Die Sozialen Medien in der Informationsarbeit der Bundeswehr

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Social Media Aktivitäten der Bundeswehr

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A-600/5 Bearbeitung von Kommentaren und Fragen (Community-Management) 4.4.1.1 Umgang mit normüberschreitenden Inhalten 422. Für alle Kanäle der Bundeswehr in Sozialen Medien gilt die einheitliche Netiquette. Sie weist die Nutzerin bzw. der Nutzer eindeutig auf die Konsequenzen von Verstößen hin. Alle Kommentare und Nutzerprofile mit: • beleidigendem Inhalt, • Verleumdungen, übler Nachrede und Provokationen, • vulgären, Gewalt verherrlichenden, diskriminierenden, rassistischen, ausländerfeindlichen, sexistischen, hasserfüllten, hetzerischen Inhalten, • extremistischen Meinungsäußerungen, • allgemein strafrechtlich relevanten Inhalten en st ! sind durch die Community-Managerin/den Manager umgehend zu löschen. Entsprechende ng ru Alle durch die Community-Managerin/den -Manager veranlassten Maßnahmen wie das de 423. sd i Nutzerprofile sind zu blockieren. Än Löschen von Kommentaren und das Blockieren von Nutzerinnen bzw. Nutzern sind schriftlich und Die verursachende Nutzerin bzw. der Nutzer ist über die veranlasste Maßnahme mit einer ht 424. de m bildlich (Bildschirmfoto) zu dokumentieren und vier Wochen lang aufzubewahren. tn eg rli Eine allgemeine Anzeigepflicht bei der Polizei besteht in Deutschland nur bei geplanten te 425. ic Direktnachricht zu informieren. un schweren Straftaten gemäß § 138 StGB und wenn die Ausführung oder der Erfolg der Straftat uc k dadurch noch abgewendet werden können. Besondere Anzeigepflichten für die Betreiberinnen/den rA us dr Betreiber von Kanälen in den Sozialen Medien existieren nicht. D ie Gesetze missachten se 4.4.1.2 Umgang mit Inhalten von Bundeswehrangehörigen, die Vorschriften und 426. Zusätzlich zu den Maßnahmen gemäß Nr. 424 und 425 ist die dienstrechtlich Vorgesetze bzw. der Vorgesetzte der Community-Managerin bzw. des -Managers über den dienstrechtlichen Verstoß unmittelbar zu informieren. Diese bzw. dieser informiert die Vorgesetze bzw. den Vorgesetzten des betroffenen Angehörigen der Bundeswehr. Von dort ergeht neben anderen Maßnahmen im Bedarfsfall eine Meldung an den Militärischen Abschirmdienst (siehe Zentrale Dienstvorschrift A-2600/7 „Extremismus - Vorbeugung und Bekämpfung“). 4.4.1.3 Umgang mit Trollen 427. Das Dialogprinzip der Sozialen Medien schließt für die Nutzerin bzw. den Nutzer auch die Möglichkeit ein, Partei zu ergreifen, ihre bzw. seine Meinung zu äußern und zu verteidigen. Die Motivation für die Nutzerinnen bzw. Nutzer ist unterschiedlich: Interesse an der Bundeswehr und Seite 24 Stand: Januar 2017
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Bearbeitung von Kommentaren und Fragen (Community-Management) A-600/5 (sicherheits-)politisches Engagement, aber auch der Wunsch nach Selbstdarstellung oder das verbindende Wir-Gefühl einer Interessengruppe der Bundeswehr als Ganzes oder in Teilen. Grundsätzlich und unter Beachtung der Netiquette ist der Meinungsaustausch in den Sozialen Medien der Bundeswehr erwünscht und förderungswürdig. 428. Die gewollte Offenheit der Sozialen Medien eröffnet Trollen eine Möglichkeit, sich zu entfalten. Trolle können ungefährlich oder reputationsschädigend sein. Regelmäßig sind sie auch der Auslöser von Shitstorms. Für die Sozialen Medien der Bundeswehr besteht latent auch stets die Gefahr, dass als Trolle getarnte, durch fremde Geheimdienste oder Institutionen eingesetzte Personen politische Ziele mit Mitteln der Propaganda oder der gezielten Desinformation verfolgen. 