Die Sozialen Medien in der Informationsarbeit der Bundeswehr
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Social Media Aktivitäten der Bundeswehr“
A-600/5 115. Grundsätze Die Auftritte der Informationsarbeit (InfoA) in Sozialen Medien beinhalten als Schwerpunkt Aspekte der externen Kommunikation. Zusätzlich nutzen auch Angehörige der Bundeswehr die Sozialen Medien. Daher sind diese immer auch Teil der Mitarbeiterkommunikation. Alle Auftritte sind als Teil der Integrierten Kommunikation widerspruchsfrei, authentisch und professionell zu führen. Zu technischen, inhaltlichen und redaktionellen Qualitätsstandards siehe Abschnitt 2 bis 4. 116. Die von der Bundeswehr genutzten Kanäle umfassen aktuell (Januar 2017): Facebook, YouTube, Instagram, Twitter, Snapchat, Google+, Flickr, XING und kununu Facebook 1.4.1 Zentrale Hauptseite 117. Im Jahr 2011 wurde im Rahmen der Kampagne „Wir. Dienen. Deutschland.“ die erste sd i en st ! 1.4 „Bundeswehr“ durch die RedBw übernommen ru Seite und mit der Seite de betriebene ng offizielle Facebook-Seite der Bundeswehr gestartet. Im Jahr 2013 wurde die zunächst privat Än „Wir. Dienen. Deutschland.“ zusammengeführt. Seitdem werden auf der Seite „Bundeswehr“ Themen de m aus allen Organisationsbereichen der Bundeswehr über den Auftrag und die Aufgaben sowie aus ht dem Alltag in der Bundeswehr gepostet. Die Informationen richten sich im Schwerpunkt an die eg Ziel ist es, dem veränderten Mediennutzungsverhalten vor allem junger Menschen gerecht rli 118. tn ic deutsche Öffentlichkeit, aber auch an die Angehörigen der Bundeswehr. un te zu werden und für diese ein ansprechendes Informationsangebot zu unterbreiten. Darüber hinaus uc k bietet sich hier eine Plattform zum Dialog und zur Diskussion der Institution Bundeswehr mit der rA us dr Gesellschaft. Arbeitgebermarke Bundeswehr und Personalwerbung 119. Ebenfalls seit 2011 betreibt BAPersBw die Seite „Bundeswehr Karriere“. Ziel der Seite ist es, D ie se 1.4.2 junge Männer und Frauen ab dem 17. Lebensjahr reaktionsschnell und wirkungsvoll für personal- werbliche Zwecke anzusprechen. Die Ziele dieser Facebook-Seite sind im Einzelnen: • über den Arbeitgeber Bundeswehr zu informieren, • berufsrelevante Informationen zu verbreiten, • Fragen rund um die Karrieremöglichkeiten bei der Bundeswehr zu beantworten, • die Zahl der Freiwilligen Wehrdienst Leistenden zu steigern, • die Zielgruppe an die Bundeswehr zu binden. 1.4.3 Dienststellen mit herausgehobener Öffentlichkeitswirkung 120. Zusätzlich zu den zentralen und regionalen Seiten der Bundeswehr betreiben auch Dienststellen mit herausgehobener Öffentlichkeitswirkung eigene Seiten, da sie sich aufgabenbedingt Seite 6 Stand: Januar 2017
Grundsätze A-600/5 auch direkt an die Öffentlichkeit richten (siehe A-600/1, Abschnitt 3.1.10). Die beiden Universitäten der Bundeswehr verfügen jeweils über eine Seite. Die Universitäten der Bundeswehr unterrichten die Öffentlichkeit nach Maßgabe des Hochschulrahmengesetzes über die Erfüllung ihrer Aufgaben. Es werden Themen aus Forschung und Lehre, insbesondere über besondere Leistungen und Erfolge, über Personen und Veranstaltungen der Universität kommuniziert. Hauptzielgruppen sind Studierende, Absolventinnen und Absolventen und Studieninteressierte. 