Müll-Importe und Verbrennung importierter Abfälle im Land Bremen
BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 18 / 1091 Landtag 18. Wahlperiode Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 13. August 2013 Müll-Importe und Verbrennung importierter Abfälle im Land Bremen Das Müllheizkraftwerk (MHKW) am Hochschulring ist eines der größten in Deutsch- land. Für Bremen und das nähere Umland ist die Anlage überdimensioniert. Nach Angaben der swb liegt die aktuelle Verbrennungskapazität bei fast 500 000 t jähr- lich. Stadtbremischer Abfall wird aber nur im Umfang von rund 170 000 t verbrannt bzw. energetisch verwertet (Siedlungsabfallbilanz 2011). Das Bremerhavener MHKW verfügt über weitere Kapazitäten von rund 400 000 t. Hinzu kommt das Mittelkalorik- Kraftwerk (MKK) im Industriehafen, wo ebenfalls Abfälle verbrannt werden. Problematisch an der Verbrennung in Heizkraftwerken ist, dass der Betreiber immer möglichst viel Abfall verwerten muss, um die eigenen Kapazitäten auszulasten. Die- se betriebliche Logik steht im Widerspruch zu den politischen Zielen umweltscho- nender Abfallwirtschaft, der Müllvermeidung und des Recyclings. Außerdem ist es für Verbraucherinnen/Verbraucher kaum nachzuvollziehen, warum in Müllheizkraftwerken Plastik und Verpackungen gemeinsam mit dem Restmüll („schwarze Tonne“) verbrannt werden. Aus den Überkapazitäten des MHKW ergibt sich noch ein weiteres Problem: Über die bremischen Häfen wird Abfall u. a. aus Großbritannien importiert, der dann am Hochschulring und in Bremerhaven verbrannt wird. Diese Müll-Importe sind un- ökologisch und behindern den zukünftigen Umbau der Abfallwirtschaft zu einer nach- haltigen Kreislaufwirtschaft im In- und Ausland. Nach Angaben des Umweltbundesamtes sind die zustimmungspflichtigen Abfall- Importe in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Das Umweltbundesamt gibt die Menge der nach Bremen importierten Abfälle mit 89 519 t für das vergangene Jahr an. Diese Angaben umfassen nur die zustimmungspflichtigen Abfallarten nach der EG-Verordnung zur Verbringung von Abfällen (VVA). Importierter Hausmüll beispiels- weise wird nicht erfasst. Wir fragen den Senat: 1. Welche Kapazitäten stehen zur Verbrennung von Müll bzw. thermischen Ver- wertung im Land Bremen zur Verfügung? a) Da eine aktuelle Siedlungsabfallbilanz nicht vorliegt: Welcher Teil des in Bremen und Bremerhaven anfallenden Mülls wird verbrannt bzw. thermisch verwertet? b) Welche Umlandgemeinden und Landkreise liefern welche Mengen an Ab- fällen zur Verbrennung bzw. thermischen Verwertung im Land Bremen an (Import aus anderen Bundesländern)? c) Wie werden die übrigen Kapazitäten ausgelastet? 2. Welche Mengen Abfälle wurden seit 2007 ins Bundesland Bremen aus dem Ausland importiert (bitte aufschlüsseln nach Abfallmenge pro Jahr, den Noti- fizierungsnummern, den Abfallschlüsselnummern, der genauen Bezeichnung des Abfalls und den Herkunftsländern)? 3. Welchen Anteil daran haben Abfälle mit gefährlichen Stoffen? — 1 —
4. Wie werden die importierten Abfälle verwertet (bitte anteilig aufschlüsseln nach z. B. Verbrennung im Müllheizkraftwerk oder in Ersatzstoffkraftwerken usw.)? 5. Inwiefern sieht der Senat einen Widerspruch zwischen den politischen Zielen einer nachhaltigen Abfallwirtschaft im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und den Kapazitäten der Müllheizkraftwerke im Land Bremen? 6. Mit welcher Strategie und an welcher Stelle setzt sich der Senat für eine Redu- zierung der Müll-Importe ein? 7. Wie werden in den bremischen Häfen illegale Verbringungen von Abfall und Falschdeklarationen kontrolliert? In wie vielen Fällen kam es seit 2007 zu Ver- stößen, und welche Spediteure waren daran beteiligt? Welche Konsequenzen wurden aus den Verstößen gezogen? 