429. Die Community-Managerin bzw. der -Manager muss die Nutzerinnen bzw. den Nutzer stets st ! aufmerksam analysieren und „seine Community“ kennen. Es gilt, Trolle rechtzeitig zu identifizieren, Wenn möglich, sollte die Community in die Moderation einzelner Beiträge einbezogen ng 430. sd i en die jeweilige Motivation herauszufinden und angemessen darauf zu reagieren. de ru werden. Dies stärkt den sozialen Charakter des Mediums. Die Moderation darf der Community aber Än nicht überlassen werden. Es ist zu prüfen, ob die Community mehrheitlich sachlich oder emotional auf de m den Beitrag reagiert. Im Falle einer sachlichen, positiven Reaktion (im Sinne des Ursprungs-Postings ic ht und damit gegen den „Trollbeitrag“) sollte von einer eigenen moderierenden Maßnahme abgesehen tn werden, insofern nicht gegen Regeln der Netiquette verstoßen wird. Andernfalls ist nach Ist erkennbar, dass eine Nutzerin bzw. ein Nutzer eine (ehemalige) Angehörige oder ein un 431. te rli eg Abschnitt 4.4.1.1 zu verfahren. uc k (ehemaliger) Angehöriger der Bundeswehr (militärisch oder zivil) ist, so ist eine Einbindung (insofern us dr deren bzw. dessen Einstellung zur Bundeswehr positiv ist) in die Kommunikation innerhalb der rA Community zu präferieren. Dies stärkt sowohl den Einbringungswunsch dieser herausgehobenen D ie se Personengruppe als auch das Ansehen der Bundeswehr. Seite 25 Stand: Januar 2017
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A-600/5 Anlagen Anlagen 5.1 Netiquette 27 5.2 Social-Media-Guidelines 29 5.3 Nutzungsbedingungen für flickr-Fotos 31 5.4 Glossar 32 5.5 Bezugsjournal 34 5.6 Änderungsjournal 34 D ie se rA us dr uc k un te rli eg tn ic ht de m Än de ru ng sd i en st ! 5 Seite 26 Stand: Januar 2017
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Anlagen 5.1 A-600/5 Netiquette Jeder Kanal nutzt einheitlich folgenden Text für die Netiquette: „Liebe(r) [Kanal] –Nutzerin/liebe Nutzer, diese Seite ist ein Auftritt der Bundeswehr. Wir würden uns sehr freuen, wenn hier eine lebendige, inspirierende und gern auch kontroverse Diskussion entsteht. Allerdings bitten wir um die Einhaltung einiger Regeln: In den Kommentaren zu den Inhalten bitten wir um ein respektvolles Miteinander. Auch bei Meinungsverschiedenheiten sollten wir alle fair miteinander umgehen. Für Soldatinnen/Soldaten gilt die Kameradschaft auch im Internet. st ! Wir bitten zu bedenken, dass es sich beim Gegenüber um Menschen, und nicht um virtuelle sd i en Persönlichkeiten handelt. ru ng Beiträge mit beleidigendem Inhalt, Verleumdungen, übler Nachrede und Provokationen werden von de uns nicht toleriert und umgehend gelöscht, ebenso Kommentare mit vulgären, gewalt- m Än verherrlichenden, diskriminierenden, rassistischen, ausländerfeindlichen, sexistischen, hasserfüllten, ht de hetzerischen oder mit sonstigen gesetzeswidrigen Inhalten. vulgären, gewaltverherrlichenden, rassistischen, eg einen tn ic Wir distanzieren uns ausdrücklich von extremistischen Meinungsäußerungen. Nutzerprofile, die ausländerfeindlichen, sexistischen, te rli hetzerischen oder anderweitig anstößigen Charakter haben, werden von uns nicht geduldet und von uc k un der Nutzung unserer Seite ausgeschlossen. dr Ebenso wichtig ist es uns, dass die Beiträge einen Bezug zur Bundeswehr oder dem