121. Das Militärhistorische Museum veröffentlicht Inhalte auf den Facebook-Seiten: „Militärhistorisches Museum der Bundeswehr – MHM Dresden“ und „Militärhistorisches Museum der Bundeswehr – Flugplatz Berlin Gatow“. Regionale Facebook-Seiten 122. Ergänzend zu den zentralen Seiten existiert - analog der föderalen Struktur der en st ! 1.4.4 ng sd i Bundesrepublik Deutschland – jeweils eine eigene Facebook-Seite in den Bundesländern bzw. ru Stadtstaaten. Diese werden durch das hauptamtliche Personal der Informationsarbeit der Än de Landeskommandos (LKdos) bzw. des Kommandos Territoriale Aufgaben der Bundeswehr m (KdoTerrAufgBw) redaktionell betrieben. Mit den regionalen Seiten soll der Bundeswehr durch Nähe ht de zu regionalen Themen in der „Nachbarschaft“ ein Gesicht gegeben werden. Organisationsbereichs- tn ic übergreifend werden hier Themen, die unterhalb der Publikationsschwelle der zentralen Seite liegen, eg von allen Dienststellen in dem jeweiligen Bundesland in Kooperation mit dem Fachpersonal der InfoA un te rli des LKdo veröffentlicht. Die Federführung für die regionalen Seiten liegt beim PIZ SKB. 1.5 YouTube 1.5.1 Zentraler Hauptkanal 124. Die Bundeswehr, seit 2012 die Redaktion der Bundeswehr, betreibt den YouTube-Kanal D ie se rA us dr uc k 123. „Bundeswehr“ seit 2010. Wöchentlich werden hier Videos aus allen Bereichen der Bundeswehr veröffentlicht. Die Bearbeitung der Kommentare zu den YouTube-Videos ist Bestandteil des Social- Media-Community-Managements in der RedBw. 1.5.2 Dienststellen mit herausgehobener Öffentlichkeitswirkung 125. Beide Universitäten der Bundeswehr betreiben folgende YouTube-Kanäle: „Helmut-Schmidt- Universität“ und „Universität der Bundeswehr München“. In eigener redaktioneller Verantwortung gemäß A-600/1, Nummer 3016, berichten diese über Forschung und Lehre sowie Veranstaltungen der jeweiligen Universität. Seite 7 Stand: Januar 2017
A-600/5 Grundsätze 1.6 Instagram 1.6.1 Zentraler Hauptkanal 126. Die RedBw betreibt seit Oktober 2014 den zentralen Instagram-Auftritt „bundeswehr“ und nutzt das Netzwerk zur Informationsweitergabe, zum Dialog mit den Nutzern, zur Reputationspflege der Marke Bundeswehr sowie zur Stärkung der eigenen Corporate Identity. Dazu werden Fotos und Videos mit kurzen Texten über den Alltag von Bundeswehrangehörigen und über Technik und Leben in der Bundeswehr in Deutsch und Englisch gepostet. 127. Die kommunikativen Ziele sollen durch authentische, aktuelle, truppennahe und visuelle Inhalte erreicht werden. Durch Instagram soll eine weitere jüngere Zielgruppe erschlossen und en st ! Stakeholder gewonnen werden. Dienststellen mit herausgehobener Öffentlichkeitswirkung 128. Das Militärhistorische Museum der Bundeswehr in Dresden betreibt seit November 2014 den de ru ng sd i 1.6.2 Än Kanal „mhmdresden“. Hier werden Fotos und Texte zu aktuellen Ausstellungen im MHM oder Blicke de ht Zielgruppe ist ein junges und regionales Publikum. Darüber hinaus werden Kooperations- ic 129. m hinter die Kulissen gezeigt. rli eg tn partner aus nationalen und internationalen Museen angesprochen. Twitter 1.7.1 Zentraler Hauptkanal 130. Die Bundeswehr betreibt seit 2010 den zentralen Twitter-Kanal „Bundeswehr“. Der Account rA us dr uc k un te 1.7 ie se wird durch die RedBw wie ein RSS-Feed genutzt, der sich aus den Online-Inhalten der Bundeswehr D speist (bundeswehr.de, bmvg.de, deutschesheer.de, marine.de usw.). Eine redaktionelle Bearbeitung findet nicht statt. Der Kanal dient der zusätzlichen Verbreitung bereits vorhandener Inhalte bei weiteren Zielgruppen. Er richtet sich insbesondere an Journalistinnen und Journalisten. Die RedBw tritt mit den Nutzerinnen und Nutzern nicht in einen Dialog. 