Müll-Importe und Verbrennung importierter Abfälle im Land Bremen

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BREMISCHE BÜRGERSCHAFT                                               Drucksache 18        / 1091 Landtag 18. Wahlperiode Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE         vom 13. August 2013 Müll-Importe und Verbrennung importierter Abfälle im Land Bremen Das Müllheizkraftwerk (MHKW) am Hochschulring ist eines der größten in Deutsch- land. Für Bremen und das nähere Umland ist die Anlage überdimensioniert. Nach Angaben der swb liegt die aktuelle Verbrennungskapazität bei fast 500 000 t jähr- lich. Stadtbremischer Abfall wird aber nur im Umfang von rund 170 000 t verbrannt bzw. energetisch verwertet (Siedlungsabfallbilanz 2011). Das Bremerhavener MHKW verfügt über weitere Kapazitäten von rund 400 000 t. Hinzu kommt das Mittelkalorik- Kraftwerk (MKK) im Industriehafen, wo ebenfalls Abfälle verbrannt werden. Problematisch an der Verbrennung in Heizkraftwerken ist, dass der Betreiber immer möglichst viel Abfall verwerten muss, um die eigenen Kapazitäten auszulasten. Die- se betriebliche Logik steht im Widerspruch zu den politischen Zielen umweltscho- nender Abfallwirtschaft, der Müllvermeidung und des Recyclings. Außerdem ist es für Verbraucherinnen/Verbraucher kaum nachzuvollziehen, warum in Müllheizkraftwerken Plastik und Verpackungen gemeinsam mit dem Restmüll („schwarze Tonne“) verbrannt werden. Aus den Überkapazitäten des MHKW ergibt sich noch ein weiteres Problem: Über die bremischen Häfen wird Abfall u. a. aus Großbritannien importiert, der dann am Hochschulring und in Bremerhaven verbrannt wird. Diese Müll-Importe sind un- ökologisch und behindern den zukünftigen Umbau der Abfallwirtschaft zu einer nach- haltigen Kreislaufwirtschaft im In- und Ausland. Nach Angaben des Umweltbundesamtes sind die zustimmungspflichtigen Abfall- Importe in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Das Umweltbundesamt gibt die Menge der nach Bremen importierten Abfälle mit 89 519 t für das vergangene Jahr an. Diese Angaben umfassen nur die zustimmungspflichtigen Abfallarten nach der EG-Verordnung zur Verbringung von Abfällen (VVA). Importierter Hausmüll beispiels- weise wird nicht erfasst. Wir fragen den Senat: 1.    Welche Kapazitäten stehen zur Verbrennung von Müll bzw. thermischen Ver- wertung im Land Bremen zur Verfügung? a)   Da eine aktuelle Siedlungsabfallbilanz nicht vorliegt: Welcher Teil des in Bremen und Bremerhaven anfallenden Mülls wird verbrannt bzw. thermisch verwertet? b)   Welche Umlandgemeinden und Landkreise liefern welche Mengen an Ab- fällen zur Verbrennung bzw. thermischen Verwertung im Land Bremen an (Import aus anderen Bundesländern)? c)   Wie werden die übrigen Kapazitäten ausgelastet? 2.    Welche Mengen Abfälle wurden seit 2007 ins Bundesland Bremen aus dem Ausland importiert (bitte aufschlüsseln nach Abfallmenge pro Jahr, den Noti- fizierungsnummern, den Abfallschlüsselnummern, der genauen Bezeichnung des Abfalls und den Herkunftsländern)? 3.    Welchen Anteil daran haben Abfälle mit gefährlichen Stoffen? — 1 —
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4. Wie werden die importierten Abfälle verwertet (bitte anteilig aufschlüsseln nach z. B. Verbrennung im Müllheizkraftwerk oder in Ersatzstoffkraftwerken usw.)? 5. Inwiefern sieht der Senat einen Widerspruch zwischen den politischen Zielen einer nachhaltigen Abfallwirtschaft im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und den Kapazitäten der Müllheizkraftwerke im Land Bremen? 6. Mit welcher Strategie und an welcher Stelle setzt sich der Senat für eine Redu- zierung der Müll-Importe ein? 7. Wie werden in den bremischen Häfen illegale Verbringungen von Abfall und Falschdeklarationen kontrolliert? In wie vielen Fällen kam es seit 2007 zu Ver- stößen, und welche Spediteure waren daran beteiligt? Welche Konsequenzen wurden aus den Verstößen gezogen? 8. Welcher Anteil aus den Abfallgebühren der Verbraucherinnen/Verbraucher wird an welche Betreiber der MHKW/MKK für die Entsorgung gezahlt (bitte auf- schlüsseln für die Jahre 2007 bis 2012 und nach Leistungsvertrag unterschei- den)? 