Umsetzung der gemeinsamen Vorschläge der Fraktionen im Abschlussbericht des "Ausschusses zur Prävention und Bekämpfung von Armut und sozialer Spaltung" im Bereich Kinderarmut

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9 Die obige Tabelle zeigt trotz aller methodischer Einschränkungen, dass im Land Bremen weiterhin ca. ein Drittel aller Kinder unter 18 Jahren armutsgefährdet sind. Deutlich höher geworden ist die Quote bei den Alleinerziehenden. Mehr als die Hälfte aller alleinerzie- henden Haushalte mit einem oder mehreren Kindern lebt an der Armutsgrenze. Zurückge- gangen ist die Armutsgefährdungsquote für die Haushalte mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern. 2012 lag sie noch bei 23,7, in 2015 liegt sie bei 17,9. Dagegen weisen Haushalte mit zwei Erwachsenen und drei und mehr Kindern ein deutlich höheres Armutsrisiko auf. Ursache kann u.a. sein, dass Kinder grundsätzlich einerseits den Bedarf des Haushaltes erhöhen, andererseits aber ggf. durch den entstehenden Betreuungsbedarf und die Ent- scheidung zur Form der Betreuung dazu führen kann, dass weniger Gesamthaushaltsein- kommen generiert wird (etwa durch Teilzeit- oder Nichtbeschäftigung). 2. Wie hat sich die Anzahl von Kindern, die in Familien leben, die Transferleistun- gen nach SGB II, SGB XII und Asylbewerberleistungsgesetz beziehen entwi- ckelt? Die Angaben bitte seit 2012 nach Stadtteilen in beiden Stadtgemeinden aufschlüsseln. SGB II Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat zum 01.01.2016 eine Revision der Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II durchgeführt. Daten vor und nach der Revision können deshalb nicht in einer Zeitreihe zusammen betrachtet werden. Eine kleinräumige, auf Stadtteile bezogene rückwirkende Auswertung, die nach neuem Auswer- tungsmodus auch für die Vorjahre Daten ausweist, kann derzeit nur durch die Bunde- sagentur für Arbeit selbst erfolgen. Die Auswertung ist kostenpflichtig und war in der Kürze der Zeit nicht zu beauftragen und umzusetzen. In Bedarfsgemeinschaften / Haushalten mit mindestens einer Person, die Leistungen nach dem SGB II erhält, können Kinder, hier definiert als unter 15-Jährige, leben, die 8 -    selbst einen Regelleistungsanspruch haben (RLB NEF) -   die keine Regelleistungen erhalten, wohl aber bspw. einmalige Bedarfe wie etwa 9 Schulbedarf (i.d.R. 2x/Jahr) erhalten (SLB NEF) oder -   die keinen eigenen Leistungsanspruch haben, weil sie bspw. ausreichenden Un- 10 terhalt erhalten (KOL ). Für die Beantwortung dieser Frage werden alle unter 15-Jährigen (Summe der obigen drei Gruppen) in Familien mit Leistungen nach dem SGB II ausgewiesen. Die überwiegende Mehrzahl der unter 15-Jährigen hat einen eigenen Regelleistungsanspruch nach dem SGB II. 8 RLB - Regelleitunsgberechtige/-r, NEF - nicht erwerbfsfähiger Leistungserechtigte/-r 9     - SLB Sonstige Leistungsbrechtigte 10 KOL - Kinder ohne Leistungsanspruch Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft
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10 Die Entwicklung der unter 15-jährigen in SGB II-Familien in den beiden Stadtgemeinden stellt sich wie folgt dar (jeweils Dezember): Unter 15-Jährige Personen in Fa-     Dez.       Dez.      Dez.      Dez. milien mit SGB II Leistungsan-       2012      2013       2014      2015 spruch (Zuordnung nach der Me- thode nach Revision) Personen mit und ohne eigenen Regelleis- tungsanspruch (NEF RLB + SLB + KOL) Stadt Bremerhaven                   5.118      5.259      5.688     6.215 Stadt Bremen                        19.408    19.613     19.875    21.132 Besonders deutliche Zuwächse bei den unter 15-Jährigen gibt es bei den RLB NEF aus den 8 asylstärksten Herkunftsländern (Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia, Syrien) und bei jungen Menschen aus Rumänien/Bulgarien. So liegt die Anzahl der unter 15-Jährigen RLB Nef aus den 8 asylstärksten Herkunftsländern in der Stadt Bremen Ende 2015 bei 1.582 gegenüber 538 im Dezember 2012, bei den Kindern aus Rumänien/Bulgarien mit 701 Ende 2015 gegenüber 210 Ende 2012. In der Stadtgemeinde Bremerhaven lag die Zahl der unter 15-Jährigen RLB NEF aus den 8 asylstärksten Her- kunftsländern Ende 2015 bei 205 gegenüber 48 Ende 2012 und bei den Personen U15 aus Rumänien/Bulgarien bei 490 gegenüber 9 Ende 2012. Stadtteile Die beiden nachfolgenden Tabellen für die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven stellen die Entwicklung 2012-2015 auf Stadtteilebene dar. Bei der Betrachtung der Zahlen ist unbedingt zu beachten, dass die Zahlen 2012-2014 Werte vor der Revision ausweisen und 2015 Werte nach der Revision, diese können nicht direkt verglichen werden. Im Land Bremen sind rd. 99% der unter 15-jährigen Kinder in Bedarfsgemeinschaften, in denen mindestens eine Person SGB II Leistungen erhält, Regelleistungsbeziehende. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft
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12 Die vorstehende Tabelle basiert auf Daten der Bundesagentur für Arbeit zum SGB II, aus- gewiesen im Infosystem Bremen, Stat. Landesamt Bremen, abgefragt am 16.09.2016 und auf einer Auswertung des Stat. Landesamtes aus diesen Datensätzen. SGB XII Die in diesem Zusammenhang relevante Leistungsart ist die Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU) außerhalb von Einrichtungen (a.v.E.) nach dem Dritten Kapitel des SGB XII. Leistungen nach dem Vierten Kapitel (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminde- rung, GSiAE) werden in der Regel für Personen ab dem 18. Lebensjahr gewährt. Der Anteil der HLU-Leistungsempfänger/-innen unter 15 Jahren bzw. unter 18 Jahren an allen Leistungsempfänger/-innen liegt in der Stadt Bremen unter 10 Prozent (bei rd. 1.900 Leistungsempfängern/-innen insgesamt Ende 2015). Eine Auswertung für die Jahre 2012-2015 aus dem Fachverfahren Open/PROSOZ ist auf- grund technischer Probleme aktuell nicht möglich. Bei einer kleinräumigen Auswertung würden zudem viele Werte infolge der geringen Anzahl auf Stadtteilebene nicht ausgewie- sen werden können. AsylbLG Auch für das AsylbLG gilt, dass eine Auswertung aus dem Fachverfahren Open/PROSOZ für die Stadt Bremen aktuell nicht möglich ist. Die auf der Internetseite des Stat. Landesamtes ausgewiesenen Daten der Bundesstatistik zu Empfänger/-innen von Leistungen nach dem AsylbLG weisen Altersgruppen für die beiden Städte insgesamt aus. Eine Auswertung nach Stadtteilen ist dort lediglich für 2010 und 2011 abrufbar. Ursache hierfür ist (das gilt entsprechend auch für die HLU), dass die Stadt Bremen zur Bundesstatistik den sogenannten Gemeindeteilschlüssel (entspricht dem Ortsteil), der kein Pflichtfeld ist, nicht mit übermittelt. Folgende Tabelle weist die Entwicklung 2012 bis 2015 für die beiden Stadtgemeinden und das Land gemäß Bundestatistik aus: Empfänger/-innen von Leis-            2012            2013             2014           2015 tungen nach dem AsylbLG zum Jahresende im Alter unter 15 Jahren (Bundesstatistik) Stadt Bremen                              828           1.120             1.483          2.332 Stadt Bremerhaven                         190             259              383            931 Land Bremen                              1.018          1.379             1.866          3.263 Quelle: Statistisches Landesamt Bremen, Bremen Infosystem Tabelle 332-54, abgefragt am 23.09.2016, eigene Berech- nungen SJFIS Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft
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13 Bremerhaven Für die Stadtgemeinde Bremerhaven stellt sich die Entwicklung der unter 15-jährigen Leis- tungsbezieher/-innen mit Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU) und nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) folgendermaßen dar: Kinder unter 15 J., die im Leistungsbezug von SGB XII HLU und AsylbLG stehen SGB XII HLU                                   AsylbLG Stadtteile                    2012       2013        2014       2015      2012      2013          2014       2015 Geestemünde                       13         16         23          25       92        105            157       255 Lehe                              15         16         23          19       52          42            53       279 Leherheide                          8          4          5         10        3           1             0         71 Mitte                               4          5          2           2      40          67           125       222 Schiffdorferdamm                    0          0          0           0       0           0             0           1 Surheide                            0          0          0           0       0           0             0           5 Wulsdorf                            0          1          1           3      25          61            75       113 GESAMT                            40         42         54          59      212        276            410       946 Quelle: Magistrat Bremerhaven, Auswertung aus dem Fachverfahren OPEN/PROSOZ, dargestellt ist der Wert zum Jah- resende. Daten der Bundesstatistik weichen von denen aus den Fachverfahren i.d.R. ab, dieses ist definitions- und abfragebedingt (z.B. Abfragetag). II.   Kinder und Jugendliche 11 Verbesserung der Kindertagesbetreuung (vgl. S.16 ) 3. Bis wann plant der Senat einen Gesetzesentwurf zum Mindestbetreuungsan- spruch auf 6 Stunden im U3-Bereich vorzulegen? Für das Angebot der Kindertagesbetreuung wird in den kommenden drei Jahren ein inten- sives Ausbauprogramm mit rund 55 neuen Einrichtungen umgesetzt. Dies ist insbesonde- re zur Sicherung des Rechtsanspruchs im U3-Bereich und zur Erreichung der politisch be- schlossenen Betreuungsquote von mindestens 50% in allen Stadtteilen notwendig. Eine zeitliche Ausdehnung des Rechtsanspruchs in dieser Wachstumsphase ist nicht sinnvoll, weil es aufgrund des zusätzlichen Bedarfs an finanziellen und personellen Ressourcen den Platzausbau bremsen würde. Eine Konzentration von U3-Angeboten auf 6-stündige Betreuung ist zudem aus pädagogischer Sicht nicht unumstritten (siehe hierzu z.B. den Zwischenbericht von Bund und Ländern 2016 „Frühe Bildung weiterentwickeln und finan- ziell sichern“. 11 Die Seitenangaben („(vgl. ….)“) in verschiedenen Fragen dieser Großen Anfrage beziehen sich auf die Drucksache 18/1815. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft
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14 4. Wie versetzt der Senat die Träger in die Lage, Kinder während des laufenden KiTa-Jahres aufnehmen zu können? Der Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung ist nicht stichtagsgebunden. Insofern hält der Senat bessere Möglichkeiten zur unterjährigen Aufnahme von Kindern für wün- schenswert. Unterjährig frei werdende Plätze werden zeitnah wiederbelegt. 5. Wie vielen Anträgen auf Aufnahme während des laufenden Kita-Jahres, aufge- schlüsselt nach Stadtteilen in beiden Stadtgemeinden, konnte 2015/16 nicht ent- sprochen werden? Da die Anmeldungen und Aufnahmeentscheidungen dezentral erfolgen und nicht alle El- tern einen Wunsch nach einer zentralen Platzvermittlung haben, liegen keine Daten zu ei- ner nicht erfolgten Aufnahme in Kindertageseinrichtungen vor. Dazu wird regelmäßig im Ausschuss „frühkindliche Bildung“ der Deputation für Kinder und Bildung berichtet. 6. Welche Maßnahmen hat der Senat eingeleitet, um eine Bedarfsprüfung zukünftig überflüssig zu machen? Welche Maßnahmen sind geplant und wann werden diese umgesetzt? Das Bremische Aufnahmeortsgesetz (BremAOG) regelt eine bedarfsgerechte Bereitstel- lung des benötigten Betreuungsumfangs auch über den Rechtsanspruch hinaus. Aufgrund der sehr unterschiedlichen Lebenssituation der Kinder und Familien würde ein vollständi- ger Verzicht auf eine Bedarfsprüfung gerade nicht zu einer höheren Bedarfsgerechtigkeit führen. Der Senat konzentriert seine Anstrengungen deshalb zunächst auf den Ausbau der Angebotsstruktur, um flächendeckend Plätze schneller verfügbar zu machen. Für Kinder vor Vollendung des ersten Lebensjahres ist die Bedarfsprüfung nach §5 Absatz 1 BremAOG in Verbindung mit der bundesrechtlichen Vorgabe in §24 Absatz 1 SGB VIII obligatorisch. Aufsuchende und stadtteilbezogene Jugendarbeit (vgl. S.17) 7. Wie viele Stellen sind seit 2014, aufgeschlüsselt nach Stadtteilen, eingerichtet worden? Die Zahl der in der Kinder- und Jugendarbeit tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die bei vielen unterschiedlichen Trägern beschäftigt sind, wird nicht zentral erfasst. Auch lie- gen hierzu keine Daten aus der amtlichen Statistik gemäß SGB VIII vor, die aktuelle Stän- de abbilden. Ein kleinräumiges und gesamtstädtisches Berichtswesen wird in Verbindung mit der Einführung von Qualitätsdialogen erst noch aufgebaut. 8. Welche Punkte aus dem von Jugendhilfeausschuss und Sozialdeputation be- schlossenen Rahmenplan für die offene Jugendarbeit wurden umgesetzt? Wie im Jugendhilfeausschuss am 07.04 und 04.08.2016 sowie in der städtischen Deputa- tion für Soziales, Jugend und Integration am 11. 08. 2016 berichtet, wurden folgende Maßnahmen des auf das Rahmenkonzept für die offene Jugendarbeit bezogenen Be- schlusses des Jugendhilfeausschusses vom 11.11.2014 umgesetzt: Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft
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15 2016         2017 Verstetigung der Mittelbereitstellung zur Erreichung           100,0 T€      100,0 T€ der Zielzahlen aus 2015 Weitere Erhöhung gemäß Stufenplan für Stadtteile                58,5 T€      234,0 T€ mit höherem Bedarf aufgrund von Jugendeinwohne- rInnen oder Sozialindikatoren Aufstockung aller Stadtteilbudgets um 8,8 % ab                 300,0 T€      600,0 T€ 01.07.2016 Summe                                                          458,0 T€      934,0 T€ Gegenüber der Ausgangslage in 2014 ist die Mittelausstattung für die offene Jugendarbeit in 2016 um 6,8 % erhöht worden, in 2017 wird sie um 13,9 % höher sein als 2014. Die zusätzlichen Mittel werden in allen Stadtteilen zum Erhalt des bestehenden Angebotes angesichts gestiegener Betriebskosten eingesetzt. Dem beschlossenen sozial gewichteten Verteilerschlüssel entsprechend wurden und werden die Zielzahlen für die Stadtteile Wal- le, Gröpelingen, Obervieland, Huchting, Borgfeld, Oberneuland und Hemelingen in einem Stufenplan angehoben. Hiervon profitieren insbesondere Stadtteile mit Indikatoren, die auf eine höhere Armutsbelastung schließen lassen. In diesen Stadtteilen erfolgte und erfolgt eine Ausweitung von Angeboten der Jugendarbeit. 9. Wie ist die Zeitplanung zur Umsetzung des Konzeptes? Dem Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 11.11.2014 entsprechend sollen die im sozial gewichteten Verteilerschlüssel ermittelten Zielzahlen in einem Stufenplan bis 2018 erreicht werden. Die Senatorin für Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport hat in 2014 das Rahmenkonzept der Offenen Jugendarbeit vorgelegt. Zwei Gütekriterien sind hier von zentraler Bedeutung: die Offene Jugendarbeit muss Bedarfsgerechtigkeit zum Maßstab ihrer finanziellen und pädagogischen Schwerpunktsetzungen machen und zu- dem Teilhabegerechtigkeit herstellen. Zielt das erste Kriterium auf den wenigstens teilwei- se erreichbaren Ausgleich sozioökonomischer Ungleichheit (Benachteiligung) und die Ar- mutsfolgenbekämpfung, so meint das zweite den barrierefreien Zugang unabhängig von sozialer Herkunft, Geschlecht, Alter, Ethnie und Beeinträchtigung und proklamiert das Recht auf Partizipation und Anerkennung für alle Kinder und Jugendliche. Die Jugendarbeit stellt für die Stadt Bremen wirksame und fördernde soziale Infrastruktu- ren bereit. Sie ist sowohl in der Pflicht, in allen Stadtteilen Angebote der Jugendarbeit zu gewährleisten als auch und insbesondere, Kindern und Jugendlichen mit besonderen För- derbedarfen verstärkte Angebote zu machen, die ihre Teilhabe und soziale Integration för- dern. Das Rahmenkonzept sieht sich als ein Baustein, der die offene Jugendarbeit in das sich in der Stadt aktiv entwickelnde „Bündnis für sozialen Zusammenhalt“ einbindet. Die offene Kinder- und Jugendarbeit kann strukturelle Ursachen von Armut und Ausgren- zung nicht beseitigen, versteht sich jedoch als Interessenvertretung von, für und mit be- troffenen Kindern- und Jugendlichen. Sie hat den Anspruch den Zugang zu sozialen und kulturellen Ressourcen zu fördern, insbesondere der kostenfreie/-günstige Zugang zu Freizeit-, Informations- und Bildungsangeboten, die Unterstützung bei der Lebensbewälti- gung und die Erweiterung von Autonomie sowie Reflexions- und Urteilsvermögen. Sie er- möglicht durch zahlreiche Partizipationsprojekte die positive Erfahrung der Einbindung in Gemeinschaft und Übernahme von Verantwortung in Gruppen. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft
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16 Aus diesem Grunde sind folgende Festlegungen mit dem Verteilungsvorschlag verbunden:     Die in den Verteilungsschlüssel einbezogenen Jugendeinwohner-Jahrgänge werden auf das Cluster 6 - < 21 Jahre festgelegt. Damit wird ausgedrückt, dass die offene Ju- gendarbeit mit ihren niedrigschwelligen Angeboten einen Beitrag für gelingende Über- gänge von Schule in Beruf leistet und Kontakte zu jungen Menschen aufgreift, denen dieser Übergang nicht ohne Hindernisse erreichbar erscheint.     