Übergriffe auf (geplante) Flüchtlingsunterkünfte in Bayern

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-9- stellen einer Schusswaffe, vorsätzlichem unerlaubten Führens einer Schusswaffe in Tateinheit mit Sachbeschädigung in Tatmehrheit mit Sachbeschädigung verurteilt. Drei der Angeklagten wurden darüber hinaus wegen vorsätzlichen unerlaubten Führens einer Schusswaffe in Tateinheit mit Sachbeschädigung verurteilt. 18.10.2014 96114 Hirschaid 130 StGB Volksverhetzung StA Bamberg Zwei Schüler (17 Jahre alt) skandierten vor einer Asyl- bewerberunterkunft ausländer- feindliche Parolen. Vom Amtsgericht-Jugendgericht wurden die beiden jugendlichen Angeklagten wegen Volksver- hetzung nach Jugendrecht geahndet. Gegen beide wurde eine Geldauflage (in Höhe von 400,00 EURO bzw. 250,00 EURO) verhängt. Einer der beiden Ange- klagten wurde darüber hinaus angewiesen, drei Gespräche bei dem Verein für Jugendhilfe e.V. durchzuführen.
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- 10 - 20.10.2014 84453 Mühldorf a. Inn 123 StGB Hausfriedensbruch StA Traunstein Gegenstand des Verfahrens war eine Strafanzeige des Landrats- amts Mühldorf am Inn, wonach sich zwei Personen unberechtigt vor einem Gebäude, in dem kurzfristig eine Asylbewerberauf- nahmestelle eingerichtet worden war, aufgehalten haben sollen. Das Ermittlungsverfahren wurde gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt, da nicht mit der erforderlichen Sicherheit festge- stellt werden konnte, dass die beiden Beschuldigten den das Gebäude unmittelbar umgeben- den Schutzbereich betreten haben. 09.11.2014 96110 Scheßlitz       303 StGB Sachbeschädigung  StA Bamberg    Drei Beschuldigte randalierten vor einer Asylbewerberunterkunft und riefen im angetrunkenen Zustand lautstark "Asylanten, Asylanten, macht auf!". Nachdem niemand öffnete, wurde durch einen der drei Beschuldigten eine Scheibe eingeschlagen. Während das Verfahren gegen zwei Beschuldigte nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt wurde, wurde gegen den dritten Beschul- digten ein Strafbefehl wegen Sachbeschädigung beantragt. Der Strafbefehl über 20 Tagessätze zu je 30 EURO wurde rechtskräftig.
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- 11 - 02.12.2014 86637 Wertingen     126 StGB Androhung von Straftaten StA Augsburg Dem Beschuldigten lag zur Last, gegenüber einem Bekannten angegeben zu haben, dass er, wenn in Wertingen ein Asylantenheim gebaut werde und er hierdurch Ärger bekäme, dieses anzünden und körperliche Gewalt ausüben werde. Das Ermittlungsverfahren wurde mangels eines hinreichenden Tatnachweises gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt, da sich der Sachverhalt nicht mit der erforder- lichen Sicherheit aufklären ließ. 11.01.2015 96132 Schlüsselfeld 185 StGB Beleidigung              StA Bamberg  Vier Beschuldigte (2 Jugendliche und zwei Erwachsene) riefen in der Nacht vom 10./11.01.2015 vor einer Asylbewerberunterkunft in Schlüsselfeld ausländerfeindliche Parolen und zündeten in unmittel- barer Nähe ca. 10 Feuerwerks- körper. Die beiden erwachsenen Beschuldigten beschädigten darüber hinaus einen in der Nähe abgestellten Pkw eines Asylbe- werbers. Die beiden Minderjährigen wurden (rechtskräftig) wegen Volksver- hetzung verurteilt und angewiesen 60 Stunden gemeinnützige Arbeit zu leisten.
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- 12 - Einer der beiden erwachsenen Angeklagten wurde wegen Volksverhetzung, Sachbeschädi- gung und vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt, deren Voll- streckung nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Auch der weitere erwachsene Angeklagte wurde wegen Volks- verhetzung und Sachbeschädi- gung verurteilt. Unter Einbe- ziehung einer bereits zuvor verhängten Freiheitsstrafe von 1 Jahr wurde dieser nun zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten verurteilt. Auch hier wurde die Vollstreckung der Freiheitsstrafe nicht zur Be- währung ausgesetzt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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- 13 - 09.03.2015 85107 Baar-      130 StGB Volksverhetzung StA Ingolstadt Zwei jugendliche Beschuldigte Ebenhausen                                         brachten mittels Farbspraydosen zwei Hakenkreuze sowie die Parole "Fuck Asylanten Vergast Sie" am alten Bahnhofsgebäude in Baar-Ebenhausen an, das als Unterkunftsgebäude für Asyl- bewerber umgewidmet werden sollte. Die beiden Jugendlichen wurden vom Amtsgericht-Jugenschöffen- gericht wegen gemeinschaftlichen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen in Tateinheit mit Volksverhetzung und Sachbeschädigung verurteilt. Es erfolgte eine Ahnung nach dem Jugendrecht (Erziehungsmaß- regeln). (Auswertestand: 24.08.2015)
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