Gewalt und ihre Vorläufer an Schulen im Land Bremen
Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule sowie das Vertrauensverhältnis zwischen Schülerinnen und Schülern und der Schule zu berücksichtigen: - Straftaten gegen das Leben - Sexualdelikte wie z.B. Vergewaltigung oder sexueller Missbrauch - Raubdelikte (Raub= Wegnehmen von Sachen unter Anwendung von Gewalt) - gefährliche Körperverletzungen (wie z.B. mit Waffen, gefährlichen Werkzeugen oder gemeinschaftlich begangene) oder - andere erhebliche Körperverletzungen - andere Gewaltdelikte, insbesondere solche, die gemeinschaftlich oder wiederholt begangen werden, wie auch - besonders schwere Fälle von Bedrohung oder Beleidigung (z.B. Sexualbeleidigung) - besonders schwere Fälle von Sachbeschädigung (z.B. Farbvandalismus) - besonders schwere Fälle von Nötigung - politisch motivierte Straftaten - Verstöße gegen das Waffengesetz - Einbruchdiebstähle, aber auch einfache Diebstähle, wenn sie fortgesetzt vorkommen - gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (z.B. Steinwürfe) und - der Besitz, der Handel oder die sonstige Weitergabe von Betäubungsmitteln - eine in der Schwere den aufgezählten Delikten vergleichbare Straftat.“ d. Welche Möglichkeit der Meldung gibt es für Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler sowie Eltern, die anonym bleiben wollen? Bei den oben genannten Delikten soll immer Strafanzeige gestellt werden. Eltern sowie Schülerinnen und Schüler können sich sowohl an die Schulleitung, die Klassenlehrerin/den Klassenlehrer oder eine Vertrauenslehrkraft wenden. Eltern sowie Schülerinnen und Schüler können sich darüber hinaus auch vertrauensvoll an das jeweilige ReBUZ sowie an die Fachberatungsstellen wenden. Bei Lehrkräften kann dies auch über die Schulleitung oder die Schulaufsicht geschehen und muss nicht persönlich erfolgen. Meldungen über Gewaltvorfällen an Schulleitungen, Schulaufsicht, ReBUZ und Fachberatungsstellen (wie Erziehungsberatungsstellen, kirchliche Beratungsstellen oder spezifische Beratungsangebote für Jungen und Mädchen) können grundsätzlich auch anonym erfolgen. Bisher sind in den Schulaufsichten bei der Senatorin für Kinder und Bildung keine anonymen Meldungen über Gewalt eingegangen. Seite 11 von 31 Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft
e. Wie bewertet der Senat dieses Meldesystem vor dem Hintergrund gegenwärtiger Entwicklungen? Welche Vorstufen (krimineller) Gewalt werden von dem Meldesystem erfasst oder ggf. auch nicht erfasst? Beabsichtigt der Senat Veränderungen und wenn ja, in welcher Art und Weise? Im Notfallordner für die Schulen gibt es die Gefährdungsgrade I bis III. Der Gefährdungsgrad I liegt in der unmittelbaren Verantwortung der Schule und umfasst z.B. Sachbeschädigungen oder Beleidigungen von Lehrerinnen und Lehrern, die durchaus als Vorstufe von Gewalt definiert werden könnten. In der Gefährdungsstufe II, in der Straftatbestände wie Körperverletzung oder Besitz von Waffen aufgeführt sind, ist die Zusammenarbeit mit der Polizei erforderlich. Bei Straftatbeständen der Gefährdungsstufe III wie z.B. Totschlag oder Schusswaffengebrauch liegt die unmittelbare Verantwortung bei der Polizei. Diese Einstufung der Gefährdungsgrade hat sich bislang bewährt. In Bremen und Bremerhaven besteht eine enge und bewährte Zusammenarbeit zwischen Schulleitungen, Schulaufsicht und Schulverwaltung