Zukunft der Pflege im Land Bremen

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BREMISCHE BÜRGERSCHAFT                                                   Drucksache 18 / 423 Landtag                                                                             (zu Drs. 18/339) 18. Wahlperiode                                                                             22. 05. 12 Mitteilung des Senats vom 22. Mai 2012 Zukunft der Pflege im Land Bremen Die Fraktion der CDU hat unter Drucksache 18/339 eine Große Anfrage zu obigem Thema an den Senat gerichtet. Der Senat beantwortet die vorgenannte Große Anfrage wie folgt: 1.  Wie viele pflegebedürftige Menschen leben derzeit im Land Bremen, und wie wird sich diese Zahl bis 2020 entwickeln (bitte aufgeschlüsselt nach Pflegestufe und Stadtgemeinden)? Die Pflegestatistik wird von den statistischen Ämtern des Bundes und der Län- der zweijährlich durchgeführt. Die Pflegestatistik 2009 wurde vom Senat 2011 veröffentlicht. Daraus geht hervor, wie viele pflegebedürftige Menschen mit Leis- tungen nach dem SGB XI zum 31. Dezember 2009 im Land Bremen lebten, auf- geschlüsselt nach Pflegestufe und Stadtgemeinden (siehe Anlage, Statistisches Landesamt, Statistisches Jahrbuch 2011, Seite 188). Es kann nicht angegeben werden, wie viele pflegebedürftige Menschen aktuell im Land Bremen leben. Daten aus der Pflegestatistik 2011 können erst im Lauf des Jahres 2012 erwartet werden. Modellrechnungen der Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen be- ruhen auf der Grundlage der Bevölkerungsvorausschätzung des Statistischen Landesamtes von 2010 und der vereinfachenden Annahme, dass sich die Zahl der Pflegebedürftigen ähnlich der Zahl der über 80-Jährigen in Bremen ent- wickeln wird. Mögliche Veränderungen der Pflegequote, d. h. des Anteils der Pflegebedürftigen an einer Altersgruppe, können damit nicht erfasst werden. Nach den Modellrechnungen würde sich die Zahl der Pflegebedürftigen im Land Bremen von 21 340 in 2009 auf gerundet 28 000 in 2020 erhöhen. Zu einer Aufschlüsselung der Zahlen nach Pflegestufen und Stadtgemeinden kann der Senat in der für die Beantwortung dieser Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit und mit den zur Verfügung stehende Personalressourcen keine Angaben ma- chen. 2.  Wie viele pflegebedürftige Menschen werden derzeit in Bremen in der ambu- lanten Pflege versorgt, und wie wird sich diese Zahl bis 2020 entwickeln (bitte aufgeschlüsselt nach Pflegestufe und nach Stadtgemeinden)? Die oben genannten Modellrechnungen ergeben, dass sich die Zahl der ambu- lant unterstützten Pflegebedürftigen im Land Bremen von 16 085 in 2009 auf 21 100 in 2020 erhöhen könnte. Hierbei wird jedoch eine konstante Heimquote unterstellt, d. h. des Anteils der Pflegebedürftigen, die in Heimen gepflegt werden. Diese Annahme kann die reale Entwicklung aber nur bedingt abbilden. Zwischen 2007 und 2009 ist z. B. trotz eines Anstiegs der Gesamtzahl der Pflegebedürftigen die Zahl der Perso- nen in stationärer Pflege in Bremen gesunken, die Heimquote daher gefallen. Eine Vielzahl von Faktoren wirkt auf die Heimquote ein. Ihre Entwicklung ist in jedem Fall abhängig von den Präferenzen der Pflegebedürftigen. Sie ist mut- maßlich abhängig von den zur Verfügung stehenden Unterstützungsangeboten für den Verbleib im angestammten Zuhause, den jeweiligen Leistungen der Pfle- — 1 —
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geversicherung, der Armuts- und Wohlstandsentwicklung, dem zur Verfügung stehenden Wohnungsangebot und der Bereitschaft zur Annahme von Angebo- ten der Altenhilfe unter älteren Migranten/Migrantinnen. Daher können Zahl und Anteil der Pflegebedürftigen, die 2020 ambulant oder stationär unterstützt werden, zwar in Modellrechnungen erfasst, aber die Ergebnisse nur als An- haltspunkt genommen werden. 3. Wie viele pflegebedürftigen Menschen werden derzeit in Bremen in stationären Einrichtungen versorgt, und wie wird sich diese Zahl bis 2020 entwickeln (bitte aufgeschlüsselt nach Pflegestufe und nach Stadtgemeinden)? Die oben genannten Modellrechnungen ergeben, dass sich die Zahl der statio- när unterstützten Pflegebedürftigen im Land Bremen von 5 255 in 2009 auf 6 900 in 2020 erhöhen könnte. Im Land Bremen gibt es nach Information der Heimaufsicht zurzeit 6 639 Pfle- geheimplätze, davon 5 600 in der Stadt Bremen. Bei gleichbleibender Entwick- lung wäre die heutige Zahl der Pflegeheimplätze bis zum Jahr 2018 hinreichend. Unter Beachtung der sich verändernden Präferenzen der Pflegebedürftigen und kürzerer Aufenthaltsdauern in den Pflegeheimen nimmt der Senat an, dass die derzeitige Gesamtzahl der Pflegeheimplätze auch 2020 noch ausreichen wird. Zu einer Aufschlüsselung der für 2020 errechneten Zahlen nach Pflegestufen und Stadtgemeinden kann der Senat keine Angaben machen. 4. Wie viele pflegebedürftige Menschen werden derzeit im Durchschnitt in Bre- men in Krankenhäusern versorgt, und wie wird sich diese Zahl bis 2020 ent- wickeln (bitte totale Zahlen und Angaben im Durchschnitt in Prozent gemessen an der Gesamtpatientenzahl und nach Stadtgemeinden)? Die Anzahl der Menschen, die nach dem SGB XI pflegebedürftig sind, und in Bremer Krankenhäusern versorgt werden, wird statistisch nicht erfasst. 