Umsetzung der gemeinsamen Vorschläge der Fraktionen im Abschlussbericht des "Ausschusses zur Prävention und Bekämpfung von Armut und sozialer Spaltung" im Bereich Kinderarmut

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BREMISCHE BÜRGERSCHAFT                                 Drucksache 19/810 Landtag                                                     (zu Drs. 19/727) 19. Wahlperiode                                                    01.11.16 Antwort des Senats auf die Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE Umsetzung der gemeinsamen Vorschläge der Fraktionen im Abschlussbericht des "Ausschusses zur Prävention und Bekämpfung von Armut und sozialer Spaltung" im Bereich Kinderarmut Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft
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Mitteilung des Senats an die Bremische Bürgerschaft (Landtag) vom 1. November 2016 „Umsetzung der gemeinsamen Vorschläge der Fraktionen im Abschlussbericht des „Ausschusses zur Prävention und Bekämpfung von Armut und sozialer Spaltung“ im Bereich Kinderarmut“ (Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 06.09.2016) Die Fraktion DIE LINKE hat folgende Große Anfrage an den Senat gerichtet: „Bremen ist das Bundesland mit der höchsten Quote von Kindern, die in armutsgefährdeten Familien leben. Das bedeutet, dass diese Familien mit weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens der Gesamtbevölkerung auskommen müssen. Kinderarmut bedeutet oft gesundheitlicher Gefährdung, soziale Isolation, schlechtere Bil- dungschancen und schließlich geringere Chancen auf dem Arbeitsmarkt. So endet es zumeist in einem Teufelskreis, in dem sich Armut über Generationen hinweg verfestigt. Die Abiturquo- te in den sozioökonomisch benachteiligten Gebieten liegt um 70 Prozent unter der Quote in privilegierten Stadtteilen. Ein niedriger Ausbildungsgrad verringert die Chancen auf einen Ar- beitsplatz. Dies bedingt wiederum die Armutsgefährdung der nächsten Generation. Vor diesem Hintergrund wurde im März 2014 die Einsetzung des „Ausschusses zur Präventi- on und Bekämpfung von Armut und sozialer Spaltung“ beschlossen. Dieser hat 88 Maßnah- men konsensual vorgeschlagen (Drucksache 18/1815, Seitenzahlen im Folgenden beziehen sich auf diese Drucksachennummer), darunter viele in den Bereichen Bildung, Kinder und Jugendliche, Berufsvorbereitung in der Schule und in ressortübergreifenden Bereichen. Auch für die 19. Legislaturperiode hat die Bürgerschaftsfraktion DIE LINKE die Einsetzung des Armutsausschusses gefordert. Der Antrag wurde abgelehnt, mit der Begründung die ge- forderten Maßnahmen sollten zuerst einmal umgesetzt werden. Nun, weit über ein Jahr nach dem Abschlussbericht des Ausschusses fragen wir: Welche Maßnahmen wurden in Angriff genommen und umgesetzt? Wir fragen den Senat: I.    Aktuelle Datenlage 1. Wie hat sich die Quote von Kindern in armutsgefährdeten Familien, seit 2012, aufge- schlüsselt nach Stadtteilen in beiden Stadtgemeinden entwickelt? 2. Wie hat sich die Anzahl von Kindern, die in Familien leben, die Transferleistungen nach SGB II, SGB XII und Asylbewerberleistungsgesetz beziehen entwickelt? Die An- gaben bitte seit 2012 nach Stadtteilen in beiden Stadtgemeinden aufschlüsseln. II.  Kinder und Jugendliche Verbesserung der Kindertagesbetreuung (vgl. S.16) 3. Bis wann plant der Senat einen Gesetzesentwurf zum Mindestbetreuungsanspruch auf 6 Stunden im U3-Bereich vorzulegen? 4. Wie versetzt der Senat die Träger in die Lage, Kinder während des laufenden KiTa- Jahres aufnehmen zu können? Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft
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1 5. Wie vielen Anträgen auf Aufnahme während des laufenden Kita-Jahres, aufgeschlüs- selt nach Stadtteilen in beiden Stadtgemeinden, konnte 2015/16 nicht entsprochen werden? 6. Welche Maßnahmen hat der Senat eingeleitet, um eine Bedarfsprüfung zukünftig über- flüssig zu machen? Welche Maßnahmen sind geplant und wann werden diese umge- setzt? Aufsuchende und stadtteilbezogene Jugendarbeit (vgl. S.17) 7. Wie viele Stellen sind seit 2014, aufgeschlüsselt nach Stadtteilen, eingerichtet wor- den? 8. Welche Punkte aus dem, von Jugendhilfeausschuss und Sozialdeputation beschlos- senem Rahmenplan für die offene Jugendarbeit wurden umgesetzt? 9. Wie ist die Zeitplanung zur Umsetzung des Konzeptes? Verbesserung des Kinder- und Jugendschutzes (vgl. S.17) 10. Um wie viele Stellen, nach Stadtteilen aufgeschlüsselt, wurde die Zahl der Familien- hebammen erhöht? 11. Wie viele Fälle, aufgeschlüsselt nach Sozialzentren, fallen auf eine*n Casemana- ger*in? 12. Welche Maßnahmen hat der Senat ergriffen und welche Maßnahmen sind geplant, um die Fallzahlen pro Casemanager*in zu verringern? Kinderbetreuungsplätze in benachteiligten Quartieren (vgl. S.32) 13. Wie hat sich die Betreuungsquote seit 2012, aufgeschlüsselt nach U3 und Ü3, in WiN- Gebieten der Stadtgemeinde Bremen und vergleichbaren Quartieren in Bremerhaven entwickelt? Wie viele Plätze sind in Planung? 14. Wie bewertet der Senat die Betreuungssituation in benachteiligten Quartieren, unter Berücksichtigung des gemeinsamen Vorschlags aller Fraktionen, die Kinderbetreuung in diesen Quartieren im Sinne einer aufholenden Entwicklung auszuweiten? II.     Bildung Sprachförderung (vgl. S.15) 15. Wie weit sind Entwicklung und Umsetzung eines Konzeptes für die durchgängige und aufeinander abgestimmte Sprachförderung während des gesamten Bildungsweges vo- rangeschritten? 16. Welche konkreten Projekte, in denen eine durchgängige und aufeinander abgestimmte Sprachförderung über Institutionen hinweg vorgenommen wird, bestehen zurzeit in den beiden Stadtgemeinden? Wie bewertet der Senat den Zwischenstand dieser Pro- jekte? Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft
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2 17. Was sind die Ergebnisse der Evaluation des CITO-Tests? Wenn die Evaluation noch nicht durchgeführt wurde, wann wird dies geschehen? Bildungseinrichtungen in benachteiligten Stadtteilen (vgl. S.16) 18. Welche Konzepte (von Senat und Trägern) zur gezielten Besserstellung von Schulen und Kitas in benachteiligten Gebieten sind erfolgt oder in Planung? Wie ist der Umset- zungsstand der Konzepte? 19. Hat eine Überprüfung, inwieweit durch gezielte Maßnahmen soziale Heterogenität in Kindertagesstätten und Schulen gefördert werden kann, stattgefunden? 20. Wenn ja, was waren die Ergebnisse und welche konkreten Maßnahmen hat der Senat daraus abgeleitet? 