Gewalt und ihre Vorläufer an Schulen im Land Bremen

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BREMISCHE BÜRGERSCHAFT                                                   Drs. 19/1770 Landtag 19. Wahlperiode                                                          14.08.18 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU vom 12. Juni 2018 „Gewalt und ihre Vorläufer an Schulen im Land Bremen“ Die Fraktion der CDU hat folgende Kleine Anfrage an den Senat gerichtet. „Auseinandersetzungen zwischen Schülerinnen und Schülern sind Alltag an Schulen. Was früher für jeden wahrnehmbar, jedoch auch gelegentlich verharmlosend, als Rauferei auf dem Schulhof bezeichnet wurde, findet heutzutage vermehrt, jedoch keineswegs ausschließlich, etwa in Form von „cyber bullying“, im virtuellen Raum statt. Der Konflikt verliert hierdurch vielleicht an Sichtbarkeit, die Auswirkungen auf die jeweiligen Betroffenen sind jedoch mindestens ebenso gravierend. Sie sind in erster Linie psychischer Natur und bleiben viel zu oft und zu lange unentdeckt. Doch nicht nur innerhalb der Schülerschaft gibt es Konflikte, die nicht selten mit den Mitteln von physischer und psychischer Gewalt ausgetragen werden. Auch Lehrkräfte sind (inzwischen) immer häufiger Opfer im schulischen Raum. Dabei ist die Bandbreite des gegen sie gerichteten Verhaltens groß: Von Respektlosigkeit, gezieltem Stören und Lärmen im und außerhalb des Klassenraumes, Beleidigung und Beschimpfung, Mobbing, Bedrohung bis zur physischen oder / und psychischen Gewalt wird von allem (zunehmend) berichtet. Eine im Auftrag vom Verband Erziehung und Bildung nun zum zweiten Mal durchgeführte Untersuchung liefert in diesem Zusammenhang dementsprechende Erkenntnisse: Sagten 2016 bereits 21 Prozent der Lehrkräfte über ihre Schulen, dass dort in den vergangenen fünf Jahren körperliche Gewalt gegen Lehrkräfte angewendet wurde, gaben dies in der aktuellen Untersuchung von den 1.200 repräsentativ befragten Schulleitungen bereits 26 Prozent an. Diese und andere Formen der Gewalt, ihre Vorstufen oder ihre Entsprechungen im Netz gibt es nicht nur aus der Schule heraus, sie werden, wie ein jüngst bekannt gewordenes Beispiel aus Huchting (Schule an der Robinsbalje) zeigt, auch von außen in die Schulen hereingetragen. Auch gezielt gestreute „Fake-News“, Rassismus, Diskriminierungen und Herabwürdigungen, z. B. von Frauen oder Andersdenkenden, sind im Ergebnis nichts Anderes als Vorstufen von (krimineller) Gewalt und in einer offenen Gesellschaft, insbesondere auch an Schulen, nicht hinnehmbar, da diese Institutionen im Gegenteil, zu Toleranz, Empathie, Respekt, Gleichberechtigung und Gewaltlosigkeit erziehen sollen. Seite 1 von 31 Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft
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Auch richtig bleibt: Nicht jedes hier als Vorläufer von Gewalt kategorisierte inadäquate Verhalten, gleich welcher Art und Ausprägung, mündet automatisch in tatsächlicher Gewalt ein. Jedoch kann einerseits angenommen werden, dass es insgesamt einen Zusammenhang und fließenden Übergang gibt, und es kann andererseits angenommen werden, dass derlei Verhalten und Vorkommnisse auch für sich genommen persönlich und kollektiv schulisches Klima negativ beeinflussen. Angesichts der ohnehin schon großen Herausforderungen, die unsere Schulen und insbesondere natürlich die Lehrerinnen und Lehrer aktuell zu bewältigen haben, wie etwa Inklusion, Integration von Geflüchteten und neu Zugewanderten sowie einer allgemein steigenden Heterogenität der Schülerschaft, setzen jegliche Formen von Gewalterfahrung jungen wie erfahrenen Lehrerinnen und Lehrern in besonderem Maße zu. In nicht wenigen Fällen ist hierin mutmaßlich auch der Grund für eine ernsthafte seelische wie körperliche Erkrankung zu suchen, die, neben den persönlichen und