Umsetzung des Maßnahmenpaketes zur nachhaltigen Reduktion von Schwarzwild

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-9- dern, denn nur über eine flächendeckende Bejagung         unüberwindbare Genehmigungshürde treffen. Da können die Schwarzwildbestände wirksam reguliert           dieses Thema selbst unter Jägern umstritten ist (siehe werden. Auch sind die eigenen Jagdpächter, die            Beitrag PIRSCH), sollte nach Auffassung der ARGE Bewegungsjagden durchführen, bestmöglich zu               zunächst in einem Pilotprojekt deren Tauglichkeit unterstützen, vor allem dann wenn benachbarte             und Wirksamkeit geprüft werden. Dies gelte im übri- Reviere eine Verweigerungshaltung zeigen.                 gen auch für das umstrittene Thema Saufänge. Die sich zuspitzende Situation beim Schwarzwild mit der Viele Diskussionspunkte                                    immer noch nicht überwundenen Schweinepest in Die hohe Brisanz des Schwarzwildproblems zeigt            Rheinland-Pfalz zeigt die Notwendigkeit von zusätz- sich nicht zuletzt anhand der vielen Zuschriften an        lichen Überlegungen zu Regulierungsmöglichkeiten den BBV und den darin enthaltenen verschiedens-            auf. Eine solche Sammlung von Überlegungen sollte ten Forderungen der Landwirte und Jagdgenossen-            zunächst möglichst unvoreingenommen erfolgen. schaften. Einige der Forderungen sind bereits heute Wie dramatisch die Situation beim Schwarzwild in den Richtlinien enthalten bzw. umgesetzt, wie bewertet wird, zeigte der Hilferuf der Interessenge- beispielsweise die wiederholte Durchführung von meinschaft der Schweinehalter Deutschlands e.V.. revierübergreifenden Drückjagden und Sammelan- Deren Forderungen gehen hin bis zum Einsatz der sitzen oder die Erleichterungen bei der Verkehrssi- Antibaby-Pille. Einem solchem Einsatz steht die ARGE cherung von Treib- und Drückjagden. Die ARGE jedoch sehr zurückhaltend gegenüber, wäre doch die steht einer lösungsorientierten Diskussion offen Gefahr sehr groß, dass durch eine solche Maßnahme gegenüber und unterstützt einige Vorschläge bzw. der gesamte Wildbretverkauf in massive Mitleiden- Aussagen. So soll die Bejagung in den waldreichen schaft gezogen würde. Wenig praxisgerecht ist nach Revieren, insbesondere seitens des Staatswaldes und Einschätzung der ARGE auch die Festlegung eines des Großprivatwaldes, aber nicht zuletzt generell in Mindestabschussplanes für Waldreviere und eine den Privatjagdrevieren, weiter intensiviert werden. Kostenbeteiligung der Jagdpächter an den Schäden in Jungjäger, die in der Regel äußerst motiviert die Jagd ausüben, sollen verstärkt eingesetzt werden,         den Nachbarrevieren, wenn diese Abschussvorgaben ohne ihnen einschränkende Abschussvorgaben zu             nicht erfüllt werden. Die immer wieder einmal ins machen. Zudem sollten in jedem Fall die Themen            Gespräch gebrachten Wildschadensausgleichskassen Wildfolge und überjagende Hunde mit den Jagd-             sieht die ARGE mit großer Skepsis, zumal die Erfah- nachbarn geklärt sein, um unerfreuliche Streitigkei-      rungen aus Mecklenburg-Vorpommern zeigen, dass ten von vornherein zu vermeiden.                          durch eine solche Kasse die Schwarzwildbestände nicht stärker bejagt werden. Entschieden lehnt die In jedem Fall gelte im Konfliktfalle der gesetzlich ARGE eine Beteiligung der Jagdgenossenschaften an verankerte Vorrang der landwirtschaftlichen Interes- einer solchen Kasse ab, da keinerlei Einflussmög- sen vor denen des Schwarzwildes. Schließlich heißt lichkeit der Jagdgenossenschaft auf die praktische es in § 1 Bundesjagdgesetz, dass die Bejagung des Jagdausübung gegeben ist. (Schwarz-) Wildes so durchgeführt werden muss, dass Beeinträchtigungen einer ordnungsgemäßen land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung,      Kosten für die Trichinenuntersuchung insbesondere Wildschäden, möglichst vermieden             Der Sprecher der ARGE, Albert Robold, dankt dem werden. Es geht nun vielmehr darum, mit geeigneten        bayerischen Landwirtschaftsministerium für seine Maßnahmen diesen Grundsatz konsequent umzu-               Unterstützung hinsichtlich günstiger Gebühren für setzen. Dazu zählt nach Auffassung der ARGE als           die gesetzlich vorgeschriebene Trichinenuntersu- ein weiterer Baustein auch die generelle Aufhebung        chung. Damit kam Staatsminister a.D. Josef Miller der Schonzeit für den Keiler, wie dies in anderen         dem gemeinsam mit Präsident Walter Heidi im Bundesländern bereits der Fall ist. Eine Verlängerung     August 2008 vorgetragenem Anliegen nach. Es sei der Jagdzeit auf Bachen bis Ende Februar, weil in         doch sinnvoll, dass alle Landkreise mit ihren Vete- der Zeit häufig durch Schnee bzw. helles Mondlicht        rinärbehörden - positiven Beispielen folgend - im gute Jagdbedingungen herrschen, oder gar die Auf-         Sinne der Seuchenprävention möglichst kostengüns- hebung der Schonzeit bei nichtführenden Bachen            tig die verpflichtende Trichinenschau durchführen, ab 2 Jahren, wie in Mecklenburg-Vorpommern, sei           um Vorbehalte der Jäger beim Abschuss von schwa- für Brennpunktgebiete nicht von vornherein auszu-         chen Frischlingen abzubauen, so der Präsident in schließen.                                                der Sitzung. Das Landwirtschaftsministerium hat die Forderung nach Pilotprojekten                             Unteren Jagdbehörden gebeten, bei den Veterinärbe- hörden darauf hinzuwirken, dass die vorhandenen Schwarzwildjagd ist aufgrund der Lebensweise dieses Spielräume bei den Trichinenschaugebühren mög- Wildes häufig Nachtjagd. Seitens einiger besonders lichst nach unten ausgeschöpft werden. stark von Wildschäden betroffener Jäger wird an den BBV die Bitte herangetragen, sich dafür einzu-        Die ARGE betont, dass die betroffenen Landwirte, setzen, dass zumindest auf Antrag im Einzelfall in        Jagdgenossenschaften und Jagdpächter Lösungen zur Problemgebieten Nachtzielgeräte oder andere Ziel-         Bewältigung des Schwarzwildproblems brauchen. hilfen (Infrarot, künstliche Lichtquellen) zugelassen     Die ARGE wird deshalb weiterhin diesen Themen- werden, die bislang nicht erlaubt sind oder auf eine      komplex intensiv beackern.                           El
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