„Steinwelten“
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 6681 16. Wahlperiode 23. 07. 2019 Kleine Anfrage der Abg. Isabell Huber CDU und Antwort des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz „Steinwelten“ Kleine Anfrage Ich frage die Landesregierung: 1. Wie schätzt sie die Neigung der Gartenbesitzer ein, den Garten pflegeleicht als Steingarten anzulegen? 2. Wie schätzt sie die Folgen für die nötige Biodiversität ein? 3. Legt die öffentliche Hand derzeit auch vermehrt Steingärten an, um den Pflege- aufwand zu reduzieren? 4. Welche Möglichkeiten sieht sie, um den Erhalt und das Anlegen naturnaher Gärten als attraktive Gartengestaltungsmaßnahme ins Blickfeld der Bürgerinnen und Bürger zu rücken, um so der weiteren Ausbreitung von Steingärten entge- genzutreten? 5. Verfolgt die Landesregierung bereits konkrete Pläne, um beispielsweise durch gezielte Kampagnen oder anderweitige öffentlichkeitswirksame Maßnahmen die Bürgerinnen und Bürger von den Vorteilen naturnaher Gärten mit großer Biodiversität zu überzeugen? 6. Haben die Kommunen im Rahmen des Ordnungs- und Baurechts die Möglich- keit, das Anlegen von Steingärten zu untersagen? 7. Gibt es bereits Beispiele von Kommunen, die dies praktizieren? 22. 07. 2019 Huber CDU Eingegangen: 23. 07. 2019 / Ausgegeben: 27. 08. 2019 1 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich- abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“.
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 6681 Begründung Wer mit wachsamen Augen durch unsere Städte, Dörfer und auch auf unseren Straßen fährt, nimmt eine auffallende Neigung wahr, in der Gartengestaltung zu- nehmend „Steinlösungen“ zu wählen. Damit wird eine Chance vertan, Blüh- flächen anzulegen, die die Biodiversität verstärken. Antwort Mit Schreiben vom 14. August 2019 Nr. Z(24)-0141.5/465 F beantwortet das Mi- nisterium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz im Einvernehmen mit dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft, dem Ministerium für Finanzen und dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie schätzt sie die Neigung der Gartenbesitzer ein, den Garten pflegeleicht als Steingarten anzulegen? Zu 1.: Die Gestaltung und Nutzung von Privatgärten umfasst eine große Spannbreite, von reinen Ziergärten über Nutzgärten mit Obst- und Gemüseanbau bzw. Misch- formen davon bis zum naturnahen Biotopgarten. Im Zusammenhang mit Woh- nungsneubauten sowie auch im Bestand ist allgemein ein Trend zu Ziergärten, in denen der Vorgartenbereich häufig durch Steinmulch geprägt ist, festzustellen. 2. Wie schätzt sie die Folgen für die nötige Biodiversität ein? Zu 2.: Generell ist festzuhalten, dass mit der Anlage von Schottergärten ein Verlust an Lebensraumpotenzial für heimische Pflanzen und Tiere einhergeht. Gerade in Siedlungsbereichen mit einem hohen Grad an Versiegelung haben arten- und strukturreiche Gärten, Grünflächen, Parkanlagen und Siedlungsbrachen eine be- sondere Bedeutung für die heimische Biodiversität. Mit dem Einsäen und Pflanzen heimischer Arten lässt sich hingegen die biologi- sche Vielfalt direkt vor der Haustür fördern. Ein reich strukturierter Garten mit ausreichend Versteckmöglichkeiten bietet ideale Lebensbedingungen für viele Arten. Um die Nahrungsgrundlage für verschiedene Insektenarten zu verbessern, können zum Beispiel blüten- und samenreiche Wiesen angelegt werden. Besonnte Säume und Trockenmauern dienen als Niststätte für Wildbienen, bieten aber auch anderen Arten wie der Zauneidechse und der Blindschleiche einen Lebensraum. Auch von offenen Bodenstellen oder verwilderten Ecken mit krautigen Pflanzen wie dem Weidenröschen können Bienen, Hummeln und Schmetterlinge profitie- ren. Libellen werden durch das Anlegen kleiner Gewässer gefördert, sofern hier- bei keine Fische eingesetzt werden. Solche Gewässer kommen auch unseren hei- mischen Amphibien zu Gute. Auch kleine Flächen können schon erheblich zur Verbesserung der Lebensbedingungen von Insekten beitragen. 3. Legt die öffentliche Hand derzeit auch vermehrt Steingärten an, um den Pflege- aufwand zu reduzieren? Zu 3.: Landeseigene Außenanlagen werden zur Förderung der Biodiversität verstärkt nach ökologischen Aspekten gestaltet und bewirtschaftet. Das vermehrte Anlegen von Steingärten findet auf landeseigenen Liegenschaften nicht statt und stellt keine 2
