Notarztversorgung Landkreis Rottal-Inn

/ 2
PDF herunterladen
Bayerischer Landtag 17. Wahlperiode                                                                                            17.09.2018   Drucksache              17/22399 Schriftliche Anfrage                                                                         Antwort der Abgeordneten Jutta Widmann FREIE WÄHLER                                                   des Staatsministeriums des Innern und für Integration vom 27.04.2018                                                                                vom 04.06.2018 Notarztversorgung Landkreis Rottal-Inn                                                       1.1       Ist der Staatsregierung bekannt, dass es aktuell und in der Vergangenheit Probleme bei der Not- Ich frage die Staatsregierung:                                                                         arztversorgung im südlichen Landkreis Rottal-Inn (Simbach, Julbach etc.) gibt? 1.1     Ist der Staatsregierung bekannt, dass es aktuell und                                 1.2 Wenn ja, welcher Art sind diese Probleme? in der Vergangenheit Probleme bei der Notarztversor-                                 1.3 Wenn ja, was wird und wurde dagegen unternom- gung im südlichen Landkreis Rottal-Inn (Simbach, Jul-                                          men? bach etc.) gibt?                                                                      Im Landkreis Rottal-Inn gibt es drei Notarztstandorte. Pfarr- 1.2     Wenn ja, welcher Art sind diese Probleme?                                             kirchen, Simbach am Inn und Eggenfelden. Jeder Notarzt- 1.3     Wenn ja, was wird und wurde dagegen unternommen?                                      standort ist rund um die Uhr zu besetzen. Im ersten Quartal 2018 (aktuellste verfügbare Zahlen) war der Notarztstand- 2.1     Wie ist die Notarztversorgung in diesem Bereich aktu-                                 ort in Pfarrkirchen zu 99,99 Prozent, der Notarztstandort in ell geregelt (aufgeschlüsselt nach Uhrzeit)?                                          Simbach am Inn zu 99,84 Prozent und der Notarztstandort 2.2     Wie ist die Notarztversorgung tagsüber geregelt?                                      in Eggenfelden zu 100,00 Prozent der Zeit besetzt. Dies 2.3     Wie ist die Notarztversorgung nachts geregelt?                                        liegt über dem bayernweiten Durchschnitt von 98,2 Prozent und stellt eine gute Besetzungsquote dar. Insofern sind der 3.1     Woher wird ein Notarzt angefordert, wenn im oben ge-                                  Staatsregierung keine besonderen Probleme bei der Not- nannten Einsatzbereich keiner verfügbar ist?                                          arztbesetzung im Landkreis Rottal-Inn bekannt. 3.2     Wird der Notarzt aus anderen Landkreisen angefor-                                         Das Staatsministerium des Innern und für Integration hat dert?                                                                                 bei der für den Notarztdienst nach Art. 14 Abs. 1 und 2 3.3     Wird der Notarzt aus Österreich angefordert?                                          Bayerisches Rettungsdienstgesetz (BayRDG) zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) eine ergän- 4.		 Wie viele Notärzte müssen im oben genannten Be-                                         zende Stellungnahme eingeholt. In dieser weist die KVB zu- reich vorgehalten werden?                                                             nächst darauf hin, dass im gesamten Jahr 2017 im gesam­ ten Landkreis nur insgesamt 15 Stunden unbesetzt gewesen 5.1     Wer ist für die Bereitstellung von Notärzten zuständig                                seien und dies eine sehr gute Quote darstelle. (Landkreis, Kassenärztliche Vereinigung, Zweckver-                                        Im südlichen Landkreis Rottal-lnn sei in den vergangenen band für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung)?                                    