5. Welche Maßnahmen hat der Senat bisher ergriffen, und welche Konzepte ent- wickelt, um die wachsende Zahl von pflegebedürftigen Menschen bis 2020 bedarfs- und bedürfnisgerecht zu versorgen? Die wachsende Zahl von unterstützungs- und pflegebedürftigen Menschen im Land Bremen, auch die Unterstützung von Angehörigen und Beschäftigten in der Pflege, stellt eine Herausforderung nicht nur für den Senat dar, sondern für alle maßgeblichen gesellschaftliche Akteure. Daneben befinden sich die Alters- bilder im Wandel. Die derzeitige und die kommenden Seniorengenerationen haben aufgrund ihrer Biografien, Lebensleistungen und Einstellungen höhere Ansprüche an Engagement, Selbstbestimmung und gesellschaftliche Teilhabe als vorige Generationen. Selbstbestimmte Wohnformen, wie z. B. Wohn- oder Hausgemeinschaften, sind neben das klassische Pflegeheim oder die familiäre Unterstützungssituation in der angestammten Wohnung getreten. Der Senat erwartet, dass durch das zunehmende Bewusstsein für Fragen von Selbstständigkeit und Selbstbestimmung auch bei Unterstützungsbedarf, durch das verstärkte Eintreten von Unterstützungsbedarf bei älteren Migranten/ Migrantinnen, die Suche nach neuen Wohnformen und durch die Entwicklung ambulantunterstützender Angebote für ältere Menschen mit Behinderungen, aber auch durch den sich verschärfenden Fachkräftemangel in der Pflege eine größere Vielfalt unterstützender Angebote entsteht. Der Dualismus von ambu- lanter und stationärer Pflege, wie er bei Entstehung der Pflegeversicherung vor- herrschte, weicht einem durchgängigen Spektrum von Unterstützungsangebo- ten. Diese Entwicklung spiegelt sich in den schrittweisen Veränderungen und Ergänzungen der Pflegeversicherung seit 1995 wider, wie z. B. in der geplanten Förderung von Pflegewohngemeinschaften ab 2013. Daher können nur durch Abdeckung eines breiten Maßnahmespektrums – von der Pflegeausbildung über die Information jüngerer Älterer und Angehöriger bis zur ordnungsrechtlichen Kontrolle der stationären Pflege – bedarfsgerechte Entwicklungen initiiert und begleitet werden. Der Senat, der Magistrat der Stadt Bremerhaven und viele Akteure der Altenarbeit und Altenhilfe unterstützen mit einer Vielzahl von Maßnahmen den überwiegenden Wunsch der Menschen, bei Pflegebedürftigkeit im angestammten Zuhause bleiben zu können. Hierzu zäh- — 2 —
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len diverse Beratungs- und Informationsangebote, Maßnahmen zur Prävention und zur Förderung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, die bewirken kön- nen, dass Unterstützungsbedarfe nicht unnötig oder vorzeitig eintreten, För- dermöglichkeiten, die Diversifizierung der Unterstützungsangebote, die Gestal- tung der Ausbildungen und die Weiterentwicklung im Ordnungsrecht. Der Senat hat diese Maßnahmen im seit 2007 gültigen Altenplan dargelegt. Darüber hinaus wurden weitere Maßnahmen ergriffen: —    Bereits seit 2005 begleitet die „Fachkommission Wohnen im Alter“ als Zu- sammenschluss von Wohnwirtschaft, Pflegedienstleistern und Behörden Kooperationsprojekte im Altenwohnen. —    Seit 2007 findet jährlich die Messe Seniora statt, zu der mittlerweile ca. 10 000 Besucher/Besucherinnen jährlich kommen, die sich informieren und über die Möglichkeiten der Unterstützung im Alter beraten lassen. —    Die Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements älterer Menschen wurde verstärkt mit Gründung und finanzieller Förderung des „Forum Ältere Menschen Bremen“, mit der Aufstockung der Fördermittel für Selbst- hilfegruppen älterer Menschen, der Förderung einer Gruppe jüngerer Bre- mer/Bremerinnen mit Migrationshintergrund, die ältere Migranten beglei- tet. —    2008 wurde der „Fonds für Innovation und Strukturverbesserung“ zur Ver- gabe von Fördermitteln gemäß §§ 45b bis d SGB XI eingerichtet. —    2009 wurden drei Pflegestützpunkte zur Pflegeberatung nach §92c SGB XI im Land Bremen eingerichtet. —    Seit Erstellung des Altenplans ist die Zahl der Nachbarschaftshelfer/Nach- barschaftshelferinnen, die durch die Dienstleistungszentren an Menschen mit Unterstützungsbedarf vermittelt werden, von 2 750 auf 3 900 gestiegen. —    Seit 2009 besteht in den Stadtteilen Obervieland und Hemelingen der „Modellversuch Aufsuchende Altenarbeit – Hausbesuche“. —    Der Personalstand der Demenz Informations- und Koordinierungsstelle (DIKS) wurde 2010 aufgestockt. —    In der Folge des Landespflegeberichts von 2009 wurde 2010 die Landes- initiative Demenz gegründet, die im Zusammenschluss viele Akteure daran arbeitet, eine bessere Versorgung von Demenzkranken in Krankenhäusern, bei niedergelassenen Ärzten und in Pflegeeinrichtungen zu bewirken. —    Seit 2011 besteht die „Pflegeoffensive gegen den Fachkräftemangel“, in der ebenfalls diverse Akteure zusammengeschlossen sind. —    Die Zahl der Erstauszubildenden in der Altenpflege wurde 2011/2012 von 50 auf 73 erhöht. —    Mit dem Bremischen Wohn- und Betreuungsgesetz wurde 2010 eine neue Grundlage für die abgestufte Kontrolle und die Beratung von unterstützen- den Wohnformen geschaffen, deren Geltungsbereich auch Pflege-Wohn- gemeinschaften, Service-Wohnen und Wohn- und Betreuungseinrichtungen umfasst. Unter den Entwicklungen, die von Trägern verantwortet und vom Senat be- grüßt und begleitet werden, sind hier stellvertretend zu nennen: —    Seit 2005 ist die Zahl der bekannten Pflegewohngemeinschaften im Land Bremen von 1 auf 22 gestiegen. —    Seit 2005 ist die Zahl der Plätze in den Tagespflegen im Land Bremen von 257 auf 419 gestiegen. 