9. Wie haben sich die Leistungsentgelte je t im MHKW zu entsorgenden Abfalls über die vergangenen 15 Jahre entwickelt? Klaus-Rainer Rupp, Kristina Vogt und Fraktion DIE LINKE Dazu Antwort des Senats vom 15. Oktober 2013 1. Welche Kapazitäten stehen zur Verbrennung von Müll bzw. thermischen Ver- wertung im Land Bremen zur Verfügung? a)    Da eine aktuelle Siedlungsabfallbilanz nicht vorliegt: Welcher Teil des in Bremen und Bremerhaven anfallenden Mülls wird verbrannt bzw. thermisch verwertet? b)    Welche Umlandgemeinden und Landkreise liefern welche Mengen an Ab- fällen zur Verbrennung bzw. thermischen Verwertung im Land Bremen an (Import aus anderen Bundesländern)? c)    Wie werden die übrigen Kapazitäten ausgelastet? Im Land Bremen gibt es vier Anlagen zur energetischen Verwertung von Ab- fällen mit einer Gesamtverbrennungskapazität von rund 1 225 000 Mg/a (t pro Jahr): •     Bremen: Müllheizkraftwerk (MHKW HB) der swb, Oken 2, 530 000 Mg/a, •     Bremen: Mittelkalorikkraftwerk (MKK HB) der swb, Otaviastraße 7, 230 000 Mg/a, •     Bremen: Heizkraftwerk (HKW) der HKW Blumenthal GmbH, Marschgehren, 65 000 Mg/a, •     Bremerhaven: Müllheizkraftwerk (MHKW BHV) der BEG, Zur Hexenbrü- cke 16, 401 500 Mg/a. a)    Für Gewerbe-, Bau- und Industrieabfälle besteht keine Bilanzpflicht ge- genüber den Umweltbehörden; deshalb kann zwar beziffert werden, wel- che absoluten Mengen in die Verbrennungsanlagen entsorgt wurden, je- doch nicht, um welche Anteile an der Gesamtmenge der im Land Bremen anfallenden Abfälle es sich handelt. Das Statistische Bundesamt stellt hinsichtlich des Abfallaufkommens nur die Menge der Abfälle aus Haushalten zusammen, die Daten für das Land Bremen basieren auf den Angaben des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr. Es gibt nicht an, wie hoch die insgesamt in den einzelnen Bun- desländern angefallenen Abfallmengen sind, sondern nur die in den Län- dern jeweils entsorgten Mengen. Danach wurden 2011 im Land Bremen — 2 —
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2 258 000 Mg Abfälle entsorgt, diese stammen auch aus verschiedenen an- deren Ländern. Angegeben werden kann nur der in den Abfallverbrennungsanlagen ent- sorgte Anteil der über die öffentliche Abfallentsorgung erfassten Haushalts- und Geschäftsabfälle. Der Anteil dieser Abfälle aus Bremen, die im MHKW HB entsorgt werden, ist von knapp 50 % in 2001 auf rund 39 % in 2010 bis 2012 zurückgegangen. In Bremerhaven liegt der verbrannte Anteil seit 2001 mit leichten Schwankungen bei 65 %. b)     Im MHKW in Bremen werden jährlich ca. 50 000 Mg Haus-, Geschäfts- und Sperrmüll aus den Landkreisen Nienburg und Vechta und, seit 2013, aus dem Landkreis Holzminden angenommen. In der Regel nimmt das MKK HB solche Abfälle nicht an. In beiden Anlagen werden heizwertreiche Sortierreste aus sechs mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsanlagen (MBA), die von gut einem Dutzend Gebietskörperschaften nördlich und west- lich von Bremen genutzt werden, sowie aus einer Anlage in Südnieder- sachsen energetisch verwertet. Das HKW Blumenthal ist vollständig mit den Sortierresten aus den MBA- Anlagen des Landkreises Diepholz und der Stadt Oldenburg ausgelastet. Die BEG GmbH, die das MHKW BHV betreibt, hat seit vielen Jahren lang- fristige Abnahmeverträge mit den Landkreisen Cuxhaven und Verden so- wie mit den Städten Cuxhaven und Emden. Die Anlieferungen aus diesen Gemeinden sind seit 2001 von ca. 101 000 Mg auf ca. 83 000 Mg in 2012 zurückgegangen. Im Jahr 2007 hat Angaben aus der niedersächsischen Ab- fallbilanz zufolge auch die Stadt Braunschweig Restabfälle zum MHKW Bremerhaven geliefert. Abfälle aus MBA-Anlagen werden nicht angenom- men. c)     Die freien Kapazitäten werden zur Verbrennung und energetischen Ver- wertung von gewerblichen Abfällen aus Bremen, dem niedersächsischen Umland, in kleineren Mengen aus anderen Bundesländern, sowie dem Aus- land auf dem Markt angeboten und genutzt. Eine Zusammenstellung der Anlieferungen nach Anlage und Herkunft gibt Ta- belle 1 (Angaben in Mg): Herkunft                       2007      2008      2009      2010      2011      2012 swb MHkW Bremen             490.670   535.180   493.992   500.547   386.363   401.939 davon - Bremen Kommune           101.970    99.525    99.032    94.499    94.631    91.773 - Bremen Gewerbe            93.357   133.683    81.193    71.160    70.775    69.332 - Deutschland              200.453   204.489   214.478   257.771   195.629   218.676 - Europa                    94.890    97.483    99.289    77.117    25.328    22.158 swb MKK Bremen                                  179.819   234.113   262.425   275.951 davon - Bremen Gewerbe                                 4.955     4.471    17.599    22.914 - Deutschland                                  