8. Welcher Anteil aus den Abfallgebühren der Verbraucherinnen/Verbraucher wird an welche Betreiber der MHKW/MKK für die Entsorgung gezahlt (bitte auf- schlüsseln für die Jahre 2007 bis 2012 und nach Leistungsvertrag unterschei- den)? 9. Wie haben sich die Leistungsentgelte je t im MHKW zu entsorgenden Abfalls über die vergangenen 15 Jahre entwickelt? Klaus-Rainer Rupp, Kristina Vogt und Fraktion DIE LINKE Dazu Antwort des Senats vom 15. Oktober 2013 1. Welche Kapazitäten stehen zur Verbrennung von Müll bzw. thermischen Ver- wertung im Land Bremen zur Verfügung? a) Da eine aktuelle Siedlungsabfallbilanz nicht vorliegt: Welcher Teil des in Bremen und Bremerhaven anfallenden Mülls wird verbrannt bzw. thermisch verwertet? b) Welche Umlandgemeinden und Landkreise liefern welche Mengen an Ab- fällen zur Verbrennung bzw. thermischen Verwertung im Land Bremen an (Import aus anderen Bundesländern)? c) Wie werden die übrigen Kapazitäten ausgelastet? Im Land Bremen gibt es vier Anlagen zur energetischen Verwertung von Ab- fällen mit einer Gesamtverbrennungskapazität von rund 1 225 000 Mg/a (t pro Jahr): • Bremen: Müllheizkraftwerk (MHKW HB) der swb, Oken 2, 530 000 Mg/a, • Bremen: Mittelkalorikkraftwerk (MKK HB) der swb, Otaviastraße 7, 230 000 Mg/a, • Bremen: Heizkraftwerk (HKW) der HKW Blumenthal GmbH, Marschgehren, 65 000 Mg/a, • Bremerhaven: Müllheizkraftwerk (MHKW BHV) der BEG, Zur Hexenbrü- cke 16, 401 500 Mg/a. a) Für Gewerbe-, Bau- und Industrieabfälle besteht keine Bilanzpflicht ge- genüber den Umweltbehörden; deshalb kann zwar beziffert werden, wel- che absoluten Mengen in die Verbrennungsanlagen entsorgt wurden, je- doch nicht, um welche Anteile an der Gesamtmenge der im Land Bremen anfallenden Abfälle es sich handelt. Das Statistische Bundesamt stellt hinsichtlich des Abfallaufkommens nur die Menge der Abfälle aus Haushalten zusammen, die Daten für das Land Bremen basieren auf den Angaben des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr. Es gibt nicht an, wie hoch die insgesamt in den einzelnen Bun- desländern angefallenen Abfallmengen sind, sondern nur die in den Län- dern jeweils entsorgten Mengen. Danach wurden 2011 im Land Bremen — 2 —
2 258 000 Mg Abfälle entsorgt, diese stammen auch aus verschiedenen an- deren Ländern. Angegeben werden kann nur der in den Abfallverbrennungsanlagen ent- sorgte Anteil der über die öffentliche Abfallentsorgung erfassten Haushalts- und Geschäftsabfälle. Der Anteil dieser Abfälle aus Bremen, die im MHKW HB entsorgt werden, ist von knapp 50 % in 2001 auf rund 39 % in 2010 bis 2012 zurückgegangen. In Bremerhaven liegt der verbrannte Anteil seit 2001 mit leichten Schwankungen bei 65 %. b) Im MHKW in Bremen werden jährlich ca. 50 000 Mg Haus-, Geschäfts- und Sperrmüll aus den Landkreisen Nienburg und Vechta und, seit 2013, aus dem Landkreis Holzminden angenommen. In der Regel nimmt das MKK HB solche Abfälle nicht an. In beiden Anlagen werden heizwertreiche Sortierreste aus sechs mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsanlagen (MBA), die von gut einem Dutzend Gebietskörperschaften nördlich und west- lich von Bremen genutzt werden, sowie aus einer Anlage in Südnieder- sachsen energetisch verwertet. Das HKW Blumenthal ist vollständig mit den Sortierresten aus den MBA- Anlagen des Landkreises Diepholz und der Stadt Oldenburg ausgelastet. Die BEG GmbH, die das MHKW BHV betreibt, hat seit vielen Jahren lang- fristige Abnahmeverträge mit den Landkreisen Cuxhaven und Verden so- wie mit den Städten Cuxhaven und Emden. Die Anlieferungen aus diesen Gemeinden sind seit 2001 von ca. 101 000 Mg auf ca. 83 000 Mg in 2012 zurückgegangen. Im Jahr 2007 hat Angaben aus der niedersächsischen Ab- fallbilanz zufolge auch die Stadt Braunschweig Restabfälle zum MHKW Bremerhaven geliefert. Abfälle aus MBA-Anlagen werden nicht angenom- men. c) Die