Tatverdächtige und Haftinsassen im Zusammenhang mit Gewaltkriminalität – wie sind die einzelnen Staatsangehörigkeiten vertreten?
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 5288 16. Wahlperiode 29. 11. 2018 Kleine Anfrage des Abg. Emil Sänze AfD und Antwort des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Tatverdächtige und Haftinsassen im Zusammenhang mit Gewaltkriminalität – wie sind die einzelnen Staats- angehörigkeiten vertreten? Kleine Anfrage Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Strafgefangene jeweils welcher Staatsangehörigkeit sind (unter tabel- larischer Auflistung) bei jeweils welcher durchschnittlichen Dauer der ver- hängten Haftstrafe je Straftatbestand in Baden-Württemberg wegen Gewaltver- brechen (insbesondere § 211 Strafgesetzbuch [StGB] Mord, § 212 StGB Tot- schlag, § 224 und 226 StGB gefährliche und schwere Körperverletzung, § 177 und 178 StGB Vergewaltigung und schwere sexuelle Nötigung, § 249 bis 252, § 255 und § 316 a StGB Raubdelikte) inhaftiert? 2. Welchen Anteil an der Gesamtzahl der wegen Gewaltverbrechen verurteilten Häftlinge (prozentual und in absoluten Zahlen, aufgeschlüsselt nach den in Fra- ge 1 aufgeführten Straftatbeständen) nehmen dabei welche Staatsangehörigkei- ten ein? 3. Welche Staatsangehörigkeiten sind (prozentual und in absoluten Zahlen, aufge- schlüsselt nach den in Frage 1 genannten Straftatbeständen) bei den wegen Ge- waltverbrechen im Sinne von Frage 1 verurteilten Häftlingen im Vergleich zu ihrem Anteil an der Wohnbevölkerung jeweils in welcher Weise auffällig (z. B. unterrepräsentiert oder überrepräsentiert)? 4. Welchen Anteil an der Gesamtzahl der Wohnbevölkerung in Baden-Württem- berg (prozentual und in absoluten Zahlen) nehmen jeweils welche Staatsan- gehörigkeiten ein? 5. Welche Veränderungen – bezugnehmend auf Frage 4 – gab es bei der Zusam- mensetzung der Wohnbevölkerung seit dem 1. Januar 2015? Eingegangen: 29. 11. 2018 / Ausgegeben: 21. 01. 2019 1 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich- abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“.
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 5288 6. Wie hat sich laut der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) der Anteil von Tat- verdächtigen mit jeweils welcher ausländischen Staatsangehörigkeit (unter ta- bellarischer Auflistung) bei den unter Frage 1 genannten Straftatbeständen seit dem 1. Januar 2015 in Relation zur Gesamtzahl der bei Gewaltverbrechen als Tatverdächtige genannten Personen bis heute entwickelt? 7. Welche Staatsangehörigkeiten sind dabei (prozentual und in absoluten Zahlen, aufgeschlüsselt nach den in Frage 1 genannten Straftatbeständen) unter den in der PKS bei Gewaltverbrechen als Tatverdächtige genannten Personen im Vergleich zu ihrem Anteil an der Wohnbevölkerung jeweils in welcher Weise auffällig (z. B. unterrepräsentiert oder überrepräsentiert)? 8. Wie haben sich die unter Fragen 3, 4 und 7 erfragten Anteile bzw. Relationen seit dem 1. Januar 2015 bis heute entwickelt? 