1.7.2 Dienststellen mit herausgehobener Öffentlichkeitswirkung 131. Die Helmut-Schmidt-Universität/Universität der Bundeswehr Hamburg unterrichtet die Öffentlichkeit nach Maßgabe des Hochschulrahmengesetzes über die Erfüllung ihrer Aufgaben. Sie nutzt dazu seit 2009 auch Twitter. Die Universität kommuniziert über diesen Kanal Themen aus Forschung und Lehre. Zielgruppen sind Journalistinnen und Journalisten, Hochschulen und wissenschaftliche Einrichtungen sowie eine wissenschaftlich interessierte Öffentlichkeit. Seite 8 Stand: Januar 2017
Grundsätze 132. A-600/5 Der Kanal des Militärhistorischen Museums der Bundeswehr „MilHistMuseumBw“ ist seit 2014 online. Mit dem Twitter-Kanal soll die Reichweite in den Sozialen Medien erhöht werden. Über das Marketing, die Pressearbeit, die Internetseite und andere Soziale Medien hinaus sollen mehr Menschen mit Informationen über das Museum erreicht werden. Der Twitter-Kanal ermöglicht es, in den unmittelbaren und schnellen Kontakt/Dialog mit den Nutzerinnen und Nutzern zu treten. Er erreicht weitere Zielgruppen und lenkt diese mit Links auf die Facebook- und Internetpräsenz des Museums, um dort Informationen - breiter als in 140 Zeichen möglich - zu transportieren. Dies erzeugt zusätzliche Nutzeraktivität. Die Zielgruppe ist heterogen und definiert sich über das grundsätzliche Interesse am Museum. Über die potenziellen Besucherinnen und Besucher hinaus sind es: Vertreterinnen und Vertreter der st ! Medien, Angehörige anderer nationaler und internationaler Kultureinrichtungen sowie der Landes- sd i en und Bundespolitik. Snapchat 133. Seit August 2016 betreibt das BAPersBw, Referat II 1.2.1 Neue Medien, den Snapchat-Kanal Än de ru ng 1.8 de m „BundeswehrJobs“. Er richtet sich vornehmlich an eine sehr junge Zielgruppe im Altersband zwischen ht 17 und 25 Jahren. Über regelmäßige sogenannte Snaps (Texte, Fotos, 10-Sekunden-Videos tn ic und/oder Kombinationen daraus) werden der Zielgruppe ungewöhnliche und authentische Einblicke in rli eg die Bundeswehr aus der Selfie-Perspektive von Bundeswehrangehörigen ermöglicht. Die Anzahl der un te Snaps orientiert sich am jeweiligen Event und/oder Thema. Die Verantwortung der redaktionellen uc k Bearbeitung sowie die Themenplanung liegt beim BAPersBw, Referat II 1.2.1 Neue Medien. Die dr Freigabe der Themenplanung sowie die der Inhalte der einzelnen Snaps erfolgt jeweils im Vorfeld rA us über BMVg Beauftragter für die Kommunikation der Arbeitgebermarke Bundeswehr (Beauftr D ie se KAGMBw). 1.9 Google+ 134. Die Konten „Bundeswehr“ und „Bundeswehr Karriere“ bei Google+ sind ausschließlich technisch bedingt. Dieses werden durch das Social-Media-Team der RedBw, bzw. BAPersBw verwaltet. Über die Konten werden keine Inhalte veröffentlicht. 1.10 flickr 135. Seit 2011 stellt die Bundeswehr über den flickr-Auftritt „Bundeswehr“ professionelle, qualitativ hochwertige, eigenproduzierte Fotos mit verschiedenen Themenschwerpunkten für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zur Verfügung. Der Auftritt ist unter der Adresse https://www.flickr.com/photos/bundeswehrfoto zu erreichen. 136. Das Einstellen der Fotos bei flickr erfolgt ausschließlich durch die RedBw. Seite 9 Stand: Januar 2017