sowie ein enger Austausch zwischen den schulischen Akteuren, den ReBUZ und der Polizei. Dieses Verfahren hat sich bewährt und ermöglicht ein schnelles und sensibles Reagieren auf Vorkommnisse physischer oder psychischer Gewalt. Diese werden individuell unter Berücksichtigung des jeweiligen Kontextes in Rücksprache mit den Beteiligten bearbeitet. In Bremerhaven ist für Herbst 2018 im Rahmen einer Beschäftigtenbefragung an den Schulen geplant, das bisherige Vorgehen zu evaluieren. Die Ergebnisse werden ausgewertet und die Praxis im Land Bremen wird ggf. angepasst werden. 2. Wie viele meldepflichtige besondere Vorkommnisse mit dem Hintergrund der psychischen oder physischen Gewalt ereigneten sich in den vergangenen drei Jahren jeweils an den Schulen in Bremen und Bremerhaven Die nachfolgend genannten Zahlenangaben (a. bis i.) beziehen sich auf die Stadtgemeinde Bremen. Diese sind einer Aufstellung über besondere Vorkommnisse entnommen, die von den Schulaufsichten für allgemeinbildende und berufsbildende Schulen geführt wird. Die Aufstellung wird auf Grundlage von Meldungen der Schulen erstellt und kann daher keine Sicherheit auf Vollständigkeit bieten. Die im Rahmen des vergleichbaren Verfahrens in der Stadt Bremerhaven gemeldeten Vorkommnisse werden im Schulamt bislang nicht statistisch erfasst. Die notwendigen Voraussetzungen hierfür werden aktuell im Zuge einer Umstrukturierung des Amtes geschaffen, mit denen eine landeseinheitliche Erfassung und deren Auswertung umgesetzt werden sollen. Seite 12 von 31 Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft
a. unter Schülerinnen und Schülern, In dem genannten Zeitraum gab es insgesamt 86 besondere Vorkommnisse unter Schülerinnen und Schülern (eine nach Geschlechtern differenzierte Darstellung ist in diesem Fall nicht möglich, da bei den Vorkommnissen häufig auch Gruppen von Schülerinnen und Schülern in verschiedenen Rollen beteiligt sind). b. zum Nachteil von Lehrkräften (getrennt nach Lehrerinnen und Lehrern aufführen) und anderem schulischen Personal ausgehend von Schülerinnen und Schülern Zum Nachteil von Lehrkräften und anderem schulischen Personal gab es 25 Meldungen besonderer Vorkommnisse ausgehend von Schülerinnen und Schülern (weiblich 12, männlich 13). c. zum Nachteil von Lehrkräften (getrennt nach Lehrerinnen und Lehrern aufführen) und anderem schulischen Personal ausgehend von Eltern bzw. schulfremden Personen, Zum Nachteil von Lehrkräften und anderem schulischen Personal gab es 11 Meldungen besonderer Vorkommnisse ausgehend von Eltern bzw. schulfremden Personen (weiblich 5, männlich 6). d. zum Nachteil von Schülerinnen und Schülern ausgehend von Lehrkräften und anderem schulischen Personal, Zum Nachteil von Schülerinnen und Schülern gab es keine Meldungen besonderer Vorkommnisse ausgehend von Lehrkräften und anderem schulischen Personal. e. zum Nachteil von Schülerinnen und Schülern ausgehend von Eltern bzw. schulfremden Personen? Zum Nachteil von Schülerinnen und Schülern gab es 2 Meldungen besonderer Vorkommnisse ausgehend von Eltern bzw. schulfremden Personen. Seite 13 von 31 Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft
f. Wie viele Fälle hatten mit fehlendem Respekt gegenüber weiblichen Schülerinnen, Lehrerinnen oder anderem schulischen Personal aufgrund anderer kultureller Hintergründe zu tun? Bei der Meldung besonderer Vorkommnisse gibt es keine systematische Erfassung einer besonderen Motivation oder zum kulturellen Hintergrund der Täter. Gleichwohl werden diese, wie auch die in den nachfolgenden beiden Fragen angesprochenen Aspekte, im Einzelfall erforderlichenfalls in die weitere Auseinandersetzung mit dem Geschehen einbezogen. g. Wie viele Fälle hatten mit Rassismus, ethnischer oder religiöser Diskriminierung oder der systematischen Herabwürdigung bestimmter Gruppen (Menschen bestimmter Herkunft und / oder Orientierung, Menschen mit Beeinträchtigungen etc.) zu tun? Bei der Meldung besonderer Vorkommnisse gibt es keine systematische Erfassung zu diesen besonderen Umständen. h. Welche Rolle spielen dabei Internet und soziale Netzwerke? Wie verteilen sich Häufigkeiten zwischen virtuellen und physischen Formen der Gewalt? Bei der Meldung besonderer Vorkommnisse gibt es keine systematische Erfassung zu diesem Thema. In einzelnen Fällen gab es Meldungen zu Vorkommnissen die Formen der virtuellen Gewalt beinhalteten. i. Welche Entwicklungen und Veränderungen in den Häufigkeiten des Vorkommens von Formen der Gewalt oder anderer Formen strafbaren Handelns (Nötigung, Bedrohung, Beleidigung, Erpressung u. ä.) erkennt der Senat in den letzten fünf Jahren? Wie bereits erwähnt, bieten die Meldungen der Schulen keine Sicherheit auf Vollständigkeit. Aber wie auch in den Tabellen der Polizeilichen Kriminalstatistik zu den Fragen 3 und 4 ersichtlich wird, ist keine signifikante Veränderung diesbezüglich zu erkennen. 3. Wie viele der unter 2. genannten Fälle wurden auf Grundlage welches Straftatbestandes von wem zur Anzeige gebracht und welche juristischen Folgen hatte dies für die Beteiligten (bitte einzeln auflisten nach Einstellung, Auflagen, Sozialdienst, Strafbefehl, Verurteilung etc.)? Welche schulischen Formen der Seite 14 von 31 Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft
Sanktion sind ergriffen worden und welche sind in den letzten fünf Jahren mit welcher Häufigkeit verhängt worden? Eine valide Darstellung der in Frage 3 abgefragten Fallzahlen wäre nur anhand einer einzelfallbezogenen Fallprüfung möglich, welches eine Übermittlung der personenbezogenen Daten der in die Fälle involvierten Personen bedingen würde. Ersatzweise werden im Folgenden entsprechende Fallzahlen aus der polizeilichen Kriminalstatistik in Auszügen dargestellt. Als schulische Sanktionen kommen die Beauftragung von Aufgaben, der Ausschluss vom Unterricht oder von Klassen- oder Schulveranstaltungen sowie die Überweisung in eine andere Klasse / Lerngruppe oder Schule in Betracht. Die Maßnahmen werden durch die Ordnungsmaßnahmen-Konferenzen ebenfalls einzelfallbezogen beschlossen, sodass eine Darstellung der Entwicklung der Häufigkeit einzelner Maßnahmen über bestimmte Zeiträume nicht möglich ist. Seite 15 von 31 Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft
Gegenüber der Polizei zur Anzeige gebrachte Fälle von Gewalt an Schulen zum Nachteil von Lehrkräften: Polizeiliche Kriminalstatistik - Straftaten an Schulen zum Nachteil von Lehrkräften - Grundtabelle (TV=Tatverdächtige) Brem en 2015 2016 2017 Gesamtzahl Anzahl nicht- Gesamtzahl Anzahl nicht- Gesamtzahl Anzahl nicht- erfasste Aufklärung erfasste Aufklärung erfasste Aufklärung Straftat ermittelter deutscher ermittelter deutscher ermittelter deutscher Fälle Fälle Fälle Fälle Fälle Fälle TV TV TV TV TV TV Straftaten