sozialen Beeinträchtigungen und Folgen, im schlimmsten Fall in einer andauernden Berufsunfähigkeit münden kann. Und am Ende geht es nicht nur um die Gewalt an Schulen an sich: Es geht auch um schulische Qualität, die Zumutbarkeit von Lern- und Arbeitsbedingungen, sowie die Attraktivität des Berufsbildes und des „Arbeitsplatzes Klassenzimmer“. Es gilt daher, sich ein möglichst umfassendes Bild von der vorherrschenden Situation im Land Bremen zu machen, bei welchem neben den Formen der Gewalt und ihren Vorstufen auch die Ursachen, Reaktions- und Sanktionsmöglichkeiten, die bestehenden Informationswege und Hilfsangebote mit in die Betrachtung eingeschlossen werden müssen. Wir fragen den Senat: 1. Wie definiert der Senat sogenannte meldepflichtige „besondere Vorkommnisse“ im schulischen Raum, welche Abstufungen gibt es hierbei gegebenenfalls und welche Rechtsgrundlagen sind hierbei heranzuziehen? a. Welche Formen von Gewalt sind meldepflichtig? Welche (potentiellen) Vorstufen von Gewalt, die durch Bedrohung, Ausgrenzung und / oder Herabwürdigung gekennzeichnet sind (Diskriminierung, Mobbing, Beleidigung, Rassismus etc., im Netz oder persönlich unmittelbar) sind meldepflichtig? b. Wie sieht der einzuhaltende Dienstweg aus, der bei der Meldung eines besonderen Vorkommnisses im schulischen Raum zu suchen ist und welche Stellen sind zu welchem Zeitpunkt hierbei involviert (gegebenenfalls zwischen Bremen und Bremerhaven gesondert darstellen)? Seite 2 von 31 Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft
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c. Inwieweit und in welchen Fällen erfolgt eine direkte Meldung oder Beteiligung der Polizei / Staatsanwaltschaft? Welche anderen Behörden werden ggf. informiert und / oder beteiligt? Welche Rollen spielen insbesondere die sog. KOPs und welche Auswirkungen hat nach Einschätzung des Senates deren deutliche zahlenmäßige Reduzierung in vielen Stadtteilen? Wie bewertet der Senat die Zusammenarbeit der Behörden in diesem Bereich insgesamt? d. Welche Möglichkeit der Meldung gibt es für Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler sowie Eltern, die anonym bleiben wollen? e. Wie bewertet der Senat dieses Meldesystem vor dem Hintergrund gegenwärtiger Entwicklungen? Welche Vorstufen (krimineller) Gewalt werden von dem Meldesystem erfasst oder ggf. auch nicht erfasst? Beabsichtigt der Senat Veränderungen und wenn ja, in welcher Art und Weise? 2. Wie viele meldepflichtige besondere Vorkommnisse mit dem Hintergrund der psychischen oder physischen Gewalt ereigneten sich in den vergangenen drei Jahren jeweils an den Schulen in Bremen und Bremerhaven a. unter Schülerinnen und Schülern, b. zum Nachteil von Lehrkräften (getrennt nach Lehrerinnen und Lehrern aufführen) und anderem schulischen Personal ausgehend von Schülerinnen und Schülern, c. zum Nachteil von Lehrkräften (getrennt nach Lehrerinnen und Lehrern aufführen) und anderem schulischen Personal ausgehend von Eltern bzw. schulfremden Personen, d. zum Nachteil von Schülerinnen und Schülern ausgehend von Lehrkräften und anderem schulischen Personal, e. zum Nachteil von Schülerinnen und Schülern ausgehend von Eltern bzw. schulfremden Personen? f. Wie viele Fälle hatten mit fehlendem Respekt gegenüber weiblichen Schülerinnen, Lehrerinnen oder anderem schulischen Personal aufgrund anderer kultureller Hintergründe zu tun? g. Wie viele Fälle hatten mit Rassismus, ethnischer oder religiöser Diskriminierung oder der systematischen Herabwürdigung bestimmter Gruppen (Menschen bestimmter Herkunft und / oder Orientierung, Menschen mit Beeinträchtigungen etc.) zu tun? h. Welche Rolle spielen dabei Internet und soziale Netzwerke? Wie verteilen sich Häufigkeiten zwischen virtuellen und physischen Formen der Gewalt? i. Welche Entwicklungen und Veränderungen in den Häufigkeiten des Vorkommens von Formen der Gewalt oder anderer Formen strafbaren Handelns (Nötigung, Seite 3 von 31 Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft
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Bedrohung, Beleidigung, Erpressung u. ä.) erkennt der Senat in den letzten fünf Jahren? 3. Wie viele der unter 2. genannten Fälle wurden auf Grundlage welches Straftatbestandes von wem zur Anzeige gebracht und welche juristischen Folgen hatte dies für die Beteiligten (bitte einzeln auflisten nach Einstellung, Auflagen, Sozialdienst, Strafbefehl, Verurteilung etc.)? Welche schulischen Formen der Sanktion sind ergriffen worden und welche sind in den letzten fünf Jahren mit welcher Häufigkeit verhängt worden? 4. Welche Erkenntnisse hat der Senat über die Häufigkeit von Gewalterlebnissen von Lehrerinnen und Lehrern im Lande Bremen im Sinne der im Auftrag des Verbandes Erziehung und Bildung für das Bundesgebiet erhobenen Zahlen? Welche Entwicklung gibt es insgesamt diesbezüglich mit Blick auf das Land Bremen? Welche Maßnahmen zur Verbreiterung der diesbezüglichen Erkenntnisbasis beabsichtigt der Senat ggf.? 5. Wie viele Krankmeldungen von Schülerinnen und Schülern und Lehrerinnen und Lehrern gab es in den letzten drei Jahren in Bremen und Bremerhaven aufgrund von psychischer Erkrankungen infolge a. von Gewalt (insbesondere körperlichen Übergriffen), b. ihren Vorstufen wie Mobbing, Beleidigungen oder Bedrohungen etc., c. wie lange waren die Opfer jeweils krankgemeldet? Inwieweit sind diese Faktoren insbesondere für Langzeiterkrankungen oder vorzeitiges Ausscheiden aus dem Beruf (besonders) verantwortlich? d. Wie    bewertet   der   Senat   den    „Arbeitsplatz Klassenzimmer“      hinsichtlich gesundheitlicher Risiken und seiner Attraktivität vor dem Hintergrund der veränderten Bedingungen? e. Welche Auswirkungen haben diese Entwicklungen auf die Schule als Lernort? 6. Wie wirken nach Kenntnis des Senates Schulen unangemessenem Verhalten entgegen, dass z. B. mit Pöbeleien, Rempeleien oder gezieltem Stören und Lärmen im und außerhalb des Unterrichtes beginnt? a. Welche Sanktionsmöglichkeiten existieren, welche Entwicklung sieht der Senat in der Häufigkeit der Anwendung? b. Welche Auswirkung haben diese auf den Lern- und Lebensort Schule? c. Welche Auswirkungen sieht der Senat auf die Effektivität von Lernprozessen? Seite 4 von 31 Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft
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d. Welche Rolle spielt nach Einschätzung des Senates adäquates Verhalten von Schülerinnen und Schülern bei der Entwicklung hin zu einer qualitativ verbesserten Schule? e. Welche Auswirkungen sieht der Senat hier auf die psychische und physische Gesundheit von Lehrkräften? 7. Was unternimmt der Senat präventiv, damit schulischer Gewalt und ihren Vorstufen aktiv entgegengewirkt wird und wie bewertet der Senat den Erfolg dieser Maßnahmen? a. Welche zusätzlichen Maßnahmen hält der Senat angesichts quantitativer und qualitativer Veränderungen für erforderlich? b. Wie wirkt der Senat den genannten Vorstufen von (physischer und psychischer) Gewalt und ihren ganz unterschiedlichen Motiven und Formen entgegen? c. Welche Rolle spielt die Gewaltprävention sowie die Identifizierung von Gewaltopfern in der Aus- und Weiterbildung von pädagogischem Personal im Land Bremen? 8. Welche Hilfsangebote (Beratung, Unterstützung, Therapie etc.) gibt es nach Kenntnis des Senats speziell für Opfer von Gewalt an Schulen und inwieweit gedenkt der Senat diese Angebote gegebenenfalls noch auszubauen? a. Welche Angebote richten sich hierbei spezifisch an Lehrkräfte? b. Welche Angebote richten sich hierbei spezifisch an Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern? c. Welche Deeskalationsmöglichkeiten werden an den Schulen angeboten, um Konflikte zwischen Schülern und Lehrern oder auch nur unter Schülern auszuräumen? 