Entwicklung der seelischen Gesundheit während der Coronapandemie

/ 5
PDF herunterladen
Landtag von Baden-Württemberg                                                       Drucksache 16 / 9920 16. Wahlperiode                                                                     09. 02. 2021 Kleine Anfrage des Abg. Jürgen Keck FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Soziales und Integration Entwicklung der seelischen Gesundheit während der Coronapandemie Kleine Anfrage Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Informationen liegen ihr über eine Zunahme von Behandlungsfällen im ambulanten sowie im stationären und teilstationären Bereich, gegliedert nach den jeweiligen Fachbereichen seit Beginn der Coronapandemie, vor – jeweils auch untergliedert in die Bereiche Kinder und Jugendliche (gilt für alle folgen- den Fragen)? 2. Welche Behandlungskapazitäten stehen planmäßig zur Verfügung? 3. Welche Informationen liegen ihr zu Wartezeiten auf fachärztliche Termine bzw. Aufnahmen vor? 4. Wurden zusätzliche Angebote geschaffen? 5. Wie viele Facharztsitze sind derzeit unbesetzt? 6. Welche Erkenntnisse liegen zu unbesetzten Stellen im stationären Bereich vor? 7. Welche Informationen liegen aus dem Bereich der Kinder- und Jugendhilfe so- wie der allgemeinen sozialen Arbeit über gestiegene Belastungen oder gar Miss- brauchsfälle vor? 09. 02. 2021 Keck FDP/DVP Eingegangen: 09. 02. 2021 / Ausgegeben: 12. 03. 2021                                                        1 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet       Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich- abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente             net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“.
1

Landtag von Baden-Württemberg                                                            Drucksache 16 / 9920 Begründung Die Coronapandemie geht mit vielfältigen Belastungen einher. Kinder und Ju- gendliche sind besonders belastet, weil sie nicht mehr in die Kindertagesstätten und Schulen können und soziale Kontakte aufs engste beschränkt sind. Aber auch für viele Erwachsene ist die Situation belastend, zumal, wenn neben den Ein- schränkungen die berufliche und somit wirtschaftliche Basis auf dem Spiel steht. Deshalb ist es wichtig, dass genügend professionelle Hilfe zur Verfügung steht. Zur Beurteilung der Lage und der Ableitung erforderlicher weiterer Schritte sind die Datenerhebungen hilfreich. Antwort Mit Schreiben vom 1. März 2021 Nr. 53-0141.5-016/9920 beantwortet das Minis- terium für Soziales und Integration die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Informationen liegen ihr über eine Zunahme von Behandlungsfällen im ambulanten sowie im stationären und teilstationären Bereich, gegliedert nach den jeweiligen Fachbereichen seit Beginn der Corona-Pandemie, vor – jeweils auch untergliedert in die Bereiche Kinder und Jugendliche (gilt für alle folgen- den Fragen)? Dem Ministerium für Soziales und Integration liegen keine konkreten Zahlen über die Zunahme von Behandlungsfällen hinsichtlich der Entwicklung der seelischen Gesundheit während der Coronapandemie vor. Recherchen bei den Krankenkas- sen in Baden-Württemberg sowie beim Statistischen Landesamt Baden-Württem- berg haben ergeben, dass zum jetzigen Zeitpunkt über eine Zunahme von Behand- lungsfällen noch keine eindeutige Aussage getroffen werden kann, da die Abrech- nungsdaten für das Jahr 2020 noch nicht vollständig vorliegen. Nach ersten Schät- zungen der Krankenkassen sind psychische Erkrankungen eine der Hauptursa- chen für Krankschreibungen im Jahr 2020. Inwiefern dies mit den Einschränkun- gen und Belastungen durch die Corona-Pandemie zusammenhängt, lässt sich jedoch nicht feststellen. Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) teilt zu dieser Frage mit, dass bei einem Vergleich der Behandlungsfälle von gesetzlich Kran- kenversicherten (ohne Selektivverträge und Notfallpraxen) der Arztgruppen, die sich um die seelische Gesundheit sorgen (Fachärztinnen und Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Nervenheilkunde, Neurologie und Psychiatrie sowie psy- chologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten), aus dem Jahr 2019 mit 2020, sich zeige, dass die Zahl der Behandlungsfälle leicht abgenommen ha- be. Dieser Rückgang könne, auch bedingt durch die Coronapandemie, die ver- schiedensten Ursachen haben, sodass nur aufgrund der Behandlungsfälle keine Rückschlüsse auf die Entwicklung der seelischen Gesundheit der Bevölkerung während der Coronapandemie gezogen werden können. 2. Welche Behandlungskapazitäten stehen planmäßig zur Verfügung? An den baden-württembergischen Krankenhäusern stehen aktuell 671 Betten und 392 Plätze für die stationäre und ambulante Versorgung im Fachgebiet der Kin- der- und Jugendpsychiatrie zur Verfügung. Darüber hinaus bieten immer mehr Krankenhäuser die Behandlung in Form der stationsäquivalenten Behandlung an. Diese neue Form der Behandlung wird durch das Land seit dem Jahr 2020 plane- risch ausgewiesen, eine Bezifferung der landesweit zur Verfügung stehenden Therapieplätze ist noch nicht möglich. Die Kassenärztlichen Vereinigungen wurden mit dem GKV-Versorgungsstär- kungsgesetz (GKV-VSG) zur Einrichtung von Terminservicestellen verpflichtet (§ 75 Abs. 1 a SGB V). Aufgabe der Terminservicestellen ist es, gesetzlich Kran- 2
2