veröffentlichten rA us Post haben. Im Interesse aller sollten Inhalte, die mit dem Thema nichts zu tun haben, vermieden se werden. Der Missbrauch dieses Auftritts als Werbefläche für Websites oder Dienste, wie auch das D ie kommerzielle Anbieten von Waren und Dienstleistungen, ist nicht erlaubt. Bei der Verwendung von Zitaten bitten wir um Nennung der Quelle. Bei Bildposts/Screenshots sind zwingend Urheber- und Persönlichkeitsrechte zu beachten. Sobald erkennbar ist, dass man als Angehöriger der Bundeswehr diese Seite nutzt, gelten die arbeits- und dienstrechtlichen Bestimmungen (vgl. Social Media Guidelines). Alle Bundeswehr- angehörigen sind Botschafterin/Botschafter der Bundeswehr, im Dienst und außerhalb des Dienstes, online, sowie offline. Das bedeutet auch, dass klar kenntlich sein muss, dass es sich um die persönliche Meinung handelt. Das Posten von Inhalten durch Nutzerinnen/Nutzer darf keine Rückschlüsse auf militärisch relevante Vorgehensweisen, Aufträge oder Lagen haben. Angaben zu Ort, Zeit, Personal und Durchführung von Übungen und Einsätzen dürfen nicht veröffentlicht werden und werden deshalb sofort gelöscht. Seite 27 Stand: Januar 2017
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A-600/5 Anlagen Soziale Medien sind nicht der richtige Ort, um Kritik am Arbeitgeber zu üben. Dafür gibt es den Dienstweg und interne Abläufe. Wir sind uns bewusst, dass das Internet niemals schläft. Wir bitten dennoch um Verständnis, dass wir nicht alle Posts in Echtzeit beantworten können, auch wenn wir bemüht sind, schnellstmöglich zu reagieren. In diesem Zusammenhang noch die Anmerkung, dass es für diese Seite einen aktiven Bearbeitungszeitraum gibt: Montag bis Freitag 09:00 bis 21:00 Uhr Samstag und Sonntag 10:00 bis 20:00 Uhr Vielen Dank. D ie se rA us dr uc k un te rli eg tn ic ht de m Än de ru ng sd i en st ! Euer Social Media Team der Bundeswehr Seite 28 Stand: Januar 2017
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Anlagen 5.2 A-600/5 Social-Media-Guidelines Im Intranet der Bundeswehr sind seit Januar 2014 die Social-Media-Guidelines veröffentlicht. Sie geben wertvolle Hinweise für Bundeswehrangehörige, wenn sie als Nutzer in Sozialen Medien aktiv sind. „Soziale Medien (Blogs, Wikis, Soziale Plattformen und Netzwerke) bieten die Chance, mit den jeweiligen Zielgruppen, sei es im Rahmen der Personalgewinnung oder der Öffentlichkeitsarbeit, direkt zu kommunizieren. Viele Angehörige der Bundeswehr nutzen bereits täglich Soziale Medien für private Zwecke, wie z. B. das Posten von Tweets auf Twitter oder das Einstellen von Nachrichten auf Facebook und in Blogs. Im Zentrum sozialer Medien stehen der unmittelbare Dialog und Austausch. In den Sozialen Medien en st ! können Trends und Interessen frühzeitig erkannt, auf Kritik schnell reagiert und relevante Themen sd i angestoßen werden. Die folgenden Empfehlungen sollen Ihnen helfen und Sie bei der Nutzung von de ru ng Social Media unterstützen. Än Alle Angehörigen des BMVg und der Bundeswehr können privat Social Media nutzen. Es muss aus m allen Kommentaren erkenntlich sein, wenn es sich um die private Meinung handelt (Beispiel: „Ich bin ht de Soldat und vertrete hier meine eigene Auffassung“). Seien Sie aber immer offen und glaubwürdig. tn ic Äußert sich eine Angehörige/ein Angehöriger im Auftrag der Bundeswehr, z. B. als Redaktions- rli un te Fakten deutlich unterschieden werden. eg mitglied, dürfen keine privaten Meinungen des Autors einfließen. Außerdem sollten Meinungen und uc k Prinzipiell ist jeder selbst für seine Äußerungen verantwortlich. Daher sollten Beiträge sorgfältig dr abgewogen sein, bevor sie veröffentlicht werden. Einmal eingestellte Beiträge stehen für eine lange rA us Zeit im Internet; eine vollständige und dauerhafte Entfernung ist kaum möglich. Bitten Sie auch ie se Familienangehörige um einen verantwortungsvollen Umgang mit sozialen Netzwerken. D Wenn Angehörige des BMVg und der Bundeswehr in Sozialen Medien als solche zu erkennen sind, treten sie automatisch auch als Botschafter auf. Kommunizieren Sie daher immer ehrlich und transparent. Der Nutzen sozialer Netzwerke beruht in vielen Fällen auf deren Authentizität. Transparenz bedeutet aber nicht, gegen die Pflicht zur Verschwiegenheit zu verstoßen. Fehler können passieren, sollten dann aber offen eingestanden, bzw. bereits veröffentlichte Beiträge offen korrigiert werden. Alle im Internet gemachten Aussagen sind überprüfbar, Falschaussagen können unmittelbar aufgedeckt werden. In den Sozialen Medien werden oftmals Dateien – Bilder, Musikstücke oder Videoclips – an eine Nachricht angehängt. Dabei ist jedoch das strenge deutsche Urheber- und Markenrecht zu beachten. Auch dürfen die Inhalte nicht politisch radikal, pornografisch oder anderweitig rechtswidrig sein. Kurz: Die Freiheit der Meinungsäußerung findet ihre Grenzen in den allgemeinen Gesetzen. Die Verschwiegenheitspflicht ist immer zu beachten – Vertrauliches muss auch zu jeder Zeit Seite 29 Stand: Januar 2017
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A-600/5 Anlagen vertraulich bleiben. Angehörige des BMVg und der Bundeswehr sind verpflichtet, zu dienstlichen Angelegenheiten Verschwiegenheit zu wahren und das Ansehen der Bundeswehr, auch außerhalb des Dienstes, in der Öffentlichkeit nicht zu beschädigen. Die besonderen Weisungen im Einsatz müssen aus Sicherheitsgründen unbedingt befolgt werden. Weisen Sie auch Familienangehörige darauf hin, mit vertraulichen Informationen vertraulich umzugehen. Wenn man sich in den Sozialen Medien bewegt, sind die Regeln des Anstands zu beachten. In Diskussionen kann kontrovers argumentiert werden, aber mit Respekt und Anstand. Vermeiden Sie Beleidigungen, Drohungen, falsche Tatsachenbehauptungen und auch Provokationen. Wenn Äußerungen schnell, vielleicht auch emotionsgeladen, in die Sozialen Medien gestellt werden, kann man diese nicht mehr zurücknehmen. Schreiben Sie überlegt, um eine andauernde und st ! wertvolle Diskussion zu bereichern. Treten Sie in sozialen Netzwerken immer souverän auf, also mit sd i en Charme, klar und verbindlich, wenn möglich auch mit Humor. Wenn Sie Fragen, Anregungen oder ng Kritik haben, wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihre Vorgesetzten. Diese können Ihnen Ratschläge D ie se rA us dr uc k un te rli eg tn ic ht de m Än de ru geben oder Ansprechpartner aus dem Bereich der Informationsarbeit der Bundeswehr nennen.“ Seite 30 Stand: Januar 2017