freien Kapazitäten werden zur Verbrennung und energetischen Ver- wertung von gewerblichen Abfällen aus Bremen, dem niedersächsischen Umland, in kleineren Mengen aus anderen Bundesländern, sowie dem Aus- land auf dem Markt angeboten und genutzt. Eine Zusammenstellung der Anlieferungen nach Anlage und Herkunft gibt Ta- belle 1 (Angaben in Mg): Herkunft 2007 2008 2009 2010 2011 2012 swb MHkW Bremen 490.670 535.180 493.992 500.547 386.363 401.939 davon - Bremen Kommune 101.970 99.525 99.032 94.499 94.631 91.773 - Bremen Gewerbe 93.357 133.683 81.193 71.160 70.775 69.332 - Deutschland 200.453 204.489 214.478 257.771 195.629 218.676 - Europa 94.890 97.483 99.289 77.117 25.328 22.158 swb MKK Bremen 179.819 234.113 262.425 275.951 davon - Bremen Gewerbe 4.955 4.471 17.599 22.914 - Deutschland 101.935 112.692 221.953 210.799 - Europa 72.929 116.950 22.873 42.238 HKW Blumenthal 65.792 62.855 65.975 67.753 67.461 65.084 davon - Niedersachsen 65.792 62.855 65.975 67.753 67.461 65.084 BEG MHKW BHV 346.587 321.113 300.121 287.987 297.501 296.246 davon - Bremerhaven Kommune 39.375 39.418 39.800 39.774 40.412 35.265 - Bremerhaven Gewerbe 31.128 37.988 35.160 27.882 39.854 23.900 - Deutschland 269.286 220.718 225.161 220.320 215.248 235.164 - Europa 6.798 22.989 11 1.987 1.917 Insgesamt verbrannte Menge 903.049 919.148 1.039.907 1.090.400 1.013.750 1.039.220 Die Angabe „Kommune“ bezieht sich auf Haus-, Geschäfts- und Sperrmüll, der im Rahmen der öffentlichen Abfallentsorgung erfasst wird. Die Angabe „Ge- werbe“ bezieht sich ausschließlich auf Abfälle der jeweiligen Städte und enthält auch Infrastrukturabfälle wie Straßenkehricht, Klärschlamm oder Sandfangrück- stände. Die Angabe „Deutschland“ enthält Gewerbeabfälle aus verschiedenen Bundes- ländern, überwiegend Niedersachsen, sowie die aus anderen Kommunen bzw. MBA-Anlagen angelieferten Mengen. — 3 —
In diesem Zusammenhang ist ein Hinweis zu einer Aussage in den Vorbemer- kungen der Anfrage angebracht: In den Müllheizkraftwerken werden weder Plastik noch Verpackungen gemeinsam mit dem Restmüll aus der schwarzen Tonne verbrannt. Vielmehr werden die von den dualen Systemen eingesam- melten Leichtverpackungen inner- und außerhalb Bremens sortiert. Nur die dabei entstehenden Sortierreste und speziell hergestellte Ersatzbrennstoffe gelangen zur energetischen Verwertung. Die Auswertung der Angaben der dualen Sys- tembetreiber zeigt, dass der aus Leichtverpackungen des Landes Bremen stam- mende Sortierrest aufgrund verbesserter Aufbereitungstechniken von rund 50 % 2007 auf 10 % in 2012 reduziert werden konnte. Natürlich sind sowohl in den Sortierresten und den Ersatzbrennstoffen, aber auch im sonstigen Haus-, Gewerbe- und Industrieabfall Kunststoffe enthalten. Diese sind jedoch mit vertretbarem Aufwand einem Recycling nicht zugänglich oder liegen z. B. in einem Verbund mit anderen Materialien oder als Beschichtung vor. 2. Welche Mengen Abfälle wurden seit 2007 ins Bundesland Bremen aus dem Ausland importiert (bitte aufschlüsseln nach Abfallmenge pro Jahr, den Noti- fizierungsnummern, den Abfallschlüsselnummern, der genauen Bezeichnung des Abfalls und den Herkunftsländern)? Einen Überblick nach Herkunft der importierten Abfälle gibt Tabelle 2 (Anga- ben in Mg): Land 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Belgien 972 1.179 598 469 377 363 Dänemark 180 25 Finnland 322 311 Frankreich 936 62 18 Griechenland 282 907 310 13 Irland 92.493 82.898 605 5.979 6.183 3.608 Israel 70 284 697 Italien 31.610 34.116 5.912 15.399 16.188 3.151 Luxemburg 1.232 1.267 1.106 1.100 1.191 1.133 Niederlande 111.589 114.923 188.025 202.975 56.729 61.803 Norwegen 6.052 Österreich 8.402 10.353 523 Schweden 52.590 10.216 Schweiz 1.261 2.285 3.549 960 1.022 845 Slowenien 96 216 241 266 Sudan 11.354 44 Vereinigtes Königreich (Großbritannien) 408 11 2.066 7.952 Summe 248.021 317.949 212.328 227.241 84.616 80.147 Die gewünschte Detailaufschlüsselung findet sich in der Tabelle im Anhang. Bei den weitaus größten Mengen der aus dem Ausland importierten Abfälle handelt es sich um Boden und Steine (Abfallschlüssel 17 05 04), teilweise mit gefährlichen Inhaltsstoffen (17 05 03), die weit überwiegend aus Irland (2007/ 2008 und 2010/2011), Schweden (2008/2009), und dem Sudan (2008) stammen, sowie um Brennstoffe aus Abfällen (19 12 10) und Materialmischungen aus der Abfallbehandlung (19 12 12), die vor allem aus den Niederlanden und in kleine- ren Mengen aus Italien, seit 2012 auch aus Großbritannien und Irland kommen. Tabelle 3 gibt an, welche Mengen in den Verbrennungsanlagen im Land behan- delt wurden (Angaben in Mg): Land 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Groß Britannien 11 1.987 8.046 Irland 3.070 Italien 6.798 22.989 Niederlande 94.890 97.483 172.218 194.067 48.201 55.197 Gesamtergebnis 101.688 120.472 172.218 194.078 50.188 66.313 Anteil an verbrannter Menge 11,3% 13,1% 16,6% 17,8% 5,0% 6,4% Die bis 2010 sehr hohen Mengen der im MHKW Bremen energetisch verwerte- ten Abfälle haben ihren Ursprung in den damaligen Eigentumsverhältnissen an der Anlage (Fa. Essent aus den Niederlanden), über die sehr enge Bindungen an niederländische Aufbereitungsanlagen bestanden. Seitdem ist diese Menge auf rund 55 000 Mg in 2012 zurückgegangen. Seit 2012 werden im MKK auch — 4 —
kleinere Mengen an Brennstoffen aus Siedlungsabfällen aus Großbritannien und Irland energetisch verwertet, zusammen ca. 9 000 Mg. Im MHKW BHV wurde 2007 und 2008 Hausmüll (20 03 01) aus Neapel im Zu- sammenhang mit dem dortigen Müllnotstand verbrannt. Die einzigen als ge- fährlich eingestuften Abfälle aus dem Ausland, die in Bremer Anlagen energe- tisch verwertet werden, sind die Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher u. ä. (15 02 02) aus Großbritannien, die vom MHKW BHV seit 2010 angenom- men werden. Seit Juli 2013 nimmt die BEG auch aufbereitete Abfälle (19 12 12) aus den Niederlanden an. Entgegen der Aussage in der Vorbemerkung zur Anfrage werden die per Schiff aus Großbritannien und Irland angelieferten Abfälle nicht im MHKW der swb verbrannt, sondern im MKK, welches direkt neben dem Kai gelegen ist. Die aus Großbritannien zum MHKW BHV gelieferten Abfälle werden, wie die meisten anderen Abfälle auch, per LKW transportiert. 3. Welchen Anteil daran haben Abfälle mit gefährlichen Stoffen? Die als gefährlich eingestuften Abfälle sind in der Tabelle im Anhang mit einem „*“ vor der Abfallbezeichnung gekennzeichnet. Die nachstehende Tabelle 4 gibt die Anteile an den gesamten Notifizierungen wieder. Notifizierungen Gesamtmenge Notifizierungen gefährliche Mengenanteil Jahr gesamt in Mg gefährliche Abfälle Abfälle in Mg gef. Abfälle 2007 102 248.018 79 106.396 42,9% 2008 122 317.948 94 109.146 34,3% 2009 123 212.330 92 23.182 10,9% 2010 116 227.240 87 26.964 11,9% 2011 120 84.614 98 31.512 37,2% 2012 107 80.142 91 14.298 17,8% Der Anteil der Notifizierungen gefährlicher Abfälle lag 2012 bei 85 %. Es han- delt sich jedoch meist um geringe Mengen, bei dem mit rund 82 % weit über- wiegenden Anteil der absoluten Importmenge handelt es sich um ungefährliche Abfälle. 4. Wie werden die importierten Abfälle verwertet (bitte anteilig aufschlüsseln nach z. B. Verbrennung im Müllheizkraftwerk oder in Ersatzstoffkraftwerken usw.)