101.935   112.692   221.953   210.799 - Europa                                        72.929   116.950    22.873    42.238 HKW Blumenthal               65.792    62.855    65.975    67.753    67.461    65.084 davon - Niedersachsen             65.792    62.855    65.975    67.753    67.461    65.084 BEG MHKW BHV                346.587   321.113   300.121   287.987   297.501   296.246 davon - Bremerhaven Kommune       39.375    39.418    39.800    39.774    40.412    35.265 - Bremerhaven Gewerbe       31.128    37.988    35.160    27.882    39.854    23.900 - Deutschland              269.286   220.718   225.161   220.320   215.248   235.164 - Europa                     6.798    22.989                  11     1.987     1.917 Insgesamt verbrannte Menge                       903.049   919.148 1.039.907 1.090.400 1.013.750 1.039.220 Die Angabe „Kommune“ bezieht sich auf Haus-, Geschäfts- und Sperrmüll, der im Rahmen der öffentlichen Abfallentsorgung erfasst wird. Die Angabe „Ge- werbe“ bezieht sich ausschließlich auf Abfälle der jeweiligen Städte und enthält auch Infrastrukturabfälle wie Straßenkehricht, Klärschlamm oder Sandfangrück- stände. Die Angabe „Deutschland“ enthält Gewerbeabfälle aus verschiedenen Bundes- ländern, überwiegend Niedersachsen, sowie die aus anderen Kommunen bzw. MBA-Anlagen angelieferten Mengen. — 3 —
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In diesem Zusammenhang ist ein Hinweis zu einer Aussage in den Vorbemer- kungen der Anfrage angebracht: In den Müllheizkraftwerken werden weder Plastik noch Verpackungen gemeinsam mit dem Restmüll aus der schwarzen Tonne verbrannt. Vielmehr werden die von den dualen Systemen eingesam- melten Leichtverpackungen inner- und außerhalb Bremens sortiert. Nur die dabei entstehenden Sortierreste und speziell hergestellte Ersatzbrennstoffe gelangen zur energetischen Verwertung. Die Auswertung der Angaben der dualen Sys- tembetreiber zeigt, dass der aus Leichtverpackungen des Landes Bremen stam- mende Sortierrest aufgrund verbesserter Aufbereitungstechniken von rund 50 % 2007 auf 10 % in 2012 reduziert werden konnte. Natürlich sind sowohl in den Sortierresten und den Ersatzbrennstoffen, aber auch im sonstigen Haus-, Gewerbe- und Industrieabfall Kunststoffe enthalten. Diese sind jedoch mit vertretbarem Aufwand einem Recycling nicht zugänglich oder liegen z. B. in einem Verbund mit anderen Materialien oder als Beschichtung vor. 2. Welche Mengen Abfälle wurden seit 2007 ins Bundesland Bremen aus dem Ausland importiert (bitte aufschlüsseln nach Abfallmenge pro Jahr, den Noti- fizierungsnummern, den Abfallschlüsselnummern, der genauen Bezeichnung des Abfalls und den Herkunftsländern)? Einen Überblick nach Herkunft der importierten Abfälle gibt Tabelle 2 (Anga- ben in Mg): Land                          2007         2008        2009      2010     2011   2012 Belgien                         972       1.179         598       469      377    363 Dänemark                        180           25 Finnland                                                                   322    311 Frankreich                                              936        62              18 Griechenland                    282         907         310                 13 Irland                      92.493       82.898         605     5.979    6.183  3.608 Israel                                                             70      284    697 Italien                     31.610       34.116       5.912    15.399   16.188  3.151 Luxemburg                    1.232        1.267       1.106     1.100    1.191  1.133 Niederlande                111.589      114.923     188.025   202.975   56.729 61.803 Norwegen                                  6.052 Österreich                   8.402       10.353         523 Schweden                                 52.590      10.216 Schweiz                      1.261        2.285       3.549       960    1.022    845 Slowenien                                                96       216      241    266 Sudan                                    11.354          44 Vereinigtes Königreich (Großbritannien)                 408        11    2.066  7.952 Summe                      248.021      317.949     212.328   227.241   84.616 80.147 Die gewünschte Detailaufschlüsselung findet sich in der Tabelle im Anhang. Bei den weitaus größten Mengen der aus dem Ausland importierten Abfälle handelt es sich um Boden und Steine (Abfallschlüssel 17 05 04), teilweise mit