Um die Programmatik der Armutsfolgenbekämpfung auch mit dem sozialräumlichen und gemeinnützigen Angeboten der Träger der Jugendarbeit aufzugreifen, wird der Gewichtungsfaktor für die Verstärkung der Fördermittelvergabe an Ortsteile/Stadtteile mit benachteiligenden Lebenslagen von R4 auf R5 hochgesetzt.     Um zugleich sicherzustellen, dass auch der kleinste Stadtteil wenigstens eine funkti- onsfähige Jugendeinrichtung betreiben kann, soll sich aus dem Verteilungsschlüssel ableiten lassen, dass das hierfür benötigte Förderbudget nicht unter 80 T€ liegt. Aus diesem Grund wurde die Anhebung des Sockelbetrags für alle Stadtteile von derzeit 12 40 T€ auf 60 T€ vorgeschlagen .     Auf eine Umverteilung von Mitteln zwischen den Stadtteilen soll verzichtet werden, um die Infrastrukturen der offenen Jugendarbeit im Grundsatz arbeitsfähig zu halten. Für die Stadtteile mit nachgewiesenem Mehrbedarf an Fördermitteln wird eine Aufstockung aus Verstärkungsmitteln angestrebt. Um vor allem dem Partizipationsgebot des Rahmenkonzepts gegenüber Jugendlichen nachzukommen, wird eine Ergänzung zu den Entscheidungsstrukturen in der Jugendar- beit vorgeschlagen: die Jahresplanungen der offenen Jugendarbeit sollen künftig vor dem abschließenden Beschluss der jeweiligen Controllingausschüsse mit Jugendlichen des Stadtteils diskutiert worden sein. In allen Jugendeinrichtungen soll es verlässliche Formen der Jugendbeteiligung geben. Allen Stadtteilen wird überdies geraten, aus den Mitteln des Stadtteils kleine Aktionsfonds auszustatten, mit denen Jugendlichen ermöglicht wird, eige- ne Ideen ohne bürokratische Hürden umzusetzen. Darüber hinaus wird die Kooperation mit den Jugendbeiräten ausgebaut. Bei der Aktualisierung der Stadtteilkonzepte sollen Bedarfe, die durch neue Unterkünfte für oder Zuzüge von geflüchteten jungen Menschen und deren Familien in Nähe von Ein- richtungen der offenen Jugendarbeit entstehen, möglichst einbezogen werden. Verbesserung des Kinder- und Jugendschutzes (vgl. S.17) 10. Um wie viele Stellen, nach Stadtteilen aufgeschlüsselt, wurde die Zahl der Fami- lienhebammen erhöht? Neben Personen mit der Erstqualifikation einer Hebamme wird das Leistungsspektrum der Familienhebammenarbeit gemäß den Bestimmungen des Bundeskinderschutzgesetzes auch durch Fachkräfte mit einer Erstausbildung zur Gesundheits- und Kinderkrankenpfle- gerin (FGKiKP) abgebildet. Nach Absolvierung der im Bundeskinderschutz vorgesehen Zusatzqualifikation arbeiten die genannten Berufsgruppen sowohl in Gesundheitsämtern als auch bei freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe. In der Stadtgemeinde Bremen sind in diesem Arbeitsfeld am Stichtag 01.10.2016 insge- samt 11,25 Beschäftigungsvolumina (BV), überwiegend in Form von Teilzeitstellen, be- setzt. Dies entspricht einem Zuwachs um 2,0 BV gegenüber dem Vergleichsmonat des Vorjahres. 12 Siehe auch Drucksache 105/18, Vorlage vom 21.07.2016, für die Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 04.08.2016 und die Sitzung der städtischen Deputation für Soziales, Jugend und Integration am 11.08.2016. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft
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17 In der Stadtgemeinde Bremen (Gesundheitsamt) werden die Regionen Süd/Nord/West und Ost mit Standort in den entsprechenden Außenstellen des Kinder- und Jugendge- sundheitsdienstes (KJGD) bedient. Eine nähere Aufschlüsselung nach Stadtteilen ist nach Angaben der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz nicht mög- lich. In den Beschlüssen des Senats vom 01.01.2016 „In Bremen zu Hause - Integration gestal- ten und sozialen Zusammenhalt sichern“ und „Eckpunkte eines mittelfristig ausgerichteten Integrationskonzeptes“ wird auch die Arbeit der Familienhebammen des KJGD aufgegrif- fen und vor dem Hintergrund des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG) eine Erweiterung als zusätzlicher Bedarf angestrebt. In der Sozialpädiatrischen Abteilung des Gesundheitsamtes, Referat Familienhebammen, stehen 4,76 Planstellen für Familienhebammen und Familiengesundheits- und Kinder- krankenpflegerinnen, sowie zusätzlich 1,25 Planstellen für eine Referatsleitung und eine Verwaltungsangestellte (Geschäftszimmer) zur Verfügung. Weitere 0,5 BV werden aus Mitteln der Bundesinitiative Frühe Hilfen finanziert. In 2016 wurde das Referat um 0,5 BV aus dem 3. Sofortprogramm Flüchtlinge aufge- stockt. Diese Stelle ist derzeit unbesetzt. Die Wiederbesetzung der Stelle ist in Vorberei- tung. Im Vorjahr (2015) stellte sich die Verteilung der Stellen, bis auf die Stelle aus dem 3. So- fortprogramm, gleichermaßen dar. Das Referat wurde demnach in 2016 um 0,5 BV für den Kern aufgestockt, finanziert aus dem 3. Sofortprogramm Flüchtlinge. Diese halbe Stelle ist sozialräumlich nicht angebun- den. Die sozialräumliche Zuordnung zu den Stadtteilen erfolgt wie unten dargestellt, ist aber personell bedingten Veränderungen unterworfen. 13 Aktuelle sozialräumliche Zuordnung Bezirk Nord:             2 Familienkinder- und Gesundheitspflegerinnen, insgesamt 1,0 BV Bezirk West/Mitte: 1 Familienhebamme, 2 Familienkinder- und Gesundheitspflegerinnen, insgesamt 1,41 BV Bezirk Ost:              1 Familienhebamme, 2 Familienkinder- und Gesundheitspflegerinnen, insgesamt 1,25 BV Bezirk Süd:              1 Familienhebamme, 1 Familienkinder- und Gesundheitspflegerin, ins- gesamt 1,0 BV Die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport fördert im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe aus Haushalts- und Drittmitteln des Bundes (Bundesinitiative Frü- he Hilfen) aktuell acht Familienhebammen mit insgesamt 4,25 BV als Familienbegleiterin- nen für Schwangere und Familien in besonderen Lebenslagen mit Säuglingen und Kleinstkindern. Dabei handelt es sich um das beim Deutschen Roten Kreuz verstetigte ehemalige Modellprogramm „Pro Kind“. Im Rahmen der von Senat und Bürgerschaft er- folgten Schwerpunktsetzung im Bremischen Haushalt konnte dieses in der Praxis gut an- genommene und fachlich bewährte Präventions- und Begleitprogramm bereits seit letztem Jahr um 0,25 BV erhöht werden. Ab Oktober 2016 wird eine weitere Familienhebamme mit 0,25 BV dazu kommen und der Stellenumfang damit auf insgesamt 4,75 BV ansteigen. Durch eine weitere Stundenaufstockung einzelner Familienhebammen wird sich dieser Stellenumfang bis Ende des Jahres auf 4,9 BV erhöhen. 13 Nachfolgend sind nicht nur die Hebammen aufgeführt, sondern die Personen mit verschiedenen Qualifikationen, die die Tätigkeiten vor Ort wahrnehmen. Die Tätigkeiten sind in der Funktion vergleichbar. Deutlich soll auch werden, dass mehrere Personen sich diese BV. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft
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18 Eine sozialräumliche Zuordnung zu den Stadtteilen erfolgt im vorhandenen Personalrah- men soweit nachfrage- und bedarfsorientiert und stellt sich aktuell wie folgt dar:    Nord:            2 Familienhebammen mit 1,00 BV    Mitte/West:      2 Familienhebammen mit 1,50 BV    Ost:             2 Familienhebammen mit 1,25 BV    Süd:             2 Familienhebammen mit 1,00 BV    0,15 Stelle wird je nach Nachfrage flexibel auf die Stadtteile verteilt. Die im Rahmen der Haushaltsbeschlüsse der Bremischen Bürgerschaft für 2016/17 eröff- neten Möglichkeiten zur Stärkung der Frühen Hilfen werden in der Stadtgemeinde Bremen sowohl von der Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport als auch von der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz planmäßig aus- geschöpft. Der Senat geht vor dem Hintergrund einer Zunahme an alleinerziehenden Frauen mit speziellen Notlagen (siehe Antwort des Senats zur Großen Anfrage der Frakti- on der CDU vom 15.07.2014, „Situation der Familienhebammen im Land Bremen“) sowie einer Zunahme an zuwandernden Familien mit jungen Kindern und vor dem Hintergrund des Fortbestehens der schwierigen sozialen Situation vieler Kinder und Familien (siehe auch aktuellen Armuts- und Reichtumsbericht des Senats vom September 2015) sowie ei- ner steigenden Geburtenrate von einem weiter wachsenden Bedarf an Betreuung durch Familienhebammendienste/-programme und anderen Angeboten zur Stärkung der Frühen Hilfen bzw. der Gesamtförderkette für Kinder, Jugendliche und Familien aus. Siehe hierzu auch Antwort zu Frage 37. Nähere Ausbauplanungen sind ggf. in den Beschlüssen der Bremischen Stadtbürgerschaft sowie des Magistrates im Rahmen der kommenden Haushaltsaufstellungsverfahren 2018/2019 zu entwickeln und zu beschließen. 11. Wie viele Fälle, aufgeschlüsselt nach Sozialzentren, fallen auf eine*n Casemana- ger*in? Stadtgemeinde Bremen Wie in der Antwort des Senats auf die Anfrage der CDU-Fraktion „Kann Bremen seinen Verpflichtungen im Bereich Kinderschutz noch ausreichend nachkommen“ Nr. 19/96 v. 06.10.2105 dargelegt und in den Berichten zum Modellprojekt ESPQ bzw. des Folgepro- jekts „Weiterentwicklung des Jugendamtes“ (JuWe), zuletzt am 19.04.2016 ausgeführt, umfassen die Aufgabenzuschnitte der Allgemeinen Sozialdienste für Junge Menschen ne- ben der Erbringung und Gewährung von Leistungen nach dem SGB VIII weitere vielfältige Informations-, Beratungs-, Unterstützungs- sowie Koordinierungsaufgaben. Eine statisti- sche Erfassung aller Aufgaben der im Casemanagement tätigen Fachkräfte ist in den örtli- chen Dokumentations- und Datenerfassungssystemen nicht hinterlegt. Dies betrifft auch die Hilfen für behinderte Kinder und Jugendliche, die in der Stadtgemeinde Bremen über den ASD, in der Stadtgemeinde Bremerhaven und anderen Jugendämtern dagegen durch die Fachdienste der Sozialhilfeträger bzw. der Gesundheitsämter geplant und vermittelt werden. Vor diesem Hintergrund kann die Frage nach der durchschnittlichen Fallzahl pro Casema- nager/-in nur mit dieser Einschränkung und Erläuterung beantwortet werden. Demnach wurden im Jahr 2014 durchschnittlich 30 Leistungsfälle, im Jahr 2015 durchschnittlich 28 Leistungsfälle in den dort angegebenen Leistungsbereichen der Hilfen zur Erziehung be- arbeitet. Vergleichbare bzw. erweiterte, auch sozialräumliche Aufschlüsselungen für das laufende Jahr 2016 liegen nicht vor. Eine Abbildung der im Rahmen des Projektes JuWe erweiterten Aufgaben der einzelnen Fachkräfte wie sozialräumliche Präventions-, Multipli- katoren-, Netzwerk- und Beratungsarbeit auf Verhältnisdaten wie Fallzahlrelationen Fach- kraft zu Fallbelastung ist insgesamt nicht möglich. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft
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