6. Wie viele pflegebedürftige Menschen mit Demenz leben derzeit im Land Bre- men, und wie wird sich diese Zahl in den nächsten zehn Jahren entwickeln (bitte aufgeschlüsselt nach Pflegestufe und Stadtgemeinden)? In der Pflegestatistik nach § 109 SGB XI werden die Pflegebedürftigen nicht nach dem Merkmal Demenz unterschieden. Eine Aufschlüsselung nach Pflege- stufen und Stadtgemeinden kann nicht erfolgen. — 3 —
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Der Senat schätzt, dass knapp 7 900 Menschen mit Demenz in der Stadt Bremen und rund 1 600 in Bremerhaven leben. Die Zahl der pflegebedürftigen Men- schen mit Demenz wird in den kommenden Jahren zunehmen. 7.  Wie viele pflegebedürftige Menschen mit Migrationshintergrund leben derzeit im Land Bremen, und wie wird sich diese Zahl in den nächsten zehn Jahren entwickeln (bitte aufgeschlüsselt nach Pflegestufe und Stadtgemeinden)? In der Pflegestatistik nach § 109 SGB XI werden die Pflegebedürftigen nicht nach Herkunft oder Migrationshintergrund unterschieden. In einer Untersuchung des Gesundheitsamtes Bremen und des Instituts für Arbeit und Wirtschaft (iaw) wurde festgestellt, dass sich die Zahl der Pflegebedürftigen mit Migrationshin- tergrund, die von Pflegediensten betreut werden, zwischen 2004 und 2008 mehr als verdoppelt hat (von 165 auf 348), allerdings auf sehr niedrigem Ausgangs- niveau verglichen mit der Gesamtbevölkerung. Während Ende der Achtzigerjahre noch weniger als 1 000 ältere Menschen mit Migrationshintergrund in Bremen lebten, waren dies Ende 2010 bereits knapp 12 000. Da gleichzeitig in der Altersgruppe 50 bis 65 Jahre bereits über 23 000 ältere Menschen mit Migrationshintergrund in Bremen lebten, kann davon aus- gegangen werden, dass die Zahl der älteren Bremer/Bremerinnen mit Migrations- hintergrund sich in den nächsten 15 Jahren fast verdoppeln wird. Bisher wurden und werden Angebote der Altenhilfe und Leistungen der Pflegeversicherung von älteren Migranten/Migrantinnen unterdurchschnittlich angenommen. Da sich dies langsam ändert, wird die Zahl der nach dem SGB XI pflegebedürftigen Menschen mit Migrationshintergrund in den kommenden Jahren zunehmen. 8.  Wie viele hochaltrige (über 80 Jahre) Menschen leben derzeit im Land Bremen, wie viele von ihnen sind pflegebedürftig, und wie werden sich diese Zahlen in den nächsten zehn Jahren entwickeln (bitte aufgeschlüsselt nach Pflegestufe und Stadtgemeinden)? Im Land Bremen leben derzeit ca. 38 000 hochaltrige Menschen. Nach der oben genannten Bevölkerungsvorausschätzung des Statistischen Landesamtes wer- den es 2022 ca. 51 500 sein. Nach der Pflegestatistik lebten im Jahr 2009 7 509 hochaltrige pflegebedürftige Menschen im Land Bremen, davon 6 197 in der Stadt Bremen und 1 312 in Bremerhaven. Sofern man die Entwicklung der Zahl der Hochaltrigen zugrundelegt und von gleichbleibenden sonstigen Bedingungen ausgeht, z. B. es zu keiner Auswei- tung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs kommt, könnte es im Land Bremen im Jahr 2022 ca. 10 300 hochaltrige Menschen mit Pflegebedarf nach dem SGB XI ge- ben, davon ca. 8 500 in der Stadt Bremen und ca. 1 800 in Bremerhaven. 9.  Wie viele pflegebedürftige, chronisch kranke Menschen leben derzeit im Land Bremen, und wie wird sich diese Zahl in den nächsten zehn Jahren entwickeln (bitte aufgeschlüsselt nach Pflegestufe und Stadtgemeinden)? In der Pflegestatistik nach § 109 SGB XI werden die Pflegebedürftigen nicht nach Krankheiten unterschieden. Daher kann der Senat die Frage nach pflege- bedürftigen chronisch kranken Menschen nicht beantworten. In der letzten Bevölkerungsbefragung des Senats zur Gesundheit im Land Bre- men antworteten 53 % der Männer und 49 % der Frauen zwischen 18 und 79 Jahren auf die Frage „Leiden Sie an einer lang andauernden chronischen Er- krankung oder einer Behinderung“ mit „Ja“. 10. Wie viele pflegebedürftige Menschen mit Behinderung leben derzeit im Land Bremen, und wie wird sich diese Zahl in den nächsten zehn Jahren entwickeln (bitte aufgeschlüsselt nach Pflegestufe und Stadtgemeinden)? Pflegebedürftige Menschen nach dem SGB XI gelten zugleich auch als behin- derte Menschen im Sinne des § 2 SGB IX, insoweit können Daten der Leistungs- bezieher nach der Pflegestatistik nach dem SGB XI für Bremen und Bremerha- ven für die Beantwortung der Fragestellung zugrunde gelegt werden. — 4 —