gefährlichen Inhaltsstoffen (17 05 03), die weit überwiegend aus Irland (2007/ 2008 und 2010/2011), Schweden (2008/2009), und dem Sudan (2008) stammen, sowie um Brennstoffe aus Abfällen (19 12 10) und Materialmischungen aus der Abfallbehandlung (19 12 12), die vor allem aus den Niederlanden und in kleine- ren Mengen aus Italien, seit 2012 auch aus Großbritannien und Irland kommen. Tabelle 3 gibt an, welche Mengen in den Verbrennungsanlagen im Land behan- delt wurden (Angaben in Mg): Land                              2007         2008      2009     2010    2011   2012 Groß Britannien                                                      11  1.987  8.046 Irland                                                                          3.070 Italien                           6.798     22.989 Niederlande                      94.890     97.483    172.218  194.067  48.201 55.197 Gesamtergebnis                  101.688    120.472    172.218  194.078  50.188 66.313 Anteil an verbrannter Menge                            11,3%       13,1%      16,6%    17,8%    5,0%  6,4% Die bis 2010 sehr hohen Mengen der im MHKW Bremen energetisch verwerte- ten Abfälle haben ihren Ursprung in den damaligen Eigentumsverhältnissen an der Anlage (Fa. Essent aus den Niederlanden), über die sehr enge Bindungen an niederländische Aufbereitungsanlagen bestanden. Seitdem ist diese Menge auf rund 55 000 Mg in 2012 zurückgegangen. Seit 2012 werden im MKK auch — 4 —
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kleinere Mengen an Brennstoffen aus Siedlungsabfällen aus Großbritannien und Irland energetisch verwertet, zusammen ca. 9 000 Mg. Im MHKW BHV wurde 2007 und 2008 Hausmüll (20 03 01) aus Neapel im Zu- sammenhang mit dem dortigen Müllnotstand verbrannt. Die einzigen als ge- fährlich eingestuften Abfälle aus dem Ausland, die in Bremer Anlagen energe- tisch verwertet werden, sind die Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher u. ä. (15 02 02) aus Großbritannien, die vom MHKW BHV seit 2010 angenom- men werden. Seit Juli 2013 nimmt die BEG auch aufbereitete Abfälle (19 12 12) aus den Niederlanden an. Entgegen der Aussage in der Vorbemerkung zur Anfrage werden die per Schiff aus Großbritannien und Irland angelieferten Abfälle nicht im MHKW der swb verbrannt, sondern im MKK, welches direkt neben dem Kai gelegen ist. Die aus Großbritannien zum MHKW BHV gelieferten Abfälle werden, wie die meisten anderen Abfälle auch, per LKW transportiert. 3. Welchen Anteil daran haben Abfälle mit gefährlichen Stoffen? Die als gefährlich eingestuften Abfälle sind in der Tabelle im Anhang mit einem „*“ vor der Abfallbezeichnung gekennzeichnet. Die nachstehende Tabelle 4 gibt die Anteile an den gesamten Notifizierungen wieder. Notifizierungen Gesamtmenge     Notifizierungen   gefährliche Mengenanteil Jahr          gesamt        in Mg gefährliche Abfälle Abfälle in Mg gef. Abfälle 2007             102      248.018              79          106.396        42,9% 2008             122      317.948              94          109.146        34,3% 2009             123      212.330              92            23.182       10,9% 2010             116      227.240              87            26.964       11,9% 2011             120       84.614              98            31.512       37,2% 2012             107       80.142              91            14.298       17,8% Der Anteil der Notifizierungen gefährlicher Abfälle lag 2012 bei 85 %. Es han- delt sich jedoch meist um geringe Mengen, bei dem mit rund 82 % weit über- wiegenden Anteil der absoluten Importmenge handelt es sich um ungefährliche Abfälle. 4. Wie werden die importierten Abfälle verwertet (bitte anteilig aufschlüsseln nach z. B. Verbrennung im Müllheizkraftwerk oder in Ersatzstoffkraftwerken usw.)? Im Notifizierungsverfahren ist das Beseitigungs- bzw. Verwertungsverfahren unter Verwendung der R-Codes oder D-Codes im Anhang IIA oder IIB der EG- Abfallrahmenrichtlinie anzugeben. Die angewendeten Verwertungsverfahren sind den R-Codes zuzuordnen. D-Codes kennzeichnen Beseitigungsverfahren. In der Tabelle im Anhang sind die Verfahren aus den Notifizierungen aufge- führt. Die wesentlichen Verwertungsverfahren sind: •     R01 – Hauptverwendung als Brennstoff oder als anderes Mittel der Energie- erzeugung –, •     R03 – Recycling und Rückgewinnung organischer Stoffe, die nicht als Löse- mittel verwendet werden (einschließlich der Kompostierung und sonstiger biologischer Umwandungsverfahren –, •     R04 – Recycling und Rückgewinnung von Metallen und Metallverbindun- gen –. Hauptbeseitigungsverfahren ist •     D09 – Chemisch-physikalische Behandlung –. Eine darüber hinausgehende Aufschlüsselung der Verfahren nach konkreten Technologien ist nicht möglich. Der Anteil der einem Verwertungsverfahren zugeführten Abfälle schwankt et- was, er lag in den Jahren 2009 bis 2012 zwischen 80 % und 94 %. Dem Verfah- ren R01 werden zwischen 74 % und 89 % der zu verwertenden Abfälle zuge- führt, sämtliche aus dem Ausland an die Verbrennungsanlagen gelieferten Ab- fälle werden energetisch verwertet. — 5 —
