Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 7076 Begründung Gerade im Bereich der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher, die für das Land als selbstständiges Organ der Zwangsvollstreckung tätig werden, ist ein fäl- schungssicherer Dienstausweis von großer Bedeutung. Antwort Mit Schreiben vom 11. November 2019 beantwortet das Ministerium der Justiz und für Europa im Einvernehmen mit dem Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wer ist zuständig für die Ausstellung der Dienstausweise für die Gerichtsvollzie- herinnen und Gerichtsvollzieher des Landes? Die Dienstausweise werden von der Verwaltung der jeweiligen Dienststelle der Gerichtsvollzieherin/des Gerichtsvollziehers ausgestellt. 2. Welche Formate von Dienstausweisen stehen für Bedienstete des Landes zur Verfügung? 3. Wie viele Dienstausweise in Scheckkartenformat wurden bislang ausgestellt? Für den Bereich der Polizei Baden-Württemberg besteht ein seit Jahren eingeführ- tes System für Polizeidienstausweise im Scheckkartenformat. Das Logistikzent- rum Baden-Württemberg (LZBW) erstellt bereits seit dem Jahr 2011 die Dienst- ausweise im Scheckkartenformat für alle Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten (Schutz- und Kriminalpolizei) sowie für die Angehörigen des Freiwilligen Polizei- dienstes. In allen anderen Bereichen werden Dienstausweise in Papier ausgestellt. 4. Welche Vorteile haben Dienstausweise in Scheckkartenformat im Vergleich zu Dienstausweisen in anderen Formaten? Der Vorteil eines Dienstausweises im Scheckkartenformat besteht derzeit nur im modernen Design im kleineren Format. Eine elektronische Komponente ist in die- sen Ausweisen bislang nicht enthalten. 5. Trifft es zu, dass die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher des Landes immer noch mit handschriftlich ausgestellten Dienstausweisen in Papierformat ausgestattet sind? Für die Dienstausweise der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher wird das Formular „GV 801“ in der jeweils gültigen Fassung verwendet. Dieses Formu- lar kann handschriftlich, mit der Schreibmaschine oder am PC (durch Aufdruck auf das Dienstausweisformular mittels einer Vorlage) ausgefüllt werden. 6. Warum wurden die Dienstausweise der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichts- vollzieher bislang noch nicht im Scheckkartenformat zur Verfügung gestellt? 7. Ist beabsichtigt, die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher auch mit Dienstausweisen in Scheckkartenformat auszustatten und falls ja, bis wann kön- nen die Gerichtsvollzieherinnern und Gerichtsvollzieher des Landes mit einer entsprechenden Umstellung rechnen? 8. Ist eine flächendeckende Ausstattung der Bediensteten des Landes mit Dienst- ausweisen in Scheckkartenformat beabsichtigt und falls ja bis wann? Angestrebt wird die Umstellung sämtlicher Dienstausweise auf Scheckkartenfor- mat. 2