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 6681 Option zur Reduzierung des Pflegeaufwands dar. Im Jahr 2018 wurde vom Ministerium für Finanzen ein Leitfaden zur Qualitätssicherung bei Planung, Bau und Bewirtschaftung von Außenanlagen landeseigener Liegenschaften eingeführt. Auf dieser Grundlage gewinnen ökologische und nachhaltige Aspekte weiter an Bedeutung. Dass Städte und Gemeinden örtliche Freiflächen gezielt und in größerem Umfang mit Steinmulch bedecken, ist laut Gemeindetag Baden-Württemberg nicht be- kannt. In Einzelfällen könne es möglich sein, dass Teilbereiche von Freiflächen mit Schotter oder Steinschüttungen versehen werden. Dies erfolge in der Regel aus gestalterischen Gründen (z. B. in Kreisverkehren). Der Städtetag Baden-Württemberg stellt fest, dass Städte und Gemeinden keine Steinschüttungen auf örtlichen Freiflächen fördern. Unter Klimaschutz- und Um- weltaspekten wäre dies auch wenig zielführend. Kleine Grünflächen hätten eine Trittsteinfunktion und seien daher von großer Bedeutung für das Stadtklima. Da- rüber hinaus sei der Pflegeaufwand bei Steingärten langfristig gesehen sogar höher, da es auch hier zur Keimung komme. Die Pflege sei dann aufgrund der Be- schaffenheit erschwert. 4. Welche Möglichkeiten sieht sie, um den Erhalt und das Anlegen naturnaher Gärten als attraktive Gartengestaltungsmaßnahme ins Blickfeld der Bürgerin- nen und Bürger zu rücken, um so der weiteren Ausbreitung von Steingärten entgegenzutreten? 5. Verfolgt die Landesregierung bereits konkrete Pläne, um beispielsweise durch gezielte Kampagnen oder anderweitige öffentlichkeitswirksame Maßnahmen die Bürgerinnen und Bürger von den Vorteilen naturnaher Gärten mit großer Biodiversität zu überzeugen? Zu 4. und 5.: Vielerorts ist die Lebensraumvielfalt erheblich zurückgegangen – gerade auch in der freien Landschaft. Die Ausdehnung von Siedlungen, der Ausbau der Ver- kehrsinfrastruktur oder die Intensivierung oder Nutzungsänderungen der Land- wirtschaft sind einige Beispiele für die vielfältigen Ursachen. Damit steigt die Be- deutung von vielfältig strukturierten Flächen u. a. im Innenbereich von Städten und Gemeinden. Denn auch das direkte Wohnumfeld des Menschen birgt ein er- hebliches Potenzial, um die biologische Vielfalt zu fördern. Eine wichtige Rolle können hier neben Gärten insbesondere öffentliche Grünflächen spielen. Mit der im Juli 2013 beschlossenen Naturschutzstrategie hat die Landesregierung auch der Förderung der biologischen Vielfalt im Siedlungsbereich große Bedeutung zugemessen. Eines der Ziele der Naturschutzstrategie lautet daher: „Zur Erhöhung der biologischen Vielfalt im Lebensumfeld der Menschen erarbeiten wir gemein- sam mit den Kommunen ein Konzept zur Förderung der biologischen Vielfalt in den Kommunen.“ In Umsetzung dieses Ziels hat das damalige Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz mit Unterstützung durch die Nachhal- tigkeitsstrategie das NABU-Projekt „Förderung der biologischen Vielfalt in Kom- munen – Natur nah dran“ auf den Weg gebracht, bei dem bis 2020 jährlich zehn Kommunen mit einer 50 %-Förderung mit bis zu 15.000 Euro bei der naturnahen Umgestaltung ihrer Grünflächen unterstützt werden: Von der Schulung und Pla- nung bis zur Realisierung, einschließlich des Pflanzguts und des Materials für die Umgestaltungsmaßnahmen. Das inzwischen im Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft ressortierte Projekt „Natur nah dran“ ist in den Kommunen des Landes in den vergangenen Jahren auf reges Interesse gestoßen. Insgesamt haben sich bisher über 150 Kommunen (teils mehrfach) beworben und hierbei kreative Projekte eingereicht, die dem Erhalt der lokalen Biodiversität dienen. 46 Kommunen wurden in der Folge im Rahmen des Projekts bereits gefördert. Ende 2019 wird eine weitere Ausschreibungsrunde veröffentlicht werden. Eine Sensibilisierung der Bevölkerung in Bezug auf die Vorteile naturnaher Gär- ten kann im Rahmen entsprechender Öffentlichkeitsarbeit, wie etwa einschlägiger Publikationen, Informationsveranstaltungen oder Beratung erfolgen. Hierfür müs- sen aber auch Fachleute über die notwendigen Kenntnisse verfügen und bei Be- 3