21. Wenn nein, bis wann wird der Senat die Überprüfung durchgeführt haben? Anpassung der Ausbildung von Erziehungs- und Lehrkräften (vgl. S.16) 22. Wie wurden die Ausbildung von Erzieher*innen sowie Lehrer*innen und das Konzept der Bildungseinrichtungen an die gestiegenen Anforderungen, die mit der zunehmen- den sozialen Spaltung einhergehen, angepasst? Welche konkreten Änderungen gab es diesbezüglich in den Ausbildungs- und Prü- fungsordnungen? Rahmenplan Bildung (vgl. S.16) 23. Welcher Zeitplan, welches Verfahren und welche Akteur*innen plant der Senat ein, um den im Abschlussbericht bereits angekündigten Rahmenplan Bildung umzusetzen? Elternunterstützung und „Elternkompetenz“ (vgl. S.16) 24. Welche konkreten Unterstützungsangebote gibt es für Eltern in Kitas und Schulen? 25. Welche Verbesserungen wurden bereits umgesetzt, welche sind weiterhin geplant? Bildungseinrichtungen (vgl. S.30) 26. Wie viele Stellen, aufgeschlüsselt nach Stadtteilen, wurden in der Schulsozialarbeit neu eingerichtet und wie viele sind geplant? 27. Ist die Evaluation der Ausstattung der Ressourcen von Schulen und Kindertagesstät- ten im Gesamten erfolgt? Wenn ja, wie sind die genauen Ergebnisse? Wenn nein, bis wann wird die Evaluation durchgeführt werden? 28. Welches Konzept hat der Senat, um – wie im Bericht gefordert – vor allem gebundene Ganztagsschulen auszubauen? Wie bewertet der Senat die im Bericht geäußerte Prä- ferenz für gebundene Ganztagsschulen im Vergleich zu offenen? Überprüfung der „Schule von Heute“ (vgl. S.30) 29. Welche Maßnahmen hat der Senat ergriffen, um die Vernetzung von Schulen und Ju- gendhilfeträgern zu vertiefen? Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft
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3 Leuchtturmprojekte (vgl. S.31) 30. Welche Leuchtturmprojekte, also Projekte zur Förderung der Attraktivität von z.B. Schulen oder Kitas in sozialen Brennpunkten, wurden bisher umgesetzt, welche sind in Planung? III.    Berufsvorbereitung in der Schule Berufsbezug in der Sekundarstufe 1 erhöhen (vgl. S.31) 31. Wie hat der Senat den Berufsbezug und die praktischen Unterrichtsanteile in der Se- kundarstufe 1 erhöht? Welche weiteren konkreten Maßnahmen sind geplant? 32. Sind derzeit alle Stellen für Referendar*innen und Lehrer*innen mit dem Fach Wirt- schaft-Arbeit-Technik (WAT) besetzt? Wenn nicht, wie viele Stellen sind unbesetzt? Bitte nach beiden Stadtgemeinden getrennt angeben. 33. Welche Studienfächer qualifizieren für das Lehramt in WAT? Wie schätzt der Senat vor dem Hintergrund der Einstellung des Faches „arbeitsorientierte Bildung“ an der Universität Bremen die zukünftige Versorgung mit WAT-Lehrkräften ein? IV.     Maßnahmen in ressortübergreifenden Bereichen Kindertagesstätten und Schulen (vgl. S.17) 34. Welche konkreten Überlegungen stellt der Senat zum Umbau von Kindertagesstätten zu Familienzentren an? 35. Bis wann soll das entsprechende Konzept vorgelegt werde? Wie ist die zeitliche Um- setzungsperspektive? 36. Durch welche Maßnahmen sollen Kitas und Schulen besser verzahnt werden? Präventionsketten (vgl. S.18) 37. Welche konkreten Maßnahmen wurden ergriffen, um zur Verhinderung von Armut eine ununterbrochene Präventionskette, bestehend aus ergänzenden und anschlussfähigen Maßnahmen, über den gesamten Bildungsweg zu schaffen? 38. Welche Institutionen und Akteur*innen wurden bereits in die verbesserte Abstimmung einbezogen? 39. Mit welchen Maßnahmen wird die Verbesserung der Abstimmung herbeigeführt? Evaluation der Wirksamkeit von Instrumenten (vgl. S.32) 40. Wie gewährleistet der Senat die Evaluation der sozialen und bildungspolitischen Maß- nahmen? 41. Wie gewährleistet der Senat die Verallgemeinerung und Verstetigung der positiv evalu- ierten Projekte? Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft
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4 Kulturelle Bildung und schulische Bildungsangebote (vgl. S.32) 42. Welche Konzepte hat der Senat zur Förderung der kulturellen Bildung in benachteilig- ten Stadtteilen in beiden Stadtgemeinden? V.     Maßnahmen außerhalb der konsensualen Empfehlungen 43. Welche Maßnahmen ergreift der Senat, um der gestiegenen Anforderungen gerade von Grundschullehrer*innen im beratenden und sozialpädagogischen Bereich Rech- nung zu tragen? Wird der Senat die Unterrichtsverpflichtung verringern, um den Leh- rer*innen die Möglichkeit zu geben diesen Aufgaben bedarfsgerecht nachkommen zu können? 44. Wird der Senat das Aufnahmeortsgesetz ändern, um die Bedarfsprüfung im U3- Bereich abzuschaffen und so besonders arbeitssuchenden Alleinerziehenden den Zu- gang zum Arbeitsmarkt und zu Qualifikationsangeboten zu erleichtern? Wenn ja, bis wann? 45. Wie stellt der Senat sicher, dass die verringerten Gruppen- bzw. Klassengrößen nach Sozialindikatoren auch bei unterjähriger Aufnahme zu gewährleisten? 46. Welche Initiativen hat der Senat eingebracht, um sich, wie im Koalitionsvertrag festge- halten, auf der Bundesebene für die Einführung einer Kindergrundsicherung einzuset- zen? Plant der Senat eine Bundesratsinitiative? Wenn ja, bis wann soll diese einge- reicht werden?“ Der Senat beantwortet die Große Anfrage wie folgt: Die Bürgerschaft (Landtag) hat in ihrer Sitzung am 27. März 2014 den Ausschuss zur Be- kämpfung und Prävention von Armut und sozialer Spaltung eingesetzt. In elf Sitzungen hat sich der Ausschuss mit den Themenfeldern Armut von Kindern und Jugendlichen, Migration, Bildung, Arbeitsmarkt und Beschäftigung sowie mit sozialräumlichen Instrumenten befasst. Mit Drucksache 18/1815 vom 14.04.2015 hat er der Bürgerschaft seinen Abschlussbericht zur Kenntnisnahme vorgelegt. Er enthält zahlreiche Feststellungen, Schlussfolgerungen und Emp- fehlungen zur Bekämpfung und Prävention von Armut und sozialer Spaltung. Im September 2015 hat die Bürgerschaft (Landtag) den Bericht des Ausschusses zur Kennt- nis genommen und den Senat aufgefordert, bis zum Sommer 2016 einen Bericht vorzulegen, der über die Umsetzung der im Abschlussbericht des „Ausschusses zur Bekämpfung und Prävention von Armut und sozialer Spaltung“ empfohlenen Maßnahmen zur Bekämpfung und Prävention von Armut berichtet. Darin sollen die bisher eingeleiteten Strategien und Maßnah- men der fünf Handlungsfelder aufgeführt, Ergebnisse und Wirksamkeit benannt und darge- stellt werden, mit welcher Priorität der Senat die weiteren Umsetzungsschritte plant. Mit dem „Bericht des Senats über die Umsetzung der im Abschlussbericht des Ausschusses der Bre- mischen Bürgerschaft zur „Bekämpfung und Prävention von Armut und sozialer Spaltung“ empfohlenen Maßnahmen“, Drs. 19/734, vom 13.09.2016 hat der Senat umfassend zu den verschiedenen Handlungsfeldern und Maßnahmen berichtet. Dieser Bericht liegt der Bürger- schaft vor, wurde aber noch nicht erörtert. Die nachfolgenden Antworten zu den einzelnen Fragen nehmen in großen Teilen Bezug auf diese Drucksache. Bereits im ersten „Bremer Armuts- und Reichtumsbericht – Lebenslagen im Land Bremen“ von 2009 wurden zwei Handlungsebenen, auf denen der Senat des Landes Bremen strate- Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft
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5 gisch tätig werden kann und tätig geworden ist, aufgezeigt. Diese sind die Bundesebene und die Landesebene. Auf Bundesebene werden die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen zur Verbesserung materieller Armutslebenslagen geschaffen. Im Wesentlichen geht es dabei darum    Arbeitsplätze zu schaffen    Mindesteinkommen zu sichern    Auskömmliche Einkommen zu gewährleisten    Einen Ausgleich zwischen hohen und niedrigen Einkommen zu schaffen Auf dieser Ebene hat der Senat in den letzten Jahren eine Vielzahl von Initiativen ergriffen und unterstützt, um die Situation von in Armut lebenden und von Armut gefährdeten Menschen zu 1 verbessern. Beispielhaft genannt seien :    Anhebung von Behinderten-Pauschbeträgen    Anhebung des Spitzensteuersatzes    Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes    Reform des Regelsatzsystems in der Sozialhilfe Damit schöpft der Senat seine Möglichkeiten der Einflussnahme auf Gesetzgebungsvorhaben zur Minderung der existentiellen Lebensrisiken wie Unfall, Krankheit, Behinderung, Arbeitslo- sigkeit und Pflegebedürftigkeit aus, um die materielle Lage der davon betroffenen Bewohner/- innen Bremens zu verbessern. Ebenfalls im ersten Armuts- und Reichtumsbericht des Jahres 2009 wurde als übergreifen- des Landesziel des Senats formuliert: „Ziel der (Landes-) Politik des Senats ist es, soziale Ausgrenzung zu verhindern und abzu- bauen. Der soziale Zusammenhalt in unseren Städten ist Grundlage und Bedingung für eine hohe Lebensqualität. Sozialer Zusammenhalt bedeutet gesellschaftliche Solidarität, ein Füreinander-Einstehen, Toleranz und Rücksichtnahme und wird letztlich von den Menschen - individuell und als Grup- pen - aufgebracht. Bürgerschaftliches Engagement, Selbstorganisation und Selbsthilfe, Akti- vierung der eigenen Potentiale und Ressourcen sind elementare Bestandteile, aus denen so- zialer Zusammenhalt entsteht, ohne sie geht es nicht.“ Daraus leitet sich die übergreifende Senatsstrategie ab: Die Verbesserung von Teilhabechancen der von Armut betroffenen bzw. bedrohten in Bremen lebenden Menschen. Neben den im zweiten Bremer Armuts- und Reichtumsbericht aufgezeigten Maßnahmen und den aus dem Bürgerschaftsbericht angeregten Maßnahmen und deren Entwicklungsstände haben die Fachressorts in den bedeutsamsten Handlungsfeldern eigene Fachstrategien ent- worfen. Aufgrund dieser Fachstrategien beantwortet der Senat die Fragen im Einzelnen. Die Fachziele des Handlungsfeldes Bildung wurden im zweiten Armuts- und Reichtumsbericht wie folgt ausgewiesen:    Verbesserung der Bildungschancen    Sicherstellung von schulischen und beruflichen Ausbildungen 2 Davon abgeleitet wurden folgende strategische Fachausrichtungen im Bereich SKB ge- plant und umgesetzt: 1 Siehe dazu auch 2. ARB 2015, Seite 312 ff 22 Senatorin für Kinder und Bildung Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft
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6 Beherrschung der deutschen Sprache als Armutsprävention Das Beherrschen der deutschen Sprache ist evident wichtig für den schulischen Erfolg. Deshalb fördert die Senatorin für Kinder und Bildung in Kita und Grundschule alle Kinder, bei denen sich bei der Feststellung der Kenntnisse der deutschen Sprache (Sprachstandsfeststel- lung nach § 36 BremSchulG) vor der Einschulung ein Förderbedarf gezeigt hat. Für später zugewanderte oder geflüchtete schulpflichtige Kinder und Jugendliche findet diese Sprachför- derung in speziellen Klassen statt. Die Förderung in diesen Sprachanfangsklassen ist eng mit dem Regelunterricht verzahnt. Seit 2013 gibt es außerdem ein durchgängiges Sprachbil- dungskonzept von der Grundschule bis zum Schulabschluss. Die Sprachförderung wurde ab 2015 durch das Modellprojekt „„Durchgängigkeit in der Sprachbildung von der Kita in die Grundschule – Sprachbildung von Anfang an“ an fünf Standorten gestärkt. Ziel des Projektes ist es gemeinsame Strategien zur durchgängigen Sprachbildung und –Förderung zwischen Kita und Grundschule an den Modellstandorten bis zum Herbst 2018 zu entwickeln. Schul- und Unterrichtsentwicklung zur Verbesserung der Bildungsbeteiligung In der Grundschule sind die individuelle Entwicklung der Schülerinnen und Schüler Grundlage der Unterrichtsgestaltung. Der inklusive Unterricht berücksichtigt die unterschiedli- chen kognitiven, sozialen, emotionalen und motorischen Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler. Dieses inklusive didaktische Konzept wird in den Klassen 5 – 10 vor allem auch in der Oberschule realisiert, die in einem neunjährigen Bildungsgang zum Abitur führt und durch eine vertiefte allgemeine Bildung unter Einbeziehung der Wirtschafts- und Arbeitswelt die Erweiterte Berufsbildungsreife und den Mittleren Schulabschluss anbietet. Eine zuneh- mende Differenzierung auf unterschiedlichen Anforderungsniveaus führt in der Oberschule zu den entsprechenden Abschlüssen. Ausgleich von sozialer Benachteiligung durch erhöhte Unterrichtszuweisung Die Landeszuweisungsrichtlinie weist 6,5% der Unterrichtsstunden für besondere Bedarfe aus. Ein Drittel der Ressource wird den Schulen für Fördermaßnahmen im Rahmen des Sozi- alstrukturbedarfs zugewiesen. Davon entfallen laut kommunaler Zuweisungsrichtlinie in der Stadtgemeinde Bremen 55% auf die Grundschulen und 41% auf die Sekundarstufen I der Oberschulen; die restlichen 4% gehen an Gymnasien. Die Verteilung innerhalb dieser Schul- formen erfolgt auf der Basis des schulischen Sozialindikators. Dies stellt eine gezielte Un- terstützung zur Prävention und Bekämpfung von Armut dar. Im Bereich der Inklusion korreliert der sonderpädagogische Förderbedarf Lernen, Sprache und Verhalten nachgewiesen mit der sozialen Lage. In der Grundschule werden laut dem Entwurf der kommunalen Zuweisungsrichtlinie für die Schülerinnen und Schüler zusätzlich 4,5 Lehrerwochenstunden und in der Oberschule 6,6 Lehrerwochenstunden pro Klassenverband zugeteilt. Nach dem Vorliegen der Ergebnisse der Evaluation der Umsetzung der Ersten Ver- ordnung für unterstützende Pädagogik wird über die Verteilung der sonderpädagogischen Förderung neu beraten. Armutsprävention durch rhythmisierte Unterrichts- und Betreuungsangebote in der ganztägigen Beschulung Vor allem in der gebundenen Ganztagsgrundschule und der gebundenen und teilgebundenen Ganztagsschule in Oberschulen und Gymnasien, aber auch durch den nachmittäglichen Ein- satz von Lehrkräften und Erzieherinnen in der offenen Ganztagsgrundschule kann eine gute Förderung der unterschiedlichen kognitiven und sozialen Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler stattfinden. Kulturelle und musische Bildungsangebote der Schulen für Schülerinnen und Schüler in schwieriger sozialer Lage Zahlreiche Bremer Schulen aller Stufen verfügen im Rahmen des Schulprofils über unter- schiedliche Kooperationen und Angebote zur ästhetischen Erziehung und Bildung. Hier erhal- ten alle Schülerinnen und Schüler unabhängig von ihrer sozialen familiären Lage die Chance, Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft
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7 kulturelle Erfahrungen zu sammeln. Diese Angebote werden sehr gut angenommen und ver- stärkt insbesondere auch in benachteiligten Stadtteilen angeboten. Dies ermöglicht Schülerin- nen und Schülern, die dies im Rahmen der Familie nicht erfahren können, z. B. das Erlernen eines Musikinstruments. Die drei Quartierbildungszentren (QBZ) ermöglichen in Kooperation mit der Schule einen nied- rigschwelligen Zugang zur informellen kulturellen Bildung, zu sportlichen Gesundheitsangebo- ten und zu spannenden Sprachförderangeboten auf Basis von Projekten. Besondere zusätzliche Bildungsangebote Schülerinnen und Schüler, für die das didaktische Konzept der Oberschule zu wenige Praxi- santeile enthält, bekommen in der Werkschule handlungsorientierte Angebote, um den Ab- schluss der einfachen oder erweiterten Berufsbildungsreife zu erlangen. Die Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentren (ReBUZ) unterstützen durch gezielte Schullaufbahnberatung, durch Elternberatung und diagnostischen Leistungen bei Lese- und Schreibschwäche und Dyskalkulie betroffene Schülerinnen und Schüler. Außerdem halten sie Angebote der Suchtintervention bereit und führen schulergänzende und schulersetzende Maßnahmen für Schülerinnen und Schüler mit erheblichen sozial-emotionalem Förderbedarf durch. Zahlreiche Schulvermeiderprojekte führen Schülerinnen und Schüler in das Regelsystem zu- rück, die sonst ohne Abschluss bleiben würden. Die Jugendberufsagentur bietet an verschiedenen Standorten in Kooperation mit der Bunde- sagentur für Arbeit u.a. Schülerinnen und Schüler, deren Berufsorientierung nicht erfolgreich war, eine sanktionsfreie Orientierung für Ausbildung und Beschäftigung auch durch aufsu- chende Bildungsarbeit an. Geflüchtete Schülerinnen und Schüler Über die Sprachanfängerklassen hinaus unternimmt die SKB zurzeit erhebliche Anstrengun- gen, um geflüchteten Schülerinnen und Schülern eine vollwertige Beschulung zu ermöglichen. Dazu gehört auch eine Beratung bei besonderen Bedürfnissen nach traumatischen Erfahrun- gen. Geflüchtete Schülerinnen und Schüler erhalten sofortigen Zugang zum Ganztagsschul- angebot und zu den Kooperationen der Schulen im sportlichen und kulturellen Bereich. Für diese Schülerinnen und Schüler bietet die Ausstattung der Schulen mit Schulsozialarbeit eine gute Unterstützung. Die Schulsozialarbeit hilft zurzeit insbesondere auch geflüchteten Schülerinnen und Schülern. Und zwar durch ihre verlässliche und verbindliche Ansprechbarkeit, durch nachhaltige Beglei- tung und Betreuung und durch Krisenintervention und Konfliktbewältigung (beispielsweise durch Sozialtraining in den Vorklassen). Sie berät Eltern und arbeitet mit Vormündern, betreu- enden Einrichtungen und anderen Stellen zusammen, wie z.B. dem kinderpsychiatrischen Dienst. Sie gibt Hilfestellung in ausländerrechtlichen Fragen durch Weitervermittlung und Be- gleitung zu Beratungsstellen. Sie begleitet ggf. zu Arztpraxen oder psychiatrischen Diensten und unterstützt bei der Praktikumssuche und bei der Berufsorientierung. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft
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8 Zu den Fragen im Einzelnen: I.     Aktuelle Datenlage 1. Wie hat sich die Quote von Kindern in armutsgefährdeten Familien, seit 2012, aufgeschlüsselt nach Stadtteilen in beiden Stadtgemeinden entwickelt? 3 Armutsgefährdungsquote im Land Bremen nach ausgewählten soziodemografischen 4 Merkmalen in Prozent gemessen am Bundesmedian : Armutsgefährdungsquote Land                  2012             2013           2014           2015 Bremen, gemessen am Bun- desmedian Insgesamt                                    22,9             24,6           24,1           24,8 Im Alter unter 18 Jahre                      33,2             35,9           33,1           34,2 5 Nach Haushaltstyp : Einpersonenhaushalt           28,6             32,2           33,2           33,0 Zwei Erwachsene ohne Kind             11,3             11,4            9,9            9,3 Sonstiger Haushalt ohne Kind           16,8             17,1           19,2           18,3 Ein(e) Erwachsene(r) mit          49,5             56,4           53,6           56,0 6 Kind(ern) Zwei Erwachsene und ein Kind            10,5            (12,2)         (19,6)          32,1 Zwei Erwachsene und zwei Kinder            23,7             19,0           20,4           17,9 Zwei Erwachsene und drei und            44,0             44,8           45,7          (32,6) mehr Kinder 7 Sonstiger Haushalt mit Kind(ern)          34,3             42,8           26,1           35,0 () Aussage eingeschränkt, da der Wert Fehler aufweisen kann (zugrunde liegende Fallzahl hochgerechnet zwischen 5.000 und 10.000). 3 Die Armutsgefährdungsquote ist stark abhängig von der Entwicklung des Einkommens und von der sogenannten Armutsgefährdungsschwelle. Eine höhere Armutsgefährdungsschwelle kann eine höhere Armutsgefährdungs- quote nach sich ziehen. Steigen die mittleren Einkommen, also um den Median herum, bspw. infolge des Mindestlohns, kann es nach der Definition mehr armutsgefährdete Menschen geben, die ggf. zwar die Einkommenshöhe wie in Vorjahren haben, aber durch Verschiebung des Medians dann als armutsgefährdet gelten. Nicht berücksichtigt wird zudem die regional unterschiedlich ausgeprägte Kaufkraft oder auch das verfügbare Einkommen (unterschiedliche Mieten und Preise bspw.). Gleichbleibend hohe Armuts- gefährdungsquoten bedeuten nicht, dass untere Einkommensgruppen nicht vom Wachstum profitieren. 4 Ergebnisse des Mikrozensus. Ab 2011 bassiert die Hochrechnung auf den fortgeschriebenen Ergebnissen des Zensus 2011. IT.NRW, Amtliche Sozialberichterstattung der Statistischen Ämter, Tabelle A 1.1.05 (Bundesmedian), Bremen, abgefragt am 21.09.2016. Die Armutsgefährdungsquote gemessen am Landesmedian liegt deutlich unter diesen Werten, da das Äquivalenzeinkommen im Land Bremen niedriger ist als das Äquivalenzeinkommen im Bund. Die vergleichsweise kleine Stichprobe führt zu deutlichen Schwankungen bei den Quoten (Zeitreihe). 5 Zu den Kindern zählen Personen im Alter unter 18 Jahren ohne Lebenspartner/-in und eigene Kinder im Haushalt 6 Alleinerziehenden-Haushalte können auch in der Gruppe der Haushalte mit zwei Erwachsenen und Kind(ern) umfasst sein, wenn bspw. ein Kind im Alter ab 18 Jahren mit im Haushalt lebt. 7 Haushalte mit ledigen Minderjährigen und mehr als zwei Erwachsenen. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft
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