9. Welche Ursachen und Tendenzen sieht der Senat allgemein in den dargestellten Entwicklungen? a. Welche Gemeinsamkeiten und welche Unterschiede sieht der Senat im Vergleich zu anderen Bundesländern? b. Welche neuen oder veränderten Formen der Meldung, Dokumentation oder Datenverdichtung hält der Senat für notwendig, um zusätzliche, zeitnahe, kontinuierliche und/oder differenzierte Erkenntnisse zu erhalten? c. Welche      strategischen    Überlegungen      und    Handlungskonzepte        eines ressortübergreifenden Entgegenwirkens hat der Senat oder hält er zukünftig für notwendig? Seite 5 von 31 Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft
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d. Inwieweit gibt es hinsichtlich zusätzlicher und dann vergleichbarer Erkenntnisse sowie ggf. eines vernetzten Vorgehens überregionale oder bundesweite Kooperationen oder entsprechende Initiativen dazu?“ Seite 6 von 31 Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft
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Der Senat beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt: Gewaltvorfälle an Schulen sind kein neu entstandenes Problem. Um sowohl präventiv als auch interventiv umfassend agieren und reagieren zu können, wurde bereits 2008 landesweit das ressortübergreifende Konzept „Stopp der Jugendgewalt“ erfolgreich eingeführt. Es ist diesbezüglich zu erkennen, dass Gewalt kein originär schulisches Problem darstellt, sondern im gesellschaftlichen Kontext zu betrachten ist. Besondere Vorkommnisse an Schulen, die im Zusammenhang mit Gewalt stehen, lassen sich in der Regel nur im Kontext ihrer jeweiligen Bedingungsfaktoren verstehen. Auch mündet nicht - wie in der Anfrage bereits erwähnt - jedes inadäquate Verhalten automatisch in physischer oder psychischer Gewalt ein. Die seit 2009 gültigen Notfallpläne für die Schulen in Bremen (Notfallordner) geben Orientierung und größere Entscheidungssicherheit für reflektiertes Handeln. Sie sollen den Schulleitungen und allen in der Schule Verantwortung Tragenden dabei helfen, sich auch unter den besonderen Belastungen gut informiert und vorbereitet zu fühlen. Das reicht von einer Gedankenstütze für den Erstkontakt mit der Polizei über konkrete Handlungsanleitungen und Hinweise auf Hilfen, wenn Gewaltvorfälle verschiedenster Art und Krisensituationen in der Schule auftreten, bis hin zu Nachsorge. Die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Polizei sowohl im Vorfeld als auch im akuten Notfall ist dabei unverzichtbar, ebenso wie die Zusammenarbeit mit Mitarbeitenden aus anderen Institutionen. Aufgrund der Kleinteiligkeit und Umfänglichkeit der Kleinen Anfrage müssen einzelne Fragen zusammenfassend und verkürzt beantwortet werden. 1. Wie definiert der Senat sogenannte meldepflichtige „besondere Vorkommnisse“ im schulischen Raum, welche Abstufungen gibt es hierbei gegebenenfalls und welche Rechtsgrundlagen sind hierbei heranzuziehen? a. Welche Formen von Gewalt sind meldepflichtig? Welche (potentiellen) Vorstufen von Gewalt, die durch Bedrohung, Ausgrenzung und / oder Herabwürdigung gekennzeichnet sind (Diskriminierung, Mobbing, Beleidigung, Rassismus etc., im Netz oder persönlich unmittelbar) sind meldepflichtig? Seite 7 von 31 Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft
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Das „Verfahren bei besonderen Vorkommnissen in Schulen“ (Erlass Nr. 06/2014) ist in den Notfallplänen für die Schulen in Bremen hinterlegt. Alle besonderen Vorkommnisse müssen von der Schulleiterin bzw. dem Schulleiter oder ihrer Vertreterin im Amt bzw. seinem Vertreter im Amt (V.i.A.) unmittelbar telefonisch und persönlich an die zuständige Schulaufsicht gemeldet werden. Hierzu zählen insbesondere Fälle von schwerer Gewalt, sexueller Belästigung, Bedrohung, Waffenbesitz, Suiziddrohungen; aber z.B. auch Brände, schwere Unfälle, schwere Schäden am Gebäude und an Bäumen auf dem Schulgelände. b. Wie sieht der einzuhaltende Dienstweg aus, der bei der Meldung eines besonderen Vorkommnisses im schulischen Raum zu suchen ist und welche Stellen sind zu welchem Zeitpunkt hierbei involviert (gegebenenfalls zwischen Bremen und Bremerhaven gesondert darstellen)? Folgendes Meldeverfahren ist bei besonderen Vorkommnissen einzuhalten: −   Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die von einem besonderen Vorkommnis Kenntnis erhalten haben, teilen dies umgehend der Schulleitung mit. −   Die Schulleiterin/der Schulleiter oder deren/dessen V.i.A. meldet derartige Vorkommnisse telefonisch und persönlich unverzüglich der zuständigen Schulaufsicht. Falls diese kurzfristig nicht erreichbar sein sollte, geht die Mitteilung an die Leitung der jeweiligen Schulaufsicht. −   Eine schwere drohende Gefährdung von Schülerinnen und Schülern, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird von der Schulleiterin bzw. dem Schulleiter oder deren bzw. dessen V.i.A. unverzüglich der Polizei bzw. der Feuerwehr gemeldet. −   Bei   schwerwiegenden       Krisen   oder   Notfällen,  die   Schülerinnen   und    Schüler, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und/oder die gesamte Schule betreffen, bezieht die Schulleiterin bzw. der Schulleiter oder deren bzw. dessen V.i.A. unmittelbar das zuständige Regionale Beratungs- und Unterstützungszentrum ein. −   Bei hohen Gefährdungslagen sind alle Entscheidungen und Vorgehensweisen, die die Schulleiterin bzw. der Schulleiter oder deren bzw. dessen V.i.A. einleitet, mit der Schulaufsicht abzustimmen. −   Über alle besonderen Vorkommnisse müssen die Berichtenden und die Empfänger stets einen Vermerk anfertigen, aus dem Art des Vorfalls, beteiligte Personen, die genaue Zeit, Seite 8 von 31 Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft
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der genaue Ort, die Einschätzung der Gefährdung und die bisher eingeleiteten Maßnahmen hervorgehen. Der Vermerk muss immer unterschrieben werden. −    Die zuständige Schulaufsicht informiert umgehend die Leitung der Schulaufsicht, die Leitung der Abteilung 2 (Schulische Bildung, Aus- und Weiterbildung), die Behördenleitung sowie das zuständige Regionale Beratungs- und Unterstützungszentren (ReBUZ) sowie die Pressestelle der Senatorin für Kinder und Bildung. −    Die Erstinformation an die Presse erfolgt bei besonderen Vorkommnissen stets durch die Senatorin für Kinder und Bildung, keinesfalls durch die Schulleitung. c. Inwieweit und in welchen Fällen erfolgt eine direkte Meldung oder Beteiligung der Polizei / Staatsanwaltschaft? Welche anderen Behörden werden ggf. informiert und / oder beteiligt? Welche Rollen spielen insbesondere die sog. KOPs und welche Auswirkungen hat nach Einschätzung des Senates deren deutliche zahlenmäßige Reduzierung in vielen Stadtteilen? Wie bewertet der Senat die Zusammenarbeit der Behörden in diesem Bereich insgesamt? Bei schweren Straftaten und Verbrechen, insbesondere bei Straftaten gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, Raubstraftaten und Bedrohungslagen, sind die Schulleitungen verpflichtet, diese der Polizei zu melden bzw. eine Strafanzeige zu erstatten. Für den Fall, dass die beschriebenen Sachverhalte strafrechtliche Relevanz aufweisen, sind diese von der Polizei und der Staatsanwaltschaft in einem Ermittlungsverfahren zu verfolgen. Die Ermittlungen werden durch die Sachbearbeiter der Polizeikommissariate geführt. Auch von dort werden dann die im Einzelfall erforderlichen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr getroffen. Sie erfolgen in der Regel in enger Abstimmung mit Schule und Jugendamt. Im Rahmen des Handlungskonzeptes „Stopp der Jugendgewalt“ tagt regelmäßig die ressortübergreifende Lenkungsgruppe Schule, Jugendhilfe, Polizei, Justiz und Senatskanzlei. Aktuelle Themen, besondere Lagen und anstehende Projekte werden dort vorgestellt, beraten und     vorangebracht.     