Ausländische Corona-Patienten zur Behandlung in Baden-Württemberg

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Landtag von Baden-Württemberg                                                       Drucksache 16 / 8000 16. Wahlperiode                                                                     20. 04. 2020 Kleine Anfrage der Abg. Carola Wolle AfD und Antwort des Ministeriums für Soziales und Integration Ausländische Corona-Patienten zur Behandlung in Baden-Württemberg Kleine Anfrage Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele ausländische Patienten jeweils welcher Nationalität wurden im Rah- men der Behandlung von „Covid-19“ in Baden-Württemberg von welchen Ein- richtungen für jeweils welche Dauer aufgenommen? 2. Wer trägt die Behandlungskosten der ausländischen Patienten? 3. Wer trägt die Kosten für die Verlegung der ausländischen Patienten nach Baden- Württemberg? 20. 04. 2020 Wolle AfD Begründung Aufgrund der Überlastung italienischer und französischer Kliniken wurden über 100 Patienten zur Behandlung nach Deutschland verlegt. Bezüglich der Über- nahme der Kosten für die behandlungsintensiven Patienten gibt es jedoch wider- sprüchliche Informationen in der Presse, die die Kleine Anfrage ausräumen soll. Eingegangen: 20. 04. 2020 / Ausgegeben: 08. 06. 2020                                                         1 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet        Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich- abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente              net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“.
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Landtag von Baden-Württemberg                                                          Drucksache 16 / 8000 Antwort Mit Schreiben vom 2. Juni 2020 Nr. 52-0141.5-016/8000 beantwortet das Minis- terium für Soziales und Integration im Einvernehmen mit dem Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration sowie dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele ausländische Patienten jeweils welcher Nationalität wurden im Rahmen der Behandlung von „Covid-19“ in Baden-Württemberg von welchen Einrichtungen für jeweils welche Dauer aufgenommen? Im Zusammenhang mit Covid-19 wurden nach bislang hier vorliegenden Erkennt- nissen insgesamt 29 Personen aus Frankreich zum Zwecke der medizinischen Behandlung in Krankenhäuser nach Baden-Württemberg verlegt. Darunter befand sich mindestens ein deutscher Staatsangehöriger. Zur Staatsangehörigkeit der anderen Patientinnen und Patienten liegen keine belastbaren Erkenntnisse vor. Nicht auszuschließen ist, dass darüber hinaus Patientinnen und Patienten aus Frankreich oder Patientinnen und Patienten aus Italien aufgrund bilateraler Absprachen in Krankenhäusern in Baden-Württemberg aufgenommen wurden. Die Patientinnen und Patienten wurden von folgenden Einrichtungen aufge- nommen: – Schwarzwald-Baar Klinikum, – SLK-Klinikum Heilbronn, – Städtisches Klinikum Karlsruhe, – Klinikum Konstanz, – Siloah St. Trudbert Klinikum Pforzheim, – Universitätsklinika Freiburg, Heidelberg, Mannheim und Ulm, – Bundeswehrkrankenhaus Ulm. Wie lange die betreffenden Patientinnen und Patienten jeweils aufgenommen wurden, ist nicht bekannt. 2. Wer trägt die Behandlungskosten der ausländischen Patienten? Nach Beschluss des Bundeskabinetts vom 19. April 2020 werden die angefallenen Behandlungskosten für Patientinnen und Patienten aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, die wegen des Coronavirus SARS-CoV-2 in einem Kranken- haus in Deutschland behandelt werden, vom Bund getragen. Hierzu wurde durch das Zweite Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite eine entsprechende Regelung in § 219 a Absatz 6 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch aufgenommen. 3. Wer trägt die Kosten für die Verlegung der ausländischen Patienten nach Ba- den-Württemberg? Größtenteils wurden die Kosten für die Verlegung der ausländischen Patien- tinnen und Patienten nach Baden-Württemberg von dem Staat getragen, der die Patientinnen und Patienten mit eigenen Transportmitteln nach Baden-Württemberg gebracht hat. Die Kosten für den Einsatz einer Bundeswehrmaschine für den Flug von Wunstorf über Straßburg nach Stuttgart am 29. März 2020 werden von der Bundeswehr getragen. Lucha Minister für Soziales und Integration 2
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