Arbeitsleistung und - entlohnung von Strafgefangenen, auch psychisch kranken Straftätern, in Anstalten sowie Verwertungsrechte und Gewinnverteilung bei Verkauf dieser Produkte bzw. Dienstleistungen
Bayerischer Landtag 17. Wahlperiode 31.10.2014 17/3300 in Anspruch zu nehmen, oder spielte hier der Beruf des Schriftliche Anfrage Herrn H., seine Tätigkeit als Anstaltsarzt oder eine dienst- des Abgeordneten Dr. Herbert Kränzlein SPD liche Einflussnahme seiner Ehefrau bzw. ähnliche Bezie- vom 08.08.2014 hungen eine Rolle? Arbeitsleistung und -entlohnung von Strafgefangenen, auch psychisch kranken Straftätern, in Anstalten sowie Verwertungsrechte und Gewinnverteilung bei Verkauf dieser Produkte bzw. Dienstleistungen Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie Ich frage die Staatsregierung u. a. bezogen auf den Fall und Integration Haderthauer: vom 06.10.2014 1. Wer war eigentlich Vertragspartner von Herrn und Frau Die Schriftliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Her- H. bzw. der Fa. Sapor beim Ankauf von Modellautos, die bert Kränzlein wird im Einvernehmen mit dem Staatsminis- ein psychisch kranker Straftäter hergestellt hat, der Un- terium der Justiz wie folgt beantwortet: tergebrachte oder die Anstalt? Vorbemerkung: 2. Wer hat über die von der Firma Sapor/Familie H. zu Die Arbeitstherapie Modellbau war ab 1989 im Bezirkskran- zahlenden Kosten und Materialauslagen und über den kenhaus Ansbach angesiedelt und wurde im Jahr 2000 in Gesamtpreis eines in der Anstalt erstellten Produktes das Bezirkskrankenhaus Straubing verlegt. Die von der entschieden, der Untergebrachte oder die Justizvollzugs- Firma Sapor-Modelltechnik zum Verkauf angebotenen Old- anstalt (JVA) bzw. die psychiatrische Anstalt? Wie ist dies timer-Modelle wurden dort von im Maßregelvollzug unterge- grundsätzlich bei anderen Arbeitsleistungen geregelt, die brachten Personen hergestellt. Dabei handelt es sich nicht Strafgefangene oder psychisch kranke Straftäter erbrin- um Straftäter, die sich im Justizvollzug befinden, sondern gen und die vermarktet werden? um Maßregelvollzugspatienten. 3. Werden zum Verkauf oder zur gewinnbringenden Verwer- 1. Wer war eigentlich Vertragspartner von Herrn und tung bestimmte Erzeugnisse oder Dienstleistungen, die Frau H. bzw. der Fa. Sapor beim Ankauf von Modell- Strafgefangene oder psychisch kranke Straftäter schaf- autos, die ein psychisch kranker Straftäter herge- fen, zur Preisfindung auf dem freien Markt angeboten, stellt hat, der Untergebrachte oder die Anstalt? bzw. wenigstens mehrere Angebote eingeholt, bevor ein Aus einer im Jahr 1990 geschlossenen Vereinbarung zum Käufer/Erwerber den Zuschlag erhält? Betreiben einer Werktherapie für die Herstellung von Mo- dellfahrzeugen geht hervor, dass Vertragspartner des Be- 4. Wenn hier hohe Gewinne vom Käufer der Ware erzielt zirks Mittelfranken eine Firma Roger Ponton war. Nach An- wurden, obwohl er nur einen geringen Kaufpreis gezahlt gaben des Bezirkskrankenhauses Straubing war während hat, warum wurde die Anstalt bzw. der Staat nicht an dem der Dauer des Betriebs der Arbeitstherapie Modellbau im Gewinn zur Abgeltung von Kosten, die durch die Unter- dortigen Bezirkskrankenhaus Vertragspartner des Bezirks- bringung entstehen, beteiligt? krankenhauses Straubing eine Firma Sapor. 5. Da der Wert der Arbeit des Untergebrachten viel höher 2. Wer hat über die von der Firma Sapor/Familie H. zu war als die in der Presse zitierten 200 Euro im Monat, die zahlenden Kosten und Materialauslagen und über er angeblich für seine Arbeit bekommen hat, frage ich, den Gesamtpreis eines in der Anstalt erstellten Pro- kommt die Differenz zwischen dem minimalen Lohn und duktes entschieden, der Untergebrachte oder die dem Erlös tatsächlich nur dem Unternehmer als Unter- Justizvollzugsanstalt (JVA) bzw. die psychiatrische nehmerlohn zugute? Gab oder gibt es keine Möglichkeit Anstalt? Wie ist dies grundsätzlich bei anderen Ar- mehr, die JVA/psychiatrische Anstalt (bzw. den Staat) da- beitsleistungen geregelt, die Strafgefangene oder ran zu beteiligen? psychisch kranke Straftäter erbringen und die ver- marktet werden? 6. Besteht hier Regelungsbedarf, ist das zuständige Minis- Für die Zeit im Bezirkskrankenhaus Ansbach ist aufgrund terium bereits tätig oder gibt es klare Regeln durch das der in Frage 1 genannten Vereinbarung bekannt, dass das Staatsministerium der Justiz oder ein sonstiges zuständi- Bezirkskrankenhaus monatlich pauschal 100 DM für „Ne- ges Ministerium? benkosten aus den Therapieräumen“ erhielt. Da nach Aus- kunft des Bezirkskliniken Mittelfranken Kommunalunterneh- 7. Hat jeder Bürger die Möglichkeit, besondere Fähigkeiten mens keine weiteren Unterlagen aus dieser Zeit vorliegen, eines Gefangenen für sich zu wirtschaftlichen Zwecken ist eine weitergehende Beantwortung nicht möglich. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung.
Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/3300 Seit die Arbeitstherapie „Modellbau“ in Straubing angesie- 4. Wenn hier hohe Gewinne vom Käufer der Ware er- delt ist, war Vertragspartner der Firma Sapor das Bezirks- zielt wurden, obwohl er nur einen geringen Kaufpreis krankenhaus Straubing. Nach Auskunft des Bezirkskran- gezahlt hat, warum wurde die Anstalt bzw. der Staat kenhauses Straubing wurde die Werkstattausstattung (im nicht an dem Gewinn zur Abgeltung von Kosten, die Eigentum der Firma Sapor stehend) dem Bezirkskranken- durch die Unterbringung entstehen, beteiligt? haus Straubing bei Zuverlegung des Maßregelvollzugspa- Der Auftraggeber trägt das Gewinn- und Verlustrisiko des tienten S. vom Bezirkskrankenhaus Ansbach übergeben. in der Maßregelvollzugseinrichtung auf seinen Auftrag hin Die Kosten für die Beschaffung von weiterem Werkzeug gefertigten Produkts. Die Gewinn-/Verlustsituation des Auf- und Material wurden von der Firma Sapor getragen. Der je- traggebers ist dem Träger der Maßregelvollzugseinrichtung weilige Preis für die einzelnen Fahrzeuge wurde zwischen in der Regel nicht bekannt und auch nicht Gegenstand der dem Bezirkskrankenhaus und der Firma Sapor vereinbart. vertraglichen Vereinbarung mit dem Auftraggeber. Es ist Der Maßregelvollzugspatient S. war in die Preisgestaltung zwar Aufgabe der Maßregelvollzugseinrichtung, einen mög- zu keiner Zeit einbezogen. lichst hohen Grad an Kostendeckung der Ergotherapiebe- Über die vom Auftraggeber zu zahlenden Kosten, über reiche zu erreichen und hierzu möglichst hohe Preise mit Materialauslagen und den zu zahlenden Preis entschei- dem Auftraggeber auszuhandeln. Die Maßregelvollzugs- den im Maßregelvollzug die jeweiligen Maßregelvollzugs- einrichtungen dürfen sich in den Verträgen jedoch nicht dazu einrichtungen und im Justizvollzug die jeweiligen Justizvoll- verpflichten, das unternehmerische Risiko des Auftragge- zugsanstalten. Maßregelvollzugspatienten bzw. Gefangene bers zu tragen. Deshalb können sie weder an den Gewinnen sind bei diesen Entscheidungen nicht beteiligt. noch an den Verlusten des Auftraggebers beteiligt werden. 3. Werden zum Verkauf oder zur gewinnbringenden 5. Da der Wert der Arbeit des Untergebrachten viel hö- Verwertung bestimmte Erzeugnisse oder Dienstleis- her war als die in der Presse zitierten 200 Euro im tungen, die Strafgefangene oder psychisch kranke Monat, die er angeblich für seine Arbeit bekommen Straftäter schaffen, zur Preisfindung auf dem freien hat, frage ich, kommt die Differenz zwischen dem Markt angeboten, bzw. wenigstens mehrere Angebo- minimalen Lohn und dem Erlös tatsächlich nur dem te eingeholt, bevor ein Käufer/Erwerber den Zuschlag Unternehmer als Unternehmerlohn zugute? Gab oder erhält? gibt es keine Möglichkeit mehr, die JVA/psychiatri- Für den Justizvollzug gilt: sche Anstalt (bzw. den Staat) daran zu beteiligen? Bei der Übernahme von Aufträgen bzw. beim Verkauf von Patientinnen und Patienten erhalten für die von ihnen ge- Produkten an Dritte werden Preise berechnet, die sich leisteten Tätigkeiten in der Ergotherapie ein angemessenes am jeweiligen Marktpreis orientieren. Bei der Preisbildung Entgelt. Bei diesem Entgelt handelt es sich um eine thera- wird nach den einschlägigen Vorschriften der Arbeitsver- peutische Maßnahme, die vorrangig der Motivation und Be- waltungsordnung für die Justizvollzugsanstalten in Bayern lohnung dient. Die Höhe der Entlohnung ist vorrangig an der (AVO) vom 13. September 1991, JMBl S. 201, zuletzt ge- Einsatzbereitschaft, der Qualität der geleisteten Tätigkeit ändert