Eine    behördenübergreifende     Zusammenarbeit     -  auch     der Staatsanwaltschaft und der Jugendgerichtsbarkeit - ist hierdurch angelegt. In der konkreten Situation vor Ort sind verschiedene Handlungsstränge und Informationswege fallabhängig angelegt. So stehen die Kontaktpolizisten im engen Informationsaustausch mit Schulleitungen, Lehrkräften sowie Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern. Seite 9 von 31 Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft
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Sie werden i.d.R. von den Lehrkräften bzw. Schulleitungen bereits bei kleineren Konflikten kontaktiert. Auch nehmen Kontaktpolizisten eigenständig Kontakt zu den Schulleitungen bzw. den Sozialarbeiterinnen oder Sozialarbeitern an den Schulen auf und führen bei Erforderlichkeit unverzüglich normenverdeutlichende Gespräche durch, um Konflikte möglichst frühzeitig zu beenden. Die Problematik „Mobbing“ nimmt hierbei großen Raum ein. Je    nach     Bedarf   werden    die    Schulaufsicht,  die   Regionalen    Beratungs-      und Unterstützungszentren (ReBUZ) und/oder das Amt für Soziale Dienste informiert und/oder beteiligt. Die Verantwortung hierfür liegt zunächst grundsätzlich bei der Schule. Die Kontaktpolizisten können zu Konferenzen „Ordnungsmaßnahmen“ eingeladen werden. Dies gilt für Elterngespräche oder auch für Elternabende. Dabei geht es um den Leitgedanken, dass im Bedarfsfall Schule und Kontaktpolizei zum Thema Gewalt „mit einer Sprache“ sprechen, um unmissverständlich zu verdeutlichen, dass festgestelltes Fehlverhalten auf breiter Basis missbilligt wird. Hat die Schule bzw. die Polizei Kenntnis von einem akuten und erheblichen Gewaltvorfall ist es möglich, ein Interventionsteam (bestehend aus Polizei, Schule, ReBUZ, AfSD) zu einer sogenannten Fallkonferenz einzuberufen. Von Seiten der Polizei nehmen hieran i.d.R. die zuständige Revierleitung, der zuständige Kontaktpolizist und eine Vertretung der Kriminalpolizei, z.B. der/die Koordinator/in für Jugenddelinquenz, teil. Die Kontaktpolizisten haben somit ständigen Kontakt zu den Schulen in ihren Bezirken. Ihnen sind die auffälligen Schülerinnen und Schüler und auch deren familiären Verhältnisse i.d.R. bekannt. Nicht selten können die Kontaktpolizisten gemeinsam mit den Lehrkräften Probleme frühzeitig lösen, so dass es erst gar nicht zu Gewalttaten bzw. Bedrohungslagen kommt. In der Verfügung Nr.16/2008 („Vereinbarung zwischen der Senatorin für Bildung und Wissenschaft, der Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales, dem Senator für Inneres und Sport und dem Senator für Verfassung und Justiz über die Zusammenarbeit zwischen Schule, Polizei, Jugendhilfe und Staatsanwaltschaft im Bereich der Gewaltprävention an Schulen in der Stadtgemeinde Bremen“) ist festgelegt, welche Informationen der Schule an die Polizei geleitet werden müssen. Hier heißt es: „Neben der allgemeinen gesetzlichen Pflicht zur Anzeige geplanter besonders schwerer Straftaten (gem. § 138 StGB) informiert die Schulleitung unter Beachtung des § 8 Bremisches Schuldatenschutzgesetz (BremSchulDSG) unverzüglich die Polizei, sobald sie Kenntnis davon erhält, dass eine der folgenden Straftaten an ihrer Schule oder im unmittelbaren Zusammenhang mit der Schule gegen oder durch ihre Schülerinnen und Schüler versucht oder begangen worden ist. Bei der Entscheidung über eine Datenübermittlung hat sie den Seite 10 von 31 Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft
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