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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Nutzung des Twitter Accounts "@mrandmrs_ix"

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Polizeipräsidium Aachen Polizeipräsidium Aachen, Postfach 500111, 52085 Aachen 19.07.2019 Seite 1 von 4 An Maximilian Schieder m.schieder.f2m68925p4@fragdenstaat. (bei Antwort bitte angeben) Sachbearbeiter Anfrage nach dem Informations- und Freiheitsgesetz (IFG) NRW Auskunftserteilung Dienstgebäude Trierer Straße 501 Sehr geehrter Herr Schieder, 52078 Aachen Öffentliche Verkehrsmittel Buslinien 15, 25, 35, 55, 65 und 66 mit E-Mail vom 21.06.2019 bitten Sie um Mitteilung, ob der Twit- Haltestelle ter Account „@mrandmrs_ix“ durch die Polizei Aachen genutzt Polizeipräsidium Königsberger Straße wird. Dieser Accountist nicht der „Polizei Aachen“ als Behörde zuge- ordnet, sondern einem im Hause befindlichen Mitarbeiter. Lieferanschrift Trierer Straße 501 52078 Aachen Die Polizei Aachen als Behörde hat gemäß des Erlasses des In- Telefon 0241/9577-0 nenministeriums vom 30.09.2016 - 4/LRed - 11.04.06 - einen offi- poststelle.aachen@polizei.nrw.de Fax 0241/9577-20555 ziellen Account bei Twitter: @polizei_nrw_aachen. Eine Rege- www.polizei.nrw.de/aachen lung bezüglich der Nutzung von privaten Accounts der Mitarbeite- Zahlungen an rinnen und Mitarbeiter der Polizei zu dienstlichen Zwecken ist in Helaba diesem Erlass indes nicht enthalten. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die im Bereich „social me- dia“ bei der Polizei Aachen tätig sind, obliegen besondere Anfor- derungen und Kompetenzen. Aus diesem Grunde ist auch die private Nutzung von Twitter oder anderen sozialen Medien für Landeshauptkasse Düsseldorf IBAN DE27 3005 0000 0004 0047 19 BIC WELADEDD
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diese Mitarbeiter von hoher Bedeutung. Die Polizei steht dem Bürger 24 Stunden für sieben Tage die Woche zur Verfügung. Das Team der Presse- und Öffentlichkeitsar- beit muss einerseits dem Anspruch der Bevölkerung auf eine moderne, zeitgemäße Kommunikationsform Rechnung tragen und sich andererseits selbst als zukunftsori- entierte Polizei präsentieren. Daherfließen Informationen, die die Mitarbeiter der Po- lizei im Rahmen der Nutzung ihres privaten Accounts erhalten, auch in die polizeili- che Arbeit mit ein. Gemäß 8 9 Abs. 1 Nr. 1 Polizeigesetz NRW (PoIG NRW) kann die Polizei personen- bezogene Daten erheben, wenn ihre Kenntnis zur Erfüllung der ihr durch dieses Ge- setz oder andere Rechtsvorschriften übertragenen Aufgabenerforderlich ist, soweit nicht die 88 9 bis 46 PolG NRW die Erhebung besondersregeln. Dies gilt auch für personenbezogene Daten, die von der betroffenen Person öffent- lich gemacht wurden. Dasist auch der Fall bei Daten, ohne deren Kenntnis die polizeiliche Aufgabe nicht oder nicht mehr zeit- und sachgerecht wahrgenommen werden kann. Wie bereits oben beschrieben, gehört es zu den Aufgaben einer modernen und zeitgemäßen Polizeibehörde, dem Anspruch der Bevölkerung auf eine zeitgemäße Kommunikati- onsform gerecht zu werden. Dazu gehört demnach auch, die sozialen Medien zu verfolgen, die die Polizei Aachen betreffenden Informationen wahrzunehmen und in die Arbeit einzubinden. Die Informationen, die der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin über seinen oderihren Account erlangen, können damit aufgrund der genannten Rechtsgrundlage durch die Polizei genutzt werden. Im Polizeipräsidium Aachen besteht zudem eine Dienstanweisung „Soziale Netzwer- ke“, die aber derzeit ebenfalls die Nutzung von privaten Accounts von Mitarbeiterin- nen und Mitarbeitern der Behörde nicht ausdrücklich regelt. Explizit ist hier festge- legt, dass der offizielle Account der Polizei Aachen nicht privat genutzt werden darf. Weitere interne Anweisungen zur Nutzung von Twitter-Accounts bestehen beim Poli- zeipräsidium Aachennicht. Der zur Rede stehendeprivate Account enthält eine Liste, die „Auswertung“ benannt wurde. Die Erstellung und gleichzeitige Benennung einer Liste bei Twitter erfolgt durch jeden Accountinhaber völlig frei. Eine Twitterliste hat lediglich eine Filterfunkti- Seite 2 von 4
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on. Sie ermöglicht einzelne Twitteraccounts gebündelt, neben der eigentlichen Time- line, zu lesen. Die betroffene Liste „Auswertung“ enthält keine Mitglieder undistleer. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage erheben. Die Klage ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Verwaltungsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachenzu erklären. Die Klage kann auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts erhoben werden. Das elektronische Dokument mussfür die Bearbeitung durch das Gericht geeignet sein. Es muss mit einer qualifi- zierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg ge- mäß 8 55a Abs. 4 VwGOeingereicht werden. Die für die Übermittlung und Bearbei- tung geeigneten technischen Rahmenbedingungen bestimmen sich nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen deselektroni- schen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung ERVV vom 24.November 2017 (BGBl. | S. 3083). Hinweis: Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de. Des Weiteren mache ich Sie auf Ihr Recht gemäß $ 13 Abs. 2 IFG NRW aufmerk- sam. Demnach hat jeder das Recht, die Landesbeauftragte oder den Landesbeauf- tragten für Datenschutz und Informationsfreiheit als Beauftragte oder Beauftragten für das Recht auf Information anzurufen. Erreichbarkeit LDI NRW: Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW Kavalleriestraße 2-4 in 40213 Düsseldorf Tel.: 0211 / 38424-0, E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de Seite 3 von 4
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Ich hoffe, Ihrem Anliegen hiermit Rechnung getragen zu haben. Bei Rückfragen ste- he ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung. Freundliche Grüße Im Auftrag Seite 4 von 4
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