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Die statistische Erfassung von Menschen mit Behinderungen im Sinne des SGB IX und der pflegebedürftigen Menschen im Sinne des SGB XI erfolgen auf der Basis unterschiedlicher gesetzlicher Grundlagen. Eine gesonderte Erfassung pflegebedürftiger Menschen, die zugleich auch schwerbehindert gemäß § 68 SGB IX sind, findet nicht statt weder nach dem SGB IX noch nach dem SGB XI. 11. Welche Maßnahmen hat der Senat ergriffen, um Auszubildende in der Alten- und Krankenpflege und Pflege- und Klinikpersonal auf die wachsende Zahl spe- zieller Zielgruppen mit unterschiedlichen Bedarfskonstellationen in der Pflege einzustellen, und welche Konzepte hat der Senat bisher erarbeitet, um für diese Zielgruppen im Land Bremen auch in Zukunft eine bedarfs- und bedürfnisge- rechte pflegerische Versorgung sicherzustellen (bitte aufgeschlüsselt nach Maß- nahmen und Konzepten für Menschen mit Demenz, Hochaltrige, chronisch Kranke, Menschen mit Migrationshintergrund, Menschen mit Behinderungen)? Die Schüler/Schülerinnen in der Altenpflegeausbildung werden im Rahmen der Ausbildung sowohl in der Theorie als auch in der Praxis auf den Umgang mit den genannten Personenkreisen vorbereitet. In der Altenpflege- und Altenpflege- hilfeausbildung werden das Konzept und die Methoden der interkulturellen Öff- nung der Altenhilfe den Schülern/Schülerinnen vermittelt. Im Rahmenlehrplan für den Unterricht an den Altenpflegeschulen wurde festgelegt, dass die Schüle- rinnen und Schüler in vielen Lernfeldern an den Umgang mit demenziell er- krankten Menschen, Menschen mit multimorbiden Krankheitsbildern, Menschen mit Migrationshintergrund und Menschen mit schweren Behinderungen heran- geführt werden. Diese werden auch in den verschiedenen Praxiseinsätzen von den Schülerinnen und Schülern betreut. Die dadurch gewonnen Einblicke, Ein- drücke und Erfahrungen werden dann in den entsprechenden Lernfeldern der theoretischen Ausbildung reflektiert. Zusätzlich führen die Altenpflegeschulen besondere Schulungen durch, wie Projektwochen zum Thema Demenz, spezi- elle Pflegeaufgaben zur Schulung und Beratung von chronisch kranken Men- schen, Projekte mit ambulanten Pflegediensten zur häuslichen Beratung de- menziell erkrankter Menschen, Kooperationen mit Krankenpflegeschulen zum Umgang mit Demenzkranken in Krankenhaus und Pflegeeinrichtungen u. a. Zur Verbesserung der Versorgung von Menschen mit Demenz wurde im Jahr 2010 eine sektorenübergreifende „Landesinitiative Demenz“ (LinDe) gegrün- det. Drei Arbeitsschwerpunkte wurden festgelegt und umgesetzt. Die entspre- chenden drei Arbeitsgruppen arbeiten weiterhin. 1.   Entwicklung von Leitlinien oder Siegeln für die Versorgung von Demenz- kranken Für die stationäre Altenhilfe werden zurzeit ein Abfragekatalog, Bewer- tungsverfahren und Absprachen zum Informationsaustausch zur Qualitäts- verbesserung entwickelt. Diese gehen 2012 in einen Testlauf. Ziel ist, dass erfolgreich teilnehmende Einrichtungen mit einem Siegel ausgestattet wer- den, das Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen die Entscheidung für eine Einrichtung erleichtert. Langfristig soll geprüft werden, ob und mit welchen Modifikationen das Prinzip von der stationären Altenhilfe auf am- bulante Einrichtungen und Krankenhäuser zu übertragen ist. 2.   Entwicklung von Aus- und Fortbildungskonzepten für die Gruppe der Pfle- genden Hierzu wird ein Curriculum erarbeitet zu der Frage, welche Inhalte zum Thema Versorgung von Demenzkranken in Fortbildungen vorgehalten wer- den sollten. Zudem wird ein Konzept für ein vernetzendes, sektorenüber- greifendes Fortbildungsangebot für Pflegende erarbeitet und umgesetzt. 3.   Verbesserung der Versorgung von Demenzkranken im Akutkrankenhaus Neben einer von der Fachöffentlichkeit gut besuchten Fachveranstaltung zum Thema Demenzversorgung im Akutkrankenhaus im Jahr 2011, wurde eine Befragung der Bremer Krankenhäuser durchgeführt, deren Ergeb- nisse in einem Bericht „Versorgung von Demenzerkrankten im Akutkran- kenhaus“ 2012 der Öffentlichkeit vorgelegt wurden. Hieraus ergeben sich konkrete Empfehlungen für die Krankenhäuser, deren Umsetzung auf der Grundlage des Bremer Krankenhausgesetzes evaluiert werden sollen. Im — 5 —
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Jahr 2012 wird von LinDe ein Konzept für Angehörigenarbeit von Demenz- erkrankten im Akutkrankenhaus erarbeitet. 12. Wie viele Menschen sind derzeit im Land Bremen in der Pflege beschäftigt (bitte aufgeschlüsselt nach Geschlecht, nach professionellen Berufsgruppen und nach Pflegehilfskräften, ambulanten Pflegediensten, stationären Einrichtungen, Hos- pizen und den einzelnen Kliniken in den Stadtgemeinden)? Es besteht kein Register für die Beschäftigten in der Pflege. Der Senat schätzt, dass insgesamt derzeit ca. 18 000 Personen (einschließlich des entsprechend tä- tigen Personals in den Krankenhäusern) im Land Bremen in der Pflege beschäf- tigt sind. Nach der Pflegestatistik 2009 waren im Land Bremen 3 248 Personen in ambu- lanten Einrichtungen der Pflege nach dem SGB XI beschäftigt, darunter 2 429 Frauen. In stationären Pflegeinrichtungen nach dem SGB XI waren 5 163 Per- sonen beschäftigt, darunter 4 331 Frauen. Weitere Angaben lassen sich dem Statistischen Jahrbuch 2011 des Statistischen Landesamtes entnehmen (siehe Anlage, Seite 187). 