9. Wie verhält sich die Entwicklung der Anteile fremder Staatsangehöriger an dem in der PKS im Zusammenhang mit Gewaltverbrechen als Tatverdächtige genannten Personenkreis seit dem 1. Januar 2015 zu der der Entwicklung der Anteile fremder Staatsangehöriger unter den inhaftierten Gewaltkriminellen (im Sinne der unter Frage 1 genannten Straftatbestände) im gleichen Zeit- raum? 10. Sollte es – im Sinne von Frage 9 – zwischen den Entwicklungen bei der PKS und den Entwicklungen bei den tatsächlich Inhaftierten auffällige Parallelen oder auch Unterschiede geben, worauf führt sie diese zurück? 28. 11. 2018 Sänze AfD Begründung Mit der Kleinen Anfrage soll eruiert werden, wie sich der Personenkreis der we- gen Gewaltverbrechen in Haftanstalten in Baden-Württemberg einsitzenden Per- sonen nach Staatsangehörigkeiten in Relation zur gesamten Wohnbevölkerung zusammensetzt und wie sich diese Relation seit 2015 entwickelt hat. Ferner soll eruiert werden, wie sich der Anteil ausländischer Tatverdächtiger gemäß der Poli- zeilichen Kriminalstatistik bei Gewaltverbrechen in Baden-Württemberg in Rela- tion zur gesamten Wohnbevölkerung zusammensetzt und wie sich diese Relation seit 2015 entwickelt hat. Unter anderem interessiert, ob die Entwicklung der durch Ausländer verübten Gewaltkriminalität in den dem Ministerium des Innern (Polizei) bzw. in den dem Ministerium der Justiz (Strafvollzug) untergeordneten Bereichen vergleichbar abgebildet wird und welche Gründe gegebenenfalls für gleichartige Entwicklungen oder auch für Unterschiede verantwortlich sind. 2
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 5288 Antwort Mit Schreiben vom 21. Dezember 2018 Nr. 3-1201.5/1 beantwortet das Ministe- rium für Inneres, Digitalisierung und Migration im Einvernehmen mit dem Minis- terium der Justiz und für Europa die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Strafgefangene jeweils welcher Staatsangehörigkeit sind (unter tabel- larischer Auflistung) bei jeweils welcher durchschnittlichen Dauer der ver- hängten Haftstrafe je Straftatbestand in Baden-Württemberg wegen Gewaltver- brechen (insbesondere § 211 Strafgesetzbuch [StGB] Mord, § 212 StGB Tot- schlag, § 224 und 226 StGB gefährliche und schwere Körperverletzung, § 177 und 178 StGB Vergewaltigung und schwere sexuelle Nötigung, § 249 bis 252, § 255 und § 316 a StGB Raubdelikte) inhaftiert? 2. Welchen Anteil an der Gesamtzahl der wegen Gewaltverbrechen verurteilten Häftlinge (prozentual und in absoluten Zahlen, aufgeschlüsselt nach den in Fra- ge 1 aufgeführten Straftatbeständen) nehmen dabei welche Staatsangehörigkei- ten ein? Zu 1. und 2.: Eine Auswertung der Staatsangehörigkeiten der in den Justizvollzugsanstalten des Landes inhaftierten Strafgefangenen erfolgt im Rahmen der bundesweiten Erhe- bung der Daten zu den Ausländern im Justizvollzug und der Gesamtbelegung jährlich zum Stichtag 31. März. Aus der nachstehenden Tabelle ergeben sich die Anzahl und die Staatsangehörig- keit der Gefangenen, die am 31. März 2018 in den Justizvollzugsanstalten des Landes eine oder mehrere (Gesamt-)Freiheitsstrafen oder Jugendstrafen verbüß- ten, zu der sie wegen Täterschaft oder Teilnahme an einer oder mehreren versuch- ten oder vollendeten Straftaten • des Mordes (§ 211 Strafgesetzbuch) • des Totschlags (§ 212 Strafgesetzbuch), • der gefährlichen Körperverletzung (§ 224 Strafgesetzbuch) und der schweren Körperverletzung (§ 226 Strafgesetzbuch), • der Vergewaltigung (§ 177 Strafgesetzbuch) und der schweren sexuellen Nöti- gung (§ 178 Strafgesetzbuch), • des Raubes (§ 249 Strafgesetzbuch), des schweren