? Im Notifizierungsverfahren ist das Beseitigungs- bzw. Verwertungsverfahren unter Verwendung der R-Codes oder D-Codes im Anhang IIA oder IIB der EG- Abfallrahmenrichtlinie anzugeben. Die angewendeten Verwertungsverfahren sind den R-Codes zuzuordnen. D-Codes kennzeichnen Beseitigungsverfahren. In der Tabelle im Anhang sind die Verfahren aus den Notifizierungen aufge- führt. Die wesentlichen Verwertungsverfahren sind: • R01 – Hauptverwendung als Brennstoff oder als anderes Mittel der Energie- erzeugung –, • R03 – Recycling und Rückgewinnung organischer Stoffe, die nicht als Löse- mittel verwendet werden (einschließlich der Kompostierung und sonstiger biologischer Umwandungsverfahren –, • R04 – Recycling und Rückgewinnung von Metallen und Metallverbindun- gen –. Hauptbeseitigungsverfahren ist • D09 – Chemisch-physikalische Behandlung –. Eine darüber hinausgehende Aufschlüsselung der Verfahren nach konkreten Technologien ist nicht möglich. Der Anteil der einem Verwertungsverfahren zugeführten Abfälle schwankt et- was, er lag in den Jahren 2009 bis 2012 zwischen 80 % und 94 %. Dem Verfah- ren R01 werden zwischen 74 % und 89 % der zu verwertenden Abfälle zuge- führt, sämtliche aus dem Ausland an die Verbrennungsanlagen gelieferten Ab- fälle werden energetisch verwertet. — 5 —
5. Inwiefern sieht der Senat einen Widerspruch zwischen den politischen Zielen einer nachhaltigen Abfallwirtschaft im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und den Kapazitäten der Müllheizkraftwerke im Land Bremen? Die Ziele einer nachhaltigen Abfallwirtschaft werden in der europäischen Ab- fallrahmenrichtlinie und im Kreislaufwirtschaftsgesetz in einer fünfstufigen Ab- fallhierarchie formuliert: 1. Vermeidung, 2. Vorbereitung zur Wiederverwendung, 3. Recycling, 4. sonstige Verwertung, insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung, 5. Beseitigung. Damit steht die Abfallbeseitigung erst an letzter Stelle der Abfallwirtschaft. Diese Rangfolge ist entscheidender Maßstab für das Handeln des Senats im Bereich der Abfallwirtschaft. Die jüngste Abfallbilanz des Statistischen Bundesamtes weist für 2011 im Bun- desdurchschnitt aus, dass von den Siedlungsabfällen 63 %, von den Bauabfällen 89 % und von den übrigen Produktions- und Gewerbeabfällen 59 % in Anlagen für eine stoffliche Verwertung bzw. einem Recycling verbracht wurden. Wie in der Antwort zu Frage 1a) bereits dargelegt, ist eine Aufschlüsselung der Bremer Verhältnisse nicht möglich. Die Ablagerung organikhaltiger Abfälle ist seit Juni 2005 nicht mehr zulässig. Wenn Abfälle nicht recyclingfähig bzw. sonst nicht stofflich verwertbar sind, sind diese vorrangig energetisch zu verwerten. Hierfür sind technisch hochwertige Verbrennungsanlagen erforderlich, die als Anlagen zur energetischen Verwertung eingestuft werden können. Dies ist dann möglich, wenn diese Anlagen in erheblichem Umfang Energie auskoppeln und damit das sogenannte R1-Kriterium, einen im Kreislaufwirt- schaftsgesetz geforderten Mindestwert, erfüllen. Die Anlagen der swb und der BEG erfüllen dieses Kriterium, für das HKW Blumenthal ist die Prüfung noch nicht abgeschlossen. Es sei darauf hingewiesen, dass das MHKW der swb in den vergangenen Jah- ren mit einem Kostenaufwand von rund 80 Mio. ‡ insbesondere auf eine erheb- liche Steigerung der Stromerzeugung hin ertüchtigt wurde. Der Bruttowir- kungsgrad konnte von rund 8 % in 2009 auf gut 20 % ab Mitte 2013 gesteigert werden. Mit dieser Leistungssteigerung werden die vier Anlagen zusammen, nach Abzug ihres Eigenbedarfs, jährlich rund 560 000 MWh Strom ins öffentli- che Netz einspeisen. Dies reicht zur Versorgung von etwa 225 000 Bremer Haus- halten. Damit kann der Strom aus Müll die Stromerzeugung des Blocks 5 des Kraftwerks Hafen der swb vollständig ersetzen, dieser Block wird Ende 2013 stillgelegt. Die Müllheizkraftwerke in Bremen und Bremerhaven tragen darüber hinaus in erheblichem Umfang zur Fernwärmeversorgung bei, das MKK wird ab Ende 2013 die Fernwärme des Blocks 5 ersetzen. Soweit die bei der Müllverbrennung entstehende Wärme zur Stromerzeugung oder zur Fernwärmeversorgung genutzt wird, kann an anderen Stellen des Energieversorgungssystems