A-600/5 137. Vorgaben für den redaktionellen Betrieb von Auftritten in Sozialen Medien Redaktionen und Verlage, aber auch Interessierte und Bundeswehrangehörige, können hochauflösende Bilder selbst recherchieren, herunterladen und verwenden. Die im Profil hinterlegten Nutzungsbedingungen (siehe Anlage 5.3) müssen beachtet werden. 1.11 XING 138. Seit Mai 2016 betreibt BAPersBw, Referat II 1.2.1 Neue Medien, das Unternehmensprofil der Bundeswehr auf XING. Es richtet sich vornehmlich an eine formal hoch qualifizierte und (teilweise) berufserfahrene Zielgruppe im Altersband zwischen 17 und 39 Jahren. Eine Verknüpfung mit aktuellen Stellenanzeigen der Bundeswehr ist geplant. Redaktionelle Beiträge sind nicht vorgesehen. 1.12 kununu 140. An Arbeitgeberprofil der Bundeswehr bei XING ist auch die Arbeitgeber- ng das sd i en st ! 139. de ru Bewertungsplattform „kununu" angeschlossen. Hier kann in den Kategorien „Mitarbeiter“, „Bewerber“ Än und „Azubis“ das jeweilige Unternehmen anonym nach vorgegebenen Kriterien bewertet werden. Das ic Vorgaben für den redaktionellen Betrieb von Auftritten in tn 2 ht de m Bundeswehr-Profil wird durch BAPersBw, Referat II 1.2.1 Neue Medien, betreut. rli te un Dialogfähigkeit, sehr kurze Kommunikationszyklen und die unkontrollierbare Verbreitung von k 201. eg Sozialen Medien dr uc Inhalten sind wesentliche Merkmale von Sozialen Medien und machen sie zu einem sehr rA us anspruchsvollen Medium der Informationsarbeit. Jedes Posting, jede Aktivität stellt in der öffentlichen se Wahrnehmung eine offizielle Äußerung der Bundeswehr dar. Die Nutzerinnen und Nutzer D ie unterscheiden nicht zwischen der persönlichen Meinungsäußerung der Social-Media-Redakteurinnen und -Redakteure oder der Community-Managerinnen und -Manager und Äußerungen der Institution Bundeswehr. Deswegen müssen die Auftritte in den Sozialen Medien hohen Qualitätsstandards gerecht werden. Qualität geht vor Quantität. 202. Tempo und Aktualität sind bestimmende Merkmale von Sozialen Medien. Die Nutzerinnen und Nutzer erwarten sehr aktuelle Beiträge, zunehmend wird live berichtet. Alle internen Mitzeichnungsgänge für Beiträge auf Bundeswehr-Auftritten müssen daher auf eine hohe Schnelligkeit ausgelegt sein. Beiträge, die älter als 24 Stunden sind, sollten nur im Ausnahmefall in den Sozialen Medien veröffentlicht werden. Veraltete Beiträge sind im Zweifelsfall nicht zu posten. Seite 10 Stand: Januar 2017