Raubes (§ 250 Strafgesetz- buch), des Raubes mit Todesfolge (§ 251 Strafgesetzbuch), des Räuberischen Diebstahls (§ 252 Strafgesetzbuch), der Räuberischen Erpressung (§ 255 Straf- gesetzbuch) und des Räuberischen Angriffs auf Kraftfahrer (§ 316 a Strafge- setzbuch) verurteilt wurden. Zur Erläuterung ist zu bemerken, dass die letzte Spalte der Tabelle die Anzahl der Gefangenen (Gef.) der jeweiligen Staatsangehörigkeit bezogen auf alle angefrag- ten Deliktsgruppen wiedergibt. Die Spalten 2 bis 6 enthalten deliktgruppenbezo- gen sowohl die Anzahl als auch den jeweiligen prozentualen Anteil an der Anzahl der wegen eines Delikts der Deliktsgruppe Verurteilten. Da ein Teil dieser Gefan- genen zum Stichtag Haftstrafen wegen mehrerer der genannten Delikte bezie- hungsweise Deliktsgruppen verbüßte, kommt es in den Spalten 2 bis 6 zu Dop- pelzählungen; daher kann die Summe aus den einzeldeliktsbezogenen Zahlen auch die in der letzten Spalte angegebene Gesamtanzahl der verurteilten Gefange- nen einer Staatsangehörigkeit übersteigen. 3
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 5288 ± $OOH 6WUDIWDWEHVWlQGH 6W*% 6W*% 6W*% 6W*% D6W*% 'HOLNWH 6WDDWVDQJHK|ULJNHLW *HI $QWHLO *HI $QWHLO *HI $QWHLO *HI $QWHLO *HI $QWHLO *HI $)*+$1,67$1 b*<37(1 $/%$1,(1 $/*(5,(1 $1*2/$ $50(1,(1 $8675$/,(1 %$1*/$'(6&+ %261,(1 +(5=2*2:,1$ %8/*$5,(1 '(876&+/$1' (5,75($ )5$1.5(,&+ *$0%,$ *(25*,(1 *+$1$ *5,(&+(1/$1' *8,1($ ,1',(1HLQVFKO 6,..,0*2$ ,5$. ,5$1 ,65$(/ ,7$/,(1 -25'$1,(1 .$0(581 .$6$&+67$1 .(1,$ .21*2 .26292 .52$7,(1 4
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 5288 /(77/$1' /,%$121 /,%<(1 /,7$8(1 0$52..2 0$=('21,(1 0(;,.2 0217(1(*52 1,*(5,$ g67(55(,&+ 3$.,67$1 3+,/,33,1(1 32/(1 32578*$/ 5(38%/,.02/'$8 580b1,(1 5866,6&+( )g'(5$7,21 6&+:(,= 6(1(*$/ 6(5%,(1 6,(55$/(21( 6/2:(1,(1 620$/,$ 63$1,(1 65,/$1.$ 67$$7(1/26 68'$1 6<5,(1 72*2 76&+(&+,(1 781(6,(1 7h5.(, 8.5$,1( 81*$51 5
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 5288 81*(./b57 86$ 9,(71$0 :(,665866/$1' 6800( Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass die zusätzlich angefragte durchschnittli- che Dauer der verhängten Haftstrafe je Straftatbestand nicht ausgewiesen werden kann, weil ein erheblicher Teil dieser Gefangenen (Gesamt-)Freiheitsstrafen ver- büßte, die nicht nur wegen der vorgenannten Straftatbestände, sondern auch wegen anderen Straftatbeständen verhängt wurden. Eine Aufschlüsselung der verhängten Haftdauer nach den einzelnen abgeurteilten Straftatbeständen und Einzeltaten ist nicht möglich. 3. Welche Staatsangehörigkeiten sind (prozentual und in absoluten Zahlen, auf- geschlüsselt nach den in Frage 1 genannten Straftatbeständen) bei den wegen Gewaltverbrechen im Sinne von Frage 1 verurteilten Häftlingen im Vergleich zu ihrem Anteil an der Wohnbevölkerung jeweils in welcher Weise auffällig (z. B. unterrepräsentiert oder überrepräsentiert)? Zu 3.: Eine statistische Erhebung hierzu findet nicht statt. Auch ein Vergleich der in der Antwort auf die Fragen 1 und 2 jeweils zum Stichtag 31. März genannten Gefan- genenzahlen mit den jährlich für den Stichtag 31. Dezember nach den Ergebnis- sen der Bestandsauszählungen des Ausländerzentralregisters erstellten Berichten des Statistischen Landesamts zur Ausländischen Bevölkerung des Landes ist nicht möglich. Den zum Stichtag 31. März erstellten jährlichen Vollzugsstatistiken zu ausländischen Gefangenen lässt sich nicht entnehmen, ob die Gefangenen bei Tat- begehung oder im Zeitpunkt ihrer Verhaftung oder Inhaftierung Teil der Wohnbe- völkerung des Landes waren. 