Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 7362 Antwort Mit Schreiben vom 20. Dezember 2019 Nr. 6-4552.20/9 beantwortet das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Erkenntnisse hat sie über den Planungsstand des Vorhabens der neuen Hochspannungstrasse zwischen Birkenfeld und Ötisheim? Das Vorhaben Nr. 35 des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG) „Höchstspannungs- leitung Birkenfeld – Mast 115A“ der Vorhabenträgerin TransnetBW GmbH befin- det sich im Planfeststellungsverfahren. Zuständige Planfeststellungsbehörde ist das Regierungspräsidium Karlsruhe. Nach dessen Auskunft sind die formelle Öffent- lichkeitsbeteiligung sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange bereits erfolgt. Im Zuge des Anhörungsverfahrens seien ca. 103 Einwendungen Privater und 51 Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange eingegangen. Ein Erörterungs- termin könne noch nicht stattfinden, da sich TransnetBW GmbH entschlossen habe, die Pläne zu ändern. Diese Änderungen beträfen in erster Linie den Raum Pforz- heim-Eutingen und Kieselbronn. Die geänderten Planungsunterlagen seien dem Regierungspräsidium noch nicht vorgelegt worden. Voraussichtlich würden eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die nochmalige Anhörung von Trägern öffentlicher Belange erforderlich sein. 2. Aus welchen Gründen sind die auf einer Teilstrecke vorgesehenen Kompaktmasten bisher mit der gleichen Trägerbreite geplant worden wie die übrigen Gittermasten? Nach Auskunft der TransnetBW GmbH kann die Trägerbreite nur bis zu einem gewissen Grad reduziert werden, da sonst technisch erforderliche Abstände zwischen den einzelnen Leitern nicht eingehalten werden könnten. 3. Welche Erkenntnisse hat sie über den Einsatz schmalerer Kompaktmasten im europäischen Ausland, beispielsweise in Frankreich? Der Landesregierung liegen keine Informationen über den Einsatz der genannten Kompaktmasten vor. Nach Auskunft der TransnetBW GmbH kommen auch im Ausland Vollwandmas- ten auf 380 kV-Ebene bislang nicht flächendeckend, sondern nur in wenigen Pilot- projekten zum Einsatz. Diese befänden sich teils noch in der Konzeptions- bzw. Erprobungsphase. Es sei zu beachten, dass die dortigen Masten für doppelsystemige, nicht aber für Mehrfachleitungen konzipiert wurden und insofern ihre Eignung für Projekte wie Birkenfeld-Ötisheim fraglich sei. Doppelsystemige Masten können zwei Stromkreise tragen, Masten für Mehrfach- leitungen drei oder mehr Stromkreise. Im Projekt Birkenfeld – Ötisheim müssen jedoch vier Stromkreise getragen werden, weshalb hier die doppelsystemigen Masten nicht infrage kommen. 4. Welche rechtlichen, technischen oder wirtschaftlichen Gründe sprechen bei der oben genannten Trasse aus Sicht der Landesregierung und ihrer Kenntnis nach aus Sicht des Übertragungsnetzbetreibers gegen die Errichtung von höheren Kompaktmasten mit einer engeren Trägerbreite? Aus rechtlicher Sicht sind im Planfeststellungsverfahren die Auswirkungen der Mastausgestaltung auf die Schutzgüter Mensch und Umwelt in die Abwägungs- entscheidung des Planfeststellungsverfahrens einzubeziehen. Nach Auskunft des Regierungspräsidiums wird in den vorliegenden Planungsunterlagen ein Vergleich zwischen Stahlgitter- und Vollwandmasten durchgeführt, die jeweils Vor- und Nachteile aufweisen. 2