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 6681 darf geschult werden. Wichtig ist es ebenso, bereits Kinder und Jugendliche an die Natur heranzuführen. Dieses Ziel wird bereits im Rahmen zahlreicher Maß- nahmen der Landesregierung sowie durch Organisationen aus den Bereichen Gar- tenbau und Naturschutz verfolgt und soll weiter forciert werden. So hat das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz im Juli 2019 den Wettbewerb „Baden-Württemberg blüht“ ausgeschrieben. Beteiligen können sich verschiedene Organisationen und Gruppen, welche sich mit zukunftsweisen- den Projekten, Maßnahmen und Ideen bewerben können, die Vorbild für andere sein können und vor Ort zu mehr Biodiversität beitragen. Daneben können sich Privatpersonen an dem parallel stattfindenden Fotowettbewerb „bwblüht“ auf Instagram beteiligen und ihre schönsten Bilder von blühenden Gärten, Balkonen, Wiesen und Äckern auf ihr Instagram-Profil hochladen und werden so für die Thematik sensibilisiert. Die Staatliche Lehr- und Versuchsanstalt für Gartenbau (LVG) Heidelberg führt ein EIP (Europäische Innovationspartnerschaft) – Kooperationsprojekt zum The- ma „Entwicklung und Einführung eines biodiversitären Züchtungsprogramms zur Steigerung der Attraktivität des urbanen Grüns für Insekten“ (Kurzbezeichnung BLÜHINSEL) durch. Dieses befasst sich insbesondere mit dem Einfluss klein- flächiger Bepflanzungen auf die Zusammensetzung blütenbesuchender Insekten im städtischen Raum. Im Rahmen und als Folge des Projektes wird umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit betrieben. Bei zahlreichen Veranstaltungen werden Vorträge und Führungen zu einer bestäuberfreundlichen Gestaltung von Beeten, Balkonen und Terrassen gehalten. Zudem wurden Printmedien veröffentlicht. Das im Rahmen des Sonderprogramms zur Stärkung der biologischen Vielfalt ge- förderte Folgeprojekt „Schutz und Förderung der biologischen Vielfalt in der Stadt und in den Gemeinden“ baut ab September 2019 auf den Ergebnissen des genannten EIP Projektes auf und setzt einen Schwerpunkt auf die Garten- und Parkgestaltung. Projektpartner sind neben Kommunen auch Garten- und Land- schaftsbaubetriebe, die als Dienstleister Vor- und Hausgärten gestalten. Bereits bestehende Pflanzungen in Vor- und Hausgärten, aber auch kommunale Anlagen sollen auf ihre Bestäuberfreundlichkeit untersucht, bewertet und optimiert wer- den. Letztendlich soll ein Handlungsleitfaden für eine insektenfreundliche Gestal- tung auf kommunalen Flächen und in Privatgärten erstellt werden, der für Bestäu- berinsekten sowohl deren Nahrungsansprüche als auch entsprechende Strukturen für Nestbau und Überwinterung berücksichtigt. Auch auf Landesgartenschauen und Gartenschauen erhalten Besucherinnen und Besucher regelmäßig durch unterschiedliche Ausstellungsbeiträge Impulse für eine artenreiche Gartenbepflanzung. So wurde beispielsweise auf der Landesgar- tenschau in Lahr im Jahr 2018 in einem Ausstellungsbeitrag gezeigt, welche Aus- wirkungen sogenannte Schottergärten auf die direkte Umwelt haben und welche alternativen Bepflanzungen z. B. mit insektenfreundlichen Blühpflanzen möglich sind. Auch auf der Remstalgartenschau sind derzeit Beispiele für naturfreundliche Mustergärten zu sehen. Im Rahmen des Sonderprogramms zur Stärkung der bio- logischen Vielfalt wurde auf der Remstalgartenschau das Projekt „Blühende Tritt- steine“ des Landesverbands Württembergischer Imker e. V. durch das