13. Wie beurteilt der Senat den Bedarf nach Pflegekräften im Land Bremen in den nächsten zehn Jahren (bitte aufgeschlüsselt nach professionellen Berufsgruppen und Pflegehilfskräften und Stadtgemeinden)? Die demografische Entwicklung führt zu einer steigenden Zahl von Pflegebedürf- tigen und damit zu einer steigenden Zahl der benötigten Pflegekräfte. In Ab- stimmung mit dem Senat hat die Arbeitnehmerkammer beim Institut für Arbeit und Wirtschaft (iaw) für 2012 eine Untersuchung in Auftrag gegeben, die die Si- tuation der Pflegekräfte und des Fachkräftemangels sowie die Personal- und Qualifizierungsbedarfe im Land Bremen analysieren und Verbesserungsmög- lichkeiten aufzeigen soll. Der Senat erwartet daraus wertvolle Hinweise. Eine genaue Prognose zum Bedarf nach Pflegekräften im Land Bremen in den nächs- ten zehn Jahren, aufgeschlüsselt nach professionellen Berufsgruppen und Pflege- hilfskräften und Stadtgemeinden, kann allerdings nicht erwartet werden. 14. Wie beurteilt der Senat die Arbeitsbedingungen der Pflegenden und die Attrak- tivität der Pflegeberufe in Bremen? Nach Auffassung des Senats erfährt die Pflege noch nicht die gesellschaftliche Wertschätzung, die ihr zusteht. Dies führt zu schwierigen Bedingungen für die Pflegebedürftigen wie für die Pflegenden. Der Kostendruck im Gesundheitswe- sen hat in den letzten Jahren Auswirkungen auf die Lohngestaltung gehabt und teilweise zur Arbeitsverdichtung geführt. Darstellungen in Massenmedien, einzelne Erfahrungen von Angehörigen und Pflegekräften, aber auch persönliche Ängste vor Krankheit und Unterstützungs- bedarf haben über Jahre negative Bilder über den Pflegealltag entstehen las- sen, die in Einzelfällen ihre Berechtigung haben, aber als Pauschalbetrachtung den Pflegenden und ihrem Arbeitsleben nicht gerecht werden. Von vielen Pflege- kräften werden solche Pauschalbetrachtungen abgelehnt, da sie die Verantwor- tung, Leistungsbereitschaft, Engagement und Freude an der Arbeit mit Men- schen nicht ausreichend würdigen. Der Senat setzt sich dafür ein, dass Pflege und Pflegeberufe eine höhere Wert- schätzung erfahren. Wiederholte Imagekampagnen und Informationsveranstal- tungen, z. B. Jobbörsen, sollen junge Menschen an die Pflegeberufe heranfüh- ren und ein realistisches Bild von der Arbeit in der Pflege und Zukunftssicherheit in Pflegeberufen vermitteln. Gleichzeitig müssen alle Werbemaßnahmen für Pflegeberufe eingebettet sein in Bemühungen zur Verbesserung des Pflegealltags. 15. Welche Maßnahmen hat der Senat in den letzten fünf Jahren ergriffen, um die Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte im Land Bremen zu verbessern und die Attraktivität der Pflegeberufe in Bremen zu steigern (bitte aufgeschlüsselt nach professionellen Berufsgruppen und Pflegehilfskräften)? Im Jahr 2009 hat der Senat einen Bericht zur Situation und Perspektive der Pfle- ge im Land Bremen (Pflegebericht) veröffentlicht, der auf einer Befragung der Bremer Pflegeanbieter basiert. In dem Bericht werden Empfehlungen für eine — 6 —
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aktive Pflegepolitik ausgesprochen. Eine Steigerung der Attraktivität des Pflege- berufes wird im Bericht u. a. in einer Reform der Pflegeausbildung gesehen. Mit der Bremer Bildungsoffensive wird das Ziel verfolgt, die Ausbildungen im Bereich Pflege gestuft, durchlässig, generalistisch und kompetenzbasiert auszu- richten. Dazu wurde am 1. April 2012 ein Schulversuch zu einer zweijährigen generalistischen Pflegehelfer-/Pflegehelferinnenausbildung gestartet. Ebenso wurde ein primärqualifizierender dualer Bachelorstudiengang Pflege an der Uni- versität Bremen entwickelt, der am 1. April 2012 begonnen hat. Die Möglichkeit der Erlangung von heilkundlichen Kompetenzen für Pflegende soll im Rahmen des Bachelorprogramms 2013 integriert werden. Zur Imageverbesserung der Pflege beteiligte sich Bremen 2010/2011 durch Pla- kataktionen und pressewirksame Öffentlichkeitsarbeit an der Imagekampagne des Norddeutschen Instituts Pflege (NDZ). Im Jahr 2010 wurde durch den Senat in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsförderung Bremen eine Jobmesse von etwa 50 Bremer Pflegeanbietern im WTC durchgeführt, die ca. 1 000 Besucher/ Besucherinnen erreichte. Diese Jobmesse wird im November 2012 wiederholt. Zudem organisieren die Ressorts Gesundheit und Soziales im Rahmen der Job- messe 2012 ein Fachsymposium zum Thema Personalbindungsstrategien. Die Bremer Pflegeoffensive gegen den Fachkräftemangel, die im Mai 2011 ins Leben gerufen wurde, hat zum Ziel, eine qualitativ hochwertige und bedarfsge- rechte Pflegelandschaft in Bremen sicherzustellen. Durch koordiniertes Handeln aller Akteure auf diesem Feld sollen bessere Gesamtergebnisse erzielt werden. Die Maßnahmen beziehen sich auf die Verbesserung der Rahmenbedingungen, auf die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten, die Nachwuchssicherung, die Aus-, Fort- und Weiterbildung, die Weiterentwicklung der Pflegeberufe sowie auf die Finanzierungsgrundlagen. Es ist geplant, spezifische Arbeitsgruppen für die Umsetzung der Vereinbarungsmaßnahmen einzusetzen, sowie ein regelmä- ßiges Plenum aller Akteure einzuberufen. Die Gespräche zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung dauern noch an (siehe Antwort auf Frage 22). 