinnützigen Zertifi- zierungsorganisation TourCert die Destinationszertifizierung „Nachhaltiges Reise- ziel“ entwickelt. Hierbei werden alle drei Dimensionen der Nachhaltigkeit – öko- nomische, ökologische und soziale Aspekte – berücksichtigt und deren Anwen- dung innerhalb eines Reiseziels beurteilt. Das Besondere an dieser Zertifizierung ist, dass sich auch Betriebe vor Ort beraten lassen und Partner des Nachhaltigen Reiseziels werden können. So wird über das Zertifikat ein gesamter Raum entlang der touristischen Wertschöpfungskette ausgezeichnet. Mit dem Tourismusinfrastrukturprogramm (TIP) fördert die Landesregierung in- vestive Vorhaben der baden-württembergischen Tourismuskommunen, um den Ausbau einer modernen und zukunftsorientierten Tourismusinfrastruktur voran zu bringen. Zu den zentralen Zuwendungszwecken des jährlich neu ausgeschriebe- nen Förderprogramms zählen die Stärkung der wirtschaftlichen und ökologischen Nachhaltigkeit von Tourismusinfrastruktureinrichtungen sowie die Verbesserung der sozialen Nachhaltigkeit, bei der die Förderung eines „Tourismus für Alle“ im Fokus steht. Im Rahmen der einzelbetrieblichen Förderung im Tourismus steht auch privat- wirtschaftlichen Tourismusanbietern wie beispielsweise Gastronomen, Beherber- gungsbetrieben oder Freizeiteinrichtungen im Rahmen der Tourismusförderung ein Instrument zur Verfügung. Die Förderung erfolgt in Form längerfristiger zins- verbilligter Darlehen durch die L-Bank Baden-Württemberg. 4
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Landtag von Baden-Württemberg                                                          Drucksache 16 / 4661 Individuelle Beteiligungsformen der einzelnen Tourismuseinrichtungen bestehen unter anderem in der Energieberatung, den Digitallotsen oder auch der nachfrage- orientierten Zertifizierung mit dem Siegel „Tourismus für Alle“. Einige der Bera- tungsangebote werden durch das Land Baden-Württemberg finanziell unterstützt und in Zusammenarbeit mit dem DEHOGA Baden-Württemberg durchgeführt. Des Weiteren wird auf die Drucksache 16/4581 verwiesen, welche sich umfäng- lich dem Thema Nachhaltiger Tourismus in Baden-Württemberg widmet. 8. Wie werden diese Maßnahmen vor Ort in den in Frage 1 genannten Gemein- den umgesetzt? Zu 8.: Aus touristischer Sicht sind der „REGIO Konstanz-Bodensee-Hegau e. V.“ sowie die „Marketing und Tourismus Konstanz GmbH“ als zuständige Destinations- managementorganisationen (DMOs) für die hier abgefragten Gemeinden die re- gionalen Ansprechpartner. An der landesweiten Zertifizierungsinitiative „Nach- haltiges Reiseziel“ beteiligen sich allerdings beide DMOs nicht. In den Gemeinden Moos und Öhningen wurde die Neugestaltung des Strandbads jeweils durch Mittel aus dem Tourismusinfrastrukturprogramm (TIP) gefördert. Beide Strandbäder halten nun barrierefreie WC-Anlagen sowie Waschmöglich- keiten oder Duschen für Menschen mit eingeschränkter Mobilität vor. Über einzelbetriebliche Aktivitäten und Investitionen liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Wolf Minister der Justiz und für Europa 5
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6 6WDWLVWLVFKHV/DQGHVDPW %DGHQ:UWWHPEHUJ (QWZLFNOXQJGHU+RWHOOHULHXQG)HULHQKlXVHUZRKQXQJHQ)HULHQ]HQWUHQ]XLQDXVJHZlKOWHQ*HPHLQGHQGHV/DQGNUHLVHV.RQVWDQ] 6FKODI 6FKODI          9HUlQGHUXQJ                   9HUlQGHUXQJ        $QNQIWH        9HUlQGHUXQJ      hEHUQDFKWXQJHQ        9HUlQGHUXQJ       JHOHJHQ         9HUlQGHUXQJ %HWULHEH                            JHOHJHQ *HPHLQGH6WDGW                   -DKU                           %HWULHEVDUW                                             ]XP-DKU                  ]XP-DKU      LQVJHVDPW       ]XP-DKU        LQVJHVDPW         ]XP-DKU        KHLWHQ        ]XP-DKU KHLWHQ DXVODVWXQJ $Q]DKO                           $Q]DKO                             $Q]DKO                               $Q]DKO                                           Landtag von Baden-Württemberg .RQVWDQ]                                             +RWHOOHULH                                                                    + 2,5                     + 52,9                       + 95,5                           + 90,7                + 20,2 .RQVWDQ]                                             )HULHQKlXVHUZRKQXQJHQ)HULHQ]HQWUHQ                                        + 75,0                     + 120,6                       + 754,5                 + 226,1                         + 55,7 $OOHQVEDFK                                           Hotellerie                                                                     + 50,0                     + 25,0                        + 15,0                            +   7,3                         – 17,6 $OOHQVEDFK                                           )HULHQKlXVHUZRKQXQJHQ)HULHQ]HQWUHQ                                        – 50,0                                                                                                                                             5HLFKHQDX                                            Hotellerie                                                              + 12,5                      + 25,2                         + 46,7                              + 58,1                          + 25,3 5HLFKHQDX                                            )HULHQKlXVHUZRKQXQJHQ)HULHQ]HQWUHQ                                             –                                                                                                                                             5DGROI]HOODP%RGHQVHH6WDGW                        +RWHOOHULH                                                                         –                     + 46,2                        + 113,8                          + 117,5                         + 44,4 5DGROI]HOODP%RGHQVHH6WDGW                        )HULHQKlXVHUZRKQXQJHQ)HULHQ]HQWUHQ                                        + 100,0                                                                                                                                            0RRV                                                 +RWHOOHULH                                                                     – 42,9                     – 20,6                         – 33,1                             – 17,7                           +   9,4 0RRV                                                 )HULHQKlXVHUZRKQXQJHQ)HULHQ]HQWUHQ                                             –                            –                                 –                                     –                                 – *DLHQKRIHQ                                           +RWHOOHULH                                                                     – 28,6                      – 34,2              – 20,0                             – 36,1                          – 12,6 *DLHQKRIHQ                                           )HULHQKlXVHUZRKQXQJHQ)HULHQ]HQWUHQ                                        + 100,0                                                                                                                                            gKQLQJHQ                                             +RWHOOHULH                                                                     – 16,7                     – 23,6                         + 20,0         + 13,1                          + 45,7 gKQLQJHQ                                             )HULHQKlXVHUZRKQXQJHQ)HULHQ]HQWUHQ                                             –                            –                                 –                                     –                                –  +RWHOOHULHLVWHLQH=XVDPPHQIDVVXQJGHU%HWULHEVDUWHQ+RWHOV+RWHOVJDUQLV*DVWK|IHXQG3HQVLRQHQ  %HWULHEH6FKODIJHOHJHQKHLWHQ MHZHLOV6WDQG-XOL$EVFKQHLGHJUHQ]HZXUGH]XP.DOHQGHUMDKUYRQ DXI6FKODIJHOHJHQKHLWHQ  'DWHQXQWHUOLHJHQGHUVWDWLVWLVFKHQ*HKHLPKDOWXQJ ” Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, Stuttgart, 2018 Vervielfältigung und Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet. *H|IIQHWH%HWULHEHXQGDQJHERWHQH6FKODIJHOHJHQKHLWHQ6WDQG-XOL Anlage 1 Drucksache 16 / 4661
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6WDWLVWLVFKHV/DQGHVDPW%DGHQ:UWWHPEHUJ 8QWHUQHKPHQXQG%HWULHEHVRZLHGHUHQ%HVFKlIWLJWHXQG8PVlW]HLQ%DGHQ:UWWHPEHUJQDFK:LUWVFKDIWVDEWHLOXQJHQ *HPHLQGHQ/DQG%DGHQ:UWWHPEHUJ 8QWHUQHKPHQ                                    %HWULHEH                                   69                                              69 *HPHLQGH                                     :LUWVFKDIWVDEWHLOXQJ                                                    8PVDW]                                       $Q]DKO          %HVFKlIWLJWH                            $Q]DKO     %HVFKlIWLJWH $Q]DKO           (XUR                        $Q]DKO             $DFK6WDGW                                                  %HKHUEHUJXQJ                                                                                              $OOHQVEDFK                                                   %HKHUEHUJXQJ                                                                                               %VLQJHQDP+RFKUKHLQ                                        %HKHUEHUJXQJ                                                                                                              (LJHOWLQJHQ                                                  %HKHUEHUJXQJ                                                                                                          (QJHQ6WDGW                                                 %HKHUEHUJXQJ                                                                           Landtag von Baden-Württemberg             *DLHQKRIHQ                                                   %HKHUEHUJXQJ                                                                                  *DLOLQJHQDP+RFKUKHLQ                                       %HKHUEHUJXQJ                                                                                                 *RWWPDGLQJHQ                                                 %HKHUEHUJXQJ                                                                                                 +LO]LQJHQ                                                    %HKHUEHUJXQJ                                                                                                     .RQVWDQ]8QLYHUVLWlWVVWDGW                                  %HKHUEHUJXQJ                                                                                           0RRV                                                         %HKHUEHUJXQJ                                                                                                 0KOLQJHQ                                                    %HKHUEHUJXQJ                                                                                                       gKQLQJHQ                                                     %HKHUEHUJXQJ                                                                                               5DGROI]HOODP%RGHQVHH6WDGW                                %HKHUEHUJXQJ                                                                               5HLFKHQDX                                                    %HKHUEHUJXQJ                                                                                6LQJHQ +RKHQWZLHO 6WDGW                                   %HKHUEHUJXQJ                                                                             6WHL‰OLQJHQ                                                  %HKHUEHUJXQJ                                                                                             6WRFNDFK6WDGW                                              %HKHUEHUJXQJ                                                                                               7HQJHQ6WDGW                                                %HKHUEHUJXQJ                                                                                                        9RONHUWVKDXVHQ                                               %HKHUEHUJXQJ                                                                                                          +RKHQIHOV                                                    %HKHUEHUJXQJ                                                                                                              0KOKDXVHQ(KLQJHQ                                           %HKHUEHUJXQJ                                                                                                              %RGPDQ/XGZLJVKDIHQ                                          %HKHUEHUJXQJ                                                                                     2UVLQJHQ1HQ]LQJHQ                                           %HKHUEHUJXQJ                                                                                                        5LHODVLQJHQ:RUEOLQJHQ                                       %HKHUEHUJXQJ                                                           4XHOOH 8QWHUQHKPHQVUHJLVWHU6WDQG   .ODVVLILNDWLRQGHU:LUWVFKDIWV]ZHLJH$XVJDEH := ± 8QWHUQHKPHQPLWVWHXHUEDUHP8PVDW]XQGRGHUPLWVR]LDOYHUVLFKHUXQJVSIOLFKWLJ%HVFKlIWLJWHQLP%HULFKWVMDKU±   %HWULHEHXQG(LQEHWULHEVXQWHUQHKPHQPLWVR]LDOYHUVLFKHUXQJVSIOLFKWLJ%HVFKlIWLJWHQXQGRGHU8PVDW]LP%HULFKWVMDKU± 6R]LDOYHUVLFKHUXQJVSIOLFKWLJ%HVFKlIWLJWHDP±  6WHXHUEDUHU8PVDW] /LHIHUXQJHQXQG/HLVWXQJHQEHL2UJDQVFKDIWHQ6FKlW]ZHUW  6RZHLW/DQG%DGHQ:UWWHPEHUJ ‹ Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, Stuttgart, 2018 Vervielfältigung und Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet. %- 7 Anlage 2 Drucksache 16 / 4661
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