Monaten eine Umstellung hinsichtlich der Besetzung des 5.2     Ist jemand anders für die Bereitstellung von Notärzten                                Notarztstandortes Simbach am Inn vorgenommen worden. zuständig?                                                                            Der Notarztstandort sei ursprünglich werktags tagsüber von 08.00 bis 20.00 Uhr von den Rottal-Inn Kliniken im Rahmen 6.1     Muss der Notarzt ähnlich wie der Regelrettungsdienst                                  einer sog. Institutsermächtigung besetzt gewesen. Im letz- eine Hilfsfrist im oben genannten Bereich einhalten?                                  ten halben Jahr sei die Besetzung des Standortes sukzessi- 6.2     Wenn nein, warum nicht?                                                               ve zu einer Besetzung rein aus der Freizeit, d. h. ohne eine weitere Beteiligung der Rottal-Inn Kliniken, umgestellt wor- 7.		 Inwiefern sind oder werden die im oben genannten Be-                                     den. Die Umstellung sei durch Landrat Michael Fahmüller reich vorhandenen Kliniken und Krankenhäuser in die                                   begleitet worden und sei auch deswegen erfolgt, um die Notarztversorgung mit eingebunden?                                                    Besetzung an den anderen beiden Notarztstandorten im ­ Landkreis Rottal-Inn, Eggenfelden und Pfarrkirchen, werk- tags tagsüber weiterhin sicherstellen zu können. Ab dem Dienstplan für den Monat Juni 2018 sei die Übergangspha- se abgeschlossen, sodass der Standort nun rund um die Uhr aus der Freizeit besetzt werde. Im Zuge dieser Umstellung und in der Anfangsphase der neuen Besetzungssituation sei es zeitweise zu geringfü- gigen Besetzungslücken kommen, die in geringem Maße auch weiterhin auftreten könnten. Dem Entstehen solcher Besetzungslücken werde durch mehrmalige Bekanntgabe der unbesetzten Dienste sowie stetige und gezielte Nach- frage sowohl bei den am Notarztstandort teilnehmenden Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung.
1

Seite 2                            Bayerischer Landtag  ·  17. Wahlperiode                             Drucksache 17/22399 Ärzten als auch bei Ärzten, die im Rahmen der Aushilfe am      ringeren Zahl an Notärzten denkbar. Dies kann allerdings zu Notarztstandort Simbach tätig werden, entgegengewirkt.         Problemen führen, wenn einer dieser Notärzte z. B. krank- Darüber hinaus versuche die KVB, neue Ärzte für eine feste     heitsbedingt ausfällt, da dies bei der hohen Anzahl an Diens­ Teilnahme am Notarztstandort Simbach zu gewinnen.              ten nur schwer so kurzfristig kompensiert werden kann. Wird der Notarztstandort durch eine Klinik besetzt, so ob- 2.1    Wie ist die Notarztversorgung in diesem Bereich         liegt es der Klinik, für die zu besetzenden Stunden ausrei- aktuell geregelt (aufgeschlüsselt nach Uhrzeit)?        chend Notärzte bereitzustellen. 2.2 Wie ist die Notarztversorgung tagsüber geregelt?              Es gibt auch Mischmodelle zwischen einer reinen Beset- 2.3 Wie ist die Notarztversorgung nachts geregelt?             zung durch Klinikärzte und einer reinen Besetzung aus der Die Notarztstandorte werden rund um die Uhr in                 Freizeit der Notärzte. 12-Stunden-Schichten besetzt. Die Notärzte vor Ort haben die Möglichkeit, ihre Schichtzeiten individuell aufzuteilen.   5.1    Wer ist für die Bereitstellung von Notärzten zu- Die für den Notarztdienst zuständige KVB teilt in ihrer            ständig (Landkreis, Kassenärztliche Vereinigung, Stellungnahme mit, dass die Besetzung am Notarztstandort              Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehr- Simbach am Inn derzeit rund um die Uhr aus der Freizeit               alarmierung)? erfolge. Die Notarztstandorte Eggenfelden und Pfarrkirchen     5.2 Ist jemand anders für die Bereitstellung von Not- würden werktags tagsüber von 08.00 Uhr bis 16.30 Uhr (Eg-             ärzten zuständig? genfelden) bzw. 18.00 Uhr (Pfarrkirchen) von angestellten      Zur Sicherstellung des Notarztdienstes ist nach Art. 14 Ärzten der Rottal-Inn Kliniken im Rahmen ihrer Dienstzeit      Abs. 1 und 2 BayRDG die KVB sowie der jeweils örtlich besetzt. Die restlichen Zeiten würden aus der Freizeit be-     zuständige Zweckverband für Rettungsdienst und Feuer- setzt, d. h. beispielsweise von Vertragsärzten oder freiberuf- wehralarmierung (ZRF) verpflichtet. Im Fall des Landkreises lichen Notärzten.                                              