auf die Verbrennung von fossilen Energieträgern verzichtet werden. Auf diese Weise leistet die Abfallverbrennung auch einen Beitrag zur Schonung fossiler Energieressourcen sowie zur Senkung der kli- maschädlichen CO2-Emissionen. Hierbei wirkt sich positiv aus, dass ein erheb- licher Anteil der verbrannten Abfälle nicht fossilen Ursprungs ist. Kommunen, Gewerbe und Industrie sind darauf angewiesen, ihre sonst nicht verwertbaren Abfälle möglichst hochwertig energetisch zu verwerten. Da im näheren und weiteren Umland Bremens und Bremerhavens keine Abfallver- brennungskapazitäten zur Verfügung stehen bieten die Bremer Anlagen den Kunden aus Bremen, Bremerhaven, dem Umland und darüber hinaus die Mög- lichkeit, die Forderungen nach einer nachhaltigen Abfallwirtschaft zu erfüllen. Da alle vier Anlagen privatwirtschaftlich betrieben werden hat der Senat keine Möglichkeiten, auf die Geschäftspolitik der Anlagenbetreiber Einfluss zu neh- men. Die Verbrennung nicht anderweitig verwertbarer Siedlungsabfälle aus Bre- men und Bremerhaven ist durch entsprechende Verträge langfristig sicher ge- stellt. 6. Mit welcher Strategie und an welcher Stelle setzt sich der Senat für eine Redu- zierung der Müll-Importe ein? Im Land Bremen gibt es eine Vielzahl von Anlagen zur Behandlung von Abfäl- len, z. B. zur Sortierung, zur Zwischenlagerung, zur Verbrennung und energeti- schen Verwertung, zur Behandlung von Böden, zur Kompostierung, zur che- — 6 —
misch-physikalischen Behandlung verschiedenster chemischer Abfälle, zur Kälte- trennung stark verschmutzter Kunststoffe und Metalle, zur Aufbereitung von Bauabfällen oder zur Trennung ölhaltiger Flüssigkeiten. Sie bilden einen wichti- gen Wirtschaftsfaktor mit entsprechendem Arbeitsplatzangebot und Möglich- keiten zur Entwicklung und Nutzung innovativer Abfallbehandlungskonzepte. Sie sind wichtige Bestandteile für die Umsetzung einer nachhaltigen Abfallwirt- schaft in der Region und darüber hinaus. Maßgebliche Regelung der Europäischen Union für grenzüberschreitende Ab- falltransporte innerhalb der EU sowie zwischen der EU und Drittländern ist die Verordnung EG 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen. Sie enthält für gefährliche Abfälle striktere Bestimmungen als für nicht gefährliche Abfälle. Hinsichtlich der Verbringungen von Abfällen, die verwertet werden können, gilt das Prinzip der Warenverkehrsfreiheit. Verbringungen von zur Verwertung bestimmten gefährlichen Abfällen und Verbringungen von Abfällen zur Beseiti- gung unterliegen einer vorherigen schriftlichen Notifizierung bei der Behörde am Versandort und einer Zustimmung der zuständigen Behörden sowohl am Versand- als auch am Bestimmungsort. Gegen Verbringungen von zur Verwertung bestimmten Abfällen dürfen die zu- ständigen Behörden allerdings nur Einwände erheben, die sich auf die in Arti- kel 12 der Abfallverbringungsverordnung genannten Umwelterwägungen stüt- zen. Im Land Bremen ist der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr die zuständi- ge Behörde für den Vollzug dieser Verordnung. Der Senat sieht daher weder Anlass noch Handlungsmöglichkeiten, Müll-Im- porte aus dem In- und Ausland zu reduzieren. Dies gilt insbesondere auch für die aus dem Ausland zu den Müllheizkraftwerken angelieferten Abfälle, da die- se dort vollständig energetisch verwertet werden. Auch hat der Senat keinerlei Einfluss auf die Abfallwirtschaft in anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union oder die für die Notifizierungen zuständigen Behörden am Versandort. 