Menschen mit Taubblindheit/Hörsehbehinderung in Baden-Württemberg
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 9243 16. Wahlperiode 10. 11. 2020 Kleine Anfrage der Abg. Klaus Burger CDU und Antwort des Ministeriums für Soziales und Integration Menschen mit Taubblindheit/Hörsehbehinderung in Baden-Württemberg Kleine Anfrage Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele blinde Menschen gibt es derzeit in Baden-Württemberg? 2. Wie viele taube bzw. schwer hörgeschädigte Menschen gibt es derzeit in Baden- Württemberg? 3. Wie viele Menschen sind derzeit in Baden-Württemberg von beiden Behinde- rungen als Taubblinde betroffen? 4. Plant die Landesregierung ein eigenes Krankheitsbild „Taubblindheit/Hörsehbe- hinderung“ einzuführen? 5. Welche Beratungsstellen und Unterstützungsmöglichkeiten für Taubblinde/Hör- sehbehinderte gibt es in Baden-Württemberg? 6. Wie viele ausgebildete Taubblindassistenten gibt es derzeit in Baden-Württem- berg? 7. Wie hoch schätzt die Landesregierung die aktuellen Bedarfe an Taubblindassis- tenten ein? 8. Was wird seitens der Landesregierung getan, um die Ausbildung zum Taubblind- assistenten zu fördern? 10. 11. 2020 Burger CDU Eingegangen: 10. 11. 2020 / Ausgegeben: 26. 11. 2020 1 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich- abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“.
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 9243 Antwort Mit Schreiben vom 23. November 2020 Nr. 32-0141.5-016/9243 beantwortet das Ministerium für Soziales und Integration die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele blinde Menschen gibt es derzeit in Baden-Württemberg? In Baden-Württemberg gab es laut amtlicher Statistik des Statistischen Landes- amtes Baden-Württemberg zum 31. Dezember 20191 7.354 blinde Menschen. 2. Wie viele taube bzw. schwer hörgeschädigte Menschen gibt es derzeit in Baden- Württemberg? In Baden-Württemberg gab es laut der in Ziffer 1 genannten amtlichen Statis- tik des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg zum 31. Dezember 2019 4.084 taube Menschen. Die o. g. Statistik weist weitere 3.689 Menschen mit dem Merkmal „Taubheit kombiniert mit Störungen der Sprachentwicklung und ent- sprechenden Störungen der geistigen Entwicklung“ aus. Das Merkmal „schwer hörgeschädigt“ wird nicht erhoben. 3. Wie viele Menschen sind derzeit in Baden-Württemberg von beiden Behinderun- gen als Taubblinde betroffen? Die Anzahl der Menschen mit Taubblindheit/Hörsehbehinderung in Baden-Würt- temberg ist nicht bekannt, da das Merkmal „Taubblindheit“ statistisch nicht erho- ben wird. 4. Plant die Landesregierung ein eigenes Krankheitsbild „Taubblindheit/Hörseh- behinderung“ einzuführen? Für Anpassungen ist sowohl für die Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwV) als auch für die Versorgungsmedizinverordnung (VersMedV) das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zuständig. In Folge der Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes Ende des Jahres 2016 wurde durch eine Änderung der SchwbAwV im Jahr 2017 in § 3 Absatz 1 Nr. 8 das neue Merkzeichen TBl für „taubblind“ im Schwerbehindertenausweis eingeführt. Die Regelung sieht vor, dass im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen „TBI“ für „taubblind“ einzutragen ist, wenn bei einem schwerbehinderten Men- schen wegen einer Störung der Hörfunktion ein Grad der Behinderung von min- destens 70 und wegen einer Störung des Sehvermögens ein Grad der Behinderung von 100 anerkannt ist. Die Regelung geht auf Forderungen der Verbände behinderter Menschen zurück, für die – durch diese außergewöhnlich schwerwiegende Behinderung eigener Art – betroffenen Menschen ein eigenes Merkzeichen zu schaffen. Eine entsprechende Änderung der VersMedV wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales nicht vorgenommen. Die Beeinträchtigungen der Teilhabe der vom Merkzeichen „TBl“ erfassten Personengruppe sind nach Einschätzung der Expertinnen und Experten im Ärztlichen Sachverständigenbeirat Versorgungsme- dizin äußerst heterogen, sodass sich einheitliche konkrete Bedarfe nicht ermitteln lassen. Deswegen ist das Merkzeichen mit keinem konkreten bundesrechtlichen Nachteilsausgleich verbunden. Das Merkzeichen umfasst nicht automatisch die Nachteilsausgleiche für blinde und gehörlose Menschen wie zum Beispiel Landes- blindengeld, Landesgehörlosengeld oder steuerliche Nachteilsausgleiche. Deshalb werden die Merkzeichen „Bl“ (blind) und „GL“ (gehörlos) bei Vorliegen der jewei- ligen Voraussetzungen zusätzlich zum Merkzeichen „TBl“ in den Schwerbehinder- tenausweis eingetragen. 1 Schwerbehinderte Menschen in Baden-Württemberg am 31. Dezember 2019, Statistische Berichte Baden-Württemberg Artikel-Nr. 3862 19001, Statistisches Landesamt Baden-Württemberg 2