Landtag von Baden-Württemberg                                                           Drucksache 16 / 9920 kenversicherten einen Termin beim Haus- und Facharzt zu vermitteln. Die KVBW teilt mit, dass ihrer Terminservicestelle ausreichend Termine gemeldet werden. Sie gehe daher davon aus, dass genügend Kapazitäten vorhanden sind. Zum aktuellen Stand der vertragsärztlichen Versorgung wird an dieser Stelle auf die Veröffentlichung des Bedarfsplans bzw. dessen Fortschreibung verwiesen. Weitere Informationen sind unter folgendem Link zu finden: https://www.kvbawue.de/praxis/vertraege-recht/bekanntmachungen/bedarfsplanung/ 3. Welche Informationen liegen ihr zu Wartezeiten auf fachärztliche Termine bzw. Aufnahmen vor? Die KVBW merkt hierzu an, dass in den letzten fünf Quartalen (4/2019 bis 4/2020) über die Terminservicestelle der KVBW die meisten Termine innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von vier Wochen vermittelt werden konn- ten. Die nachfolgende Tabelle zeige die Anzahl der Termine, die in diesem Zeit- raum vermittelt wurden. Vermittlung innerhalb          Vermittlung ab Arztgruppe 4 Wochen                   6 Wochen Hausärzte                                                     391                          8 Kinder- und Jugendärzte/Kinder- und 1.484                         31 Jugendpsychiater/-psychotherapeuten Weitere Fachärzte                                          34.247                     1.195 Gesamt                                                     36.122                     1.234 Darüber hinaus liegen dem Ministerium für Soziales und Integration keine Infor- mationen über Wartezeiten vor. 4. Wurden zusätzliche Angebote geschaffen? Unter der Federführung des Ministeriums für Soziales und Integration wurde im April 2020 eine Telefonhotline zur psychologischen Ersthilfe bei Corona-assozi- ierten Problemen implementiert und ausgewertet, die der ganzen Bevölkerung zur Verfügung stand. Bis zum 24. Juli 2020 nahmen 753 ehrenamtliche, psychothera- peutisch ausgebildete Beraterinnen und Berater unterschiedlicher Berufsgruppen insgesamt 8.565 Anrufe entgegen. Berichtet wurden vor allem Depressions- (36 Prozent), Angst- (18 Prozent) und psychotische Symptome (19 Prozent). Da- bei stand jeder zweite Anruf im Zusammenhang mit einer vorherigen psychischen Erkrankung. In den durchschnittlich 25-minütigen Beratungsgesprächen wurde eine Vielzahl von psychologischen Akut-Interventionen durchgeführt. Die Ergeb- nisse der Auswertung zeigen sowohl den Nutzen als auch die Grenzen von Hotline- angeboten auf. Der Nutzen besteht vor allem in der schnellen Verfügbarkeit sowie einer effektiven professionellen Hilfe bei klar charakterisierter Symptomatik. Bei unklarer oder komplexer Symptomatik scheint eine unmittelbare telefonische Hilfe zwar nur eingeschränkt möglich zu sein, sie kann jedoch den Zugang zu weiteren Hilfsangeboten einleiten. Insgesamt geben die Ergebnisse einen ersten Hinweis darauf, dass Hotlineangebote eine praktikable Möglichkeit zur psychologischen Ersthilfe unter Pandemiebedingungen darstellen. 5. Wie viele Facharztsitze sind derzeit unbesetzt? Aus dem Bedarfsplan der Ärzte und Krankenkassen ist ersichtlich, wieviel Nie- derlassungsmöglichkeiten für ärztliche und psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten vorhanden sind, bis zur Sperrung des Planungsbereichs durch den Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für Bedarfsplanung. Die derzeit unbesetzten Facharztsitze zum Stand der Beschlussfassung des Lan- desauschusses vom 27. Oktober 2020 sind der nachfolgenden Tabelle zu entneh- men. 3
3

