Zukunft der Hauptschulen im Bodenseekreis
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 7712 16. Wahlperiode 07. 02. 2020 Kleine Anfrage des Abg. Klaus Hoher FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Zukunft der Hauptschulen im Bodenseekreis Kleine Anfrage Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Haupt- und Werkrealschulen wurden seit der Einführung der regio- nalen Schulentwicklung im Jahr 2014 jeweils im Bodenseekreis geschlossen? 2. In wie vielen Fällen haben die jeweiligen Schulträger gem. § 30 b Absatz 2 Schulgesetz zum Schuljahr 2019/2020 eine Aufforderung zur regionalen Schul- entwicklung erhalten und sind dadurch zukünftig von einer Schließung bedroht? 3. Mit wie viel wegfallenden Lehrerstellen an Haupt- und Werkrealschulen ist bei einer Schließung der dafür infrage kommenden Standorte zu rechnen? 4. Bei welchen der möglicherweise zukünftig von einer Schließung betroffenen Standorte sieht sie im Hinblick auf die oben genannte Gesetzesquelle im Schul- gesetz Möglichkeiten für entsprechende Ausnahmeregelungen von der regio- nalen Schulentwicklung, um gerade im ländlichen Raum dafür Sorge zu tragen, dass sich der Schulweg und eine Nutzung des ÖPNV hierfür nicht unzumutbar verlängert? 24. 01. 2020 Hoher FDP/DVP Eingegangen: 07. 02. 2020 / Ausgegeben: 07. 03. 2020 1 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich- abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“.
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 7712 Begründung Die Landesregierung rechnet offenbar mit einer großen Zahl an Schließungen von Haupt- und Werkrealschulstandorten. Anders ist das Wegfallen von 1.800 Lehrer- stellen im Bereich der Grund-, Haupt- und Werkrealschulen im von ihr vorgelegten und mittlerweile mehrheitlich beschlossenen Entwurf für den Doppelhaushalt der Jahre 2020/2021 nur schwer erklärbar. Hintergrund ist die Einführung der soge- nannten regionalen Schulentwicklung im Jahr 2014. Wenn an einer weiterfüh- renden Schule zum fünften Schuljahr weniger als 16 Schülerinnen und Schüler angemeldet werden, wird der Schulträger aufgefordert, eine regionale Schulent- wicklung durchzuführen. Wenn in zwei aufeinanderfolgenden Jahren weniger als 16 Schülerinnen und Schüler angemeldet werden, ist die Schule zu schließen. Bei dieser Vorgehensweise wird jedoch allzu oft außer Acht gelassen, dass gerade im ländlichen Raum Schülerinnen und Schüler oft erst nach einigen Jahren von einer anderen weiterführenden Schule an eine Haupt- oder Werkrealschule wechseln. Sofern diese jedoch aufgrund geringer Schülerzahlen bereits vorab geschlossen wurde, bleibt ihnen dieser Weg versperrt. Die FDP/DVP-Landtagsfraktion hat diese Vorgaben mehrfach deutlich kritisiert und zum Erhalt eines vielfältigen Schulan- gebots eine entsprechende Alternative (Gesetzesentwurf zum Erhalt eines viel- fältigen Schulangebots in Baden-Württemberg, Drucksache 16/6540) vorgelegt. Welche Auswirkungen das aus Sicht des Fragestellers als Hauptschulschließungs- programm zu bezeichnende Vorgehen im Bodenseekreis voraussichtlich haben wird, soll diese Kleine Anfrage klären. Antwort Mit Schreiben vom 27. Februar 2020 Nr. 24-6420.1/175/1 beantwortet das Minis- terium für Kultus, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Haupt- und Werkrealschulen wurden seit der Einführung der regio- nalen Schulentwicklung im Jahr 2014 jeweils im Bodenseekreis geschlossen? Im Bodenseekreis wurden seit Einführung der regionalen Schulentwicklung ins- gesamt sechs Haupt- und Werkrealschulen geschlossen. 