Ministe- rium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz gefördert. Dieses zielt insbe- sondere auf die Sensibilisierung von Kindern durch die gemeinsame Anlage von Blühflächen ab. Mit der Broschüre „Bienenweidekatalog – Verbesserung der Bienenweide und des Artenschutzes“ animiert das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbrau- cherschutz neben verschiedenen anderen Akteuren auch Hobbygärtnerinnen und Hobbygärtner dazu, zum Ausbau des Nahrungsangebotes für Wild- und Honig- bienen beizutragen und die Lebensgrundlagen blütenbesuchender Insekten insge- samt zu verbessern. Für die Gestaltung naturnaher Gärten sollten die Gartenbesitzer auch gärtneri- sches Wissen und Verständnis haben, welches bei Besitzern von „Schottergärten“ tendenziell eher nicht vorhanden ist. Um dem entgegenzuwirken und Kinder und Jugendliche an die Grundzüge eines artenreichen Gartens und den Artenschutz heranzuführen, setzen das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucher- schutz und das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport in Zusammenarbeit mit 4
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 6681 verschiedenen Partnern Aktionen zur Förderung der Schulgartenarbeit um, wie etwa die Initiative „Lernen für die Zukunft – Gärtnern macht Schule“. Auch im Bereich der Fort- und Weiterbildung werden die Themen rund um die Biodiver- sität aufgegriffen und sind Inhalt im Rahmen von Vorträgen und Tagungen der Landwirtschaftsverwaltung. Hierzu sind ebenso die Aktivitäten der Kreisobst- baufachberatung zu zählen. Darüber hinaus sind die LVG Heidelberg und die Staatsschule für Gartenbau Stuttgart-Hohenheim in den Landes- und Bundesver- suchskoordinierungen des Garten- und Landschaftsbaus sowie in mehreren Ar- beitskreisen, beispielsweise zur Pflanzenverwendung, vertreten. Hier sind stets auch Themen rund um Pflanzenvielfalt und Biodiversität im Fokus. Die Ergeb- nisse aus den Versuchen kommen allen Gärtnerinnen und Gärtnern – als Multipli- katoren der Vegetationsvielfalt – zugute. Aus dem Bereich freizeitgärtnerischer Organisationen greift u. a. die Gartenaka- demie Baden-Württemberg Themen rund um den gärtnerisch gestalteten und die Biodiversität fördernden Garten auf. Ebenso spielen der Natur- und Umwelt- schutz bzw. das naturnahe Gärtnern in der Öffentlichkeitsarbeit von kleingärtneri- schen Organisationen eine große Rolle. Schulungen und Fachberatung sind auf diese Themen ausgerichtet. Auch der gärtnerische Berufsstand engagiert sich in diesem Bereich. So hat der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau die Aktion „Rettet den Vorgarten“ gestartet. Ziel ist es, die naturnahe Gestaltung von Gärten schon bei der Beratung der Kunden zu positionieren. Der Verband Garten-, Landschafts- und Sportplatz Baden-Württemberg führt zusammen mit dem Verband Wohn- eigentum Baden-Württemberg unter diesem Motto einen Fotowettbewerb durch. Sowohl der Verband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Baden-Württem- berg als auch der Gartenbauverband Baden-Württemberg-Hessen setzen sich im Privatgartenbereich und im Hinblick auf öffentliche Grünflächen intensiv für eine artenreiche Gestaltung und Bepflanzung ein. Zudem hat der Verein Bodenseegärten im Rahmen eines Interreg-Projektes eine Komponente der von Österreich ausgehenden Initiative „Natur im Garten“ einge- führt. Dabei werden mit der sogenannten „Natur im Garten“ – Plakette grenzüber- schreitend im Bodenseeraum naturnahe Gärten zertifiziert. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat die Einführung der Zertifizierung finanziell unterstützt. Initiativen, welche naturnahes, ökologisches Gärtnern fördern, werden ebenso durch Naturschutzorganisationen durchgeführt. Ergänzend zum o. a. NABU-Pro- jekt „Förderung der biologischen Vielfalt in Kommunen – Natur nah dran“ för- dert das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft 2018 und 2019 das Projekt „Blühende Gärten – damit es summt und brummt!