Drucksache 6/ 2912 Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 27. Oktober 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Für die Antwort zu Frage 1 wird auf die folgende Tabelle verwiesen: Landkreis/kreisfreie Angebot zur entgeltlichen Nutzung von Räumlichkeiten zur Unterbringung von Stadt Asylsuchenden und Asylberechtigten Jena 2 Mietverträge mit religiösen Gemeinschaften, Auskunft über Vertragspartner durch Stadt aus datenschutzrechtlichen Gründen verweigert Weimar evangelisch-lutherische Kirchgemeinde, 40 Unterbringungsplätze Altenburger Land Evangelische Kirchgemeinde Altenburg, Vermietung Wohnung für 3 Asylsu- chende Gotha Katholische Kirchengemeinde St. Bonifatius in Gotha, eine Wohneinheit in Ohrd- ruf für 35 Personen (ab 15. Dezember 2015 mit 30 Personen belegt); Kirchengemeindeverband Schwarzhausen-Schmerbach, eine Wohnung in Wal- tershausen/OT Schwarzhausen für 6 Personen ab 17. November 2015 Hildburghausen Evangelische Kirchengemeinde Eisfeld, Vermietung Wohnung für 9 Personen Ilm-Kreis evangelisch-lutherische Kirchgemeinde, Vermietung Wohnung für 4 Personen Saale-Orla-Kreis Evangelische Kirchengemeinde Ziegenrück (Winterkirche), 3 Schlafräume mit maximal 6 Personen belegt; Evangelisch-lutherische Kirchgemeinde Schleiz, Wohn- und Schlafraum für 4 Personen Sonneberg Evangelisch-lutherische Kirchengemeinde Sonneberg, 6 Personen; Evangelische Kirchengemeinde Muppberg, 5 Personen Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. Zu 2.: Nach Kenntnis der Landesregierung gab es keine entsprechenden Angebote zur kostenfreien Unterbrin- gung von Flüchtlingen in Thüringen. Zu 3.: Nach Erkenntnissen der Landesregierung gab es im Jahr 2015 28 Fälle von Kirchenasyl in Thüringen, in denen Ausländerbehörden Thüringens zuständig waren. Dabei befanden sich insgesamt 41 Personen im Kirchenasyl. Diese Angaben können jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben, da entsprechen- de Daten statistisch nicht erfasst werden. Zu 4.: Nach Kenntnis der Landesregierung wurden in den Städten Erfurt und Weimar und im Wartburgkreis Auf- gaben der sozialen Betreuung und Beratung von Flüchtlingen durch kirchliche beziehungsweise gemein- nützige Institutionen übernommen. Im Übrigen liegen der Landesregierung keine detaillierten und abschlie- ßenden Daten im Sinne der Fragestellung vor. Zu 5.: Nach Einschätzung der Landesregierung engagierten sich insbesondere im Jahr 2015 thüringenweit viele Privatpersonen, Wohlfahrtsverbände und kirchliche Organisationen ehrenamtlich im Bereich der Aufnahme, Unterbringung, Versorgung sowie Betreuung von Flüchtlingen, so etwa durch die Organisation von Sprach- kursen, Kleiderkammern, Kinderspielnachmittagen sowie Wochenendgestaltungen, Beratungen in Alltags- fragen, religiösem und seelsorgerischem Beistand und Willkommensfesten. Eine abschließende Auflistung aller Maßnahmen in diesem Zusammenhang liegt der Landesregierung nicht vor. Lauinger Minister 2