7. Wie werden in den bremischen Häfen illegale Verbringungen von Abfall und Falschdeklarationen kontrolliert? In wie vielen Fällen kam es seit 2007 zu Ver- stößen, und welche Spediteure waren daran beteiligt? Welche Konsequenzen wurden aus den Verstößen gezogen? Im Land Bremen ist der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr die zuständige Behörde für den Vollzug der Vorschriften zu grenzüberschreitenden Abfallver- bringungen. Bei der Kontrolle von Abfallverbringungen wirken der Zoll und das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) mit, die aufgrund des nationalen Abfallverbringungs- gesetzes zur Ausführung der EU-Verordnung 1013/2006 eigene Zuständigkei- ten haben. Stellen diese Behörden einen Verdacht auf illegale Abfallverbrin- gungen fest, wird der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr als zuständige Be- hörde am Kontrollort informiert. Stammen die Abfälle aus Bremen oder sollen nach Bremen verbracht werden, ist der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr für die weitere Ermittlung und Entscheidung, z. B. über die Einstufung der Ab- fälle oder deren Rückführung, zuständig. Die besondere Situation Bremens als Bundesland mit zwei Häfen führt dazu, dass die verbrachten Abfälle vielfach nicht aus Bremen, sondern aus anderen Bundesländern stammen. In diesen Fällen müssen die dort zuständigen Behör- den über den Verdacht informiert werden. Die weiteren Entscheidungen trifft die Behörde, in deren Bereich die Beförderung des Abfalls begonnen hat. Stam- men die Abfälle aus anderen EU-Mitgliedsstaaten, so ist das Umweltbundesamt (UBA) für die weiteren Ermittlungen zuständig. — 7 —
Tabelle 5 nennt die Anzahl der Verdachtsfälle in den bremischen Häfen seit 2007: Gesamtzahl Anzahl der Fälle, der bei denen die Abfälle aus Bremen stammten Jahr Verdachtsfälle bzw. die nach Bremen verbracht wurden 2007 24 1 2008 42 4 2009 34 7 2010 48 12 2011 37 9 2012 57 21 Verantwortlich für die Verbringung ist die die Verbringung veranlassende, na- türliche oder juristische, Person. Die Ermittlungen und Verwaltungsmaßnahmen (Sicherstellung, Rückführung, Überwachung der Entsorgung, Ahndungsverfah- ren) richten sich gegen diese Personen, nicht gegen die Spediteure. Da es sich bei illegalen Verbringungen um eine Straftat handelt, werden die Fälle, in denen sich ein entsprechender Verdacht bestätigt, an die Strafverfol- gungsbehörde abgegeben. 8. Welcher Anteil aus den Abfallgebühren der Verbraucherinnen/Verbraucher wird an welche Betreiber der MHKW/MKK für die Entsorgung gezahlt (bitte auf- schlüsseln für die Jahre 2007 bis 2012 und nach Leistungsvertrag unterschei- den)? Der Anteil der Kosten für die thermische Behandlung des Bremer Hausmülls bezogen auf die Abfallgebühren beträgt für: Vertrag über die Abnahme und thermische Behandlung von Abfällen in den Anlagen der swb: 2007 22,6 %, 2008 22,9 %, 2009 22,6 %, 2010 21,7 %, 2011 21,7 %, 2012 21,9 %. Vertrag über die Verwertung von Sperrmüll 2012 bis 2014: 2012 0,5 %. 9. Wie haben sich die Leistungsentgelte je t im MHKW zu entsorgenden Abfalls über die vergangenen 15 Jahre entwickelt? Der Vertragspartner swb Entsorgung GmbH & Co. KG hat im Zusammenhang mit einer Einsichtnahme in den Leistungsvertrag nach dem Bremischen Infor- mationsfreiheitsgesetz einer Veröffentlichung der Leistungsentgelte widerspro- chen. — 8 —
Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Anlage zur kleinen Anfrage der Fraktion Die LINKE Müll-Importe und Verbrennung importierter Abfälle im Land Bremen Tabelle zu Frage 2 Aufschlüsselung der seit 2007 ins Bundesland Bremen aus dem Ausland importierten Abfälle nach: - Abfallmenge pro Jahr - Notifizierungsnummern - Abfallschlüsselnummern - genauer Bezeichnung des Abfalls - Herkunftsländern