“. Ziel dieses Pro- jektes ist es, Privatpersonen, Vereine, Kirchengemeinden oder Unternehmen für ein naturnahes Gärtnern zu begeistern. An dem Wettbewerb haben mehr als 2.000 Interessierte teilgenommen, um eine der 50 Gartenberatungen zu gewinnen. Nicht nur Privatgärten bergen ein erhebliches Potenzial für eine ökologische Aufwer- tung. Auch die oftmals spärlich und eher zweckmäßig bepflanzten Flächen rund um Bürogebäude, Kirchen oder Vereinsheime bieten viele Möglichkeiten. Daher wurden weitere 50 Beratungen an Vereine, Kirchengemeinden und Unternehmen vergeben, auf die sich 111 Institutionen beworben hatten. In diesem Rahmen konnten auch Schotterwüsten umgestaltet werden. Zusätzlich fand in Kooperation mit dem Volkshochschulverband Baden-Württemberg eine Vortragsreihe mit ins- gesamt über 50 Vorträgen in ganz Baden-Württemberg zum Thema „Naturnahes Gärtnern leicht gemacht!“ statt. Ergänzend dazu gibt es beim NABU auch ein Beratungstelefon für interessierte Bürgerinnen und Bürger. Derzeit prüft das Mi- nisterium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft, ob und in welcher Form die- se Projekte fortgeführt und weitere Projekte entwickelt werden können. 5
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 6681 6. Haben die Kommunen im Rahmen des Ordnungs- und Baurechts die Möglich- keit, das Anlegen von Steingärten zu untersagen? Zu 6.: Die Kommunen können nach § 74 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 LBO in Teilen des Gemeindegebiets durch Satzung örtliche Bauvorschriften erlassen über Anforde- rungen an die Gestaltung, Bepflanzung und Nutzung der unbebauten Flächen der bebauten Grundstücke. Außerdem können sie in Bebauungsplänen nach § 9 Ab- satz 1 Nummer 25 BauGB das Anpflanzen und Erhalten von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen festsetzen und nach § 178 BauGB durch Bescheid die Grundstückseigentümer verpflichten, ihr Grundstück innerhalb einer be- stimmten angemessenen Frist entsprechend den Festsetzungen des Bebauungs- plans zu bepflanzen (Pflanzgebote). Sie können damit maßgeblich auf die Grund- stücksgestaltung durch die Bauherren Einfluss nehmen. Dabei ist zu beachten, dass ein generelles Verbot der Verwendung von Schotter und Kies die Nutzungs- möglichkeiten der Grundstückseigentümer erheblich beschränkt und damit einen tiefgreifenden Eingriff in ihre verfassungsmäßig geschützten Eigentumsrechte darstellt. Die Gemeinden dürfen in ihren Regelungen eine Bestimmung über den Inhalt des Eigentums treffen. Eine solche Inhaltbestimmung muss aber immer verhältnismäßig sein. Die Gemeinden haben daher die privaten Belange des Ein- zelnen und die Belange der Allgemeinheit gegeneinander abzuwägen und in ein ausgewogenes Verhältnis zu bringen. Der Gemeindetag Baden-Württemberg hat sich bereits in einem Fachgremium mit dem Thema befasst. Dieses legt Wert auf die Feststellung, dass es keines generel- len Verbots bedarf, sondern weiterhin die Möglichkeit bestehen muss, aufgrund der konkreten Situation vor Ort entscheiden zu können, ob entsprechende Rege- lungen in einen Bebauungsplan aufgenommen werden müssen oder ob darauf ver- zichtet werden kann. 7. Gibt es bereits Beispiele von Kommunen, die dies praktizieren? Zu 7.: Über die Zahl der Kommunen, die von diesen gesetzlich vorgesehenen Rege- lungsmöglichkeiten im Hinblick auf ein Verbot von Schottergärten Gebrauch ma- chen, liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Von einer landesweiten Erhebung bei den unteren Baurechtsbehörden bzw. den Gemeinden wird insoweit abgesehen, da der Erhebungsaufwand unverhältnismäßig wäre. Allerdings ist aus Medienberichten sowie laut kommunalen Landesverbänden be- kannt, dass bereits mehr als zehn Städte und Gemeinden entsprechende Regelun- gen erlassen haben. Namentlich benannt wurden die Städte Bretten, Heilbronn, Karlsruhe, Korntal-Münchingen und Kuppenheim. In vielen Kommunen ist dies derzeit wohl ein Thema und wird dort für entsprechende Gremien aufbereitet. In Vertretung Gurr-Hirsch Staatssekretärin 6