2. In wie vielen Fällen haben die jeweiligen Schulträger gem. § 30 b Absatz 2 Schulgesetz zum Schuljahr 2019/2020 eine Aufforderung zur regionalen Schul- entwicklung erhalten und sind dadurch zukünftig von einer Schließung bedroht? Für die Haupt- und Werkrealschulen im Bodenseekreis wird im aktuellen Schul- jahr 2019/2020 in keinem Fall ein Hinweis an einen Schulträger versandt. 3. Mit wie viel wegfallenden Lehrerstellen an Haupt- und Werkrealschulen ist bei einer Schließung der dafür infrage kommenden Standorte zu rechnen? Da im aktuellen Schuljahr 2019/2020 im Bodenseekreis keine Haupt- und Werk- realschulen geschlossen werden, fallen keine durch die regionale Schulentwick- lung bedingten Lehrerstellen weg. 2
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 7712 4. Bei welchen der möglicherweise zukünftig von einer Schließung betroffenen Standorte sieht sie im Hinblick auf die oben genannte Gesetzesquelle im Schul- gesetz Möglichkeiten für entsprechende Ausnahmeregelungen von der regionalen Schulentwicklung, um gerade im ländlichen Raum dafür Sorge zu tragen, dass sich der Schulweg und eine Nutzung des ÖPNV hierfür nicht unzumutbar ver- längert? Das Schulgesetz sieht den Werkrealschulabschluss explizit vor. Dieser ist daher flächendeckend anzubieten. Damit muss die zumutbare Erreichbarkeit einer Werkrealschule gegeben sein (§ 30 b, Absatz 2 Schulgesetz). Da jedoch die Zahl der Standorte von Haupt- und Werkrealschulen seit dem Schul- jahr 2011/2012 von damals 829 Standorten auf aktuell 235 abgenommen hat, sind bereits jetzt viele Werkrealschulen unter diesem Gesichtspunkt die letzten in zu- mutbarer Erreichbarkeit. Die Schulgesetzänderung sieht in diesem Rahmen vor, dass Hinweis und Aufforderung künftig unterbleiben sollen, wenn das Kultus- ministerium als oberste Schulaufsichtsbehörde festgestellt hat, dass nur an der be- troffenen Schule ein bestimmter Bildungsabschluss in zumutbarer Erreichbarkeit angeboten wird. Anmerkung: Anders als in der Begründung des Antrags vermutet wird, stehen die im Staats- haushaltsplan 2020/2021 gegenüber 2019 erfolgten rd. 1.800 Stellenwegfälle nicht im Zusammenhang mit der Schließung von Schulstandorten. Die Gründe hierfür sind im Wesentlichen die Übertragung von 1.485 Stellen hin zu den Gemeinschaftsschulen (Kap. 0418), um den dortigen Lehrkräftebedarf auf- grund des Hochwachsens der eingerichteten Gemeinschaftsschulen zu decken. Hinzu kommen 211 Stellenübertragungen zu den Realschulen (Kap. 0410) sowie Hebung dieser Stellen nach A 13 im Zusammenhang mit dem horizontalen Lauf- bahnwechsel. Dadurch können bisher an Realschulen abgeordnete Lehrkräfte dorthin versetzt und nach erfolgreicher Qualifizierung nach A 13 besoldet werden. Außerdem wurden 250 A 12-Stellen aufgrund der neuen Lehramtsbesoldung nach A 13 gehoben, was eine entsprechende Verminderung der A 12-Stellen im Haus- haltsplan zur Folge hat. Weitere Stellenveränderungen ergaben sich durch schulorganisatorische Maßnah- men wie zum Beispiel die Umwandlung von Funktionsstellen in A 12-Stellen, was wiederum Zuwächse im Stellenbereich von A 12 bedeutet. Dr. Eisenmann Ministerin für Kultus, Jugend und Sport 3