16. Wie bewertet der Senat die Planungen der Bundesregierung die Alten- und Krankenpflegeausbildung künftig zusammenzuführen und Fort- und Weiter- bildungen für Pflegende weiter auszubauen? Aus Sicht des Senats besteht die Notwendigkeit einer Reform der Pflegeaus- bildungen (siehe Antwort auf Frage 15). Grundsätzlich soll eine einheitliche generalistisch ausgerichtete Pflegeausbildung befördert werden. Pflege findet nicht begrenzt auf einzelne Altersgruppen statt. Die Entwicklung pflegeberuf- licher Kompetenzen in der Unterstützung und Begleitung junger, erwachsener und alter Menschen oder in der Pflege akut oder chronisch Erkrankter sowie von Menschen mit Behinderung in Kurz- oder Langzeitbetreuung ist institutio- nenübergreifend erforderlich. Die von der dazu eingesetzten Bund-Länder-Arbeitsgruppe 2012 vorgelegten Eckpunkte für ein gemeinsames Berufegesetz für die Alten-, Kranken- und Kin- derkrankenpflege werden vom Senat begrüßt und unterstützt. Eine Erweiterung der staatlich anerkannten Weiterbildungen für Pflege, z. B. zur Hygienefachkraft, wird 2012 umgesetzt. 17. Wie viele Menschen engagieren sich im Land Bremen derzeit ehrenamtlich als Unterstützung im Pflegebereich? Der Senat kann keine quantitativen Angaben machen zur Gesamtzahl der Menschen, die sich im Pflegebereich ehrenamtlich engagieren. Von der Bremer Heimstiftung, der Arbeiterwohlfahrt, dem Verein Solidar e. V., dem Netzwerk Selbsthilfe e. V. u. a. Organisationen ist bekannt, dass die Zahl der Ehrenamtli- chen, die sich in der Pflege und im Vorfeld der Pflege und der Tagesbegleitung engagieren, jeweils zwischen 50 und mehreren 100 Freiwilligen betragen. In der organisierten Nachbarschaftshilfe, werden von den Bremer Dienstleistungs- zentren ca. 3 900 Nachbarschaftshelfer/Nachbarschaftshelferinnen vermittelt. 18. Welche Maßnahmen hat der Senat in den letzten fünf Jahren unternommen, um dieses bürgerschaftliche Engagement zu unterstützen (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren und Stadtgemeinden)? — 7 —
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Grundsätzlich ist es die Aufgabe des Staates, im Bereich des bürgerschaftlichen Engagements für verlässliche und unterstützende Strukturen zu sorgen. Dazu gehören u. a die Rahmenbedingungen, wie der Unfall- und Haftpflichtschutz für alle Ehrenamtlichen des Landes Bremen, Fortbildungsveranstaltungen, die Fach- tage, die Engagementmesse Aktivoli, der Internetauftritt zum Bürgerengagement unter www.bremen.de ebenso wie die Würdigung der Arbeit bei Veranstaltun- gen und durch die bremisch-niedersächsische Ehrenamtskarte. Der Senat hat sich in diesen und anderen Bereichen zur Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements in der Pflege und in der Unterstützung älterer und unterstützungs- bedürftiger Menschen engagiert. Eine umfassende Darstellung und Aufzählung kann hier nicht erfolgen, sondern nur Beispiele genannt werden. Seit dem Inkrafttreten des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes am 1. Juli 2008 besteht eine gesetzliche Regelung in § 45d SGB XI, die eine Förderung ehren- amtlicher Strukturen sowie der Selbsthilfe in der Pflege ermöglicht. Die Finan- zierung erfolgt als Kofinanzierung zu Mitteln aus dem Ausgleichfonds der Pflege- kassen. Das Förderverfahren wird im Land Bremen in den Richtlinien zum Fonds für Innovation und Strukturförderung festgelegt. Darin sind Schwerpunkt- setzungen angelegt zu Verbesserung der Versorgung Demenzerkrankter, neuen Wohnformen für ältere Menschen, Beratung und Versorgung von älteren Mi- granten/Migtantinnen und der Förderung niedrigschwelliger Angebote. Eine Veränderung der Fondsrichtlinien mit dem Ziel einer stärkeren Berücksichti- gung von Selbsthilfe und Selbsthilfekontaktstellen nach § 45d SGB XI ist erfolgt im Mai 2012. Über die öffentliche Förderung des bürgerschaftlichen Engagements und der Selbsthilfe älterer Menschen haben sich Gruppenangebote für ältere Migranten/ Migrantinnen etabliert. In Bremen-Nord wird quartiersorientiert eine Gruppe älterer Migrantinnen unterstützt. Weiterhin besteht ein Gruppenangebot, das in einer Wohnanlage der Bremer Heimstiftung im Bremer Westen, der „Alten Feuerwache“, angesiedelt ist. Die Gruppenarbeit zielt auf die Integration der Bewohnerinnen und Bewohner in die gesamte Wohnanlage. Die Migranten und Migrantinnen werden bei der Lösung von Problemen im Bereich Betreuung und Versorgung unterstützt. Ebenfalls im Bremer Westen ist mit bürgerschaftlichem Engagement und Unterstützung des Senats ein Konzept entstanden, das sich an die ältere Migrationsbevölkerung richtet. Hierbei werden ältere Migranten/ Migrantinnen bei Behördengängen, bei Besichtigungsbesuchen in Altenhilfe- einrichtungen und bei Fragen