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5. Inwiefern sieht der Senat einen Widerspruch zwischen den politischen Zielen einer nachhaltigen Abfallwirtschaft im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und den Kapazitäten der Müllheizkraftwerke im Land Bremen? Die Ziele einer nachhaltigen Abfallwirtschaft werden in der europäischen Ab- fallrahmenrichtlinie und im Kreislaufwirtschaftsgesetz in einer fünfstufigen Ab- fallhierarchie formuliert: 1. Vermeidung, 2. Vorbereitung zur Wiederverwendung, 3. Recycling, 4. sonstige Verwertung, insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung, 5. Beseitigung. Damit steht die Abfallbeseitigung erst an letzter Stelle der Abfallwirtschaft. Diese Rangfolge ist entscheidender Maßstab für das Handeln des Senats im Bereich der Abfallwirtschaft. Die jüngste Abfallbilanz des Statistischen Bundesamtes weist für 2011 im Bun- desdurchschnitt aus, dass von den Siedlungsabfällen 63 %, von den Bauabfällen 89 % und von den übrigen Produktions- und Gewerbeabfällen 59 % in Anlagen für eine stoffliche Verwertung bzw. einem Recycling verbracht wurden. Wie in der Antwort zu Frage 1a) bereits dargelegt, ist eine Aufschlüsselung der Bremer Verhältnisse nicht möglich. Die Ablagerung organikhaltiger Abfälle ist seit Juni 2005 nicht mehr zulässig. Wenn Abfälle nicht recyclingfähig bzw. sonst nicht stofflich verwertbar sind, sind diese vorrangig energetisch zu verwerten. Hierfür sind technisch hochwertige Verbrennungsanlagen erforderlich, die als Anlagen zur energetischen Verwertung eingestuft werden können. Dies ist dann möglich, wenn diese Anlagen in erheblichem Umfang Energie auskoppeln und damit das sogenannte R1-Kriterium, einen im Kreislaufwirt- schaftsgesetz geforderten Mindestwert, erfüllen. Die Anlagen der swb und der BEG erfüllen dieses Kriterium, für das HKW Blumenthal ist die Prüfung noch nicht abgeschlossen. Es sei darauf hingewiesen, dass das MHKW der swb in den vergangenen Jah- ren mit einem Kostenaufwand von rund 80 Mio. ‡ insbesondere auf eine erheb- liche Steigerung der Stromerzeugung hin ertüchtigt wurde. Der Bruttowir- kungsgrad konnte von rund 8 % in 2009 auf gut 20 % ab Mitte 2013 gesteigert werden. Mit dieser Leistungssteigerung werden die vier Anlagen zusammen, nach Abzug ihres Eigenbedarfs, jährlich rund 560 000 MWh Strom ins öffentli- che Netz einspeisen. Dies reicht zur Versorgung von etwa 225 000 Bremer Haus- halten. Damit kann der Strom aus Müll die Stromerzeugung des Blocks 5 des Kraftwerks Hafen der swb vollständig ersetzen, dieser Block wird Ende 2013 stillgelegt. Die Müllheizkraftwerke in Bremen und Bremerhaven tragen darüber hinaus in erheblichem Umfang zur Fernwärmeversorgung bei, das MKK wird ab Ende 2013 die Fernwärme des Blocks 5 ersetzen. Soweit die bei der Müllverbrennung entstehende Wärme zur Stromerzeugung oder zur Fernwärmeversorgung genutzt wird, kann an anderen Stellen des Energieversorgungssystems auf die Verbrennung von fossilen Energieträgern verzichtet werden. Auf diese Weise leistet die Abfallverbrennung auch einen Beitrag zur Schonung fossiler Energieressourcen sowie zur Senkung der kli- maschädlichen CO2-Emissionen. Hierbei wirkt sich positiv aus, dass ein erheb- licher Anteil der verbrannten Abfälle nicht fossilen Ursprungs ist. Kommunen, Gewerbe und Industrie sind darauf angewiesen, ihre sonst nicht verwertbaren Abfälle möglichst hochwertig energetisch zu verwerten. Da im näheren und weiteren Umland Bremens und Bremerhavens keine Abfallver- brennungskapazitäten zur Verfügung stehen bieten die Bremer Anlagen den Kunden aus Bremen, Bremerhaven, dem Umland und darüber hinaus die Mög- lichkeit, die Forderungen nach einer nachhaltigen Abfallwirtschaft zu erfüllen. Da alle vier Anlagen privatwirtschaftlich betrieben werden hat der Senat keine Möglichkeiten, auf die Geschäftspolitik der Anlagenbetreiber Einfluss zu neh- men. Die Verbrennung nicht anderweitig verwertbarer Siedlungsabfälle aus Bre- men und Bremerhaven ist durch entsprechende Verträge langfristig sicher ge- stellt. 6. Mit welcher Strategie und an welcher Stelle setzt sich der Senat für eine Redu- zierung der Müll-Importe ein? Im Land Bremen gibt es eine Vielzahl von Anlagen zur Behandlung von Abfäl- len, z. B. zur Sortierung, zur Zwischenlagerung, zur Verbrennung und energeti- schen Verwertung, zur Behandlung von Böden, zur Kompostierung, zur che- — 6 —
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misch-physikalischen Behandlung verschiedenster chemischer Abfälle, zur Kälte- trennung stark verschmutzter Kunststoffe und Metalle, zur Aufbereitung von Bauabfällen oder zur Trennung ölhaltiger Flüssigkeiten. Sie bilden einen wichti- gen Wirtschaftsfaktor mit entsprechendem Arbeitsplatzangebot und Möglich- keiten zur Entwicklung und Nutzung innovativer Abfallbehandlungskonzepte. Sie sind wichtige Bestandteile für die Umsetzung einer nachhaltigen Abfallwirt- schaft in der Region und darüber hinaus. Maßgebliche Regelung der Europäischen Union für grenzüberschreitende Ab- falltransporte innerhalb der EU sowie zwischen der EU und Drittländern ist die Verordnung EG 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen. Sie enthält für gefährliche Abfälle striktere Bestimmungen als für nicht gefährliche Abfälle. Hinsichtlich der Verbringungen von Abfällen, die verwertet werden können, gilt das Prinzip der Warenverkehrsfreiheit. Verbringungen von zur Verwertung bestimmten gefährlichen Abfällen und Verbringungen von Abfällen zur Beseiti- gung unterliegen einer vorherigen schriftlichen Notifizierung bei der Behörde am Versandort und einer Zustimmung der zuständigen Behörden sowohl am Versand- als auch am Bestimmungsort. Gegen Verbringungen von zur Verwertung bestimmten Abfällen dürfen die zu- ständigen Behörden allerdings nur Einwände erheben, die sich auf die in Arti- kel 12 der Abfallverbringungsverordnung genannten Umwelterwägungen stüt- zen. Im Land Bremen ist der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr die zuständi- ge Behörde für den Vollzug dieser Verordnung. Der Senat sieht daher weder Anlass noch Handlungsmöglichkeiten, Müll-Im- porte aus dem In- und Ausland zu reduzieren. Dies gilt insbesondere auch für die aus dem Ausland zu den Müllheizkraftwerken angelieferten Abfälle, da die- se dort vollständig energetisch verwertet werden. Auch hat der Senat keinerlei Einfluss auf die Abfallwirtschaft in anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union oder die für die Notifizierungen zuständigen Behörden am Versandort. 7. Wie werden in den bremischen Häfen illegale Verbringungen von Abfall und Falschdeklarationen kontrolliert? In wie vielen Fällen kam es seit 2007 zu Ver- stößen, und welche Spediteure waren daran beteiligt? Welche Konsequenzen wurden aus den Verstößen gezogen? Im Land Bremen ist der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr die zuständige Behörde für den Vollzug der Vorschriften zu grenzüberschreitenden Abfallver- bringungen. Bei der Kontrolle von Abfallverbringungen wirken der Zoll und das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) mit, die aufgrund des nationalen Abfallverbringungs- gesetzes zur Ausführung der EU-Verordnung 1013/2006 eigene Zuständigkei- ten haben. Stellen diese Behörden einen Verdacht auf illegale Abfallverbrin- gungen fest, wird der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr als zuständige Be- hörde am Kontrollort informiert. Stammen die Abfälle aus Bremen oder sollen nach Bremen verbracht werden, ist der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr für die weitere Ermittlung und Entscheidung, z. B. über die Einstufung der Ab- fälle oder deren Rückführung, zuständig. Die besondere Situation Bremens als Bundesland mit zwei Häfen führt dazu, dass die verbrachten Abfälle vielfach nicht aus Bremen, sondern aus anderen Bundesländern stammen. In diesen Fällen müssen die dort zuständigen Behör- den über den Verdacht informiert werden. Die weiteren Entscheidungen trifft die Behörde, in deren Bereich die Beförderung des Abfalls begonnen hat. Stam- men die Abfälle aus anderen EU-Mitgliedsstaaten, so ist das Umweltbundesamt (UBA) für die weiteren Ermittlungen zuständig. — 7 —