durch Bekanntmachung vom 1. Februar 2006, JMBl und dem hierbei gezeigten sozialen Verhalten ausgerichtet S. 14, verfahren. Danach sind die Preise kaufmännisch zu und nicht an der zwischen der Maßregelvollzugseinrichtung berechnen und unter Berücksichtigung der besonderen Ver- und dem Auftraggeber vereinbarten Vergütung und schon hältnisse der Gefangenenarbeit entsprechenden Marktprei- gar nicht an einem etwaigen vom Auftraggeber erzielten sen anzupassen. Im Vordergrund steht die Beschäftigung oder erzielbaren Erlös. Aus diesen Gründen kann das im Be- möglichst vieler Gefangener und die Erzielung eines hohen reich der Ergotherapie bezahlte Entgelt nicht ins Verhältnis Beitrags zur Deckung der Haftkosten und damit die Entlas gesetzt werden mit dem Verkaufserlös des Auftraggebers, tung des Staatshaushalts. der zudem nicht mit der konkreten Gewinn- oder Verlustsitu- ation des Auftraggebers deckungsgleich ist. Im Übrigen wird Für den Maßregelvollzug gilt: auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. Bei der Beschäftigungs- und Arbeitstherapie (Ergotherapie) handelt es sich um therapeutische Angebote der Maßregel- 6. Besteht hier Regelungsbedarf, ist das zuständige Mi- vollzugseinrichtungen für ihre Patientinnen und Patienten. nisterium bereits tätig oder gibt es klare Regeln durch Die dort ausgeführten Tätigkeiten zielen nicht auf einen das Staatsministerium der Justiz oder ein sonstiges gewinnbringenden Verkauf oder eine gewinnbringende Ver- zuständiges Ministerium? wertung der Erzeugnisse durch die Maßregelvollzugsein- Es besteht kein Regelungsbedarf, da eine Beteiligung der richtung ab. Den Ergotherapiebereichen obliegt keine Ge- Maßregelvollzugseinrichtung am unternehmerischen Risiko winnerzielungsabsicht. Eine Kostendeckung aufseiten der des Auftraggebers nicht in Betracht kommt (vgl. hierzu Ant- Maßregelvollzugseinrichtungen wird zwar angestrebt, aber wort zu Frage 4). in der Regel nicht erreicht. Soweit in der Ergotherapie ver- kaufsfähige Produkte hergestellt werden, werden diese ent- 7. Hat jeder Bürger die Möglichkeit, besondere Fähig- weder von der Einrichtung selbst vermarktet (z. B. in einem keiten eines Gefangenen für sich zu wirtschaftlichen Laden des Bezirkskrankenhauses oder auf einem Basar) Zwecken in Anspruch zu nehmen, oder spielte hier oder für den jeweiligen Auftraggeber im Rahmen einer ver- der Beruf des Herrn H., seine Tätigkeit als Anstalts- traglichen Vereinbarung zwischen der Maßregelvollzugsein- arzt oder eine dienstliche Einflussnahme seiner Ehe- richtung und dem Auftraggeber gefertigt. Der Verkauf der frau bzw. ähnliche Beziehungen eine Rolle? Produkte durch den Auftraggeber liegt außerhalb des Ein- Für den Justizvollzug gilt: flussbereichs der Maßregelvollzugseinrichtung. Auftraggeber haben keinen Anspruch darauf, dass für die Ausführung von Arbeiten bestimmte Gefangene eingesetzt werden. In den mit Unternehmern zu schließenden Verträ-
Drucksache 17/3300 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 gen wird jeweils ausdrücklich vereinbart, dass die Justiz- Für den Maßregelvollzug gilt: vollzugsanstalt die benötigten Arbeitskräfte auswählt, der Vertragspartner des Auftraggebers ist die Maßregelvollzugs Unternehmer nicht verlangen kann, dass von ihm benannte einrichtung. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch darauf, Gefangene in seinem Betrieb eingesetzt werden und die dass Tätigkeiten von einer bestimmten untergebrachten Justizvollzugsanstalt aus vollzuglichen Gründen berechtigt Person ausgeführt werden. ist, Gefangene aus dem Betrieb zu entfernen.