insgesamt 10 10 9 2 5 5 5 1 6 6 6 1 Rohheitsdelikte und ST gg. die persönliche Freiheit 10 10 9 2 5 5 5 1 6 6 6 1 Körperverletzung davon: 8 8 7 2 3 3 3 1 5 5 5 0 Gefährliche und schwere Körperverletzung darunter: 2 2 2 1 1 1 1 1 2 2 2 0 Sonst. Tatörtlichkeit bei gefährl. Körperverletzung 2 2 2 1 1 1 1 1 2 2 2 0 Vorsätzliche einfache Körperverletzung § 223 StGB 5 5 4 0 2 2 2 0 3 3 3 0 Fahrlässige Körperverletzung 1 1 1 1 0 0 0 0 0 0 0 0 ST gg. die persönliche Freiheit davon: 2 2 2 0 2 2 2 0 1 1 1 1 Freiheitsber., Nötigung, Bedrohung, Zwangsheirat, Nachstellung (Stalking) davon: 2 2 2 0 2 2 2 0 1 1 1 1 Nötigung 2 2 2 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Sonstige Nötigung 2 2 2 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Bedrohung 0 0 0 0 2 2 2 0 1 1 1 1 ST insgesamt, o. Verst. g. Aufenth.-, Asyl- u. FreizügigkeitsG/EU 10 10 9 2 5 5 5 1 6 6 6 1 Gewaltkriminalität 2 2 2 1 1 1 1 1 2 2 2 0 Brem erhaven 2015 2016 2017 Gesamtzahl Anzahl nicht- Gesamtzahl Anzahl nicht- Gesamtzahl Anzahl nicht- erfasste Aufklärung erfasste Aufklärung erfasste Aufklärung Straftat ermittelter deutscher ermittelter deutscher ermittelter deutscher Fälle Fälle Fälle Fälle Fälle Fälle TV TV TV TV TV TV Straftaten insgesamt 3 3 3 1 1 1 1 1 5 5 5 0 Rohheitsdelikte und ST gg. die persönliche Freiheit 3 3 3 1 1 1 1 1 5 5 5 0 Körperverletzung davon: 2 2 2 1 1 1 1 1 4 4 4 0 Gefährliche und schwere Körperverletzung darunter: 0 0 0 0 1 1 1 1 0 0 0 0 Sonst. Tatörtlichkeit bei gefährl. Körperverletzung 0 0 0 0 1 1 1 1 0 0 0 0 Vorsätzliche einfache Körperverletzung § 223 StGB 2 2 2 1 0 0 0 0 4 4 4 0 ST gg. die persönliche Freiheit davon: 1 1 1 0 0 0 0 0 1 1 1 0 Freiheitsber., Nötigung, Bedrohung, Zwangsheirat, Nachstellung (Stalking) davon: 1 1 1 0 0 0 0 0 1 1 1 0 Nötigung 1 1 1 0 0 0 0 0 1 1 1 0 Sonstige Nötigung 1 1 1 0 0 0 0 0 1 1 1 0 ST insgesamt, o. Verst. g. Aufenth.-, Asyl- u. FreizügigkeitsG/EU 3 3 3 1 1 1 1 1 5 5 5 0 Gewaltkriminalität 0 0 0 0 1 1 1 1 0 0 0 0 Seite 16 von 31 Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft
Gegenüber der Polizei zur Anzeige gebrachte Fälle von Gewalt an Schulen zum Nachteil von Schülerinnen und Schülern: Polizeiliche Kriminalstatistik - Straftaten an Schulen zum Nachteil von Schülerinnen und Schülern - Grundtabelle (TV=Tatverdächtige) Brem en 2015 2016 2017 Anzahl Anzahl Anzahl Gesamtzahl Gesamtzahl erfasste Aufklärung Gesamtzahl nicht- erfasste Aufklärung nicht- erfasste Aufklärung nicht- Straftat Fälle Fälle ermittelter TV deutscher Fälle Fälle ermittelter deutscher Fälle Fälle ermittelter deutscher TV TV TV TV TV Straftaten insgesamt 37 36 39 9 26 25 36 8 40 40 42 14 ST gg. die sex. Selbstbestimmung 0 0 0 0 0 0 0 0 3 3 4 0 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung §§ 174, 174a-c, 177, 178, 184i-j StGB 0 0 0 0 0 0 0 0 2 2 3 0 Sex. Missbr. v. Schutzbef. pp., u. Ausnutzung e. Amtsst. o.e. Vertrauensverh. 