2007 Notifizierungs-Nr Menge (Mg) Verfahren EAK ABFALLBEZEICHNUNG LAENDERNAME AT 008263 8401,604 D09 191212 sonstige Abfälle (einschließlich Materialmischungen) aus der mechanischen Behandlung von AbfällenÖsterreich BE 269818 159,500 D10 070799 Abfälle a. n. g. Belgien BE 269827 109,980 R03 150110 * Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinBelgien BE 270296 131,820 R13 080111 * Farb- und Lackabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten Belgien BE 270603 362,260 R03 150110 * Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinBelgien BE 270783 208,220 D10 070799 Abfälle a. n. g. Belgien CH 0003297 96,680 R01 080117 * Abfälle aus der Farb- oder Lackentfernung, die organische Lösemittel oder andere gefährliche StoffeSchweiz CH 0003475 37,140 D10 070107 * halogenierte Reaktions- und Destillationsrückstände Schweiz CH 0003476 417,013 R01 080117 * Abfälle aus der Farb- oder Lackentfernung, die organische Lösemittel oder andere gefährliche StoffeSchweiz CH 0003477 47,940 R01 080409 * Klebstoff- und Dichtmassenabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalt Schweiz CH 0003478 28,800 D10 120112 * gebrauchte Wachse und Fette Schweiz CH 0003479 9,465 D10 050603 * andere Teere Schweiz CH 0003847 71,260 R01 080117 * Abfälle aus der Farb- oder Lackentfernung, die organische Lösemittel oder andere gefährliche StoffeSchweiz CH 0003881 470,882 R01 080117 * Abfälle aus der Farb- oder Lackentfernung, die organische Lösemittel oder andere gefährliche StoffeSchweiz CH 0003882 62,840 R01 080409 * Klebstoff- und Dichtmassenabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalt Schweiz CH 0003883 11,610 D10 120112 * gebrauchte Wachse und Fette Schweiz CH 0003884 6,980 D10 050603 * andere Teere Schweiz DK 003575 14,880 R03 150110 * Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinDänemark DK 003576 9,600 R04 160107 * Ölfilter Dänemark DK 004057 155,180 R03 150110 * Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinDänemark GR 000816 282,334 D01 170605 * asbesthaltige Baustoffe Griechenland IE 090075 6773,420 D08 170503 * Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten Irland IE 230629 6569,740 D15 170503 * Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten Irland IE 230651 34294,930 D15 170503 * Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten Irland IE 285983 2978,240 D08 170504 Boden und Steine mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 05 03 fallen Irland IE 300102 7649,250 D08 170503 * Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten Irland IE 311119 8456,760 D08 170504 Boden und Steine mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 05 03 fallen Irland IE 311222 2415,800 D08 170504 Boden und Steine mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 05 03 fallen Irland IE 311223 2640,270 D08 170504 Boden und Steine mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 05 03 fallen Irland IE 311233 3876,460 D08 170504 Boden und Steine mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 05 03 fallen Irland IE 311235 8991,900 D08 170503 * Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten Irland IE 311236 4536,080 D08 170504 Boden und Steine mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 05 03 fallen Irland IE 311406 3310,920 D08 170504 Boden und Steine mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 05 03 fallen Irland IT 004548 6201,220 D10 200301 gemischte Siedlungsabfälle Italien IT 005583 1493,700 D09 170503 * Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten Italien IT 005846 575,960 D10 190204 * vorgemischte Abfälle, die wenigstens einen gefährlichen Abfall enthalten Italien IT 006080 744,880 R01 080111 * Farb- und Lackabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten Italien IT 006222 1532,880 D10 191211 * sonstige Abfälle (einschließlich Materialmischungen) aus der mechanischen Behandlung von AbfälleItalien IT 006223 2777,826 D10 191211 * sonstige Abfälle (einschließlich Materialmischungen) aus der mechanischen Behandlung von AbfälleItalien IT 006453 10622,150 D09 070108 * andere Reaktions- und Destillationsrückstände Italien