zur Pflege und weiteren Hilfen unterstützt, indem muttersprachliche Ehrenamtliche mit einer spezifischen Qualifikation für diese Tätigkeit die älteren Menschen begleiten und beraten. Dieses Angebot wird zurzeit nach Bremen-Nord ausgeweitet. An das bürgerschaftliche Engagement werden in den unterschiedlichen Berei- chen der Pflege unterschiedliche Anforderungen gestellt. Vorrangiges Ziel ist dabei die Erhaltung und Verbesserung der Lebensqualität pflegebedürftiger Men- schen und ihrer Angehörigen. Diese ist Maßstab für die Qualität der Fachpflege und gleichermaßen des bürgerschaftlichen Engagements in der Pflege. Dem- gegenüber nachrangig ist das Verharren in Strukturen und Gegensätzen, wie dem zwischen ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen oder der Fach- pflege gegenüber dem bürgerschaftlichen Engagement. Um dies zu erreichen, bedarf es sowohl im Bereich stationärer wie auch ambulanter Angebote einer Öffnung nach innen und außen. Für den Bereich der stationären Pflegeeinrich- tungen hat das Land Bremen z. B. mit dem § 13 des Bremischen Wohn- und Betreuungsgesetzes „Teilhabe und Förderung bürgerschaftlichen Engagements“ einen Rahmen dafür geschaffen. Dieser gesetzliche Rahmen bewirkt eine Öff- nung und Hinwendung der Einrichtungen zum Sozialraum und zum bürgerschaft- lichen Engagement. Bürgerschaftliches Engagement sollte neben seinem unterstützenden Charak- ter auch grundsätzlich einer anwaltschaftlichen Aufgabe gerecht werden kön- nen und die Anliegen der Personengruppen pflegebedürftiger und alter Men- schen in Einrichtungen, Vereinsstrukturen oder Verbänden auch vertreten kön- nen. Die Heimaufsicht im Land Bremen hat u. a. zur Aufgabe, Ehrenamtliche in der Heimmitwirkung, d. h. der Interessenvertretung von Bewohner/Bewohne- rinnen, mit Koordinierung des Austauschs, Fortbildung und Fachveranstaltun- gen zu unterstützen. — 8 —
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Die Ressourcen des bürgerschaftlichen Engagements werden vom Senat gese- hen und geschätzt. In einer konstruktiven Weise werden sie in das Arbeitsgebiet der Unterstützung und Pflege eingebunden. Beispiele hierfür sind nicht berufli- che unterstützende Hilfesysteme, wie z. B. das Projekt des Netzwerks Selbst- hilfe „Zeit schenken“, die seit zehn Jahren existierende „Help-Line“ für pfle- gende Angehörige, der Verein „ambulante Versorgungslücken“, die Betreuung von Demenzkranken und Angehörigengruppen sowie die Begleitung von Ster- benden durch die Hospizbewegung. Die unterstützenden Tätigkeiten reichen dabei über Grenzen der Pflege im Sinne der Pflegeversicherung hinaus. Der Senat unterstützt lokal verfügbare Selbsthilfe- und Unterstützungsangebote, wie z. B. Nachbarschaftstreffs, Fahrdienste, Begleitservice zu Ärzten und Behör- den, Einkaufshilfen und andere hauswirtschaftliche Unterstützung, kulturelle Veranstaltungen, Hausbesuchsdienste, Beratungsleistungen oder das Heranfüh- ren von älteren Migranten/Migrantinnen an bestehende Angebote. Unerläss- lich ist eine enge Verzahnung der Netzwerke vor Ort im Stadt- oder Ortsteil mit Hilfe von dort engagierten Akteuren, Trägern und Initiativen. 19. Wie viele Menschen pflegen derzeit im Land Bremen ihre Angehörigen zu Hause (bitte aufgeschlüsselt nach Stadtgemeinden)? Angaben zur Zahl der Menschen, die im Land Bremen ihre Angehörigen zu Hause pflegen, sind nicht möglich. Von über 21 000 Pflegebedürftigen waren nach der Pflegestatistik 2009 ca. 9 400 Pflegegeldempfänger, darunter ca. 7 100 in Bremen und ca. 2 300 in Bremerhaven. Diese wurden ganz oder teilweise von nicht professionellen Pflegepersonen, d. h. überwiegend von Angehörigen, zu- meist Frauen, gepflegt. 20. Welche Maßnahmen hat der Senat in den letzten fünf Jahren unternommen, um die Angehörigen in der häuslichen Pflege zu stärken (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren und Stadtgemeinden)? Die Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen des Sozialdienstes Erwachsene des Amtes für Soziale Dienste (SDE) sind Ansprechpartner/Ansprechpartnerinnen für alle Bre- mer/Bremerinnen über 60 Jahren. Beratung ist sowohl für die Betroffenen selbst als auch für ihre Angehörigen möglich in sechs regionalen Sozialzentren oder auch zu Hause. Der SDE berät u. a. in Fällen, in denen Menschen kurzzeitig gepflegt werden und entscheiden müssen, wie und wo die Pflege in Zukunft er- folgen soll. In Bremen und in Bremerhaven sind 2009 drei durch Pflege- und Krankenkas- sen, das Land und die beiden Städte gemeinsam betriebene Pflegestützpunkte eingerichtet worden. Hier wird eine umfassende Pflegeberatung, insbesondere zur Stärkung und Erhalt der häuslichen Pflege, angeboten. Die Beratung erfolgt im Bedarfsfall auch in der eigenen Häuslichkeit der Pflegebedürftigen. Im Pflegestützpunkt (PSP) Bremerhaven trifft sich regelmäßig eine Gruppe von pflegenden Angehörigen. Es bestehen enge Kooperationen mit der städtischen Altenhilfe, der örtlichen Betreuungsbehörde und der Heimaufsicht, die regelmä- ßige Sprechstunden im PSP anbieten. 