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Tabelle 5 nennt die Anzahl der Verdachtsfälle in den bremischen Häfen seit 2007: Gesamtzahl                          Anzahl der Fälle, der             bei denen die Abfälle aus Bremen stammten Jahr     Verdachtsfälle           bzw. die nach Bremen verbracht wurden 2007           24                                     1 2008           42                                     4 2009           34                                     7 2010           48                                    12 2011           37                                     9 2012           57                                    21 Verantwortlich für die Verbringung ist die die Verbringung veranlassende, na- türliche oder juristische, Person. Die Ermittlungen und Verwaltungsmaßnahmen (Sicherstellung, Rückführung, Überwachung der Entsorgung, Ahndungsverfah- ren) richten sich gegen diese Personen, nicht gegen die Spediteure. Da es sich bei illegalen Verbringungen um eine Straftat handelt, werden die Fälle, in denen sich ein entsprechender Verdacht bestätigt, an die Strafverfol- gungsbehörde abgegeben. 8. Welcher Anteil aus den Abfallgebühren der Verbraucherinnen/Verbraucher wird an welche Betreiber der MHKW/MKK für die Entsorgung gezahlt (bitte auf- schlüsseln für die Jahre 2007 bis 2012 und nach Leistungsvertrag unterschei- den)? Der Anteil der Kosten für die thermische Behandlung des Bremer Hausmülls bezogen auf die Abfallgebühren beträgt für: Vertrag über die Abnahme und thermische Behandlung von Abfällen in den Anlagen der swb: 2007       22,6 %, 2008       22,9 %, 2009       22,6 %, 2010       21,7 %, 2011       21,7 %, 2012       21,9 %. Vertrag über die Verwertung von Sperrmüll 2012 bis 2014: 2012       0,5 %. 9. Wie haben sich die Leistungsentgelte je t im MHKW zu entsorgenden Abfalls über die vergangenen 15 Jahre entwickelt? Der Vertragspartner swb Entsorgung GmbH & Co. KG hat im Zusammenhang mit einer Einsichtnahme in den Leistungsvertrag nach dem Bremischen Infor- mationsfreiheitsgesetz einer Veröffentlichung der Leistungsentgelte widerspro- chen. — 8 —
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Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Anlage zur kleinen Anfrage der Fraktion Die LINKE Müll-Importe und Verbrennung importierter Abfälle im Land Bremen Tabelle zu Frage 2 Aufschlüsselung der seit 2007 ins Bundesland Bremen aus dem Ausland importierten Abfälle nach: - Abfallmenge pro Jahr - Notifizierungsnummern - Abfallschlüsselnummern - genauer Bezeichnung des Abfalls - Herkunftsländern
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2007 Notifizierungs-Nr Menge (Mg)     Verfahren EAK    ABFALLBEZEICHNUNG                                                                                     LAENDERNAME AT 008263              8401,604  D09       191212 sonstige Abfälle (einschließlich Materialmischungen) aus der mechanischen Behandlung von AbfällenÖsterreich BE 269818                159,500 D10       070799 Abfälle a. n. g.                                                                                      Belgien BE 269827                109,980 R03       150110 * Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinBelgien BE 270296                131,820 R13       080111 * Farb- und Lackabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten           Belgien BE 270603                362,260 R03       150110 * Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinBelgien BE 270783                208,220 D10       070799 Abfälle a. n. g.                                                                                      Belgien CH 0003297                96,680 R01       080117 * Abfälle aus der Farb- oder Lackentfernung, die organische Lösemittel oder andere gefährliche StoffeSchweiz CH 0003475                37,140 D10       070107 * halogenierte Reaktions- und Destillationsrückstände                                                 Schweiz CH 0003476               417,013 R01       080117 * Abfälle aus der Farb- oder Lackentfernung, die organische Lösemittel oder andere gefährliche StoffeSchweiz CH 0003477                47,940 R01       080409 * Klebstoff- und Dichtmassenabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalt Schweiz CH 0003478                28,800 D10       120112 * gebrauchte Wachse und Fette                                                                         Schweiz CH 0003479                 9,465 D10       050603 * andere Teere                                                                                        Schweiz CH 0003847                71,260 R01       080117 * Abfälle aus der