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Anlagen 5.3 A-600/5 Nutzungsbedingungen für flickr-Fotos Die hier veröffentlichten Fotos sind für die redaktionelle Verwendung freigegeben. Dies beinhaltet die Nutzung für die Veröffentlichung in Zeitungen, Zeitschriften, Magazinen Print und Online, Sach- und Lehrbücher für die politische Bildung und die Einblendung in Nachrichtensendungen. Blogs mit Banner- und Eigenwerbung dürfen das Bildmaterial redaktionell verwenden, sofern die folgenden aufgeführten Bedingungen erfüllt sind. Überdies ist die Nutzung für private nichtgewerbliche Zwecke ohne Veröffentlichung jeglicher Art gestattet. Eine kommerzielle Verwendung der Bilder im direkten Zusammenhang mit Werbung oder der st ! Absicht der Gewinnerzielung ist nicht gestattet. en Die Motive dürfen nicht an Dritte weitergegeben oder in Rechnung gestellt werden. Bilder, die als ng sd i Poolbilder gekennzeichnet sind, dürfen für die redaktionelle Nutzung an Dritte weitergegeben de ru werden. Än Die Nutzerin/der Nutzer haftet für eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes de m abgebildeter Personen durch eine abredewidrige oder sinnentstellende Nutzung in Bild und Text. Bei ht Verletzung des Rechts ist allein die Nutzerin/der Nutzer etwaigen Dritten gegenüber schadenersatz- tn ic pflichtig und stellt die Bundeswehr von Ansprüchen Dritter frei. Bei der Copyright-/Quellenangabe ist rli eg die Quelle: Bundeswehr/Name des Fotografen anzugeben, die in den begleitenden Bild- un te informationen angegeben sind. Dies gilt auch für elektronische Publikationen. uc k Alle Bilder unterliegen einem eingeschränkten Bearbeitungsrecht. Erlaubt sind Veränderung der us dr Bildgröße, Umwandlung des Farbraumes sowie Änderungen der Farb-, Kontrast und Helligkeits- se D ie bleibt. rA werte. Eine Beschneidung des Bildes ist nur zulässig, sofern die ursprüngliche Bildaussage erhalten Die Bilder dürfen nicht in Verbindung mit verfassungsfeindlichen oder diskriminierenden Inhalten verwendet werden. Ebenso darf ein aus dem Bundeswehr-Flickr-Account heruntergeladenes Bild nicht in einem sinnentstellenden Zusammenhang wiedergegeben werden. Die Bundeswehr ist nicht für die Inhalte der Publikationen verantwortlich, in deren Zusammenhang die Fotos verwendet werden. Kontakt für fachliche Beratung: mediendatenbank@bundeswehr.org Seite 31 Stand: Januar 2017
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A-600/5 5.4 Anlagen Glossar Definition Community Managerin/Manager Die Community-Managerin/der -Manager ist für die Beantwortung, Moderation und ggf. Löschung von Kommentaren, Fragen oder Direktnachrichten der Nutzerinnen/Nutzer zuständig. Sie/er ist für die Einhaltung der Gesetze und die Netiquette in dem jeweiligen Auftritt verantwortlich. Gatekeeper In klassischen Medien wählen Redaktionen die Themen aus, die in dem Medium veröffentlicht werden. Es findet eine Vorauswahl (Gatekeeper) für den Leser statt. In Internet kann heute jeder nahezu alles ungefiltert veröffentlichen. Hashtag Ein Hashtag ist ein durch das Raute-Symbol # markiertes Stichwort, welches einem Post oder Tweet eine thematische Zuweisung gibt. Diese Form der Verschlagwortung kann sowohl innerhalb des Fließtextes als auch als einzelnes Wort stehen. Durch die Nutzung von Hastags wird der dazugehörige Beitrag für die Schlüsselwortsuche verfügbar gemacht und ist entsprechend leichter zu finden. IPTC (eigentlich IPTC- IIM-Standard) Der IPTC-IIM-Standard wurde vom International Press Telecommunications Council (IPTC) für die professionelle Bildbetextung von digitalen Fotos entwickelt. Die Bilddatei besteht aus den eigentlichen Bilddaten und den Kopfdaten, z. B. der Name der Datei, der Dateityp, das Datum, Urheberrechtsvermerke, den Namen des Erstellers, eine Überschrift oder Stich-/Schlagwörter. liken Öffentliche Zustimmung zu einem Beitrag in einem anderen Facebook- Kanal. Memes Ein Meme ist eine aussagekräftige