17 Dienstleistungszentren (DLZ) werden von der Stadt Bremen gefördert. Die DLZ beraten wohnortnah hinsichtlich der Versorgung und Betreuung in der ei- genen Wohnung. Die wichtigste Aufgabe der DLZ besteht in der Vermittlung von organisierter Nachbarschaftshilfe an über 4 000 Menschen. Damit wird die- sen die Möglichkeit geboten, länger in ihrer vertrauten Umgebung leben zu kön- nen. Einige DLZ bieten auch einen Mittagstisch an und die DLZ informie- ren über „Essen auf Rädern“. Die Demenz Informations- und Koordinationsstelle (DIKS) beantwortet Fragen zu Krankheitsverlauf, Unterstützungsmöglichkeiten und Betreuungsangeboten. Die DIKS gibt auch das Bremer Handbuch Demenz heraus. Hierin werden spe- zielle Hilfsangebote vorgestellt. Von DIKS und den DLZ begleitet werden An- gehörigengruppen in mehreren Bremer Stadtteilen. Die Help-Line ist ein Notruf- und Infotelefon für pflegende Angehörige und ältere Menschen. Sie ist inhaltlich und fachlich an die DIKS gekoppelt. Die Auf- gabe der Help-Line ist es, die Anrufer in ihrer Krisensituation aufzufangen, eine erste Analyse der Situation zu machen und dann bei Bedarf die möglichen — 9 —
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Hilfsangebote zu nennen oder die Anrufer/Anruferinnen direkt weiterzuver- mitteln (Telefon 7 94 84 98). Der „Fachtag Demenz“ findet alle zwei Jahre statt. Er zielt auf die allgemeine Öffentlichkeit, insbesondere auf Demenzerkrankte und ihre Angehörigen und auf die Fachöffentlichkeit. Teil des Fachtags ist die Präsentation von Unterstüt- zungsangeboten auf dem Bremer Marktplatz. Die Zentrale Fachstelle Wohnen des Amtes für Soziale Dienste berät in allen Fragen des Wohnens und den baulichen Veränderungsmöglichkeiten. Außer- dem erteilt sie Auskünfte zu geförderten Alten- und Servicewohnungen. Die Beratungsstelle kom.fort berät über die Möglichkeiten des barrierefreien Umbaus und unterhält eine Ausstellung, in der gezeigt wird, wie Wohnen ohne Hindernisse aussehen kann. Von kom.fort und dem Senat wird die Broschüre „Älter werden in Bremen“, ehemals „Wohnen im Alter“, herausgegeben. Vor der Entlassung aus dem Krankenhaus beraten die Sozialdienste der Kran- kenhäuser über Pflegeleistungen und Unterstützungsangebote. Sie vermitteln die erforderlichen Hilfen, beraten zu den Kosten und sorgen dafür, dass die An- gebote nach der Entlassung einen nahtlosen Übergang ermöglichen. Die Sozial- dienste der Krankenhäuser werden von der Senatorin für Soziales, Kinder, Ju- gend und Frauen koordiniert. Das „Bremer Forum gegen Gewalt in der Pflege und Betreuung“ vereint Men- schen und Organisationen, die sich mit Gewalt in der Pflege auseinandersetzen. Die Broschüre „Gewalt in Pflege und Betreuung“ wurde mit Förderung vom Senat herausgegeben und ist auch in leichter Sprache erschienen. In Broschüren, Internetseiten und Veranstaltungen werden Angehörigen und Unterstützungsbedürftigen Hilfsangebote vorgestellt. Die Messe „Seniora“ ist jährlich Teil der „HanseLife“ und richtet sich an ältere Mensche sowie an ihre Angehörigen. An Ständen und einer zentralen Bühne werden vielfältige Infor- mationen geboten. Ca. 10 000 Menschen besuchen jährlich die Seniora. 21. Wie viele Pflegekräfte aus dem europäischen Ausland sind derzeit in der Pflege im Land Bremen tätig (bitte aufgeschlüsselt nach professionellen Berufsgruppen und Pflegehilfskräften und nach Stadtgemeinden, Herkunftsländern und mit Angabe der durchschnittlichen Tätigkeitsdauer in Deutschland)? Der Senat kann keine Angaben machen zur Zahl der Pflegekräfte aus dem eu- ropäischen Ausland (siehe Antwort auf Frage 12). Die derzeit laufende Untersu- chung des iaw soll u. a. Aufschluss geben über den Migrationshintergrund von Pflegekräften (siehe Antwort auf Frage 13). 22. Welche Maßnahmen hat der Senat bisher ergriffen, um den quantitativen und strukturellen Bedarf an Pflegekräften (Fachkräften) in der ambulanten und sta- tionären Versorgung bis 2020 sicherzustellen? Um dem Fachkräftemangel in der Pflege effektiv zu begegnen, sind Maßnah- men auf Bundesebene, Landesebene und kommunaler Ebene erforderlich. Auf Bundesebene setzt sich das Land Bremen dafür ein, dass in der kommenden Pflegereform die Leistungen der Pflegeversicherung an festgestellte Bedarfe angepasst werden und die dynamische und ausreichende Finanzierung der Pfle- geversicherung sichergestellt wird. Auch auf Landes- und Kommunalebene können wirksame Maßnahmen einge- führt oder verstärkt werden, wie z. B. durch Bereitstellung der Mittel für eine Erhöhung der Ausbildungszahlen, die Einführung von Ausbildungen auch bei ambulanten Pflegediensten und die Heranführung junger Menschen an Pflege- berufe. Diese Maßnahmen werden zurzeit in der „Pflegeoffensive gegen den Fachkräftemangel“ aufeinander abgestimmt. Durch koordiniertes Handeln al- ler Akteure auf diesem Feld sollen bessere Gesamtergebnisse erzielt werden. Den Gesprächen zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung kann der Senat in dieser Antwort nicht vorgreifen (siehe Antwort auf Frage 15). Anlage Statistisches Landesamt, Statistisches Jahrbuch 2011, Seite 187 f. — 10 —
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