Vorgaben für den redaktionellen Betrieb von Auftritten in Sozialen Medien 204. A-600/5 Für den redaktionellen Betrieb eines Bundeswehr-Auftrittes in den Sozialen Medien gelten folgende Auflagen: • das Community-Management sollte in einem erweiterten Tagesdienst sowie am Wochenende sichergestellt sein (Montag bis Freitag: 09:00 - 21:00 Uhr und Samstag/Sonntag/Feiertag: 10:00 - 20:00 Uhr). Hierbei sind die arbeitszeitrechtlichen Vorgaben des „Bundesbeamtengesetzes“ sowie der „Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten des Bundes“, des Arbeitszeitgesetzes, des „Tarifvertrages für den Öffentlichen Dienst (TVöD) Bereich Bund“ und der „Verordnung über die Arbeitszeit der Soldatinnen und Soldaten (SAZV)“ sowie deren ergänzende Durchführungsbestimmungen (Zentrale Dienstvorschrift A-1420/34 „Anwendung der Verordnung über die Arbeitszeit der Soldatinnen und Soldaten“) einzuhalten. ! • die inhaltliche Abstimmung mit anderen Veröffentlichungen der Bundeswehr muss sichergestellt en st sein. Zentrale Botschaften müssen in allen Auftritten widerspruchsfrei kommuniziert werden. ng sd i • es ist sicherzustellen, dass strafrechtlich relevante, volksverhetzende und diskriminierende ru Kommentare unverzüglich nach ihrem Erkennen gelöscht und gemeldet werden können (siehe Än de Abschnitt 4.4). m • der redaktionelle Betrieb ist grundsätzlich durch hauptamtliches Fachpersonal der InfoA/ de Personalwerbung wahrzunehmen. tn ic ht • die Social-Media-Managerinnen und -Manager sowie die Redakteurinnen und Redakteure müssen eg fachlich ausgebildet sein (siehe auch Nummer 406). te rli • für die Administration der Seite ist entsprechende mobile Hard- und Software bereitzustellen. Für k un die Erstellung von Fotos und Filmen muss entsprechende Kameratechnik und Bearbeitungs- dr uc software vorhanden sein. us • die militärische Sicherheit muss gewährleistet sein. se rA • datenschutzrechtliche Vorgaben müssen beachtet werden. D ie • Krisenkommunikationspläne müssen nachgewiesen und aktuell gehalten werden. • die Kommunikationsziele der jeweiligen Auftritte müssen ergänzend zu den grundsätzlichen Kommunikationszielen der Informationsarbeit klar definiert sein. • der Publikationsrhythmus muss definiert werden. Ein Redaktionsplan (siehe 3.1.3) muss geführt werden. 2.1 Auftritte von Paten oder anderen bundeswehrnahen Vereinen, Verbänden oder Stiftungen 205. Viele Dienststellen in der Bundeswehr haben eine Patenschaft mit einem Land, einer Stadt oder Gemeinde bzw. enge Verbindungen zu bundeswehrnahen Vereinen, Verbänden oder Stiftungen (tlw. auch als Freundeskreis oder Alumni bezeichnet). Einige von diesen pflegen einen eigenen Auftritt in Sozialen Medien. Seite 11 Stand: Januar 2017
A-600/5 206. Redaktionelle Arbeit Die Dienststellenleiterinnen und -leiter stellen zusammen mit den jeweiligen Institutionen sicher, dass eine klare Trennung zwischen offiziellen Auftritten der Bundeswehr und Privaten gegeben ist. An gut sichtbarer Stelle sollte daher vermerkt sein: „Dies ist kein offizieller Auftritt der Bundeswehr.“ Die Verwendung der Wort-Bild-Marke und des Corporate-Designs der Bundeswehr (siehe A-600/1, Anlage 10.4) ist nicht gestattet. Die presserechtliche Verantwortung für die Auftritte liegt nicht bei der Bundeswehr. 207. Bei der Weitergabe von Informationen an die Institution sind die gängigen Vorschriften (z. B. operative/militärische Sicherheit, Bildrechte, Zentrale Dienstvorschrift A-2122/4 „Datenschutz“ , Zentrale Dienstvorschrift A-2640/18 „Patenschaften von Dienstellen“ usw.) uneingeschränkt zu beachten. Alle Beiträge, die von der Bundeswehr für diese Institutionen zur Verfügung gestellt werden, st ! 