4. Welchen Anteil an der Gesamtzahl der Wohnbevölkerung in Baden-Württem- berg (prozentual und in absoluten Zahlen) nehmen jeweils welche Staatsan- gehörigkeiten ein? 5. Welche Veränderungen – bezugnehmend auf Frage 4 – gab es bei der Zusam- mensetzung der Wohnbevölkerung seit dem 1. Januar 2015? Zu 4. und 5.: Die statistischen Berichte zur ausländischen Bevölkerung für die Jahre 2015 bis 2017 sowie die Gesamtzahl der Wohnbevölkerung in Baden-Württemberg für die Jahre 2015 und 2016 können dem Internetauftritt des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg unter www.statistik-bw.de entnommen werden. 6
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 5288 6. Wie hat sich laut der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) der Anteil von Tat- verdächtigen mit jeweils welcher ausländischen Staatsangehörigkeit (unter ta- bellarischer Auflistung) bei den unter Frage 1 genannten Straftatbeständen seit dem 1. Januar 2015 in Relation zur Gesamtzahl der bei Gewaltverbrechen als Tatverdächtige genannten Personen bis heute entwickelt? 7. Welche Staatsangehörigkeiten sind dabei (prozentual und in absoluten Zahlen, aufgeschlüsselt nach den in Frage 1 genannten Straftatbeständen) unter den in der PKS bei Gewaltverbrechen als Tatverdächtige genannten Personen im Vergleich zu ihrem Anteil an der Wohnbevölkerung jeweils in welcher Weise auffällig (z. B. unterrepräsentiert oder überrepräsentiert)? Zu 6. und 7.: Bei der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) handelt es sich um eine sogenannte reine Ausgangsstatistik, in der strafrechtlich relevante Sachverhalte nach der poli- zeilichen Sachbearbeitung vor Abgabe an die Strafverfolgungsbehörden erfasst werden. Aufgrund der sog. „Tatverdächtigenechtzählung“ dürfen die einzelnen Deliktskategorien nicht aufsummiert werden, da Tatverdächtige (TV) mit unter- schiedlichen strafbaren Handlungen in mehreren Deliktskategorien ausgewiesen werden können. Delikte des Totschlags und der Tötung auf Verlangen werden statistisch gemein- sam erfasst und können daher nicht differenziert ausgewiesen werden. In Bezug auf die angefragten Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung ist zu beachten, dass mit Inkrafttreten des „Fünfzigsten Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung“ am 10. November 2016 im Sexualstrafrecht bisherige Straftatbestände geändert und neue Straftatbestände geschaffen wurden, welche auch im PKS-Straftaten- katalog im Jahr 2017 und 2018 umgesetzt wurden. Die geänderten Erfassungsmo- dalitäten führten u. a. zu einem erheblichen Anstieg beim Deliktsfeld Vergewalti- gung/sexuelle Nötigung/sexuelle Übergriffe. Diese Entwicklung ist zum Einen Folge der Erweiterung des Straftatbestandes des § 177 StGB seit Inkrafttreten des o. a. Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches, einhergehend mit einer Her- absetzung der Übergriffschwelle des neuen § 177 StGB. Hinzu kommt eine Ver- zerrung aufgrund einer Anpassung des PKS-Straftatenkatalogs. So wird insbeson- dere der sexuelle Missbrauch Widerstandsunfähiger seit dem Jahr 2017 unter dem Straftatenschlüssel der Vergewaltigungen, sexuellen Nötigungen und sexuellen Übergriffe erfasst, was unmittelbar zu einer Fallzahlenerhöhung führte. Dies hat insgesamt zur Folge, dass der Vergleich der Straftaten gegen die sexuelle Selbst- bestimmung ab dem Jahr 2017 mit den Vorjahren nicht bzw. nur eingeschränkt möglich ist. Die PKS ist grundsätzlich als Massenstatistik konzipiert. Bereits leichte Verände- rungen der Fallzahlen können ausreichen, um nicht unerhebliche prozentuale Schwankungen zu verursachen. In Deliktsbereichen, die ein insgesamt sehr nied- riges Fallzahlenniveau aufweisen, wie beispielsweise der Deliktsbereich der Straftaten gegen das Leben, wirkt sich dieser Effekt besonders stark aus. Weiterhin ist die PKS als Jahresstatistik konzipiert. Unterjährige, mithin monatli- che Auswertezeiträume, unterliegen erheblichen Verzerrungen und sind demnach wenig belastbar bzw. aussagekräftig. Für das Jahr 2018 sind daher nur Trendaus- sagen möglich. Die PKS Baden-Württemberg weist im Sinne der Fragestellungen folgende Tat- verdächtigenzahlen aus: 7
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 5288 6W*%±0RUG $Q]DKO79 $QWHLODQ $Q]DKO79 $QWHLODQ $Q]DKO79 $QWHLODQ JHV 79JHV JHV 79JHV JHV 79JHV 79JHVDPW ±GDYRQGHXWVFK ±GDYRQQLFKWGHXWVFK 796WDDWVDQJHK|ULJNHLW 7h5.(, ,7$/,(1 580b1,(1 5866,6&+( )g'(5$7,21 6<5,(1 *(25*,(1 ,5$. 32/(1 .52$7,(1 63$1,(1 *5,(&+(1/$1' 8.5$,1( .$0(581 /,%$121 6(5%,(1 /,7$8(1 g67(55(,&+ %261,(1 +(5=(*2:,1$ )5$1.5(,&+ *$0%,$ ,5$1 3$.,67$1 .26292 %8/*$5,(1 %5$6,/,(1 32578*$/ 9,(71$0 $/*(5,(1 $)*+$1,67$1 81*$51 .(,1($1*$%(1 8
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 5288 Bei Betrachtung der Monate Januar bis November 2018 beim Straftatbestand des § 211 StGB – Mord, zeichnet sich im Vergleich zum Vorjahreszeitraum insge- samt ein Anstieg der Anzahl der registrierten Tatverdächtigen, insbesondere bei den Tatverdächtigen aus der Türkei, Syrien, Rumänien und Afghanistan ab. Die vergleichsweise deutlichsten Rückgänge sind bei Tatverdächtigen aus Italien fest- zustellen. 6W*%±7RWVFKODJXQG7|WXQJDXI9HUODQJHQ $Q]DKO79 $QWHLODQ $Q]DKO79 $QWHLODQ $Q]DKO79 $QWHLODQ JHV 79JHV JHV 79JHV JHV 79JHV 79JHVDPW ±GDYRQGHXWVFK ±GDYRQQLFKWGHXWVFK 796WDDWVDQJHK|ULJNHLW 7h5.(, 6<5,(1 580b1,(1 $)*+$1,67$1 *$0%,$ *5,(&+(1/$1' $/%$1,(1 32/(1 ,7$/,(1 .26292 $/*(5,(1 6(5%,(1 5866,6&+( )g'(5$7,21 3$.,67$1 %8/*$5,(1 ,5$. (5,75($ 81*(./b57 *(25*,(1 86$ *8,1($ %261,(1 +(5=(*2:,1$ )5$1.5(,&+ 620$/,$ 8.5$,1( 9
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 5288 781(6,(1 .(1,$ .$0(581 7+$,/$1' 0$=('21,(1 .2/80%,(1 /,7$8(1 g67(55(,&+ 0$85(7$1,(1 ,5$1 ,1',(1 0$52..2 /(77/$1' /,%$121 6&+:('(1 6/2:(1,(1 $6(5%$,'6&+$1 :(,5866/$1' .52$7,(1 .$6$&+67$1 72*2 63$1,(1 '20,1,&$ 1,*(5,$ 75,1,'$'81' 72%$*2 7$16$1,$9(5(,1 5(3 67$$7(1/26 Bei Betrachtung der Monate Januar bis November 2018 bei den Straftatbeständen der §§ 212, 216 StGB – Totschlag und Tötung auf Verlangen, zeichnet sich im Vergleich zum Vorjahreszeitraum insgesamt ein leichter Anstieg der Anzahl der registrierten Tatverdächtigen, insbesondere mit Anstiegen bei den Tatverdächti- gen aus Afghanistan, Nigeria, Irak und Italien ab. Die vergleichsweise deutlichs- ten Rückgänge sind bei Tatverdächtigen aus der Türkei, Syrien, Griechenland und Rumänien festzustellen. 10