Farb- oder Lackentfernung, die organische Lösemittel oder andere gefährliche StoffeSchweiz CH 0003881               470,882 R01       080117 * Abfälle aus der Farb- oder Lackentfernung, die organische Lösemittel oder andere gefährliche StoffeSchweiz CH 0003882                62,840 R01       080409 * Klebstoff- und Dichtmassenabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalt Schweiz CH 0003883                11,610 D10       120112 * gebrauchte Wachse und Fette                                                                         Schweiz CH 0003884                 6,980 D10       050603 * andere Teere                                                                                        Schweiz DK 003575                 14,880 R03       150110 * Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinDänemark DK 003576                  9,600 R04       160107 * Ölfilter                                                                                            Dänemark DK 004057                155,180 R03       150110 * Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinDänemark GR 000816                282,334 D01       170605 * asbesthaltige Baustoffe                                                                             Griechenland IE 090075              6773,420  D08       170503 * Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten                                                  Irland IE 230629              6569,740  D15       170503 * Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten                                                  Irland IE 230651             34294,930  D15       170503 * Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten                                                  Irland IE 285983              2978,240  D08       170504 Boden und Steine mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 05 03 fallen                                   Irland IE 300102              7649,250  D08       170503 * Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten                                                  Irland IE 311119              8456,760  D08       170504 Boden und Steine mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 05 03 fallen                                   Irland IE 311222              2415,800  D08       170504 Boden und Steine mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 05 03 fallen                                   Irland IE 311223              2640,270  D08       170504 Boden und Steine mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 05 03 fallen                                   Irland IE 311233              3876,460  D08       170504 Boden und Steine mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 05 03 fallen                                   Irland IE 311235              8991,900  D08       170503 * Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten                                                  Irland IE 311236              4536,080  D08       170504 Boden und Steine mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 05 03 fallen                                   Irland IE 311406              3310,920  D08       170504 Boden und Steine mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 05 03 fallen                                   Irland IT 004548              6201,220  D10       200301 gemischte Siedlungsabfälle                                                                            Italien IT 005583              1493,700  D09       170503 * Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten                                                  Italien IT 005846                575,960 D10       190204 * vorgemischte Abfälle, die wenigstens einen gefährlichen Abfall enthalten                            Italien IT 006080                744,880 R01       080111 * Farb- und Lackabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten           Italien IT 006222              1532,880  D10       191211 * sonstige Abfälle (einschließlich Materialmischungen) aus der mechanischen Behandlung von AbfälleItalien IT 006223              2777,826  D10       191211 * sonstige Abfälle (einschließlich Materialmischungen) aus der mechanischen Behandlung von AbfälleItalien IT 006453             10622,150  D09       070108 * andere Reaktions- und Destillationsrückstände                                                       Italien
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