208. sd i en müssen auch den eigenen Redaktionen (je nach Inhalt: RedBw, LKdo, PIZ) zur Veröffentlichung ru ng angeboten werden. Redaktionelle Arbeit 3.1 Grundsätzliche Vorgaben 3.1.1 Impressumspflicht, Datenschutzerklärung und Netiquette te Alle Auftritte in den Sozialen Medien veröffentlichen, ähnlich den klassischen Internetseiten, un 301. rli eg tn ic ht de m Än de 3 uc k Bild- und Textmaterial und sind mit den Nutzerinnen/Nutzern im Dialog. Daher unterliegen sie der Folgende Angaben sind zwingend aufzuführen: rA 302. us dr Impressumspflicht (gemäß §5 Telemediengesetz und A-600/1, Abschnitt 8.6). ie se • Name und Anschrift der Redaktion. D • Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und die unmittelbare Kommunikation ermöglichen. Das Impressum muss einfach zu erkennen und unmittelbar erreichbar sein (zwei Klicks). Gibt es in dem Kanal technisch keine Möglichkeit, das Impressum zu platzieren, muss ein Link auf eine Seite der Bundeswehr mit Impressum gesetzt werden. 303. Das Angebot in den Sozialen Medien muss über eine eigene Datenschutzerklärung verfügen, in der Nutzerinnen und Nutzer über eine Verarbeitung von Nutzungsdaten durch den Plattformbetreiber und eine etwaige Übermittlung der Daten außerhalb der Europäischen Union unterrichtet werden; dabei ist auch auf die Datenschutzerklärung des Plattformbetreibers zu verlinken. In der Datenschutzerklärung soll auf die Eigenverantwortung der registrierten Nutzerinnen und Nutzer für die Inanspruchnahme der Dienste in den Sozialen Medien Bezug genommen und ein Hinweis auf Seite 12 Stand: Januar 2017
Redaktionelle Arbeit A-600/5 die bestehenden alternativen Informations- und Kommunikationswege gegeben werden, also z. B. die E-Mail Adresse der Behörde oder die Behörden-Webseite. Soweit Mechanismen zum Einsatz kommen, mit denen durch den Plattformbetreiber eine Nutzung außerhalb der jeweiligen Social Media-Plattform erfasst werden kann (z. B. Cookies, Social Plugins), sind die Nutzerinnen und Nutzer auf diese hinzuweisen, z. B. mittels eines entsprechenden Cookie- Banners oder Hinweis-Textes. Der öffentlichen Stelle obliegt hier eine eigene Informations- und Prüfpflicht. Die Datenschutzerklärung ist als solche zu bezeichnen und sollte wie das Impressum im Navigationsmenü als eigener Punkt untergebracht und mit maximal zwei Klicks erreichbar sein. 304. Für jeden Auftritt in den Sozialen Medien ist eine Netiquette zu veröffentlichen. Diese ist für sd i en st ! alle Auftritte der Bundeswehr in dem jeweiligen Medium einheitlich zu verwenden (siehe Anlage 5.1). Freigabe von Inhalten 305. Redaktionelle Inhalte sind nach dem „Vier-Augen-Prinzip“ vor Veröffentlichung zu über- de ru ng 3.1.2 Än prüfen. Bei Unstimmigkeiten oder Unsicherheiten ist grundsätzlich eine dritte Person hinzuziehen. de m Außerhalb des Gleitzeitrahmens ist die Community-Managerin/der -Manager verantwortlich für den ic ht veröffentlichten Inhalt und stimmt den Inhalt mit der zuständigen (Fach-) Sprecherin/ dem eg tn zuständigen (Fach-) Sprecher vom Dienst ab (z. B. Redaktion LKdo mit Sprecherin/Sprecher vom Sollten nach der Veröffentlichung Fehler gefunden werden, können einfache Flüchtigkeits- un 306. te rli Dienst PIZ SKB). dr uc k fehler, wie z. B. fehlende Buchstaben oder Satzzeichen sowie Buchstabendreher, online korrigiert rA Das Ersetzen von Sinn verändernden Wörtern, der Austausch von Bildern sowie inhaltliche se 307. us werden. D ie Änderungen müssen redaktionell für die Nutzerin/den Nutzer nachvollziehbar erklärt werden. 