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 9243 5. Welche Beratungsstellen und Unterstützungsmöglichkeiten für Taubblinde/Hör- sehbehinderte gibt es in Baden-Württemberg? Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales fördert auf Grundlage des § 32 SGB IX die sogenannte „Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung“ (EUTB). Die unabhängigen Beratungsstellen unterstützen Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörige kostenlos zu allen Fragen der Rehabilitation und Teilhabe. Die Stiftung St. Franziskus Heiligenbronn ist Träger einer EUTB, deren Schwer- punkt in der Beratung von Menschen mit Taubblindheit/Hörsehbehinderung an verschiedenen Standorten in Baden-Württemberg liegt. Die Fachberatenden haben Erfahrung in der Arbeit mit Menschen mit Taubblindheit/Hörsehbehinderung und beherrschen die spezifischen Kommunikationsformen wie Deutsche Gebärden- sprache, taktiles Gebärden und Lormen. Des Weiteren sind diverse EUTB-Ange- bote auf die Beratung von Menschen mit Sehbehinderungen und Menschen mit Hörbehinderungen spezialisiert. Beispielhaft, jedoch nicht abschließend, können hier das EUTB-Angebot in Trägerschaft des Blinden- und Sehbehindertenverbands Württemberg e. V. sowie das EUTB-Angebot in Trägerschaft des Landesverbands der Gehörlosen Baden-Württemberg e. V. genannt werden. Die EUTB beraten nach dem Grundsatz „Eine für alle“. Dies bedeutet, dass Ratsuchende bei jedem EUTB-Angebot Rat zu Fragen der Rehabilitation und Teilhabe, unabhängig von der Art ihrer Teilhabebeeinträchtigung, erhalten. Taubblinde bzw. hörsehbehinderte Menschen können sich somit an alle EUTB-Angebote wenden. Des Weiteren gibt es in Winnenden und Stuttgart ein Beratungsangebot für taub- blinde und hörsehbehinderte Menschen der Paulinenpflege Winnenden e. V. und der Nikolauspflege Stuttgart. 6. Wie viele ausgebildete Taubblindassistenten gibt es derzeit in Baden-Württem- berg? Der Landesregierung liegen keine belastbaren Informationen über die Zahl der ausgebildeten Taubblindassistenten in Baden-Württemberg vor. 7. Wie hoch schätzt die Landesregierung die aktuellen Bedarfe an Taubblindassis- tenten ein? Der Bedarf an Taubblindassistenten orientiert sich an der Anzahl der Menschen mit Taubblindheit/Hörsehbehinderung in Baden-Württemberg. So heterogen diese Behinderungsart ist, so heterogen und spezifisch ist der Assistenzbedarf der Be- troffenen. 8. Was wird seitens der Landesregierung getan, um die Ausbildung zum Taubblin- dassistenten zu fördern? Das Ministerium für Soziales und Integration fördert auf Antrag der Landesar- beitsgemeinschaft taubblind Baden-Württemberg das Projekt „Konzeption und Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme Taubblindenassistenz“ bei der Stif- tung St. Franziskus Heiligenbronn. Mit dem Projekt sollen 10 bis 15 Personen im Bereich der Taubblindenassistenz qualifiziert werden. Ziel des Projektes ist die Erhöhung der Anzahl der Taubblindassistenten im Land, um dem heterogenen und spezifischen Assistenzbedarf von Menschen mit Taubblindheit/Hörsehbehinde- rung gerecht zu werden und um deren Teilhabe an der Gesellschaft zu fördern. Die Fördersumme des Projektes beläuft sich auf 70.000 Euro für die Dauer von zwei Jahren. Die Laufzeit des Projektes begann am 1. September 2018 und sollte ursprünglich zum 30. Juni 2020 enden. Im Jahr 2018 wurde das Schulungscurricu- lum erarbeitet mit Schwerpunkten im Bereich von Grundkenntnissen über Taub- blindheit/Hörsehbehinderung, dem Umgang mit den Betroffenen, speziellen Kom- munikationsformen und dem Einsatz spezifischer Hilfsmittel. Seit 2019 werden die Schulungsmaßnahmen durchgeführt. Corona-bedingt mussten diese im Laufe dieses Jahres unterbrochen werden. Deshalb wurde die Laufzeit des Projektes bis zum 31. Juli 2021 verlängert. Lucha Minister für Soziales und Integration 3