Bild- oder Videodatei (selten auch Ton), die nachträglich humorvoll bearbeitet wurde und sich viral im Internet verbreitet. Bild und Text werden dabei kreativ so kombiniert, dass eine neue Bedeutung entsteht. Zum Meme entwickeln sich z. B. Prominente in ungewöhnlichen Posen, Comicfiguren oder kuriose Tieraufnahmen. ie D Netiquette se rA us dr uc k un te rli eg tn ic ht de m Än de ru ng sd i en st ! Begriff Regeln für Kommunikationsverhalten in Sozialen Medien. Posting, posten Ursprungsveröffentlichung von Inhalten (Bild, Video, Text) mit eigener redaktioneller Recherche. Das Posting ist die Erstveröffentlichung. RSS-Feed Ein RSS-Feed (Really Simple Syndication) scannt automatisch vorher definierte Internetseiten, sammelt die neu veröffentlichten Informationen der Seite und versorgt den Adressaten, ähnlich einem Nachrichtenticker, mit kurzen Informationsblöcken, die aus einer Schlagzeile mit Textanriss und einem Link zur Originalseite bestehen. Shitstorm Massenhafter öffentlicher Sturm der Entrüstung im Internet, bei dem sachliche Kritik mit unsachlicher Kritik und beleidigenden Äußerungen vermischt wird und eine sinnvolle Diskussion verhindert. Dabei richtet sich in einem kurzen Zeitraum eine große Anzahl von kritischen Äußerungen, von denen sich u.U. ein Teil vom ursprünglichen Thema ablöst, gegen den Kanalbetreiber. Die Äußerungen sind beleidigend, bedrohend oder anders attackierend und richten sich gegen Institutionen oder einzelne Personen. Seite 32 Stand: Januar 2017
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Anlagen A-600/5 Definition Social-Media- Manager/Managerin Redakteur/Redakteurin Die Social-Media-Redakteurin/der -Redakteur ist für die kanalangepassten Beiträge in Bild und Text redaktionell verantwortlich. Die Social-Media-Managerin/der -Manager ist für die übergreifende Koordination des jeweiligen Kanals zuständig. Social-Media- Managerin/der –Manager und die Redakteurin/der Redakteur können in einer Person vereint sein. Stakeholder Ein Stakeholder ist eine Person, für die es aufgrund ihrer Interessenlage wichtig ist, wie eine bestimmte Organisation oder ein Unternehmen sich verhält ( z. B. Aktionär, Mitarbeiter, Kunde). Streisand-Effekt Als Streisand-Effekt wird ein Phänomen bezeichnet, wonach der Versuch, eine unliebsame Information zu unterdrücken oder entfernen zu lassen, öffentliche Aufmerksamkeit nach sich zieht und dadurch das Gegenteil erreicht wird, nämlich dass die Information einem noch größeren Personenkreis bekannt wird. Teilen, sharen Veröffentlichen eines Postings von einem anderen Kanal mit oder ohne eigenen Textbeitrag. Troll Ein Troll ist eine Nutzerin/ein Nutzer, die/der vorrangig auf Kanälen in den Sozialen Medien aktiv ist und die dortige Kommunikation bewusst stört, offen manipuliert oder emotionale Reaktionen anderer Nutzerinnen/Nutzer und/oder Community-Managerin/-Manager provoziert. Mit ihrem/seinem Handeln zielt sie/er dabei auf Aufmerksamkeit und/oder Eskalation. verlinken Veröffentlichung eines fremden Beitrages auf einem anderen Onlinemedium (z. B. Internetseite). Webcrawler Ein Webcrawler ist ein Computerprogramm, das automatisch das Internet durchsucht und Webseiten analysiert. Webcrawler werden u. a. von Suchmaschinen zur Indexierung und Vorschau von Webseiten eingesetzt. D ie se rA us dr uc k un te rli eg tn ic ht de m Än de ru ng sd i en st ! Begriff Seite 33 Stand: Januar 2017
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