308. Das komplette Löschen eines Postings ist erst nach Rücksprache mit BMVg Pr-/InfoStab 2, 1 respektive außerhalb des Gleitzeitrahmens , mit der Sprecherin/dem Sprecher vom Dienst, BMVg, 0F gestattet. Bei Abwägung der Entscheidung über eine eventuelle Löschung sind der angestrebte Effekt und die gegenüberstehenden Risiken gründlich abzuwägen. Dabei ist der „Streisand-Effekt“ 2 1F besonders zu berücksichtigen. 3.1.2.1 Freigabe von Inhalten mit Einsatzbezug 309. Gemäß A-600/1, Abschnitt 3.2.4, nimmt das PIZ Einsatzführungskommando der Bundeswehr (PIZ EinsFüKdoBw) die InfoA im Zusammenhang mit den Einsätzen der Bundeswehr 1 2 Der Gleitzeitrahmen ist der in der jeweiligen Dienststelle vereinbarte zeitliche Rahmen in den der Arbeitsbeginn und das Arbeitsende fallen müssen. Siehe Glossar 5.4. Seite 13 Stand: Januar 2017
A-600/5 Redaktionelle Arbeit eigenverantwortlich wahr. Es steuert und koordiniert die InfoA auf Weisung und in Abstimmung mit BMVg Pr-/InfoStab. Es ist zugleich Ansprechstelle für BMVg Pr-/InfoStab zur Steuerung und Wahrnehmung der InfoA in allen Einsatzangelegenheiten, soweit diese nicht zentral durch BMVg Pr-/InfoStab wahrgenommen wird. 310. Die InfoA aus den Einsätzen unterliegt besonderen Rahmenbedingungen, nicht zuletzt auch hinsichtlich des Schutzes des eingesetzten Personals. Sämtliche Projekte bedürfen der vorherigen engen Abstimmung mit PIZ EinsFüKdoBw sowie der ausdrücklichen Billigung des BMVg Pr-/ InfoStabes. 311. Alle redaktionellen Inhalte mit unmittelbarem Einsatzbezug, die in den Sozialen Medien der Bundeswehr veröffentlicht werden sollen, bedürfen einer vorherigen Freigabe durch PIZ en st ! EinsFüKdoBw. Redaktionsplan 312. Alle Veröffentlichungen in den Sozialen Medien der Bundeswehr sind im Vorfeld in einen de ru ng sd i 3.1.3 Än Redaktionsplan aufzunehmen, kurzfristige Ereignisse ausgenommen. m Der Redaktionsplan ist für jeden Auftritt in den Sozialen Medien im Wiki unter „Informationen de 313. ic ht zu Social-Media Auftritten der Bundeswehr“ wochenweise einzutragen. Diese Form der Übersicht eg tn trägt zur Verhinderung von Themendopplungen bei, fördert die Vernetzung der Bundeswehr-Kanäle un te rli und unterstützt die thematische Widerspruchsfreiheit. Inhalte von Beiträgen 314. Alle Beiträge in Bild und Text für die Sozialen Medien der Bundeswehr müssen einen us dr uc k 3.1.4 rA inhaltlichen Bezug zur Bundeswehr, zur deutschen Sicherheitspolitik oder zur Arbeitgebermarke ie se Bundeswehr/Personalwerbung haben und den Zielen der Informationsarbeit entsprechen (siehe auch D A-600/1, Abschnitt 1.3.). 3.1.5 Vernetzung der Sozialen Kanäle 315. Die Sozialen Medien sind miteinander entweder direkt (Teilen, Liken) oder indirekt (Copy & Paste) vernetzt. Alle Veröffentlichungen in einem Sozialen Medium dürfen nicht im Widerspruch zu anderen Kanälen oder Offline-Produkten stehen. Die Redakteurin bzw. der Redakteur ist verpflichtet, im Vorfeld der Veröffentlichung hinreichende Informationen einzuholen und Absprachen zu treffen. 316. Veröffentlichungen, die vorrangig für einen sozialen Kanal erstellt wurden, sind immer gleichzeitig auch auf ihre Relevanz für andere soziale Kanäle zu prüfen. Informationen, die mehrere Kanäle betreffen könnten, werden von der jeweiligen Erstellenden/dem Ersteller an die anderen Kanäle kommuniziert. Verantwortlich für den Inhalt ist die Ursprungserstellerin/der Ursprungsersteller der Information. Seite 14 Stand: Januar 2017