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 2 0 Sex. Missbr. von Schutzbefohlenen ab 14 Jahren 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 2 0 Sexuelle Belästigung § 184i StGB 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 1 0 Sexueller Missbrauch 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 1 0 Sex. Missbr. von Kindern 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 1 0 sex. Handlungen gemäß § 176 Abs. 4 Nr. 2 StGB 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 1 0 Rohheitsdelikte und ST gg. die persönliche Freiheit 37 36 39 9 25 24 35 8 37 37 38 14 Raub, räuberische Erpressung und räuberischer Angriff auf Kraftfahrer 1 1 1 0 0 0 0 0 1 1 1 0 Sonstige räuberische Erpressung 1 1 1 0 0 0 0 0 1 1 1 0 Körperverletzung davon: 33 32 35 8 17 16 25 6 27 27 30 10 Gefährliche und schwere Körperverletzung darunter: 9 8 9 4 7 6 13 2 7 7 8 6 Sonst. Tatörtlichkeit bei gefährl. Körperverletzung 9 8 9 4 5 4 8 2 6 6 6 4 Gefährliche und schwere Körperverletzung auf Straßen, Wegen oder Plätzen 0 0 0 0 2 2 5 1 1 2 2 Gefährl. Körperverletzung gemäß § 224 StGB 0 0 0 0 2 2 5 1 1 2 2 Vorsätzliche einfache Körperverletzung § 223 StGB 23 23 26 4 10 10 12 4 20 20 22 4 Fahrlässige Körperverletzung 1 1 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 ST gg. die persönliche Freiheit davon: 3 3 4 1 8 8 10 2 9 9 7 4 Freiheitsber., Nötigung, Bedrohung, Zwangsheirat, Nachstellung (Stalking) davon: 3 3 4 1 8 8 10 2 9 9 7 4 Freiheitsberaubung 0 0 0 0 1 1 1 0 1 1 1 0 Nötigung 0 0 0 0 4 4 7 2 1 1 1 1 Sonstige Nötigung 0 0 0 0 4 4 7 2 1 1 1 1 Bedrohung 3 3 4 1 3 3 3 1 7 7 5 3 Sonstige Straftatbestände (StGB) 0 0 0 0 1 1 1 0 0 0 0 0 Wettbewerbs-, Korruptions- und Amtsdelikte 0 0 0 0 1 1 1 0 0 0 0 0 Sonstige Straftaten im Amt 0 0 0 0 1 1 1 0 0 0 0 0 Körperverletzung im Amt 0 0 0 0 1 1 1 0 0 0 0 0 ST insgesamt, o. Verst. g. Aufenth.-, Asyl- u. FreizügigkeitsG/EU 37 36 39 9 26 25 36 8 40 40 42 14 Gewaltkriminalität 0 0 0 0 7 6 13 2 8 8 9 6 Straßenkriminalität 10 9 10 4 2 2 5 0 2 2 3 2 Seite 17 von 31 Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft
Brem erhaven 2015 2016 2017 Anzahl Anzahl Anzahl Gesamtzahl Gesamtzahl erfasste Aufklärung Gesamtzahl nicht- erfasste Aufklärung nicht- erfasste Aufklärung nicht- Straftat Fälle Fälle ermittelter TV deutscher Fälle Fälle ermittelter deutscher Fälle Fälle ermittelter deutscher TV TV TV TV TV Straftaten insgesamt 13 13 16 2 10 10 11 1 10 9 9 4 ST gg. die sex. Selbstbestimmung 0 0 0 0 1 1 2 1 0 0 0 0 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung §§ 174, 174a-c, 177, 178, 184i-j StGB 0 0 0 0 1 1 2 1 0 0 0 0 Vergewaltigung, sexuelle Nötigung/Übergriff im bes. schweren Fall einschl. mit Todesfolge 0 0 0 0 1 1 2 1 0 0 0 0 Vergewaltigung überfallartig (durch Gruppen) § 177 Abs. 6 Nr. 2, Abs. 7 und 8 StGB 0 0 0 0 1 1 2 1 0 0 0 0 Rohheitsdelikte und ST gg. die persönliche Freiheit 13 13 16 2 9 9 9 0 10 9 9 4 Körperverletzung davon: 9 9 12 1 7 7 7 0 10 9 9 4 Gefährliche und schwere Körperverletzung darunter: 1 1 4 0 1 1 1 0 4 3 4 2 Sonst. Tatörtlichkeit bei gefährl. Körperverletzung 1 1 4 0 1 1 1 0 4 3 4 2 Misshandlung von Schutzbefohlenen darunter: 1 1 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Misshandlung von Kindern 1 1 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Vorsätzliche einfache Körperverletzung § 223 StGB 7 7 7 1 6 6 6 0 6 6 6 3 ST gg. die persönliche Freiheit davon: 4 4 4 1 2 2 2 0 0 0 0 0 Freiheitsber., Nötigung, Bedrohung, Zwangsheirat, Nachstellung (Stalking) davon: 4 4 4 1 2 2 2 0 0 0 0 0 Freiheitsberaubung 0 0 0 0 2 2 2 0 0 0 0 0 Nötigung 2 2 2 1 0 0 0 0 0 0 0 0 Sonstige Nötigung 2 2 2 1 0 0 0 0 0 0 0 0 Bedrohung 1 1 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Nachstellung 1 1 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Nachstellung - z.B. räumliche Nähe - 1 1 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 ST insgesamt, o. Verst. g. Aufenth.-, Asyl- u. FreizügigkeitsG/EU 13 13 16 2 10 10 11 1 10 9 9 4 Gewaltkriminalität 1 1 4 0 2 2 3 1 4 4 4 2 Straßenkriminalität 0 0 0 0 1 1 2 1 0 0 0 0 Seite 18 von 31 Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft
4. Welche Erkenntnisse hat der Senat über die Häufigkeit von Gewalterlebnissen von Lehrerinnen und Lehrern im Lande Bremen im Sinne der im Auftrag des Verbandes Erziehung und Bildung für das Bundesgebiet erhobenen Zahlen? Welche Entwicklung gibt es insgesamt diesbezüglich mit Blick auf das Land Bremen? Welche Maßnahmen zur Verbreiterung der diesbezüglichen Erkenntnisbasis beabsichtigt der Senat ggf.? Im folgenden Auszug aus der polizeilichen Kriminalstatistik werden die gegenüber der Polizei zur Anzeige gebrachten Fälle von Gewalt an Schulen zum Nachteil von Lehrkräften von 2015 bis 2017 dargestellt. Polizeiliche Kriminalstatistik - Straftaten an Schulen zum Nachteil von Lehrkräften Opfertabelle Bremen Opfer Erw achsene Jahr 21 bis unter 60 60 und älter insgesam t männlich w eiblich männlich w eiblich männlich w eiblich 2015 12 5 7 5 7 2016 6 2 4 1 4 1 2017 9 2 7 1 5 1 2 Opfertabelle Bremerhaven Opfer Erw achsene Jahr 21 bis unter 60 60 und älter insgesam t männlich w eiblich männlich w eiblich männlich w eiblich 2015 3 1 2 1 2 2016 1 1 1 2017 5 5 4 1 Tatverdächtigen-Tabelle Bremen S E Heran- TV Kinder Jugendliche Erw achsene Jahr X w achsende insgesamt unter 14 14 < 18 ab 21 U 18 < 21 S 2015 M 9 5 3 1 2015 W 2015 G 9 5 3 1 2016 M 5 2 1 2 2016 W 2016 G 5 2 1 2 2017 M 5 4 1 2017 W 1 1 2017 G 6 5 1 Seite 19 von 31 Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft
Tatverdächtigen-Tabelle Bremerhaven S E Heran- TV Kinder Jugendliche Erw achsene Jahr X w achsende insgesamt unter 14 14 < 18 ab 21 U 18 < 21 S 2015 M 3 1 1 1 2015 W 2015 G 3 1 1 1 2016 M 1 1 2016 W 2016 G 1 1 2017 M 4 2 1 1 2017 W 1 1 2017 G 5 2 2 1 Aus der Übersicht wird deutlich, dass es zu keiner signifikanten Erhöhung der Vorfälle gekommen ist. 5. Wie viele Krankmeldungen von Schülerinnen und Schülern und Lehrerinnen und Lehrern gab es in den letzten drei Jahren in Bremen und Bremerhaven aufgrund von psychischer Erkrankungen infolge a. von Gewalt (insbesondere körperlichen Übergriffen), b. ihren Vorstufen wie Mobbing, Beleidigungen oder Bedrohungen etc., c. wie lange waren die Opfer jeweils krankgemeldet? Inwieweit sind diese Faktoren insbesondere für Langzeiterkrankungen oder vorzeitiges Ausscheiden aus dem Beruf (besonders) verantwortlich? d. Wie bewertet der Senat den „Arbeitsplatz Klassenzimmer“ hinsichtlich gesundheitlicher Risiken und seiner Attraktivität vor dem Hintergrund der veränderten Bedingungen? e. Welche Auswirkungen haben diese Entwicklungen auf die Schule als Lernort? Krankmeldungen beinhalten lediglich die Dauer der Erkrankung, nicht jedoch die Art der Erkrankung. Weder ist der Arbeitnehmer verpflichtet, diese zu benennen noch darf der Arbeitgeber hiernach fragen. Insoweit liegen hierzu keine Daten vor. Auch ist eine ursächliche Verknüpfung, wie sie oben benannt wird, häufig nicht herstellbar. Psychische Erkrankungen zeigen sich oftmals erst sehr stark zeitverzögert und sind dann nur schwer in Verbindung mit gewaltförmigen Belastungssituationen in der Schule zu bringen. Seite 20 von 31 Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft