IT-Fachkräfte an der Justizvollzugsanstalt Straubing

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Bayerischer Landtag 17. Wahlperiode                                                                                                                  30.09.2016       17/12720 Schriftliche Anfrage                                                                          Antwort der Abgeordneten Ruth Müller SPD                                                              des Staatsministeriums der Justiz vom 22.06.2016                                                                                vom 19.07.2016 IT-Fachkräfte an der Justizvollzugsanstalt Straubing                                          Die Zuständigkeit für IT-Angelegenheiten im bayerischen Justizvollzug sind in der Dienstanweisung für den Einsatz Das Aufgabenfeld der IT-Fachkräfte an den Justizvollzugs-                                     der Informationstechnologie im bayerischen Justizvollzug anstalten in Bayern wird immer größer, was die Datenmen-                                      (IT-DA) vom 20. Oktober 2002 geregelt. Zentralstelle für gen, Videoüberwachungen oder die Einführung elektroni-                                        alle IT-Angelegenheiten ist neben dem Staatsministerium scher Akten betrifft.                                                                         der Justiz als Aufsichtsbehörde die IT-Leitstelle bei der Bay- erischen Justizvollzugsakademie in Straubing. In den ein- Ich frage die Staatsregierung:                                                                zelnen Justizvollzugseinrichtungen sind daneben örtliche IT-Leitungen eingerichtet, denen vorrangig Aufgaben im lo- 1.      Inwieweit entspricht die Situation der IT-Fachkräfte                                  kalen operativen Bereich zugewiesen sind. (1) an der Justizvollzugsanstalt Straubing den Sicher- heitsvorschriften des Bundes für die IT-Sicherheit im                                 Zu 1.: Strafvollzug?                                                                         Besondere Sicherheitsvorschriften des Bundes für die IT- Sicherheit im Strafvollzug existieren nicht. 2. a) Sollte die Situation in Straubing von den Vorgaben des                                       Der sichere Betrieb der IT-Landschaft im bayerischen Bundes abweichen?                                                                     Justizvollzug wird im Wesentlichen durch die IT-Leitstelle b) Wie und wann wird hierzu Abhilfe geschaffen?                                           gewährleistet. Diese steht hierzu in ständigem Kontakt mit dem Bayern-CERT (Computer Emergency Response Team) beim Landesamt für Finanzen und dem Ressort-CERT des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz. Die im Hinblick auf die IT-Landschaft des bayerischen Justizvollzugs erforderlichen sicherheitstechnischen Maß- nahmen werden unter Beachtung der einschlägigen Sicher- heitsvorschriften zentral vorgegeben und in den bayerischen Justizvollzugsanstalten nachvollzogen. Die IT-Leitstelle überwacht die Umsetzung der entsprechenden Vorgaben. Der örtlichen IT-Leitung der Justizvollzugsanstalt Strau- bing obliegt im Wesentlichen die Umsetzung der Vorgaben der IT-Leitstelle, die Benutzerbetreuung und die Sicherstel- lung der IT-Sicherheit im lokalen operativen Umfeld. Sie steht in engem Kontakt mit der IT-Leitstelle und betreibt ei- nen ständigen Erfahrungsaustausch mit den IT-Leitungen anderer bayerischer Justizvollzugsanstalten. Zu 2. a): Auf die Antwort zu Frage 1 wird Bezug genommen. Zu 2. b): Auf die Antwort zu Frage 1 wird Bezug genommen. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung.
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