Redaktionelle Arbeit A-600/5 3.1.6 Recht am eigenen Bild 317. Jedem Menschen steht das Recht am eigenen Bild zu. Dies gilt ohne Einschränkungen auch für Soziale Medien. Grundsätzlich müssen alle Abgebildeten vor der Veröffentlichung die „Einverständniserklärung zur Verwendung von Foto-, Film- oder Videoaufnahmen durch die Bundeswehr“ unterschrieben haben. Das aktuelle Formular ist in der Formulardatenbank im Intranet in der jeweils gültigen Fassung zu finden (Bw/2202). Bei Fotos von Personen unter 18 Jahren, ist die Zustimmung der Eltern bzw. aller Erziehungsberechtigten einzuholen. 318. Folgende Ausnahmen gelten: Bei öffentlichen Veranstaltungen ist es erlaubt, Personen zum Zweck der Veröffentlichung zu fotografieren. Ebenso ist es erlaubt, Personen als „Beiwerk“ abzulichten. Dies trifft zu, wenn eine oder mehrere Personen, ohne die Aussage des Bildes zu st ! verändern, entfernt werden könnten. Eine Einwilligung der Abgebildeten/des Abgebildeten ist nicht sd i en nötig, wenn es sich um eine Person der Zeitgeschichte handelt. Auch bei öffentlichen ng Versammlungen von Personen, die einem gemeinsamen Zweck dienen, wie z. B. Konzerte oder de ru Sportveranstaltungen, darf ohne Erlaubnis fotografiert werden. Im Zweifelsfall ist rechtliche Beratung m Än bei BMVg Recht I 5 einzuholen. Sprache, Stil und Gehalt 319. Alle Auftritte der Bundeswehr in den Sozialen Medien werden von der Nutzerin bzw. dem tn ic ht de 3.1.7 rli eg Nutzer als „Stimme der Bundeswehr“ und damit als offiziell bzw. autorisiert wahrgenommen. Alle un te Inhalte sind daher sachlich korrekt und stets ohne politische Wertung darzustellen. Je nach Kanal uc k werden unterschiedliche Gruppen angesprochen, daher gelten auch besondere Regeln hinsichtlich us dr Sprache und Stil. Diese besonderen Bedingungen sind unbedingt zu berücksichtigen. Es muss ein rA Kompromiss aus sachlich korrekter Sprache und lebendiger, kanalangepasster Umgangssprache ie se gefunden werden. Abstraktes Amtsdeutsch ist zu vermeiden. Bundeswehrinterne Abkürzungen und D Fachbegriffe sind sparsam zu verwenden. Werden sie eingesetzt, dann sind sie verständlich, also aus Nutzersicht nachvollziehbar, zu formulieren und zu erklären. 320. Wie allgemein in journalistischer Sprache üblich und zum Erhalt der besseren Lesbarkeit, werden Texte in den Sozialen Medien der Bundeswehr nicht gegendert. 3.1.8 Foto- und Videobearbeitung 321. Im Internet bieten zahlreiche Plattformen Dienste zur Bearbeitung von Medieninhalten (Foto, Video und Ton) an. Die bearbeiteten Medienprodukte werden teilweise automatisch mit elektronischem Stempel oder Wasserzeichen, die Werbung für die genutzte Internetseite zeigen, versehen. Diese Plattformen dürfen nicht genutzt werden. Medienprodukte in den Sozialen Medien der Bundeswehr müssen frei von externer Werbung sein. Für die Medienbearbeitung ist ausschließlich lizensierte, kosten- und werbefreie oder beschaffte Software zu nutzen. Seite 15 Stand: Januar 2017