Finanzierung Fachkliniken für Geriatrische Rehabilitation

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Bayerischer Landtag 17. Wahlperiode                                                                                            04.01.2018   Drucksache               17/18112 Schriftliche Anfrage                                                                          Antwort der Abgeordneten Ruth Müller SPD                                                              des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 11.07.2017                                                                                vom 18.08.2017 Finanzierung Fachkliniken für geriatrische Rehabilitati-                                      Gemäß Art. 30 des Bayerischen Verwaltungs- und Verfah- on                                                                                            rensgesetzes Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz wird darauf hingewiesen, dass die Antwort zu Frage 2 auf Viele bayerische Fachkliniken für geriatrische Rehabilitati-                                  einzelne Einrichtungen bezogene Daten enthält, die Be- on, die neben der Akutbehandlung älterer Patienten auch                                       triebs- und Geschäftsgeheimnisse darstellen. Eine Veröf- Anschlussheilbehandlungen nach orthopädischen oder                                            fentlichung darf diesbezüglich nicht erfolgen. unfallchirurgischen Eingriffen anbieten, sind durch die un- zureichenden Tagessätze der Krankenkassen nicht kosten-                                       1.         Welche der 68 geriatrischen Rehakliniken in Bay- deckend finanziert. Trotz Anhebung der geriatrischen Ta-                                                 ern können nicht kostendeckend arbeiten? gessätze am 01.03.2017 um 2,5 Prozent verzeichnen die                                         3.         Wie hoch ist die Kostendeckungslücke in den meisten Einrichtungen Defizite.                                                                          einzelnen Einrichtungen zwischen Tagessatz und tatsächlichem Bedarf (bitte aufschlüsseln pro Ich frage die Staatsregierung:                                                                           Bett und Einrichtung – jeweils unterteilt nach Re- gierungsbezirken und kreisfreien Städten)? 1.         Welche der 68 geriatrischen Rehakliniken in Bayern                                 Hierzu liegen dem Staatsministerium für Gesundheit und können nicht kostendeckend arbeiten?                                               Pflege (StMGP) mangels Aufsicht über die Einrichtungen der geriatrischen Rehabilitation keine Erkenntnisse vor. Die 2.         Welche bayerischen Einrichtungen mussten bereits                                   auf einzelne Einrichtungen bezogenen Daten beträfen im schließen bzw. sind von der Schließung bedroht?                                    Übrigen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, die ohnehin nach Art. 30 BayVwVfG geheim zu halten wären. 3.         Wie hoch ist die Kostendeckungslücke in den einzel- nen Einrichtungen zwischen Tagessatz und tatsäch-                                  2.         Welche bayerischen Einrichtungen mussten be- lichem Bedarf (bitte aufschlüsseln pro Bett und Ein-                                          reits schließen bzw. sind von der Schließung be- richtung – jeweils unterteilt nach Regierungsbezirken                                         droht? und kreisfreien Städten)?                                                          Von der Veröffentlichung der Antwort wird abgesehen, da die übermittelten Daten Betriebs- und Geschäftsgeheimnis- 4.         Wie schätzt die Staatsregierung die Möglichkeit der                                se darstellen. Schaffung einer Investitionspauschale für anfallende Kosten bei der Instandhaltung der jeweiligen Einrich-                              4.         Wie schätzt die Staatsregierung die Möglichkeit tungen ein?                                                                                   der Schaffung einer Investitionspauschale für an- fallende Kosten bei der Instandhaltung der jewei- 5.         Wie ist die Einschätzung der Staatsregierung hin-                                             ligen Einrichtungen ein? sichtlich der bundespolitischen Überlegungen, die                                  Zur Einführung von Investitionspauschalen für Instandhal- Pflegeversicherung an den Kosten der geriatrischen                                 tungsaufwendungen an Fachkliniken für geriatrische Reha- Rehabilitation zu beteiligen, um eine konsequente                                  bilitation kann vonseiten des StMGP keine Bewertung ab- Umsetzung des Grundsatzes „Rehabilitation vor Pfle-                                geben werden. Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen ge“ zu erreichen?                                                                  der geriatrischen Rehabilitation gehören nach dem Kran- kenhausfinanzierungsgesetz zu den nicht förderfähigen Einrichtungen § 5 Abs. 1, Ziffer 7 des Krankenhausgesetzes (KHG). Sie sind damit nicht Teil der Krankenhausplanung der Länder und fallen deshalb nicht in die Zuständigkeit des StMGP. 5.         Wie ist die Einschätzung der Staatsregierung hin- sichtlich der bundespolitischen Überlegungen, die Pflegeversicherung an den Kosten der geri- atrischen Rehabilitation zu beteiligen, um eine konsequente Umsetzung des Grundsatzes „Re- habilitation vor Pflege“ zu erreichen? Eine systematische Prüfung der Schnittstellen zwischen der Kranken- und der Pflegeversicherung ist – nicht nur bezo- Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung.
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Seite 2                           Bayerischer Landtag  ·  17. Wahlperiode                          Drucksache 17/18112 gen auf den Bereich der Finanzierung der geriatrischen Re-    die Zustimmung und Mitwirkung der Betroffenen voraus. habilitation – ein wichtiges bundespolitisches Thema.         Die Bereitschaft der Pflegebedürftigen, eine geriatrische Ein Prüfauftrag, inwieweit Schnittstellen zwischen der     Rehabilitation durchzuführen, ist laut dem aktuellen Pfle- Kranken- und Pflegeversicherung (einschließlich der geri-     gebericht der Bundesregierung allerdings in vielen Fällen atrischen Rehabilitation) neu geregelt werden können, ist     nicht vorhanden (siehe Sechster Bericht der Bundesregie- im laufenden Koalitionsvertrag auf Bundesebene enthalten.     rung über die Entwicklung der Pflegeversicherung und den Eine Arbeitsgruppe Schnittstellen der Arbeits- und Sozialmi-  Stand der pflegerischen Versorgung in der Bundesrepublik nisterkonferenz/Gesundheitsministerkonferenz hat hierzu       Deutschland „Sechster Pflegebericht“; Berichtszeitraum: 2015 einen Bericht vorgelegt, der Vor- und Nachteile ver-     2011 bis 2015, S. 53). Als mutmaßliche Beweggründe gel- schiedener Optionen beleuchtet, bislang liegen hierzu je-     ten häufig die Angst der Betroffenen vor neuer Umgebung/ doch keine konkreten Vorschläge vor.                          ungewohnten Betreuern („Gewohntes als Schutzburg“) oder Unabhängig von den gesetzlichen Rahmenbedingungen          auch die Angst vor Verbesserungen durch die Rehamaß- zur Trägerschaft und zur Finanzierung der Rehabilitati-       nahme und dadurch finanzielle Einbußen beim Pflegegeld onsmaßnahmen setzt eine konsequente Umsetzung des             durch Rückstufungen im Pflegegrad. Grundsatzes „Rehabilitation vor Pflege“ vor allem auch
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