Rottal-Inn ist dies der ZRF Passau. 3.1    Woher wird ein Notarzt angefordert, wenn im oben        6.1    Muss der Notarzt ähnlich wie der Regelrettungs- genannten Einsatzbereich keiner verfügbar ist?                 dienst eine Hilfsfrist im oben genannten Bereich 3.2 Wird der Notarzt aus anderen Landkreisen ange-                    einhalten? fordert?                                                6.2 Wenn nein, warum nicht? 3.3 Wird der Notarzt aus Österreich angefordert?               Die in § 2 Abs. 1 Satz 3 AVBayRDG geregelte sog. Hilfsfrist Aufgrund der drei im Landkreis Rottal-Inn vorhandenen          dient als Planungsgröße dazu, den Versorgungsbereich Notarztstandorte ist es selten, dass im gesamten Landkreis     einer Rettungswache zu bestimmen. Insoweit ist sie nicht kein Notarzt verfügbar ist. In diesen Fällen entscheidet die   rettungsmittelbezogen, sondern standortbezogen: Der Ver- örtliche Integrierte Leitstelle (ILS) in Passau, welcher Not-  sorgungsbereich einer Rettungswache ist dann entspre- arzt disponiert wird. § 4 Satz 1 Ausführungsverordnung zum     chend § 2 Abs. 1 Satz 3 AVBayRDG definiert, wenn Notfälle Bay­ erischen Rettungsdienstgesetz (AVBayRDG) gibt vor,        von einem der in Bezug genommenen Rettungsmittel in der dass das am schnellsten verfügbare Rettungsmittel alar-        Regel innerhalb von 12 Minuten erreicht werden. Für die miert werden soll; dies gilt auch für den Notarzt. Der Dis-    Fristerreichung maßgeblich ist damit nicht ein bestimmtes ponent kann aber, da es sich bei § 4 Satz 1 AVBayRDG um        Rettungsmittel, sondern alle in Art. 2 Abs. 7 Satz 2 bis 4 und eine sog. Soll-Vorschrift handelt, bei weniger zeitkritischen  Abs. 8 BayRDG genannten Rettungsmittel, also Rettungs- Einsätzen anders entscheiden. In der Regel wird zunächst       wagen, Notarztwagen (d. h. ein bereits mit einem Notarzt be- der örtlich nächste Notarzt eines anderen Standortes alar-     setzter Rettungswagen), Intensivtransportwagen, Notarzt­ miert. Eine weitere Möglichkeit ist die Alarmierung eines      einsatzfahrzeug und das Verlegungsarzteinsatzfahrzeug. Rettungshubschraubers, der ebenfalls mit einem Notarzt         Insofern ist auf Frage 6.1 zu antworten, dass der Notarzt die besetzt ist. Grundsätzlich ist auch die Alarmierung eines      Hilfsfrist nicht einhalten muss, sondern einhalten kann. Notarztes aus Österreich denkbar. 7.		 Inwiefern sind oder werden die im oben genannten 4.		 Wie viele Notärzte müssen im oben genannten Be-                  Bereich vorhandenen Kliniken und Krankenhäuser reich vorgehalten werden?                                      in die Notarztversorgung mit eingebunden? Aus der Anzahl der zu besetzenden Dienstschichten sowie        Am Notarztstandort Simbach waren bisher die Rottal-Inn Kli- der den Notärzten obliegenden Verpflichtung zur regelmä-       niken in die Besetzung des Notarztstandortes eingebunden. ßigen Teilnahme am Notarztstandort ergibt sich, dass an        Ab dem Dienstplan für den Monat Juni erfolgt die Besetzung einem Notarztstandort, der rein aus der Freizeit besetzt wird, ohne Beteiligung der Rottal-Inn Kliniken. An den Notarzt- zwischen 15 und 35 Notärzte zur vollständigen Besetzung        standorten Eggenfelden und Pfarrkirchen erfolgt die Beset- der Dienste erforderlich sind. Je nach Anzahl der übernom-     zung werktags tagsüber weiterhin durch angestellte Ärzte menen Dienstschichten ist die vollständige Besetzung eines     der Rottal-Inn Kliniken. Notarztstandortes theoretisch auch mit einer wesentlich ge-
2