Landtag von Baden-Württemberg                                                              Drucksache 16 / 9920 Arztgruppen                                Zulassungsmöglichkeiten Augenärzte                                           2,5 Chirurgen Orthopäden                                 0,0 Frauenärzte                                          8,0 HNO-Ärzte                                           14,5 Hautärzte                                            8,0 allgemeine fachärztliche Kinder- und Jugendärzte                             22,5 Versorgung Nervenärzte                                         20,5 Quotenplätze (Nervenärzte)                           9,0 Psychotherapeuten                                   41,5 Quotenplätze (Psychotherapeuten)                    33,5 Urologen                                             0,0 Anästhesisten                                        0,0 Fachinternisten                                      0,0 spezialisierte fachärztliche         Quotenplätze Rheumatologen 9,0 Versorgung                           (Fachinternisten) Kinder- und Jugendpsychiater                        25,5 Radiologen                                           0,0 Humangenetiker                                       0,0 Laborärzte                                           0,0 Neurochirurgen                                       0,0 Nuklearmediziner                                     2,0 gesonderte fachärztliche Pathologen                                           0,0 Versorgung Physikalische und Rehabilitations- 4,5 Mediziner Strahlentherapeuten                                  0,0 Transfusionsmediziner                                0,0 Gesamt                                             201,0 6. Welche Erkenntnisse liegen zu unbesetzten Stellen im stationären Bereich vor? Dem Ministerium für Soziales und Integration liegen dazu keine Erkenntnisse vor. 7. Welche Informationen liegen aus dem Bereich der Kinder- und Jugendhilfe so- wie der allgemeinen sozialen Arbeit über gestiegene Belastungen oder gar Miss- brauchsfälle vor? Das Ministerium für Soziales und Integration hat zu dieser Frage eine Stellung- nahme des Kommunalverbands für Jugend und Soziales – Landesjugendamt (überörtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe in Baden-Württemberg) einge- holt. Unter Berücksichtigung dieser Äußerung wird wie folgt Stellung genom- men: Bisher gibt es noch wenige empirische Belege mit validen Ergebnissen (idealerweise Verlaufsstudien), auf die Bezug genommen werden kann. Rückmel- 4
4

Landtag von Baden-Württemberg                                                        Drucksache 16 / 9920 dungen der Einrichtungsträger und der Jugendämter zeigen allerdings auf, dass die allgemeine Belastung der jungen Menschen im Bereich der (teil-)stationären Kinder- und Jugendhilfe spürbar zugenommen hat. Vor allem die coronabeding- ten Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen und das sogenannte Homeschooling, aber auch die Quarantänefolgen einer Corona-Infektion werden als Herausforde- rung und Belastung wahrgenommen. Dies entspricht auch den Beobachtungen und Erfahrungen, die der Kommunalverband für Jugend und Soziales – Landes- jugendamt – im Rahmen seiner Aufsichtstätigkeit nach §§ 45 ff. des Achten Bu- ches Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) in Baden-Württem- berg macht. Lucha Minister für Soziales und Integration 5
5